No. 94
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 05. Dezember
1882
zweiundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1882 Nr. 94 Seite 1]

Politische Rundschau.

Der Reichstag hat am 30. November seine Sitzungen wieder aufgenommen. Präsident von Levetzow bot den Abgeordneten zur Eröffnung collegialischen Gruß. Es ist gleich ein wichtiger Punkt zur Erledigung gekommen, indem der Antrag der Elsaß=Lothringer auf Zulassung der französischen Sprache im Landes=Ausschusse mit 153 gegen 119 Stimmen abgelehnt wurde. Man muß sich wundern, daß es noch soviele Abgeordnete giebt, die der französischen Sprache im Reichsland Vorschub zu leisten geneigt sind!)
In einem Artikel der "Grenzboten" wird in bestimmter Form die überraschende Mittheilung von der Existenz eines regelrechten und in aller Form abgeschlossenen Bündnisses zwischen Deutschland und Oesterreich gemacht.
Durch einen bis jetzt nicht aufgeklärten Zwischenfall ist vor etlichen Tagen ein für den Fürsten Bismarck bestimmter Briefbeutel auf dem Wege von Schleme nach Varzin verloren gegangen oder entwendet worden. Unter den Briefschaften soll sich ein großes amtliches Schreiben befunden haben. Alle Nachsuchungen von Gendarmen, Polizei= und Postbeamten haben bis jetzt zu keinem Ergebniß geführt. Außer anderen höheren Beamten hatte sich auch der königl. Oberstaatsanwalt von Stettin an Ort und Stelle begeben.
Seitens der Reichsregierung sind Erhebungen über die innerhalb der letzten zehn Jahre vorgekommenen Verurtheilungen bezw. Bestrafungen Unschuldiger angeordnet. Es wird hiermit also der Entschädigungsfrage der in dieser Weise betroffenen Personen näher getreten.
In den Motiven eines vorliegenden Gesetzentwurfs heißt es, die gegenwärtigen Gerichtskosten seien so hoch, daß Manchen (besser: den Meisten) der Rechtsweg unzugänglich sei. Also auch hier ist begründete Hoffnung auf Besserung vorhanden.
Dem Bundesrath ist der Entwurf einer kaiserlichen Verordnung betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch amerikanischen Ursprungs zugegangen. Dieselbe lautet: § 1. Die Einfuhr von Schweinen und Schweinefleisch, einschließlich der Speckseiten, sowie von Würsten aller Art, ist bis auf Weiteres verboten. §. 2. Der Reichskanzler wird ermäßigt, Ausnahmen vom Verbot unter Anwendung der erforderlichen Kontrolmaßregeln zu gestatten. §. 3. Die Verordnung vom 25. Juni 1880, betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweinefleisch und Würsten aus Amerika ist aufgehoben. §. 4. Die gegenwärtige Verordnung tritt 30 Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
Aus Irland lauten die Nachrichten immer betrübender. Vor einigen Tagen wurden zwei Mordanfälle verübt, der eine auf einen Geschworenen, der andere auf einen Gerichtsvollstrecker.
Die Lage in Irland nimmt nachgerade einen ernsten Charakter an. Der Vicekönig hat eine Proclamation erlassen, welche für Stadt und Grafschaft Dunlin den Artikel in Kraft setzt, wonach die Polizeiagenten befugt sind, alle Personen zu verhaften, die der Ausübung ungesetzlicher Handlungen verdächtig sind und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang auf den öffentlichen Straßen angetroffen werden. Für die Entdeckung der Mörder des Geschworenen Field ist eine Belohnung von 5000 Pfd. Sterl. (100,000 M.) ausgesetzt worden. Für die Entdeckung der Mörder des Lord Cavendish und Bourke wurde eine noch höhere Summe ausgesetzt und die Mörder sind heute noch nicht entdeckt. Verschiedene englische Blätter sehen einen Ausweg nur in der Erklärung des Standrechts und der Anwendung von Kriegsgerichten.
Die Befestigungen der Stadt Rom sind vollendet. Sie bestehen aus 15 zur selbstständigen Vertheidigung eingerichteten Forts, die in einer Linie von 40 Kilometern die Stadt umgürten. Zur Belagerung dieser Werke ist eine Armee von 150,000 bis 180,000 Mann erforderlich.


Schönberg. Am Sonnabend wurde uns ein Maikäfer, ein wirklicher, lebender Maikäfer wohl verpackt, übersandt. Wir danken dem Einsender für die Sendung, die den Vermerk trug: "Als Vorbote eines milden Winters." Möge der Maikäfer wahrsagen! Heute, bei scharfem Ostwinde und 8 Grad Kälte, klingt diese Prophezeiung wie Ironie und wird mit Recht wenig Glauben finden.
- Die Ueberschwemmungen im Rheingebiet, durch die gewiß über eine Million Menschen in directe Mitleidenschaft gezogen sind, drängen alles andere Interesse in den Hintergrund. Unübersehbar ist die augenblickliche Noth, unberechenbar das, was sich noch daraus entwickeln wird. Mangel, Krankheit, Tod werden sich auf den Fersen folgen, auch wenn die helfende Hand noch so thatkräftig eingreift. Die Wintervorräthe und Wintersaaten sind vernichtet, die Ackerkrume losgespült, die Wohnungen für den Winter durch die Nässe kaum verwendbar. Die rheinischen Zeitungen fordern zu Sammlungen für die am schwersten betroffenen Ueberschwemmten auf. - Staunenswerth ist der Muth, mit welchem die Bevölkerung das Unglück trägt - ohne zu jammern, sucht man zu retten, was noch zu retten ist.
- Auch der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins erläßt einen Aufruf zum Besten der Nothleidenden. Derselbe veröffentlicht ein Schreiben der Kaiserin aus Coblenz, 28. November: "Ich bin Zeuge der leider sich noch steigernden Verheerungen, welche durch die Ueberschwemmungen des Rheins verursacht werden. Von Mannheim bis Köln werden die Spuren dieser ganz anormalen Calamität lange fühlbar bleiben. Dorfschaften und niedere Stadtteile stehen unter Wasser, die Wintervorräthe sind zerstört, der anderen Schäden nicht zu gedenken. Dies ist einer jener Momente, wo die Thätigkeit der Zweigvereine sich bewähren muß. Ich werde es für angemessen erachten, sofort darauf einzuwirken. Der Coblenzer Zweigverein ist bereits mit gutem Beispiele vorangegangen. Ich hoffe, das überall, wo es Noth thut, gleiche Theil sich erweisen wird." - Ohne Zweifel wird auch die Regierung sofort nach der Rückkehr des Ministers von Puttkammer einen Gesetzentwurf behufs Unterstützung der so schwer betroffenen Bevölkerung einbringen.
- Am 6. d. M. vollzieht sich ein für die astro=

[ => Original lesen: 1882 Nr. 94 Seite 2]

nomische Wissenschaft hochwichtiges Ereigniß: ein Vorübergang des Planeten Venus vor der Sonnenscheibe. Auf die Anregung des Astronomen Halley (1677) hatte Encke die Entfernung der Erde auf Grund der Beobachtungen von 1761 und 1769 auf 20,682,329 Meilen berechnet. Diese Berechnung wurde aber später als zu hoch ermittelt und es hat die Beobachtung des Durchganges von 1874 diese Ermittlung auch bestätigt. Hiernach beträgt diese Entfernung rund 20 Millionen Meilen. Zur genauen Feststellung der Zahl will man aber die am 6 d. M. zu machenden Beobachtungen abwarten. Die Genauigkeit dieser Zahl ist deshalb so wichtig, weil davon die Kenntniß der wahren Entfernungen, Bahnen und Größen der Himmelskörper abhängt, bezw. sich darnach bestimmen läßt. Sämmtliche Culturstaaten haben deshalb auch die großartigsten Vorbereitungen getroffen, dieses Ereigniß an möglichst vielen günstig gelegenen Orten mit Erfolg beobachten zu können. Auch von Deutschland sind vier Expeditionen ausgerüstet. Der Eintritt der Erscheinung erfolgt in Deutschland etwa um 2 3/4 Uhr Nachmittags und zwar unten an der linken Seite der Sonnenscheibe. Der Planet zeigt sich als kleine schwarze scharfbegrenzte Scheibe von etwa 1/30 des scheinbaren Sonnendurchmessers und ist schon mit bloßem Auge mittels eines das Sonnenlicht abschwächenden dunklen Glases erkennbar. Der Austritt läßt sich in Deutschland nicht beobachten, da er etwa 4 Stunden nach Sonnenuntergang stattfindet. Desto besser aber kann dies auf der südlichen Erdhälfte geschehen, wo jetzt Sommer ist. Die Entfernung des Planeten von der Erde beträgt am Tage des Durchganges 5,278,500 Meilen. - Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, daß die Sonne jetzt wieder sehr große Flecke zeigt. Drei derselben, von gemeinschaftlicher Penumbra (Halbschatten) umgeben und mit weißen Adern durchzogen, sind schon mit bloßem Auge mittelst eines das Sonnenlicht abschwächenden dunklen Glases sichtbar. Das mit dem Maximum der Sonnenflecken zusammenfallende Maximum der Nordlichter macht sich in auffallender Weise bemerkbar.
- Die Britische Zeitschrift "Colonies and India" berichtet über einen außerordentlichen Todesfall aus Britisch=Guiana, woselbst ein unerfahrener Reisender, nachdem er, wie üblich in tropischen Ländern, einen erfrischenden Trunk aus dem Stengel einer der vielen wasserhaltigen Pflanzen, welche in den Wäldern gedeihen, gethan, diese kalte Erfrischung durch einen Schluck Rum ergänzte. Bald darauf starb er unter entsetzlichen Schmerzen und die Obduction ergab, daß seine Organe buchstäblich mit Gummi Arabicum verschlossen waren. Er hatte den Saft der Mimusops botata geschlürft, welcher in Alkohol gerinnt und zur harten Masse wird, und der Rum hatte seine übliche Wirkung in dem Magen des Unglücklichen mit nothwendiger Weise verhängnißvollen Folgen gethan.
- Am Freitag Abend stürze bei Bromley unweit London auf der Linie Chatham=Dover ein Theil der Eisenbahnbrücke ein, unmittelbar nachdem der Postzug nach Dover die Brücke passirt hatte. Als Morgens Arbeiter die Brücke ausbesserten, stürzte ein anderer Theil ein und tödtete acht Arbeiter.
- Die Fettleibigen mögen sich freuen. Der Bantingkur ist das Urtheil gesprochen. Sie dürfen wieder Brod, Gemüse, Eier, Lachs u. s. w. essen. Professor Voit in München, einer unserer ersten Physiologen, hat nachgewiesen, daß diese Nahrungsmittel durchaus nicht in dem Maße die Fettbildung begünstigen, wie früher angenommen. Gemischte Kost ist also auch für die Fettleibigkeit die zuträglichste. Die von dem Bantingsystem vorgeschriebene fast ausschließlich aus magerem Fleisch bestehende Kost führt allerdings eine ziemlich rasche Verminderung des Körpergewichtes herbei, aber auf Kosten des Allgemeinbefindens und unter Ausbildung von organischen Fehlern, die manchem Bantingmanne das Leben gekostet haben. Auf Grund der Voit'schen Forschungen hat der Göttinger Professor Ebstein ein Buch verfaßt, das den Titel führt: Die Fettleibigkeit und ihre Behandlung; darin ist die Sache genau beschrieben.
- Neben dem Steinkohlengas hat sich in Nordamerika seit einigen Jahren ein anderes Leuchtmaterial eingebürgert, das im wesentlichen aus dem im Wasser enthaltenen Wasserstoff wird gewonnen, indem man Wasserdampf durch hellglühende Kohlen oder Coaks leitet. Der Wasserstoff ist zwar leicht brennbar, besitzt aber wenig Leuchtkraft. Um diesem Uebelstand abzuhelfen, hat man verschiedene Mittel in Anwendung gebracht, von denen das Carburiren, d. h. das Sättigen des Wassergases mit Dämpfen starkleuchtender Körper wie Petroleum sich allein bewährt hat und das jetzt übliche ist. Dies Verfahren wurde 1874 in Amerika patentirt und 1878 verbessert. Schon im Jahre 1880 waren 250 nordamerikanische Städte mit diesem Leuchtstoff beleuchtet. Die bei dem Steinkohlengas bereits ernsthaft aufgeworfene Frage der Verwendung als Heizmaterial kommt natürlich auch bei Wassergas in Betracht. Obwohl nun dasselbe nur die Hälfte der Heizkraft des Steinkohlengases besitzt, so sollen die Herstellungskosten doch so niedrig sein, daß der Vortheil sich dennoch entschieden auf Seiten des Wassergases neigt. Steinkohlengas, Wassergas, Elektricität - wer von den Dreien wird den endgiltigen Vorrang behaupten? Ohne Zweifel die Elektricität, weil sie gleichzeitig Licht, Wärme und Betriebskraft liefert.
- Es ist vielfach die Bemerkung gemacht worden, daß aus ausgewachsenem Getreide gebackenes Brod meist schlecht ausbacke und schliffig und ungesund werde. Aus Bayreuth wird folgendes Mittel dagegen empfohlen. Man gebe dem Mehl vor dem Einteigen eine starke Zugabe von Kochsalz und zwar auf je 3 Pfund Mehl 2 Loth Kochsalz. Man löst das Kochsalz in dem Wasser auf, welches man zum Einwirken des Mehles gebraucht. Das auf diese Weise bereitete Brod bäkt gut aus, wird nicht leicht schimmlich - wie es schliffiges Brod so leicht wird - und es hat, wie ausdrücklich hervorzuheben, einen guten keineswegs salzigen Geschmack.
- Die deutschen Eisenbahn=Verwaltungen haben ein Abkommen unter einander getroffen, wodurch die Uebertragung von Retour= und Rundreisebilleten auf Personen, welche mit diesen Billeten die Reise nicht begonnen haben, sei es durch Verkauf, Verschenkung oder dergleichen für unstatthaft erklärt wird; auch soll allen Retour= und Rundreisebilletten die Bemerkung "nicht übertragbar" möglichst auf der Vorderseite aufgedruckt werden.
- Auch ein Curiosum von Prozeß (aus Bonn). In einer geräumigen Wohnung fand der Eigenthümer 3 Fensterscheiben entzwei, die vielleicht eine Mark Werth hatten. Der Miether bestritt, dieselben zerbrochen zu haben. Es erfolgte Klage des Miethsherrn. Nachdem der Schiedsrichter vergeblich versucht, die Streitigkeit zu schlichten, wurde auf Betreiben des Hausbesitzers der Miether wegen Sachbeschädigung vor das Schöffengericht geladen. Nach wiederholtem Verfahren sollte dann der Kläger den Beweis erbringen, daß der Beklagte wirklich die Scheiben zerbrochen habe. Dieses muß ihm wohl nicht möglich gewesen sein, denn er blieb aus, und nun erfolgte die Verurtheilung zu sämmtlichen Kosten, die 60 bis 70 M. betragen dürften, außerdem zu einer Geldentschädigung von 15 Mark an den Verklagten für dessen mehrfache Vorladungen zu Gericht.


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Hinterstraße sub Nr. 83 belegene Wohnhaus c p. der Kaufleute Gebr. Albert Gimpel und Bernhard Gimpel allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Montag, den 5. Februar 1883,
Vormittags 10 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht gesetzlich nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 16. November 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.        

[ => Original lesen: 1882 Nr. 94 Seite 3]

Oeffentl. Zwangsversteigerung.

Am Montag den 11. December d. Js. Vormittags 10 Uhr soll in Lüdersdorf

1 Schwein ca. 200 Pfund schwer,
1 Nähmaschine (Singer) und
einiges Stubenmobiliar
öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Gerichtsvollzieher.


Holz=Auction in Lübeck.

Am Dienstag, den 12. December a. c., Vormittags 10 Uhr anfangend, sollen vor dem Holstenthor auf dem Schützenhofe

ca. 3000 Zwölfter ebenkantige und Wahlbretter und Planken

durch den Unterzeichneten in öffentlicher Auction meistbietend verkauft werden.
Verzeichnisse sind an meinem Comptoir, Braunstraße Nr. 144, kostenfrei zu erhalten.
Lübeck, den 28. November 1882.

G. Olrogge,              
beeid. Auctionator.       


Weiden=Auction.

Am Montag den 11 d., Vormittags von 10 Uhr ab sollen auf dem Bahnhofe Grevesmühlen

ca. 1300 Bund Korbweiden und
ca. 60000 Stück Bandstöcke
in öffentlicher Auction gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden.
Schwerin, den 4. Dezember 1882.

                                                    Der Eisenbahnbaumeister
                                                    H. Loycke.


Die diesjährige Herbst=Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins findet am

Dienstag den 12. Dezember d. Js.
Morgens 11 Uhr

im Boye'schen Gasthause hierselbst statt, zu welcher Namens des Vorstandes ergebenst einladet

der Secretair des Vereins       
Wilh. Heincke.              


Gänzlicher Ausverkauf.
Die noch vorhandenen                          
Gold= und Silberwaaren
sollen um schnell damit zu räumen, nunmehr zu
weiter bedeutend herabgesetzten Preisen verkauft werden.                                                    
                                                    F. Rinne
                                                    (in Firma W. Kolls),
jetzt wohnhaft Lübeck, mittl. Fleischhauerstraße 84 parterre.                          


Verloren
am Freitag voriger Woche ein                          
Schildpatt=Haarkamm
auf dem Wege von der Kirche bis zur Selmsdorfer Chaussee. Der Finder desselben wird freundlichst gebeten ihn in der I. Pfarre abzugeben.


Hiermit zeige ich an, daß der bisherige Schreiber meines Ehemannes, des Rechtsanwalts R. Rackow in Schönberg, der Privatschreiber G. Söhlbrandt daselbst aus dem Dienste desselben entlassen ist. Etwaige Briefe und Zuschriften in Angelegenheiten meines Ehemannes bitte ich fortan nicht mehr, wie bisher geschehen, an den p. Söhlbrandt zu adressiren, sondern an mich, die Unterzeichnete.
Schönberg den 4. December 1882.

Alwine Rackow.       


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[ => Original lesen: 1882 Nr. 94 Seite 4]

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Zu einer Weihnachtsbescheerung für arme Kinder erbitten wir freundliche Gaben aus der Gemeinde und ersuchen, solche uns gütigst bis zum 18. d. Mts. zukommen zu lassen.
Schönberg den 5. December 1882.

Kaempffer.           Langbein.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 4. December 1882.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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