No. 50
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. Juni
1894
Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1894 Nr. 50 Seite 1]

Von Carnot's Ermordung.

Die ganze gesittete Welt steht heute unter dem Eindruck der grausigen That, die Sonntag abend in Lyon begangen worden ist. Bei solchen außergewöhnlichen Veranlassungen fallen die nationalen Schranken. Die Entrüstung und die Trauer, die ganz Frankreich durchzittern, werden überall da getheilt werden, wo man noch menschlich fühlt und ruchlose Frevelthaten verurtheilt. Auch in Deutschland wird Carnot allgemein und herzlich bedauert.
Der "Deutsche Reichsanzeiger" meldet: Auf die Nachricht von der Ermordung des Präsidenten Carnot hat der Kaiser zugleich im Namen der Kaiserin telegraphisch Madame Carnot mit warmen Worten sein Beileid ausgesprochen. Der deutsche Botschafter in Paris ist vom Kaiser angewiesen worden, der französischen Regierung auszudrücken, daß der Kaiser von ganzem Herzen an der Trauer, welche die französische Nation in diesem Augenblick erfüllt, aufrichtigsten Anteil nehme.
- Der Eindruck, den die Nachricht von der Ermordung des Präsidenten Carnot in Berlin gemacht hat, war ein überwältigender. Alsbald nach Bekanntwerden der Telegramme aus Lyon strömte die ganze officielle Welt nach der französischen Botschaft, um dort die Karten abzugeben.
Reichskanzler v. Caprivi und der Staatssekretär des Auswärtigen, v. Marschall, statteten Montag vormittags dem französischen Botschafter Condolenzbesuche ab. Später fuhren Botschafter und Diplomaten vor. Die Flagge auf dem französischen Botschaftsgebäude steht auf Halbmast.
- Die politische Tragweite des Todes Carnots läßt sich noch nicht übersehen. Vielleicht lockert gerade das blutige Ende Carnots die Beziehungen Rußlands zu Franreich, vielleicht begünstigt es die Aussichten des Bonapartismus, dessen Herrschaft dem Frieden kaum förderlich sein würde.
- Der Deputierte Chaudey, der neben Carnot im Wagen saß, erzählt noch über den Mord: Carnot war glücklich über die begeisterte Aufnahme bei der Menge und hatte befohlen, die Menge sich dem Wagen nähern zu lassen. Er hat beim Durchfahren der Straßen mehrere Bittschriften empfangen. Als er einen jungen Mann erblickte, der über die Köpfe der Menge hinweg ihm eine Papierrolle entgegenstreckte, machte er ein Zeichen, ihn herankommen zu lassen. Der junge Mann eilte dem Wagen zu, ergriff die Hand, die ihm Carnot entgegenstreckte, und stieß blitzschnell die Papierrolle in die Brust Carnots. Die Rolle enthielt einen scharfen 25 Centimeter langen Dolch.
- Die Kunde von der Ermordung des Präsidenten Carnot wurde auch in Oesterreich mit tiefer Bewegung aufgenommen. Die Blätter gedenken übereinstimmend des vornehmen und edlen Charakters des Verstorbenen, der in Frankreich eine starke Schutzwehr für den Frieden gewesen sei.
- Auf Antrag Etienne haben 100 Regierungs=Republikaner beschlossen, bei der Präsidentenwahl für Casimir=Perier zu stimmen. In den Couloirs des Senats wird einstimmig Casimir=Periers Kandidatur acceptiert. Trotz der heftigen Campagne der Radikalen und Sozialisten gegen Casimir=Perier ist dessen Wahl doch mit 480 Stimmen wahrscheinlich.
- Versailles, 27. Juni. Der Kongreß wählte im ersten Wahlgange Casimir Perier mit 451 Stimmen von 853 Abstimmungen zum Präsidenten der Republik.
- Aus Paris wird geschrieben: Ein Complize Cesario's, Namens Laborie, wurde hier verhaftet. Vorgefundene Briefe ergaben, daß das Attentat schon lange vorbereitet war.


- Bei der am Sonntag glänzend verlaufenen Parade in Kiel hielt der Kaiser aus Anlaß des Eintrittes des Prinzen Adalbert in die Marine eine Ansprache, in der er u. a. sagte: "Durch Kabinetsordre von heute habe Ich Meinen Sohn Prinz Adalbert von Preußen in die Marine eingereiht. Wie sein Name es besagt, ist er von vornherein für das tapfere Seemannsleben bestimmt gewesen. Sein Eintritt am heutigen Tage ist ein symbolischer Akt, erstens insofern, als jeder preußische Prinz vom zehnten Jahre ab wissen soll, daß er seine Kraft dem Vaterlande zu widmen hat; zweitens ist es ein Beweis Meiner Kaiserlichen Huld für Meine Marine; und drittens ein Zeichen des Vertrauens, das ich zu Meiner Marine habe. Die Geschichte Meiner Marine ist jung. Kämpfe mit lorbeereichem Ausgang sind ihr noch nicht beschieden gewesen; aber sie hat, wo Wir uns gezeigt haben, mit Ehren bestanden. Der Monat, in dem der Eintritt des Prinzen Adalbert vollzogen wird, ist für unsere ganze vaterländische Geschichte von eminenter Bedeutung. Herrliche Namen vergegenwärtigen uns große Traditionen. Ich erinnere nur an Hohenfriedberg und Waterloo, wo Preußens und Britanniens Krieger Schulter an Schulter den Erbfeind niederstreckten. Ferner an Kaiser Friedrich. Ihm war es beschieden, das deutsche Schwert zu führen, um die Gegner niederzuwerfen. Eure weitere Arbeit sei es, den Stahl blank geschliffen zu halten, damit, was Gott verhüten möge, wenn Ich Euch rufe, Ihr nicht nur mit Ehren besteht, sondern auch mit Ruhm!
- Der Kaiser und die Kaiserin haben Montag vormittag auf der kaiserlichen Yacht "Meteor" der Binnenregatta des kaiserlichen Yachtklubs beigewohnt, bei welcher Prinz Heinrich von Preußen, des Kaisers Bruder, mit der "Gudruda" einen glänzenden Sieg errungen hat. Mittags gegen 1 Uhr erfolgte die Heimkehr nach Kiel. Am Nachmittag, nach einem Besuch des Nordostseekanals, fand auf dem Panzerschiffe "König Wilhelm" Diner und nachher Ball statt. Zu letzterem waren über 500 Einladungen ergangen. Der Großherzog von Mecklenburg=Schwerin ist in Kiel eingetroffen und im Schloß abgestiegen.
- Aus Christiana wird gemeldet: Kaiser Wilhelm, der am 3. Juli in Stafanger eintrifft, wird diesmal die Seereise über den Lysefjord und den Hardangerfjord bis Eide fortsetzen und dann

[ => Original lesen: 1894 Nr. 50 Seite 2]

sich auf dem Landwege nach Vossenwangen und Stahlheim, in dessen Hotel verschiedene Zimmer bestellt sind, begeben. Am 10. Juli wird die Seereise über Gudwangen und Fjärland nach Bergen und Drontheim fortgesetzt. Nachdem dann der Geirangerfjord und der Indultkfjord besucht worden, kehrt der Kaiser nach Bergen zurück und verläßt Norwegen am 30. Juli.
- Die Kaiserin wird ihren Gemahl, den Kaiser, nicht auf der ganzen Nordlandreise begleiten, sondern nur auf die Dauer von etwa vierzehn Tagen. Die Kaiserin beabsichtigt nach ihrer Rückkehr sich nach Schloß Wilhelmshöhe bei Kassel zu begeben, wo dann bereits die kaiserlichen Kinder ihren Sommeraufenthalt genommen haben werden.
- Bei den großen Segelregatten in Kiel, zu welchen der Kaiser und die Kaiserin in Kiel anwesend sind, gewann die kaiserliche Yacht "Meteor", an deren Bord die Majestäten sich selbst befanden, den Ehrenpreis der Kaiserin Friedrich. Am Sonntag fand nach vorausgegangenem Gottesdienst große Parade statt, bei der Prinz Adalbert zum ersten Male in der Uniform eines Unterlieutenants zur See erschien. Zahlreiches Publikum war zugegen. Nach der Parade fand Diner an Bord der Yacht "Hohenzollern" statt.
- Der "Nat. Z." zufolge machte die englische Regierung am Sonnabend nachmittag in Berlin die amtliche Mittheilung, daß sie auf Artikel 3 des englisch=kongostaatlichen Abkommens betreffend die Pacht eines 25 Kilometer breiten Streifens an der westlichen Grenze von Deutsch=Ostafrika verzichte.
- Sämmtliche Kasernen in Potsdam und Umgegend werden gegenwärtig durch eine unterirdische Kabelleitung mit der Commandantur in Potsdam verbunden, damit bei Allarmierungen etc. eine schnelle Benachrichtigung stattfinden kann.
- Der Kommerzienrath Georg Pschorr, Inhaber der Großbrauerei zum Pschorr in München, ist am Sonnabend an einem Schlaganfall verschieden.
- Am Sonnabend ist in Görlitz die dritte Rosenausstellung des Vereins deutscher Rosenfreunde eröffnet worden. Auf der Ausstellung sind 97 Aussteller mit 29 000 freigepflanzten Rosenstämmen vertreten.
- Eine Frau Nixdorf aus Charlottenburg, die vor 5 Jahren ihre zehnjährige Tochter vergiftet und in Folge dessen, von Gewissensbissen gepeinigt, sich selbst angezeigt hatte, ist am Sonnabend vom Schwurgericht in Berlin zum Tode verurteilt worden.
- Der parlamentarische Feldzug um die ungarische Ehegesetzvorlage ist beendigt. Die Annahme der Vorlage ist am Sonnabend auch in zweiter und dritter Lesung mit dem als vorletzten Paragraphen einzuschaltenden Antrag des Grafen Aladar Andrassy erfolgt, der besagt, daß das Gesetz die religiösen Pflichten unberührt läßt. Der Antrag, gegen den die Regierung nichts einzuwenden hatte, wurde mit 114 gegen 79 Stimmen angenommen.


- Neustrelitz, 24. Juni. Se. K. H. der Großherzog ist gestern Abend nach London abgereist. - S. H. der Erbprinz ist gestern Vormittag mit seinem Instructor, dem Candidaten der Theologie Horn, zu längerem Aufenthalte in Seebad Heringsdorf dorthin abgereist.
- Neustrelitz, 25. Juni. Gestern traf am Großherzogl. Hof die Nachricht ein, daß die Herzogin von York (Nichte unserer Großherzogin) in Whitelodge von einem Prinzen glücklich entbunden worden sei. I. K. H. die Großherzogin ist hierüber sehr erfreut und benachrichtigte telegraphisch ihren hohen Gemahl nach Köln von diesem freudigen Ereigniß. S. K. H. der Großherzog, der heute in London eingetroffen ist, wird an den Tauffeierlichkeiten theilnehmen, da er Onkel und auch Pathe der Herzogin ist.
- Schönberg. Die hiesige Real= und Bürgerknabenschule hat am Dienstag ihre diesjährige Turnfahrt gemacht, erstere über Schlutup nach Travemünde, Niendorf, Scharbeutz und zurück über Pansdorf und Lübeck, von wo dieselbe Abends 9 Uhr mit der Eisenbahn hier wieder eintrafen. Die Bürgerknabenschule ging nach Ratzeburg und kehrte ebenfalls Abends 9 Uhr mit der Eisenbahn hierher zurück.
- Schönberg. Die Sanitätskolonne des Kampfgenossen=Vereins für das Fürstenthum Ratzeburg, die einzige in Mecklenburg=Strelitz, begiebt sich am Sonntag nach Schwerin, um an den vor dem Großherzoge stattfindenden Uebungen der Colonnen der Mecklenburgischen Kriegerkameradschaft theilzunehmen. Die Theilnehmer an diesen Uebungen werden aus ganz Mecklenburg von der Großherz. Staatsbahn auf Militärfahrkarten befördert.
- Dassow, 26. Juni. Heute Vormittag gegen 9 Uhr entstand in dem benachbarten Prieschendorf einem Gute des Herrn v. Paepke, welches an Herrn Röper verpachtet ist, ein Feuer, welches das Holländereigebäude und den daneben liegenden Schweinestall nebst kleinem Pferdestall in Asche legte. Leider sind auch ein Pferd, 2 Ziegen, 1 Kalb und vermuthlich einige Schweine ein Raub der Flammen geworden. Glücklicher Weise stand der ziemlich heftige Wind einer Weiterverbreitung des Feuers auf die benachbarten Kathen entgegen. Auch die zum Betriebe der Dampfmolkerei gehörende Centrifuge ist von den Flammen zerstört worden, welche zuerst in der Nähe des Schornsteins sichtbar wurden.
- Das Schwurgericht zu Lübeck verurtheilte am 27. Juni die Hebamme Langmaack geb. Möller wegen Kindesmordes zum Tode, den Handlungsgehülfen Fritz Koch wegen Anstiftung zum Mord zu 4 Jahren Zuchthaus und die unverehel. Anna Wichmann wegen Beihülfe zu einem Jahr Gefängniß. Die Langmaack hatte ein in ihrer Wohnung zu Lübeck von der unverehel. Wichmann geborenes Kind gleich nach der Geburt in einer Badewanne ertränkt.


Anzeigen.

      In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der in Folge desfallsigen Antrags beschlagnahmten, dem Hauswirth Friedrich Oldenburg gehörigen und zu Raddingsdorf sub Nr. II belegenen Vollstelle c. p., stehen vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an,
1) der Verkaufstermin auf

Dienstag, den 10. Juli 1894,
Vormittags 11 Uhr,

2) der Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 7. August 1894,
Vormittags 11 Uhr.

Ferner ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Rechte und Ansprüche an das Grundstück, an die

Dienstag, den 10. Juli 1894,
Vormittags 11 Uhr,

angesetzt.
Dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung beteiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf 2 Wochen vor dem Verkaufstermin auf der Registratur I zur Einsicht der Betheiligten ausliegen wird, in dem letztgenannten Termine zu erscheinen, sowie innerhalb acht Tagen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 16. April 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
                                                    H. Diederich.


      In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der in Folge desfallsigen Antrags beschlagnahmten, dem Halbhufner H. Wittfoth gehörigen und zu Schlagbrügge sub Nr.VII belegenen Halbstelle c. p. stehen vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an,
1) der Verkaufstermin auf

Dienstag, den 10. Juli 1894,
Mittags 12 Uhr,

2) der Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 7. August 1894,
Mittags 12 Uhr.

[ => Original lesen: 1894 Nr. 50 Seite 3]

Ferner ist ein Termin zur Anmeldung aller dinglichen Rechte und Ansprüche an das Grundstück, an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände (Zubehör) soweit sie nicht gesetzlich von der Anmeldungspflicht ausgenommen sind, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwaigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses auf

Dienstag, den 10. Juli 1894,
Mittags 12 Uhr,

angesetzt.
Dem Schuldner und den bei der Zwangsversteigerung beteiligten Gläubigern wird hiermit freigelassen, zu dem Zwecke einer endlichen Regulirung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf 2 Wochen vor dem Verkaufstermin auf der Registratur I zur Einsicht der Betheiligten ausliegen wird, in dem letzgenannten Termine zu erscheinen, sowie innerhalb acht Tagen vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufsbedingungen einzureichen.
Schönberg, den 16. April 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.
                                                    H. Diederich.


Zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der sub Nr. I zu Schlag=Resdorf belegenen unregulirten Schulzenstelle mit sämmtlichem Zubehör, den bestellten Saaten, dem bereits geworbenen Heu und den sonstigen Vorräthen ist auf Antrag der Vormünder der minorennen Schulze Ollmann'schen Erben ein Termin auf

Sonnabend, den 7. Juli ds. Js.,
Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte angesetzt, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken hiermit geladen werden, daß bei annehmlichem Gebot sofort der Zuschlag ertheilt werden wird, daß die Bedingungen auf der Registratur II einzusehen auch gegen die Gebühr in Abschrift zu haben sind, und daß die Besichtigung des Pachtgrundstücks nach zuvoriger Meldung beim Krüger Hecht oder Hauswirth Joachim Ollmann in Schlagsdorf gestattet wird.
Schönberg, den 20. Juni 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.
                                                    E. Breuel, Akt


Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
Die Anstalt ist während des                          
Johannistermines
vom 24. Juni bis 1. Juli d. J. an den Werktagen
von 8-12 Uhr Vormittags
und an den Sonntagen
von 8-9 1/2 Uhr Morgens
geöffnet.                                                    
Schönberg, den 16. Juni 1894.                          
                                                    Das Directorium.


Die Schulgelderhebung

für das Quartal Johannis bis Michaelis findet in den beiden nächsten Wochen, vom 2. - 13. Juli statt. Die einzelnen Termine werden in den Klassen bekannt gemacht.

                                                    W. Kelling


Ich bevollmächtige hiermit die Herrn Hauswirthe Oldenburg und Ollrogge in Schlagbrügge mit meiner Vermögensverwaltung, jedoch haften diese nicht für etwaige heimliche Schulden, die gemacht werden.
Schlagbrügge, den 27. Juni 1894.

                                                    Heinrich Wittfoth,
Halbhufner.


Dr. Ahrens, Augenarzt.
Lübeck, Johannisstraße 11.
verreist vom 23. bis 30. Juni.


Erxleben,
pract. Thierarzt
zurückgekehrt.
Ratzeburg, im Juni 1894.                                                    


Den geehrten Damen von Schönberg und Umgegend empfehle mich als

Schneiderin

in und außer dem Hause.

Achtungsvoll                          
                                                    Margarethe Wicht.
                                                    Rupensdorf.


Zu verkaufen
gute Ferkel
in der Meierei Bauhof Schönberg.                                                    


Hochfeinen
Matjes=Hering
empfiehlt                                                     A. Wigger Nachf.


Neu!                                                     Neu!
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und Trocken-Apparat
(gesetzlich geschützt.)
Größte Zeitersparniß beim Trocknen der Gardinen. Macht die Gardinen einige Stunden nach der Wäsche wieder gebrauchsfertig. Das Plätten der Gardinen und damit auch das Zerreißen derselben beim Plätten fällt fort. Das Muster in den Gardinen wird durch Plätten nicht beeinträchtigt, überhaupt werden die Gardinen wie neu erhalten.
Vorräthig in Größen à 2,25, 3 und 4 Meter.
Alleinverkauf bei
                                                    Rud. Tietgen.


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Rahm-Käse
(Maiwaare.)
Sehr schönen abgelagerten Holsteiner Käse
empfiehlt                                                    
                                                    Max C. Sass.


Stadt Lübeck.
Sonntag, den 1. Juli d. J.
Tanzmusik
über Mitternacht hinaus.


Einem geehrten Publikum Schönberg's und Umgegend zur gefl. Nachricht, daß ich zum 15. September d. J. anderer Unternehmungen halber mein

PHOTOGRAPHIE-ATELIER

hier am Platze aufzugeben beabsichtige.
Bitte daher meine geehrten Kunden, welche die Absicht haben, sich noch photographieren zu lassen, höflichst, recht baldigst bei mir vorzukommen.
Sämmtliche Bilder werden in bekannter sauberster Ausführung unter Garantie geliefert.

Landschafts=Gruppen= und Gebäude=Aufnahmen billigst.
Schönberger Ansichten sind bei mir zu haben.                                                    
                          
Hochachtungsvoll
Th. Liebert, Photograph.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 50 Seite 4]

Zu dem am Montag den 9. und Dienstag den
10. Juli d. J. hieselbst stattfindenden

Königschuß
laden wir die geehrten Bewohner von Stadt und Land
so höflich als ergebenst ein.
                                                    
Kapitain und Schaffner der Schützenzunft.
C. Schultze.           J. Greiff.           H. Soltmann.
~~~~~~~~~~
Festprogramm.

Zur Vorfeier am Sonntag Nachmittag die üblichen Ständchen. - Abends: Harmonie=Musik im Schützenhause. - Um 11 Uhr Abends: Zapfenstreich.
Montag, den 9. Juli: Morgens 5 Uhr: Reveille durch die Stadt. - Um 7 Uhr: Antreten der Schützen vor "Spehr's Hotel." Festmarsch durch die Stadt. Nach Ankunft im Schützenhause: Beginn des Schießens nach der Königsscheibe und den beiden Gewinnscheiben. - Frühstück bei Tafelmusik. - Von 4 Uhr Nachmittags bis zum Einmarsch: Großes Doppel=Concert ausgeführt von der Lübecker Militär=Kapelle (20 Mann) und der hiesigen Vereins=Kapelle (16 Mann). Entree für Nichtmitglieder à Person 50 Pfennig.
Die nicht uniformirten Mitglieder werden der Controlle wegen gebeten, ihre Festschleifen anzulegen, widrigenfalls das übliche Entree entrichtet werden muß.
Dienstag, den 10. Juli: Ausmarsch, Schießen, Nachmittags von 4 Uhr an bis zum Einmarsch: Concert der Schönberger Vereinsmusiker.

5. Uhr: Ziehung der Tombola.

Abends: Großer Ball im Schützenhause gegen Entree für Herrn M. 1,00 und für Damen 50 Pfennig.
Mittwoch, den 11. Juli: Abends 8 Uhr: Festball im Schützenhause nur für Ehren= und Zunftmitglieder.


Schutzmarke
Allein. Fabrikant und Erfinder
Heinr. Mack,
Ulm a. D.
    Die einfachste und schnellsteArt, Kragen, Manschetten etc mit wenig Mühe
so schön, wie neu
zu stärken, ist allein diejenige mit
Mack's Doppel-Stärke
Jeder Versuch führt zu dauernder Benützung.
Ueberall vorräthig zu 25 Pfennig (Mecklenburg) per Carton von 1/4 Ko.


Zum Sonntag den 1. Juli beabsichtigen die jungen Leute in Selmsdorf ein

Vogelschießen

abzuhalten, und laden dazu ergebenst ein

                                                    die jungen Leute aus Selmsdorf.
1 Satz von 3 Schüssen kostet 50 Pfennig (Mecklenburg).


Großes Holzfest
des Männergesang=Vereins zu Rieps am Sonntag d. 1. Juli im Kirchbrook.
Abmarsch vom Vereinslokal um 1 1/2 Uhr.
Anfang des Concertes um 3 Uhr.
Beginn des Balles um 7 Uhr,
wozu freundlichst einladet                                                     der Vorstand.


Gefunden

eine Schürtze von Sabow bis Schönberg. Abzuholen gegen Inserationskosten bei G. Pagel, Schlauentrift Nr. 20.


Da wir am 28. Juni von Neuhof, im Fürstenthum Ratzeburg, leider fort müssen, wo unsere Familie siebzig Jahre lang gewohnt hat, so sagen wir hiermit allen Freunden und Bekannten

ein herzliches Lebewohl!
                                                    Frau Amtmann Staeding
                                                    und Kinder.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag, den 1. Juli.

Frühkirche: Pastor Krüger.
Vormittagskirche: Consistorialrath Kaempffer.
   Amtswoche: Consistorialrath Kaempffer.


Abgang der Eisenbahnzüge von Schönberg.
nach Lübeck:
9,59 Vorm. 12,18 Mitt. 3,12 Nachm. 7,32 Abends 11,57 Nachts.
nach Kleinen:
8,1, Morg. 10,25 Vorm. 12,44 Nchm. 5,43 Nachm. 8,54 Abends.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Viehmarkt in Hamburg.

Es kosten: kleine Schweine 51-52 M., große Schweine 48-51 M., Sauen 35-42 M., Kälber 69-91 M. per 100 Pfund.


Hierzu eine Beilage
und Illustrirtes Beiblatt Nr. 25.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1894 Nr. 50 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 50 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
(Schönberger Anzeigen.)
Schönberg, den 29. Juni 1894.


- Schönberg. Nr. 12 des "Officiellen Anzeigers für das Fürstenthum Ratzeburg" pro 1894 enthält nachstehende Bekanntmachung:
Im Hinblick auf die Wiederkehr des Tages, an welchem die Allerhöchsten Herrschaften vor nunmehr einem Jahre das Fest der goldenen Hochzeit begingen, und in Erfüllung des Wunsches, mit welchem in Anlaß jenes Jubelfestes Allerhöchstdenenselben eine Geldsumme als Festgabe zum Zwecke der Begründung einer wohlthätigen Stiftung überreicht wurde, endlich mit dem Ausdrucke nochmaligen Allerhöchsten Dankes gegenüber allen Denjenigen, welche zu dieser Sammlung beitrugen, haben Se. Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin zu bestimmen gnädigst geruht, daß das gedachte Capital unter dem Namen einer

"Friedrich Wilhelm- und Augusta-Jubiläums-Stiftung"

dem Zwecke der Ausbildung und Erziehung mittelloser Waisen aus den Mecklenburg=Strelitzschen Landen gewidmet werde.
    Allerhöchstdieselben sind hierbei von dem Wunsche geleitet worden, Ihrem Dank gegen den Allmächtigen dafür, daß Sie einen so langen Lebensweg gemeinsam haben zurücklegen dürfen, dadurch Ausdruck zu geben, daß Sie der in Noth und Bedrängniß gerathenen Kinder solcher Ehepaare gedenken, welchen dies Glück nicht zu Theil geworden ist, und deren Trennungsschmerz noch durch die Sorge um die Zukunft ihrer Kinder vermehrt wird.
    Im Einvernehmen mit Allerhöchstseiner Gemahlin haben Se. Königliche Hoheit der Großherzog der Friedrich=Wilhelm und Augusta=Jubiläums=Stiftung die in der Anlage abgedruckten Statuten und die Rechte einer juristischen Person gnädigst verliehen.
    Neustrelitz, den 28. Juni 1894.

Großherzogl. Mecklenb. Landesregierung.
F. V. Dewitz.
---------------
Statuten
der
Friedrich=Wilhelm und Augusta=Jubiläums=Stiftung.
-:-

§ 1.

    Dasjenige Capital von 48 307 M. 45 Pfennig (Mecklenburg)., welches zur Feier des goldenen Hochzeitsfestes Ihrer Königlichen Hoheiten des Großherzogs und der Großherzogin im vorigen Jahre unter Mecklenburg=Strelitzschen Unterthanen pp. innerhalb und außerhalb Landes gesammelt und durch zwei Deputationen den Allerhöchsten Herrschaften allerunterthänigst überreicht ist, bildet das Grundkapital einer Stiftung, welche die Ausbildung und Erziehung von mittellosen Waisen aus den Mecklenburg=Strelitzschen Landen zum Zweck hat und den Namen: "Friedrich=Wilhelm und Augusta=Jubiläums=Stiftung" führt.

§. 2.

    Die Stiftung wird von einem Curatorium verwaltet, welches aus einem Mitgliede der Großherzoglichen Landesregierung, einem Mitgliede des Großherzoglichen Landgerichts und einem Bürgermeister besteht. Die Mitglieder werden von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Für Behinderungsfälle werden den Mitgliedern Vertreter bestellt.

§ 3.

    Das Curatorium hat das Stiftungscapital nach den Grundsätzen, welche für die Verwaltung von Mündelgeldern gelten, zinsbar zu belegen. Alljährlich zu Michaelis ist Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge eine Vermögens=Uebersicht und die Rechnung für das abgelaufene Stiftungsjahr zur Kenntnißnahme vorzulegen. Nachdem die Rechnung revidirt ist, wird Se. Königliche Hoheit über die Ertheilung der Decharge befinden.

§. 4.

    Von den jährlichen Zinsen des jeweiligen Stiftungskapitals sollen bis auf anderweitige Bestimmung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs nur drei Viertheile alljährlich für den unmittelbaren Stiftungszweck - die Ausbildung und Erziehung von Waisen - verwendet werden. Das vierte Viertel der Jahreszinsen wird bis auf Weiteres zinsbar angelegt und zur Erhöhung des Capitalbestandes der Stiftung verwendet. Die für Stiftungszwecke zu verwendende Summe wird nach unten auf eine durch 100 theilbare Summe abgerundet, der übrig bleibende Bruchtheil aber ebenfalls zum Capital geschlagen. Der jeweilige Capitalbestand der Stiftung darf nicht für Zwecke der Stiftung angegriffen werden.

§ 5.

    Zum Zwecke der Beschlußfassung über die Verwaltungsangelegenheiten der Stiftung tritt das Curatorium, so oft es erforderlich ist, zusammen. Die Beschlußfassung über die Verwendung des zu Stiftungszwecken zur Verfügung stehenden Theils der Jahreszinsen erfolgt alljährlich beim Ablauf des Rechnungsjahres der Stiftung an dem Gedenktage der Vermählung der Allerhöchsten Herrschaften - dem 28. Juni oder, falls dieser auf einen Sonntag fällt, am 29. Juni. - zum ersten Mal am 28. Juni 1895. Die gefaßten Beschlüsse werden Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge unterbreitet. Nach erfolgter Allerhöchster Genehmigung findet die Auszahlung der Unterstützungen an die Empfänger im Laufe des Monats Juli statt.

§ 6.

    Hinsichtlich der Gewährung von Unterstützungen aus den Stiftungsaufkünften sollen die nachstehenden Grundsätze maßgebend sein:

a) Die Stiftung soll unbemittelten Waisen, welche den Mecklenburg=Strelitzschen Landen angehören, ohne Unterschied des Standes, des Geschlechts und der Religion zu Gute kommen. Die Unterstützungen aus der Stiftung sollen in erster Linie vater= und mutterlosen Waisen gewährt werden, in zweiter Linie auch Waisen, welche nur den Vater verloren haben, jedoch bleibt es dem Ermessen des Curatoriums vorbehalten, in Ausnahmefällen auch solche Waisen, welche nur den Vater Verloren haben, in erster Linie in Vorschlag zu bringen. Ueber das 21.

[ => Original lesen: 1894 Nr. 50 Seite 6]
Lebensjahr hinaus sollen Unterstützungen nicht gewährt werden.
b) Die Unterstützungen sollen dazu dienen, es zu ermöglichen, daß die unterstützten Waisen eine ihrer Befähigung und demjenigen Stande, welchem sie angehören, angemessene Ausbildung (z. B. in einem Handwerk, Gewerbe pp) oder Erziehung erhalten. Sie sollen daher nur da, wo dieses Ziel erreichbar ist und nur insoweit gewährt werden, als nicht anderweitige Mittel zur Erreichung dieses Zweckes herangezogen werden können. Beihülfen zur Ausbildung für die höheren Berufszweige (Studienbeihülfen und dergleichen) sollen nur nach besonderer sorgfältiger Prüfung, insbesondere auch in Ansehung der Befähigung der Bewerber und überhaupt nur ausnahmsweise gewährt werden.
c) Die näheren Bestimmungen über Höhe und Dauer der Beihülfen unterliegen dem Ermessen des Curatoriums.

§ 7.

    Nicht verwendete Theile der Stiftungsaufkünfte werden zum Capital geschlagen.

§ 8.

    Anträge auf Gewährung von Unterstützungen aus der Friedrich=Wilhelm und Augusta=Jubiläumsstiftung sind von den nächsten Angehörigen der zu unterstützenden Waisen, eventuell von der Vor= oder Obervormundschaft unter genauer Darlegung sämmtlicher in Betracht kommender Verhältnisse alljährlich bis zum 1. Juni an "das Curatorium der Friedrich=Wilhelm und Augusta=Jubiläums=Stiftung in Neustrelitz" einzureichen.

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Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu Mitgliedern des Curatoriums der Friedrich Wilhelm= und Augusta=Jubiläums=Stiftung den Staatsminister von Dewitz, den Landgerichtspräsidenten Dr. Piper und den Bürgermeister Hofrath Brückner in Neubrandenburg, sowie zu deren Vertretern den Regierungsrath Dr. Selmer, den Landgerichtsdirector Kammerherrn von der Decken und den Bürgermeister Rath Wohlfahrt hieselbst zu ernennen geruht.
Neustrelitz, den 28. Juni 1894.


- Schönberg. Vor der Strafkammer bei dem Großh. Amtsgericht hier wurden am 25. d. M. 6 Strafsachen verhandelt:
1. Der erst 15 Jahre alte Dienstjunge P. aus Wandsbeck, welcher im Dienst des Hauswirths Maaß zu Lindow stand, hatte am 9. Mai den Koffer seines Mitknechts Robrahn erbrochen und aus demselben 2,40 M. gestohlen. Mit diesem Gelde entfernte er sich, um zu seiner Mutter zu reisen, wurde aber von seinem Dienstherrn auf Bahnhof Schönberg betroffen und, nachdem er den Diebstahl eingeräumt hatte, veranlaßt, nach Lindow zurückzukehren. Auf dem Wege dorthin entfloh er und wurde erst am 19. Mai wieder ergriffen und zur Untersuchungshaft gebracht. Die Strafkammer verurtheilte ihn, unter Annahme mildernder Umstände und unter Berücksichtigung seines jugendlichen Alters, zu einer einmonatlichen Gefängnißstrafe, welche als durch die Untersuchungshaft verbüßt angenommen wurde.
2. Der schon 14mal, zum Theil mit langen Zuchthausstrafen, bestrafte Schuhmacher Z. aus R. wurde wegen Bettelns und Betrugs im Rückfalle zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren, 600 M. Geldstrafe und 1 Woche Haft verurteilt; die Geldstrafe und Haftstrafe durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt angesehen. Am 12. April d. J., als der Z. eben erst aus dem Gefängniß entlassen war, hatte er sein altes Gewerbe des Bettelns und Schwindelns wieder aufgenommen und in Sülsdorf und Lauen milde Gaben in angeblichem Auftrage der Behörde für die durch den Sturm beschädigten Bewohner Mannhagen's gesammelt. Wenn er auch nicht bei vielen Leuten Glauben gefunden, so hatten doch einige Personen sich durch seine falschen Vorspiegelungen täuschen lassen und ihm kleine Gaben verabreicht, mit welchen er dann das Weite gesucht hatte, aber von dem Gendarmen Kliege aufgegriffen und zur Haft gebracht war.
3. Am 16. März d. J. hatte zwischen dem in Sch. wohnhaften Doctor D. und dem Erbpachthofbesitzer B. zu M. bei Kleinen ein Pistolenduell stattgefunden. Veranlassung zu demselben gab eine Differenz zwischen dem Doctor D. und der gleichfalls in Sch. wohnenden Frau Doctor M., bei welcher Letztere sich durch einen Brief des Doctor D. beleidigt gefunden hatte. In Abwesenheit des Ehemannes der Frau Doctor M. hatte der Bruder der Letzteren, B., für seine Schwester Widerruf von Doctor D. gefordert und als dieser abgelehnt wurde, durch den Redacteur Str. zu W. eine Forderung auf Pistolen bei 20 Schritt Distance und 3maligem Kugelwechsel überbringen lassen.
Bei dem Duell schoß der B. sofort auf das Commando den D. in das Bein unmittelbar unterhalb der Kniescheibe, sodaß der D. nicht mehr stehen und keinen Schuß auf seinen Gegner abgeben konnte. Doctor D. hatte 12 Wochen an seiner Verwundung krank gelegen, jedoch waren dauernde Nachtheile nicht zurückgeblieben. Wegen dieser durch die übereinstimmenden Erklärungen der Angeklagten festgestellten Thatsachen wurde der Doctor D. mit der geringsten zulässigen Festungsstrafe von 3 Monaten, der Erbpachthofbesitzer B., weil er die Bedingungen des Duells gesetzt und seinen Gegner erheblich verwundet hatte, zu 4 Monaten, der Redacteur Str. als Kartellträger aber zu 2 Wochen Festungshaft verurtheilt.
4. Seit längeren Jahren hatte der Förster Möller zu Schlagbrügge fortgesetzt in den Hecken auf der Thandorfer Feldmark aufgestellte Wildschlingen gefunden und obgleich er bereits mehrere Hundert Stück fortgenommen, war es ihm trotz Nachforschungen nicht gelungen, den Schlingensteller zu ermitteln. Am 27. Februar d. J. endlich attrapirte der Revierjäger Mentzel den Dorfschäfer B. zu Th. dabei, als er aus einer unter einer Hecke aufgestellten Schlinge einen Hasen auslöste, in einen Sack steckte und nachdem er die Schlinge wieder kunstgerecht aufgestellt, sich nach Th. zu entfernte.
Der Dorschäfer B., welcher sich wegen der Anschuldigung gewerbmäßig betriebener unberechtigter Jagdausübung verantworten sollte, behauptete aber, daß er den Hasen nur zufällig gefunden und ausgelöst habe, um ihn an den Förster abzuliefern; das Gericht schenkte ihm jedoch keinen Glauben, nahm vielmehr auf Grund des Zeugnisses des Jagdbeamten an, daß der B. schon öfter wenngleich nicht feststehe, daß er allein alle Schlingen gestellt habe, in gleicher Weise, wie am 27. Februar die Jagd unbefugt ausgeübt und solches des Erwerbes wegen gethan habe. Es wurde deshalb der B. zu einer Gefängnißstrafe von 3 Monaten verurtheilt.
5. Die dann verhandelte Sache endete mit einer Freisprechung. Dem Käthner St. aus D. war zur Last gelegt, daß er am 8. März d. J. die Gebrüder Fischer Böttcher, als sie auf dem Klocksdorfer See ihr Fischereigewerbe ausübten, durch die beim Anschlagen eines Gewehrs auf die Böttcher's ausgestoßene Drohung, er werde sie niederschießen, wenn sie sich nicht entfernten, zur Entfernung widerrechtlich genöthigt zu haben.
Der St. behauptete, daß die von ihm bedrohten Gebrüder Böttcher sich an dem fraglichen Tage nicht mehr auf dem zu Mecklenburg gehörenden Klocksdorfer See, sondern auf den überschwemmten Dechower Wiesen und in specie auf seiner, des St., Wiese sich befunden hätten, was er nicht habe dulden brauchen und wollen. Da das Gericht nicht in der Lage war, die Unwahrheit dieser Schutzbehauptung nachzuweisen, so schenkte es derselben Glauben und erachtete, daß für diesen Fall der St. in berechtigter Nothwehr gehandelt habe.
6. Die Verhandlung der sechsten Sache, betr. die Berufung in einer Privatklage, wurde bis auf den nächsten Tag ausgesetzt, weil noch Zeugen herbeigeladen werden sollten.


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