No. 55
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 17. Juli
1877
siebenundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1877 Nr. 55 Seite 1]

   Die von Großherzoglicher hoher Landesregierung genehmigte Zusatz=Bestimmung zum § 2 der unterm 24. September 1870 landesherrlich bestätigten Statuten des Viehversicherungs=Vereins im Fürstenthume Ratzeburg wird hierdurch nachstehend zur allgemeinen Kenntniß gebracht:

   "In Gemäßheit des § 16 der Landesherrlich bestätigten Statuten des Vieh=Versicherungs=Vereins vom 24. September 1870 will Großherzogliche Landesregierung den von den Directionsmitgliedern einstimmig beschlossenen Zusatz zum § 2 jener Statuten hinter dem Worte "Blitzschlag," welcher also lautet:
Für versicherte Pferde und Füllen wird nur im Falle des Todes, oder wenn sie durch Unglücksfälle (Knochenbrüche u. dgl.) derart unbrauchbar geworden sind, daß sie getödtet werden müssen, Ersatz geleistet, nicht im Falle der Entwerthung durch Krankheiten, für versichertes Vieh auch dann, wenn es unbrauchbar geworden und deshalb mit Bewilligung der Direction getödtet oder in dringenden Fällen zur Verwerthung der noch brauchbaren Ueberreste geschlachtet worden ist. -
hiermit genehmigen, dergestalt, daß darnach für die noch übrige Zeit der Geltung der Vereinsstatuten verfahren werden soll.

Urkundlich unter der Großherzoglichen Landesregierung Unterschrift und Siegel.

   Neustrelitz, den 5. Juni 1877.

(L. S.)
Großherzoglich Mecklenb. Landesregierung.
gez.: A. Piper."

   Schönberg, den 9. Juni 1877.

Großherzoglich Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Deutschland. Gerüchtweise verlautet, daß am 8. August d. J. eine Zusammenkunft des Kaisers Wilhelm mit dem Kaiser von Oesterreich bevorstehe. An diesem Tage wird nämlich voraussichtlicht die Rückreise unsers Kaisers von Gastein erfolgen, der nach den bisherigen Bestimmungen am 10. August wieder in Berlin eintreffen will.
Die "Nordd. Allg. Ztg." meldet, daß alle bisherigen Nachrichten über das Eintreffen der deutschen Bevollmächtigten in Wien zur Wiederaufnahme der Verhandlungen über den Handelsvertrag verfrüht gewesen sein. Definitive Weisungen über den Gang der weiteren Verhandlungen seien überhaupt noch nicht ertheilt.
Bezüglich des Pferdeausfuhr=Verbotes schreibt die "Provinz. Corresp.": "Diese Maßregel ist durch die Thatsache veranlaßt, daß in letzter Zeit die Ausfuhr von Pferden, und besonders von Pferden besserer Qualität, für auswärtige Rechnung in so bedeutendem Umfange in Aussicht genommen war, daß die Besorgniß begründet erschien, es könne durch die Ausführung der in Rede stehenden Aufträge die Kriegstüchtigkeit der deutschen Armee für etwa eintretende Fälle (!) gefährdet werden. Einer solchen Gefahr vorzubeugen, war unbedingt geboten. Wie die "Nordd. Allg. Ztg." hört, ist die Anregung dazu im preußischen Staatsministerium vom Kriegsminister in Uebereinstimmung mit dem Reichskanzler ausgegangen.
Die Eröffnungssitzung des Reichs=Patentamtes hat am 10. d. M. unter dem Vorsitz seines Präsidenten, des Ministerialdirektor Jakobi, im Reichskanzleramt stattgefunden, u. zw. zunächst durch eine Begrüßung Seitens des Präsidenten des Reichskanzleramtes, Staatsminister Hofmann, welcher die Wichtigkeit der neuen Behörde in einer kurzen Ansprache hervorhob.
Der hervorragendste katholische Kirchenfürst Deutschlands, der Mainzer Bischof Freiherr von Ketteler, ist am Donnerstag den 13. d. in Burghausen gestorben. Derselbe wurde am 25. Dezember 1811 in Münster geboren, studirte die Rechte, später die Theologie, erhielt 1844 die Priesterweihe und wurde schon 1850 vom Papst auf den Bischofssitz nach Mainz berufen.
Eine andere Todesnachricht hat gleichfalls weite Kreise schmerzlich berührt. Am selben Tage starb nämlich die allbekannte Schriftstellerin Ottilie Wildermuth, eine ebenso hoch begabte als fromme und von allen Lesern ihrer Schriften verehrte Frau.
Preußen. Die hochoffiziöse "Prov. Corresp." brachte am 11. Juli einen bemerkenswerthen Artikel über die kirchliche Stellung der Regierung und schließt denselben mit folgenden Worten: "Aus dem Allen ergiebt sich unwiderleglich, daß die Stellung, welche das landesherrliche Kirchenregiment neuerdings zu den hervorgetretenen "Symptomen" des Unglaubens und der Glaubensfälschung" eingenommen hat, weit entfernt, einen Abfall von den während der letzten Jahre verkündeten Bestrebungen und Grundsätzen zu bezeichnen, vielmehr mit denselben in vollkommenster Uebereinstimmung steht. Was die Beziehungen der in Rede stehenden Entwickelungen auf evangelischer Seite zu den Bestrebungen und Aussichten der katholischen Kirche betrifft, so kann es für keinen ernst denkenden, in religiösen Dingen erfahrenen Mann irgendwie zweifelhaft sein, daß die Herrschaft des Katholizismus schließlich dabei nur gewinnen könnte, wenn in der protestantischen Kirche die auflösenden Bestrebungen das Uebergewicht erhielten, daß dagegen die evangelische Kirche Deutschlands ihre große Aufgabe nur dann erfolgreich weiter

[ => Original lesen: 1877 Nr. 55 Seite 2]

erfüllen kann, wenn ihr Ausbau auf dem Grunde des positiven reformatorischen Bekenntnisses kräftig durchgeführt wird."
Dieser Artikel wird natürlich als eine Aeußerung der Regierung selbst angesehen; aber ob derselbe etwas mehr bedeuten will, als schöne Redensarten zur einstweiligen Beruhigung erregter Gemüther, daß muß durch Thaten erwiesen werden, die erst abgewartet sein wollen. Jedenfalls wäre es interessant zu erfahren, welches der beiden reformatorischen Bekenntnisse, den die preußische Regierung für "das positive reformatorische Bekenntniß" ansteht, auf dessen Grunde sie die preußische Union ausbauen will.
In der Angelegenheit der Berlin=Dresdner Eisenbahn ist der Schiedsspruch des Lübecker Ober=Appellationsgerichtes nunmehr erfolgt und zu Gunsten Preußens ausgefallen. Die sächsische Regierung ist danach verpflichtet, zu dem zwischen der preußischen Regierung und der Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen Vertrage ihre Zustimmung zu ertheilen; doch darf der § 12 des Vertrages, welcher die preußische Regierung berechtigt, alle aus dem Vertage hervorgehenden Rechte und Verpflichtungen auf das Reich zu übertragen, nicht ohne spezielle Einwilligung Sachsens in Wirksamkeit treten.
Frankreich. Wie verschiedene Blätter wissen wollen, wird der Sohn Napoleon's des III. unmittelbar vor den bevorstehenden Wahlen ein Manifest an das französische Volk richten und darin erklären, er behalte sich seine Rechtsansprüche bis zum Jahre 1880 vor. In diesem Jahre geht bekanntlich die Präsidentschaft des General Mac Mahon zu ende.
Auf dem Kriegsschauplatze ist nichts wichtigeres geschehen. Erwähnenswerth ist nur, daß die längere Zeit von den Russen belagerte wichtige Festung Kars von den Türken entsetzt ist, während es dem russischen General Tergukassow gelungen ist, die 23 Tage lang eingeschlossene Garnison von Bajasid zu befreien.
Mit Montenegro soll, wie es heißt, ein Waffenstillstand abgeschlossen werden.
Daß zwischen Rumänien und Serbien eine Konvention zu Stande gekommen sei, wird von der Petersburger "Agence russe" durchaus in Abrede gestellt. Rußland und Oesterreich seien im Einverständniß darüber, beiden Fürstenthümern ihren guten Rath zu theil werden zu lassen, ohne jedoch für sich das Recht der Intervention in Anspruch zu nehmen.
England hat seine Mittel=Meerflotte schon seit längerer Zeit wieder in der Besikabai stationirt und will dieselbe noch durch vier weitere Panzerschiffe verstärken. Wie man sagt, will England jeden Augenblick bereit sein, bei günstiger Gelegenheit Konstantinopel zu besetzen.


- Neustrelitz, 9. Juli. An den Vormittagen des 3. und 4. d. M. empfingen II. KK. HH. der Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin viele Deputationen, Abgesandte und einzelne Personen, welche Höchstdenselben mancherlei hübsche und reiche Geschenke als Zeichen ihrer Liebe und Verehrung darbrachten. So schenkte ein Theil der hiesigen Einwohnerschaft einen schönen in Gold und Silber ciselirten Pokal auf hohem Postment als Tafelaufsatz, ein anderer Theil derselben einen vom Hoftischlermeister Bengelstorff, dessen Arbeiten in diesem Genre bereits auf der Wiener Weltausstellung die gebührende Anerkennung gefunden, verfertigten Boule=Tisch. Die Ritterschaft Stargard. Kreises überbrachte durch ihre Deputirten einen wohl 3 Fuß hohen Tafelaufsatz in getriebenen Silber, die Reiterstatue Niclot's darstellend, dessen Sockel Abbildungen des hiesigen Schlosses, des Herzoglichen Residenzschlosses zu Dessau, der Burg Stargard und des Schlosses zu Hohenzieritz trägt; die Damen der Ritterschaft überreichten ein auf braunem Plüschgrund gesticktes Ameublement, die Neustrelitzer Damen einen großen gestickten Teppich, die sämmtlichen Kammerherren einen silbernen Tafelaufsatz in Gestalt einer epheuumwundenen Blumenvase, die Damen der Hofgesellschaft einen silbernen Armleuchter, sämmtliche Frauen der Dominialpächter hiesigen Herzogthums ein schönes Ameublement in hellblauem Seidenstoff mit reicher Stickerei, die Damen aus dem Fürstenth. Ratzeburg einen in Paris gearbeiteten schwarzen Marmortisch, dessen Platte in vortrefflich ausgeführter Malerei das Mecklenburgische Wappen und das des Fürstenthums, umgeben von einem Myrtenkranze, zeigt, die Bewohner des Domhofes zu Ratzeburg eine hübsche Aquarell=Mondscheinlandschaft in reichem goldenen Rahmen, das ehrwürdige Bauwerk des dortigen Domes darstellend. Das Offiziercorps des hiesigen Großh. Bataillons schenkte einen hübsch geschnitzten Regulator, und von vielen Einzelnen wurden noch die verschiedensten Geschenke überreicht, u. a. ein Landschafts=Oelbild von eigener Hand von Frl. Johanna Nauck aus Badresch, vom Hofbuchhändler Barnewitz hierselbst eine Sammlung verschiedener schöner Ansichten aus Mecklenburg, gezeichnet von unserm bekannten Landsmann Riefstahl, ein künstlerisch ausgeführter Stammbaum des Hohen Großherzoglichen Hauses vom Schulmeister Schwinck zu Hohenzieritz, ein Spinnrad vom Hofdrechslermeister Gundlach zu Wesenberg, sowie mehrere Compositionen, Stickereien, Bouquets, Blumenkränze etc. etc. - Auf der Fahrt von Neubrandenburg hierher, wurden, wie bereits früher erwähnt, die hohen Herrschaften auf der Grenze der Aemter Stargard und Strelitz von den berittenen Bauerschaften derselben empfangen und bis an die Grenze ihres Amtsbezirks begleitet, wobei u. a. auf dem Tannenkruge der Schulze Lehmann aus Neuendorf der Erbgroßherzogin Königl. Hoheit Namens der Bauern des Amts Stargard einen hübsch gearbeiteten silbernen Strauß, aus Feldblumen und Kornähren bestehend, überreichte, welchen Höchst=Dieselbe am 4. d. M. Abends während der Gala=Festvorstellung im Theater an der Schulter befestigt trug. (Neustr. Ztg.)


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Herrnburg belegene Büdnerstelle c. p. des Arbeitsmanns Jochen Heinrich Kolz daselbst giebt

das Großherzogliche Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das am 7. d. Mts. abgehaltene Liquidations=Protocoll, nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den

Bescheid:

daß alle weder in dem Liquidationstermine am 7. d. Mts. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.

Von Rechts Wegen.

Schönberg, den 9. Juli 1877.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Horn.
(L. S.)                                                     A. Dufft.


In Sachen betreffend den Konkurs über das Vermögen des Krämers August Schulze in Mannhagen wird der auf

Sonnabend den 21. Juli d. J.,
Nachmittags 1 Uhr,

anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken hiemit in Erinnerung gebracht, daß in dem Verkaufstermine am 30. Juni c. ein Gebot überall nicht abgegeben ist.
Schönberg, den 2. Juli 1877.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Horn.

A. Dufft.     


Die zu Lockwisch belegte Vollstelle des geisteskranken Hauswirths Heinrich Maack daselbst soll mit sämmtlichen, dazu gehörigen Aeckern und Wiesen, Gebäuden und mit allem darauf zur Zeit befindlichen lebenden und todten Inventarium auf desfallsigen Antrag der Heinrich Maack'schen Curatoren öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Zu solchem Zwecke steht vor dem unterzeichneten Gerichte, als Curatelbehörde, ein Termin auf

[ => Original lesen: 1877 Nr. 55 Seite 3]

Mittwoch den 1. August d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

an, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken hiemit geladen werden, daß die Bedingungen auf der Gerichtsregistratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten sind.
Schönberg, den 14. Juli 1877.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Verkaufs=Anzeige.

Am Mittwoch den 18. Juli d. J., von Morgens 1/2 10 Uhr an, werde ich im Gastwirth Boyeschen Hause hieselbst
   1) an abgepfändeten Gegenständen:

Manns= und Frauenkleidungsstücke, 1 Schrank mit Glasthüren, 1 großes und 1 kleines Vogelbauer und 3 Kanarienvögel, 1 Handsäge, 1 Tischplatte, Flaschen, Säcke u. s. w. und
   2) an Nachlaß= etc. Gegenständen:
noch Mannskleider, 1 silberne Cylinderuhr, verschiedene Mobilien, sowie eine Parthie Stellmacherhandwerkszeug
öffentlich meistbietend gegen baare Zahlung versteigern.

Schönberg.                                                    Staffeldt, Landreiter.


Auction in Torriesdorf bei Schönberg in Mecklenburg.

Nach erfolgtem Ableben des Herrn Drosten von Gundlach auf Torriesdorf soll im Auftrage der Erbin das gesammte, derselben zugehörige, lebende und todte Wirthschaftsinventarium, sowie das Hausmobiliar in öffentlicher Auction am

Donnerstag, den 26. Juli
und folgende Tage

jedesmal Vormittags von 9 Uhr an, auf dem Gutshofe zu Torriesdorf gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden.
Zum Aufgebot kommen namentlich:

28 Pferde, 110 Kühe, 3 Bollen, 10 Schweine, Federvieh, 2 Kutschwagen, 8 Bauwagen, 14 Pflüge, 15 Eggen, 6 paar schottische Eggen, 1 Dreschmaschine, 1 Häckselmaschine, sonstige Ackergeräthschaften, eine Partie Brennholz, diverses Nutzholz, Schleete, Schränke, Sophas, Tische, Stühle, Spiegel, Küchengeräthschaften, Vorräthe, Leinen und Betten.
Mit dem Verkaufe der Pferde wird am Donnerstag, den 26. Juli Vormittags 11 Uhr und mit dem Verkaufe der Kühe am Freitag, den 27. Juli Vormittags 11 Uhr, begonnen werden.
Schwerin, den 14. Juli 1877.

C. F. Büsing, Advokat,
als Bevollmächtigter der
Frau v. Arnim geb.
v. Gundlach.


Bekanntmachung.

Das diesjährige Missionsfest in unserem Fürstenthum wird in der Kirche zu Schlagsdorf am Donnerstag den 19. Juli gefeiert werden und der Gottesdienst um 10 Uhr Morgens beginnen.
Es werden dazu alle Freunde der Missionssache von nah und fern freundlich eingeladen.

Der Vorstand des Missionsvereins.     


Neue
Sommerfang=Hering
empfiehlt                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Füllen-Schau und -Markt,
veranstaltet vom
Landwirthschaftlichen Verein zu Lübeck
auf dem Schützenhofe zu Lübeck
am 23. August 1877.
---------------
Programm:

Zur Prämirung werden nur Saugefüllen zugelassen.
Hinsichtlich der Schau und des Marktes findet in Bezug auf das Alter der Füllen keine Beschränkung statt.
Als Preise sind ausgesetzt:
     1) für Hengstfüllen 50 M. und 25 M.      2) für Stutfüllen 50 M. und 25 M. Von 7 Uhr morgens bis zum Beginn der Schau um 9 Uhr müssen die Füllen auf den Platz gebracht werden.
Zwischen 12 und 1 Uhr wird das Urtheil der Preisrichter verkündigt.
Eine etwaige Versteigerung findet nach Schluß der Schau um 1 Uhr statt.
Kein zur Schau gebrachtes Füllen darf vor 1 Uhr vom Platz entfernt werden.
Das Eintrittsgeld beträgt 50 Pfennig (Mecklenburg). à Person, die Führer der Füllen sind von demselben befreit.
Standgeld wird nicht erhoben.
Lübeck im Juni 1877.

Das Comité.     


Eisenbahn     Mecklenburgische Friedrich=Franz=Eisenbahn.
Extrafahrt
nach Lübeck
zu ermäßigten Fahrpreisen.

In Veranlassung des Lübecker Volksfestes werden am

Sonntag den 22. Juli d. J.

folgende Extrazüge abgefertigt:
Abfahrt von Schwerin 7 Uhr 15 Min. Morg.
Abfahrt von Kleinen 7 Uhr 50 Min. Morg.
Abfahrt von Bobitz 8 Uhr 7 Min. Morg.
Abfahrt von Grevesmühlen 8 Uhr 33 Min. Morg.
Abfahrt von Schönberg 9 Uhr 3 Min. Morg.
Abfahrt von Lüdersdorf 9 Uhr 17 Min. Morg.
Ankunft in Lübeck 9 Uhr 32 Min. Morg.

--------------

Abfahrt von Lübeck 10 Uhr - Min. Abds.
Ankunft in Lüdersdorf 10 Uhr 17 Min. Abds.
Ankunft in Schönberg 10 Uhr 31 Min. Abds.
Ankunft in Grevesmühlen 11 Uhr 1 Min. Abds.
Ankunft in Bobitz 11 Uhr 27 Min. Abds.
Ankunft in Kleinen 11 Uhr 43 Min. Abds.
Ankunft in Wismar 12 Uhr 17 Min. Nchts.
Ankunft in Schwerin 12 Uhr 21 Min. Nchts.
Die Passagiere von Wismar benutzen den um 5 Uhr 15 Min. Morgens von dort abgehenden Zug und gehen in Kleinen in den Extrazug Schwerin=Lübeck über.
Auf den vorgenannten Stationen und Haltestellen werden am 22. Juli Billets zur Fahrt nach Lübeck und zurück in II. und III. Wagenclasse

zum einfachen Fahrpreise

ausgegeben.
Diese Billets berechtigen zur Hinfahrt nur mittelst des Extrazuges (von Wismar nach Kleinen jedoch mittelst des 1. Personenzuges), wogegen die Rückfahrt mit dem Extrazug am 22. Juli und mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 23. Juli cr. erfolgen kann.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.

Die Direction.     


2 Fuder
gut geworbenes Heu (Kuhfutter) hat zu verkaufen,

Schönberg, den 16. Juli 1877.

Landreiter Kutzbach.     


[ => Original lesen: 1877 Nr. 55 Seite 4]

Gegen hartnäckige Heiserkeit!

     An die Fenchelhonigfabrik von L. W. Egers. Breslau.

Neudorf bei Beutschen, 8. November 1876.       

Da mir Ihr Fenchelhonig*) bei hartnäckiger Heiserkeit sehr empfohlen worden ist, wollte ich Sie hierdurch um Zusendung von 5 Flaschen gegen Nachnahme ersuchen.

Herzog, Inspector.       

*) Allein echt in Schönberg bei Buchbinder C. Sievers.


Glück u. Segen bei Cohn!
bewährte sich wiederum ganz vorzüglich, denn jetzt am 16. Mai, wurde schon wieder, laut amtlicher Ziehungsliste, bei mir gewonnen und den glücklichen Gewinnern von mir ausbezahlt:
Das Grosse Loos, nämlich die grosse Prämie von
252,400 Mark
auf die Nr. 313,

und erst vor Kurzem

das grosse Loos, nämlich die grosse Prämie von
246,000 Mark
auf Nr. 456.

Ueberhaupt habe ich in dem letzten Jahre den bei mir Betheiligten die Summe von weit über

1 Million Mark,

und in kurzen Zeiträumen außer zahlreichen sonstigen großen Hauptgewinnen folgende große Prämien meinen Interessenten laut amtlichen Ziehungslisten baar ausbezahlt: Mark
     360,000, 270,000, 225,000,
     182,000, 180,000, 156,000,
     häufig 152,000, 150,000, 120,000 etc. etc ,
wodurch meine Firma mit Recht überall als die

Allerglücklichste

bekannt ist.
Die von der resp. Landes=Regierung garantirte und interessante große Geld=Lotterie, in welcher die Gewinne im Ganzen

über 8 Millionen 490,000 Mark
deutsche Reichsmünze

betragen, enthält nur 83000 Loose und werden in wenigen Monaten in 6 Abtheilungen im Ganzen 43500 Geldgewinne sicher gewonnen, nämlich:

1 großer Hauptgewinn und Prämie eventuell 450,000 M., speciell M. 300,000, 150,000, 75,000, 50,000, mehrere Gewinne von 40,000, 36,000, 30,000, viele Gewinne von 24,000, 20,000, 18,000, 15,000, 12,000, 10,000, 8000, 6000, 5000, 4000, 3000, 2000, 1500, 1200, 1000 etc. etc.
Die Gewinnziehung der 1. Abtheilung ist amtlich auf den
19. & 20. Juli dieses Jahres

festgestellt, zu welcher
Ein halbes Original-Loos nur 8 Mark,
Ein viertel Original-Loos nur 4 Mark,
Zwei achtel Original-Loose nur 4 Mark.
kosten. Man kann nach Belieben ein halbes oder ein viertel oder zwei achtel Originallose, oder wenn gewünscht wird auch ein ganzes Originallos bekommen. Diese mit dem Regierungswappen versehenen Original=Loose sende ich gegen Einsendung des Betrages oder gegen Postvorschuß selbst nach den entferntesten Gegenden den geehrten Auftraggebern sofort zu. Ebenso erfolgen die amtliche Gewinnliste und die Gewinngelder sofort nach der Ziehung an jeden der bei mir Betheiligten prompt und verschwiegen. Durch meine ausgebreiteten Verbindungen überall kann man auch jeden Gewinn in seinem Wohnort ausbezahlt erhalten.
Jede Bestellung auf diese Originalloose kann man auch einfach auf eine Posteinzahlungskarte machen.

Laz. Sams. Cohn
in Hamburg.
Haupt=Comptoir, Bank= und Wechsel=Geschäft.


In der Untersuchung wider den Kiepenmacher Peter Maaß zu Schönberg, wegen öffentlicher Beleidigung, erkennt das

Großherzogliche Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

hiermit für

Recht:

1) - - - - - - - - - - - - - -
2) dagegen ist die verehelichte Ollmann geb. Kock schuldig, wegen der dem Kiepenmacher Peter Maaß am 26. Juli v. J. auf öffentlicher Landstraße zugefügten Beleidigungen eine an den Fiscus des Justiz=Amtes zu zahlende Strafe von 15 M. binnen 14 Tagen zu erlegen resp. im Falle der Zahlungsunfähigkeit eine Haftstrafe von drei Tagen zu verbüßen.
Die Inculpatin, verehel. Ollmann, hat die Hälfte der Untersuchunskosten zu tragen, während die andere Hälfte der Kosten niederzuschlagen ist; bei eintretender Verwandlung der Geldstrafe in Haft fallen die Unterhaltungskosten während der Verbüßung der Haftstrafe der Inculpatin zur Last.
Endlich ist, wie hiedurch geschieht, dem Beleidigten, Kiepenmacher P. Maaß, die Befugniß zugesprochen, die Verurtheilung der Inculpatin nach eingetretener Rechtskraft dieses Bescheides auf Kosten derselben einmal durch Insertion in die hiesigen wöchentlichen Anzeigen binnen 14 Tagen öffentlich bekannt zu machen.

   Von Rechts Wegen!

Publicatum Schönberg, den 23. März 1877.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
Horn.
(L. S.)                                                     A. Dufft.


Neuen
Sommerfang=Hering

in feinster Waare empfiehlt

Aug. Spehr, Schönberg.


Zu dem am

2. Königschusstage

bei mir stattfindenden

Balle

erlaube ich mir die Bewohner Schönbergs und Umgegend ergebenst einzuladen.

An beiden Königschußtagen
Bordeaux=Wein vom Faß.
                          J. Köster Wwe.
                          Schönberg.


20 Mark

Belohnung sichere ich Demjenigen zu, der mir den Thäter zur gerichtlichen Bestrafung nachweist, welcher das Heck an meiner Kuhkoppel in der Nacht von 12. zum 13. Juli aufgesperrt hat.

Hauswirth Oldenburg,     
Blüßen.           


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen19 M -Pfennig  bis 25 M 50Pfennig.
Roggen18 M -Pfennig  bis 19 M -Pfennig.
Gerste16 M 50Pfennig  bis 18 M -Pfennig.
Hafer16 M -Pfennig  bis 17 M 50Pfennig.
Erbsen15 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.


Hierzu Offizieller Anzeiger Nr. 22 und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1877 Nr. 55 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 55 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 17. Juli 1877.


Falsche Münze.
Eine Erzählung.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1877 Nr. 55 Seite 6]

Falsche Münze.
Eine Erzählung.
[Fortsetzung.]


- Eine hübsche Geschichte zu den "künstlichen Säuglingen" von neulich. Ein Herr mit seiner Frau sitzt im Wagen II. Classe. Sie haben einen solchen künstlichen Säugling bei sich und lassen ihn, als der Zug an einer Station hält, tüchtig schreien. Alle, die in das Coupé einzusteigen Miene machten, wenden sich alsbald ab und suchen einen anderen Platz. Der Herr triumphirt. Da eben, als das letzte Signal gegeben wird, kommt eilig eine Dame, gefolgt von der Amme, die einen ächten Säugling auf dem Arme trägt, der schreit, als wenn er am Spieße stäcke. Kaum hat die Dame den "Künstlichen" schreien hören, so ruft sie der Amme zu: "Hier herein, hier schreit schon ein's; und Beide steigen eilend ein zu dem nicht wenig entsetzten Ehepaare; der "Künstliche" hörte alsbald zu schreien auf. (Nach d. Fl. Bl.)
- Ein guter Rath. In Amerika herrscht die gesetzliche Bestimmung, daß wenn ein Angeklagter keinen eigenen Vertheidiger hat, ihm ein solcher ex officio gestellt wird. In einer letzthin stattgefundenen Gerichtsverhandlung in der großen Republik war nun ein Angeklagter des Diebstahls angeschuldigt, und da er sich keinen Vertheidiger genommen hatte, ersuchte der Präsident der Verhandlung schnell einen Advokaten, demselben seinen Rechtsbeistand zu Theil werden zu lassen. Dieser acceptirt und der Präsident bittet ihn, sich mit dem Angeklagten einige Zeit zurückzuziehen, um ihm nach bestem Gewissen seine Rathschläge zu ertheilen. Er thut dies und nach zwanzig Minuten erst erscheint er wieder im Saale. Wo ist der Gefangene?" fragt der Präsident. "Der Gefangene läßt sich empfehlen," antwortete der Advokat. "Der Präsident hat mir befohlen, ihm diejenigen Ratschläge zu ertheilen, die aufs Beste sein Interesse wahren würden, und da er mir gestanden hat, daß er schuldig sei, so war ich der Ansicht, daß ich am besten thäte, ihm den Rathschlag zu ertheilen, sich auf und davon zu machen. Mein Client hat sich vollkommen meiner Meinung untergeordnet; er hat sich sofort auf und davon gemacht!"


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