No. 64
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. August
1894
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1894 Nr. 64 Seite 1]

- Der Kaiser besuchte von Aldershot aus am 14. August Nachmittags die Kaiserin Eugenie in Farnborough.
- Zu der Parade in Aldershot am 13. Aug. waren auf dem Paradefelde versammelt 12 215 Mann Infanterie, 2962 Mann Cavallerie und 63 Geschütze. Kaiser Wilhelm, der die Uniform seines Regimentes, der First=Royal=Dragoons trug, führte dieses Regiment persönlich vor und nahm alsdann die Parade mit dem Herzog von Connaught ab. Der Parade wohnte auch die Herzogin von Connaught mit ihren Kindern bei. Den Glanzpunkt bei der Truppenrevue bildete das Vorbeigaloppiren der Cavallerie und Artillerie. Am Schlusse rückten die gesammten Truppen in Linie vor und begrüßten den Kaiser Wilhelm, während die Nationalhymne gespielt wurde. Der Kaiser drückte dem Herzog von Connaught die Hand und beglückwünschte ihn zu der Leistung der Truppen.
- Der Kaiser ist am 15. d. Vormittags 8 Uhr an Bord der "Hohenzollern" von Gravesend nach Kiel abgereist.
- Außer den Kreuzern III. Klasse, "Arcona" "Alexandrine" und "Marie" haben nun auch noch die zur Zeit in Kiel anwesenden Kreuzer IV. Klasse "Condor" und "Cormoran" Befehl erhalten, nach dem ostasiatischen Kriegsschauplatz abzudampfen. Beide Schiffe, welche noch nicht im aktiven Dienst gewesen sind, werden voraussichtlich gegen Ende dieses Monats die Reise antreten. Es werden sonach bald 7 deutsche Kriegsschiffe, die insgesammt 1300 Mann an Bord haben, in den chinesisch=japanischen Gewässern vereint sein, um eventuel für deutsche Interessen einzutreten.
- Zur Belebung der Zeit der sauren Gurke, so sagt die Korrespondenz des Bundes der Landwirthe, geht durch die gegnerischen Blätter die Notiz: "Der deutsche Bauernbund, welcher, wie bekannt, mit 42 000 Mitgliedern dem Bund der Landwirthe s. Z. beigetreten, habe sich seit Anfang ds. Jahres wieder abgezweigt."
"Die Notiz soll offenbar den Anschein erwecken, als ob die 42 000 Mitglieder des in den Bund der Landwirthe übergegangenen Bauernbundes sich von diesem ganz oder doch zu einem großen Theil abgezweigt hatten, bezw. aus diesem ausgetreten seien. Auf mehrfachen Wunsch unserer Mitglieder theilen wir mit, daß natürlich an dieser Notiz, ähnlich wie an der, die um Weihnachten 1863, den Austritt von 50 000 Mitgliedern aus dem Bund verkündete, kein wahres Wort ist. Eine Anzahl Männer, welche es nicht verschmerzen können, daß die deutschen Bauern klüger waren wie sie, und statt sich in winzigen Vereinchen zu zersplittern, sich im Bund der Landwirthe zu einer gewaltigen Bauern=Vereinigung über ganz Deutschland zusammengethan haben, verkünden von Zeit zu Zeit, daß sie den großartigen Entschluß gefaßt hätten, den früheren Bauernbund wieder herzustellen. Viel Eindruck hat ihr Entschluß nicht gemacht. Der Bund der Landwirthe zählte Ende 1893 166 585 Mitglieder, jetzt zählt er 203 424 Mitglieder."
Wir bemerken dazu nur noch, daß die betr. Notiz in den W. A. nicht gestanden hat, da wir sie von Anfang an für falsch gehalten haben.
- Die Spandauer militärische Prüfungs=Commission scheint in der Doweschen Panzerangelegenheit durch einen Dritten getäuscht worden zu sein. Dowe erklärt nämlich, daß er keinen Panzer dorthin habe gelangen lassen. Bei Schießversuchen durch das Officiercorps in Mannheim war ein Durchschießen nicht möglich.
- Im Dorfe Eilte bei Ahlden, Provinz Hannover, verstarb dieser Tage der Altentheiler Chr. Rodewald im Alter von 98 Jahren, der die Schlacht bei Waterloo mitgemacht hat.
- Nicht weniger als siebzehn Eisenbahnprojekte harren im Hannoverschen der Ausführung. Die größeren unter diesen Bahnstrecken sind: Unterelbe=Bremen, Bremerförde=Oldenbüttel, Wischhafen=Basbeck, Buxtehude=York=Stade.
- Jene 15 Damen, die am 3. August den Distanzmarsch von Wien nach Dresden antraten, gaben ihr Vorhaben in Gmünd in Niederösterreich auf, weil die meisten von ihnen fußleidend geworden waren. Geschieht ihnen recht!
- Nicht weniger als 295 Menschen das Leben gerettet hat nacheinander der in Schwimmerkreisen bekannte Schwimmwart des Sanitäts=Schwimmvereins in Hamburg, Herr W. Tang. Der letzte dieser Fälle hat sich am 6. August beim Erikus ereignet. Dort war ein Angler von einer Schute aus ins Wasser gefallen und schon dem Ertrinken nahe, als Tang ihm nachsprang und es ihm gelang, den Mann noch rechtzeitig wieder aufs Trockene zu bringen. Herr Tang führt über seine Rettungsarbeiten Buch und ist damit jetzt, wie schon oben erwähnt, auf die enorme Zahl von 295 Lebensrettungen gekommen.
- In Ungarn herrscht anhaltend Dürre, so daß die Aussichten für die Ernte schlechte sind. In einzelnen Landestheilen herrscht Futtermangel.
- Exkönig Milan stattete nachmittags in Wien dem Ministerpräsidenten Grafen Kalnoky einen längeren Besuch ab. Milan, dessen Haushalt in Paris eben aufgelöst wurde, beabsichtigt, seinen ständigen Aufenthalt in Serbien zu nehmen.
- Das französische "Amtsblatt" veröffentlicht ein Dekret, nach welchem die Pariser Weltausstellung im Jahre 1900 vom 15. April bis 15. November geöffnet sein wird. Der Ausstellungsplatz wird das Marsfeld, den Trocadero, die Invalidenesplanade, den Industriepalast und sämmtliche Seinequais umfassen.
- Dem Czar sind verschiedene Drohbriefe zugegangen. Es werden in Peterhof infolgedessen umfassende Polizeimaßregeln getroffen.
- Die russische Regierung hat auf diplomatischem Weg bei der Pforte um die Erlaubniß nachgesucht, daß die Geographische Gesellschaft in Petersburg Tiefseemessungen im Marmarameer vornehmen lassen dürfe, um zu konstatieren, welche Veränderungen der Meeresboden durch das jüngste Erdbeben, dessen Centrum im Marmarameer angenommen

[ => Original lesen: 1894 Nr. 64 Seite 2]

wird, erlitten habe. Die Pforte ist von dem wissenschaftlichen Eifer der Russen jedoch wenig erbaut, denn sie hat erst nach einigem Zögern die nachgesuchte Bewilligung ertheilt und auch der Vorsicht halber angeordnet, daß das russische Kriegsschiff, welches die Expedition durchführen wird, von einem türkischen Schiff begleitet werden soll.
- Nach einer neuerdings vorgenommenen Zählung hat das deutsche Reich 28 Oberlandesgerichte, 171 Landgerichte und 1913 Amtsgerichte.
- Ueber eine Begegnung zwischen deutschen und französischen Soldaten an der deutsch=französischen Grenze auf der Schlucht Zeuge sendet ein Augenzeuge der "Straßb. Post" den folgenden Bericht: Schon im Laufe des Vormittags war eine große Zahl - wohl 40 bis 50 - französische Soldaten in Uniform, den Regimentern 56, 69 und 149 angehörig, vor dem "Hotel zur Schlucht" aus Geradmer eingetroffen, neugierige Blicke über den Grenzpfahl nach Deutschland werfend. Kurz nach Tisch erschien ein Trupp Unterofficiere des in Neubreisach garnisonirenden Battaillons der 142er, von einigen Colmaer Dragonern begleitet. Deutsche und Franzosen begrüßten sich zunächst von Weitem höflich, gingen dann aber in dem Bestreben, die Uniformen der anderen genauer betrachten zu können, näher auf einander zu, ängstlich die durch die beiden hohen Grenzpfähle bezeichnete Grenze beachtend. Als nun - von welcher Seite zuerst, vermag ich nicht zu sagen - ein bon jour, camerades, gefallen war, war das Eis gebrochen. Es begann eine lebhafte Unterhaltung hinüber und herüber an der sich, da von den Soldaten kaum einer der Sprache des anderen mächtig war, viele Touristen mit Vergnügen als Dolmetscher betheiligten. Die verschiedenen Abzeichen der Uniformen wurden erklärt und jeder suchte den anderen an Gefälligkeit zu überbieten. Bei den Franzosen schienen besonders die neuen, ihnen noch unbekannten Schützenschnüre der Deutschen Interesse und Neid zu erwecken. Während diese Begegnung sich unmittelbar vor dem Hotel abspielte, umstand nicht weit davon, auf dem nach dem Hoheneck fahrenden Grenzgraben, eine andere Gruppe Franzosen zwei deutsche Unteroffiziere und einen Dragoner, sich gleichfalls nach Kräften gegenseitige Fragen beantwortend. Am französischen Grenzpfahl bei dem Hotel hatte sich allmälig das Hin und Her der lebhaften Unterhaltung immer freundschaftlicher gestaltet, und als Schließlich ein Sergeant=Major einige Flaschen Bier holen ließ und den deutschen Kameraden zutrank, wurde der Verkehr geradezu herzlich. Die Deutschen suchten sich nach Kräften mit Cigarren zu revanchiren, wobei besonders bei dem gegenseitigen Feuergeben, Bilder zu Tage traten, die jeder Momentphotograph begierig aufgenommen hätte. Als die Gläser geleert, verabschiedete man sich mit festem Händedruck und freundlichen Worten von einander. Der verwundert dreinschauende Grenzpfahl aber trug noch lange Zeit in Gestalt der um ihn geschichteten Flaschen und Gläser die stummen Zeugen dieses kameradschaftlichen Verkehrs.


- Schönberg. Bei den bevorstehenden Manövern wird die hiesige Stadt dreimal mit Einquartierung belegt werden und zwar am 4., am 6. und am 25. Sept., am 4. auf zwei, am 6. und 25. auf einen Tag; die Belegung am 6. Sept. ist die größte, indem ca. 27 Offiziere, 631 Mann und 215 Pferde unterzubringen sind und zwar ohne Verpflegung. Einquartiert werden hieselbst am 6. Sept.: das 3. Bataillon des Inf.=Regiments Nr. 31 (Altona), der Stab der 3. Abtheilung des Feld=Artillerie=Regiments Nr. 9, die 7., 8. und 9. fahrende Batterie dieses Feld=Art.=Regiments (Rendsburg) und die 4. Escadron des Kaiser Franz Joseph Husaren=Regiments (Schleswig). - Vom 4. - 6. Septbr. wird die erste Escadron des Kaiser Franz Joseph Husaren=Regiments Nr. 16 (5 Offiz., 121 Mann und 128 Pferde) 1 Tag mit und 1 Tag ohne Verpflegung, und am 25. Sept. die 1. und 2. Escadron desselben Husaren=Regiments (9 Offiz., 227 Mann und 197 Pferde) hieselbst mit Verpflegung auf einen Tag Quartier nehmen.
- Schönberg. Zur Beförderung der Biwaksbedürfnisse der 18. Division ist von den Fuhrwerksbesitzern hiesigen Fürstenthums am 6. September pünktlich Morgens 4 Uhr eine namhafte Anzahl von Fuhrwerken auf der Koppel neben dem Schützenhause zu stellen, von der Stadt Schönberg acht Zweispännerwagen. Die sämmtlichen Wagen sind bespannt und mit Führern zu gestellen und zwar in einer Beschaffenheit, daß jeder zweispännige Wagen mindestens 1000 kg laden kann. Auch müssen die Wagen mit hohen Leitern, sowie mit Bindebäumen und Stricken hinreichend ausgerüstet sein.
- Schönberg. Der Candidat der Theologie Rütz aus Neubrandenburg wird den zu militärischen Uebungen auf 8 Wochen einberufenen Lehrer an der hiesigen Realschule, Candidat Präfcke, vertreten.
- Schönberg. Die hiesige Genossenschafts=Molkerei konnte ihren Teilnehmen für den Monat Juli die eingelieferte Milch pro Liter mit 7 Pfg. bezahlen, nachdem 2 Pfg. für Unkosten abgezogen sind.
- Schönberg. Mit Genehmigung des Hohen Großherzogl. Kammer= und Forst=Collegiis zu Neustrelitz wird die Domaine Zarnewenz von dem bisherigen Pächter Drevs an den Landmann Schubert aus Güstrow abgetreten gegen eine Abstandssumme von 41 000 M. Die Uebernahme geschieht gleich.
- Schönberg. Der hier seit Jahren bestehende Verschönerungs=Verein, dem die mancherlei Verbesserungen, namentlich auf dem Baubrink und vor dem Siemzerthore, zu danken sind, der aber in den letzten beiden Jahren nicht in der Lage war, weiter zu wirken, hat am Sonnabend eine Versammlung abgehalten, in welcher beschlossen wurde, wenigstens die früher geschaffenen Anlagen zu erhalten und dazu die Mittel von den Mitgliedern des Vereins durch einzusammelnde Beiträge zu erbitten. Es wird gewiß jeder gerne seinen Beitrag zahlen, gilt es doch das Aeußere unserer Stadt zu schmücken und namentlich die öffentlichen Anlagen nicht verfallen zu lassen!
- Die Einstellung der Rekruten bei den dem 9. Armeecorps unterstellten Truppentheilen wird in diesem Jahre bei den nachstehenden Waffengattungen an folgenden Tagen geschehen: Bei der Infanterie, den Jägern, der Feldartillerie, Fußartillerie und Pionieren am 12. October, beim Train den 3. November und 2. Mai nächsten Jahres, bei der Cavallerie den 2. October. Oeconomie=Handwerker und Krankenwärter werden am 2. October eingestellt. Die Einstellung der für die Marine bestimmten Rekruten ist bei der Matrosen= und Werft=Division auf den 2. October und 1. Februar nächsten Jahres, bei dem Seebataillon, der Matrosen=Artillerie und der Torpedo=Abtheilung auf den 1. November angesetzt worden.


- Obgleich die jetzige lebende Generation die Erschöpfung der irdischen Steinkohlen=Vorräte nicht zu befürchten hat, so macht sich dieselbe doch viel Sorgen darum, wie unsere Nachkommen einmal ohne dieselben auskommen, ihre Fabriken betreiben, Erze schmelzen, überhaupt Wärme und Licht erzeugen werden. Die Wasserkräfte, die ja, durch Turbinen ausgenutzt, genug Kraft, elektrisches Licht und also auch Wärme zu geben vermögen, hat man nicht überall zur Hand; die Ausnutzung der Sonnenwärme, Ebbe und Flut, des Windes und anderer Naturkräfte gewährt zu unregelmäßige und in der Gewinnung zu kostspielige Kraftquellen. Nach einer Ansicht des französischen Naturforschers Berthelon bietet nun die Erde selbst die größte und eine ganz unerschöpfliche Kraftquelle, denn es ist bekannt, daß die Temperatur, je tiefer man in das Erdinnere eindringt, desto höher wird, und muß in einer Tiefe von 3-4000 Metern schon eine Hitze von 160-200 Grad herrschen, die also genügt, Dampf, Licht und mechanische Arbeit vollauf zu liefern. Eine solche Tiefe zu erbohren, dürfte schon der heutigen Technik keine Schwierigkeiten bieten und somit eine von allen Zufällen ganz unabhängige Kraftquelle geschaffen werden können, die überall an jeder beliebigen Stelle angelegt werden kann.
- Gehorsam - nicht hochachtungsvoll. Ein bayrisches Amtsgericht schickte einem Bürger einen an das Amtsgericht gerichteten Brief zurück, weil am Schlusse die Respektsformel "Hochachtungsvoll" gebraucht war. Das Amtsgericht verlangte, daß man sich "Gehorsam" unterzeichne, wenn man ihm etwas zu schreiben habe.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 64 Seite 3]

Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das auf der Schönberger Stadtfeldmark im Bourad belegene, circa acht Scheffel Aussaat große Ackerstück der Ehefrau des Ackerbürgers Holldorff, Marie geb. Spehr, allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, hiermit aufgefordert, ihre dinglichen Rechte und Ansprüche in dem auf

Montag, den 3. September d. J.
Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Liquidationstermin anzumelden, widrigenfalls sie, soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, mit denselben sowohl gegen die jetzige Besitzerin als auch gegen die zukünftigen Besitzer des Grundstücks präcludirt sein sollen.
Schönberg, den 15. Juni 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


Antragsmäßig soll über die zu Gr. Rünz sub Nr. III belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Joachim Lüttjohann daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte au diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, hiermit aufgefordert, ihre dinglichen Rechte und Ansprüche in dem auf

Donnerstag, den 1. November 1894,
Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Liquidations=Termin anzumelden, widrigenfalls sie, soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, mit ihren dinglichen Rechten und Ansprüchen sowohl gegen den jetzigen als auch gegen die zukünftigen Besitzer des Grundstücks präcludirt sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 13. August 1894.

Großherzogliches Amtsgericht
G. Horn.
                                                    W. Freitag.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Rabensdorf sub Nr. 4 belegene Büdnerei c. p. des Büdners Heinrich Busch daselbst wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am heutigen Tage abgehaltene Liquidationsprotokoll sofort im Termin der Praeclusiv=Abschied erlassen und publicirt worden ist.
Schönberg, den 14. August. 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    W. Freitag.


Oeffentliche Versteigerung.

Montag, d. 20. August d. J. Vormittags 10 Uhr sollen in Herrnburg

100 Stiege Roggen

öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Versammlung der Käufer bei dem Schulzen Grieben zu Herrnburg.
Schönberg, den 15. August 1894.

                                                    C. Staffeldt,
                                                    Gerichtsvollzieher.


Verreise auf einige Wochen. Mein Vertreter ist der prakt. Arzt Herr Dr. Loescher.                                                     Dr. Dethloff.


R. Jatzow, Augenarzt.
Lübeck,                                                     Beckergrube 41.
zurückgekehrt.


Ich habe mich in Lübeck als Specialarzt für
Ohren= und Nasenleiden
niedergelassen.                                                    
Wohnung Mühlenstraße 38
Sprechstunden von 9 - 12 und 3 - 4 Uhr.
                                                    Dr. Karutz.


Gesucht wird ein
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der selbstständig wirthschaften kann und alle landwirthschaftlichen Arbeiten versteht. Zu melden bei
G. Krümmel, Enger Krambuden Nr. 2,
Lübeck.


Zu sofort wird ein                          
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des Geschäfts beabsichtige ich die Schuhmacher=Utensilien zu verkaufen, u. a. eine Nähmaschine, Ladeneinrichtung, eine Partie Zuschneidebretter und andere Sachen mehr.

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Korn=Säcke.

Bei Abnahme von 1 Dtzd. Säcke liefern wir jede beliebige Inschrift gratis.

Gebrüder Burchard.


Einem geehrten Publikum Schönberg's und Umgegend zur gefl. Nachricht, daß ich zum 15. September d. J. anderer Unternehmungen halber mein

PHOTOGRAPHIE-ATELIER

hier am Platze aufzugeben beabsichtige.
Bitte daher meine geehrten Kunden, welche die Absicht haben, sich noch photographieren zu lassen, höflichst, recht baldigst bei mir vorzukommen.
Sämmtliche Bilder werden in bekannter sauberster Ausführung unter Garantie geliefert.

Landschafts=Gruppen= und Gebäude=Aufnahmen billigst.
Schönberger Ansichten sowie Schützenbilder von der Aufnahme am Königschußtage sind bei mir zu haben.
                          
Hochachtungsvoll
Th. Liebert, Photograph.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 64 Seite 4]

Das Sedanfest
wird in diesem Jahre am Sonntag den 2. September gefeiert werden. Die Bekanntgebung des Programms erfolgt nächstens.
Das Sedan-Comité
des Kriegervereins f. d. Fürstenth. Ratzeb.



Verlag von FR. EUGEN KOEHLER, Gera-Untermhaus, Reuss j. L.
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Theater in Schönberg.
Im Saale des Herrn J. Boye.
Direction: Alexander Weymann.
Freitag, den 17. August 1894
Eröffnungs=Vorstellung
Der Herr Senator.
Lustspiel in 3 Acten von Gustav Kadelburg und Franz von Schönthan.

Mein Unternehmen dem hochverehrten Publikum von Schönberg und Umgegend nochmals ans Herz legend, zeichne ich, zu recht zahlreichem Besuch höflichst einladend,

Hochachtungsvoll
                                                    Alexander Weymann,
                                                    Theaterdirector.

NB. Abonnements=Karten, das Dtzd. Num. Sperrsitz Mk. 12,00, Erster Platz Mk. 8,40 u. Zweiter Platz Mk. 5,40 sind bis auf Weiteres im Theaterlokal des Herrn Boye zu haben.

-- : --
Sonntag, den 19. August 1894:
Dieselbe Vorstellung.
                                                    Alex. Weymann.


Meine Dampfdreschmaschine

mit neuer, kräftiger Locomobile, empfehle den Herrn Landwirten zum Lohndrusch

                                                    F. Becker.


Circa 3 Scheffel Aussaat
Hafer
in Hocken hat zu verkaufen                                                    
Schönberg.                                                     J. A. Siebenmark.


Cristall-Zucker,
säure= und blaufrei,
billigst bei                                                     H. Brüchmann.


Schützenhaus.
Am Sonntag, den 19. August
4 Uhr Anstich von Münchener- und Kaiserbier a Seidel 15 Pf.
Von 8 Uhr an
Tanzkränzchen.
Eintritt frei.
Einführung gestattet.
Hierzu ladet ergebenst ein
                                                    W. Hagen, Schützenwirth.


Gartenbauverein.
Versammlung
Sonnabend den 18. d. M. abends 8 Uhr
im Schützenhause.
                                                    Der Vorstand.


Sonntag den 19. August
Hähne-Verkegeln,
und ladet hierzu ergebenst ein                                                    
                                                    H. Schrep.


Tanzmusik
am Sonntag d. 19. d. M.
Menzendorf.                                                     H. Reppin.


Statt besonderer Meldung.

Heute Vormittag 11 1/2 Uhr wurden wir durch die Geburt eines gesunden Töchterchens erfreut.
Hildburghausen, 11. Aug. 1894.

                                                    Dr. Will u. Frau
                                                    geb. Rose.


Am 15. d. M. Mittags 1 Uhr starb der Malermeister

Heinrich Stein

hierselbst, 55 Jahre alt, nach längerer Krankheit, dies zeigt an

                                                    die trauernde Familie.

Schönberg, d. 16. August 1894.
Die Beerdigung findet am Sonntag, den 19. August, Nachmittags 3 1/2 Uhr statt.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 19. August.

Frühkirche: Consistorialrath Kaempffer.
Vormittagskirche: Pastor Krüger.
    Amtswoche: Pastor Krüger.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
nach Lübeck:
9,59 Vorm. 12,18 Mitt. 3,12 Nachm. 7,32 Abends 11,57 Nachts.
nach Kleinen:
8,1, Morg. 10,25 Vorm. 12,44 Nchm. 5,43 Nachm. 8,54 Abends.


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 32.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 64 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 64 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 17. August 1894.


Auf Wunsch der Mecklenb.=Strel. Landwirthsch. Berufsgenossenschaft

für Unfallversicherung

veröffentlichen wir nachstehende Bekanntmachung des Genossenschafts=Vorstandes vom 31. Juli 1894.
         Schönberg, den 10. August 1894.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


Bekanntmachung,
betreffend erste Behandlung und Anzeige von Unfällen.
------------------

        N ach den hier gemachten Erfahrungen darf als festgestellt gelten, daß eine größere Zahl von Unfällen nur deshalb so nachtheilige Folgen für die Betroffenen hat, weil es versäumt ist, rechtzeitig eine sachkundige, d. h. ärztliche Behandlung der Verletzungen herbeizuführen. Naturgemäß gilt dies, da in schwereren Fällen nur selten die Notwendigkeit der Zuziehung, bezw. sofortigen Zuziehung eines Arztes verkannt wird, besonders von den an sich leichteren und einfachen Verletzungen. Ist nun auch anzuerkennen, daß in vielen derartigen Fällen die gewöhnliche Erfahrung bei entsprechendem Verhalten des Verletzten, ausreichen wird, eine regelrechte Heilung zu erzielen, so giebt es doch andererseits auch unter den an sich leichteren und einfachen Verletzungen eine ganze Reihe solcher, die eine möglichst sofort einsetzende, kunstgerechte Behandlung durch den Arzt erfordern. Dahin gehören beispielsweise alle Fälle von Verstauchungen und einfachen Verrenkungen der Gliedmaßen resp. Gelenke; ferner solche Wundverletzungen, besonders an Fingern, Händen und Armen, bei welchen die Befürchtung begründet ist, daß gleichzeitig eine Verunreinigung (Infection) der Wunde stattgefunden hat; endlich und ganz besonders aber alle, selbst die geringfügigsten, Verletzungen der Augen. Die Versicherten sollten sich zur Regel machen, in allen diesen Fällen stets, bei sonstigen leichteren Verletzungen aber wenigstens dann, wenn ungewöhnliche und Bedenken erregende Erscheinungen aufzutreten anfangen (!), ungesäumt einen Arzt zu Rathe zu ziehen. Je früher der Fall in sachkundige (ärztliche) Behandlung kommt, desto größer die Wahrscheinlichkeit des Heilerfolges; je später, desto größer die Gefahr dauernden, nicht wiedereinzubringenden Schadens.
           Die Kosten der ärztlichen Behandlung können für die Versicherten nicht in Betracht kommen, da Jeder, der in der Eigenschaft als Arbeiter durch Unfall beim land= oder forstwirtschaftlichen

[ => Original lesen: 1894 Nr. 64 Seite 6]

Betriebe zu Schaden kommt, nach § 10 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1888 vom ersten Tage ab Anspruch auf freie Kur hat und solche ihm von der Gemeindebehörde seines Beschäftigungs= oder Wohnortes, beziehungsweise wenn sich der Unfall in einer Ortschaft des Großherzoglichen Domaniums oder Cabinetsamts ereignet hat, von der zuständigen Großherzoglichen Behörde (Amt, Landvogtei) auf seinen Antrag gewährt wird. Solche Anträge sind zunächst immer an die Ortsbehörde zu richten.
          Andererseits ist es durchaus nothwendig, daß die Betriebsunternehmer ihrer Verpflichtung, von jedem in ihrem Betriebe vorkommenden Unfalle die alsbaldige, vorschriftsmäßige Anzeige bei der Behörde und dem zuständigen Organ der Berufsgenossenschaft zu machen, pünktlicher, als es bisher im Allgemeinen geschehen, nachkommen. Nur wenn dies geschieht, ist die Berufsgenossenschaft in der Lage, eine sichere Controle darüber, ob die nöthige ärztliche Behandlung der Verletzten stattfindet, ausüben, und erforderlichenfalls ihrerseits die Behandlung herbeiführen zu können. Die Anzeigepflicht erstreckt sich, was insonderheit die nicht tödtlich verlaufenen Unfälle betrifft, auf alle Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben, und nicht bloß, wie vielfach angenommen wird, auf diejenigen, welche voraussichtlich eine Erwerbsunfähigkeit von über dreizehn Wochen zur Folge haben werden. - Zuwiderhandlungen und Versäumnisse werden in Zukunft mehr, als bisher, zur Strafe gezogen werden.
          Der Vorstand hofft, daß die obigen Hinweise bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleichem Maße Beachtung finden werden, da Beider Interesse auf das Engste damit verknüpft ist: daß der Arbeitgeber um der Erzielung thunlichster Verringerung der Entschädigungslast willen, die so wie so noch von Jahr zu Jahr zunehmen wird, - das Interesse der Arbeitnehmer, um der Erhaltung ihrer Arbeits= und Erwerbsfähigkeit willen, deren Verlust oder Schmälerung ihnen die Unfallrente nur theilweise (zu zwei Dritteln) ersetzt.

           Neubrandenburg, den 31. Juli 1894.

Der Genossenschafts-Vorstand.
S. W. von Dewitz.

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