No. 10
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 02. Februar
1883
dreinundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1883 Nr. 10 Seite 1]

      Es ist zur Kenntniß der unterzeichneten Landvogtei gekommen, daß an den mit Rohr, Stroh oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern im hiesigen Fürstenthum vielfach statt der Haupteingänge Nebeneingänge mit Schutzvorrichtungen gegen Feuersgefahr versehen worden und daß ferner die zur Verwendung gelangten Schutzgitter etc. der gesetzlichen Vorschrift in vielen Fällen nicht entsprechen. Da es darnach den Anschein gewinnt, als ob die im Offiziellen Anzeiger veröffentlichten beiden Verordnungen über die Bedachung der Wohnhäuser dem interessirenden Publicum zur Genüge nicht bekannt sind und um das Letztere vor Nachtheilen, die durch etwaige Herrichtung gesetzlich ungenügender Schutzanlagen entstehen könnten, möglichst zu bewahren, sieht die Großherzogliche Landvogtei hieselbst sich veranlaßt, die bezeichneten Verordnungen im Wortlaut nachstehend zum Abdruck zu bringen:

I. Nr. 22 des Officiellen Anzeigers von 1878. Verordnung, betreffend die Bedachung der Wohnhäuser.

Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.

      Nachdem sich auch für unser Fürstenthum Ratzeburg das Bedürfniß herausgestellt hat, den aus dem Vorhandensein weicher Bedachungen auf Wohnhäusern bei ausbrechendem Feuer entstehenden Gefahren für das Leben der Bewohner vorzubeugen, verordnen Wir, dem Vorgange für Unser Herzogthum Strelitz folgend, das Nachstehende:

      §. 1. Neu zu errichtende Wohnhäuser, sowie neue, zu Wohnzwecken bestimmte Anbauten dürfen vom 1. Januar 1879 an nicht mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckt werden.

      §. 2. Innerhalb zehn Jahre, angerechnet von dem im §. 1 genannten Termine, sind die Haupteingänge zu den mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern durch geeignete Vorrichtungen dergestalt zu schützen, daß das bei einem etwaigen Brande abschießende Dach möglichst seitwärts des Einganges fällt.
      Als genügende Vorrichtungen dieser Art gelten Windfänge und Frontispice, wenn dieselben mit feuersicherem Material gedeckt sind, und außerdem die Windfänge wenigstens 1,15 Meter (4 Fuß) aus der Außenwand hervortreten und eine Dachneigung von mindestens 30° haben die Frontispice aber die Eingangsöffnung auf beiden Seiten nicht weniger als 0,5 Meter (1 3/4 Fuß überragen und der Neigungswinkel des Daches derselben wenigstens 45° beträgt.
      Wo wegen der baulichen Beschaffenheit oder der Lage des Gebäudes die vorerwähnten Einrichtungen sich nicht treffen lassen, genügt die Anbringung sicher (z. B. an den Dachsparren) befestigter eiserner Gitter, wenn dieselben den Eingang in gleicher Weise, wie hinsichtlich der Frontispice bestimmt ist, überragen und ihre Abschrägung wenigstens 1/4 ihrer Länge zur Höhe hat.
      Befindet sich oberhalb des Einganges ein steiler oder feuersicher gedeckter Walmgiebel, so bedarf es einer der obigen Vorrichtungen nicht.

      §. 3. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Verordnung werden von der Großherzoglichen Landvogtei an dem Angeschuldigten mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark geahndet.
      Unabhängig von der Bestrafung ist die Befugniß der genannten Behörde, von dem Besitzer des betreffenden Gebäudes die Beseitigung des vorschriftswidrigen Zustandes zu fordern, eventualiter dieselbe durch Zwangsmaßregeln zu veranlassen.
      Ist gegen den Inhaber ortsobrigkeitlicher Rechte auf Grund dieser Verordnung vorzugehen, so findet das fiscalische Verfahren statt.

      §. 4. Die für einzelne Theile des Landes oder einzelne Orte erlassenen Verordnungen oder Statute, betreffend baupolizeiliche Vorschriften, bleiben von Bestand, insoweit dieselben nicht hinsichtlich der nicht feuersicheren Bedachung und deren Beseitigung mildere Bestimmungen als diese Verordnung enthalten.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 10 Seite 2]

      Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
      Gegeben Schloß Rumpenheim den 17. September 1878.

Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.)                                                          A. Piper.

II. Nr. 1 des Offiziellen Anzeigers von 1882. Zusatz=Verordnung zur Verordnung vom 17. September 1878, betr. die Bedachung der Wohnhäuser.

Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.

            Zur Ergänzung Unserer Verordnung vom 17. September 1878, betreffend die Bedachung der Wohnhäuser, verordnen Wir, dem Vorgange für Unser Herzogthum Strelitz entsprechend, was folgt:
      1. An Stelle der im §. 2 Abs. 1 der Verordnung vorgeschriebenen zehnjährigen Frist tritt eine Frist welche mit dem Schlusse des Jahres 1884 ihr Ende erreicht.
      2. In den im §. 2 Abs. 3 daselbst bezeichneten Fällen kann von der Anbringung der Gitter zu den mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern abgesehen werden, wenn das Dach oberhalb des Einganges von der Traufe bis zum First in einer den Eingang auf beiden Seiten nicht weniger als 1 Meter überragenden Breite mit einem gut verzinkten, mindestens 2 Millimeter starken, netzartigen Drathgitter, dessen Maschenweite 75 Millimeter nicht übersteigt, sicher belegt wird
      3. Ist das Dach in dem unter 2 näher bezeichneten Umfange mit feuersicherem Material gedeckt, so bedarf es einer weiteren Schutzvorrichtung nicht.
             Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
             Gegeben Neustrelitz, den 10. Januar 1882.

Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.)                                                          F. von Dewitz.

Schließlich wird noch hervorgehoben, daß nach Ablauf der in der Zusatzverodnung bestimmten Frist (1. Januar 1885) eine Revision der Wohnhäuser im hiesigen Fürstenthum angeordnet werden wird und etwaige Contravenienten unnachsichtlich mit der gesetzmäßigen Strafe werden belegt werden.
          Schönberg, den 27. Januar 1883.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.

Köppen.       


Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Hinterstraße sub Nr. 83 belegene Wohnhaus c p. der Kaufleute Gebr. Albert Gimpel und Bernhard Gimpel allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 5. Februar 1883,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 16. November 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


Antragsmäßig soll über die zu Walksfelde sub Nr. 4 belegene Büdnerstelle c. p. des Heinrich Schwänke daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 5. Februar 1883,
Vormittags 10 1/2 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg den 16. November 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Donnerstag den 8. Februar cr. Vormittags 11 Uhr sollen in Herrnburg

1 Wagen mit Kasten und
1 Decimalwaage mit Gewichten
meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Sammelplatz der Käufer beim Gastwirth Lohse in Herrnburg.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Freitag den 9. Februar cr. Vormittags 10 Uhr sollen im Pfandlokal hieselbst

größere Partien Wäsche, als Bettlaken, Bettbezüge, Hand= und Wischtücher, Servietten, Gedecke mit und ohne Servietten, seidene und wollene Kleider, wollene Tücher, Regenmantel, einige Bilder und eine goldene Damenuhr
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.
Schönberg den 1. Februar 1883.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.       


Montag den 12. Februar d. J. Vormittags 10 Uhr soll der Nachlaß der Weberwitte Renzow in Schönberg als:

[ => Original lesen: 1883 Nr. 10 Seite 3]

1 Oberbett, 5 Unterbetten 3 Pfühle, 6 Kopfkissen, 3 Bettstellen, 1 Kommode, Tische, Stühle, 2 Bolzen Leinen und etwas Leinenzeug, Flachs, 6 mess. Kessel, Frauenkleidungsstücke, Kartoffeln, Holz, Torf und was sonst vorhanden
öffentlich meistbietend an Ort und Stelle gegen Barzahlung verkauft werden.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Holz=Auction Nr. 17.

Am Montag den 5. Februar Morgens 9 Uhr sollen in Kösters Hotel hieselbst nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden

a. Kleinfelder Zuschlag. Schälschlag.

19 Fud. eichen Durchforstholz für Kiepenmacher

b. Rupensdorfer Holz.

16 Rmt. eichen Kluft und Knüppel I u. II.
25 Fuder eichen Durchforstholz I. Cl.
10 Fuder eichen Durchforstholz II für Kiepenmacher im Schälschlag Nr. 72, 74, 77, 83,
ca. 220 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
ca. 40 Fuder buchen Zweigholz
17 Rmt. Nadelholz, Kluft und Knüppel Nr. 325-450 und von 482 ab.
Schönberg den 31. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 18.

Am Mittwoch den 7. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Thies in Ziethen nachstehende Holzsortimente bei freier Concurrenz meistbietend verkauft werden

a. Aus dem Garnseerholze.

8 buchen Nutzholzblöcke
343 Rmt. buchen Kluft I. und II.
24 Rmt. buchen Olm=Anbruch
50 Fuder buchen Durchforstholz

b. Aus dem Bahlen.

2 buchen Nutzholzblöcke
110 Rmt. buchen Kluft II. Cl. und Olm.
Schönberg, den 28. Januar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 19.

Am Freitag den 9. Februar Morgens 10 Uhr beim Gastwirte Eckmann zu Carlow.

Aus dem Röggeliner Holze.

46 Rmt. eichen Kluft I., II. und Olm
  5 Fuder eichen Durchforstholz I.
95 Rmt. buchen Kluft I., II. und Olm
12 Fuder buchen Durchforstholz I. und II.
20 Fuder buchen Zweigholz
  7 Fuder ellern Wadelholz
18 Rmt. Aspen Olm und Knüppel
11 Rmt. tannen Kluft.
Schönberg den 1. Februar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Holz=Auction Nr. 20

Am Sonnabend den 10. Februar Morgens 10 Uhr beim Gastwirte Kaven zu Pogetz.

a. aus dem Röggeliner Holze.

2 eichen Nutzholzblöcke
3 buchen Nutzholzblöcke.

b. aus dem Carlower Holze.

2 eichen Nutzholzblöcke.

c. aus dem Sahmkower Holze.

  1 eichen Nutzholzblock
71 Rmt. eichen Kluft I., II. und Knüppel
  7 Fuder eichen Zweigholz
47 Rmt. buchen Kluft I., II. und Knüppel
  1 Fuder buchen Durchforstholz I.
20 Fuder buchen Zweigholz.
Schönberg den 1. Februar 1883.

Der Oberförster:                    
C. Hottelet.          


Messina-Apfelsinen
empfiehlt
J. Ludw. D. Petersen.


1 Tischlerlehrling sowie
1 Bildhauerlehrling
sucht zu Ostern d. J.                                                    
Schönberg i. M.                                                     E. Hauschild.


Auf dem Wege von Mahlzow nach Schönberg ist vor einiger Zeit eine Wagenkette gefunden, abzufordern vom Arbeitsmann Hans Meier in Schwanbeck.


     In erschreckender Weise ist das Unglück in die sonst so blühenden Thäler des Rheins eingezogen. Aus Zeitungsnachrichten ist es Allen bekannt geworden, welch' Unheil das Wasser des Rheins und seiner Nebenflüsse kürzlich in den zunächst gelegenen Ortschaften und Tälern angerichtet hat. Tagelang standen ganze Städte und Dörfer, zum Theil bis an die oberen Stockwerke der Häuser unter Wasser. Alle Nachrichten lauten übereinstimmend dahin, daß der Schade, den das Wasser an Häusern, Feldern, Vorräthen und Geräthschaften angerichtet hat, ein ungeheurer ist. Dazu ist in dortiger Gegend die diesjährige Wein= und Kartoffelernte, welche die Haupteinnahme der Bevölkerung bildet, fast völlig mißrathen, sodaß man dort allgemein mit den berechtigtsten Sorgen in den Winter geht, der bereits seinen Einzug gehalten hat und mit ihm bei vielen vielen armen Familien Hunger und Elend, Krankheit und Verzweiflung, wenn nicht wirksame und andauernde Hülfe geschaffen wird.
Ratzeburger! Ihr habt von je her ein Herz gehabt für Eure leidenden Deutschen Brüder, helft auch hier! Wir Unterzeichnete sind zusammengetreten, Gaben an Geld in Empfang zu nehmen und an das Central=Comite in Coblenz weiter zu befördern, laßt uns nicht vergebens gebeten haben! Gebe ein Jeder nach seinen Mitteln rasch und reichlich! Wir werden öffentlich über den Empfang quittiren.
          Schönberg, den 15. December 1882.

Das Comite zur Entgegennahme von Gaben für die Ueberschwemmten in den Rheinlanden.

Bürgermeister Bicker. Pächter Breuel=Hof=Selmsdorf. Schulze Burmeister=Kleinfeldt. Viceschulze Brüggemann=Mannhagen. Gastwirt J. Boye. Hofschmied Dräger. Senator Heincke. Amtsrichter Horn. Pastor Horn=Selmsdorf. Pächter Hörcher=Wahrsow. Pastor Janell=Herrnburg. Schulze Lenschow=Blüssen. Schulze Lenschow=Gr. Bünsdorf. Hauswirth H. Lüer=Kl. Mist. Schulze Kähler=Kl. Siemz. Dr. Marung. Schulze Ollmann=Schlagsdorf. Schulze Olrogge=Niendorf. Pfarrpächter Pumplün=Carlow. Hauswirth Robrahn=Demern. Pastor Rußwurm=Ziethen. Schulze Siebenmark=Falkenhagen. Senator Spehr. Senator Stüve. Hauswirth Stein=Kronskamp. Maurermeister Spolert=Domhof. Schulze Stein=Rieps. Hauswirth H. Wigger=Grieben. Schulze Wigger=Rüschenbeck.

Schluß der Sammlung: Donnerstag den 8. Februar c.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 10 Seite 4]

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Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha.
Bekanntmachung.

Nach dem Rechnungsabschluß der Bank für das Geschäftsjahr 1882 beträgt die in demselben erzielte Ersparniß

80 Procent

der eingezahlten Prämien.
Die Banktheilhaber empfangen nebst einem Exemplar des Abschlusses ihren Dividenden=Antheil in Gemäßheit des zweiten Nachtrags zur Bankverfassung von 1877 der Regel nach beim nächsten Ablauf der Versicherung, beziehungsweise des Versicherungsjahres, durch Anrechnung auf die neue Prämie, in den in obigem Nachtrag bezeichneten Ausnahmefällen aber baar durch die unterzeichnete Agentur , bei welcher auch die ausführliche Nachweisung zum Rechnungsabschluß zur Einsicht für jeden Banktheilnehmer offen liegt.
Schönberg, im Januar 1883.

                                                    Wilh. Schrep,
                                                    Agent der Feuerversicherungsbank f. D. zu Gotha.


Hierzu eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1883 Nr. 10 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 10 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 2. Februar 1883.


In Berlin hat der Tag der silbernen Hochzeit des Kronprinzen=Pares des äußeren Glanzes theilweise entbehren müssen, da die Trauer um den verstorbenen Bruder des Kaisers eine laute Feier verbot. Daß das Jubiläum aber im ganzen Reiche Anklang fand, beweisen die an Zahl, Mannigfaltigkeit und Werth reichen Geschenke, die aus allen Gegenden kamen und die herzliche Behandlung, welche dieser Tag in der deutschen Presse fand.
Prinz Wilhelm fuhr mit seiner Gemahlin sechsspännig zur Gratulation bei seinen Eltern, dem Silber=Hochzeits=Paare, vor. Es waren die sechs von der Provinz Preußen ihm zum Hochzeitsgeschenk gemachten Braunen, die sein Gefährt zogen; die Mähnen der edlen Thiere und das Pferd des Spitzreiters waren mit blauer und weißer Chenille durchflochten. Der Prinz trug die Paradeuniform der Garde=Husaren, und seine Gemahlin ein helles Festkleid; die Trauer war für diesen Tag aufgehoben. Kaiser und Kaiserin fuhren zweispännig, aber in höchster Gala. Die Reihe der Wagen war unabsehbar, alle Glückwünschenden trugen ihre Namen in das ausgelegte Buch ein, nur die Fürsten und die Botschafter wurden persönlich empfangen.
In der Budgetcommission des Reichstags wurde die Erklärung des Kriegsministers verlesen, daß eine Vermehrung der Artillerie nicht beabsichtigt und daß die deutsche Artillerie jeder Artillerie der Welt ebenbürtig sei.
Die Kirchenpolitik (Culturkampf) der preußischen Regierung ist vor einem bedeutsamen Wendepunkte angekommen. Er wird bezeichnet durch einen Briefwechsel des Papstes und des Kaisers Wilhelm. Papst Leo XIII. hat Ende v. J. dem Kaiser geschrieben, der Kaiser hat in den letzten Tagen des December geantwortet und Bismarck hat den Brief gegengezeichnet. Der Papst drückte dem Kaiser seine Befriedigung über die Herstellung und Wirksamkeit der preußischen Gesandschaft bei der Curie aus; darauf antwortet der Kaiser dem Papste, er wolle, wenn der Papst sich zur Anzeigepflicht bei der Erkennung der Geistlichen verstehe, diejenigen. preuß. Gesetze (Maigesetze), welche im Zustande des Kampfes zum Schutze streitiger Rechte des Staates erforderlich waren, einer wiederholten Erwägung (Aenderung) im Landtage unterziehen lassen. Der Papst gab freundliche Worte, der Kaiser gibt mit voller Hand und knüpft seine Gabe an eine einzige Bedingung (die Anzeigepflicht bei Anstellung der Geistlichen), die der Papst schon einmal früher zugestanden, aber wieder zurückgenommen hat; er braucht sie jetzt nur von neuem ausdrücklich anzunehmen. So ist die Aera der Maigesetze abgethan. (Bismarck scheint das Centrum für sich gewinnen oder auch mit Hülfe des Papstes zerstören zu wollen).
Giers, der russische Minister des Aeußern, war in Wien und warb am Hofe um die Freundschaft Oesterreichs. Rußland will als der Dritte in den Bund Deutschlands und Oesterreichs eintreten und ihn - sprengen. Die deutschen Zeitungen in Wien geben dem Kaiser den Rath: "Wohlwollen mit Zurückhaltung, Friede mit Rußland, aber keine Freundschaft." Sie sind aufrichtige Freunde des Bundes zwischen Oesterreich und Deutschland, und zugleich der Meinung, in diesem Bunde habe kein Dritter Platz, ohne ihn zu gefährden. Sie weisen auch auf Bismarck hin, der dem russischen Freier einen Korb gegeben habe.
Die Entscheidung der Kammer in Paris über den Antrag ob die Napoleons, die Orleans, die Bourbons und alles, was zu ihren Geschlechtern gehört, aus Frankreich verbannt werden sollen, ist noch nicht gefallen. Weder die Minister noch die Abgeordneten sind einig und der Ministerpräsident Duclerc ist vor Aufregung sogar krank geworden. Die Napoleons werden weniger gefürchtet, als die ungeheuer reichen Orleans, die auch Commandostellen und Anhang im Heere haben. Die Erregung in Paris ist groß.


Neustrelitz, 28. Januar. Ihre Königl. Höh. der Großherzog und der Erbgroßherzog sind gestern aus Berlin hieher zurückgekehrt, wo Höchstdieselben am Mittwoch der feierlichen Beisetzung weiland des Prinzen Carl von Preußen in der dortigen Domkirche, und am Donnerstag an der infolge der eingetretenen Trauer nur in aller Stille verlaufenen Feier der silberne Hochzeit des kronprinzlichen Paares sich betheiligt hatten. Auch Ihre Hoheit die Prinzessin Elisabeth zu Hessen, welche nach der Beisetzung ihres Großvaters nach Berlin geeilt war, ist von dort wieder hier eingetroffen.
- Wenn die elektrische Beleuchtung auch keine Tagesfrage ist, so ist es doch eine Zeitfrage. Der Stadtrath zu Dresden hat mit dem Stadtverordneten=Collegium den Beschluß gefaßt, behufs Anstellung von Versuchen 25,000 M. zu bewilligen. Vorläufig werden nur die unentbehrlichsten Gegenstände für Beleuchtungsproben angeschafft. Im Allgemeinen hat sich bis jetzt die elektrische Beleuchtung fast immer kostspieliger erwiesen, als die Gasbeleuchtung, namentlich für städtische öffentliche Zwecke, wo der Bedarf ein immer Wechselnder ist; deshalb wurde sie in verschiedenen größeren Städten auch wieder aufgegeben. Recht bewähren soll sie sich bis jetzt nur da, wo immer nur ein ganz bestimmter Bedarf an Beleuchtung zu decken ist, wie also in Theatern und Fabriken etc. Auf der bevorstehenden Wiener Ausstellung werden wohl auch noch Erfahrungen gewonnen werden.
- Wie soll man in Eisenbahnwagen sich schlafen legen? Dr. Outten, ein nahmhafter Arzt, räth den Eisenbahn=Reisenden, wenn sie Schlaf suchen, sich so zu legen, daß der Kopf gegen die Lokomotive gerichtet ist. In dieser Lage werde das Blut durch die Bewegung des Zuges aus dem Kopfe getrieben, was demselben einen leichteren und ruhigen Schlaf verschaffe. Wenn man dagegen, wie oft geschehe, die Füße gegen die Lokomotive richte, so ströme das Blut aus dem Unterkörper nach dem Kopfe, verscheuche den Schlaf und bringe in vielen Fällen heftige Kopfschmerzen hervor. Dr. Outten gründet diese Ansicht auf seine eigene Erfahrung und auf die Erfahrung langjähriger Reisenden, welche die von ihm angegebenen Regeln allgemein und längere Zeit beobachteten. Im Fall einer Kollision würde der Kopf einem empfindlichen Stoß ausgesetzt sein, während die Füße mit ihren elastischen Sehnen viel weniger darunter leiden.
- (Zur Beachtung.) Sehr häufig lassen Passagiere in Eisenbahnzügen Gegenstände liegen, die oft der Mühe werth sind, sich zu deren Wiedererlangung an die nächste Bahnstation zu wenden, die auch sofort kostenfrei mittelst Laufzettels die Gegenstände zu erlangen sucht. Das Telegraphiren kostet 50 Pfg. In den meisten Fällen trifft solche Verluste allzu bescheidene Passagiere, besonders Landleute, die gleich alle Hoffnung aufgeben oder den Verlust lieber verschmerzen, als mit ihrem Anliegen einem Beamten zur Last fallen wollen (nach ihrer Meinung) und doch bedarf es nur einer kurzen Meldung bei jedem Stationsbeamten, um zu seinem Eigenthum wieder zu gelangen, wenn nicht ein langfingeriger Wagennachbar schon zuvorgekommen ist, was jedoch in sehr seltenen Fällen vorkommt. Man lese nur die Statistik über aufgefundene Gegenstände und herrenlose Güter und man wird ein Lachen und Staunen kaum unterdrücken können, wie mannigfaltiger Natur, Gewicht und Umfang die fraglichen Gegenstände sind.
- Der Baum unserer deutschen Muttersprache wächst jährlich, ja wohl täglich; besonders die sogenannten sprichwörtlichen Redensarten, die "geflügelten Worte" vermehren sich ohne Zahl. Unsere Anzeige brachte da z. B. Berliner Redensarten, welche charakteristisch sind für schneidigen Witz, Schonungslosigkeit und Frivolität in der deutschen Reichshauptstadt. Dem gegenüber ist es wohlthätig, auf dem Lande auch neue sprichwörtliche Redensarten zu entdecken, welche einen gemüthvolleren Geist athmen. So hörten wir

[ => Original lesen: 1883 Nr. 10 Seite 6]

neulich das Sprüchwort: "Es ist gut, die Mutter hat's gekocht" im sinnbildlichen Sinne um ungerechtfertigte Ansprüche und Wünsche zurückzuweisen, um Ungenügsamkeit und Anmaßung abzuwehren. Wie schön ist hier der Volksgedanke, daß alles genügen muß, was die Mutter bietet. Eine zweite sprichwörtliche Redensart kennzeichnet die Unternehmungslust "Ein paar Kuchen werden gebacken." Wenn auch noch soviel Hindernisse oder Widersprüche vorhanden sind, trotzdem wird dies oder das fröhlich unternommen, der Handelnde läßt sich nicht erschrecken noch irre machen; er geht ruhig den Weg des Vorsatzes. Wenn dagegen Jemand durchaus nicht zu Ende kommen kann mit einer Erzählung oder einem sonstigen Vornehmen, ruft man ihm ironisch=sprichwörtlich zu: "Immer weiter, mein lieber Schmidt!" und sucht ihm das Ende der Erzählung damit heraus zu examiniren. Diese Redensart wirkt mitunter höchst ergötzlich.
- Aus Cöln theilt die "C. Z." folgende unglaubliche Rohheit mit. "Dieser Tage gegen Abend waren bei den Stadtumwallungsarbeiten beschäftigte Italiener in ihrer nahe bei Sülz gelegenen Cantine mit Herrichtung ihres Abendessens beschäftigt, als eine große Zahl ländlicher Arbeiter in die Cantine eintrat, die Kochkessel der Ausländer aufdeckte, in das Essen spukte und noch andere Gemeinheiten verübte, welche wir hier nicht bezeichnen können. Infolge davon entstand ein Streit, in welchem die Italiener unterlagen. Zahlreiche Mißhandlungen kamen vor, die Arbeiter machten von Messern und Hacken Gebrauch, zertrümmerten einem der fremden Arbeiter, der seitdem schon gestorben ist, den Schädel, und zerhakten und zerschnitten einem zweiten ein Bein, sodaß dieses amputirt werden mußte. Mehre der frevelhaften Kerle sollen bereits verhaftet sein. Die Italiener werden als fleißig, willig, nüchtern und sparsam geschildert; dieselben schicken von ihrem geringen Verdienste fortgesetzt einen Theil nach Hause.
- Wer erinnert sich nicht noch der kleinen Pariser Schauspielerin Marie Bière, die ihrem ungetreuen Geliebten Vitriol ins Gesicht spritzte und ihm die Augen raubte? Sie wurde von dem Gerichte freigesprochen. Der russische Fürst Constantin Budesko las von ihr in den Zeitungen, reiste nach Paris, um sie kennen zu lernen, verliebte sich in sie, hat sich mit ihr verlobt und hält im Februar Hochzeit.
- Daß England die gewandtesten und unternehmendsten Diebe besitzt, ist eine alte Thatsache; dieselbe wird neuerdings durch ein paar freche Kasernendiebstähle bestätigt, die dieser Tage in London verübt wurden. Man schreibt darüber: In dem einem Falle kam ein militärisch aussehender großer Mann vor dem Eingangsthor der Kaserne in Chelsea, wo das zweite Bataillon der Coldstream=Garde stationirt ist, vorgefahren, stieg aus dem Cab und salutirte ordonanzmäßig die Schildwache, welche ihn passiren ließ, im Glauben, daß der imposant aussehende Herr ein Offizier der Grenadirgarde sei. Einige Minuten später erschien er wieder, salutirte die Schildwache und fuhr weg. Als Adjutant Henniker auf sein Zimmer ging, fand er, daß seine Kasse mit mehren Hundert Pfund und werthvolle Juwelen seiner Gattin fehlten. Er ließ gleich alle Ausgänge der Kaserne schließen, aber die Erzählung der Schildwache zeigte, daß diese Vorsichtsmaßregel zu spät war. Adjutant Henniker ließ sofort satteln und ritt eiligst nach der Kaserne in Knightsbridge, wo die Liefegarde stationirt ist, in der Hoffnung, den schlauen Dieb dort zu erwischen, falls er seine Operation auch auf andere Kasernen ausdehnte, oder doch seine Freunde zu warnen. Die Offiziere in Knightsbridge waren aber gerade das Opfer desselben Diebes geworden. Nach Hennikers Ankunft entdeckte Lord Rodney, daß in seinem Zimmer dreihundert Pfund fehlten, während der Bataillons=Chirurg Hamilton um einige werthvolle Kleinigkeiten gekommen war. Derselbe militärisch aussehende Mann war dieses Mal in einem Hansom ans Thor gefahren und war ohne Schwierigkeiten eingelassen worden. Die arglosen Schildwachen sind unter Arrest, aber den Dieb hat man noch nicht entdeckt.


Kampfgenossen-Verein 1870/71.
Ordentl. Generalversammlung
am Sonntag den 4. Februar Nachmittags
3 1/2 Uhr.
Vorher: Vorstandssitzung.
                                                    Der Vorstand.
                                                    I. A.: Roepstorff.


Knaben

von auswärts, welche die hiesige Realschule besuchen sollen, finden zu Ostern cr. freundliche Aufnahme und gute Pension in einer Beamtenfamilie, woselbst auch die Schularbeiten beaufsichtigt werden können.

Näheres durch die Exped. d. Bl.


Wegen Erkrankung des jetzigen sucht zu sofort ein

kräftiges Mädchen
Schönberg (Meckl.)                          
                                                    Frau L. Reimer.


Zu Ostern d. Js.

suche ich ein Mädchen zur Verrichtung häuslicher Arbeiten gegen guten Lohn.

Hof=Lockwisch den 29. Januar 1883.
                                                    Caroline Dierking.


Ein junger tüchtiger Tagelöhner findet Ostern 1883 Wohnung und Dienst als

Vorarbeiter

zu Hof Schlagsdorf bei Ratzeburg.

E. Sick.       


Danksagung.

Für die rege Teilnahme bei der Beerdigung unserer lieben Tochter Wilhelmine, für den reichen Blumenschmuck ihres Sarges sagen den Verwandten und Freunden ihren tiefgefühlten Dank

                                                    H. Fanselow, Schneidermeister
                                                    und Frau.


Kirchliche Nachrichten.
Sonntag den 4. Februar.

     Vormittagskirche: Pastor Kämpffer.
     Abendkirche fällt aus.
          Amtswoche: Pastor Kämpffer.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Donnerstag den 1. Februar 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


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