No. 29
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. April
1879
neunundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1879 Nr. 29 Seite 1]

Des Osterfestes wegen erscheint die nächste Nummer am Freitag den 18. April.


Anzeigen.

In der Concurssache des Müllers Heinrich Meyn zu Mannhagen ist, nachdem die erforderlichen Sicherheitsmaßregeln getroffen und der Hauswirth Heinrich Nehls zu Mannhagen zum interimistischen Güterpfleger bestellt worden, ein Liquidationstermin auf

Sonnabend den 17. Mai d. J.
Vormittags 11 Uhr

vor dem Großherzoglichen Justizamte hieselbst angesetzt, zu welchem Alle, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen an den Cridar und dessen Vermögen zu haben vermeinen, zwecks Anmeldung ihrer Ansprüche und Vorlegung ihrer schriftlichen Beweismittel unter dem hiedurch ein für allemal angedroheten Nachtheile der Abweisung von der vorhandenen Masse und des Ausschlusses mit ihren Beweismitteln hiermit peremtorisch geladen werden.
Gleichzeitig ist auch ein Termin auf

Dienstag den 10. Juni d. J.
Vormittags 11 Uhr

vor dem Großherzoglichen Justizamte anberaumt zum Versuche gütlicher Aufgreifung des Debitwesens, event. zur Prioritätsdeduction, ferner zur Erklärung der Gläubiger über die Liquidate, sowie zur Wahl eines definitiven Güterpflegers und eines actor communis, zu welchem die Müller Meyn'schen Gläubiger unter dem ein für alle Mal angekündigten Nachtheile der Einwilligung in die Gerichtswegen zu machenden Vergleichsvorschläge - wobei etwaige Ablehnungen oder Fristgesuche von Bevollmächtigten nur im Falle einer auf Wiederspruch gerichteten Specialvollmacht, bloße schriftliche Erklärungen aber überall nicht berücksichtigt werden können - und der Ausschließung mit der Prioritätsdeduction hiedurch geladen werden.
Schönberg, den 27. Februar 1879.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


In Sachen betreffend den Concurs über das Vermögen des Müllers Heinrich Meyn zu Mannhagen sind vor dem unterzeichneten Concurs=Gerichte Termine anberaumt:

1. zum Verkaufe der zur Concursmasse gehörigen Grundstücke als:
a. der zu Mannhagen belegenen Mühle c. p.
b. des daselbst belegenen vormaligen Schulzengehöfts mit dazu gehöriger Koppel im Schaar von 1042 []R. Größe und
c. der zu Panten belegenen Viertelstelle c. p.
auf

Dienstag den 20. Mai cr.
Vormittags 11 Uhr

2. zum Ueberbot auf

Montag den 9. Juni cr.
Vormittags 11 Uhr

wozu Kaufliebhaber hierdurch mit der Bemerkung geladen werden, daß die Besichtigung der Grundstücke nach voraufgegangener Meldung bei dem Curator bonorum, Hauswirth Nehls zu Mannhagen, jederzeit freisteht.
Zur Regulirung der Verkaufsbedingungen ist ein Termin auf

Sonnabend den 5. April cr.
Vormittags 11 Uhr

anberaumt, und steht es den sämmtlichen Meyn'schen Gläubigern frei, in diesem Termine zu erscheinen.
Schönberg, den 7. März 1879.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
C. Schumann v. c.

A. Dufft.       


Nach der heute gemachten Anzeige sind dem Hauswirth Peters Baars zu Neschow in der Nacht vom 4-5 d. Mts. von seinem Hausboden mittelst Einsteigens eine Seite Speck, ein halber Schweinskopf und 14 große Mettwürste gestohlen.
Wir bitten um Vigilanz resp. Anhaltung des gestohlenen Guts und des Diebes, sowie um sofortige Benachrichtigung.
Schönberg, den 9. April 1879.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Auf Antrag Dris. Görtz für den Hauswirth J. H. Retelsdorf, die Ehefrau Catharina Elisabeth Oldörp im Beistande ihres Ehemannes des Anbauers Jochen Oldörp, den Arbeitsmann H. Bockhold, letzterer für sich und seinen minderjährigen Sohn Johann Joachim Heinrich Bockhold werden hiedurch alle Diejenigen, welche an den auf den Namen von Jochim Redelstorp und Anna Redelstorp geschriebenen Cassabrief Loosnummer 1331 über 400 Mark (Lübeck) Crt. = 480 M. außer den Imploranten, nämlich Jochen Hinrich Retelsdorf, Hauswirth zu Beutin=Restorf, Catharina Elisabeth Oldörp geb. Redelstorf daselbst und Anna Catharina Bockwoldt geb. Redelsdorf, ebenfalls in Beutin=Resdorf, Erb= oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert und schuldig erkannt - und zwar Auswärtige unter der Auflage ordnungsmäßiger Bestellung eines hiesigen Bevollmächtigten - ihre vermeintlichen Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses und bei Vermeidung, daß der vorerwähnte Stadtkassenbrief für alleiniges Eigenthum der Imploranten erklärt werden soll, binnen doppelter sächsischer Frist, mithin spätestens bis zum 1. Mai d. J., im Stadt= und Landgerichte hieselbst ordnungsgemäß geltend zu machen.
Lübeck den 31. Januar 1879.

                          Das Stadt= und Landgericht.
                          Zur Beglaubigung       Funk Dr., Act.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 29 Seite 2]

Der Verdacht wegen des von uns unterm 24. v. M. bekannt gemachten Diebstahls eines blauen Ueberrocks mit schwarzem Kragen und Futter am 19. v. M. im Boye'schen Gasthofe hieselbst richtet sich nach inzwischen stattgehabten weiteren Ermittelungen nunmehr gegen den Handlungsdiener Max Schwedt.
Derselbe ist am 5. Mai 1849 zu Stavenhagen geboren und bereits wegen Diebstahls zwei Mal bestraft.
Wir ersuchen alle resp. Gerichts= und Polizeibehörden Dienstergebenst, auf den Max Schwedt zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle auf Grund der §§ 242 und 244 des Strafgesetzbuches wegen Diebstahls verhaften und uns beschleunigt sodann davon in Kenntniß setzen zu lassen.
Schönberg, den 9. April 1879

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.       


Auf Antrag Dris. C. Plitt als Güterpflegers und Contradictors des insolventen Schänkswirths Wilhelm Hermann Marcellus Rehm zu Lübeck werden hiedurch

1) alle Gläubiger des insolventen Schenkwirths Wilhelm Hermann Marcellus Rehm unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses von der Concursmasse, sowie alle diejenigen, welche an einzelne im Besitze der Concursmasse befindliche Gegenstände Ansprüche zu haben vermeinen, unter dem Präjudiz des Verlustes ihres Rechts schuldig erkannt, solche Forderungen und Ansprüche binnen sechs Monaten, mithin spätestens am 22. Mai 1879 unter Beifügung der vorhandenen Beweismittel in Original und Abschrift sowie mit Angabe des etwa in Anspruch genommenen Vorzugsrechts bei dem Güterpfleger und Contradictor Dr. C. Plitt gegen Empfang eines Anmeldescheins, im Falle dessen Wiederspruchs beim Stadt= und Landgerichte, und zwar Auswärtige durch einen hiesigen Bevollmächtigten, anzumelden;
2) alle diejenigen, welche der Concursmasse gehörige Sachen in Händen haben, schuldig erkannt, von diesen Sachen und den ihnen etwa angeblich daran zustehenden Rechten innerhalb gleicher Frist Anzeige bei dem Güterpfleger und Contradictor zu machen, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie widrigenfalls ihrer Rechte für verlustig erklärt, auch zur unentgeltichen Herausgabe solcher Sachen verurtheilt und unter Umständen als unredliche Besitzer zur Verantwortung gezogen werden sollen;
3) alle Schuldner des Cridar aufgefordert, bei Vermeidung abermaligen Zahlung, ihre Schuld nur den implorantischen Güterpfleger zu berichtigen.
Lübeck den 22. November 1878.

Das Stadt= und Landgericht.
Zur Beglaubigung           Funk Dr., Act.


Acker=Verpachtung.

Am Tage nach Ostern, Dienstag den 15. April d. J., Morgens von 9 Uhr an, soll der Stadtacker auf dem Spiegelfelde an Ort und Stelle auf 12 Jahre parcelenweise öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Die Verpachtungs=Bedingungen werden vor der Verpachtung verlesen.
Pachtliebhaber sind hiedurch zu zahlreichem erscheinen eingeladen.
Schönberg den 10. April 1879.

Der Magistrat.


Holz=Auction

Am Sonnabend den 19. April Morgens 9 Uhr sollen in Kösters Hotel hieselbst nachstehende Holz=Sortimente aus dem Rupensdorfer Holze meistbietend verkauft werden.

In den sog. Sülsdorfer Tannen.

6 Rmt. eichen Kluft und Knüppel
31 Fuder starke eichen Durchforstholz I. Cl.
ca. 40 Rmt. tannen Kluft und Knüppel.
Schönberg, den 10. April 1879.

Der Oberförster:       
C. Hottelet.            


Holz=Auction.

Am Mittwoch den 16. April Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Fahrenkrug zu Lüdersdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend verkauft werden.

1. Aus den Herrenburger Tannen.

  68 Rmt. tannen Kluft und Knüppel

2. Aus dem Schlage bei Lenschow.

186 Rmt. tannen Kluft und Knüppel
  35 Rmt. tannen Späne.
Schönberg den 7. April 1879.

Der Oberförster:       
C. Hottelet.            


Holz=Auction.

Am Donnerstag den 17. April Morgens 10 Uhr sollen beim Gastwirth Michelsen zu Selmsdorf nachstehende Holzsortimente meistbietend bei freier Concurrenz verkauft werden.

a. Hohenmeiler Tannen.

ca. 55 Fuder tannen Durchforstholz von Hopfenstangen bis Schleetstärke.
ca. 370 Rmt. tannen Kluft und Knüppel
ca. 11 Rmt. birken Knüppel
ca. 5 Fuder gering ellern Wadelholz
ca. 41 Rmt. tannen Rodestämme.

b. Palinger Tannen.

24 Rmt. tannen Rodestämme.
Schönberg, den 6. April 1879.

Der Oberförster:       
C. Hottelet.            


Am Sonnabend den 19. April d. J. von Morgens 10 Uhr an, sollen im Gastwirth Boye'schen Locale in Schönberg an abgepfändeten Gegenständen:

1 Schreibsecretair, 1 eschene Kommode, 1 Sophatisch, 1 Sopha und 4 Polsterstühle
öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.

Schönberg.                                                     Staffeldt, Landreiter.


Schul=Anzeige.
Real= und Bürgerknabenschule.

Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag den 22. April Morgens 7 Uhr. Die Aufnahme neuer Schüler findet am Montag den 21. April Morgens 10 Uhr im Schulgebäude statt. Jeder neu eintretende Schüler hat einen Impfschein und die nicht in hiesiger Gemeinde geborenen außerdem einen Geburtsschein mitzubringen.
Schönberg im März 1879.

Direktor Dr. Schildt.       


Bürgermädchenschule.

Anfang des neuen Schuljahrs am Montag den 21. April Morgens 7 Uhr. Die Aufnahme neuer Schülerinnen findet an demselben Tage Morgens 9 Uhr statt. Jede neu eintretende Schülerin hat einen Impfschein und die nicht in hiesiger Gemeinde geborenen außerdem einen Geburtsschein mitzubringen.
Schönberg 1. April 1879.

Rektor Rußwurm.       


Tesch's Restauration.
an beiden Ostertagen.
Krebssuppe.          Karpfen.
Kalte und warme Speisen a la Carte.
an allen Festtagen
Bock=Bier vom Faß
Marienthaler vom Faß
Rostocker vom Faß
Wismarsches vom Faß
Erlanger vom Faß
Kieler Bier auf Flaschen.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 29 Seite 3]

Mühlen=Verpachtung

Von der Gutsherrschaft zu Löwitz soll das Löwitzer Windmühlengehöft mit Zubehör zu Johannis d. Js. neu verpachtet werden. - Wir haben auf Antrag der gedachten Gutsherrschaft zu dieser Verpachtung im Wege des Meistgebots einen Termin auf dem Löwitzer Mühlengehöfte auf

Dienstag den 15. April d. Js.

Nachmittags 3 Uhr anberaumt, wozu Pachtliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verpachtungs=Bedingungen auf dem Hofe zu Löwitz einzusehen sind und die Besichtigung des Mühlengehöfts zu jeder Zeit gestattet ist.

Patrimonial=Gericht Löwitz, den 18. März 1879.


Zur Gartenbestellung

empfehle ich meine Gartenspritzen, Rasenmäher, Spaten, Hacken, Schaufeln, Harken, Grabeforken, Schauffeleisen u. s. w. wovon eine sehr große Auswahl auf Lager habe.

Ludw. Warncke Mölln i. Lbg.


Eisen= u. Bronce=Gußwaaren

Tische mit grauen, rothen, schwarzen und weißen Marmorplatten, Blumentische, Blumen= und Lampenständer, antike Vasen= und Schalen, Tafelaufsätze, Kandelaber, Statuen, Consolen u. s. w. in großer Auswahl.

Ludw. Warncke Mölln i. Lbg.


Lefaucheux und Lanaster

Flinten und Büchsflinten, sowie auch sämmtliche Jagdgeräthe und Utensilien sind in sehr großer Auswahl auf Lager bei

Ludw. Warncke Mölln i. Lbg.


Sämaschinen

Ringelwalzen, 4schaarige und andere Pflüge in vielen verschiedenen Arten auf Lager bei

Ludw. Warncke Mölln i. Lbg.


Schafscheeren

womit man die Thiere nicht schneiden und nicht stechen kann, sind auch außerordentlich geeignet um langhaarige Hunde und Pferde zu scheeren, sind in verschiedenen Arten vorräthig bei

Ludw. Warncke Mölln i. Lbg.


Bekanntmachung.

Der diesjährige Frühjahrs=Beitrag der Mitglieder der Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner ist mit 5 Zehntel und die vorletzte Rate vom Reserve=Fond mit ein Zehntel, also den Gesammtbeitrag mit sechs Zehntel des einfachen Ansatzes (6/10 Simplum) in der Zeit vom 15.-31. Mai d. J. auf dem hiesigen Bureau zu entrichten.
Lübeck den 8. April 1879.

                          Die Direction
                          des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins
                          der Landbewohner
                                    Namens derselben:
                                    Bruhn, Sekretair.


Ein Junge

findet zum 1. Mai in der Meierei zu Hof=Lockwisch einen Platz.

Röper.       


40 Ferkel
6 Wochen alt,
sind verkäuflich in der Meierei zu Hof=Lockwisch

Röper.       


Zur bevorstehenden Saatzeit halte mich den Herrn Landwirthen mit Kraftdünger bestens empfohlen. Lager bei Herrn H. Pumplün in Carlow.

Ratzeburg.                                                     F. Becker.


Das Neueste und Feinste in Filz= und Seidenhüten, sowie ein reichhaltiges Lager in Herren= und Knabenmützen empfiehlt

Heinr. Schäding.       


Stollwerck'sche
Chocoladen und Cacaos

sorgfältigste und vollkommene Fabrikation. Unbedingte Garantie für den Wortlaut der Etikette. Preise jeder Tafel aufgedruckt.

Verkauf in den meisten guten Conditoreien, grösseren Colonialwaaren-Handlungen und Apotheken.


Niederlage
von Mauersteinen, Dachpfannen und Drains bei
                                                    Chr. Wulff,
                                                    Ratzeburg, Vorstadt.
Nähere Auskunft ertheilt                          
                                                    H. Wede, daselbst.


Frischen                          
Engl. Chlorkalk
und
do. Seifenstein
empfiehlt                                                    
                                                    Friedr. Dierking.
                                                    Ratzeburg.


      Empfehle mein Lager von
engl. Schiefer, Dachpappe, Asphalt=Theer und Dachlack, eis. Stall=, Keller= und Dachfenster Rohrschieber, Pappnägel und Drathstifte zu den billigsten Preisen

C. Schwedt.       


Unterzeichneter empfiehlt sich einem geehrten Publicum Schönbergs und Umgegend zur Anfertigung von Papp= und Schieferdächern und verspricht bei reeller Arbeit und soliden Preisen sich das vollste Zutrauen zu erwerben. Reparaturen werden prompt und billigst besorgt.

Hubert Keul,              
Papp= und Schieferdecker.       
Wallstraße.                 


Hobelblöcke und Hobeleisen jeglicher Art,

Breitbeile, Aexte, Sägen, Winkeleisen, Beitel, Feilen, Meißel, Brett=, Drumm= u. Forstsägen, krumme und gerade Zugmesser, Maurer=, Fugen= und Dachkellen in gut sortirter Auswahl empfiehlt billigst

C. Schwedt.       


Frischen Westph. Kalk
und                          
Prima Portland=Cement
empfing und empfiehlt                          
                                                    A. Wigger Nachfolger.


J. Fredericks Hefenmehl
empfiehlt                                                    
                                                    Aug. Spehr.


f. Düsseldorfer Weinmostrich
in Gläsern a 60 Pfennig,
empfiehlt                                                    
                                                    Aug. Spehr.


Bahnhof's Restauration
Schönberg.
Heute und an den beiden Feiertagen Bockbier vom Faß.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 29 Seite 4]

Bei starker Verschleimung,

oft mit Husten und sogar Brechreiz verbunden, worüber sich viele Personen des Morgens beim Aufstehen beklagen, leistet der L. W. Egers'sche Fenchelhonig besonders gute Dienste, wenn man ihn heiß einnimmt, und zwar mindestes 3-4 Mal täglich, jedes Mal einige Teelöffel. Wer an Verstopfung leidet, thut gut, jedes Mal einen Eßlöffel voll zu nehmen. Leichtere Beschwerden werden bald gehoben, bei chronischen ist ein fortgesetzter Gebrauch nothwendig. Da ein Fläschen bequem 5 Tage reicht und nur 1 M. kostet, so kommt die Kur nicht theurer zu stehen, als 20 Pfennig (Mecklenburg). Man hüte sich aber vor den vielen Nachpfuschungen des seit nunmehr 19 Jahren eingebürgerten L. W. Egers'schen Fenchelhonigs und achte sorgfältig darauf, daß derselbe nur echt ist wenn die Flasche das Siegel, den Namenszug und im Glase eingebrannt die Firma von "L. W. Egers in Breslau" trägt. Meine Verkaufsstelle ist in Schönberg allein bei Buchbinder C. Sievers.

L. W. Egers in Breslau       


Norddeutsche Hagel-Versicherungs-Gesellschaft in Berlin
Director: F. Gruner.

Diese bei weitem größte aller Hagel=Versicherungs=Gesellschaften versichert Feldfrüchte jeder Art und zahlt nach Feststellung des Schadens sofort die ermittelte Entschädigung. Geschäfts=Resultat pro 1878: 23500 Mitglieder mit 232,957,985 M. Versicherungs=Summe; Prämie nach Abzug von 20 % Rückzahlung: 1,410,096 M. = 60 1/2 Pf. pro 100 Mark Versicherungs=Summe. Durchschnittsprämie in den letzten 5 Jahren nur 76 Pfennig (Mecklenburg).
Reserven: 483,238 Mark.
Zu jeder gewünschten näheren Auskunft, sowie Aufnahme von Anträgen sind die Unterzeichneten sowie die Spezial=Agenten der Gesellschaft jederzeit gern bereit.

E. W. Peters General=Agent in Güstrow.
P. Drückhammer Haupt=Agent in Lübeck.
W. A. Untermöhl Haupt=Agent in Rupensdorf bei Schönberg i. M.
H. F. Langmack Haupt=Agent in Brackrade bei Eutin.


Bilanz
der
Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Spar-Bank
in Schwerin
pro ultimo März 1879.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]
Schwerin, April 1879
Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
C. A. Schwerdtfeger, Director.
C. L. F. Soltau, General=Agent.


Die Mecklenburgische
Lebensversicherungs= und Spar=Bank
in Schwerin

schließt Lebensversicherungen, Leibrentenversicherungen, Kapital=Einlage , Darlehns= und alle sonstigen Geld=, Inkasso= und Commissions=Geschäfte durch das unterzeichnete Bureau zu den vortheilhaftesten Bedingungen ab. Die Geschäfts=Prospekte (Nr. I. für Lebensversicherungen, Nr. II. für Leibrentenversicherungen, Nr. III. für Spar=Bank=Geschäfte) sind bei derselben unentgeltlich zu entnehmen und wird jede gewünschte nähere Auskunft bereitwilligst ertheilt.

Bureau der Mecklenburgischen Lebens=Versicherungs= und Sparbank in Schönberg.
W. Stephan.       W. H. Schacht.


Einen einspänner Wagen mit eisernen Achsen hat zu verkaufen

G. Breuel.       

Schönberg im April 1879


Von Mittwoch den 16. April fährt mein Fuhrwerk Morgens um 5 Uhr aus Carlow und 1/2 9 aus Schönberg.

Borchert, Carlow.       


Wilson's Corned Beef.
(Gekochter Pökelfleisch)
in Dosen a 2 Pfund engl.                                
empfiehlt                                                    
                                                    Aug. Spehr.


Ich fahre von Ostern an, mit meinem Omnibus nur drei Mal die Woche. Sonntags, Dienstags und Freitag.

H. J. Oldenburg,
Carlow.                                                     Fuhrmann.


Getreide=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


Markt=Preise in Lübeck.
[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]


(Hierzu Officieller Anzeiger Nr. 6 und eine Beilage.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1879 Nr. 29 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 29 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 11. April 1879.


[] Theurer werden Tabak und Cigarren in Folge der Erhöhung der Tabaksteuer im deutschen Reiche, aber nicht so furchtbar theuer, wie die umlaufenden Gerüchte wissen wollen. Man kann eine Berechnung darüber anstellen nach den vorliegenden Beschlüssen des Bundesrathes über die betr. Steuer. Seither wurden für importirten Tabak und Tabakfabrikate an Zoll entrichtet: für unbearbeitete Tabakblätter und Stengel 12 M. pro Centner, für Rauchtabak in Rollen 33 M. pro Centner, für Carotten oder Stangen zu Schnupftabak 60 M. pro Centner, für Cigarren und Schnupftabak 24 M. pro Center. Der im Inlande gewonnene Tabak wurde nach der Ackerfläche versteuert, die mit Tabak bepflanzt worden und wodurch aus den Centner Tabak etwa eine Steuer von 1,50 M. entfiel. Nach den Anträgen der Bundesrathsausschüsse sollen nun in Zukunft entrichtet werden: für unbearbeitete Tabakblätter und Stengel 60 M. pro Centner, für Cigarren und Cigarretten 135 M. pro Centner, für alle übrigen Tabakfabrikate 100 M. pro Ctr. Für inländische Tabake soll eine Steuer von 40 M. pro Centner entrichtet werden. Durch die neue Steuer würde also der unbearbeitete amerikanische etc. Tabak und Stengel um 48 M. der Ctr. oder 48 Pfennig (Mecklenburg). das Pfund vertheuert werden, Rauchtabak in Rollen, sofern er importirt wird wurde um 67 M. pro Ctr. im Preise steigen, Carotten oder Stangen zu Schnupftabak um 40 M.; inländischer Tabak würde eine Preissteigerung von 38,50 M. pro Centner erfahren. Importirte Cigarren und Cigaretten würden im Preise von 111 M. vertheuert werden. Da man nun auf den Centner etwa 9 Tausend importirter Cigarren rechnen kann. So würde das Tausend um ca. 12 M. das Hundert um 1,20 M. im Preise vertheuert werden. Wohlverstanden: die theueren, sogenannten "importirten" Cigarren. Anders stellt sich jedoch das Verhältniß bei den im Inlande aus amerikanischen oder deutschen Tabaken fabricirten Cigarren. Von einem Centner amerikanischen Tabak werden etwa 9 Tausend Stück Cigarren fabricirt. Da nun der Centner mit 48 M. mehr versteuert wird, so würde dies für das Tausend etwa 5,34 M. für das Hundert etwa 53 Pfennig (Mecklenburg) ausmachen. Von einem Centner inländischen Tabak werden etwa 10 Tausend Stück Cigarren angefertigt. Da der Centner nun höher besteuert werden soll, so entfallen auf das Tausend Cigarren 3,85 M. Steuererhöhung oder auf das Hundert 38 Pfennig (Mecklenburg). Dies ist die Steuererhöhung, welche dem Raucher durch die projectirte Maßregel bereitet werden soll. Wir meinen, daß mit solchen Nachweisen jenes Schreckgespenst einigermaßen verschwindet. Die neue Steuer würde, wenn sie angenommen wird, hauptsächlich nur die vermögendem Classen treffen, welche sich den Luxus einer sogen. "Importirten" gestatten können. Der Mittelstand, welcher die im Inlande aus amerikanischen Tabaken fabricirten Cigarren zu rauchen gewöhnt ist, würde für eine Cigarre, die jetzt zum Preise von 75 M. das Tausend verkauft wird, etwa 80 M. zahlen, und der kleine Mann, welcher sich jetzt mit dem vielverschrieenen "Pfälzer Kraut" begnügen muß, würde an Stelle des jetzigen Preises von 1,50 M. für das Hundert dann etwa 1,90 M. zahlen müssen.


Politische Rundschau.

Deutschland. Es gewinnt den Anschein, als ob die goldene Hochzeitsfeier des Kaiserpaares in verhältnißmäßiger Stille und ohne Entfaltung besonderen Pompes begangen wird. Im Hinblick auf den noch immer der Schonung bedürftigen Gesundheitszustand des Kaisers dürfte daher auch die Zahl der zu dem Feste erscheinenden Gäste geringer ausfallen, als angenommen wird. Unter denjenigen gekrönten Häuptern, welche wünschen, dem Kaiser und seiner hohen Gemahlin Glückwünsche anläßlich ihrer goldenen Hochzeit darzubringen, wurde neuerdings auch der König von Italien genannt.
Es liegt in der Absicht, dem Reichstag vor dem Wiederbeginn der Arbeiten Gelegenheit zu geben, sich mit der ganzen Gruppe der Steuergesetze vertraut zu machen, und es wird daher auch wohl das Brausteuergesetz seitens des Bundesrath alsbald festgestellt werden, so daß auch noch diese Vorlage den Abgeordneten in die Heimath nachgesandt werden dürfte.
Das Unheil in dem Marpinger Prozeß lautet für sämmtliche Angeklagte freisprechend. In den Entscheidungsgründen werden die angeblichen Erscheinungen der Wunderkinder als schändliche Täuschungen gekennzeichnet, an welchen die Eltern der Wunderkinder und andere Beschuldigte theilgenommen oder welche diese Personen unterstützt hätten der zur Bestrafung erforderliche Dolus sei jedoch nicht vorhanden.
Die Haltung des Centrums im deutschen Reichstag gestattet den Schluß, daß die Verständigung zwischen dem Reichskanzler und Rom schon gute Fortschritte gemacht und daß man wenigstens gegenseitig von dem guten Willen überzeugt ist. Im Vatican hat man den Entschluß gefaßt, einem dem Fürsten Bismarck genehmen Prälaten als Nuntius nach München zu schicken. Dieser Vorschlag ist schon in Berlin unterbreitet worden, doch steht die Antwort des Reichskanzlers noch aus.
Oesterreich. Mit den offiziellen Trinksprüchen ist es eine gar heikle Sache und die Herrn Diplomaten richten damit alle Häckeleien an. Der deutsche Botschafter in Petersburg hatte bei einem Festmahle auf die engen freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Czaren und dem deutschen Kaiser hingewiesen, welche zu zerstören "denen da draußen" nicht gelingen würde. Nun kommt von London aus eine Art Antwort darauf, indem der dortige österreichische Botschafter Graf Karolyi ebenfalls gelegentlich eines Festmahls die ununterschriebene, aber durch die gemeinsamen Interessen bedingte Verbündung Oesterreichs und Englands scharf betonte. Die Zeitungen haben dadurch Stoff zu allerhand bedenklichen Schlüssen erhalten. - Von Oesterreich aus sind bereis 10 Wagenladungen von Ausstellungsgütern nach Sidney (Australien) unterwegs. Bemerkenswerth ist, daß sich mehrere deutsche Industrielle an den österreichischen Kommissar mit der Bitte gewandt haben, ihnen ebenfalls bezüglich ihrer Vertretung in Sidney mit Rath und That an die Hand zu gehen.
Die Reichsregierung beabsichtigt eine Revision der Bestimmungen der Gewerbeordnung über den Gewerbebetrieb im Umherziehen alsbald vorzunehmen.
Rußland. Kaiser Alexander soll von dem geheimen Central=Comité der Nihilisten eine Zuschrift mit der Anzeige erhalten haben, daß weder ihm, noch den Mitgliedern der kaiserlichen Familie irgend welche Gefahr drohe, in welcher Befürchtung der Kaiser seine Reise nach Livadia aufgeschoben habe. - Das sind wunderliche Zustände.
Der "Odeski Wjestnik" meldet: "Am 1. hat der ganze russische Hof Petersburg verlassen und sich nach Zarskoje Selo begeben. Gleichzeitig mit dem Hof haben sich auch sämmtliche Gardetruppen von Petersburg und Umgebung in Zarskoje Selo konzentrirt. Ueber Petersburg beabsichtigt man den Belagerungszustand zu verhängen.
Fast alle in Petersburg anwesenden Reichswürdenträger haben von dem geheimen Revolutionscomitee Drohbriefe erhalten, in denen es übereinstimmend heißt "der edle Czar hat nichts zu fürchten", dagegen würden die Verschworenen nicht eher aufhören, zu morden, als bis die ganze Sippe, die gegenwärtig den Kaiser umhiebt, vertilgt wäre.
Kurz vor dem Attentat auf General Drentelen erhielt der Letztere einen unorthographisch geschriebenen Drohbrief, den er spottend seiner Umgebung zeigte. Wenige Stunden darauf kam ein zweiter Drohbrief, in dem es hieß, man sende ihm hier sein Todesurtheil, das ebenso korrekt geschrieben sei, wie es ausgeführt werden würde! Diese Thatsache ist vollkommen verbürgt.
Ein kaiserlicher Befehl ordnet an, daß behufs Abschaffung der Kopfsteuer eine Kommission unter

[ => Original lesen: 1879 Nr. 29 Seite 6]

dem Vorsitz des Finanzministers zusammentreten solle.
England. Der König der Zulus hat, wie eine amtliche Depesche meldet um Frieden gebeten. Er hat durch seinen Abgesandten sagen lassen, daß er niemals den Krieg mit England gewünscht und sogar noch versucht habe, den Forderungen des englischen Gouverneurs vom Kapland nachzukommen, als die Feindseligkeiten bereits begonnen hatten. Ferner läßt der König sagen, daß er den Generalkommandanten der Zulutruppen, der die Engländer geschlagen hat, absetzen ließ. Das ist eine Art Belohnung für Kriegsthaten. Jedenfalls zeigt diese Depesche auf's Deutlichste, auf welcher Seite der frivole Friedensbruch liegt.
Nachrichten aus der Capstadt reichen bis zum 25. März, darnach wurde eine Proviant=Colonne von 104 Mann auf dem Marsche von Derby nach Lüneburg am 12. März Morgens von 4000 Zulus angegriffen und überwältigt. Von den Engländern vermochten sich nur 40 Mann nach Lüneburg durchzuschlagen, die übrigen wurden getödtet oder vermißt. 20 Wagen mit Proviant und Munition fielen in die Hände der Zulus.
Frankreich. Die aus der Verbannung zurückkehrendem Communisten bilden den Gegenstand der rührendsten Sorgfalt von Seite der Regierung. Dieselbe stundete ihnen die schuldigen Gerichtskosten und bereitet für die Kammer ein Gesetz vor, durch welches ihnen die Kosten geschenkt werden sollen. Die Hilfscommitees beginnen ihre Wirksamkeit; sie vertheilen an die halbnackt Wiederkehrenden Kleider, Verabreichen an sie täglich Unterstützungen und suchen ihnen Arbeit zu verschaffen. - Die französischen Kammern haben sich vertagt, der Senat bis zum 8., die Deputirtenkammer bis zum 15. Mai. - Das Resultat der am Sonntag stattgehabten Ersatzwahlen zur Deputirtenkammer ist die Wahl von 15 Republikanern, meistens der gemäßigten angehörend, und 1 Legitimst. Außerdem sind 7 engere Wahlen erforderlich.
Italien. Der alte Garibaldi ist in Rom eingetroffen. Er wollte noch zu den Kammerverhandlungen kommen, aber der Wind war widrig; dem Ministerium ist mit dieser Verzögerung ein Stein vom Herzen gefallen, denn der Alte von Caprera hätte ihm sicherlich manche böse Stunde gemacht. Die Regierung hatte vorsorglich telegraphisch nach Livorno und Civitavecchia, den Plätzen, wo Garibaldi voraussichtlich landen wollte, Befehle ergehen lassen, daß die Polizei jede Volksdemonstration verhindere, trotzdem hat sich der König Humbert in dankbarer Erinnerung der Dienste, die seinem Vater von Garibaldi geleistet wurden, nicht abhalten lassen, den alten Parteigänger durch den General Medici in seinem Namen begrüßen zu lassen.


- Vor Kurzem tauchte die Nachricht auf, daß eine Novelle zum Civilstands=Gesetz in Vorbereitung sei. Diese Meldung wurde zwar bestritten, es stellt sich jedoch jetzt heraus, daß dieselbe nicht ganz unbegründet war. Man ist im Reichsjustizamte mit einer Vorlage beschäftigt, welche eine Centralinstanz als höchste entscheidende Stelle in Bezug auf die Ausführung des Gesetzes schaffen soll. Bisher war Bekanntlich die Ausführung des Gesetzes den Landesregierungen überlassen, den obersten Landesbehörden lag die Befugniß ob, besondere Ausführungsverordnungen zu erlassen und deren Beobachtung zu überwachen. Dieser Zustand hat zu den verschiedensten Unzuträglichkeiten geführt. Einerseits waren in den verschiedenen Bundesstaaten die auf das Gesetz bezüglichen Verordnungen sehr verschieden, andererseits trat bei den ausführenden Organen nicht selten das Bestreben hervor, die landesbehördlichen Anweisungen zu umgehen oder zu ignoriren. Häufig waren daher die Fälle, in denen standesamtliche Documente des einen Staates in dem anderen, ja selbst einer Provinz in der anderen, desselben Staates nicht anerkannt wurden. Alle diese haben, wie die "Post" meldet, die Ueberzeugung herbeigeführt, daß ohne eine letzte entscheidende Reichsinstanz den bisher empfundenen Mängeln nicht abzuhelfen ist.
- Der berühmte Physiker Professor Dove ist in Berlin gestorben. Er war der große Wetterkundige, der den Winden und Stürmen zwar nicht ihre Bahnen gewiesen, aber ihre Bahnen d. h. die Gesetze, nach denen sie kommen und gehen, gefunden hat. Freilich nicht alle; denn der Wind bläst noch immer, wann und wo er will.
- Es laufen falsche Reichskassenscheine in Stücken von 50, 20 und 50 M. um. Auf die Entdeckung der Verfertiger oder Verbreiter ist eine Belohnung bis zu 5000 M. gesetzt.
- In Würzburg haben drei Duelle auf Säbel zwischen Offizieren und Studenten stattgefunden.
- Garibaldi ist in Rom angekommen. Er ist noch immer der alte, voll wunderlicher und oft unmöglicher, aber hartnäckig verfolgter Pläne.
- Was der menschenmordende Wucher leistet, erfahren wir u. a. aus einem Wucher=Prozeß in Berlin, der in zwei Instanzen gespielt bat. Es handelte sich um einen Kaufmann Grünberg, welcher einem Beamten 45 M. gegen Wechsel und 6 M. Zinsen auf 4 Wochen geborgt, sich aber auch gleichzeitig einen Revers hatte unterschreiben lassen, worin sich der Schuldner verpflichtete, für jeden Tag nach der Fälligkeit des Wechsels bis zur Zahlung der ganzen Wechselsumme eine Konventionalstrafe von 20 M. zu zahlen. Diese Strafe war schließlich in 42 Tagen auf 840 M. angewachsen. In erster Instanz gewann Grünberg. Das Kammergericht hat indeß den Kläger abgewiesen und zwar unter folgender Begründung: Der Ausspruch des Klägers kann nicht als ein begründeter und gerechtfertigter angesehen werden. Der Verklagte hat nämlich mit jener Konventionalstrafe ein Versprechen gemacht, aus welchem sich ein Prozentsatz von mehr als 14,000 Prozent ergibt. Ein Schuldner, der auf ein solches Darlehns=Geschäft eingeht und eine Konventionalstrafe von der genannten Höhe verspricht, muß sich im Augenblicke des Versprechens entweder in dem Zustande des nicht freien Willens, oder aber in der allergrößten Nothlage befinden. Nur das Eine oder das Andere ist denkbar. Benutzt nun der Darlehnsgeber diesen Zustand des Darlehenssuchers, so begeht er offenbar eine Handlung, welche der Ehrbarkeit und den guten Sitten geradezu widerspricht, und der mit dem Schuldner geschlossene Vertrag muß wegen der Verwerflichkeit der Gesinnung, welche sich in ihm auf Seiten des Darlehnsgebers verräth, als ein unsittlicher bezeichnet werden. Ein Vertrag dieser Art ist aber unerlaubt und deshalb unverbindlich. Hieraus ergiebt sich, daß, wenn auch das genannte Bundesgesetz die Höhe der Konventionalstrafe bei Darlehen der Vereinbarung der Kontrahenten überläßt, dennoch Umstände vorliegen können, welche der Vereinbarung die Gültigkeit entziehen. Und ein solcher Fall liegt augenscheinlich vor, da die obwaltenden Umstände zu der Annahme berechtigten, daß der Verklagte zur Ausstellung des Reverses nur durch die allergrößte Nothlage veranlaßt worden ist. Es ist dies unbedenklich, wenn man erwägt, daß der Verklagte in seiner Stellung als Unterbeamter ein Einkommen hatte, welches ihm die Erfüllung des Versprechens geradezu unmöglich machte.
- Schwalbnester in Viehställen. Wer da weiß, welche unausstehliche Plage die Fliegen in den Stallungen für das sich in denselben befindende Vieh sind, das den Tag über keine Minute Ruhe vor diesen Plagegeistern hat, wird gewiß gern der Ansiedelung der Schwalben in den Viehställen Vorschub leisten, da die Vertilgung der Fliegen durch diese Vögel eine ganz außerordentliche ist. Auf den Gütern des Erzherzogs Albrecht von Oesterreich in Schlesien, Galizien und Ungarn ist, wie die "Ill. landw. Ztg." mittheilt, in allen Stallungen die Vorsorge getroffen, daß unter jedem Schwalbennest ein Brettchen angebracht ist, damit die Schwalben das Futter des Viehes nicht verunreinigen, außerdem aber auch einen besseren Anflug haben. Die Erfahrung hat daselbst gelehrt, daß Schwalben auch auf solchen vorher angebrachten Brettchen sich meist anbauen. Im Interesse der Thiere wäre es wünschenswerth, daß Versuche nach dieser Richtung allenthalben angestellt würden.


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