No. 56
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 20. Juli
1877
siebenundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1877 Nr. 56 Seite 1]

Publicandum

Auf Allerhöchsten Befehl soll im Fürstenthum Ratzeburg für das Jahr vom 1. Juli 1877 bis dahin 1878 zur Deckung der Kosten des Landsfonds, sowie des dem Fürstenthume an den Bundeslasten obliegenden Antheils an dem unterm 5. Oktober 1853 erlassenen und durch den offiziellen Anzeiger Nr. 13 publicirten Edicte eine Steuer erhoben und damit fördersamst angefangen werden, welches zur allgemeinen Nachachtung und mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß

der 19. Juli 1877

als Normaltag für die Bestimmung des status quo, wonach die Steuer zu bezahlen, festgesetzt ist. Diejenigen Landesbewohner, deren Gesellen und Dienstboten ihr Geschäft resp. ihren Dienst vor Erhebung der Steuer verlassen, haben von denselben die edictmäßige Steuer zurückzubehalten und am Zahlungstage, der demnächst bekannt gemacht werden wird, mitzuberichtigen.
Schönberg, den 12. Juli 1877.

Großherzogliche Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


Politische Rundschau.

Deutschland. Se. K. K. Hoheit der Kronprinz ist am Dienstag mit seiner Gemahlin im Seebad Ostende angekommen und dort von einem Flügeladjutanten des Königs von Belgien und dem deutschen Gesandten in Brüssel, Graf Brandenburg, empfangen worden.
In der Nacht vom 13. auf den 14. d. M. ist der hochverdiente und in weitesten Kreisen verehrte preuß. Staatsminister a. D. v. Bethmann=Hollweg auf seinem Schloß Rheineck im 83. Lebensjahre gestorben.
Preußen. Eine wichtige Verfügung des Finanzministers hat die evangelischen Vereinshäuser, die "Herbergen zur Heimath," betroffen. Es soll nämlich fortan deren Wirthschaftsbetrieb als steuerpflichtiges Gewerbe angesehen werden. Denn, so führte der ministerielle Erlaß aus, dieser Geschäftsbetrieb sei auf einen Erwerb gerichtet und erziele Ueberschüsse, und es komme unter diesen Verhältnissen nicht darauf an, ob zugleich wohlthätige Zwecke verfolgt und die Ueberschüsse zu solchen verwendet würden. ("Rchsb.")
In Berlin wirbelt die Absetzung eines Privatdocenten, des Dr. Dühring, viel Staub auf. Derselbe hatte sich nämlich durch gehässige Angriffe gegen einzelne Professoren wie gegen das gesammte Universitätswesen Deutschlands unmöglich gemacht, zugleich aber durch seine sozialdemokratischen Prinzipien nicht nur bei den Sozialdemokraten Berlins Anerkennung, sondern auch unter der für sozialdemokratische Irrlehren nicht unempfänglichen Jugend einen großen Anhang sich zu erwerben gewußt, und dieser nimmt nun in Versammlungen, begeisterten Reden, Aufrufen etc. für ihn Partei. Die Liberalen wundern sich nun nicht wenig, wie es möglich ist, daß ein so großer Theil der Studenten sozialdemokratischen Anschauungen huldigen könne. Natürlich, der liberale Philister, der nichts mehr als das selbstständige Denken scheut, sondern in den von seinen liberalen Zeitungen ihm mundgerecht gemachten Anschauungen über Gott und die Welt eine künstliche Befriedigung gefunden hat, weil dieselben geeignet sind, sein böses Gewissen einzuschläfern und seine Furcht vor Hölle und Verdammniß zurückzudrängen, - solcher liberale Philister versteht es nicht, die Konsequenzen seiner Anschauungen zu ziehen und weiß nicht, daß der Sozialdemokratismus die nothwendige Konsequenz der "liberalen" Prinzipien sowohl auf religiösem als auf staatlichem Gebiete ist. Die akademische Jugend aber ist an das Denken gewöhnt, schreckt auch nicht so leicht vor irgend welcher Konsequenz zurück und giebt darum unbedenklich dem Gifte Folge, das sie auf nach "liberalen Grundsätzen eingerichteten Schulen eingesogen hat.
Vom Kriegsschauplatze sind in den letzten Tagen wichtige Dinge berichtet worden. Besonders wichtig ist, daß die Russen bereits den Balkan überschritten haben. Dieselben sind von Tirnowa aus über den Paß bei Schipka vorgedrungen und haben die Türken so vollständig überrascht, daß sie den wichtigen Paß ganz unbesetzt gefunden und nicht einmal einen Schuß haben abfeuern brauchen. Mit großer Schnelligkeit sind sie dann weiter vorgedrungen und haben bereits die mittwegs zwischen dem Balkan und Adrianopel gelegene wichtige Eisenbahnstation Neu=Sagra besetzt. Die Türken sind so bestürzt, daß sie offiziell versichern lassen, sie würden Anstalt treffen, die Russen anzugreifen.
Außerdem haben die Russen die am rechten Donauufer gelegene starke Festung Nicopolis erobert, 40 Kanonen und 2 türkische Monitors erbeutet und 6000 Gefangene gemacht, worunter zwei türkische Paschas sind.
Ganz besonders scheint durch diese Erfolge England erschreckt zu sein, das durch den 'Standard' versichern läßt, es werde einer Bedrohung Konstantinopels durch die russische Armee gegenüber nicht passiv bleiben und eine Besetzung Konstantinopels durch die Russen niemals zugeben.


- Die Religion ist wie andere hohe Güter, die den Sterblichen beschieden sind, wie Sprache, Schrift, Liebe, Freiheit u. s. w., auch dem Mißbrauch unterworfen und hat zu den furchtbarsten Irrthümern und Gräueln des Fanatismus geführt; aber das hebt ihren Gebrauch und die Thatsache nicht auf, daß wahre Religiosität zu allen Zeiten der Geschichte eine Hüterin des Idealen und ein Trost für das irrende und schwache Menschengeschlecht gewesen ist und die Entwickelung der Völker am meisten gefördert hat.
- Frankreich holt sich seit einiger Zeit seine Soldatenpferde aus Südamerika. Für den Trans=

[ => Original lesen: 1877 Nr. 56 Seite 2]

port dieser Thiere sind besonders dazu eingerichtete Schiffe gebaut worden. Die Franzosen mögen sich übrigens, da sie keine gute Reiter sind, in Acht nehmen, daß diese feurigen und unbändigen Thiere mit ihnen nicht durchgehen.
- In England hat sich eine große Versicherungsgesellschaft die interessante Aufgabe gestellt, das für die tägliche Lebensbedürfnisse verausgabte Geld nach Ablauf einer gewissen Zeit dem Käufer wieder zurück zu erstatten, sodaß diese Ausgaben keine bleibenden, für den Ausgeber verlorenen sind, sondern nur zeitweilige Auslagen. Die Gesellschaft will diesen Zweck erreichen, indem sie den bei Baarkäufen zu gewährenden, in England gebräuchlichen Kassenkonto von 5 Proc. im Voraus sammelt und durch Zinseszinsen bei richtiger Kapitalanlage nach einer Reihe von Jahren verzwanzigfacht. Um den Kassenkonto von 5 Proc. zu sammeln und es zu ermöglichen, daß er auch bei den kleinsten Zahlungen nicht verloren gehe, verkauft die Gesellschaft an die ihr beitretenden Waarenhändler der verschiedensten Geschäftszweige Coupons im Nennwerthe von 6 Pence bis zu 1 Pfund für 5 Proc. des Nominalwerthes, sodaß der Waarenhändler für die an die Gesellschaft statt an den Käufer zu zahlenden 5 Pfund Coupons im Nennwerth von 100 Pfund hält. Diese Coupons werden von dem Händler dem Käufer für den vollen Betrag seines Einkaufs ausgehändigt, der Käufer aber tauscht seine gesammelten Coupons, sobald sie die Höhe von 5 Pf. erreichen, gegen eine ebenfalls auf 5 Pf. lautende Aktie der Versicherungsgesellschaft um. Statt des Kassenkontos von 5 Proc. erhält also der Consument (Käufer) einen auf den vollen Betrag seines Einkaufs lautenden Coupon der Gesellschaft, während sie die Verpflichtung übernimmt, dieses gesammelte Geld so zu verwalten, daß die 5 Proc. durch Zinseszinsen wieder zu 100 Proc. anwachsen. Durch Tabellen ist nachgewiesen, wie aus wenigen Pfund im Laufe von 75 Jahren 194 Pfund 3 Schillinge und 4 Pence werden. Das Kapital wird in der bezeichneten Zeit vervierzigfacht.
- In Rom wurde unlängst ein sehr ergötzliches Gespräch über den Papst verbreitet, welches Pasquino und Marforio in den Mund gelegt war. Mit diesen beiden Namen bezeichnet bekanntlich der Römer zwei antike Standbilder, an denen früher vorzugsweise Pasquille angeheftet wurden. Das Gespräch, dessen Treffer in witzigen, zwar nicht übersetzbaren aber leicht verständlichen Wortspielen liegt, lautet: "Was hört man über den Papst? - "Rumore" ('n Gerücht). - "Was besagt das Gerücht?" - "Daß der Papst gefangen gehalten wird." - "Von wem?" - "Nimm den ersten Buchstaben von rumore fort und Du weißt es." - "Umore" (von seiner Laune). Und ist die Gefangenschaft eine schwere?" - "Nimm wieder einen Buchstaben fort." - "More" (er wird in derselben sterben; und wann wird das geschehen?" - "Laß abermals einen Buchstaben fort." - "Ore" (bald)!" "Und wer wird sein Nachfolger sein?" - "Opfere noch einen Buchstaben." - "Re (der König); welcher König?" - "Nimm nur einen Buchstaben fort." - E "Emanuel!"


Anzeigen.

Die zu Lockwisch belegte Vollstelle des geisteskranken Hauswirths Heinrich Maack daselbst soll mit sämmtlichen, dazu gehörigen Aeckern und Wiesen, Gebäuden und mit allem darauf zur Zeit befindlichen lebenden und todten Inventarium auf desfallsigen Antrag der Heinrich Maack'schen Curatoren öffentlich meistbietend verpachtet werden.
Zu solchem Zwecke steht vor dem unterzeichneten Gerichte, als Curatelbehörde, ein Termin auf

Mittwoch den 1. August d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

an, zu welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken hiemit geladen werden, daß die Bedingungen auf der Gerichtsregistratur einzusehen, auch gegen die Gebühr in Abschrift zu erhalten sind.
Schönberg, den 14. Juli 1877.

Großherzogliches Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.

A. Dufft.     


Concurserklärung und Gläubiger=Aufruf.

Auf die Anzeige der Ehefrau Dorette Hennings geb. Solvie zu St. Georgsberg vor Ratzeburg, daß sie sich außer Stande befinde, ihre andrängenden Gläubiger zu befriedigen, und deshalb ihr Vermögen zur concursmäßigen Behandlung abtreten wolle, ist am heutigen Tage - etwaige Einreden der Gläubiger vorbehaltlich - über das Vermögen der Genannten, unter Einstellung aller Sonder=Processe, der formelle Universal=Concurs erkannt worden.
Es werden hiernach Alle und Jede, welche Forderungen und Ansprüche irgend welcher Art gegen die Ehefrau Dorette Hennings geb. Solvie zu St. Georgsberg zu haben vermeinen, hiermittelst geladen, diese Ansprüche und Forderungen zur Vermeidung der Ausschließung mit denselben in dem

auf den 14. August cr., vormittags 10 Uhr,

anberaumten Termine anzumelden und zu bescheinigen.
Der Ausschließungs=Bescheid wird nur an der Gerichtsstelle angeheftet werden.
Auswärtige haben am Gerichtsort Acten=Bevollmächtigte zu bestellen.
Ratzeburg, den 7. Juli 1877.

Königliches Amtsgericht.
Sachau.

Bodmer.     


Auction in Torriesdorf bei Schönberg in Mecklenburg.

Nach erfolgtem Ableben des Herrn Drosten von Gundlach auf Torriesdorf soll im Auftrage der Erbin das gesammte, derselben zugehörige, lebende und todte Wirthschaftsinventarium, sowie das Hausmobiliar in öffentlicher Auction am

Donnerstag, den 26. Juli
und folgende Tage

jedesmal Vormittags von 9 Uhr an, auf dem Gutshofe zu Torriesdorf gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden.
Zum Aufgebot kommen namentlich:

28 Pferde, 110 Kühe, 3 Bollen, 10 Schweine, Federvieh, 2 Kutschwagen, 8 Bauwagen, 14 Pflüge, 15 Eggen, 6 paar schottische Eggen, 1 Dreschmaschine, 1 Häckselmaschine, sonstige Ackergeräthschaften, eine Partie Brennholz, diverses Nutzholz, Schleete, Schränke, Sophas, Tische, Stühle, Spiegel, Küchengeräthschaften, Vorräthe, Leinen und Betten.
Mit dem Verkaufe der Pferde wird am Donnerstag, den 26. Juli Vormittags 11 Uhr und mit dem Verkaufe der Kühe am Freitag, den 27. Juli Vormittags 11 Uhr, begonnen werden.
Schwerin, den 14. Juli 1877.

C. F. Büsing, Advokat,
als Bevollmächtigter der
Frau v. Arnim geb.
v. Gundlach.


Torf=Auction.

Donnerstag, den 26. Juli d. J., sollen auf dem Woitendorfer Torfmoore meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden,

1000 bis 1500 Ruthen Lagertorf und 1000 Mille Stechtorf.

Die Auction beginnt Morgens 9 Uhr und wollen Käufer sich auf dem bezeichneten Moore bei der Hütte einfinden.
Vitense den 17. Juli 1877.

L. Wiegandt.     


[ => Original lesen: 1877 Nr. 56 Seite 3]

Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Kommission macht auf die nachstehend im Auszuge abgedruckten Bestimmungen der §§ 89 und 91 der Ersatz=Ordnung:

   § 89
   Nachsuchung der Berechtigung.

1. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17ten Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.
2. Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs=Commission nachgesucht, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist.
3. Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der unter Nr. 2 bezeichneten Prüfungs=Commission spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Dieser Meldung sind beizufügen:
a) ein Geburts=Zeugniß,
b) ein Einwilligungs=Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen,
c) ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Directer der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei=Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist.
Sämmtliche Papiere sind im Original einzureichen.
4. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Dienst noch nachzuweisen. Dies kann entweder durch Beibringung von Schul=Zeugnissen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs=Commission geschehen.
5. Der Meldung bei der Prüfungs=Commission sind daher entweder die Schul=Zeugnisse, durch welche die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden kann, beizufügen oder es ist der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung auszusprechen.
Die Einreichung der Zeugnisse darf bis zu dem unter Nr. 1 genannten äußersten Termin ausgesetzt werden.
In dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. Auch hat der sich Meldende einen selbst geschriebenen Lebenslauf beizufügen.

   § 91.
   Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Prüfung.

1. Wer die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Dienst durch eine Prüfung nachsuchen will, hat sich auf Vorladung der Prüfungs=Commission persönlich im Prüfungs=Termin einzufinden.
2. Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
hierdurch mit dem Hinzufügen aufmerksam, daß es der in § 89, 3. b. geforderten Erklärung nur bei freiwilligen der seemännischen Bevölkerung, sofern sie in der Flotte dienen wollen, nicht bedarf.
Bei der unterzeichneten Prüfungs=Commission werden in der Regel die Frühjahrsprüfungen in der ersten Hälfte des März und die Herbstprüfungen in der zweiten Hälfte des September abgehalten.
Schwerin, den 17. Juli 1877.

Großherzoglich Mecklenb. Prüfungs=Commission für Einjährig=Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.                          Das Civil=Mitglied: W. Schmidt.


Am 17. d. M. Morgens 5 1/2 Uhr wurde meine liebe Frau, Dora, geb. Oderich, von einem gesunden, kräftigen Knaben leicht und glücklich entbunden.
Wigodda in Westpreußen.

Kurt Marung.     


Pferde= und Füllen=Auction.

Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß die Pferde= und Füllen=Auctionen des Viehzucht=Vereins der Artlenburger Elbmarsch und Umgegend zu Hohnstorff a. d. Elbe, gegenüber Lauenburg, am Montag den 20. August u. ff. d. J. Morgens 10 Uhr und die Rindvieh= und Schweine=Auctionen des Vereines am Donnerstag den 20. September u. ff. d. J. Morgens 10 Uhr abgehalten werden, wozu Käufer einladet

                          der Vorstand des Vereines
                          von Sporcken.
Lüdersburg (Poststation Hohnstorff)
im April 1877.                          


Eisenbahn     Mecklenburgische Friedrich=Franz=Eisenbahn.
Extrafahrt
nach Lübeck
zu ermäßigten Fahrpreisen.

In Veranlassung des Lübecker Volksfestes werden am

Sonntag den 22. Juli d. J.

folgende Extrazüge abgefertigt:
Abfahrt von Schwerin 7 Uhr 15 Min. Morg.
Abfahrt von Kleinen 7 Uhr 50 Min. Morg.
Abfahrt von Bobitz 8 Uhr 7 Min. Morg.
Abfahrt von Grevesmühlen 8 Uhr 33 Min. Morg.
Abfahrt von Schönberg 9 Uhr 3 Min. Morg.
Abfahrt von Lüdersdorf 9 Uhr 17 Min. Morg.
Ankunft in Lübeck 9 Uhr 32 Min. Morg.

--------------

Abfahrt von Lübeck 10 Uhr - Min. Abds.
Ankunft in Lüdersdorf 10 Uhr 17 Min. Abds.
Ankunft in Schönberg 10 Uhr 31 Min. Abds.
Ankunft in Grevesmühlen 11 Uhr 1 Min. Abds.
Ankunft in Bobitz 11 Uhr 27 Min. Abds.
Ankunft in Kleinen 11 Uhr 43 Min. Abds.
Ankunft in Wismar 12 Uhr 17 Min. Nchts.
Ankunft in Schwerin 12 Uhr 21 Min. Nchts.
Die Passagiere von Wismar benutzen den um 5 Uhr 15 Min. Morgens von dort abgehenden Zug und gehen in Kleinen in den Extrazug Schwerin=Lübeck über.
Auf den vorgenannten Stationen und Haltestellen werden am 22. Juli Billets zur Fahrt nach Lübeck und zurück in II. und III. Wagenclasse

zum einfachen Fahrpreise

ausgegeben.
Diese Billets berechtigen zur Hinfahrt nur mittelst des Extrazuges (von Wismar nach Kleinen jedoch mittelst des 1. Personenzuges), wogegen die Rückfahrt mit dem Extrazug am 22. Juli und mit allen fahrplanmäßigen Zügen am 23. Juli cr. erfolgen kann.
Freigewicht für Gepäck wird auf diese Doppelbillets nicht gewährt.

Die Direction.     


Photographisches Atelier
von
C. Kindermann,
Lübeck,
Breitestrasse 788.


Schweriner Sparkassenbücher.

Die durch mich besorgten Sparcassenbücher liegen zur Entgegennahme bereit.

Schönberg.                                                     W. H. Schacht.


[ => Original lesen: 1877 Nr. 56 Seite 4]

Guano der Peruanischen Regierung.

Wir zeigen hierdurch an, dass wir nach wie vor mit grossen Vorräthen von

direct importirtem Peru-Guano

versehen sind und eingehende Aufträge darauf jederzeit prompt effectuiren werden.
Auf Anfragen über Preise etc. dienen wir bereitwilligst mit näherer Auskunft.

----------------------

Aufgeschlossenen Peru-Guano

in sofort verwendbarer Pulverform mit einem garantirten Gehalt in demselben von                           7 % gegen Verpflüchtigung geschützten Stickstoff und
                          9 1/2 % leicht löslicher Phosphorsäure, (mit bisheriger Analysen-Latitude) werden wir von heute ab zu einem um 25 Mark per 1000 Kilo ermässigte Preise und zwar ab Lager hier liefern zu
                          M. 260. - bei Abnahme von 30,000 Kilo und Mehr,
                          M. 280. - bei Abnahme unter 30,000 Kilo,
per 1000 Kilo, inclusive Säcke, exclusive Verladungsspesen, gegen comptante Zahlung in Reichsmünze.
Ueber sonstige Verkaufsbedingungen geben wir auf Anfrage gern Auskunft.
Zur grösseren Sicherstellung unserer Abnehmer vor Täuschungen, wie solche wieder mehrfach zu unserer Kenntniss gebracht worden sind, lassen wir jeden einzelnen Sack mit einer, unsere behördlich registrirte Fabrikmarke tragenden, nachfolgend verzeichneten Plombe

Bleiblombe                                                     Bleiblombe

versehen, was wir bei Ankäufen zu beachten bitten.
Hamburg, den 1. Juli 1877.

Ohlendorff & Co.,
alleinige Agenten der Herren Dreyfus Frères & Cie in Paris (Contrahenten der Peruanischen Regierung) für den Verkauf des Peruanischen Guanos in ganz Deutschland und dem Norden
und von denselben ausschliesslich autorisirte Fabrikanten des aufgeschlossenen Peru=Guanos für ganz Europa und die Colonien.


Amerikanische Mähmaschinen,
Burdick und Kirby,
Pferderechen, Oldenburger Buttermaschinen, Schrotmühlen, Pumpen, landwirthschaftliche Maschinen aller Art

empfiehlt

J. Arndt, Lübeck.     
Fleischhauerstr. 70.     


Forderungen an die Schützenzunft und die Schützenhausbaukasse sind bei Kaufmann Petersen, diejenigen an die Tombola bei Buchbinder Sievers bis Sonntag, den 22. d. M. gefälligst durch Rechnung anzumelden. Bei Letzterem sind auch die Gewinngegenstände nach der dieser Nummer anliegenden Gewinnliste in Empfang zu nehmen.
Schönberg, 16. Juli 1877.

Kapitain und Schaffner der Schützenzunft.     


Im Einverständniß mit dem Herrn Oberförster Hottelet zu Schönberg haben die Hauswirthe der Dorfschaft Rupensdorf dessen Jäger Klennloff den Schutz über ihre Buschkoppeln übertragen, was hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird.
Rupensdorf, den 19. Juli 1877.

Für die sämmtlichen Hauswirthe, der Viceschulze Hagen.     


Am ersten Königschußtage ist eine schwarze Damenweste verloren, der ehrliche Finder wird gebeten, dieselbe gegen eine Belohnung bei dem Herrn Prorektor Juling abzugeben.


Zu Michaelis suche ich

ein Mädchen

für Küche und Hausarbeit.

Betty Marung.     


Gesucht zu Michaelis

ein Küchen= und ein Stuben=Mädchen,

sowie

ein Mädchen

für eine einzelne Dame nach Ratzeburg. Näheres auf der Pfaffenmühle bei Ratzeburg.


Eine große Parthie

eigengemachtes Bauerleinen

empfiehlt

Schönberg.                                                     August Creutzfeld.


Amerikanische Heuforken

empfiehlt

                          C. Schwedt in Schönberg.


Neuen
Sommerfang=Hering

in feinster Waare empfiehlt

Aug. Spehr, Schönberg.


Neue
Sommerfang=Hering
empfiehlt                                                    J. Ludw. D. Petersen.


Gesucht zum 1. August

ein tüchtiger Hausknecht,

der mit Pferden versteht umzugehen, reflektirende wollen sich melden in Lübeck, Marlesgrube 591.


20 Mark

Belohnung sichere ich Demjenigen zu, der mir den Thäter zur gerichtlichen Bestrafung nachweist, welcher das Heck an meiner Kuhkoppel in der Nacht von 12. zum 13. Juli aufgesperrt hat.

Hauswirth Oldenburg,     
Blüßen.           


Kirchliche Nachrichten.

Sonntag, 22 Juli.
Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Lehrer cand. theol. Konow.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Getreide=Preise in Lübeck.
Waizen20 M -Pfennig  bis 25 M -Pfennig.
Roggen17 M 50Pfennig  bis 18 M 50Pfennig.
Gerste15 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.
Hafer15 M -Pfennig  bis 16 M 50Pfennig.
Erbsen15 M -Pfennig  bis 17 M -Pfennig.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter pr. 500 Gr. M1,10 .
Hühner d. St. M1,80 .
Tauben d. St. M0,50 .
Schinken pr. 500 Gr. M0,85 .
Wurst pr. 500 Gr. M1,25 .
Eier 6 St. für M0,30 .
Kücken d. St. M1,10 .


(Hierzu eine Beilage und Gewinnliste zur Tombola.)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1877 Nr. 56 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 56 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 20. Juli 1877.


Falsche Münze.
Eine Erzählung.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1877 Nr. 56 Seite 6]

Falsche Münze.
Eine Erzählung.
[Fortsetzung.]


- Was ein Kriegs=Correspondent bei der russischen Armee mit sich führen muß. Der Special=Correspondent des 'Temps' theilt seinem Blatte das nachfolgende Verzeichniß aller jener Gegenstände mit, mit welchen Kriegs=Correspondenten bei der russischen Armee in Asten versehen sein müssen: 1) Ein Paß vom Generalstabe mit dem sich der Correspondent gleich nach seiner Ankunft dem Chef des Corps oder Detachements vorstellen muß, bei dem er sich aufhalten will. Laut desselben muß er u. a. jedes Telegramm und jeden Brief vom Generalstabe vidiren lassen. 2) Ein Packet Photographien seiner Person für die Corps= und Abtheilungs=Chefs. Eine solche muß er bei sich behalten, um in Beanstandungsfällen zur Vergleichung zu dienen. 3) Ein Emblem in Gestalt eines Schildes, in dessen Mitte der Buchstabe K steht, an einem schwarzgelbem Bande. Dieses Zeichen wird im Knopfloch getragen und dient als Passirschein zum freien Umhergehen. 4) Eine Marschroute der Regierung, wodurch Postpferde an jedem Relais gesichert werden. Fälle der vis major ausgenommen. 5) Eine "Atkriti=List," welche das Recht zu einer Eskorte giebt, da man um seiner Sicherheit willen stets einen Kosaken oder Tschapar bei sich haben muß. 6) Ein womöglich mehrerer Sprachen kundiger Privatdiener. 7) Ein doppelläufiger Stutzen, der rechte Lauf glatt für Schrot, zur etwaigen Jagd auf Wild, und der linke Lauf gezogen für die Kugel, dann ein Revolver und ein Dolchmesser. 8) Ein europäischer Sattel für sich und einer für den Privatdiener nebst Zügel und Gebiß. 9) Ein Zelt mit einem persischen Teppich und Luftbett. 10) Ein "Bourdouk" mit wenigstens sechs "Tunks" kachetischen Weins. Der Bourdouk ist ein Schlauch aus der ganzen Haut eines Schweines, Hammels oder Ochsens, der die Gestalt des Thieres beibehält. Ein Tunk hält fünf Flaschen. 11) Ein großer Zwergsack mit Provisionen, Konserven, Käse, Thee, Zucker, Cognac u. s. w. Zinnteller, Couverts und Alles was zum Leben in einem vollkommen wilden Lande nothwendig ist. Cigarren, Cigaretten und Tabak. 12) Chinin und Enzian=Extract. 13) Ein sehr bequemes Portefeuille mit einem Schreib=Necessaire. 14) so wenig Bagage für sich als möglich. Ein warmer Ueberrock und Decken sind im Gebirge und während der Nacht unentbehrlich. 15) Ein schwarzer Anzug, Gilet, Pantalon, weiße Kravatte, lichte Handschuhe und Claque=Hut. 16) Eine Menge Dinge, die im Detail anzuführen unmöglich sind. 17) Geld, russische Halb=Imperiale, türkische Medschidjes, Zwanzig Francsstücke. Das russische Papiergeld muß womöglich ganz neu sein, da es so besser geht. Die Kassa=Dotation der Armee erfolgt in Goldstücken. Man nehme auch eine gute Quantität russischen Kleinsilbergeldes. Alles das muß gut oder schlecht in einer Telega (landesübliches Fuhrwerk) Platz finden. Dabei darf das Wesentlichste nicht vergessen werden: "Persisches Insektenpulver."
- Eine neue Spielerei haben französische Chemiker erfunden: Barometerblumen. Es sind künstliche Blumen, deren Blätter mit einem unbekannten Stoff getränkt sind und je nach dem Wetter eine andere Farbe zeigen. Die Blätter sind blau bei schönem, roth bei regnerischem und chamois bei veränderlichem Wetter. Regen und Sonnenschein zeigen sie einen halben Tag vor Eintritt an. An Haar und Hut der Damen erkennt man künftig, was für Wetter ist.
- Im Bezug auf die Beschaffenheit der Kinderwagen ist Vorsicht dringend geboten, und wird durch manche Beispiele dargethan. So berichtet Jemand in einer auswärtigen Zeitung, daß sein Kind, ein Knabe von drei Monaten, der ursprünglich gesund und kräftig gewesen, angefangen habe zu kränkeln, abzumagern und an Erbrechungen und Verstopfungen zu leiden. Man verfiel schließlich darauf, die Bestandtheile des auch als Bett benutzten Kinderwagens untersuchen zu lassen, und es ergab sich, daß das aus grauem Wachstuch bestehende Verdeck des Wagens in hohem Grade bleihaltig war. Dem Kinde wurde nunmehr ein anderes Lager bereitet, worauf es nach und nach seine Gesundheit wieder erlangte.
- Die Liebe glaubt, hofft und duldet nicht nur alles, sie greift mitunter auch zu Mitteln, die kaum noch innerhalb der Grenzen des Anstandes liegen, wie folgende Anzeige in der Berliner Staatsbürgerzeitung beweist: "Eine Gesellschaft lebenslustiger junger Mädchen, denen es an solider Herrenbekanntschaft mangelt, wünscht in den ungezwungenen Umgang reell gesinnter junger Männer zu treten, um Gelegenheit zur Anknüpfung eines ernsten Verhältnisses zu finden. - Gleichgesinnten Herren, welche ihre Absicht durch Tragen einer weißen Rose im Knopfloch zeigen, wird man sich in der Unionsbrauerei (Gratweil) in der Hasenhaide am Donnerstag, den 12. d. Mts., Abends von 7 Uhr an, durch eine auf der linken Brust getragene blaue Schleife zu erkennen geben". - Hoffentlich ist ein spekulativer Wirth der Erfinder der liebenswürdigen Einladung.


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