No. 7
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 24. Januar
1882
zweiundfünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1882 Nr. 7 Seite 1]

Die Wiederbelebung der Innungen.

Das, wie man sagt: runter gekommene Handwerk kann nur durch die Vereinigung der Berufsgenossen, dem Einzelnen in seinem Schaffen den unentbehrlichen Rückhalt in seiner bürgerlichen Existenz zu gewähren, gehoben werden. Redliches Streben, Intelligenz, Fleiß und Energie des Einzelnen bringen es nur in Ausnahmefällen zu höherer Bedeutung; es bedarf gerade in der Gegenwart, bei der Uebermacht des Kapitalismus, der Vereinigung der Berufsverwandten, um der redlichen Arbeit ihren Ertrag und ihre soziale Stellung im Ganzen zu sichern. Die Regierungen haben die Schaffung lebensfähiger Innungen als eine Hauptaufgabe der Gesetzgebung erkannt. Verbietungsrechte zu fordern, fällt Niemand ein; die verjüngten Innungen werden vielmehr darin ihren Schwerpunkt suchen, die technischen Errungenschaften der Neuzeit allen ihren Mitgliedern zugängig zu machen und sie hierdurch und durch Belebung ihres Standesbewußtseins zu befähigen, der Konkurrenz des Großbetriebes gewachsen zu sein. Nicht der Maschinenbetrieb ist der Feind des Handwerkes, sondern das Magazin=Unwesen und der Hausirhandel. Bessere Ausbildung der Handwerker, Vertrautmachen ihrer Angehörigen mit dem modernen Maschinenbetrieb, gemeinsamer Besitz gewisser Maschinen, die der Kleinmeister sich nicht anschaffen kann, dies und viele andere Dinge, die sich nur im Rahmen einer festgegründeten Innung erzielen lassen, das sind die Vorbedingungen für einen neuen Aufschwung des deutschen Handwerkes. - Und, die Hand auf's Herz, "Laßt uns besser werden, gleich wird's besser sein."


Politische Rundschau.

Deutschland. Die Petitionskommission des Reichstages hat mit großer Mehrheit beschlossen, über die Petitionen gegen die Vivisection (welche von verschiedenen Thierschutz=Vereinen ausgegangen waren, besonders von Leipzig und Dresden,) zur Tagesordnung überzugehen, in Erwägung, daß 1) die Vivisection auf den Lehranstalten im Interesse der wissenschaftlichen Forschung nicht entbehrlich erscheint, 2) Aenderungen des Reichsstrafgesetzbuches in der von den Petenten gewünschten Richtung nicht als nothwendig nachgewiesen worden sind, 3) die Petenten ihre Beschwerden über etwaige Mißstände in Bezug auf Vivisectionen bei den den Lehranstalten vorgesetzten Landesbehörden vorzubringen haben.
Die preußische Regierung hat im Abgeordnetenhause eine neue kirchenpolitische Vorlage eingebracht, welche die am 1. Januar d. J. erloschenen Paragraphen des sogenannten Juligesetzes wieder in Kraft setzt, aus der Regierungsvorlage vom 19. Mai 1880 den vielberufenen Bischoffsparagraphen und die Bestimmung über die Dispensation der Geistlichen von den Bedingungen der Vorbildung wieder aufnimmt und endlich über seine Vorlage hinausgeht, indem er die Entscheidung über den gegen eine Anstellung erhobenen Einspruch dem Cultusminister an Stelle des Gerichtshofes für die kirchlichen Angelegenheiten überträgt und das Staatsministerium ermächtigt, für bestimmte Bezirke wiederruflich zu gestatten, daß Hilfsgeistliche ohne die vorgeschriebene Benennung verwendet werden. Recht zufrieden ist mit dieser Vorlage Niemand, am wenigsten das Centrum. Die Germania meint, die Kirchenvorlage gewähre der katholischen Kirche nicht genug. Dem gegenüber sagt die Nordd. Allg. Ztg.: Die Regierung könne nicht den tausendjährigen Streit zwischen Staat und Kirche durch ein Gesetz des Kultusministeriums regeln. Die Regierung könne nur für beide Theile einen erträglichen modus vivendi schaffen, der erst durch die Praxis ein Gewohnheitsrecht werde. Die Regierung thue das Möglichste, um den Mangel an Seelsorge zu beseitigen, aber nicht, weil sie von Furcht getrieben würde. Es sei ein Irrthum, wenn die katholische Kirche glaube, der Staat bedürfe ihrer Hilfe. Zum Kapituliren sei gar keine Aussicht. Nach gutdeutschem Brauch würden eher beide Theile zu Grunde gehen, als solcher Art nachgeben. Das Entgegenkommen der Regierung beruhe blos auf Pflichtgefühl des Ministeriums, welches nach dem Willen des Königs thue, was möglich, um den katholischen Unterthanen ein, mit dem Staatsinteresse verträgliches Maß der freien kirchlichen Bewegung zu verschaffen. Die Kirche bedürfe hierzu der Mehrheit des Landtages. Wenn das Centrum seine Mitwirkung versage, werde die Regierung warten müssen und können, da sie auf Gegenleistung nicht rechne.
In der Begründung der in den Etat des auswärtigen Amtes aufgenommenen Forderung von 90,000 Mark für die in Preußen beschlossene Errichtung einer Gesandschaft bei der Kurie wird daran erinnert, daß die Position "Gesandtschaft bei dem päpstlichen Stuhle" nach dem allgemeinen Uebergange der preußischen Gesandtschaften auf den norddeutschen Bund, 1871 auf das deutsche Reich übernommen, seit 1872 aber unbesetzt geblieben und seit 1875 nicht mehr in Ansatz gebracht worden sei. Die Gründe für diese einstweilige Zurücksetzung der Position seien in der Sitzung des Reichstages vom 5. December 1874 von dem Reichskanzler dargelegt worden.
Frankreich. In Frankreich ist man andauernd bemüht, die militärische Erziehung der Jugend zu fördern. Ein Rundschreiben des Ministerpräsidenten Ferry, welches derselbe kurz vor seinem Rücktritt vom Amte an die Präfecten richtete, erinnert daran, daß die dem Kriegsminister für Schülergewehre bewilligten 1,000,000 Frcs. lediglich bestimmt sind, zum Schießen taugliche Waffen zu beschaffen. Wo man Lehrmittel für das Exercitium haben wolle, müsse man sie selbst bezahlen, die militärischen Behörden würden aber gern bereit sein, dabei mit Rath und That zu helfen. Dergleichen Gewehre dürfen nicht zum Feuern eingerichtet sein, im übrigen sollen sie dem in der Armee eingeführten Modell möglichst ähneln, in ihrem Gebrauche dürfen nur Knaben unterwiesen werden, welche wenigstens 11 Jahre zählen. - Die Cuirassiere, welche man bereits für abgeschafft hielt, sollen beibehalten werden. Ein Endgutachten des Cavalleriecomite hat den Ausschlag gegeben.
Rußland. (Graf Ignatiew und die heilige Liga.)

[ => Original lesen: 1882 Nr. 7 Seite 2]

Graf Ignatiew bekämpft schon lange das verborgene Treiben der sogenannten "heiligen Liga" an deren Spitze Großfürst Wladimir steht. Der Minister des Innern sagt sich, daß die heilige Liga erstens eine ungesetzliche Verbindung ist und daß sie ferner in ihrer gegenwärtigen Gestalt in moralischer Hinsicht keine gute Wirkung erzielen kann. Außerdem kommt noch hinzu, daß sie (außer gewaltigen Geldausgaben) nichts Gutes gebracht hat; im Gegentheil, einige ihrer Mitglieder haben sich mehrfach lächerlich gemacht. Das Ministerium des Innern kann nun unmöglich eine solche Privatpolizei neben der demselben unterstellten Staatspolizei dulden. Die Liga hat unter ihrer hohen Protektion vielfach störend in die dem Minister verliehene Polizeigewalt eingegriffen und ist überhaupt mit dessen Absichten unvereinbar - deshalb ist der Beschluß gefaßt worden, die Liga als geheime Polizeiverbindung eingehen zu lassen, um selbe, falls sie zu diesem Zwecke lebensfähige Elemente aufweisen und bereit sein sollte, als Verstärkung der Staatspolizei dem Ministerium des Innern einzuverleiben.
Niederlande. In der holländischen Kammer wurde eine Interpellation angekündigt betreffend die Ausschließung holländischer Schiffe von der deutschen Küstenschifffahrt. Voraussichtlich wird es bei dieser Gelegenheit eine größere Debatte geben über die Beziehungen zwischen Deutschland und den Niederlanden. Der Artikel des "Dagblad", welches die Gerüchte über eine zwischen beiden Regierungen angeblich eingetretene Spannung dementirte, ist von dem Chefredakteur des genannten Blattes, augenscheinlich auf höheren Wunsch, im Auszug an die deutschen Zeitungen versendet worden. In diesem Auszug wird darauf hingewiesen, daß ein "sensationeller Artikel" eines Berliner Blattes namentlich in der englischen Presse Erörterungen hervorgerufen habe. Die Annahme, daß Deutschland die Betheiligung an der holländischen Kolonial=Ausstellung im Jahre 1883 und an den von Holland vorgeschlagenen Maßregeln zur Verhinderung des internationalen Mädchenhandels abgelehnt habe, bestehe lediglich in der Einbildung der deutschen Publizisten. Die Enthebung des Herrn v. Kanitz von dem Gesandtschaftsposten im Haag habe keinerlei politische Bedeutung, sondern sei lediglich nur personelle Angelegenheit. Der Eifer, mit welchem dieses Dementi betrieben wird, läßt darauf schließen, daß man in Holland mit Deutschland entschieden im Frieden zu leben wünscht.


Schönberg. Am 23. d. M. fand ein Theil der Neuwahlen für die dritte Wahlperiode zur Ratzeburger Landesvertretung statt. Es wurden gewählt:

1. aus dem Magistrate der Stadt Schönberg der Bürgermeister Bicker.
2. aus der hausgesessenen Schönberger Bürgerschaft der Ackerbürger P. Burmeister und der Uhrmacher H. Meier.
3. von den Domanialpächtern: Der Oberamtmann Wicke in Demern, Pächter Hörcher in Wahrsow, Pächter Breuel in Selmsdorf,
4. von den Hauswirthen und Erbpächtern des Bezirks Carlow: Hauswirth J. Stein=Cronscamp,
5. von den Hauswirthen und Erbpächtern des Bezirks Demern: Hauswirth Drews=Kuhlrade.
- Der kranken Quellnymphe zu Teplitz ist wieder mit glücklichem Erfolge zu Ader gelassen worden. Diesmal soll eine Radicalkur gelungen sein. Im Urquellschacht wurde in Seehöhe von 152 Meter die Thermalspalte angehauen. Innerhalb 4 Stunden stieg das Wasser um 10 Meter. Teplitz ist voller Freude und beflaggt.
- Ueber eine in dem sächsischen Uhrmacherdorf Glashütte angefertigte kunstvolle goldene Uhr wird berichtet. Diese Uhr ist von gewöhnlicher Größe, kostet aber 3000 Mark. Sie repetirt nicht nur die vollen Stunden und Viertelstunden, sondern auch die Minuten, zeigt Monat und Tag an und hat noch eine interessante darin bestehende Einrichtung, daß die Secundenzeiger auf einem besonderen Zifferblatte auf einen leisen Druck sich bewegen und nach einem zweiten Drucke wieder still stehen, sodaß auf bequeme Weise die Dauer von Pendelschwingungen, von räumlichen Entfernungen durch den Schall etc. vermittels dieser Uhr bequem gemessen werden können.
- In Holzkirchen in Oberbayern hat sich eine Gesellschaft von Engländern zusammengethan , um das englische Brod mit deutscher Butter zu schmieren. Sie will die Bereitung von Butter im Großen betreiben und die Butter nach England verkaufen.
- Nicht jeder Bräutigam kommt in die Lage, wie jener gemüthliche Schulmann seinen Eltern schreiben zu können: "Gestern wurde ich getraut; ich bin glücklich und habe den gethanen Schritt noch keinen Augenblick bereut." Einen deutschen Goldarbeiter erfaßte die Reue über seine Verlobung noch vor der Hochzeit. Das vorgeschriebene Aufgebot bei dem Standesamt war bereits veranlaßt und in einigen Tagen sollte die Trauung stattfinden, als er sich entschloß, alles rückgängig zu machen. Die Verlassene verklagte den Treulosen auf Erfüllung des Eheversprechens oder, falls er sich weigern sollte, die Ehe einzugehen, auf eine Schadloshaltung von einigen Tausend M. Die Entscheidung des Gerichtshofes hat für den Verlobten in Deutschland eine nicht geringe Bedeutung. Dem Ex=Bräutigam bleibt in der Zukunft jede Qual der Wahl erspart; denn er wurde für "schuldig" befunden, seine Ex=Braut zu ehelichen; jede andere Wahl wird ihm durch dieses Urtheil unmöglich gemacht, da sämmtliche Standesämter angewiesen wurden, mit ihm keinen anderweitigen Trauakt vorzunehmen. Die beanspruchte Geldentschädigung dagegen wurde der Klägerin nicht bewilligt, weil das Aufgebot nicht die Eigenschaft eines förmlichen Ehegelöbnisses, eines Vertrages besitzt. Aus dieser wichtigen Entscheidung ergiebt sich die Lehre, daß der deutsche Reichsbürger, der sein Aufgebot verkünden ließ, entweder seine Verlobte heiraten oder unbeweibt durchs Leben wandern muß. Der Verlassenen bleibt der süße Trost der Rache. Die klugen Bräute dagegen werden, um sich wenigstens eine materielle Entschädigung für den Fall des Rückgängigwerdens der Verlobung zu sichern, von dem Bräutigam als ersten Beweis seiner Liebe ein wohlstilisirtes, vor Notar und Zeugen bekräftigtes Eheversprechen mit Stipulirung eines "Reuegeldes" erbitten. "Was man schwarz auf weiß, besitzt, kann man getrost nach Hause tragen" und "Vorsicht ist die Mutter der Weisheit."


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg an der Sabowerstraße sub Nr. 28 belegene Wohnhaus c. p. des Klempnermeisters Wilhelm Wieschendorf allhier ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das anzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag den 4. April 1882,
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 16. Januar 1882.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.       


Die Anmeldung zur Stammrolle aller im Jahre 1862 und früher geborenen. resp. mit ihrer endgültigen Entscheidung über ihre Militairpflicht nicht versehenen militairpflichtigen jungen Leute, welche in der Stadt Schönberg ihren Aufenthalt haben, hat am

[ => Original lesen: 1882 Nr. 7 Seite 3]

Freitag den 27. Januar d. J.

Vormittags in den Stunden von 10-12 Uhr, bei uns zu geschehen. Auswärts geborene Militairpflichtige haben ihren Geburtsschein (der zu diesem Zwecke kostenfrei ertheilt wird), die bereits früher Gemusterten ihren Loosungsschein vorzulegen.
Schönberg den 16. Januar 1882.

Der Magistrat.


Bekanntmachung.

Die Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert, ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, den 16. Januar 1882.

Die Armenbehörde.


Holz=Auction Nr. 13.

Am Montag den 23. Januar Morgens 9 Uhr sollen in Kösters Hotel zu Schönberg nachstehende Holzsortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden.
Haberkost, Müschenbruch und Umgebung
ca. 120 Rmt. eichen Kluft und Knüppel
         6 Rmt. eichen Kleinknüppel
       14 Fuder starkes eichen Durchforstholz
ca.   70 Rmt. buchen Kluft und Knüppel
         9 Fuder buchen Durchforst= und Pollholz
     100 Fud. buch. Durchforstholz (Sprengshören)
         9 Rmt. birken Kluft (Müschenbruch)
         1 Fuder birken stark Wadelholz ( do. )
       35 Rmt. Nadelbolz Kluft und Knüppel
       12 Fuder eichen etc. Kiepenhölzer (Schälschlag) das Holz wird bis Donnerstag 19. Januar fertig.
Schönberg, den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 15.

Am Mittwoch den 25. Januar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Spolert auf der Bäck nachstehende Holzsortimente bei freier Concurrenz meistbietend verkauft werden.

a. Aus dem Steinort.

60 Rmt. buchen Kluft I. und II. Nr. 213-235.

b. Aus dem Seebruch.

10 Rmt. eichen Knüppel
46 Rmt. buchen Kluft I. und II. und Knüppel Nr. 236 bis 263
  1 starker Fichten Säge-Block 4.37 Festm. Nr. 236 bis 263
Schönberg den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 16.

Am Donnerstag den 26. Januar Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Krützmann zu Ziehen nachstehende Holzsortimente bei freier Concurrenz meistbietend verkauft werden.

a. Aus dem Garnseerholze.

    6 eichen Nutzholzblöcke
    2 buchen Nutzholzblöcke
  87 Rmt. eichen Kluft und Knüppel Nr. 397 bis 645
466 Rmt. buchen Kluft I. und II. und Anbruch Nr. 397 bis 645
    8 Rmt. birken Kluft und Knüppel Nr. 397 bis 645
  45 Fuder starkes buchen pp. Durchforstholz Nr. 1 bis 45.

b. Aus dem Bahlen.

    1 buchen Nutzholzblock
  85 Rmt. buchen Kluft I. und II.
Nähere Auskunft ertheilt Herr Förster Blanck zu Schlagbrügge und Forstaufseher Schäffer zu Ziethen.
Schönberg den 15. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Holz=Auction Nr. 17.

Am Montag den 30. Januar Morgens 10 Uhr beim Gastwirth Fahrenkrug in Lüdersdorf

a. Aus den Wahrsower und Duvennester Tannen

149 Rmt. tannen Kluft
  62 Rmt. tannen Knüppel

b. Aus der Herrenburger Schonung.

12 Fuder ellern Wadelholz
52 Rmt. tannen Kluft
20 Rmt. tannen Knüppel
75 Fuder tannen Durchforstholz von Bohnenschächte bis Hopfenstangenstärke.
Schönberg den 23. Januar 1882.

Der Oberförster:                
C. Hottelet.       


Auf der Station Schönberg decken vom 1. Februar c. unter den bekannten Bedingungen die Großherzoglichen Landbeschäler:

William the Conqueror, dunkelbr., v. Pathfinder, Vollblut., M. v. Weissenburg.
Trafalgar, rothbr., v. Royal Ock, a. e. meckl. Stute.
Tilly, hellbr., v. Y. Prinz, a. e. hannöv. Stute.
Neustrelitz, den 10. Januar 1882.

Großherzogliches Marstall=Amt.
D. v. Bülow.


Ersparniß- u. Vorschuß-Anstalt.
Die Anstalt ist während des Antoniitermines                          
vom
17. bis 24. Januar d. J.
täglich
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags,
am
Sonntag den 22. Januar d. J.
jedoch nur
von 8 Uhr Morgens bis 10 Uhr Morgens
geöffnet.
Schönberg den 9. Januar 1882.
                                                    Das Directorium.


Die Einsendung von Geldeinlagen auf halb= und vierteljährliche Kündigung an

die Mecklenburgische Bank in Schwerin

wird durch Unterzeichneten porto= und kostenfrei besorgt, ebenso die Erhebung der fälligen Zinsen von der Bank. Näheres über den Verkehr mit der Mecklenburgischen Bank, insbesondere über von derselben zu gewährende Darlehen gegen Sicherheit, ist zu erfahren bei

Schönberg.                                                     Wilh. Schrep.


Die Einsendung von Geldeinlagen auf halb= und vierteljährliche Kündigung an

die Mecklenburgische Bank in Schwerin

wird durch Unterzeichneten porto= und kostenfrei besorgt, ebenso die Erhebung der fälligen Zinsen von der Bank. Näheres über den Verkehr mit der Mecklenburgischen Bank, insbesondere über von derselben zu gewährende Darlehen gegen Sicherheit, ist zu erfahren bei

Senator Wilh. Heincke.       


Einen Transport 6 Wochen alter,
gut genährter Ferkel
hat zu verkaufen.                          
Schönberg.                                                     Buchholz.


Tausende
die an Bettnässen und Blasenschw. gelitten, verdanken ihre rasche Heilung meinem Spezialverfahren. Prospecte und Zeugnisse gratis durch
F. C. Bauer, Werthheim a. M.


Am Freitag den 27. d. M.
Ball
im Saale des Herrn Voß=Rabensdorf, wozu freundlichst einladet                          
                                                    das Comitée.


[ => Original lesen: 1882 Nr. 7 Seite 4]

Mecklenburgische Bank, Schwerin i. M.

Die Bank vergütet für fest verzinsliche Einlagen gegen ihre Bank-Schuldverschreibungen und Sparbücher auf halbjährliche jederzeit auszuübende Kündigung oder auf mindestens sechs Monate fest Porto- und stempelfrei 4 % p. a
auf vierteljährliche ebensolche Kündigung oder auf mindestens drei Monate fest 3 1/2 % p. a.
auf kürzere mindestens vierzehntägige Kündigung 3 1/4 % p. a
auf tägliche Kündigung und im Baar Conto-Corrent 3 % p. a
Die Zinsen werden bei den auf Kündigung stehenden Capitalien am 1. Januar und 1. Juli fällig, und nach Fälligkeit jederzeit die Julizinsen auch schon im Johannistermin gezahlt. Nach Vereinbarung können die Zinsen aber auch vierteljährlich am Quartalsersten erhoben werden.
Die Bank bewilligt Darlehen gegen genügende Sicherheit zum Zinssatze von z. Zt. 6 % p. a. und discontirt Wechsel auf Reichsbankplätze zu z. Zt. 5 % p. a.

Die Direction.



Zum Besten der Unterstützungskasse des Kampfgenossen-Vereins
findet am Montag den 30. ds. Mts.
in Kösters Hôtel
eine Theater=Vorstellung statt
Programm:
Krieg und Frieden
oder:
Kutschke als Budiker.
Schwank mit Gesang in 1 Akt von F. Volger.
Personen:
Kutschke, Budiker.
Caroline, dessen Frau.
Bertha, ihre Mündel.
Behrens, Unteroffizier.
Müller Mitglieder des Vereins.
Schultze Mitglied des Vereins.
Krempel Mitglied des Vereins.
Spillike Mitglied des Vereins.
-------------
Hierauf:
Das Bild des Kaisers.
Dramolet in 1 Akt von F. Volger.
Personen:
General v. Werben a. D.
Oberst v. Löwenberg a. D.
Elly, dessen Enkelin
Kurt v. Falkenau.
Leberecht im Dienst des Obersten.
Frau Murchel im Dienst des Obersten.
-------------
Zum Schluß:
Fünf Minuten Berliner.
Posse in 1 Akt mit Gesang.
Personen: Blaumeier, Sergeant a. D.
Zepke, Rekrut aus Holstein.
Jettchen Reimer Blumenmacherin.
Olga Strempfer, Besitzerin eines Restaurationskeller.
Ort der Handlung: Gartenwirthschaft bei Berlin.
-------------
Nach der Vorstellung             
Ball.
Anfang 7 Uhr. Entree: 1. Platz 1 M. 2. Platz 60 Pfg.
Gallerie 30 Pfg. Tanzschleifen 1 M.
Billets sind vorher beim Kaufmann B. Diersen zu haben.
Das Fest-Comitée des Kampfgenossen-Vereins.


Kampfgenossen-Verein 1870/71.
Sonntag den 5. Februar
Nachmittags 3 1/2 Uhr.
Generalversammlung.
                                                    Der Vorstand.


Vor einigen Tagen ist in der Siemzerstraße

ein Gebiß künstl. Zähne
verloren worden, der Finder wird gebeten dieselben gegen Belohnung in der Expedition dieses Blattes abzugeben.


Eine Wagenkette vom Molzahner Weg bis Schlagbrügge, am Sonntag den 15. d. Morgens gefunden, die der Eigenthümer gegen Erstattung der Insertionskosten in Empfang nehmen kann bei

Schuhmacher Kaping                
in Schlagbrügge.       


Zu sofort resp. zu Ostern

wird auf einem Gute in der Nähe ein Pferde=Knecht gesucht. Näheres bei Herrn Senator Spehr Schönberg.


Ein Mädchen

zu häuslichen Arbeiten findet in Stelle einer Erkrankten sogleich Dienst bei

Aug. Spehr.       


Zu Ostern
Suche ich ein ordentliches in aller Arbeit erfahrenes Mädchen.                          
                                                    Auguste Dube.
                                                    Siemzerstraße.


Course notirt v. d. Mecklenburgischen Bank.
Schwerin, Montag den 23. Januar 1882.
Die Course verstehen sich incl. Zinsen und Provision.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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