[ => Original lesen: 1883 Nr. 11 Seite 1] Es ist zur Kenntniß der unterzeichneten Landvogtei gekommen, daß an den mit Rohr, Stroh oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern im hiesigen Fürstenthum vielfach statt der Haupteingänge Nebeneingänge mit Schutzvorrichtungen gegen Feuersgefahr versehen worden und daß ferner die zur Verwendung gelangten Schutzgitter etc. der gesetzlichen Vorschrift in vielen Fällen nicht entsprechen. Da es darnach den Anschein gewinnt, als ob die im Offiziellen Anzeiger veröffentlichten beiden Verordnungen über die Bedachung der Wohnhäuser dem interessirenden Publicum zur Genüge nicht bekannt sind und um das Letztere vor Nachtheilen, die durch etwaige Herrichtung gesetzlich ungenügender Schutzanlagen entstehen könnten, möglichst zu bewahren, sieht die Großherzogliche Landvogtei hieselbst sich veranlaßt, die bezeichneten Verordnungen im Wortlaut nachstehend zum Abdruck zu bringen:
I. Nr. 22 des Officiellen Anzeigers von 1878. Verordnung, betreffend die Bedachung der Wohnhäuser.
Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.
Nachdem sich auch für unser Fürstenthum Ratzeburg das Bedürfniß herausgestellt hat, den aus dem Vorhandensein weicher Bedachungen auf Wohnhäusern bei ausbrechendem Feuer entstehenden Gefahren für das Leben der Bewohner vorzubeugen, verordnen Wir, dem Vorgange für Unser Herzogthum Strelitz folgend, das Nachstehende:
§. 1. Neu zu errichtende Wohnhäuser, sowie neue, zu Wohnzwecken bestimmte Anbauten dürfen vom 1. Januar 1879 an nicht mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckt werden.
 §. 2. Innerhalb zehn Jahre, angerechnet von dem im §. 1 genannten Termine, sind die Haupteingänge zu den mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern durch geeignete Vorrichtungen dergestalt zu schützen, daß das bei einem etwaigen Brande abschießende Dach möglichst seitwärts des Einganges fällt.
 Als genügende Vorrichtungen dieser Art gelten Windfänge und Frontispice, wenn dieselben mit feuersicherem Material gedeckt sind, und außerdem die Windfänge wenigstens 1,15 Meter (4 Fuß) aus der Außenwand hervortreten und eine Dachneigung von mindestens 30° haben die Frontispice aber die Eingangsöffnung auf beiden Seiten nicht weniger als 0,5 Meter (1 3/4 Fuß überragen und der Neigungswinkel des Daches derselben wenigstens 45° beträgt.
 Wo wegen der baulichen Beschaffenheit oder der Lage des Gebäudes die vorerwähnten Einrichtungen sich nicht treffen lassen, genügt die Anbringung sicher (z. B. an den Dachsparren) befestigter eiserner Gitter, wenn dieselben den Eingang in gleicher Weise, wie hinsichtlich der Frontispice bestimmt ist, überragen und ihre Abschrägung wenigstens 1/4 ihrer Länge zur Höhe hat.
 Befindet sich oberhalb des Einganges ein steiler oder feuersicher gedeckter Walmgiebel, so bedarf es einer der obigen Vorrichtungen nicht.
 §. 3. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Verordnung werden von der Großherzoglichen Landvogtei an dem Angeschuldigten mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mark geahndet.
 Unabhängig von der Bestrafung ist die Befugniß der genannten Behörde, von dem Besitzer des betreffenden Gebäudes die Beseitigung des vorschriftswidrigen Zustandes zu fordern, eventualiter dieselbe durch Zwangsmaßregeln zu veranlassen.
 Ist gegen den Inhaber ortsobrigkeitlicher Rechte auf Grund dieser Verordnung vorzugehen, so findet das fiscalische Verfahren statt.
 §. 4. Die für einzelne Theile des Landes oder einzelne Orte erlassenen Verordnungen oder Statute, betreffend baupolizeiliche Vorschriften, bleiben von Bestand, insoweit dieselben nicht hinsichtlich der nicht feuersicheren Bedachung und deren Beseitigung mildere Bestimmungen als diese Verordnung enthalten.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 11 Seite 2]  Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
 Gegeben Schloß Rumpenheim den 17. September 1878.
Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.) A. Piper.
II. Nr. 1 des Offiziellen Anzeigers von 1882. Zusatz=Verordnung zur Verordnung vom 17. September 1878, betr. die Bedachung der Wohnhäuser.
Friedrich Wilhelm,
von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin,
der Lande Rostock und Stargard Herr etc. etc.
Zur Ergänzung Unserer Verordnung vom 17. September 1878, betreffend die Bedachung der Wohnhäuser, verordnen Wir, dem Vorgange für Unser Herzogthum Strelitz entsprechend, was folgt:
1. An Stelle der im §. 2 Abs. 1 der Verordnung vorgeschriebenen zehnjährigen Frist tritt eine Frist welche mit dem Schlusse des Jahres 1884 ihr Ende erreicht.
2. In den im §. 2 Abs. 3 daselbst bezeichneten Fällen kann von der Anbringung der Gitter zu den mit Stroh, Rohr oder ähnlichem Material gedeckten Wohnhäusern abgesehen werden, wenn das Dach oberhalb des Einganges von der Traufe bis zum First in einer den Eingang auf beiden Seiten nicht weniger als 1 Meter überragenden Breite mit einem gut verzinkten, mindestens 2 Millimeter starken, netzartigen Drathgitter, dessen Maschenweite 75 Millimeter nicht übersteigt, sicher belegt wird
3. Ist das Dach in dem unter 2 näher bezeichneten Umfange mit feuersicherem Material gedeckt, so bedarf es einer weiteren Schutzvorrichtung nicht.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel.
Gegeben Neustrelitz, den 10. Januar 1882.
Friedrich Wilhelm, G. H. v. M.
(L. S.) F. von Dewitz.
Schließlich wird noch hervorgehoben, daß nach Ablauf der in der Zusatzverodnung bestimmten Frist (1. Januar 1885) eine Revision der Wohnhäuser im hiesigen Fürstenthum angeordnet werden wird und etwaige Contravenienten unnachsichtlich mit der gesetzmäßigen Strafe werden belegt werden.
Schönberg, den 27. Januar 1883.
Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.
Köppen.
Oeffentliche Ladung.
Der Arbeiter August Schmierglatt, geboren am 10. August 1846 zu Dwillin, Kreis Gerdauen, zuletzt in Retelsdorf bei Schönberg i/Meckl., wird beschuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs.
Derselbe wird auf
Freitag, den 4. Mai 1883,
Vormittags 10 Uhr
vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Schönberg i/Meckl. zur Hauptverhandlung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Großherzoglichen Landwehr=Bezirks=Commando zu Neustrelitz ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Schönberg, den 3. Februar 1883.
Der Großherzogliche Amtsanwalt.
H. Bossart.
Auctionsabkündigung.
Der auf Freitag den 9. Februar cr. im Pfandlocal hieselbst angesetzte Verkauf von Wäsche etc. findet vorläufig
nicht
statt.
Schönberg, 5. Februar 1883.
Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Montag den 12. Februar d. J. Vormittags 10 Uhr soll der Nachlaß der Weberwitte Renzow in Schönberg als: 1 Oberbett, 5 Unterbetten 3 Pfühle, 6 Kopfkissen, 3 Bettstellen, 1 Kommode, Tische, Stühle, 2 Bolzen Leinen und etwas Leinenzeug, Flachs, 6 mess. Kessel, Frauenkleidungsstücke, Kartoffeln, Holz, Torf und was sonst vorhanden
öffentlich meistbietend an Ort und Stelle gegen Barzahlung verkauft werden.
Schönberg. Staffeldt, Gerichtsvollzieher.
Holz=Auction Nr. 18.
Am Mittwoch den 7. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Thies in Ziethen nachstehende Holzsortimente bei freier Concurrenz meistbietend verkauft werden
a. Aus dem Garnseerholze.
8 buchen Nutzholzblöcke
343 Rmt. buchen Kluft I. und II.
24 Rmt. buchen Olm=Anbruch
50 Fuder buchen Durchforstholz
b. Aus dem Bahlen.
2 buchen Nutzholzblöcke
110 Rmt. buchen Kluft II. Cl. und Olm.
Schönberg, den 28. Januar 1883.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Holz=Auction Nr. 19.
Am Freitag den 9. Februar Morgens 10 Uhr beim Gastwirte Eckmann zu Carlow.
Aus dem Röggeliner Holze.
46 Rmt. eichen Kluft I., II. und Olm
5 Fuder eichen Durchforstholz I.
95 Rmt. buchen Kluft I., II. und Olm
12 Fuder buchen Durchforstholz I. und II.
20 Fuder buchen Zweigholz
7 Fuder ellern Wadelholz
18 Rmt. Aspen Olm und Knüppel
11 Rmt. tannen Kluft.
Schönberg den 1. Februar 1883.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 11 Seite 3]Holz=Auction Nr. 20
Am Sonnabend den 10. Februar Morgens 10 Uhr beim Gastwirte Kaven zu Pogetz.
a. aus dem Röggeliner Holze.
2 eichen Nutzholzblöcke
3 buchen Nutzholzblöcke.
b. aus dem Carlower Holze.
2 eichen Nutzholzblöcke.
c. aus dem Sahmkower Holze.
1 eichen Nutzholzblock
71 Rmt. eichen Kluft I., II. und Knüppel
7 Fuder eichen Zweigholz
47 Rmt. buchen Kluft I., II. und Knüppel
1 Fuder buchen Durchforstholz I.
20 Fuder buchen Zweigholz.
Schönberg den 1. Februar 1883.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Holz=Auction Nr. 21.
Am Mittwoch den 14. Februar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Spolert auf der Bäck nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.
Aus dem Seebruch und Steinort.
1 eichen Nutzholzblock
4 buchen Nutzholzblöcke
3 kiefern Nutzholzblöcke
2 fichten Nutzholzblöcke
248 Rmt. buchen Kluft I, II und Knüppel
26 Fuder buchen Zweigholz
8 Fuder ellern Wadelholz.
Schönberg den 4. Februar 1883.
Der Oberförster:
C. Hottelet.
Die Lübecker Bank
nimmt Gelder zur Verzinsung in Summen von mindestens 300 Mark täglich in den Geschäftsstunden von 9 bis 1 Uhr und 3 bis 6 Uhr entgegen.
Dieselbe vergütet:
bei sechsmonatlicher Kündigung 3 1/2 %,
bei zwölfmonatlicher Kündigung 4 %,
und zahlt die Zinsen halbjährlich aus.
Die zu belegenden Gelder können auch per Post unter voller Wertangabe an die Bank eingesandt werden, wogegen Letzere die betreffende Schuldverschreibung umgehend an den Absender übermitteln wird.
In erschreckender Weise ist das Unglück in die sonst so blühenden Thäler des Rheins eingezogen. Aus Zeitungsnachrichten ist es Allen bekannt geworden, welch' Unheil das Wasser des Rheins und seiner Nebenflüsse kürzlich in den zunächst gelegenen Ortschaften und Tälern angerichtet hat. Tagelang standen ganze Städte und Dörfer, zum Theil bis an die oberen Stockwerke der Häuser unter Wasser. Alle Nachrichten lauten übereinstimmend dahin, daß der Schade, den das Wasser an Häusern, Feldern, Vorräthen und Geräthschaften angerichtet hat, ein ungeheurer ist. Dazu ist in dortiger Gegend die diesjährige Wein= und Kartoffelernte, welche die Haupteinnahme der Bevölkerung bildet, fast völlig mißrathen, sodaß man dort allgemein mit den berechtigtsten Sorgen in den Winter geht, der bereits seinen Einzug gehalten hat und mit ihm bei vielen vielen armen Familien Hunger und Elend, Krankheit und Verzweiflung, wenn nicht wirksame und andauernde Hülfe geschaffen wird.
Ratzeburger! Ihr habt von je her ein Herz gehabt für Eure leidenden Deutschen Brüder, helft auch hier! Wir Unterzeichnete sind zusammengetreten, Gaben an Geld in Empfang zu nehmen und an das Central=Comite in Coblenz weiter zu befördern, laßt uns nicht vergebens gebeten haben! Gebe ein Jeder nach seinen Mitteln rasch und reichlich! Wir werden öffentlich über den Empfang quittiren.
Schönberg, den 15. December 1882.
Das Comite zur Entgegennahme von Gaben für die Ueberschwemmten in den Rheinlanden.
Bürgermeister Bicker. Pächter Breuel=Hof=Selmsdorf. Schulze Burmeister=Kleinfeldt. Viceschulze Brüggemann=Mannhagen. Gastwirt J. Boye. Hofschmied Dräger. Senator Heincke. Amtsrichter Horn. Pastor Horn=Selmsdorf. Pächter Hörcher=Wahrsow. Pastor Janell=Herrnburg. Schulze Lenschow=Blüssen. Schulze Lenschow=Gr. Bünsdorf. Hauswirth H. Lüer=Kl. Mist. Schulze Kähler=Kl. Siemz. Dr. Marung. Schulze Ollmann=Schlagsdorf. Schulze Olrogge=Niendorf. Pfarrpächter Pumplün=Carlow. Hauswirth Robrahn=Demern. Pastor Rußwurm=Ziethen. Schulze Siebenmark=Falkenhagen. Senator Spehr. Senator Stüve. Hauswirth Stein=Kronskamp. Maurermeister Spolert=Domhof. Schulze Stein=Rieps. Hauswirth H. Wigger=Grieben. Schulze Wigger=Rüschenbeck.
Zwölftes Verzeichniß eingegangener Gaben: Von Frau W. und ihren Schülerinnen 4 M. 10 ., Fuhrmann Fanselow 1 M., Ackerbürger Johann Burmeister 3 M., Unbenannt 3 M., von Musikern 2 M. Schlachter Boye zu Schlagsdorf 2 M., Wienk, Sülsdorf 1 M., aus Boitin=Resdorf: Hauswirth Johann Oldörp 4 M., Hausw. Hans Oldörp 2 M., Handelsmann Wittfoth 1 M., Hauswirth Ollrogge 2 M., Hauswirth Creutzfeldt, Kuhlrade 2 M., Voß, Ollndorf 1 M., Hauswirth Oldörp, Ollndorf 3 M., Hausw. Werner Palingen 3 M., Althentheiler Oldenburg, Niendorf 3 M., Müller Arp Carlow 2 M., Zimmergeselle Jacobs Carlow 50 ., Schullehrer Güttner Klocksdorf 50 ., Maurergesell Kreutzfeldt Carlow 50 ., Schlosserwittwe Wienck Carlow 1 M., Schuster Bruhn Carlow 1 M., Hauswirth Peter Bruhn Carlow 1 M. 50 ., Hauswirth J. Schlatow Carlow 5 M., aus Pogetz: Tischler Ohde 50 ., Hauswirth Jochen Robrahn 3 M., Schuster Kreutzfeldt 2 M., Hauswirth Jochen Harms 3 M., Hauswirth Johann Freitag 3 M., Hauswirth H. Baade 3 M., Hauswirth Hans Robrahn 3 M., Schulze Holst 3 M., Schneider Gerds 2 M., Musikus Holst 50 ., Krüger Kaven 50 ., Hauswirth Freitag Kuhlrade 1 M., aus Klocksdorf: Hauswirth Hundt 1 M. 50 ., Krüger Heitmann 50 ., Hauswirth Möller 1 M., Schlachter Jacobs 50 ., aus Carlow: Wittwe Wienck 50 ., N. N. 50 ., Büdner Beckmann 1 M., Bäckergesell W. Beckmann 1 M., Schuster Kleinodt 1 M., Ungenannt 50 ., Büdner Johann Wienck 50 ., Rademacher F. Güttner jun. 50 ., Maurer Oldenburg 50 ., Hauswirth Joachim Dierck Lanckow 3 M., Schneider Bruhn jun. Carlow 50 ., J. W. Carlow 3 M., N. N. Carlow 4 M., Kaufmann Rieckhoff Carlow 1 M., Büdner Möller Carlow 50 ., Helene Schramm 1 M., Ungenannt 4 M.
Zusammen 97 M. 10 .
Hierzu aus dem 11. Verzeichniß 2075 M. 39 .
---------------------------------------------------------
Bisher eingegangen 2172 M. 49 .
Schluß der Sammlung: Donnerstag den 8. Februar c.
Die Comite=Mitglieder werden ersucht, am Freitag den 9. Februar c., Abends 6 Uhr, in Spehr's Hotel zu Schönberg sich versammeln zu wollen, zwecks Berathung über die Absendung der eingegangenen Gelder.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 11 Seite 4]J. Ludw. D. Petersen. Schönberg.
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Dividende in diesem Jahre: 43 %, im Jahre 1884 voraussichtlich: 44 %.
Nettoprämie für 1000 Mark nach Abzug von 43 Prozent Dividende beim Beitritt im Alter von 25 Jahren: 13 M. 50 . | | 45 Jahren: 23 M. 60 . | 30 Jahren: 15 M. - . | | 50 Jahren: 27 M. - . | 35 Jahren: 16 M. 90 . | | 55 Jahren: 32 M. 70 . | 40 Jahren: 19 M. 30 . | | 60 Jahren: 40 M. 80 . | Schönberg. Vertreter: Wilh. Schrep.
Dr. med. Buddenberg zu Ratzeburg
wird von heute ab durch seinen Vetter, den pract. Azt Dr. med. Herrn te Gempt aus Hildesheim vertreten.
Ratzeburg den 2. Februar 1883.
Bis zur Rückkehr des Herrn Dr. Barlach hat Unterzeichneter die Vertretung desselben in der Stadt und auf dem Lande übernommen. Wohnung im Hause des Herrn Dr. Barlach. Sprechstunde Morgens bis 10 Uhr.
Ratzeburg, den 2. Februar 1883.
E. Lorenz,
approb. Arzt.
Zu sogleich oder Ostern
wird ein tüchtiger Tagelöhner gesucht in Torrisdorf bei Schönberg.
Den gestern Abend an einem Brustleiden erfolgten Tod meines dritten Sohnes, des
Postpracticanten Hubert Wohlfahrt
in Dresden, zeige ich Verwandten und theilnehmenden Freunden hiermit ergebenst an.
Neustrelitz den 2. Februar 1883.
Hugo Wohlfahrt,
Großh. Landgerichtsrath.
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Herrn Senator W. Heincke.
Hierzu eine Beilage.
Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.
[ => Original lesen: 1883 Nr. 11 Seite 5]Beilage
zu Nr. 11 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 6. Februar 1883.
Politische Rundschau.
Die Börsensteuer=Commission hat mit 11 gegen 9 Stimmen beschlossen, den von Wedell=Malchow vorgeschlagenen Steuersatz von 2/10 pro Mille auf 1/20 zu ermäßigen.
Die Interpellation über den Untergang der Cimbria im Reichstage kam verfrüht, da die Untersuchungsacten darüber noch nicht geschlossen sind, es wurde daher auch von dem Eingehen darauf abgesehen. Der Staatssecretair Scholz gab jedoch die Versicherung ab, es werde von Seiten der Regierung nichts verabsäumt werden, was zur Verhütung der Wiederkehr ähnlicher Fälle dienen könne.
Fürst Bismarck ist seit einigen Tagen wieder von einem Unwohlsein befallen, das ihn nötigt, das Bett zu hüten.
Eugen Richter wußte im Reichstage allerlei an den Offizierstischen zu mäkeln, wurde aber von allen Seiten bedeutet, daß die Offiziere nirgends billiger und besser wegkommen, als bei diesen gemeinsamen Mahlzeiten. Und auch die gute Wirkung für die Cameradschaft wurde hervorgehoben.
Der Präsident Grevy soll entschlossen sein, die Kammer aufzulösen, wenn sich für den Ausweisungsantrag der Prinzen eine Majorität ergebe. Er hoffe durch Neuwahlen eine festere Majorität für seine gemäßigte Politik zu erzielen. General Thibaudin ist zum Kriegsminister ernannt.
Die Austreibung der Prätendenten, - wenigstens in ihrer fakultativen Form - ist von der französischen Kammer am 3. d. angenommen worden und zwar mit einer Majorität, welche stärker ist als anfangs erwartet wurde. 373 Stimmen waren dafür und nur 163 dagegen. Die drei Artikeln der Regierungsvorlage besagen: Die Prinzen sind unfähig zur Ausübung von Wahlfunktionen, -
sie sind unfähig, Aemter im Civil= und Militärdienst zu bekleiden, -
die Regierung ist ermächtigt, sobald sie es für angemessen erachtet, die Prinzen auszuweisen.
Die Prinzen von Orleans, andere kommen augenblicklich kaum in Betracht, sind somit jetzt vogelfrei. Die Republik hat ihnen Fehde angesagt, und es wird wohl schon die nächste Zukunft zeigen, ob die orleanistischen Prätendenten diese Ansage erwiedern. Das Gesetz hat zwar noch den Senat zu passiren ehe es Gültigkeit gewinnt, der Senat erscheint indeß nur als ein schwaches Hinderniß, wenn man sich früherer politischer Vorgänge erinnert.
In der Ungarischen Kammer hats kürzlich erregte Verhandlungen gegeben, hauptsächlich über die Judenfrage. Im Lager der äußersten Linken ist ein vollständiger Bruch eingetreten; eine ganze Reihe von Duellen soll überdies die Folge sein.
Der Krönungstag des Czaren von Rußland soll auf den 28. April russischen Stils (also 12. Mai) festgesetzt sein.
- Die Sammlung der Freimaurer=Logen für die Silberne Hochzeit des Kronprinzenpaares soll 150,000 Mark ergeben haben, welche zur Errichtung eines Schwesternhauses für Wittwen und Waisen von Logenbrüdern und zwar in Leipzig verwendet werden sollen.
- In der Nacht vom Donnerstag zum Freitag ist ein großer Theil des Britischen Reiches von einem heftigen, von starken Regengüssen begleiteten Sturme heimgesucht, der zu Lande und an der Küste große Verheerungen angerichtet, viele Schiffbrüche verursacht und zahlreiche Menschenleben vernichtet hat.
- Auf der Cimbria sind 270 Kisten Chemnitzer Strumpfwaaren untergegangen mit schätzungsweise 50 bis 60 Tausend Dutzend Strümpfen und Handschuhen im Werth von 400,000 bis 500,000 M.
- Aus Gerstungen wird mitgetheilt, daß dort bereits die Störche (?) wieder angekommen sind. Schwärme von Staaren haben sich an verschiedenen Orten Thüringens gezeigt.
- Zu Stollberg in Sachsen starb kürzlich in dürftigen Verhältnissen eine Wittwe. Man fand in ihrer Hinterlassenschaft, in einem alten Unterrock gewickelt, die Summe von 34,000 Mark.
- Eine seltsam schaurige Geschichte berichten die Petersburger Blätter aus Samara, welches das russische Schilda zu sein scheint. Ein Schreiber im Kleinbürgeramte mit Namen Tichonow hatte während der Feiertage über Gebühr getrunken, am Sylvester=Abend aber war er so unmäßig gewesen, daß er plötzlich wie todt zusammenstürzte und von seinen Zechkumpanen sowie von seiner Familie auch todt gehalten wurde. Da die Russen Todte nicht gern lang im Hause behalten und da während der Feiertage keine Beerdigungen vorgenommen werden, so beschloß man, den vermeintlich todten Amtsschreiber ohne Aufschub zu begraben. Die Leiche wurde zur Einsegnung nach der Kirche gebracht, als aber der Geistliche ihr den "Geleitsbrief" einhändigte, bemerkte er Schweißtropfen auf der Stirn. Er machte die Umstehenden darauf aufmerksam, allein die meinten sehr kaltblütig: das sei Schnee, der beim Transport auf die Stirn gefallen wäre und nun wieder aufthaue. Damit gab sich der Priester auch zufrieden, der Sargdeckel wurde geschlossen und Gospodin Tichonoch wurde in die kühle Erde gebettet, wo er wohl die fürchterlichste Neujahrsnacht eines Unglücklichen verbracht hat, die je beschrieben worden ist, denn als am andern Morgen ganz früh die Todtengräber neben dem Grabe Tichonows ein frisches Grab aushöhlten, hörten sie Schreien und Stöhnen aus der Gruft Tichonows. Entsetzt liefen sie davon und zum Geistlichen, den sie - nun kommt das echt Russische an der Geschichte - um die Erlaubniß baten, das Grab öffnen zu dürfen. Der Mann Gottes aber schlug ihnen die Bitte ab, denn er behauptete, ohne Genehmigung der Polizei dürfe er sich eine solche Eigenmächtigkeit nicht herausnehmen. Die Todtengräber eilten zum Okolodoshini (Revierlieutenant), aber auch der weigerte sich, den Befehl zu geben, denn "dazu müsse er erst die Erlaubniß des Archirej und Staatsanwalts einholen." Nun bestürmte man aber den Polizei=Offizier von allen Seiten, daß er die Graböffnung zulasse, schließlich ließ sich derselbe auch erweichen, und man ging nun so rasch als möglich daran, den unglücklichen Tichonow aus seiner gräßlichen Lage zu befreien. Als man den Sarg öffnete, war der Amtsschreiber aber schon wirklich todt, seine zerbissenen Finger, der zerschundene Kopf und die übrigen Anzeichen sprachen für das unglaubliche Ereigniß, das sich hier abgespielt hatte. Die Wittwe Tichonows hat nach den "Rußkija Wedomosti", welch Letztere für die Wahrheit des Vorfalls einstehen, eine Klage gegen den Arzt eingereicht, welcher den Tod ihres Mannes festgestellt hatte.
- Der Eigenthümer der Kronenapotheke in Leipzig=Gohlis, Herr R. Münch, veröffentlicht in dem Pharmaceutischen Central=Anzeiger Folgendes: Im Laufe der letzten Wochen wurde mein siebenjähriges Töchterchen zweimal bei heftigem Fieber ziemlich 40 Grad C. Körperwärme - von Diphtherie befallen, und beide Male wurde folgendes Mittel mit Erfolg angewendet. Es ist Oleum terebinthinae rectificatum für Kinder pro dosi 1 Theelöffel voll früh und am Abend; Erwachsene nehmen 1 Eßlöffel voll ebenso. Zum Nachtrinken gibt man Kindern laue Milch, mischt auch wohl den zweiten
[ => Original lesen: 1883 Nr. 11 Seite 6]Theelöffel voll Oel damit, weil letzteres dann besser genommen wird, und gibt auch hier Milch nach, damit das schändliche Brennen im Halse der armen Kleinen bald nachläßt. Der Erfolg ist wahrhaft wunderbar; schon nach einer halben Stunde nach dem Einnehmen des Oeles tritt eine hellere Röthe am Rande des diphteritischen Belages ein, welche immer mehr nach innen fortschreitet. Der Belag - auch wenn sehr groß - schrumpft mehr und mehr zusammen, ballt sich förmlich und verschwindet gewöhnlich innerhalb 24 Stunden, ohne eine Spur zu hinterlassen, vollständig. Mein Kind gurgelte außerdem mit einer schwachen (1/40) Kalichloricum=Lösung erst zwei= dann dreistündlich, um die sehr entzündeten Mandeln zu beruhigen. Ich bitte die gesammte Kollegenschaft ebenso herzlich als dringend, im Interesse der Kinder von meiner obigen Mittheilung vorkommenden Falles Gebrauch zu machen und namentlich die Herren Aerzte dringend zu Versuchen aufzufordern. Wir haben hier noch eine Menge Fälle, sowohl von Erwachsenen als Kindern, wo das Mittel stets mit gutem Erfolge gegeben wurde; kein einziger Fall verlief ungünstig.
- Den feierlichen Ernst zu bewahren, den während der Gerichtsverhandlungen Amt und Robe zur Pflicht machen, ist manchmal für die Richter eine schwere Aufgabe. Da stand gestern vor dem Schöffengericht des Landgerichts II. zu Berlin der Studiosus Schöppele, ein jugendlicher Baier, Schöppele waren es gerade nicht, wohl aber eine stattliche, nicht genau gezählte Reihe "Schoppen", welche seine Kollision mit dem öffentlichen Rechte herbeigeführt hatten. Schöppele kam eines schönen Abends sternhagelbekneipt nach Hause. Der winterliche Mondschein leuchtete ihm durch das Fenster seiner "Bude" und fiel auf seinen sechsläufigen Revolver, den Schöppele am vorangegangenen Tage auf seinem Tische hatte liegen lassen. Er nahm demselben in die Hand, setzte sich auf den Rand seines Bettes und spielte mit dem gefährlichen Spielzeug. Das "Ding" war geladen und ging los. Der erste Schuß klang so verführerisch schön durch die stille Nacht, daß Schöppele sich versucht fühlte, noch die andern fünf Schüsse abzufeuern, dann noch einmal zu laden und nochmals zu feuern. Die Kugeln verletzten die Wände und mehrere Bilder, darunter eine "Germania" und eine Darstellung der letzten Zwei=Kaiser=Zusammenkunft, was ihm beinahe eine Anklage wegen Majestätsbeleidigung eingetragen hätte. Sein Wirth verklagte ihn zunächst auf dem Civilwege, Schöppele mußte die zerschossenen Sachen dem vollen Werthe nach bezahlen, ließ sie aber großmütig in Händen seines Wirthes. Trotzdem trug ihm die Geschichte noch die Anklage wegen Sachbeschädigung ein. Der Rechtsanwalt Wronker äußerte in seiner Vertheidigung: "Der Gerichtshof werde wohl selbst am besten wissen, in welcher Verfassung sich ein Student befinde, der bei einem Commers mehr als 20 Schoppen getrunken, und werde daraus ermessen können, in wie weit dem Angeklagten der Dolus der Sachbeschädigung innegewohnt habe." Bei diesen Worten lachte Alles, Gerichtshof und Auditorium, und gleich darauf lachte auch der Angeklagte, denn er wurde freigesprochen.
Großer Maskenball
am Mittwoch den 7. d. Mts.
im Saale des Unterzeichneten,
Cassenöffnung 6 Uhr, Anfang 6 1/2 Uhr,
wozu ergebenst einladet
Pogetz. A. Kaben,
Gastwirth.
Eintrittskarten sind bei mir zu haben.
Für eine reichhaltige Maskengarderobe ist bestens gesorgt und stehen Anzüge zu billigen Preisen am Mittwoch den 7. d. M. in meinem Hause zur Verfügung. D. O.
Hagelschaden-Versicherungs-Verein für Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz.
Die 30. ordentliche Generalversammlung der Vereins=Mitglieder wird
Freitag am 2. März d. J.
Morgens 11 Uhr
zu Schwerin in Stern's Hôtel stattfinden und kommen folgende Gegenstände zur Verhandlung: 1. Bericht über die im Jahre 1882 stattgehabte Verwaltung und Vorlage der Rechnung vom 1. März 1882/3 sowie der revidirten Rechnung pro 1881/2.
2. Wahl neuer Distrikts=Beamte für die nach Ablauf ihrer Dienstzeit statutenmäßig ausscheidenden Herren.
3. Beschlußnahme über einen Antrag betreffend die Versicherung von Zuckerrüben.
4. Beschlußnahme über einen Antrag betreffend die Anstellung von Agenten.
5. Beschlußnahme über sonstige Vereins=Angelegenheiten, welche von der Direction zur Entscheidung der General=Versammlung verstellt werden.
Die Herren Vereins=Mitglieder werden ersucht, sich zahlreich einzufinden.
Grevesmühlen, den 1. Februar 1883.
Die Direction.
M. von Leers auf Mühlen Eixen.
Gesucht zu sofort resp. zu Ostern
ein Pferdeknecht.
Aug. Spehr.
Wegen Erkrankung des jetzigen sucht zu sofort ein
kräftiges Mädchen
Schönberg (Meckl.)
Frau L. Reimer.
Zu Ostern d. Js.
suche ich ein Mädchen zur Verrichtung häuslicher Arbeiten gegen guten Lohn.
Hof=Lockwisch den 29. Januar 1883.
Caroline Dierking.
Ein junger tüchtiger Tagelöhner findet Ostern 1883 Wohnung und Dienst als
Vorarbeiter
zu Hof Schlagsdorf bei Ratzeburg.
E. Sick.
Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 5. Februar 1883.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Getreide=Preise in Lübeck. [Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
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