No. 56
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. Juli
1894
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1894 Nr. 56 Seite 1]

Bekanntmachung,
betreffend Tanzmusiken.
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                  Die Bestimmung der Nr. 3 der Bekanntmachung vom 21. März 1885, betreffend Tanzmusiken, wird mit Genehmigung Großherzoglicher Landesregierung dahin abgeändert, daß in Zukunft Dispositionen von den Bestimmungen des Gesetzes zur besseren Heilighaltung des Sonntags pp. vom 28. August 1855, nicht mehr direct bei der Großherzoglichen Landesregierung, sondern durch Vermittelung der Großherzoglichen Landvogtei in Schönberg nachzusuchen sind. Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vom 1. August d. J. ab Anträge auf Erteilung solcher Dispensationen, welche direct bei Großherzoglicher Landesregierung eingehen, unberücksichtigt bleiben werden.
                  Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß in der Regel Erlaubniß zur Tanzlustbarkeit nur ertheilt werden kann, sofern der Antragsteller garantirt, daß Personen unter 16 Jahren der Eintritt in das Local verwehrt wird.
                  Schönberg, den 4. Juli 1894.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Cl. V. Oertzen.


        Auf Grund von §. 1 Nr. 5 der Verordnung vom 21. Juli 1886 betreffend die asiatische Cholera wird hiermit bekannt gemacht, daß die Gesundheits=Commission für Schönberg in Folge regimineller Anordnung ihre Functionen wieder aufgenommen hat und bis auf weiteres wöchentlich einmal und zwar jeden Mittwoch Abends 8 Uhr im Local des Ackerbürgers und Gastwirths Boeckmann am Markt hierselbst Sitzung hält. Beschwerden wegen mangelhafter Spülung und sonstiger Unreinlichkeit sowie Anträge auf unentgeltliche Verabfolgung von Desinfectionsmitteln sind bei der Commission anzubringen und zwar persönlich oder schriftlich zu Händen des Vice=Vorsitzenden Herrn Dr. Schrakamp hierselbst.
            Ist zwar die Besorgniß, daß die Cholera in diesem Sommer wiederum eingeschleppt werde, gegenwärtig noch keineswegs naheliegend, so nimmt Großherzogliche Landvogtei doch Veranlassung zu der Aufforderung, die Commission und ihre Mitglieder möglichst zu unterstützen und möglichst von selbst alle bodenverunreinigenden Einrichtungen und Zustände zu beseitigen, damit sichere Aussicht ist, von Epidemien befreit zu bleiben.
                Schönberg, den 16. Juli 1894.

Großherzoglich Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Cl. v. Oertzen.


- Der Kaiser hat auch in diesem Jahre eine Einladung des Erzherzogs Albrecht von Oesterreich zur Theilnahme an den während der ersten Septembertage in den Bellyer Forsten stattfindenden Hirschjagden erhalten und angenommen.
- Die Kaiserin wird, wie nach der "Kieler Zeitung" jetzt feststeht, heute, am Freitag in Kiel eintreffen und sich am selben Tage mit Sonderzug über Hamburg nach Wilhelmshöhe bei Kassel begeben.
- Auch der Bundesrath wird nunmehr in die übliche Sommerpause eintreten. Er hat am Mittwoch noch eine Plenarsitzung abgehalten und in dieser u. a. auch die vom Reichstag bei der Etatsberathung angenommene Resolution erledigt, durch die der Reichskanzler aufgefordert worden ist, den Mitgliedern des Reichstags wieder die freie Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen während der Dauer der Session in dem bis zum Jahr 1884 üblich gewesenen Umfang zu gewähren. Fürst Bismarck hat dieses Recht auf die Fahrt vom Wohnort nach Berlin und zurück eingeschränkt, als die sozialistischen Abgeordneten von ihren Freikarten zu ausgiebigen Gebrauch zu Agitationsreisen gemacht hatten, und dabei wird es also zunächst bleiben, da der Bundesrath beschlossen hat, der Resolution des Reichstags keine Folge zu geben.
- Mit der neuen Gepäckausrüstung sind, nachdem das gesammte 1. Bataillon des Kaiser=Alexander=Garde=Grenadier=Regiments Aluminiumhelme erhalten hat, bei jeder Compagnie des Bataillons etwa 50-60 Mann probeweise versehen worden. Diese Mannschaften tragen schwarzes Lederzeug, schwarze Knöpfe, Patronentaschen hinten am Tornister befestigt, Aluminiumfeldflasche, - kurz die vollständige neue Ausrüstung, welche im März d. J. die beiden Grenadiere hatten, die den Kaiser nach Friedrichsruh und Oldenburg begleiteten.

[ => Original lesen: 1894 Nr. 56 Seite 2]

- Ein furchtbares Unwetter hat am Sonnabend einige Theile Oberbayerns heimgesucht. Besonders schwer sind die Bezirke Ebersberg und Schwabenhausen betroffen worden. Die Ortschaft Forstinnig wurde durch eine Windhose total zerstört von 150 Wohnhäusern wurden 80 dem Erdboden gleich gemacht. Selbst ältere Waldungen wurden förmlich niedergemäht. In Moos und Schwabenwegen sind ebenfalls viele Häuser demoliert. In Forstern ist der Kirchthurm umgeweht. Ueberall ist die Ernte vernichtet. Der Schaden ist unberechenbar und das Elend groß. Hunderte sind obdachlos und eine Hilfsaktion ist eingeleitet. In den Alpen hat es in der Nacht zum Sonntag geschneit. Der Prinzregent Luitpold hat für die durch das Unwetter Geschädigten 3000 Mk. gespendet,
- Ueber den Sohn des Grafen Hartenau theilt das "Grazer Tagebl." aus verläßlicher Quelle mit, daß der kleine Graf Arsen Hartenau vortrefflich gedeiht und lustig in deutscher und französischer Sprache plaudert. Damit sind die in russischen Blättern umlaufenden Gerüchte über einen krankhaften Zustand des Knaben oder gar, daß dieser taubstumm wäre, endgiltig aus der Welt geschafft.
- Auf dem Schlachtfeld von Mars la Tour, bei dem französischen Dorf Bruville, ist am vergangenen Sonntag ein Denkmal für die dort gefallenen 850 französischen Offiziere und Soldaten durch den Bischof Turinay von Nancy eingeweiht worden. Die Bevölkerung hat aus weitem Umkreis an der Feier Teil genommen.
- Das französische Nationalfest, der Jahrestag der Erstürmung der Bastille, dessen Programm diesmal in Folge der Landestrauer um den Präsidenten Carnot beträchtlich beschnitten war, ist weniger glänzend als sonst, aber doch immer noch geräuschvoll genug gefeiert worden. Das Fest wurde am Freitag abend durch zahlreiche Straßenbälle und Fackelzüge eingeleitet.
- Der Pariser Polizeipräfectur gehen jetzt täglich Briefe von bekannten Anarchisten zu, in denen dieselben erklären, daß sie ihre Utopien aufgeben. Auf der Präfektur ist man der Ansicht, daß diese Briefe durch die Haltung der Kammer, in der die Annahme der von der Regierung vorgeschlagenen strengen Maßregeln wahrscheinlich ist, hervorgerufen wird. Es wird zwar nicht ausdrücklich betont, aber es ersteht sich ganz von selbst, daß kein Polizeibeamter diese Bekenntnisse "schöner Seelen" für baare Münze nimmt.
- Der Schwurgerichtsprozeß gegen Caserio, den Mörder des Präsidenten Carnot, wurde jetzt endgültig auf Freitag, den 27. Juli angesetzt.
- Der Kaiser von Rußland wird in diesem Jahr keine Reise ins Ausland unternehmen, da das dänische Königspaar zum Besuch in Petersburg erwartet wird.
- Die Choleraepedemie in Petersburg nimmt einen bedrohlichen Umfang an. In der Woche vom 8. bis 14. Juli erkrankten dort 875 und starben 294 Personen an Cholera. In Kronstadt erkrankten vom 8. bis 13. Juli 57 und starben 15 Personen, in Warschau vom 1. bis 7. Juli 16 Erkrankungen und 3 Todesfälle.
- Die Königin von England hat am 12. d. im Lager von Aldershot eine Truppenschau über 16 000 Mann abgehalten. Für englische Verhältnisse ist das ein bedeutendes militärisches Ereigniß. An der Seite der Königin hielt in Husarenuniform der russische Thronfolger. Die Truppen befehligte der Herzog von Connaught. Der Defiliermarsch war, wie es heißt, untadelhaft.
- Am 9. Juli meuterten in Boston in England die Sträflinge des Korrektionshauses und verweigerten ihre Arbeit zu verrichten. Die Gefangenen ergriffen als Waffen Stühle und alles, was ihnen sonst in die Hand kam. Schließlich blieb den Wärtern nichts übrig, als von der Feuerwaffe Gebrauch zu machen. Ein Sträfling wurde verwundet. Darauf besannen sich die anderen Gefangenen eines Besseren.
- Nachdem man sich in Norwegen davon überzeugt hat, daß das dem Kronprinzen zugeschriebene Wort von einer Militärpromenade, das s. Z. so viel Staub aufgewirbelt hatte, thatsächlich nicht von ihm herrührt, hat das Storthing nunmehr die Apanage des Kronprinzen mit allen gegen 7 Stimmen bewilligt.
- Ein Diamantenmakler bemerkte vor einigen Tagen beim Besteigen des Zuges auf dem Nordbahnhofe in Brüssel, daß die Taschen seines Ueberrockes aufgeschnitten und seine Brieftasche mit 8750 Franken in Banknoten und mit ungefaßten Steinen verschwunden war. Der Verlust beziffert sich auf 40 000 Franken.
- Zum Befinden des Papstes erfährt der römische Correspondent der "Köln. Z." von einem im Vatikan wohlbekannten Herrn, der Papst werde infolge seines hohen Alters immer schwächer. Die Beine versagen ihm den Dienst, sodaß man ihn bei der kürzlichen Uebersiedelung ins Casino des vatikanischen Gartens vom Sessel bis zur Sänfte tragen mußte. Es sei möglich, daß der Papst seine Kräfte wiederbekomme; indessen erregte in den letzten Tagen besonders der Umstand Besorgniß, daß wegen der Schwäche des Magens die Nahrung des Papstes auf 3 Tassen Fleischbrühe täglich beschränkt werden mußte.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über die zu Rieps sub Nr. IX belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Joachim Heinrich Wilhelm Böttcher daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, hierdurch aufgefordert ihre dinglichen Rechte und Ansprüche in dem auf

Montag, den 1. October d. Js.
Vormittags 10 Uhr

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Liquidationstermin anzumelden, widrigenfalls sie, soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, mit denselben sowohl gegen den jetzigen als auch gegen die zukünftigen Besitzer des Grundstücks präcludirt sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermin ihnen vorzulegen und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 16. Juli 1894.

Großherzogl. Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    A. Dufft.


In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der dem Hauswirth Friedrich Oldenburg gehörigen, zu Raddingsdorf sub Nr. II belegenen Vollstelle c. p. ist in dem am 10. Juli cr. stattgehabten Liquidationstermin sofort zu Protocoll das Ausschlußurtheil erlassen und verkündet worden.
Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht.
Gleichzeitig wird der auf

Dienstag, den 7. August 1894,
Vormittags 11 Uhr,

angesetzte Ueberbotstermin mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß in dem ersten Termine ein Gebot nicht abgegeben ist.
Schönberg, den 14. Juli 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
(gz.) Dr. jur. E. Hahn.
                                                    Veröffentlicht
                                                    H. Diederich,
                                                    Amtsgerichtsactuar.


In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der dem Hauswirth Heinrich Woisin zu Lindow gehörigen und daselbst sub Nr. V belegenen Vollstelle c. p. wird neuer Termin zum Ueberbot auf

Mittwoch, den 8. August 1894,
Vormittags 11 Uhr,

vor Großherzoglichem Amtsgerichte hierselbst angesetzt.
Schönberg, den 18. Juli 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
(gez.) Dr. jur. E. Hahn.
                                                    Veröffentlicht
                                                    H. Diederich,
                                                    Amtsgerichtsactuar.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 56 Seite 3]

Oeffentliche Versteigerung.

Am Sonnabend, den 21. Juli d. J. Vormittags 11 1/2 Uhr sollen in Herrnburg resp. im Herrnburger Torfmoor:

1 Stuhlwagen, ca. 60 mille Torf und Torfgeräthschaften
öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung verkauft werden.
Versammlung der Käufer beim Schulzen Grieben in Herrnburg.
Schönberg, den 15. Juli 1894.

                                                    C. Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Bekanntmachung.

Die nochmalige Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hierdurch aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, d. 19. Juli 1894.

Die Armenbehörde.


Suche zum 24. Oktober
ein ordentliches Mädchen.
                                                    Frau H. Ladendorf.
Schönberg, Siemzerstraße.                                                    


Dr. Oeinck, Lübeck
Spezialarzt für Hals=, Nasen= und Ohrenkrankheiten
verreist vom 19. bis 22. Juli einschließlich.


Der Schreiber der anonymen Karte dat. Bahnhof Schönberg, (10. 7. 94) betreffs Bienenstand in Lübeck wird gebeten, sich an Ort u. Stelle von dem wahren Sachverhalt zu überzeugen. Reisekosten werden bereitwilligst ersetzt.

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vom Lübecker Bienenstand.


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Eß= und Küchenschüssel,
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Kaffeekannen, emaillirt,
Milchtöpfe, emaillirt,
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Reibmaschinen doppelt und einfach reibend.
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neue Dampfdreschmaschine.

Dieselbe wird am Mittwoch, den 18. Juli frei und steht bis dahin in Torisdorf.

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polirte und gehämm. Messingkessel,
Fruchtpressen, Kirschentkerner,
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                          Rud. Tietgen.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 56 Seite 4]

Soeben erhielten wieder einen Eisenbahnwagen mit

Töpferwaaren
als:

Bierkruken. Buttertöpfe, Milchsatten, Einmachkruken, Milchtöpfen, Henkelsatten, Waschbecken, Blumentöpfe, Assietten, Kaffeekumme, Kaffeekannen, Kuchenformen, sowie Glashäfen à Pfg. 8, 10, 12, 15, 20 u. s. w.

billigst bei                                                     H. Brüchmann.


Solide und sauber gearbeitete Holzsachen als:
Gurkenhobel,
Salzfässer,
Kellen und Löffel,
Kaffebretter mit Rand und Griff,
Speckbretter,
Schinkenteller
und
Löffelhalter,
Handtuchhalter,
Kleiderhalter,
Stiefelknechte,
Messerputzbretter,
Frühstücksbretter - Blattform,
Gewürzschränke
und
Etageren,
Brotteller

empfiehlt                          
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Petroleum=Kocher
in den verschiedenen Größen, bester Konstruktion,
empfiehlt                                                     W. Wieschendorf, Klempner,


Glasbüchsen mit Verschluß
zum Einmachen von Conserven und Früchten
empfiehlt                                                     Klempner W. Wieschendorf.


Aus den Jahren

von 1850 -1869 kaufe ich alte Briefmarken und Brief=Couverts zu hohen Preisen nur Freitag, d. 20. d. Mts. in Schönberg im Gasthof des Herrn Holldorf, nachmittags von 4 - 8 Uhr.

A. Behrendt, Schwerin i. M.


Prima holländischen Rahm=Käse Pfund 1 Mark.
           Hollsteiner Käse Pfund 20 Pfg.
           Kuh=Käse Stück 5 Pfg.
           Harzer Käse Stück 5 Pfg.

empfiehlt                                                     Max C. Sass.


Fein polirte                          
messingne Kessel
zum Einkochen,
prima emaillierte Kochtöpfe
in reicher Auswahl
empfiehlt                                                     W. Wieschendorf, Klempner.


Kriegerverein f. d. Fürstenth. Ratzeburg
zu Schönberg.
General=Versammlung
am Sonntag, d. 22. Juli cr., nachmittags 3 1/2 Uhr
im Vereins=Locale.

                          Tagesordnung:
      1) Bericht über die Fahnenweihe in Schlutup.
      2) Bericht über den diesj. Delegirtentag und das Landeskriegerfest in Grevesmühlen.
      3) Beschlußfassung über die diesj. Sedanfeier.
      4) Desgl. über die Geburtstagsfeier Sr. Kgl. Hoh. des Großherzogs.
      5) Verschiedene Vereinsangelegenheiten.

                                                    Der Vorstand.


Kriegerverein Carlow.
Allgemeine Versammlung
im Vereinslokal
am Sonntag d. 22. d. M., Nachmittags um 4 Uhr.

                          Tagesordnung:
      1) Bericht über den Delegirtentag und das Landeskriegerfest in Grevesmühlen.
      2) Beschlußfassung über die Feier des Sedanfestes.
      3) Verschiedene Vereinsangelegenheiten.

                                                    Der Vorstand.


Schützenhaus.

Am Sonntag, den 22. Juli Nachmittags von 4 Uhr an, Anstich von

ff. Hansa-Tafelbier und
Erlanger Henninger-Bräu frisch vom Faß.
Weine nur guter Qualität.
Frische Milch und Kaffee.
Um gütigen Zuspruch bittet ergebenst
                                                    W. Hagen, Schützenwirth.


Stadt Lübeck.
Sonntag, den 22. d. Mts.:                          
Tanzmusik
über Mitternacht hinaus.


Allen, welche meinem Manne an der Unglücksstätte und später Hülfe leisteten, sowie auch allen, welche seinen Sarg so reich mit Kränzen schmückten und ihm zur letzten Ruhestätte das Geleite gaben, sowie auch dem Herrn Consistorialrath Kaempffer für seine trostreichen Worte am Grabe, ferner allen, welche mir und meinen Kindern bei dem uns so schwer betroffenen Unglücksfall mit Rath und That zur Seite standen, auf diesem Wege meinen tiefgefühlten Dank.

                          Cathar. Lentz geb. Sterly.

Schönberg, d. 17. Juli 1894.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 22. Juli.

Frühkirche: Candidat Will.
Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.
   Amtswoche: Pastor Krüger.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
nach Lübeck:
9,59 Vorm. 12,18 Mitt. 3,12 Nachm. 7,32 Abends 11,57 Nachts.
nach Kleinen:
8,1, Morg. 10,25 Vorm. 12,44 Nchm. 5,43 Nachm. 8,54 Abends.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 28.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 56 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 56 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 20. Juli 1894.


Abänderung des Strafprocesses.

Nicht weniger bedeutsam, als die Aenderungen im Gerichtsverfassungsgesetz, sind die Abänderungsvorschläge, die der Gesetzentwurf für die Strafproceßordnung selbst macht.
Zunächst ist gleich im Anfang zu den bisher schon geltenden Gerichtsständen ein neuer hinzugefügt worden: Der Gerichtsstand ist auch bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen worden ist; es liegt auf der Hand, daß durch diese Vorschrift der Gang des Verfahrens unter allen Umständen sehr vereinfacht werden kann. Eine andere, ebenfalls für eine schnelle Abwickelung des Processes wichtige Vorschrift enthält der Zusatzparagraph, nachdem das Gesuch um Ablehnung eines Richters, wenn es in der offenbaren Absicht angebracht ist, das Verfahren zu verschleppen, von dem Vorsitzenden zurückgewiesen ist, auch wenn es gegen ihn selbst gerichtet ist.
Von besonderer Wichtigkeit aber ist es, daß durch den Entwurf an Stelle des bisher üblichen Voreides der Nacheid eingeführt werden soll. Dies erfüllt eine Forderung, die in juristischen wie in Laienkreisen schon seit langer Zeit, besonders aber seit der Häufung der Meineide in neuerer Zeit gestellt worden ist. Der vom Zeugen zu leistende Eid soll also in Zukunft nicht mehr lauten: Ich schwöre usw., daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde, sondern nichts verschwiegen und nichts hinzugesetzt habe. Zeugen und Sachverständige müssen, soweit die Beeidigung zulässig ist von nun an eidlich vernommen werden, während die Beeidigung bisher dem Ermessen des Richters überlassen war. Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn seine Aussage nach richterlicher Ansicht offenbar unrecht oder unerheblich ist. Die Sachverständigen endlich sind nach dem Entwurf vor oder nach Erstattung des Gutachtens zu beeidigen, während bisher die Beeidigung stets vorher erfolgte.
In den zur Zuständigkeit der Landgerichte gehörigen Strafsachen findet die Voruntersuchung nur noch statt, wenn sie von der Staatsanwaltschaft beantragt wird, während sie bisher auch vom Angeschuldeten beantragt werden konnte. Zur Beschleunigung dieses Verfahrens dienen ferner folgende Vorschriften: wenn eine Uebertretung Gegenstand der Untersuchung ist, braucht zwischen der Zustellung der Ladung und dem Termin der Hauptverhandlung nicht mehr, wie bisher, eine Frist von einer Woche, sondern nur noch von drei Tagen zu liegen; sodann kann bei den vor Schöffengericht oder Strafkammer zu verhandelnden Sachen in die Hauptverhandlung auch in Abwesenheit des Angeklagten eingetreten werden, wenn das Gericht die Anhörung des Angeklagten zur Aufklärung der Sache nicht erforderlich hält. Bisher war dies nur möglich bei Strafthaten, die mit Geldstrafe, Haft oder Einziehung bedroht sind. Von allgemeinem Interesse ist ferner die Vorschrift, daß wenn der Angeklagte verurtheilt wird, in den Urtheilsgründen auch die Gründe angegeben werden müssen, die für die richterliche Ueberzeugung leitend gewesen sind.
Die wichtigste Aenderung gegen den bisherigen Rechtszustand aber, die der Entwurf vorschlägt, ist die Einfügung der Entschädigung unschuldig Verurtheilter.
Personen, gegen die ein im Strafverfahren rechtskräftig erkannte Strafe ganz oder teilweise vollstreckt worden ist, sollen fortan, wenn sie im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen oder in Anwendung eines mildernden Strafgesetzes mit einer geringeren Strafe belegt werden, Ersatz des Vermögensschadens beanspruchen können, den sie durch die erfolgte Strafvollstreckung erlitten haben. Auch Angehörige, denen durch Strafvollstreckung der Unterhalt entzogen worden ist, sollen in diesem Falle Entschädigung fordern können.
Es leuchtet ein, daß die zu erhoffende Abänderung des Strafprocesses eine Verbesserung sein würde.


- Neustrelitz. S. K. H. der Großherzog, der jetzt noch in London weilt, wird, bevor er seine Cur in Homburg v. d. H. antritt, Ende dieser Woche hier eintreffen und bis Ende dieses oder Anfang nächsten Monats hier verweilen.
- Der vor einigen Monaten durch einen Sturz mit dem Pferde verunglückte Inspector S. in Tessenow bei Parchim hatte bisher als Folge den Verlust der Sprache zu beklagen, obwohl er sonst allen Pflichten seiner Stellung nachkommen konnte; jedoch konnte der Verkehr mit anderen Personen nur schriftlich geschehen. In diesen Tagen ist nun plötzlich, wie man der "M. Z." mittheilt, die Sprache wiedergekehrt.
- Nach den neuesten Feststellungen, Jahrbuch des deutschen Reichs für das Jahr 1894, hat Mecklenburg=Schwerin einen Flächeninhalt von 13 161,6 qkm, Mecklenburg=Strelitz einen solchen von 2929,5 qkm. Seit dem Jahre 1871 bis zur letzten Volkszählung hat sich die Bevölkerung Mecklenburg=Schwerins um 3,7, die von Mecklenburg=Strelitz um 1 Procent vermehrt. Die größte Vermehrung während dieser Zeit erfuhr Berlin, nämlich 91,1 Procent. Dann folgen Hamburg mit 83,7 Procent, Bremen mit 47,4, Lübeck mit 46,6, Reuß ä. L. mit 39,2, Sachsen mit 37, Westfalen mit 36,8 Procent. Eine geringere Vermehrung als Mecklenburg=Strelitz hatte nur Hohenzollern mit 0,8 Procent aufzuweisen. Die Vermehrung des deutschen Reichs betrug 20,4 Procent. Im Jahre 1816 betrug die Bevölkerung des heutigen deutschen Reichsgebiets 24,833,000, jetzt beträgt sie 51,217,000.
- Von der Wirkung des Berliner Brauereiboykots war am Sonntag in der Hasenheide nicht viel zu merken. Die großen Ausschanklokale der "boykottirten" Brauereien waren stark besetzt. Im Ausstellungspark war zeitweise kein Platz zu bekommen, und in den Gängen wogte die Menschenmenge auf und nieder. Sogar die kleineren frisch boykottirten Lokale, in denen fast ausschließlich Arbeiter verkehren, zeigten ihre bekannte Sonntagssignatur. - Sämmtliche Gastwirthe, die eine Schädigung ihres Geschäfts durch den Boykott nachweisen konnten, erhielten Unterstützungen und empfangen solche noch, falls sie den erforderlichen Nachweis liefern. Allein in den letzten Tagen wurden von der Saalcommission 53 304 Mk. an Unterstützungen ausgezahlt und waren in den letzten drei Tagen allein bei zwei Commissionsmitgliedern 70 300 Mk. freiwillige Beiträge zu diesem Zweck eingegangen.
- Für die Kaisermanöver, die im bevorstehenden Herbst in den östlichen Provinzen des preußischen Staates stattfinden werden, ist eine ganz eigenartige Anwendung des electrischen Lichtes bei Nachtgefechten und Belagerungsübungen vorgesehen. Es werden nämlich Dynamomaschinen mitgeführt werden, die, was ja schon früher geschah, mächtige Scheinwerfer in Thätigkeit setzen werden. In diesem Jahr wird jedoch die Einrichtung getroffen werden, daß die Scheinwerfer nicht direct das Gefechtsgelände oder die angegriffenen Festungswerke beleuchten, sondern ihr Licht auf große Spiegel werfen, welche 200 Meter von der Lichtquelle entfernt derart drehbar aufgestellt sind, daß sie von dieser aus beliebig gerichtet werden können. Diese Einrichtung wird den großen Vortheil haben, daß der Feind nicht merken kann, wo die Lichtmaschine

[ => Original lesen: 1894 Nr. 56 Seite 6]

aufgestellt ist, seine Angriffe also auch nicht gegen diese richten kann. Die Einrichtung wird übrigens nicht auf das Landheer beschränkt bleiben, sondern man wird auch ihre Verwendbarkeit bei Strandbatterien und Küstenminen prüfen.
- Ein Held von 1870. Der bayrische Oberstlieutenant a. D. Franz Ritter v. Golch, ist dieser Tage in München gestorben. Er erhielt die höchste bayrische Kriegsauszeichnung, den Militär=Max=Josef=Orden, für eine hervorragende Waffenthat im Dezember 1870. In dem Gefecht bei Meung am 7. Dezember 1870 ging er, damals Hauptmann im 2. Jägerbataillon mit seiner Kompagnie gegen eine im Feuer begriffene französische Batterie von 8 Kanonen und 2 Mitrailleusen mit dem Bajonett vor, schlug die Bedeckung in die Flucht und eroberte alle 10 Geschütze.
- Der Geh. Kommerzienrath Krupp in Essen verhandelt mit dem Eigenthümer der Elbinsel Wilhelmsburg bei Hamburg über den Ankauf von größeren Ländereien zur Anlage einer Filiale seines Essener Geschäftes.
- In einer Familie der Vorstadt Schidlitz bei Danzig sind zwei Kinder an der Cholera gestorben, die Eltern erkrankt. Die Infektionsquelle ist wahrscheinlich der Weichselarm. Bei je einem verstorbenen Schiffer in Schillno und Kurzebrack, ferner bei 2 erkrankten Flößern in Plehnendorf wurde Cholera bakteriologisch festgestellt.
- Der Braunschweigische Brauerei=Boykott hat sich bereits jetzt als völlig wirkungslos erwiesen. Zugleich kam es aus Anlaß desselben zu erregten Streitigkeiten in der sozialdemokratischen Partei.
- In Wiesbaden wurde bei dem bekannten Musikalienhändler Wolff in der Wilhelmsstraße eingebrochen und mehrere wertvolle Geigen entwendet. Man fahndet auf sog. italienische fliegende Geigenhändler, die auch in anderen Städten ihr Unwesen treiben.
- Am Donnerstag feierte Gustav Freytag in Wiesbaden seinen 78. Geburtstag. Mit Rücksicht auf sein Befinden hatte er von der beabsichtigten Uebersiedelung nach seiner Besitzung in Siebleben bei Gotha abgesehen, doch gedenkt er am 15. Aug. mit seiner Familie nach der Schweiz zu reisen.
- In Nürnberg wurden die für den letzten Sonntag geplant gewesenen sozialistischen Arbeiter= und Arbeiterinnenversammlungen polizeilich verboten.
- Ein mächtiges Feuer zerstörte in Mainz am letzten Montag, mittags die Militär=Heu= und Strohmagazine auf der Eisgrube. Der Schaden beträgt über 100 000 Mark.
- Im Deutschen Reiche bestanden im Betriebsjahre 1892/93 31 444 Km. vollspurige Hauptbahnen, 11 458,5 Kilometer Nebenbahnen, zusammen 42 907,8 Kilometer Haupt= und Nebenbahnen, davon 14 165,8 Km. zwei= und mehrgeleisig. Auf 1000 []Kilom. Grundfläche kommen davon 79,4 Km., auf 100 000 Einwohner 85,3 Km. Das für diese Bahnen verwendete Anlagekapital 10 850 851 000 Mark, auf 1 Km. 253 200 Mark. Die Betriebseinnahmen aus dem Personenverkehr 336 457 000 Mark, aus dem Gepäck etc. Verkehr 913 413 000 Mark. Im Ganzen genommen betrugen die Betriebseinnahmen 1 347 331 000 M., die Betriebsausgaben 857 968 000 Mark. Der Ueberschuß war demnach 489 363 000 Mark, auf 1 Kilometer mittlerer Bahnlänge 11 600 Mk., vom verwendeten Anleihekapital 4,56 Procent.
- Die allgemeine Volkszählung am 1. Dezbr. nächsten Jahres wird nach den bisherigen Mittheilungen zu umfassenderen Erhebungen benutzt werden. Es dürfte deswegen an der Zeit sein, auf eine Lücke in den Aufnahmen hinzuweisen, die sich ohne große Schwierigkeiten ausfüllen ließe und von größtem Interesse sein dürfte. Im Jahre 1871 wurde bei der allgemeinen Zählung auch die Schulbildung der über 10 Jahre alten Bevölkerung festgestellt. Seitdem ist dies nicht geschehen. Man ist darum bei Beurtheilung der Verbreitung des Elementarwissens im Volke auf die Zahlen angewiesen, die sich bei den Rekruteneinstellungen ergeben, allenfalls könnte man noch, wie es in Frankreich geschieht, bei der Verheiratung die Zahl der des Schreibens kundigen jungen Leute ermitteln. Aber diese Ergebnisse erstrecken sich doch nur über einen verhältnißmäßig kleinen Theil der Bevölkerung, der einen Rückschluß auf höhere Altersklassen kaum gestattet. Es wäre deswegen recht erwünscht, wenn bei der nächsten Zählung die Zahl der des Lesens und Schreibens kundigen Personen im Alter von mehr als 10 Jahren ermittelt würde. Der Stand unserer Volksbildung und die Leistungen unserer Volksschulen würden durch diese Zahlen treffender beleuchtet werden als durch die bei anderen Gelegenheiten sich ergebenden Resultate.
- In der Ortschaft Widminen an der ostpreußischen Südbahn wurden 37 Gebäude durch eine Feuersbrunst eingeäschert. 44 Familien sind obdachlos. Ein Hilfskomitee fordert in einem Aufruf zur Unterstützung der Betroffenen auf.
- Die Sarkophage, die für das Mausoleum in Charlottenburg bestimmt und von Professor Erdmann Encke modelliert worden sind, sind nach ihrer Fertigstellung aus Carrara nunmehr eingetroffen und sollen demnächst aufgestellt werden. Kaiser Wilhelm I. ruht in der Uniform des ersten Garde=Regiments zu Fuß auf dem mit einer Lorbeerbordüre umgebenen Bahrtuch, das über den Sarkophag gebreitet ist. Ueber des Kaisers Gestalt ist in monumental wirkendem Faltenwurf der Hermelin gebreitet. Auf der Brust liegt das lorbeerumwundene Reichsschwert, über dessen Griff die Hände gefaltet sind. Kaiserin Augusta ist im Witwenschleier dargestellt, der in schönen, feinen Falten die Gestalt einhüllt. Das Diadem und der goldene Myrthenkranz, dieser als Hinweis auf die goldene Hochzeit der Entschlafenen, schmücken das Haupt. Mit gefalteten Händen hält die scheinbar Schlafende das Kruzifix auf der Brust. Blüten und Blätter der Passionsblumen sind ihr als Schmuck beigegeben. Die Tumben, auf denen die Gestalten ruhen, zeigen eine verhältnismäßig einfache Ausbildung. An ihren Ecken sind die geflügelten Halbgestalten von Löwen angebracht, und in den Friesen beider Hauptgesimse zieht sich ein ornamentales Band hin, zu dem als Motiv die Kette des schwarzen Adlerordens gedient hat. In den beiden Langseiten der Tumba des Kaisers sind in Reliefs die Zeichen des Kriegs, Helm, Schwert und Kriegsfackel mit Lorbeer= und Eichenblättern, sowie jene des Friedens, Turnierhelm, Spinnrocken und Hammer, gleichfalls mit Lorbeer und Eichenblättern verziert, ausgeführt. Entsprechend zeigt die Tumba der Kaiserin den Glaubenskelch, beziehungsweise das Rothe Kreuz Palmen und Lorbeern. Harmonisch werden sich Enke's Schöpfungen in den weihevollen Raum einfügen. Zu ihrer Seite werden, gerade so wie zur Seite der Rauchs'schen Sarkophage, Marmortafeln Namen und Lieblingssprüche der Dahingeschiedenen verzeichnet. Außer den beiden Sarkophagen hat der Künstler auf Anordnung des Kaisers noch die machtvolle Gestalt eines Erzengels als Hüter der Gruft geschaffen. Diese wird ihren Standort in der von violettem Oberlicht erleuchteten Vorhalle des Mausoleums erhalten. Haltung und Ausdruck der Figur sind ernst und gemessen, um nicht zu sagen kriegerisch. Dem kaiserlichen Wunsch zufolge sollte sie der Thatsache entsprechen, daß in der Gruft zwei Monarchen ruhen, unter deren Regierung die größten Kriege dieses Jahrhunderts geführt worden sind. In römischer Kriegertracht, den Helm auf dem Haupt, den Mantel über den Harnisch nach hinten geworfen, steht der geflügelte Erzengel fest und stolz da, die rechte am Griff des vorgesetzten goldigglänzenden Flammenschwertes, an der Linken den Schild. Beim Eintritt in das Mausoleum wird man sich also direkt dieser imposanten Figur des Erzengels gegenüber befinden.
- Fatal. A.: "Warum ist denn die Verlobung des Professors zurückgegangen?" B.: "Nur wegen seiner schrecklichen Zerstreutheit. Will er da seiner Braut eine Schachtel mit einem schönen Rosenbouquet senden, vergißt aber das Bouquet hineinzulegen und schickt bloß die leere Schachtel mit der Inschrift: Dein Ebenbild!"


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