No. 41
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 23. Mai
1884
vierundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1884 Nr. 41 Seite 1]

Wie der Reichstag ist auch Fürst Bismarck und mit ihm die hohe Politik in die Ferien gegangen. Er ist mit seinem jüngeren Sohne nach Friedrichsruhe gereist.
Die Anerkennung des Rechtes auf Arbeit durch Kanzler Bismarck hat allgemeines Aufsehen gemacht. Die Einen waren schnell bei der Hand zu versichern, das Wort sei ihm nicht Ernst, die Andern glauben nicht an Uebereilung, sondern reihen das Wort den andern Plänen des Kanzlers für Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Unfälle, Altersversorgung u. s. w. an und sagen: Der Kanzler liebt es, seine Pläne schon längere Zeit, bevor sie die Gestalt von Gesetzentwürfen annehmen, in kurzen Zügen zu verkünden; und man verlasse sich darauf: Wenn die Unfallversicherung eingeheimst sein und das Altersversorgungsgesetz den Reichstag beschäftigen wird, dann nimmt auch der Gedanke, die Arbeitslosigkeit zu verhüten, greifbare Gestalt an. Diese große sociale Aufgabe ist jedenfalls noch schwerer zu lösen, als die vorhergehenden; aber unlösbar ist auch sie nicht. Eine große Organisation staatlicher Nachweisungsbureaux kann in dieser Beziehung schon viel thun, denn gar oft ist ein Arbeitsüberfluß in der einen Gegend von einem Arbeitermangel in der andern begleitet. Aber eine solche Organisation würde nicht für alle Falle ausreichen. Um diese Aufgabe vollständig zu lösen, müßte sich der Staat mit der Zeit selbst in den Stand setzen, direkt Arbeit ertheilen zu können. Es würde jedoch zu weit führen, wenn wir uns schon jetzt in Erörterungen darüber, wie dies zu bewerkstelligen wäre, ergehen wollten. Wir sprechen aber schon heute die Ueberzeugung aus, daß Fürst Bismarck jedenfalls nicht gesonnen ist, seine Zuflucht zu den unsinnigen französischen Nationalwerkstätten von 1848 zu nehmen, noch zu dem Auskunftsmittel der Vornahme großer öffentlicher Bauten welches Napoleon III. anzuwenden beliebte, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Einrichtungen zum Zweck der Abstellung des Arbeitsmangels sind nur dann solid und lobenswerth, wenn sie dem beschäftigungslosen Arbeiter Gelegenheit geben, möglichst in dem Berufe zu schaffen, den er erlernt hat, in dem er das Meiste zu leisten vermag. Darum, meinen wir, ist hier nur die Productivgenossenschaft am Platze, die, wenn nicht vom Staate geleitet, so doch unterstützt und beaufsichtigt wird. Die Lösung der Frage der Abstellung der Arbeitslosigkeit, die Verwirklichung des großen Grundsatzes des Rechtes auf Arbeit, der Pflicht des Staates Arbeitslosen Arbeit zu geben, wird ohne Zweifel zugleich den zweiten Abschnitt des Bismarck'schen Socialreformplanes bilden, welcher die Hebung der bisherigen normalen Lage des Arbeiters betrifft.
Viermal schon haben Deutschlands gute Freunde, die Franzosen und Russen, versucht, in die militärischen Geheimnisse einzudringen, jedesmal durch Bestechung und Verrath. Der erste Fall betraf den Engländer Biskop in Berlin, welcher Unteroffiziere, die bei ihren Truppencommandos als Schreiber dienten, zu bestechen suchte. Es war ein unterirdischer Liebesdienst für Frankreich. Der zweite Fall betraf einen früheren bayerischen Offizier in München. Er sollte Festungspläne an Frankreich liefern. Im dritten Fall wurde der Schiffsunteroffizier Melling verlockt, Rußland deutsche Flottengeheimnisse zu verrathen. Der vierte und schmählichste Fall ist der jetzt in Leipzig verhandelte gegen Hauptmann Hentsch und den Polen Krazewski, der mit 9 Jahren Zuchthaus resp. 4 Jahren Festung gesühnt werden soll.
Die Kaiserin von Rußland, welche am 21. d. Berlin passirte, reiste mit ihrem eigenen Zuge. Derselbe zählt fünfzig Achsen und enthält einen Küchenwagen und alle sonstigen Bequemlichkeiten. In Charlottenburg übernahmen Herren von der Frankfurter Direction die Führung des Zuges. Fürst Dolgoruckii der Kaiserin bis Eydtkuhnen entgegengefahren, der Botschafter Fürst Orloff begrüßt die hohe Frau in Königsberg. Auf der Heimfahrt beabsichtigt sie, direct durch Berlin durchzufahren.
90 Jahr', gebückt zum Tod, hat der Jesuiten=General Pater Beckx endlich sein Amt niedergelegt in dem Bewußtsein, daß er seinen Orden durch Geschick und Zeitverhältnisse zum herrschenden in der katholischen Kirche und Welt gemacht hat. Sein Nachfolger ist Pater Antonius Anderledy, ein Schweizer, der seit 1870 sein Assistent war und etwas gelernt hat, was den Kindern der Welt sehr schwer fällt, das Warten.


In der am 19. d. M. stattgefundenen Sitzung der Strafkammer beim Großherzoglichen Amtsgerichte zu Schönberg wurde in nachstehenden Sachen verhandelt.
1. Der Knecht R., welcher im Dienste des Müllers zu Lübseerhagen stand und für denselben den Puggenwagen fuhr, hatte am 8. December v. J. beim Schulzen Boye zu Rabensdorf 2 Säcke Roggen zur Mühle mitnehmen sollen. Die Mutter des Schulzen hatte ihm zu diesem Zwecke den Speicher aufgeschlossen und ihm die beiden mit Roggen gefüllten, mittelbar an der Treppe stehenden Säcke als die zur Mitnahme bestimmten bezeichnet. Da dieselbe sich dann in das Haus zurückbegeben hatte, so hatte der Angeklagte, nachdem er die beiden Säcke zum Puggenwagen getragen hatte, die Gelegenheit benutzt, in einem auf der Scheune liegenden Sack 1 Scheffel Roggen geschaufelt und denselben gleichfalls zu seinem Wagen getragen. Hierbei war er von dem Viehfutterer Gerds gesehen, welcher auch zuvor auf dem Kornboden hatte Schaufeln hören. Derselbe hatte die Mutter des Schulzen benachrichtigt, auf deren Einschreiten der Angeklagte den Scheffel zurückgebracht hatte. Wegen dieser Begangenschaft war der Angeklagte vom Schöffengericht zu Schönberg am 22. Februar d. J. zu einer 7tägigen Gefängnißstrafe verurtheilt und hatte gegen dieses Urtheil Berufung eingelegt. Die Strafkammer schloß sich den Feststellungen des Schöffengerichts überall an, verwarf namentlich auf Grund der Zeugenaussagen die Behauptung des Angeklagten, daß der Sack mit dem 1 Scheffel Roggen gleichfalls auf dem Speicher gestanden, und er geglaubt habe, derselben solle auch zur Mühle, als völlig unglaubhaft und bestätigte das schöffengerichtliche Urtheil unter Verurtheilung des Angeklagten in die gesammten Kosten.
2. Die schon vielfach wegen Diebstahls und Betrugs vorbestrafte Cath. B. aus Herrnburg, welche z. Z. wiederum in Lübeck eine, durch Urtheil der dortigen Strafkammer vom 20. December v. J. gegen sie wegen Diebstahls erkannte Zuchthausstrafe

[ => Original lesen: 1884 Nr. 41 Seite 2]

von 1 Jahr verbüßt, aus dem Zuchthaus zu Lübeck im heutigen Termin vorgeführt wurde, war beschuldigt: 1) dem Gastwirth H. zu Schönberg am 24. October v. J. verschiedene Kleidungsstücke und eine Brosche, 2) der Emma M. zu Bentin bei Gadebusch am 27. October v. J. einen Unterrock und ein Paar Stiefeletten gestohlen zu haben. Wegen dieser Anschuldigung hatte bereits im Februar d. J. eine Hauptverhandlung stattgefunden, welche jedoch abgesetzt werden mußte, weil sich die Vorladung weiterer Zeugen vernothwendigt hatte. Während die Angeklagte den Diebstahl bei H. in Schönberg zugestand, behauptete sie, inbezug auf die in Bertin mitgenommenen Sachen sich nur einer Unterschlagung schuldig gemacht zu haben. Die Angeklagte war nämlich am 24. October v. J auf dem Hofe zu Benthien in Dienst getreten und hatte sich am 27. October v. J. von dort unter dem Vorgeben entfernt, sich ihre Sachen holen zu wollen. Bei ihrem Fortgang hat sie den Unterrock und die Stiefeletten der Emma M. angezogen und ihren eigenen Unterrock und Stiefel zurückgelassen, angeblich weil dieselben naß gewesen seien. Sie will den festen Entschluß gehabt haben, zurückzukehren, hat denselben jedoch demnächst, wie sie behauptet, auf Anrathen ihrer Stiefmutter, nicht ausgeführt und erst nachträglich die anfänglich nur zur einstweiligen Benutzung mitgenommenen Sachen der M. sich zugeeignet. Die Strafkammer schenkte diesen Angaben, trotz der von der Staatsanwaltschaft hervorgehobenen Unwahrscheinlichkeit derselben Glauben und fand die Angeklagte nur einer Unterschlagung bezüglich der in Benthin genommenen Sachen für überführt. Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften wurde daher zur Sühne wegen der von der Angeklagten begangenen Unterschlagung und des eingestandenen Diebstahls zu Schönberg der Angeklagten eine Zusatzstrafe von 8 Monaten Zuchthaus zuerkannt.
3) In der Privatklagesache des Händlers B., Klägers wider den Schlosser H., Beklagten, wegen Beleidigung hatte das Schöffengericht den Beklagten von der Anklage, dem Kläger im Ackerbürger Spehr'schen Gasthause Lump geschimpft und den Versuch gemacht zu haben, den Kläger mit einem Stuhl zu schlagen, freigesprochen, weil alle vernommenen Zeugen wohl im Allgemeinen den Lärm, nicht aber die einzelnen Worte und Vorgänge gehört haben wollten. Gegen dies Urteil hatte der Kläger Berufung eingelegt und der Staatsanwalt den Antrag gestellt, gegen die Zeugen die Meineidsuntersuchung einzuleiten. Trotz der Bemühung des Vorsitzenden der Strafkammer und trotz der erklärten Bereitwilligkeit des Beklagten, die Hand zum Frieden zu bieten, scheiterte die Aussöhnung der Parteien an dem beharrlich erklärten Wiederspruch des Klägers. Dagegen nahm Letzterer, nachdem ihn der Vorsitzende darauf aufmerksam gemacht hatte, daß nach der vorliegenden Zeugenaussage ein Erfolg von der Berufung nicht zu erwarten sei und es ihm freistehe, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen, wenn in der Kriminaluntersuchung der Meineid der Zeugen constatirt würde, die Berufung zurück unter Vorbehalt eventueller Wiederaufnahme des Verfahrens. Es blieb daher bei dem freisprechenden Urtheil und der Verurtheilung des Klägers in die Kosten.


- Der Straßburger Männergesangverein trifft am 3. Juni Abends in Berlin ein. - Die Gesangvereine in Halle und Leipzig, wo die Straßburger je ein Concert veranstalten, treffen Vorbereitungen, um ihnen einen glänzenden Empfang zu bereiten; auch in Berlin rüsten sich die Freunde des Männergesanges, um ihren Sangesbrüdern einen gastfreundlichen Empfang zu sichern. Am 4. Juni bringt der Verein seinem hohen Protector, dem Kronprinzen, ein Ständchen in Potsdam. Wie jeder Männergesangverein, so hat auch der Straßburger seine Devise, welche zum Beginn des Concertes gesungen wird, dieselbe lautet:
      "Grüß Gott mit hellem Klang,
      Heil Deutschem Wort und Sang."
- Von einem der jüngsten großen Bankerotte in Nordamerika ist auch der General Grant, der frühere Präsident der Union, getroffen worden. Er verlor bei einem Bankbruch sein ganzes Vermögen und ist nun auf die Zinsen eines Nationalgeschenkes von 250,000 Dollars angewiesen, womit diesseits des großen Wassers Mancher ziemlich zufrieden sein würde.
- Der holländische Botschafter am englischen Hofe ersuchte unlängst die Londoner Polizei, nach einer jungen Holländerin Nachforschungen anzustellen, welche seit Jahren ihre Heimath verlassen hatte und von welcher man annahm, daß sie sich in London oder in der Umgebung aufhalte. Dem jungen Mädchen war plötzlich eine Erbschaft von 2 Millionen holländischen Gulden von Seiten eines Verwandten, der ohne Testament gestorben war, zugefallen, und man war deshalb bemüht, die glückliche Erbin ausfindig zu machen. Es sollte kein Aufsehen dabei erregt werden, daher betraute man einen der geriebensten Polizisten mit der Aufgabe, welcher sein bestes zu thun versprach. Nach sechs Wochen stellte er sich seinem Chef wieder vor. - Nun, fragte dieser, haben Sie das Mädchen gefunden? - Ja wohl, schon vor einigen Wochen, sie ernährte sich kümmerlich als Näherin. - Aber wo ist sie denn? - Bei mir zu Hause, ich habe sie nämlich geheiratet. -


Eine Brautfahrt.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]

[ => Original lesen: 1884 Nr. 41 Seite 3]

Eine Brautfahrt.
[Erzählung.]
[Fortsetzung.]


Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schlossergesellen Rudolf aus Halle a./S., welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts=Gefängniß zu Schönberg i./M. abzuliefern.
Schönberg i./M., den 16. Mai 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

O. Schnell.       

Beschreibung:

Alter: ca. 44 Jahre. Statur: mittel. Haare: schwarz. Bart: schwarzer Vollbart. Kleidung: dunkler schon vielfach geflickter Anzug, Stiefletten und schwarz seidene Mütze. Besondere Kennzeichen: fast sämmtliche Finger an beiden Händen etwas verkrüppelt.


Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Schlossergesellen Krützky, angeblich aus der Provinz Schleswig=Holstein, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichts=Gefängniß zu Schönberg i./M. abzuliefern.
Schönberg i./M. den 16. Mai 1884.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

O. Schnell.       

Beschreibung:
Alter: ca. 33 Jahre. Statur: mittel. Haare: hellblond. Bart: heller Kinnbart. Kleidung: dunkler, ziemlich defecter Anzug, seidene Mütze, Pantoffeln.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 25. Mai.

Frühkirche: fällt aus.
Vormittagskirche: Candidat Nahmmacher.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Versammlung
des Imkervereins
Sonntag den 25. Mai
Nachmittags 2 Uhr.

Der Vorstand.       


Thierschau u. Gewerbeausstellung
des
Kreis=Vereins "Schwerin"
zu
Grevesmühlen
am 5. Juni 1884.

1. Anmeldung von Vieh zur Thierschau nimmt Herr Ch. Callies in Grevesmühlen entgegen, ebenso etwaige Anmeldungen von Maschinen und Ackergeräthschaften, welche Berücksichtigung finden, soweit der Raum es gestattet.

2. Anmeldungen zur Gewerbeausstellung nimmt Herr Schmiedemeister Kadow in Grevesmühlen entgegen.

3. Anmeldungen zum Rennen für Pferde kleinerer Landwirthe sind bei Herrn Chr. Callies in Grevesmühlen zu machen.

Grevesmühlen im Mai 1884.

Der Vorstand des Vereins kleinerer Landwirthe.


Hiermit verbiete ich das Betreten meines Ackers durch Vieh aller Art, sowie Krautschneiden auf demselben, und werde Jeden, der darauf betroffen wird, dem Gerichte zur Bestrafung Anzeigen.
Schlagresdorf im Mai 1884.

J. Greve, Büdner.       


[ => Original lesen: 1884 Nr. 41 Seite 4]

XIV. Große Mecklenburg. Pferde-Verloosung zu Neubrandenburg.
Ein-, zwei- und vierspännige Equipagen, 80 edle Reit- und Wagenpferde
und 1010 sonstige wertvolle Gewinne.

Ziehung am 28. Mai d. J.
Hauptgewinn
Werth 10,000 Mark.

Loose à 3 Mark
sind zu beziehen durch A. Molling, General=Debit, Hannover, und die durch Placate erkenntlichen Agenturen sowie durch
M. Löwenhaupt Söhne in Neubrandenburg.

Die Gesammt=Netto=Einnahme aus dem Loosvertriebe wird zur Beschaffung der vollwerthigen Gewinne verwandt.


Verzinktes Drahtgeflecht
in 22 verschiedenen Nummern, sehr billige Preise
empfiehlt                          
                                                    C. Schwedt.


Gußeiserne Gartenmöbel
in neuen geschmackvollen Mustern empfiehlt                          
                                                    C. Schwedt.


Biertreber
sind abzugeben in der Brauerei von                          
                                                    C. Schwedt.


Scheibenschießen

Zu dem am 2. und 3. Pfingsttage bei mir stattfindenden Scheibenschießen nach guten Gewinnen lade alle Freunde und Gönner ergebenst ein.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.
Auf einen Satz von 3 Schüssen , der 1 M. kostet, fällt nur ein Gewinn.

Demern.                                                     H. Tretow, Gastwirth.


Am 2. und 3. Pfingsttage findet bei mir ein

Scheibenschießen

nach guten Gewinnen statt, wozu ich meine geehrten Freunde ergebenst einlade.
Am 3. Pfingsttage Tanzmusik.

Selmsdorf.                                                     J. Michaelsen, Gastwirth.


Scheibenschießen

Zu dem am Sonntag den 25. und Montag den 26. Mai bei mir stattfindenden Scheibenschießen nach guten Gewinnen lade alle Freunde und Gönner ergebenst ein.
Büchsen und Schießbedarf wird von mir gehalten.
Auf einen Satz von 3 Schüssen, der 1 Mark kostet, fällt nur ein Gewinn.

                                                    Gastwirth Kaven Pogetz.


Scheibenschießen

am Sonntag den 25. und Montag den 26. Mai.
Der Ball findet am Sonntag den 25. statt, wozu freundlichst einladet

                                                    A. Reimers.

Schlagsdorf den 16. Mai 1884.


Am 2. und 3. Pfingsttage wird bei mir ein

Scheibenschießen

nach guten Gewinnen stattfinden, wozu ich meine Freunde und Gönner hierdurch freundlichst einlade.
Schießbedarf wird von mir gehalten.
Auf ein Satz von 3 Schüssen, der 1 M. kostet, fällt nur ein Gewinn.

Gastwirth Seeler               
in Sahmkow.       


Für meine Wollspinnerei und Weberei empfehle mich mit Wolle zu kratzen, spinnen und Wollenzeugmachen. Die Wolle nimmt für Carlow und Umgegend Wwe. Busch in Carlow entgegen, an welche auch die fertige Wolle wieder abgeliefert wird.
Rehna den 18. Mai 1884.

H. Kollmorgen,            
Tuchmacher.       


Bauhof=Schönberg sind gute Eßkartoffeln zum Verkauf. 100 Kilgr. 6 M.


Zwei Arbeiter=Familien (Drescher) finden zu Michaelis d. J. noch Wohnung und guten Verdienst zu Bauhof=Schönberg.


Gesucht zu sofort

gegen hohen Lohn ein tüchtiges Meiereimädchen, zu Michaelis 2 verheirathete Tagelöhner.
Römnitz bei Ratzeburg.

L. Hesse.       


Am zweiten Markttage ist mir ein Umschlagtuch, eine Jacke und ein Paar lederne Pantoffel übergeben worden, der rechtmäßige Eigenthümer kann die Sachen gegen Erstattung der Insertionskosten von mir zurück erhalten.

Schuhmachermstr. G. Eckmann,         
Schönberg, Sabowerstraße Nr. 22.       


Doppelt verzinnte
Milchsatten
in allen Grössen
zu sehr billigen Preisen.
empfiehlt
Heinr. Pagels.
Lübeck,
Breitestrasse 945 beim Markt.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


"Der heutigen Nummer unserer Gesammtauflage liegt ein Prospect des Bankhauses Mindus & Marienthal in Hamburg bei, worauf wir unsere verehrlichen Leser besonders aufmerksam machen."


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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