No. 46
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 14. Juni
1880
fünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1880 Nr. 46 Seite 1]

Bekanntmachung.

      Das diesjährige Ober=Ersatzgeschäft zur Aushebung der Militairpflichtigen des hiesigen Aushebungsbezirks findet statt

in Schönberg
im Boye'schen Gasthofe
am
Donnerstag, den 24. Juni.

      Zu demselben haben sich diejenigen Militairpflichtigen, welche nach Ausweis ihrer Loosungsscheine eine endgültige Entscheidung über ihre Militairpflicht zu gewärtigen haben, und denen übrigens noch besondere Ladungen zugehen werden, Morgens präcise 9 Uhr einzufinden.

      Nicht verpflichtet zum persönlichen Erscheinen sind die bei der letzten Musterung für dauernd untauglich befundenen und die zur Ersatzreserve II. Classe angesetzten Militairpflichtigen, sofern sie nicht speciell beordert sind; jedoch ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirks enthaltene Militairpflichtige berechtigt, im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober=Ersatzcommission etwaige Anliegen vorzutragen.

      Die bei der Musterung für diensttauglich befundenen Mannschaften gelangen zuerst zur Vorstellung. Im Anschluß an das Ober=Ersatzgeschäft findet die Superrevision der Temporär=Invaliden statt.

      Militairpflichtige, welche zum Termin nicht pünktlich erscheinen, haben, sofern sie nicht dadurch eine zugleich härtere Strafe verwirkt haben, auf Grund des §. 24, 7 der Ersatz=Ordnung (Deutsche Wehrordnung vom 28. September 1875) eine Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu gewärtigen, auch können denselben die Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so werden sie dem Befinden nach als unsichere Dienstpflichtige zur sofortigen Einstellung gebracht werden.

      Die Ortsvorsteher haben für die pünktliche Gestellung der betreffenden Militairpflichtigen aus ihrer Ortschaft Sorge zu tragen.

      Schönberg, den 29. Mai 1880.

Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission des Aushebungs=Bezirks für das Fürstenthum Ratzeburg.
F. Graf. Eyben.


Politische Rundschau.

Deutschland. Prinz Wilhelm von Preußen wird nach seiner Vermählung, welche auf das Frühjahr 1881 festgesetzt ist, im Marmorpalais im Neuen Garten bei Potsdam residiren.
Prinz Heinrich, der zweite Sohn des deutschen Kronprinzen, kehrt noch in diesem Sommer, nachdem er sich den Wind tüchtig hat um die Nase wehen lassen, von seiner zweijährigen Seereise um die Welt zurück und wird dann Student in Straßburg. Er gilt als künftiger Admiral der deutschen Flotte.
Seitens des Cultusministers ist ein das Verbindungsunwesen auf den höheren Lehranstalten betreffender Erlaß unterm 29. Mai d. J. an sämmtliche Provinzial=Schulcollegien ergangen. Er enthält energische Verfügungen gegen die Verbindungsspielereien der Gymnasiasten.
Die Commission des Abgeordnetenhauses hat die kirchenpolitische Vorlage abgelehnt. Nur die 8 Stimmen der Conservativen und Freiconservativen waren für, die 13 andern Stimmen gegen den Entwurf, der seit seinem Bekanntwerden die ganze europäische Presse beschäftigt.
Nach Verlegung der Elbzollgrenze nach Cuxhaven ist zur Befreiung der Seeschiffahrt nach Hamburg von belästigenden Zollformalitäten in der letzten Sitzung des Bundesraths vom preußischen Finanzminister die Erklärung abgegeben, daß die fraglichen Seeschiffe lediglich eine Zollflagge aufzuziehen haben werden. Dies werden wohl die Hamburger auch aushalten können.
Auf den 15. Juni ist eine Conferenz der Rheinuferstaaten nach Berlin einberufen, welche eine internationale Regelung der Fischereipolizei im Rhein herbeiführen soll.
Frankreich. Der 14. Juli ist nicht blos dazu bestimmt, zum Nationalfesttage des französischen Volkes erhoben zu werden; an diesem Gedenktage wo einst die Bastille erstürmt wurde, sollen nicht blos die Regimenter der französischen Armee neue Fahnen erhalten, sondern die zu der Fahne Gambetta's schwörenden Opportunisten, zu welchen ja auch mehr oder minder das Ministerium Freycinet gehört, halten diesen Tag auch für den geeignetsten, um eine allgemeine Amnestie zu verkünden.
England. Da der Sklavenhandel im Süden und am oberen Nil wieder starken Umfang nimmt, hat der Antisklaven=Verein Vorstellungen deswegen beim Minister des Auswärtigen gemacht und Lord Granville hat Abhilfe zugesagt. - Die englischen Blätter sprechen von Zwangsmaßregeln gegen die Türkei. Für diese sollen Oesterreich, Frankreich und Italien ebenfalls gewonnen sein; Frankreich und

[ => Original lesen: 1880 Nr. 46 Seite 2]

England sollen bereits Alles in Bereitschaft halten, um gegebenen Falles rasch handeln zu können. Es handelt sich dabei vorläufig allerdings nur um den früher bereits einmal angeregten Plan einer Flottendemonstration der Mächte, die vor Konstantinopel stattfinden würde.
Portugal. Eine dreihundertjährige Jubelfeier lenkt den Blick wieder einmal auf das kleine Land am westlichen Ende Europas, eine Feier, die uns in das Gedächtniß zurückruft, daß Portugal einst eine ruhmreiche Rolle in der Weltgeschichte gespielt hat. Vom 7. bis 10. Juni feierten die Portugiesen ihren großen Dichter Camoens und den von diesem in seinem Gedicht "Die Lusiaden" (d. i. "die Portugiesen") besungenen Seefahrer Vasco de Gama, dem Entdecker des Seeweges nach Ostindien. (Camoens starb arm und elend am 10. Juni 1580 in Madrid.) Das Königliche Haus und die Vertreter der fremden Mächte wohnten den Feierlichkeiten bei.


Im Reichsgesetzblatt Nr. 10 vom 29. Mai wird das Wuchergesetz veröffentlicht. Es hat folgenden Wortlaut:

Artikel 1. Hinter den §. 302 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich werden die folgenden neuen §§. 302a, 302b, 302c, 302d eingestellt: § 302a. Wer unter Ausbeutung der Nothlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines Andern für ein Darlehen oder im Falle der Stundung einer Geldforderung sich oder einem Dritten Vermögensvortheile versprechen oder gewähren läßt, welche den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten, daß nach den Umständen des Falles die Vermögensvortheile in auffälligem Mißverhältnisse zu der Leistung stehen, wird wegen Wuchers mit Gefängniß bis zu 6 Monaten und zugleich mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. - § 302b. Wer sich oder einem Dritten die wucherlichen Vermögensvortheile (§. 302a) verschleiert oder wechselmäßig oder unter Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen Versicherungen oder Betheurungen versprechen läßt, wird mit Geldstrafe bis zu einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe bis zu sechstausend Mark bestraft. Auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. - § 302c. Dieselben Strafen (§ 302a, § 302b) treffen Denjenigen, welcher mit Kenntniß des Sachverhalts einer Forderung der vorbezeichneten Art erwirbt und entweder dieselbe weiter veräußert oder die wucherlichen Vermögensvortheile geltend macht. §. 302d. Wer den Wucher gewerbs= oder gewohnheitsmäßig betreibt,, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten und zugleich mit Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünfzehntausend Mark bestraft. Auch ist auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zu erkennen.

Artikel 2. Der § 360 Nr. 12 des Strafgesetzbuches in der durch das Gesetz vom 26. Februar 1876 festgestellten Fassung wird durch nachstehende Bestimmung ersetzt: §. 360 Nr. 12. Wer als Pfandleiher oder Rückkaufshändler bei Ausübung seines Gewerbes den darüber erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, insbesondere den durch Landesgesetz oder Anordnung der zuständigen Behörde bestimmten Zinsfuß überschreitet.
Artikel 3. Verträge, welche gegen die Vorschriften der §§ 302a, 302b des Strafgesetzbuches verstoßen, sind ungiltig. Sämmtliche von dem Schuldner oder für ihn geleisteten Vermögensvortheile (§. 302a) müssen zurückgewährt und vom Tage des Empfanges an verzinst werden. Hierfür sind Diejenigen, welche sich des Wuchers schuldig gemacht haben, solidarisch verhaftet, der nach §. 302c des Strafgesetzbuches Schuldige jedoch nur in Höhe des von ihm oder einem Rechtsnachfolger Empfangenen. Die Verpflichtung eines Dritten, welcher sich des Wuchers nicht schuldig gemacht hat, bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Das Recht der Rückforderung verjährt in fünf Jahren seit dem Tage, an welchem die Leistung erfolgt ist. Der Gläubiger ist berechtigt, das aus dem ungiltigen Vertrage Geleistete zurück zu forden; für diesen Anspruch haftet die für die vertragsmäßige Forderung bestellte Sicherheit. Die weiter gehenden Rechte eines Gläubigers, welchem nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes die Ungiltigkeit des Vertrages nicht entgegengesetzt werden kann, werden hierdurch nicht berührt.

- Im Mädchen=Lyceum in Prag wurde grade Französisch getrieben, als Kaiser Franz Joseph eintrat. Was befehlen Majestät? fragte der Lehrer. - Lassen Sie übersetzen! - Der Lehrer sagte zu einem Mädchen: übersetze: es lebe der Kaiser! - Das Mädchen schrieb an die Tafel: Vive l' Empereur! - Wie lautet aber, fragte der Kaiser, die Mehrzahl dieses Satzes? - Vive l'Empereur et l'imperatrice! antwortete das geistreiche Mädchen auf der Stelle. Lachend dankte der Kaiser für diese Galanterie eines weiblichen Humoristen von 12 Jahren. -
- Die vier reichsten Leute der Welt sind nach neuster Schätzung 1) der Irländer Makey, der in Amerika große Silberbergwerke hat, 2) der englische Rothschild sen. in London, 3) der Senator Jones in Nevada, 4) der Herzog von Westminster in London. Wir alle lesen das natürlich mit dem gebührenden Respekt und blicken mit Andacht und Schwindel zu diesen Männern hinauf, wie zu den Gipfeln der Bergriesen. Die Hauptsache aber ist: bei welcher Höhe fängt der echte Geldprotz an? Bei einer ganzen oder schon bei einer halben Million? bei 100,000 Thaler oder schon bei 50,000 Thaler? oder gehts noch weiter herunter? Oder darf am Ende Einer schon mit 10,000 Gulden oder Thaler ein Geldprotz sein und auf seine unterwerthigen Nebenmenschen mit stiller Würde heruntersehen?
- Eine vollständige Revolution im Mühlengewerbe steht bevor. Bisher wurden aus Feuersteinen zusammengesetzte Mühlsteine Frankreichs als beste Mahlwerkzeuge benutzt. Nun ist es aber einem ehemaligen Zöglinge der Potsdamer Gewerbeschule, Fabrikant Buchholz in Charlottenburg, im Verein mit dem Zimmermeister Gießmann in Demmin, gelungen, aus einer Art porösem Porzellan einen Stein herzustellen, welcher Resultate erzielt, die von französischen Steinen nicht zu erreichen sind. Es wird durch diese Steine nicht nur in der Mehlproduction sondern auch in der Bereitung des Brodes und der Herstellung aller Mühlen=Fabrikate eine Epoche eintreten.
- Ein unangenehmes Versehen ist einem Bäckermeister in Berlin passirt. Zu demselben kam am 1. d. Mts. eine unbekannte Frauensperson, welche für 5 Pfennig (Mecklenburg). Semmeln kaufte und einen Hundertmarkschein dafür in Zahlung gab. Aus Versehen gab der Bäckermeister eine Rolle Goldstücke, 1000 M. enthaltend, heraus in der Meinung, daß die Rolle 50=Pfennigstücke enthalte, und außerdem 49 M. 95 Pfennig (Mecklenburg). in verschiedenen Münzen. Die Goldrolle enthielt 48 Zwanzigmarkstücke und 4 Zehnmarkstücke, so daß die Unbekannte, die sich bis jetzt im Laden nicht wieder hat sehen lassen, 1049 Mark 95 Pfennig zurückerhielt.
- Dauer der Keimfähigkeit. Daß Melonen, Kürbisse, Gurken aus 5-20jährigem Samen besser und reichlicher tragen, als aus einjährigem, ist bekannt. Weniger bekannt dürfte die Dauer der Keimfähigkeit folgender Samen sein. Sie erstreckt sich nämlich bei Waizen bis zu 3000, bei Erbsen bis zu 2500, bei Himbeeren bis zu 1600, bei Mais über 1000, bei Kornblume bis 1000, beim Stechapfel bis zu 25 Jahren.
- Ein Taschentuch für Soldaten. Das Taschentuch ist, abgesehen von verschiedenen nur als Verzierung dienenden Zeichnungen, mit 290 deutlichen instruktiven Abbildungen und Inschriften bedruckt. Es enthält in 16 Abbildungen das Mausergewehr M71 mit Bezeichnung der einzelnen Theile, 10 Chargirstellungen in Brustbildern, 12 Griffe am Gewehr mit ganzen Figuren, 7 Scheiben von der Kopf= bis zu Sektionsscheibe; ferner 28 Signale, 20 verschiedene Achselschnüre vom Sekondelieutenant bis zum Generalfeldmarschall, 9 Orden und zu dem allen 188 bezeichnende Inschriften; also die Quintessenz der ganzen Instruction für den Infanteristen. Die Komposition dieses instruktiven Taschentuches soll von einer Dame aus Köln am Rhein herrühren, die übrigens auch den anderen Truppengattungen ihre Instruktionen in gleicher Weise unter die Nase reiben will.
- Als Vertilgungsmittel für Ratten wendet man anstatt des bei uns allgemein üblichen giftigen Phosphorteiges der trotz aller angewendeten Vorsicht durch Verschleppung schon oft auch nützlichen Hausthieren verderblich geworden ist, in England seit einiger Zeit mit bestem Erfolge Gyps an, indem man denselben mit einer Menge Roggenmehl und einigen Tropfen Anisöl zu einem Pulver verarbeitet, dieses in einer flachen Schale und daneben eine eben solche mit Wasser aufstellt. In Berührung mit Wasser erstarrt nämlich dieses Gypspulver in den Eingeweiden der Ratten zu einer harten Masse, die den Erstickungstod des Thieres zur Folge hat.
- Herr v. Bleichröder, der grundreiche Bankier in Berlin, hat von dem Maler Lenbach das neueste Bildniß Bismarcks für 30,000 M. gekauft. Man sagt sogar, er wolle es der Fürstin Bismarck zum Geschenk machen.
- Das Reichsgericht hat folgende Entscheidung getroffen: Ist eine Lebensversicherung dahin genommen, daß einem bestimmten Dritten nach dem Tode des Versicherungsnehmers eine Summe gezahlt werden soll, so ist mit dem Tode des Letzteren das Recht auf die Versicherungssumme erworben. Die Gläubiger des Verstorbenen haben an die Versicherungssumme keinen Anspruch.


[ => Original lesen: 1880 Nr. 46 Seite 3]

Anzeigen.

Der bei Lankow "upn Sann" von dem Molzahner Wege an bis an den Thurower Weg belegene herrschaftliche Acker, enthaltend 5250 []Rth., - welcher bisher verpachtet gewesen und Michaelis d. J. aus der Pacht fällt - soll anderweitig auf 18 Jahre, mithin bis Michaelis 1898, öffentlich meistbietend verpachtet werden. Es ist dazu Termin auf

Sonnabende den 19. d. M.
Vormittags 11 Uhr

auf der Amtsstube allhier angesetzt, und wollen Pachtliebhaber sich sodann einfinden.
Schönberg, den 2. Juni 1880.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.
F. Graf Eyben.


Auf zulässig befundenen Antrag des Hauswirths J. H. Retelsdorf zu Ollndorf, patr. nom. seines noch minorennen Sohnes Friedrich Wilhelm Retelsdorf, und des Hauswirths Johann Heinrich Retelsdorf daselbst, werden hiermit Alle und Jede, welche an die angeblich bei dem am 3. Juli 1878 auf dem Gehöfte des Hauswirths J. H. Retelsdorf in Ollndorf stattgehabten Brande vernichteten, nachstehend des Näheren bezeichneten Werthdocumente, als:

1. den ursprünglich auf die vier Retelsdorf'schen Söhne Jochen Heinrich, Hans Heinrich, Joann Heinrich und Fritz ausgestellten Hypothekenschein über 1000 Thlr. Pr. Cour., eingetragen Fol. II. des Hypothekenbuchs über die zu Lüdersdorf belegene Vollstelle c. p. der Ehefrau des Hauswirths Köhncke geb. Wittfoth daselbst, welcher jedoch bescheinigtermaßen bereits unterm 9. October 1876 mit Ueberweisungs=Attest auf die beiden Retelsdorf'schen Söhne zu Ollndorf Johann Heinrich und Friedrich Wilhelm, versehen ist;
2. die ursprünglich auf die sub 1 benannten vier Retelsdorf'schen Söhne ausgestellten drei Hypothekenscheine über 500 Thlr., 100 Thlr. und 100 Thlr. Pr. Cour., eingetragen zum Hypothekenbuch über die zu Bechelsdorf belegene Halbstelle des Halbhufners Boye resp. ad Fol. VI., XIII. und XIV., welche jedoch gleichfalls bescheinigtermaßen bereits unterm 9. October 1876 mit Ueberweisungs=Attesten auf die beiden Retelsdorf'schen Söhne zu Ollndorf, Johann Heinrich und Friedlich Wilhelm, versehen sind, und
3. die unterm 20. Januar 1877 für die Geschwister Retelsdorf in Ollndorf, Jochen Heinrich, Johann Heinrich und Fritz, ausgestellte Obligation der hiesigen Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt über 3000 M. auf die jedoch unter dem 1. Juli 1878 die Summe von 1500 M. zurückgezahlt worden und demnach nur noch über 1500 M. validirt,
Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, solche spätestens in dem auf

Dienstag, den 6. Juli 1880
Vormittags 11 Uhr

anberaumten Termine vor unterzeichnetem Amtsgerichte anzumelden und durch Vorlegung der bezüglichen Urkunden zu bescheinigen unter dem ein für alle Mal angedrohten Nachtheil, daß sie durch das alsbald zu erlassende Ausschluß=Urtheil damit ausgeschlossen werden und die für verloren zu erachtenden Werthdocumente mortificirt werden sollen.
Schönberg, den 7. December 1879.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.     


In der über das Vermögen des Pferdehändlers C. Ohls sen. zu Schönberg wird der zum Verkauf der Grundstücke c. p. auf

Dienstag den 15. Juni d. Js.
Vormittags 10 Uhr

anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht, daß in dem heute abgehaltenen ersten Verkaufstermine kein Gebot abgegeben worden ist.
Schönberg den 25. Mai 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.
v. Pentz, Dr. jur.

H. Diederich.     


Bekanntmachung.

Die nochmalige Hebung einer Armensteuer zum vollen Beitrag ist erforderlich, es werden demnach alle Zahlungspflichtigen des Schönberger Armendistricts hiermit aufgefordert ihre Beiträge fördersamst einzuzahlen.
Schönberg, den 7. Juni 1880.

Die Armenbehörde.


Am Dienstag den 22. Juni cr. Morgens von 10 Uhr an soll bei dem Büdner Jabs zum Heiligenlande in öffentlicher Auction gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

Frauenkleidungsstücke, 1 gr. Kleiderschrank, 1 Koffer 4 Rohrstühle und etwas Flachs.
Schlagsdorf, den 11. Juni 1880.

Krüger.     


Die nachfolgende Liste der auf dem Sockel des Krieger=Denkmals anzubringenden Namen der im Kriege gebliebenen Ratzeburger wird mit der Bitte zur allgemeinen Kenntniß gebracht, etwa fehlende Namen sowie sonst nöthige Correcturen bis zum 1. Juli bei dem Unterzeichneten anzumelden:

Hauptmann O. Fischer. Gefreiter H. P. J. Otto, Grenadiere H. P. Eckmann, J. Kreutzfeldt, H. P. H. Kreutzfeldt, J. F. E. Meier, W. Meier, J. J. F. Schlatow, J. Schütt, F. H. W. Schröder, J. H. Fick, Einj.=Freiw. W. Russwurm, Drag. J. H. Lanschow, Trainsoldat H. P. Krohn, Gefreiter J. G. W. Wolgast, Musket. H. H. Freitag, J. H. Edler, Kanon. J. H. Griecks.

Das Comite des Kampf=Genossen=Vereins.
Im Auftrage: Roepstorff.


Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt

Die Anstalt ist während des Johannistermines am

Donnerstag den 24. Juni d. Js.
bis
Donnerstag den 1. Juli d. J.,
beide Tage einschließlich
täglich
von 8 Uhr Morgens bis 12 Uhr Mittags,
am
Sonntag den 27. Juni d. J.
jedoch nur                          
von 7 Uhr Morgens bis 10 Uhr Vormittags
geöffnet.                          
Schönberg den 12. Juni 1880.                          
                                                    Das Directorium.


Hierdurch mache ich den geehrten Bewohnern Schönbergs und Umgegend die ergebene Anzeige, daß ich ein

Schuhmacher=Geschäft

betreibe. Meine Wohnung ist beim Herrn Reimer in der Wallstraße 121. Da ich für reelle Arbeit die billigsten Preise berechne, so bitte ich um geneigten Zuspruch.

Wilhelm Peter Lehnhardt.      
Schuhmacher.         


1800 Pianinos

sind aus der Fabrik von Th. Weidenslaufer, Berlin, Doratheenstrasse 88 bereits hervorgegangen und über ganz Deutschland versandt. Frachtfreie Lieferung mit 3 Wochen Probezeit, kleinste Theilzahlungen oder Baar mit hohem Rabatt. Kauflustige erhalten, sofort gratis und franco Preis-Courant mit ehrenden Zeugnissen über die Güte des Fabrikats und die rühmliche Reellität dieses Fabrikhauses.


Beste Gußstahlsensen à Stück 2 M. 50Pfennig (Mecklenburg).
empfiehlt                                                    
                                                    Aug. Spehr.


Pupillarisch sichere Erbpachts= und städtische Papiere habe ich noch zum Johannistermin abzugeben.

Grevesmühlen.                                                     A. Ihlefeld. Adv.


[ => Original lesen: 1880 Nr. 46 Seite 4]

Vorläufige Anzeige.
Der diesjährige                                                    
Königschuß
verbunden mit Tombola findet am 12. und 13. Juli statt.
Loose zur Tombola à 30 Pfennige
sind bei den Schaffnern zu haben.                                                    
Schönberg den 14. Juni 1880.                                                    
Kapitain und Aelteste der Schützenzunft.
Conr. Schultze.       F. Baer.       J. Greiff.


Boye's Garten.
Freitag den 18. Juni
großes Militair=Concert,
ausgeführt von der Capelle der Mecklenburgischen Feldartillerie.
Anfang 5 Uhr. Entrée à Person 30 Pfennig. Nach dem Concert Ball,
wozu ebenso freundlichst als ergebenst einladet                                                    
Schönberg den 3. Juni 1880.                                                    
                                                    M. Boye Wwe.


Einladung zum                                                    
ScheibenschießenScheibenschießen
nach Gewinnen am 20. und 21. Juni.

Ein Satz von 3 Schüssen, worauf nur ein Gewinn fallen kann, kostet 1 M. Büchsen und Schießbedarf wird von mir geliefert.

Hierzu ladet ergebenst ein                          
Gastwirth Oldenburg,     
Lockwisch.          


Buttermaschinen
in vielen Arten und Größen auf Lager bei                          
                                                    Ludw. Warnke-Mölln.


Vorläufige Anzeige. Einem geehrten Publikum von Schönberg und der Umgegend die ergebene Anzeige daß ich demnächst mit meiner aus den vorzüglichsten Kräften bestehenden Schauspiel=Gesellschaft eintreffen werde, um einen Cyclus von 12 Vorstellungen in Köster's Hotel zu eröffnen. Zur Aufführung kommen nur Novitäten von bestem Renommen, als: "Doctor Klaus", "Rolf Berndt", "Wohlthätige Frauen", "Hasemann's Töchter", "Fromme Wünsche", "Johannistrieb" etc. etc., und ist auch das Gesangsfach ganz ausgezeichnet vertreten. Allerorts erfreute sich mein Unternehmen der besonderen Theilnahme, wie aus den Berichten aus den Nachbarstädten hervorgeht. Die Gesellschaft zählt ca. 18 Personen für Schauspiel, Lustspiel, Gesangsposse und Operette. Durch meinen Oberregisseur, Herrn Wüpper, werde dieser Tage eine Abonnementsliste circuliren lassen und bitte um gütige Unterstützung.
Hochachtungsvoll       
Franz Bergmann,        
Director des Stadttheaters     
zu Rendsburg.          


Wohnungsgesuch.

Diejenigen der geschätzten Einwohner Schönbergs, welche gesonnen sind für die Zeit meines Hierseins Mitglieder meiner Gesellschaft in Logis zu nehmen, werden gebeten, gefl. Adressen in der Expedition dieser Zeitung mit Preisangabe abzugeben und bemerke noch, daß ich für pünktliche Zahlung einstehe.

Franz Bergmann,
Director des Stadttheaters zu Rendsburg.


Gartenmöbel
in größter Auswahl
empfehlen billigst
Jürgensen & Robschuld
Lübeck, gr. Burgstrasse 717.


Grabkreuze
in größter Auswahl
empfehlen billigst
Jürgensen & Robschuld
Lübeck, gr. Burgstrasse 717.


Zum Freitag den 18. d. Morgens habe ich einen Transport Pölkschweine zu verkaufen.

Buchholz in Schönberg.


Das Möbel=Magazin
der vereinigten Tischlermeister zu Schönberg

empfiehlt sein reichhaltiges Lager dem geehrten Publikum Schönbergs und Umgegend.
Das Magazin befindet sich im Hause des Kaufmanns W. Wieschendorf und ist demselben auch der Verkauf übertragen.


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 17.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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