No. 21
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. März
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 21 Seite 1]

      Da zur Kenntniß der unterzeichneten Behörde gekommen, daß sowohl Seitens der Dienstherrschaften wie der Dienstboten vielfach gegen die Verordnung, betreffend die Einführung von Gesinde=Dienstbüchern im Fürstentum Ratzeburg, contravenirt worden, so wird dieselbe hiedurch nachstehend:

Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg etc.

   Zur Herbeiführung einer besseren Controle über das Gesinde in Unserm Fürstenthum Ratzeburg verordnen Wir wegen Einführung von Gesinde=Dienstbüchern hiedurch das Nachstehende:

§. 1.

      Alle confirmirten Dienstboten, welche nach Johannis dieses Jahres zum ersten Male in den Dienst treten oder den Dienst wechseln, haben vor Antritt des neuen Dienstes bei dem mit diesem Geschäfte von unserer Landvogtei in Schönberg beauftragten Beamten mit einem Dienstbuche sich zu versehen, zu dessen Erlangung sie dem Beamten die erforderliche Nachweisung über ihre persönlichen Verhältnisse zu ertheilen haben. Fremde, welche in unserm Fürstenthume Ratzeburg noch nicht gedient haben, müssen außerdem zur Erwerbung des Dienstbuches eine Bescheinigung der Obrigkeit ihres Geburts= oder letzten Aufenthaltortes über ihr bisheriges gutes Betrages, sowie einen von ihrer Heimathsbehörde ausgestellten Heimathsschein beibringen.
      Der Preis eines aus 48 Seiten bestehenden Dienstbuches beträgt 8 Schilling Courant.

§. 2.

      Das Dienstbuch ist der Herrschaft bei der Anmeldung zum Dienste von dem Gesinde vorzuzeigen und ist von der Herrschaft strenge darauf zu halten, daß dieses geschehe. Bei dem Dienstantritt verzeichnet die Herrschaft mit ihrer Namensunterschrift das Datum des Dienstantritts und die contractliche Dienstzeit in dem Dienstbuche. Ebenso verzeichnet die Herrschaft beim Abgange des Gesindes in dessen Dienstbuche das Datum des Abganges und von welcher Seite die Kündigung stattgefunden. Der Herrschaft bleibt es überlassen, ob sie bei dem Abgange des Gesindes ein Zeugniß über das Verhalten desselben während der Dienstzeit hinzufügen will. Hat jedoch der Dienstbote während seiner Dienstzeit bei einer Herrschaft eine Criminal= oder Polizeistrafe erlitten, so ist die Herrschaft verpflichtet, diese Strafe und das Vergehen, für welches der Dienstbote dieselbe erlitten hat, in dem Dienstbuche zu bemerken.
      Geht das Gesinde außer der Zeit ab, so ist die Ursache von der Herrschaft in das Dienstbuch einzutragen. Wenn Dienstboten beim Antritt eines neuen Dienstes das Dienstbuch nicht vorzeigen oder wenn darin die Bescheinigung des Abganges aus dem letzten Dienste fehlt, so ist die neue Herrschaft zur Annahme des Gesindes nicht verpflichtet.
      Uebertretungen der vorstehenden Vorschriften von Seiten der Herrschaften sowohl, wie des Gesindes werden mit einer Geldstrafe von 1 bis 10 Thlr. Courant, oder im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßigem Gefängniß bestraft.

§. 3.

      Der Verlust eines Dienstbuches ist von dem Dienstboten bei Vermeidung einer Strafe von 1 bis 5 Thlr. Cour., oder verhältnißmäßiger Gefängnisstrafe dem betreffenden Landvogtei=Beamten sofort anzuzeigen und ein neues Dienstbuch, in welchem der Verlust des früheren jedesmal ausdrücklich angemerkt werden muß, zu erwerben.
      Wenn Dienstbücher ganz vollgeschrieben und abgenutzt sind, so sind statt derselben neue zu erwerben, welche den alten anzuheften sind.
Wer sein Dienstbuch absichtlich unleserlich macht, vernichtet, auf die Seite schafft oder Blätter aus demselben reißt, wird nach Befinden der Umstände mit Geld oder Gefängniß bestraft.

§. 4.

      Dienstloses Gesinde hat sich bei Vermeidung polizeilicher Strafe nach seinem Austritt aus dem Dienste sofort nach der Ankunft an dem Orte, an welchem es während seiner Dienstlosigkeit sich aufzuhalten gedenkt, von der Polizeibehörde desselben die Erlaubniß zu dem Aufenthalte daselbst zu erwirken und, daß solche ertheilt, in das Dienstbuch eintragen zu lassen, auch, falls es wieder

[ => Original lesen: 1883 Nr. 21 Seite 2]

einen Dienst antreten will, von der gedachten Behörde eine ebenfalls in das Dienstbuch einzutragende Bescheinigung über sein Betragen und seinen Wandel während der Zeit seiner Dienstlosigkeit sich erteilen zu lassen.

§. 5.

      Die in dieser Verordnung gedachten Strafen werden von Unserer Landvogtei in Schönberg erkannt und vollstreckt.
      Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Regierungssiegel.
      Gegeben Neustrelitz den 5. April 1862.

Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.)                                                                               v. Kardorff.

nochmals zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
            Schönberg, den 9. März 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über die zu Walksfelde sub Nr. 2 belegene Büdnerei c. p. des Arbeitsmannes Franz Tiedemann daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag den 16. April 1883
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer derselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 22. Januar 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


Im Konkursverfahren des Müllers Johann Theden zu Mannhagen wird auf Antrag des Konkursverwalters, Rechtsanwalts Kindler zu Schönberg, hierdurch zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Konkursmasse des p. Theden gehörigen Mühlengehöfts c. p. zu Mannhagen ein Verkaufstermin auf

Freitag, den 11. Mai 1883,
Vormittags 11 Uhr

und ein Ueberbotstermin auf

Dienstag, den 12. Juni 1883,
Vormittags 11 Uhr

vor dem unterzeichneten Amtsgerichte angesetzt, zu welchem Kaufliebhaber mit dem Bemerken geladen werden, daß die Besichtigung des Grundstücks nach zuvoriger Meldung beim Konkursverwalter, Rechtsanwalt Kindler hieselbst, gestattet ist, daß die Verkaufsbedingungen 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der Gerichtsschreiberei und beim Rechtsanwalt Kindler zur Einsicht der Betheiligten niedergelegt werden sollen und den Interessenten freisteht zum Zwecke einer endlichen Regulirung der Bedingungen in dem gedachten Verkaufstermine zu erscheinen oder binnen 8 Tagen vor demselben darauf bezügliche Vorschläge schriftlich einzureichen.
Allen Personen, welche dingliche Ansprüche an das hierunter näher beschriebene Grundstück c. p. und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörende Gegenstände zu haben vermeinen, mit Ausnahme der Hypothekenbuchsgläubiger, welche jedoch ihre Hypothekenscheine im Original einzureichen haben, wird hiermit unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses aufgegeben, in dem auf

Freitag, den 11. Mai 1883,
Vormittags 11 Uhr
angesetzten Termine ihre Ansprüche und Forderungen anzumelden, die Originalien und sonstige schriftliche Beweismittel vorzulegen und mit ihren etwaigen Prioritätsausführungen vorzugehen.
Schönberg, den 10. Februar 1883.

Großherzogliches Amtsgericht.
Dr. jur. E. Hahn.

H. Diederich.       

Beschreibung des Mühlengrundstücks.

Dasselbe besteht aus:

1. einem massiven zweistöckigen Wohnhause in Verbindung mit der unmittelbar daran liegenden Wassermühle, neuester Construction. Wohnhaus und Mühle vor 3 Jahren neu erbauet.
2. dem alten Wohnhause mit Scheunenraum und Stallungen (Bauerhaus).
3. einem Backhause und
4. einem Schweinestall.
Das Grundstück ist groß an Hofraum, Garten, Acker, Wiesen, Wege etc. 4642 []Ruthen.


Holz=Auction Nr. 29.

Am Donnerstag den 15. März Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Boye hieselbst nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

Niendorfer Zuschlag.

  29 Rmt. eichen Knüppelholz
  18 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl.
    5 Fuder ellern Wadelholz
164 Rmt. eichten Kluft und Knüppel.
Schönberg, den 7. März 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 30.

Am Dienstag den 20. März Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirt Lenschow zu Selmsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

17 Stück tannen Nutzholz=Drümme
140 Stück fichten Stangen II. Rüstbäume
50 Stück fichten Stangen III. Leiterbäume
ca. 700 Rmt. tannen Kluft und Knüppel
11 1/2 Fuder tannen Durchforstholz I. Cl. von Schleetstärke
5 Fuder tannen Durchforstholz von Hopfenstangenstärke
20 Fuder tannen Durchforstholz von Bohnenstangenstärke
ca. 100 Rmt. tannen Rodestämme.
Schönberg den 12. März 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction

im Vitenser Forste, Revier Woitendorfer Holz, am Mittwoch den 14. März 1883 unter den an Ort und Stelle zu verlesenden Verkaufsbedingungen, über:

Eichhester zu Nutz= und Pfahlholz tauglich
buchen Kluftholz
buchen Knüppelholz

[ => Original lesen: 1883 Nr. 21 Seite 3]

buchen Zweigholz
birken Kluftholz
birken Knüppelholz
birken Stangenholz
ellern Schleete
ellern Knüppelholz
ellern Stangenholz
fichten Wesebäume
fichten Leiterbäume
fichten Schleete
Versammlung Morgens 9 Uhr beim Holzwärterhause zu Woitendorf.
Rehna den 6. März 1883.

Großherzogliche Forst=Inspection.


Die diesjährige Frühjahrs=Versammlung des Landwirthschaftlichen Vereins findet am

Dienstag den 20. März 1883
Vormittags 11 Uhr

im Boye'schen Gasthause hieselbst statt, zu welcher Namens des Vorstandes ergebenst einladet

                          der Secretair des Vereins
                                                    W. Heincke.


Verschönerungsverein.
Versammlung
am Mittwoch den 14. d. M., Abends 8 Uhr
in Spehr's Hôtel.
Tagesordnung:

1) Aufnahme neuer Mitglieder und fernere Entgegennahme der Beiträge.
2) Beschlußfassung über die für dieses Jahr in der Jahresversammlung angeregten Verschönerungen.

Der Vorstand.       


Spaten,
eiserne Schaufeln,
eiserne Gartenharken
empfiehlt billigst                          
Carlow.                                                     J. Rieckhoff.


Frischen Chlorkalk
                          empfiehlt.
                          J. Ludw. D. Petersen.


Mehrere starke Balken,
40 Fuß lang, hat billig zu verkaufen                          
                                                    Wilh. Heincke.


Einen großen
Kachelofen mit Eisen
hat billig zu verkaufen                          
                                                    Burchard.


Zu den diesjährigen öffentlichen Prüfungen der Realschule und Bürgerknabenschule beehrt sich der Unterzeichnete die Eltern der Schüler wie alle Freunde der Schule hierdurch ergebenst einzuladen. Die Prüfung findet in nachstehender Reihenfolge statt.

Mittwoch den 14. März.       Prüfung der Realschule.
Vormittags.
9 Uhr. VI. Klasse. Rechnen. Schär.
9 3/3 Uhr V. Klasse. Latein. Steinführer.
10 1/2 Uhr IV. Klasse. Französisch. Krempien.
11 1/4 Uhr I. Klasse. Englisch. Pleines.
Nachmittags.
2 Uhr. II. Klasse. Arithmetik. Prof. Dr. Juling.
2 3/4 Uhr III. Klasse. Geographie. Kelling.
Schlußaktus.
Donnerstag den 15. März. Prüfung der Bürgerschule.
8 Uhr. 3. Klasse. Deutsch. Schulze.
8 1/2 Uhr 3. Klasse. Geographie. Schulze.
9 Uhr 2. Klasse. Rechnen. Warncke.
10 Uhr. 4. Klasse. Anschauungsunterricht. Kantor Hempel.
10 1/2 Uhr 4. Klasse. Lesen. Wilhelm.
11 Uhr 1. Klasse. Deutsch. Kantor Hempel.

Direktor W. Ringeling.       


Zu Hof Lockwisch sind 100 Tonnen Probsteier Saathafer sowie 40 Tonnen gelbblühende Saatlupinen zu verkaufen. Proben liegen in Schönberg bei Herrn August Spehr zur gefälligen Ansicht aus.

Hof=Lockwisch den 10. März 1883.
                                                    Dierking.


Pachtliebhaber

zu unserer auf hiesiger Feldmark an der Kl. Siemzer Scheide belegenen Wiese wollen sich bei uns melden.
Schönberg, den 12. März 1883.

                          Schneidermeister Voss'sche Erben.


Grabkreuze
in größter Auswahl von                          
Mark 1,40 an
                                                    empfiehlt
                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Zu verkaufen                          
zwei Ziegen
die anfangs April milchend werden. Beim
                                    Bahnwärter Benick,
                          Grieben bei Schönberg.


Wegen Futtermangel steht eine

4jährige Ziege,

welche in kurzer Zeit milchend wird, zu verkaufen. Wo? zu erfragen in der Expedition dieses Blattes.


Tuchausstellung Augsburg.

Unsere neue Collection für die Saison ist nun vollständig complet und versenden wir Muster nach allen Gegenden wie bisher franko; Waarensendungen geschehen ebenfalls franko. Wir empfehlen speziell engl. Waterproof, Union Cloth, englische Diagonals, englische Cheviots zu Damen=Regenmänteln und Frühjahrs=Herrenpaletots geeignet 120 bis 130 Ctm. breit M. 1.--, M. 2.25, M. 3.--, M. 3.50, M. 4.50, M. 6.50 und M. 8.50 per Meter. Englisch Gladstone in den allerneuesten Dessins zu feinen egalen Sommeranzügen 138 Ctm. breit M. 5.50 per Meter. Wettermäntel= und Kaisermantel=Stoffe in den besten Qualitäten wasserdichte Waare 130 bis 140 Ctm. breit M. 6.50 bis M. 7.-- per Meter. Schwere Landtuche sog. Strapazirtuche für Feuerwehren, Forstleute und Turnvereine, Tuche für Postbeamte, Uniform= Chaisen= Livree= und Billardtuche 118 bis 180 Ctm. breit von M. 2.80 bis 16.50 per Meter. Schwarze Tuche, Satin, Croisé, Delustrè, Tricot 118 bis 140 Ctm. breit M. 2.80 bis M. 21.-- per Meter. Granit, Kammgarne Cheviots, gezwirnte Buxkins, moderne Anzugsstoffe 130 bis 140 Ctm.breit von M. 3.50, 4, 5, 6, 7.50 bis 12 M. per Meter. Schwarze feine Sommer=Rockstoffe feinster Genre 120 bis 136 breit M 3.50 bis M. 8.- per Meter. Englisch Leder M. 1.70 bis M. 3.50 per Meter.

Tuchausstellung Augsburg. Wimpfheimer & Cie.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 21 Seite 4]

Das Neueste und Feinste in
Herren- und Knaben-Hüten und Mützen
empfiehlt                          
                                                    Heinr. Schäding.
Confirmanden=Hüte
von 2 Mark an.


4schaarige Pflüge

sind wieder voräthig und empfehle dieselben billigst.
Auch bin ich gerne erbötig, Pflüge jeder anderen gewünschten Construktion auf Verlangen anzufertigen.

Schönberg.                                                     J. Oldenburg.


Das Gute siegt doch!

Mag es gewissen Personen auch noch so unangenehm sein, daß der Anker=Pain=Expeller eine immer größere Verbreitung findet - das Publikum urtheilt eben selbst, es weiß auch ohne Bevormundung und trotz "wohlgemeinter (!!) Warnungen" das Gute zu erkennen. Es sagt sich und mit Recht, daß ein Mittel, welches wie der Anker=Pain=Expeller, dreizehn Jahre lang allen Anfeindungen erfolgreich widerstand, gut sein muß. Die im Wismarer Kalender für 1883 enthaltenen, gegen dieses bewährte Hausmittel gerichteten Angriffe des Prof. Dr. Uffelmann finden in unserm "Offenen Brief" eine ebenso interessante Beleuchtung wie schlagende Widerlegung und können wir daher die Lectüre desselben Allen empfehlen, welche vom Pain=Expeller gehört haben oder sich dafür interessiren. Wir versenden den Brief gratis und franco.

F. Ad. Richter u. Cie., Rudolstadt.


Agentur der Mecklenburgischen Bank
für
Schönberg und Umgegend.

Die Mecklenburgische Bank vergütet zur Zeit für Einlagen:
          1. gegen Sparbücher 4 p. Ct.
          2. gegen Schuldverschreibungen der Bank
               bei 6monatlicher Kündigung oder auf 6 Monate fest 4 p. Ct.
               bei 3monatlicher Kündigung oder auf 3 Monate fest 3 1/2 p. Ct.
               bei 14tägiger Kündigung 3 1/4 p. Ct.
               bei kürzerer, jedoch mindestens 4tägiger Kündigung 3 p. Ct.
          3. im Baar-Conto-Corrent 3 p. Ct.
               und bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit z. Z. à 5 p. Ct.

Die kostenfreie Vermittlung dieser Geschäfte erfolgt durch den Unterzeichneten.
Schönberg i. M.                                                     Wilh. Schrep.


Schulprüfung.

Die öffentliche Prüfung an der hiesigen Mädchenschule findet statt am Donnerstag den 15. d. M., Nachmittags von 2 Uhr an und Freitag den 16., von 8 - 11 Uhr Vormittags. Zu derselben ladet im Ramen des Lehrercollegiums ergebenst ein
Schönberg den 13. März 1883.

Rector M. Woisin.       


Mecklenburgische Bank,
Schwerin i. M.

Status per ultimo Februar 1883.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Die Direction.
Steiner.           Frels.


Gesucht ein junges Mädchen

das gut milchen, auch Hausarbeit verrichten kann. Antritt 1. Mai. Lohn 60 Mark.

                                                    Rich. Seebohm.
                                                    Kaninchenberg bei Lübeck.


Dr. Buddenburg
hat seine Praxis wieder aufgenommen.
Ratzeburg den 7. März 1883.


Zu verkaufen:

1 Petroleummaschine (Frau Bürckbüchler geb. Reimer gehörend) auf dem Gehöft Nr. 3 in Kleinfeldt.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 12. März 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 21 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 21 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 13. März 1883.


Politische Rundschau.

Zum Nachfolger des Grafen v. Kameke ist der Generallieutenant Bronsart von Schellendorf, Commandeur der 2. Garde=Infanterie=Division, vom Kaiser ernannt worden. Geboren am 5. Januar 1832 in Danzig, trat v. Bronsart nach vollendeter Vorbildung im Cadettenhause zu Berlin in das Kaiser Franz Garde=Genadier=Regiment Nr. 2 als Sekondelieutenant ein, besuchte später die Kriegsakademie, war als Hauptmann und Compagniechef im 2. Regiment zu Stettin, wurde später zum Großen Generalstabe versetzt und war gleichzeitig als Lehrer an der Kriegsakademie thätig, avancirt zum Major und hatte ein Commissorium im Kriegsministerium. Während des Feldzuges 1870/71 war v. Bronsart als Oberstlieutenant und Abtheilungschef im Großen Generalstabe im Hauptquartier des Kaisers beschäftigt. Nach dem Feldzuge war er als Oberst Chef des Generalstabes des Gardecorps und wurde später als Generalmajor Commandeur der 1. Garde=Infanterie=Brigade und darauf als Generallieutenant Commandeur der 2. Garde=Infanterie=Division. General von Bronsart gehörte auch zu den militärischen Lehrern des Prinzen Wilhelm und hat sich durch vermiedene Schriften in militärischen Kreisen einen Namen gemacht.
Der Ernennung des Prinzen von Wales zum Feldmarschall wird von verschieden Blättern eine hohe politische Bedeutung beigemessen, indem sie darin die Gewähr einer zukünftigen Allianz Deutschlands mit dem britischen Reiche erblicken.
Im preußischen Landtag wurde in einer der letzten Sitzungen über die Elementarlehrerpensionen verhandelt. Der Abgeordnete Seyffarth führte aus, die Zustände unter den Emeritirten seien geradezu himmelschreiend. Es müsse auf die Schule nachtheilig zurückwirken, wenn die Lehrer die Voraussicht hätten, später von ihrer Pension nicht leben zu können. Minister von Goßlar antwortet, ein auf den Grundsätzen des allgemeinen Pensionsgesetzes von 1872 beruhendes Pensionsgesetz für Volksschullehrer erfordere einen Aufwand von 4 Millionen Mark. Ein solches Gesetz habe er vorbereitet und die Geldforderung an das Finanz=Ministerium gestellt. Dieses aber habe gefragt, wo denn die Mittel dazu seien? Innerhalb seiner eigenen Verwaltung die Mittel zu beschaffen, sei aber unmöglich. Er beharre im Allgemeinen auf dem in der Thronrede vertretenen Standpunkte, der darin beruhe, daß, nachdem das Verordnungsgesetz aufgegeben sei, ein besonderes Dotationsgesetz erlassen werden müsse. Er werde Alles aufbieten, die Angelegenheit den jetzigen Zuständen zu entziehen.
Der Kaiser hat den aus dem Amt scheidenden Kriegsminister von Kameke das Großcomthurkreuz und den Stern des Hohenzollernordens verliehen und ihn außerdem in den erblichen Grafenstand erhoben.
Wie in Petersburg verlautet, wird nun doch ein gekröntes Haupt, nämlich der Vater der Kaiserin, der König von Dänemark, zur Krönung erwartet.
Der Reichskanzler Fürst Gortschakow ist am 11. März früh um 4 Uhr in Baden-Baden gestorben. Die beiden Söhne desselben waren dort anwesend.
In England wird das sogenannte Taubenschießen durch Gesetz verboten, das am 7. März mit 195 Stimmen gegen 41 im Unterhause angenommen wurde.
Verfassungsrevision wurde kürzlich als eine der Losungen des Ministeriums Ferry bezeichnet. Nun aber erklärt Herr Ferry der Kammer, daß ein solcher Schritt jetzt nicht möglich sei, weil darin ein feindseliges Vorgehen gegen den Senat würde enthalten sein. Eine Verfassungsrevision sei nur denkbar und ausführbar durch ein freundschaftliches Uebereinkommen. Es müsse daher vorher das gute Einvernehmen zwischen den beiden gesetzgebenden Körpern wieder hergestellt werden. Clemenceau weist auf das übereinstimmende Votum zur Revision vom 26. Januar 1882 hin. Die Berathung wird darauf vertagt.
Das Saharameer soll nun doch zu Stande kommen. Herr von Lesseps tritt dafür mit seinem Namen ein, und was Herr Lesseps bisher noch begonnen, das hat er auch durchgeführt (so sagen seine Leute). Die Untersuchungen sind ungefähr beendet und er begibt sich dieser Tage an Ort und Stelle, um womöglich die Sache gleich in Angriff zu nehmen. Abd=el=Kader, der für den Plan schwärme hat ihm Empfehlungsschreiben an die Marabuts und Scheikhs übersandt, worin sie ersucht werden, dem fremden Mann, der ihr Eigenthum schützen werde, ihren Beistand zu leihen.


- Die Viehzählung im Januar d. J. ergab für das Fürstenthum Ratzeburg folgenden Bestand: 3316 Pferde, 11 140 Stück Rindvieh, 17 415 Schafe, 5753 Schweine, 2308 Ziegen, 1578 Bienenstöcke, darunter 746 mit beweglichen Waben.
Am 6. März kam vor dem Schwurgericht zu Güstrow die Untersuchungssache gegen den Büdnersohn Peter Heitmann und den Arbeiter Peter Wiese aus Carlow wegen schwerer Körperverletzung zur Verhandlung. Der Thatbestand war folgender:
Am 12. November v. J. ist der Angeklagte Heitmann auf dem Rückwege von Schönberg Abends 11 Uhr noch in dem Kruge zu Pogez eingekehrt, wo ein Tanzvergnügen stattgefunden hat, an welchem außer den Dorfleuten auch mehrere Leute aus Carlow theilgenommen haben. Obwohl von anderer Seite der Versuch gemacht ist, einen Streit anzuzetteln, so ist es doch hierzu nicht gekommen, und die Carlower haben den Krug Nachts 1 Uhr verlassen, indessen doch nicht ohne den Leuten aus Pogez in herausfordernder Weise "Gute Nacht" zu sagen. Der Knecht Robrahn und Andere aus Pogez sind den Karlowern gefolgt. Sobald der Angeklagte Heitmann dies gemerkt hat, hat er Kehrt gemacht und sich gegen Robrahn gewendet; es ist zwischen Beiden zu einer Rauferei gekommen, in welcher es Heitmann gelungen ist, dem Robrahn einen großen Knüppel zu entwinden. Die Pogezer haben nun das Weite gesucht. Bei der Verfolgung derselben durch die beiden Angeklagten hat Wiese den ruhig seines Weges gehenden und nichts ahnenden Knecht Arndt überfallen und demselben mehrere Stiche und Stöße mit einem Messer am Kopfe beigebracht, während Heitmann dem Arndt ohne allen Grund mehrere Schläge mit dem Knüppel über den Kopf versetzt hat, so daß derselbe nicht nur am Kopf sondern auch an der Hand schwer verwundet worden ist. Als die beiden Angeklagten dann ihren Weg fortsetzen wollten, gewahrten sie vor dem Hause des Tischlers Odde den 18jährigen Tischlerlehrling Wilhelm Wiencke. Auf die Frage, ob er vielleicht auch Schlägerei anfangen wollte, antwortet Wiencke: "Nein, ich gehöre hier zu Hause." Mit dem Ausrufe: "aber haben muß er doch was", stürzt Heitmann nun auf Wiencke los, indem er ihn mit dem schweren Knüppel mehrere Male über den Kopf schlägt, daß er zusammenbricht und nach 24 Stunden seinen Geist aufgegeben hat.
Die Angeklagten gestanden im Allgemeinen diese Thatsachen zu und das Gericht verurtheilt, nachdem die Zeugen und Sachverständigen vernommen und die Geschwornen die an sie gerichteten Fragen beantwortet hatten, den Angeklagten Heitmann wegen Verbrechens wider §. 227 und wegen Vergehens wider §. 223a, in Beihalt des §. 74 St.=G.=B. in eine Gesammtstrafe von 5 Jahren 2 Monaten Zuchthaus, den Angeklagten Wiese we=

[ => Original lesen: 1883 Nr. 21 Seite 6]

gen Vergehens wider §. 223a zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängniß. Für Heitmann habe über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaaß hinausgegangen werden müssen, weil sehr wenig zu seinen Gunsten spreche, andererseits aber die Gefährlichkeit und Grausamkeit des Vorgehens schwer ins Gewicht gefallen sei. Die Kosten fallen den Angeklagten antheilig zur Last.
- Adelina Patti wird während ihrer amerikanischen Gastreise eine Million Franks verdienen. Sie tritt 50 Mal auf und erhält für jeden Abend 20,000 Francs.
- Wieder ist ein Dampfer gesunken und damit 66 Personen um's Leben gekommen. Es ist der Dampfer Navarre, der von Kopenhagen nach England bestimmt war, aber am Montag während eines Sturmes unterging; 16 Personen sind gerettet.
Wo macht es die Post den Leuten am bequemsten? In der Schweiz; denn dort kommt schon auf durchschnittlich 993 Bewohner eine Postanstalt. Nicht viel größer ist diese Zahl in den Vereinigten Staaten, wo jede Postanstalt durchschnittlich 1167 Bewohner versorgt; doch wird hier die Bequemlichkeit durch die meist weiten Entfernungen sehr beeinträchtigt. Ebenso ist es in Norwegen mit 2078 und Schweden mit 2565 Bewohner auf eine Postanstalt. Dagegen ist das Verhältniß im britischen Reiche wieder außerordentlich günstig, da hier jede Postanstalt durchschnittlich 2372 Bewohner versorgt. Aehnlich ist es in den Niederlanden mit 3085, Luxemburg mit 3175 und Dänemark mit 3537 Bewohnern auf eine Postanstalt. Günstig ist das Verhältniß auch in Deutschland zu nennen, wo eine Postanstalt durchschnittlich 4778 Bewohner versorgt. In Oesterreich müssen sich schon 5498 Bewohner mit einer Postanstalt behelfen, in Frankreich 6211, in Portugal 6285, in Spanien 6333, in Belgien 6991, in Ungarn 7258, in Italien 8545, in Griechenland 11747, im Russischen Reich 21310 und in Rumänien 25846.
Die größte Festung der Welt ist Paris. Der äußere Befestigungsgürtel hat eine Länge von 125 Kilometern und schließt einen Flächenraum von 20 Quadratmeilen ein. Es ist also mehr wie eine befestigte Stadt, es ist eine befestigte Provinz. Sämmtliche Festungen der Welt könnte man auf diesen Raum unterbringen. Die Befestigung besteht aus der bastionirten Stadtumwallung, 16 Außenforts und der neuen aus 20 Forts gebildeten Linie. Die Kosten des Baues betragen Alles in Allem 240 Millionen Francs. 140,000 Mann mit 1100 schweren Geschützen sind zur Besatzung erforderlich. Zur Belagerung würde ein Heer von 500000 Mann mit der entsprechenden Geschützzahl kaum ausreichen.
- In neuerer Zeit hat sich die Mode mit ihren wunderlichen Launen besonders auf die Knöpfe zu Damenkleidern geworfen. Je geschmackloser und ungeheuerlicher, um so gesuchter. Da gibt es Ochsen=, Eulen= und Schweinsköpfe, da sieht man Farben=Zusammenstellungen, die Schwindel erregen, die Größe wechselt vom Stecknadelkopf bis zum Fünfmarkstück. Man nennt das Nouveauté. Eine gebildete Berlinerin äußerte zu einer Freundin: Jck sage Sie, an diesem Mantel sind Knöppe alles aus echt Nuwothen! -
- Ueber das in neuester Zeit so oft erörterte Thema der Verpflegung der "Armen Reisenden" ist soeben ein beachtenswerthes Schriftchen erschienen, unter dem Titel "Das System der communalen Naturalverpflegung armer Reisender zur Bekämpfung der Wanderbettelei, von Oberamtmann Huzel in Blaubeuren" (Stuttgart, Kohlhammer, 1883, Preis 1 1/2 M.), welches eine Fülle von Erfahrungen und vielen Anleitungen enthält.
- Fritz Reuter's Wittwe verkauft ihre schöne Villa am Fuße der Wartburg in Eisenach. Fritz Reuter ein Menschenkenner, schrieb über das Thor seines Hauses den Spruch: "Wenn Einer kummt un tau mi seggt: Ick mak' et allen Minschen recht - So segg' ick i leive Fründ, O lehr' mi doch die swere Kunst."
- Ein merkwürdiger Prozeß schwebt vor dem Pariser Civilgericht. In Montrouge haben sich vor einem Jahre mehre Paare verheirathet, die jetzt zu ihrem großen Schrecken die Gesetzlichkeit ihrer Ehe bestritten sehen. Sie hatten ihrerseits alle Formalitäten erfüllt: sie waren im Bürgermeisteramt mit ihren Zeugen erschienen, ein Herr mit der trikoloren Schärpe hatte sie zusammengegeben, sie hatten die Hochzeit mit schicklichen Belustigungen gefeiert, zur üblichen Zeit waren Kinder am häuslichen Herd erschienen; und nun sind sie mit einem Mal nicht mehr verheirathet. Die Schuld liegt am Bürgermeister. In Verhinderungsfällen mußte dieser Civilstandsbeamte vorschriftsmäßig einem seiner Beigeordneten, oder wenn auch diese verhindert waren, den Gemeinderäthen dem Alter nach das Amt übertragen, die Trauungen vorzunehmen. Aber da er auf schlechtem Fuße mit seinen Beigeordneten stand überging er dieselben und wählte einen beliebigen Gemeinderath zu seinem Stellvertreter. Vor dem Gerichtshof ist der Staatsanwalt für die Ungültigkeit der vollzogenen Ehen eingetreten. Doch erkannte er sie als "Putativ=Ehen", die bei den Gesponsen absolute Aufrichtigkeit und guten Glauben voraussetzen, und denen alle Wirkungen einer legitimirten Ehe zu geben sind. Der Gerichtshof wird sein Urtheil demgemäß fällen.
- Sämmtliche fürstliche Gäste in Berlin haben sich die großartige und vortreffliche Einrichtung der Berliner Feuerwehr angesehen und Manövern derselben unter Leitung des Branddirektor Witte beigewohnt.
- In Bayreuth finden nach Zustimmung der Wittwe Richard Wagners und mit königlicher Zuwendung zwölf Parsival=Aufführungen vom 8. bis 30. Juli statt.
- Eine furchtbare Geduldsprobe haben italienische Geschworene in Caglian bestanden. Die Verhandlungen gegen 81 Tumultuanten dauerte 108 Tage, den Geschworenen wurden 2294 Fragen vorgelegt, zu deren Beantwortung sie 4 1/2 Tage brauchten, während deren sie eingeschlossen waren. Das Verlesen des Wahrspruches dauerte drei Stunden. -
- Es gibt viele Leute mit zweierlei Gesichtern und man weiß nie, ob man dem einen oder anderen Gesicht trauen darf; alle sind Stümper gegenüber Ernst Schulz, dem Gesichtskünstler. Dieser Mann zeigt Dutzende von Gesichtern der berühmtesten Männer alter und neuer Zeit, wie sie leiben und leben, alles mit einem Ruck seines Gesichtes und mit Hülfe einer Beleuchtung, die seine Erfindung ist. Die meiste Mühe macht ihm, wie man hört, Windhorsts Gesicht. Die Zuschauer kommen aus dem Staunen nicht heraus.
- 17 Jahre lang spielte ein Schuster in Berlin dasselbe Lotterieloos, ohne einmal zu gewinnen. Kurz vor der jüngsten Ziehung sagte er, Du bist und bleibst ein Unglücksvogel! und verkauft sein Loos an einen Kunden. Aber siehe da, die erste Nummer, die mit einem hübschen Gewinn herauskommt, ist seine verkaufte Nummer. Das ist zu viel für ihn, er wird tiefsinnig, dann tobsüchtig und sitzt jetzt im Irrenhaus.
- Ein heiterer Vorfall ereignete sich bei der diesjährigen Fastnachtsfeier in einem Dorfe bei Merseburg. Dem von dem Wesen der Instrumentation keine Kenntniß habenden Vater eines zum ersten Male auf der Trompete sich producirenden jungen Musikanten war es aufgefallen, daß sein Sohn gewisse Passagen nicht begleitete. Diese vermeintliche Faulheit ärgerte ihn dermaßen, daß er, von den ihm zunächst Stehenden noch aufgehetzt, nach der Musikantenbühne ging, um seinem Sohne mit schlagenden Beweisen den Standpunkt klar zu machen. Der rechtzeitig gewarnte Sohn hatte jedoch während des Augenblicks, wo sein Vater die Treppe der Bühne bestieg, seinen Platz gewechselt, ohne seinem Ersatzmann zu sagen, um was es sich handle. Kaum hatte dieser die Trompete abgesetzt, als er ein paar mächtige Ohrfeigen mit den üblichen Kraftworten bekam, die dieser dadurch erwiederte, daß er ihm die große Trommel mit voller Wucht auf den Kopf stülpte und ihn im Nu in den Saal zurückbeförderte. Daß das Fastnachtsfest hierdurch einen besonderen Reiz gewann, ist klar.


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