No. 15
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. Februar
1880
fünfzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1880 Nr. 15 Seite 1]

Das Reichsheer.

Das Reichsheer erscheint etatsmäßig in vier Contingente getheilt: ein Preußisches, ein Sächsisches, ein Bayrisches und ein Würtembergisches.
Von der Gesammtsumme von 401,659 Mann kommen
auf das Preuß. Contingent 311,423 Mann
auf das Sächsische Contingent 24,208 Mann
auf das Würtemb. Contingent 17,784 Mann
auf das Bayerische Contingent 48,244 Mann.
Bekanntlich haben wir eine dreijährige Präsenzzeit, also immer in dreijährigem Turnus ein ganz neues Heer. Nur die Chargirten und Offiziere, die eigentlichen Berufssoldaten, sind die eigentlichen Träger der militärischen Tradition, die Lehrer des Nachwuchses, das bleibende Element - soweit eben Menschliches bleibend genannt werden kann. Welch' großes Gewicht mit Recht auf diese Chargirten gelegt wird, beweist am deutlichsten deren Zahl. Wir haben im Reichsheere nicht weniger als 17,227 Offiziere und 48,531 Unteroffiziere, zu welchen letzteren die 5072 Unteroffiziere Spielleute ebenso wenig gerechnet sind, wie die 749 Zahlmeister=Aspiranten und 3485 Lazarethgehilfen. Auf 20 Gemeine und Gefreite kommen im Durchschnitt 3 Unteroffiziere und 1 Offizier. Der Soldat des Bayrischen Contingents consumirt, so zu sagen, etwas mehr Vorgesetzte, als der Soldat der anderen Contingente. Anderwärts begnügen sich etwa 6,8 Mann mit einem Unteroffiziere, in Bayern absorbiren bereits 6,3 Mann die erzieherische Thätigkeit eines Unteroffiziers. Im gleichen Verhältniß ist auch die Zahl der Offiziere in Bayern größer. - Daß durchschnittlich auf 100 Mann 3 Spielleute kommen, ist ein Beweis für die Pflege, welche die Musik in unseren Armeen erfährt; die Würdigung musikalischer Fertigkeit drückt sich - abgesehen von den Musikzuschüssen, welche die Offiziere leisten - darin aus, daß unter zwölf Spielleuten durchschnittlich 5 Unteroffiziere sind. Die Zahl der Oekonomiehandwerker erreicht die stattliche Höhe 9526. Auffällig ist dagegen die geringe Zahl - 619 - der Büchsenmacher. Den Sold empfängt die Armee durch 745 Zahlmeister, auf deren jeden also 562 Mann kommen. Die Fürsorge für die Gesundheit des Heeres liegt 1624 Aerzten ob, deren Zahl für die Friedenszeit sehr reichlich bemessen erscheint, aber doch nicht gekürzt werden darf, damit es im Kriegsfalle nicht an geübten Kräften fehle. Auf einen Arzt entfallen im Ganzen 258 Soldaten. Noch besser sind die Dienstpferde bedacht, deren je 128 einem Roßarzt zur Pflege in Krankheitsfällen anvertraut sind; es giebt nämlich zu 79,893 Dienstpferden 622 Roßärzte.


Politische Rundschau.

Der im Jahre 1876 vorgelegte Kasernirungsplan soll dem Reichstag in dieser Session wieder vorgelegt werden.
Frankreich. Ministerpräsident Freycinet in Paris hat neulich gesagt: nächstens lassen wir die hohe Politik ganz bei Seite liegen und wenden uns ganz der Aufgaben der inneren Wohlfahrt, den Bauten etc. zu. Dieses Wort haben Unzählige mit Freuden vernommen, namentlich die arbeitenden Classen, bei denen ein Krieg nichts weniger als populär ist. Sie lockt Arbeit und Brod viel mehr als ein Rachekrieg. Ihre besten Verbündeten sind ihre Frauen, die Arbeiterinnen die in Paris eine große Rolle spielen. Eine Deputation von solchen Arbeiterinnen erklärte neulich rund heraus: wenn Regierung und Abgeordnete es wieder dahinbringen, daß die Pariser marschiren oder sich belagern lassen müssen, so wollen wir Frauen auch ein Wort darein reden!
Rußland. Lauter als alle Schreckensrufe zuvor tönt eine neue entsetzliche Kunde von der Newa her. Am 17. Februar Abends hat im Kaiserlichen Winterpalais zu St. Petersburg eine Explosion stattgefunden. Von der Kaiserlichen Familie ist Niemand verletzt. Die Mine lag unter dem Wachzimmer, dieses befindet sich unter dem Speisesaal, in welchem die Kaiserliche Familie noch nicht versammelt war, in Folge einer zufälligen Verspätung. Von der Wachmannschaft sind 45 verwundet, darunter 8 bereits verstorben. In den Fußboden des Speisezimmers ist eine Oeffnung gerissen, 10 Fuß lang und 6 Fuß breit. - Also eine zufällige Verspätung hat die ganze Kaiserlich russische Familie vor dem Entsetzlichsten bewahrt. - Welch' eine erstaunliche Fügung Gottes ist es , daß von all' den Attentaten, von denen die Kunde seit zwanzig Monaten Europa alle paar Wochen durchzittert, nicht ein einziges sein Ziel erreicht hat. An der Spree, am Golf von Neapel, am Manzanares, an der Newa - überall dieselben Verbrechen, überall glücklicher Weise dieselbe Resultatlosigkeit durch Gottes gnädige Fügung!
Italien. Die päpstliche Encyklika vom 10. d. über die Ehe ist nun veröffentlicht worden. Der Papst weist in derselben auf die Wohltaten der Kirche für die Gesellschaft hin. Die Ehe sei von Gott eingesetzt, der ihr als wesentliche Merkmale Einheit und Beständigkeit verliehen habe. Die durch heidnische Corruption gesunkene Ehe sei von Christus wieder zur vornehmsten Ehre aufgerichtet und zur Würde eines Sacraments erhoben worden. Die Ehegerichtsbarkeit gehöre demnach der Kirche. Der Papst tadelt die Usurpation weltlicher Gewalt, alle Völker hätten die Ehe unter den Schutz der geistlichen Autorität gestellt, indem sie den heiligen Charakter der Ehe anerkannten. Die Kirche habe stets unabhängig von der weltlichen Macht ihre Rechte betreffs der Ehe ausgeübt. Die Encyklika zählt die übeln Wirkungen der ohne Zuhilfenahme der kirchlichen Jurisdiction geschlossenen Ehen auf, verweist auf die Ehescheidung, die in einigen Gesetzgebungen eingeführt werden solle, und betont deren verhängnißvolle Folgen, welche die menschliche Begierde von jedem Zügel befreien und den

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bösen Leidenschaften überantworten würden. Der Papst fordert in wohlwollender Weise die weltlichen Behörden auf, den Richtern der Kirche bezüglich der Ehe Achtung zu verschaffen, gleichwie die Kirche wünsche, daß die einschlägigen Rechte des Staates geachtet würden. Schließlich appellirt der Papst in warmen Worten an die Eintracht der geistlichen und weltlichen Behörden.


- Um die Ott'sche Erbschaft in Wien hat sich ein förmlicher Sagenkreis ausgebildet. Thatsache ist, daß die Erbschaft wohlgezählt 1.700,000 Gulden in Werthpapieren und mehre Hunderttausend Gulden an Häusern etc. beträgt. Von zahlreichen Erbansprüchen hat das Landgericht in Wien bis jetzt die von dem Notar Büttner in Tauberbischofsheim für etwa 50 Client angemeldeten Erberklärung zur Verhandlung angenommen und alle andern zurückgewiesen; zugesprochen ist diesen das Erbrecht noch nicht und es können sich auch noch andere melden; das Concurrenz=Edikt läuft noch bis zum 23. Mai d. J. Erst nach diesem Termin wird entschieden, wer in erster Linie erbberechtigt erscheint.
- Ein armer Junge in Schweinfurt, dem der Vater früh gestorben war, fristete mühsam sein Leben durch Stundengeben und Kartenzeichnen. Härter fast noch ging's ihm auf der Gewerbe= und polytechnischen Schule in Nürnberg; er setzte es aber durch und erhielt in jeder Classe die erste Censur. Später wurde er beim ersten Telegraphen in Bayern angestellt und zuletzt stand er als Direktor an der Spitze des bayrischen Telegraphenwesens, hochangesehen im In= und Ausland. Das ist der Direktor v. Gumbart in München, der dieser Tage gestorben ist.
- Ein Opfer der Morphiumsucht. In einer Staatsirrenanstalt ließ eines Tages der Direktor einen Kranken durch den Assistenzarzt zur Untersuchung vorführen. Der Geisteskranke hatte ein leichtes Uebel am Arm, zu dessen genauerer Besichtigung eine Entkleidung des Armes nöthig war. Zum Erstaunen des Hülfsarztes nahm der Director ein bereitgehaltenes großes Amputationsmesser in die Hand und sagte: "da wollen wir den Arm einfach abschneiden" Gleichzeitig schickte er sich an, ohne irgend welche weitere Vorbereitung die blutige Operation zu beginnen. Als nun der Hülfsarzt seinem Vorgesetztem wegen der Grundlosigkeit dieses ärztlichen Verfahrens Vorstellung zu machen suchte, ließ sich der Direktor in der Verfolgung seines Vorhabens nicht abhalten, sondern setzte das Messer zum Schnitte an. In diesem Augenblick fiel der Assistent dem Operateur in den Arm und in das Messer, um den armen Kranken zu schützen, indessen der Direktor zornig über den Eingriff seines Untergebenen mit gezücktem Messer auf Letzteren losstürzte. Der Kranke konnte Zeit gewinnen, sich in Sicherheit zu bringen und rief um Hülfe. Der junge Arzt erreichte noch glücklich die Klingel und konnte durch herbeigeeilte Wärter aus seiner gefährlichen Lage befreit werden. Der wüthende Irrenhausdirektor von dem man jetzt die Ahnung hatte, daß er plötzlich verrückt geworden war, wurde überwältigt, in die Zwangsjacke gebracht und in eine andere Irrenanstalt überführt, woselbst er seit Monaten unausgesetzt wüthet, tobt und schreit und seiner Auflösung entgegengeht. Die Ursache der Katastrophe war folgende. Der Direktor war durch Nichterfüllung ehrgeiziger Pläne und gleichzeitige pecuniäre Enttäuschungen in einen Zustand absoluter Schlaflosigkeit gekommen, zu dessen Abhülfe er sich mit Morphium betäubte. Auf diese Weise war er heimlicher Morphiumspritzer geworden und in jenen ersten Tobsuchtanfall gekommen. Da man diesen Zusammenhang anfangs nicht ahnen konnte, so war der Zeitpunkt, zu welchem der Direktor seine Morphiumeinspritzungen zu machen pflegte, mehrmals übergangen worden und jener schauderhafte Zustand von Tobsucht und Wahnsinn eingetreten, welcher bei plötzlicher Entziehung des angewöhnten Morphiumgiftes einzutreten und die Ursache von raschem Hinsiechen des Körpers und Geistes zu werden pflegt. Aehnlichkeit bis zu einem gewissen Grade hat der Zustand der Säufer, welche bei plötzlicher Entziehung des Schnapses vom Dilirium und der Tobsucht ergriffen werden.
- In den Mehrausgaben für Militär spielen auch die Brieftauben eine Rolle. Das deutsche Reich zahlt für sie künftig nicht mehr 10,500, sondern 19,000 M. Die Flugversuche der Tauben werden ausgedehnt und eine besondere Zuchtstation zur Erlangung eines ächt militärischen Stammes wird eingerichtet werden. Von dem alten sentimentalen Liebesseufzer: "Wenn ich ein Vöglein wär', flög' ich zu Dir!" ist bei dieser strammen militärischen Zucht nicht mehr die Rede.
- Wenn General Grant in Washington bei der nächsten Wahl wieder Präsident wird, so kann er sagen, ich habe die Welt gesehen und habe alles geprüft und werde das Beste behalten. Drei Jahre war er mit seiner ganzen Familie auf Reisen durch mehr als die halbe Welt, seine Umstände erlaubten ihm das. Wie der Alte, so die Kinder; die Tochter hat sich mit einem vielfachen Millioneser verheirathet und der Sohn sich mit einer Tochter eines Californischen Spekulanten verlobt, die ihm 2 1/2 Mill. Dollars Mitgift zubringt. So geht in dieser Familie alles grand.
- Am 9. Februar brauste der Bahnzug zwischen Renge und Coblenz dahin, die Passagiere unterhielten sich munter oder schliefen und Niemand dachte an etwas Schlimmes. Nur ein Schaffner, Michael Erken, hatte bemerkt, das etwas nicht in Ordnung, und das Band an einem Rade gesprungen und der Zug aus den Schienen war. Im Nu war er auf den Zug hinauf geklettert und hatte die Glocke geläutet, gerade noch früh genug, daß mit aller Gewalt gebremst werden konnte. Der Zug stand keine Hand breit vor einem steilen und tiefen Abhang, die aufgeschreckten Passagiere holten tief Athem, sie sahen's mit einem Blick und eine Secunde später, so lagen sie alle zerschmettert. Dem Schaffner Erken verdankten sie Gesundheit und Leben.


Schöffengericht,
Schönberg, den 19. Februar 1880.

Der Zimmergeselle B. aus P. angeklagt den Knecht B. aus R. in der Nacht vom 1-2 Januar d. J. auf öffentlicher Landstraße ohne jegliche Veranlassung mit einem Handstock über den Kopf geschlagen zu haben, bestreitet zwar die Anklage, jedoch wird durch die Zeugenvernehmung festgestellt, daß die Anklage begründet ist, und trägt diese verübte Mißhandlung dem Angeklagten eine Gefängnißstrafe von 3 Tagen ein.
Der Arbeitsmann B. zu R. hatte den Schneider H. zu R. angeklagt, ihn verleumdet zu haben, indem er zu mehreren Leuten gesagt haben solle, er, B., sei ein Mörder, er habe ihn, H., mit einem Messer gedroht und gesagt, er wolle ihm das Genick umdrehen. Der Angeklagte leugnete, den Kläger einen Mörder genannt, gestand aber zu, zu mehreren Leuten die Aeußerung gemacht zu haben, daß er vom Kläger mit einem Messer bedroht sei und daß Kläger zu ihm gesagt habe, er wolle ihm das Genick umdrehen. Durch die Zeugen wurde auch nichts bewiesen, als was Bekl. Selbst zugestand und da der Kläger nicht nachweisen konnte, daß der Bekl. ihn mit einem Messer bedroht und die betr. Aeußerung gemacht zu haben, so wurde er wegen Verläumdung zu einer Geldstrafe von 15 M. verurtheilt.
Die dritte Sache, wegen öffentlicher Beleidigung, wurde vor dem Termine verglichen.


Anzeigen.

In Sachen betreffend das Hypothekenbuch über die zu Lüdersdorf belegene Büdnerei Nr. 1 c. p. des Webers Jochen Mett aus Campow wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf das am 14. d. M. abgehaltene Liquidations=Protocoll sofort im Termine der Präclusivbescheid abgefaßt und publicirt worden ist.
Schönberg den 15. Februar 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.     


Antragsmäßig soll über die zu Pahlingen sub Nr. XIV. belegene Vollstelle c. p. des Hauswirths Joachim Heinrich Faasch daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstück zu haben vermeinen und deren Eintragung in das

[ => Original lesen: 1880 Nr. 15 Seite 3]

niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag den 16. März 1880
Vormittags 11 Uhr

peremtorisch und unter dem Nachtheile hiermit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als auch die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einen, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidations=Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 29. December 1879.

Großherzogliches Amtsgericht.
G. Horn.

A. Dufft.     


Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Gastwirths Heinrich Duve in Schönberg wird, da seine Zahlungsunfähigkeit gerichtskundig ist und er selbst den Antrag auf Eröffnung des Concursverfahrens gestellt hat heute, am 16. Februar 1880, Vormittags 9 1/4 Uhr das Konkursverfahren eröffnet.
Der Rechtsanwalt Dufft zu Schönberg wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 9. März 1880 bei dem Gerichte anzumelden. Schriftlichen Anmeldungen ist Abschrift beizufügen.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines andern Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in §. 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände - und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf

Dienstag den 16. März 1880
Vormittags 10 Uhr

- vor dem unterzeichneten Gerichte, Sessionszimmer I., Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von dem Forderungen für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, den Konkursverwalter bis zum 9. März 1880 Anzeige zu machen.

Großherzogliches Amtsgericht zu Schönberg
den 16. Februar 1880.
                          Zur Beglaubigung
                          H. Diederich,
                          Amtsgerichts=Actuar.


Auction

am Montag den 23. Februar cr. von Morgens 10 Uhr an sollen im Pfandlocal des hiesigen Gerichtsgebäudes die nachgenannten Pfandstücke als:

1. gegen 350 Flaschen Wein, namentlich:
Chat. Pomys, Chat. Latour, Chat. Priban, Chat. Dauzac, Sm. H. Lafitte, Vonê, Nuits, Champagner, Rüdersheimer, Liebfrauenmilch etc.
2. 31 Fl. feinen Arrac
3. eine Parthie Bier auf Flaschen und
4. 15/10 Kisten Cigarren
öffentlich meistb. gegen Baarzahlung verkauft werden.
Schönberg den 12. Februar 1880.

Staffeldt, Gerichtsvollzieher.     


Lebensversicherung. Die Lebensversicherungsbank für Deutschland in Gotha, die älteste und größte deutsche Lebensversicherungsanstalt, hat trotz der Ungunst der Zeiten im vorigen Jahre wieder 27 1/2 Millionen M. neu versichert und dadurch einen Versicherungsbestand von mehr als 364 Millionen M. erreicht, welche Summe auf das Leben von 54,470 Personen, zum größten Theile als Erbe von Wittwen und Waisen in einem verhältnißmäßig kurzen Zeitraum zur Auszahlung zu kommen hat.
Die Fonds der Bank, welche letztere während ihrer bisherigen 51jährigen Wirksamkeit bereits gegen 120 Millionen M. fällig gewordene Versicherungssummen ausgezahlt hat, sind auf 89 1/4 Millionen M. angewachsen, deren größter Theil - mehr als 75 Millionen M. gegen hypothekarische Sicherheit auf landwirthschaftliche Besitzungen ausgeliehen ist. In den Bankfonds sind außer der rechnungsmäßigen Reserve 19 1/2 Millionen M. unvertheilte Ueberschüsse inbegriffen welche aus den letzten fünf Jahren herrühren und in diesem und den nächsten vier Jahren als Dividende an die Versicherten zur Vertheilung kommen, in gleicher Weise, wie die 52 1/3 Millionen M., welche im Ganzen bis Ende vorigen Jahres bereits als Dividende ertheilt worden sind. Diese Dividende, welche sich in den letzten zehn Jahren auf durchschnittlich 37,7 % der Jahresprämie gestellt hat, beträgt im laufenden Jahr 38 % und wird sich, wie sich aus den veröffentlichten Rechenschaftsberichten bereits ziemlich zuverlässig feststellen läßt, im nächsten Jahre voraussichtlich auf 39 %, im Jahre 1882 aber auf 42% belaufen.


Zu Ostern d. J. werden wiederum neue Zöglinge in das Großherzogliche Schullehrer=Seminar hieselbst aufgenommen werden. Da jedoch Internatsstellen voraussichtlich erst zu Ostern k. J. zur Erledigung kommen werden, so kann bis dahin den Aspiranten, welche durch die Aufnahmeprüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben, nur die Theilnahme am Seminarunterricht gewährt werden, während sie Wohnung und Kost unter den gewöhnlichen, ihnen alsdann bekannt zu gebenden Bedingungen sich im Orte verschaffen müssen. Auch haben sich die durch die Prüfung Auszuwählenden vor Beginn des Seminarcurses durch Beibringung eines von ihnen selbst, wie von den Vätern resp. Vormündern unterschriebenen, von den Ortsobrigkeiten zu beglaubigenden Reverses zum Landesherrlichen Dienst auf zehn Jahre zu verpflichten.
Die Aufnahmeprüfung wird am Donnerstag, den 26. Februar d. J. von Morgens 8 Uhr an die durch Regierungsverfügung von 17. Febr. 1872 (Off. Anz. Nr. 8 dess. J.) vorgeschriebene ärztliche Untersuchung wird Tags zuvor stattfinden, und haben die Aspiranten sich dieserhalb bis zum 25. Febr. Mittags im Seminar vorzustellen. Bei der Aufnahme werden diejenigen jungen Leute, welche das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben oder im laufenden Kalenderjahre noch zurücklegen, in erster Linie berücksichtigt werden.
Die Meldung, welche bis zum 18. Febr. einzureichen ist, geschieht durch Einsendung eines von dem Seminar=Aspiranten selbst geschriebenen Lebenslaufes an den Unterzeichneten, worin namentlich über den Gang der Vorbildung, den bisherigen Aufenthalt und die etwaige Dienststellung berichtet wird. Diejenigen Aspiranten, welche öffentliche Schulen in Städten besucht haben, haben ein Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Schule beizufügen. Außerdem ist von einem Jeden beizubringen: ein Taufschein, ein von dem betreffenden Prediger auszustellendes Zeugniß über sittliche Befähigung und untadelhafte Führung und eine vom Vater oder Vormund vollzogene, von der Ortsobrigkeit beglaubigte Bescheinigung über das Vorhandensein der erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung des Eintrittsgeldes von M. 16,50 und des für die demnächstige Aufnahme in das Internat erforderlichen Pensionsgeldes von jährlich M. 75.
Mirow, den 24. Januar 1880.

Beckström,        
Seminardirector.     


Vom 19. bis 23. d. M.
Schaustellung

eines großen, reich in Eichenholz geschnitzten Schrankes, (Bilderrepositorium).

            E. Hauschild,
                          Tischler und Bildhauer.

Schönberg, kalter Damm 2.


Einige tüchtige Tagelöhner=Familien finden zu Ostern Unterkommen bei gutem Verdienst zu

Torisdorf.

NB. Hofgänger werden nicht gehalten.


[ => Original lesen: 1880 Nr. 15 Seite 4]

Jürgensen & Robschuld,
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Soeben erschien in unserem Verlage und ist in allen Buchhandlungen vorräthig:

Alphabetisches Verzeichniß
sämmtlicher Städte und Ortschaften
der Großherzogthümer
Mecklenburg=Schwerin und Strelitz
mit Angabe des betreffenden Amtsgerichtsbezirkes und der Poststation.
Nach amtlichen Quellen bearbeitet.
Preis gebunden 1 Mk. 25 Pf.
Hinstorff'sche Hofbuchhandlung
in Ludwigslust.

Nach Orten wo sich keine Buchhandlung befindet senden wir franko gegen Franko=Einsendung des Betrages.


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Confirmations-Anzüge

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Holstenstrasse 177.                          


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                          Rupensdorf.


Am Montag Nachmittag ist auf dem Wege von Schönberg bis Carlow ein Packet mit Leinen verloren worden, das der Finder gefälligst gegen eine Belohnung von 3 M. abgeben will in der Expedition dieses Blattes.


Ein braunes wollenes Umstecktuch verloren abzugeben bei

H. Meyer, Uhrmacher


Ein Eckschrank sowie einige Stühle mit Brettersitz habe billig zu verkaufen, auch empfehle fertige Särge.

J. Busch, Tischlermeister.     


ff. feinschmeckenden gebrannten Lagr. Caffe 1,30 M.
feinschmeckenden Campinos Caffee 1,20 M.
feinschmeckenden Campos Caffee 1,08 M.

empfiehlt                 
J. Ludw. D. Petersen.     


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Palingen.                                                    J. Möller, Stellmacher.


In der Holländerei zu Torisdorf wird zu Ostern ein Mädchen, sowie ein confirmirter gesucht.


Ich erlaube mir hiermit die Anzeige zu machen, daß ich von nun an Leichen ankleide und zugleich auch als Krankenwärterin für Schönberg und Umgegend mich bestens empfehle und bitte, bei vorkommenden Fällen mich gütigst in Anspruch nehmen zu wollen.

                          Stuht, Wittwe,
                          Schönberg, vor dem Siemzerthore.


Heute Nachmittag halb 3 Uhr entschlief unser lieber Bruder und Schwager Heinrich Bräme im 39. Lebensjahre.
Schönberg den 17. Februar 1880.

H. C. Weinrebe und Frau.      

Die Beerdigung findet Sonnabend Nachmittag 3 Uhr statt.


Am 17. d. Mts. 12 Uhr entschlief nach kurzem Krankenlager unsere innigst und heißgeliebte Tochter Ida in ihrem zarten Alter von 8 Jahren 11 Monaten; um stille Theilnahme bitten die

tiefbetrübten Eltern Schlachtermeister Bockwoldt und Frau.

Die Beerdigung findet am Sonntag den 22. Februar Nachmittags 4 Uhr statt.


Kirchliche Nachrichten.
Bußtag, den 20. Februar.
Vormittags=Kirche: Pastor Langbein.
Nachmittagskirche: Reallehrer Candidat Kolbatz.

Sonntag den 22. Februar.
Vormittagskirche: Pastor Langbein.
Abends 6 Uhr Passionspredigt: Pastor Langbein.
Amtswoche: Pastor Langbein.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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