No. 24
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 24. März
1874
vierundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1874 Nr. 24 Seite 1]

Es wird hierdurch zur Kenntnißnahme und Nachachtung der Betreffenden öffentlich bekannt gemacht, daß nach der heutigen Gesetzgebung den Schulzen und Ortsvorständen nicht mehr die Befugniß zusteht, sogenannte Ortsangehörigkeitsatteste oder Heimatscheine auszustellen.
Schönberg, den 14. März 1874.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.     H. Wohlfahrt.     F. von Dewitz.


- Schönberg. Eine neuerdings erschienene vortreffliche Arbeit verdient ausdrücklich empfohlen zu werden: die neue Karte unsers Fürstenthums. Dieselbe hat endlich einem wirklichen Bedürfnisse abgeholfen, denn abgesehen von dem zu Anfang unsers Jahrhunderts entstandenen, nicht mehr brauchbaren Schmettau'schen Werke gab es Nichts derartiges, da die inzwischen entstandene Wickede'sche Karte nie zum Druck gekommen und die nur einen Theil des Fürstenthums umfassende Mauenvre=Karte, in nur wenigen Exemplaren aufgelegt, längst vergriffen war. Die saubere Arbeit des Herrn Baumeisters Rickmann, der durch langjährige dienstliche Reisen im Fürstenthum die eingehendste Sachkenntniß erworben hatte, empfiehlt sich insonderheit durch Klarheit und exakte Ausarbeitung und eignet sich deßwegen auch nebenbei als Wanddecoration verwandt zu werden. Die Correctheit entspricht den strengsten Anforderungen; sollte man ja noch etwas wünschen, so wäre es eine Darstellung der Wegeverbindung mit der Voigtei Mannhagen und einige kräftigere Farbetöne. Wünschen wir der verdienstlichen Arbeit eine entsprechende Verbreitung.
- Schönberg. Unsere Realschule hat soeben ihren neuen Bericht, umfassend den Zeitraum Ostern 1872-1874, herausgegeben. Den Schulnachrichten geht eine längere mathematische Abhandlung vom Dr. Juling voraus.
- Vom Fels zum Meer gedenkt das Volk am 22. März seines Kaisers Wilhelm, der an diesem Tage seinen 77. Geburtstag feiert. Wenn Jemand von sich sagen darf, daß ihm das Alter die Fülle dessen gebraucht, was er in der Jugend gewünscht, so ist es Kaiser Wilhelm. Mit starkem Arm hat er die hohe Sendung Preußens vollzogen, die deutschen Stämme zu führen in Krieg und Freden; mit scharfem Auge hat er die rechten Männer als Helfer erkannt und an den rechten Platz gestellt. Nach trüben Tagen hat er das deutsche Volk in Waffen siegreich über den Rhein und bis in die feindliche Hauptstadt geführt, das deutsche Reich und das Kaiserthum wieder aufgerichtet und ist des Reiches Mehrer geworden. - Und neuer Lorbeer schmückt das greise kaiserliche Haupt, erworben durch die Führerschaft in dem Kampfe für die Freiheit des Geistes wider römische Anmaßung. "Mir liegt die Führung meines Volkes in einem Kampfe ob, welchen schon frühere deutsche Kaiser Jahrhunderte lang gegen eine Macht zu führen gehabt haben, deren Herrschaft sich in keinem Lande der Welt mit dem Frieden und der Wohlfahrt der Völker verträglich erwiesen hat und deren Sieg in unsern Tagen die Segnungen der Reformation, die Gewissensfreiheit und die Autorität der Gesetze nicht blos in Deutschland in Frage stellen würde." - So schrieb Kaiser Wilhelm am 18. Februar d. J. an den englischen Staatsmann Russell, nachdem er schon am 3. September v. J. die Anmaßung des Papstes Pius IX. zurückgewiesen hatte, der ihm schrieb: "Jeder, der die Taufe empfangen hat, gehört dem Papst an." - Nein, antwortete ihm der Kaiser eigenhändig, "der evangelische Glaube, zu dem ich mich gleich meinen Vorfahren mit der Mehrheit meines Volkes bekenne, gestattet uns nicht, in dem Verhältniß zu Gott einen anderen Vermittler als unsern Herrn Jesum Christum anzunehmen." - Diese wahrhaft kaiserlichen Briefe sind sein jüngster Lorbeer, und das deutsche Volk, jetzt noch im Streite stehend, hat keinen heißeren Wunsch, als daß es ihm vergönnt wird, noch selber zu schauen, wie der kriegerische Lorbeer zum Oelblatt des Friedens wird.
- Von größeren, ihm vorliegenden Gesetzen hat der Reichstag bis jetzt vollständig erst die Strandungsordnung, welche hauptsächlich nur die Schiffahrttreibenden der Nord= und Ostsee, sowie die dortigen Küstenbewohner interessirt, und das Gesetz über den Impfzwang erledigt. Das Letztere hat bei der dritten Berathung eine nicht zu erwartende Abänderung erfahren, indem die gesetzliche Verpflichtung, sich bei dem Auftreten einer Pockenepidemie impfen zu lassen, durch die Majorität von einer Stimme nachträglich noch beseitigt worden ist, insoweit diese Verpflichtung nicht schon nach den einzelnen Landesgesetzen besteht. In der gegenwärtigen Session sollen noch berathen und beschlossen werden das Preßgesetz, welches bei dem gleichen Interesse aller Partheien an seinem Zustandekommen sichere Aussicht auf Aufnahme nach den Commissionsvorschlägen hat, die Novelle zur Gewerbeordnung oder des sogen. Contractbruchgesetz, welches in der Hauptsache wohl nicht angenommen werden dürfte, ein Gesetz über das Reichspapiergeld und außer dem Militärgesetz noch ein Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung (Civilehe), endlich das angekündigte Gesetz über die Ausweisung von Geistlichen, welche den Staatsgesetzen beharrlichen Widerstand leisten.
- Den ersten Paragraphen (s. vor. Nr.) die Grundlage des Militairgesetzes, hat die Commission mit 24 gegen 4 St. abgelehnt; ebenso einen Antrag Bethusy=Huc's auf 384,000 M.; ebenso den Antrag von Centrumsmännern, den Friedensstand auf Grund 2jähriger Dienstzeit jährlich durch den Reichstag festzustellen. Generalmajor v. Voigts=Rheetz, der Commissar der Regierung, erklärte auf das Bestimmteste, die Bundesregierungen würden die 3jährige Dienstzeit nicht fallen lassen. Die frühere 2jährige Dienstzeit habe sich nicht bewährt und es sei ein großes Glück gewesen, daß man damals keinen Krieg zu führen gehabt habe. Das Kriegswesen der neueren Zeit stelle bedeutend höhere Anforderungen an die Ausbildung jedes einzelnen Soldaten, namentlich an seine Schießfertigkeit und Ruhe und Sicherheit im Feuer. Diese höheren Anforderungen würden besonders bedingt durch die zerstreute Fechtart, durch das verbesserte Gewehr,

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welches in der Hand eines Ungeübten zum vorzeitigen Verschießen der Munition verleite, und durch den Eisenbahnverkehr, welcher eine plötzliche Ueberführung der Truppen aus dem tiefsten Frieden auf den Kriegsschauplatz und in die Schlacht ermögliche. Eine Armee mit durchweg 2jähriger Dienstzeit, welche einen Feldzug gewonnen habe, sei in der neueren Kriegsgeschichte unerhört; mit Rekruten und jungen Mannschaften kann man wohl eine einzige Schlacht gewinnen, aber schwerlich einen dauernden Feldzug. - Die §§ 2 und 3 wurden angenommen, sie setzten die Zahl der Cadres und der Formation der Armee fest: 469 Bat. Infanterie, 464 Schwadronen Cavallerie, 300 Bater. Feldartillerie, 29 Bat. Fußartillerie, 18 Bat. Pioniere und Train.
- Wer etwa an dem Inhalte des Reichsmilitärgesetzes Anstoß nimmt und der Volksvertretung zumuthet, der Reichsregierung keinerlei Zugeständnisse zu machen, wird vielleicht eine andere Ansicht von der Sache gewinnen, wenn er von dem freudigen Interesse Kenntniß nimmt, mit welchem die Pariser Blätter das Nichtzustandekommen des Gesetzes erwarten. Man hört von dort, daß Rom die Parole ausgegeben hat, Alles aufzubieten, um eine Verständigung und Ausgleichung zu hintertreiben; andere Stimmen freuen sich über die Krankheit Bismarcks, die ihn verhindere, für das Militärgesetz einzutreten, weshalb es hoffentlich nicht zum Abschluß komme. Diese etwas leichtsinnig zu erkennen gegebenen Freuden und Hoffnungen werden sich die Reichstagsabgeordneten wohl zu Herzen nehmen und ihrerseits dafür sorgen müssen, daß sie nicht in Erfüllung gehen.
- Wie verlautet, wird der Deutsche Reichstag das Gesetz, welches den Kontraktbruch kriminell bestraft wissen will, jedenfalls ablehnen. Der Kontraktbruch ist allerdings ebenso nichtswürdig wie jede andere Unredlichkeit; und wie sehr ein geordneter Geschäftsbetrieb leidet, wenn er demselben schutzlos gegenüber steht, habe ich in meinen Stellungen früher mehr als mir lieb war kennen gelernt. Aber diese Uebelstände wurden durch die Wiedereinführung von Arbeitsbüchern, die bei Antritt eines jeden Conditionsverhältnisses bei der Behörde deponirt und nur unter beiderseitiger Zustimmung wieder ausgefolgt werden müßten, sehr leicht gehoben werden. Visa's und Zeugnisse dürfen natürlich nicht in solche Arbeitsbücher oder "Karten" eingetragen werden, weil das gegen die Freizügigkeit und Paßfreiheit verstoßen und den Arbeiter mehr als andere Reisende belästigen und drücken würde. Sie würden einfach die Stelle derjenigen Legitimation zu vertreten haben, die schon jetzt ein jeder in Deutschland Reisende behufs Feststellung seiner Persönlichkeit bei sich zu führen hat. Ich glaube nicht, daß die Arbeiter dagegen Widerspruch erheben würden, denn innerhalb der großen Verbände und Gewerkvereine sind ganz ähnliche Legitimationsbücher zum Zwecke der inneren Kontrole bereits längst und ohne allen Wiederspruch eingeführt.
- Frau Eugenie war am 16. März eine glückliche Mutter. Die 6000 Franzosen, die über den Canal gekommen, ließen immer von neuem Napoleon IV. leben. Sie schwamm in Freude und Hoffnung, wieder in die Tuilerien zu kommen und hatte zum ersten Male die Trauerkleider abgelegt. Ihrem Herrn und Gemahl hatte sie zum Theil selber die Locken abgeschnitten, ihrem Sohn läßt sie sie lang wachsen, und zur Befestigung seiner Dynastie hat sie ihm sogar schon eine Braut und sich eine Schwiegertochter ausgesucht, - die Tochter Mac Mahon's.
- Der König von Brasilien ist ein kurz gebundener Mann. Er hat dem Bischof von Pernambuco "wegen Ungehorsams gegen die Staatsgesetze" auf vier Jahre einsperren lassen. "Eine neue schwere Prüfung der Kirche" jammert man in Rom und fürchtet namentlich das böse Beispiel.
- Die Braunschweigische Regierung hat eine Belohnung von 500 Thlr. dem versprochen, der sicher nachweisen kann, wo die falschen Braunschweigischen 10=Thalernoten gemacht worden sind.
- In dem Nachlaß Carl Wilhelm's sind die Original=Handschriften zu den Compositionen des Becker'schen Rheinliedes (1840), der Wacht am Rhein (1845) und des Ritterhaus'schen Liedes "Deutschlands Siegesdank" (1870) gefunden und von der deutschen Kaiserin dem Germanischen Museum in Nürnberg zugewiesen worden.
- An keiner Universität soll jetzt so viel gepaukt werden, wie in dem frommen Tübingen. Es sind in wenigen Wochen drei Studenten ein Opfer dieser Duellwuth geworden.
- (Eine doppeltönige Menschenstimme.) In der Sitzung vom 13. März d. J. der k. k. Gesellschaft der Aerzte stellte Dr. Schnitzler einen Tenoristen aus Hannover vor, welcher zu seinem Leidwesen im Stande ist, zwei Töne, welche deutlich vernehmbar eine Terz weit von einander liegen, auf einmal zu singen. Die Ursache dieser merkwürdigen Erscheinung bildet ein kleines, auf einem Stimmbande aufsitzendes Knötchen (polypöse Wucherung), welcher, wie man deutlich mit dem Kehlkopfspiegel sehen kann, beim Nähern der Stimmbänder während des Singens die Stimmritze in zwei ungleiche Hälften theilt, deren jede nun selbstthätig bei der Tonbildung mitwirkt. Das Phänomen ist besonders deutlich, wenn der Sänger im Falsett singt.
- Hütet Euch vor den Rumäniern! Diesmal schicken sie uns Schweine mit Trichinen, wie früher Strousbergsche Aktien. Die Trichinenkrankheit ist nämlich bei ihnen ausgebrochen; seitdem mögen sie kein Schweinefleisch mehr essen und verkaufen ihre Schweine in Massen nach Oesterreich und Deutschland. Das Bundeskanzleramt macht die deutschen Landwirthe, Metzger und Händler darauf aufmerksam und mahnt zur strengsten Untersuchung der sogen. ungarischen (eigentlich rumänischen) Schweine und Fleischwaaren.
- Frau Mallinger in Berlin giebt dem Dichter Recht: "Das Lied, das aus der Kehle dringt, ist Lohn, der reichlich lohnet," nur muß man die rechte Kehle haben. Im Conzert in Frankfurt trug sie vier Lieder vor und - 1000 Gulden nach Haus.
- Als Justinian mit dem Corpus juris unter dem Arme seinen Einzug in Deutschland hielt, hat er den Gastwirthen ein Andenken mitgebracht, das sie bis auf den heutigen Tag nicht wieder haben los werden können, nämlich die Verpflichtung, für die von den Gästen ins Haus eingeführten Gegenstände zu haften. Der Wirth muß für jede Entwendung derselben Ersatz leisten. Auf einer Versammlung von Berufsgenossen in Darmstadt hatte man in einer Petition an den Reichstag um gesetzliche Abänderung dieser drückenden Bestimmung gebeten, das Reichs=Oberhandelsgericht hat aber festgestellt, daß die Gastwirthe nach wie vor der Satzung des röm. Rechts unterworfen sind.
- Ein alter und ein jüngerer Herr hatten sich in der Stehelyschen Conditorei am Gensdarmenmarkt in Berlin kennen lernen, standen aber in keiner andern Beziehung zu einander, als daß sie sich regelmäßig jeden Tag zur bestimmten Stunde am Schachbrett zusammenfanden und mit einander Schach spielten. So ging es wohl ein halbes Jahr hindurch, bis der alte Herr eines Tages ausblieb und auch später nicht wieder kam. Wie staunte aber sein bisheriger Gegner, als er eines Tags auf das Gericht, Abtheilung für Erbschaftssachen, geladen wurde, wo man ihm mittheilte, daß der alte Herr, dessen Namen er jetzt erst erfuhr, gestorben sei und ihm zum Universalerben seines Vermögens von etwa 25,000 Thlrn. eingesetzt habe. Der Segen fiel übrigens auf einen empfänglichen Boden, denn der Erbe war ein armer Teufel und erzählte selbst mit inniger Dankbarkeit von seinem Wohlthäter und wie er zu seinem Vermögen gekommen sei.
- In einem Marktflecken in Niederbayern lebte der Bürgermeister mit dem Ortspfarrer nicht im besten Einvernehmen, ein Zustande der sich um so mehr steigerte, je näher die Reichstagswahlen herankamen. Nun war aus der pfarramtlichen Pfarrei eines Tages ein Schreiben an den Bürgermeister zu expediren, und der dienstthuende Kaplan adressirte dasselbe nach bestehender Uebung an den "Herrn" Bürgermeister. Darüber ereiferte sich der Pfarrer gewaltig, denn es ist allerdings nur Gebrauch, aber nicht bindende Vorschrift für bayrische Pfarrämter, sich der gewöhnlichen Höflichkeit zu befleißigen. Kurzum, unser Pfarrer griff zur Feder und machte damit einen dicken Strich durch das überflüssig höfliche Prädicat "Herr" und ließ das Schreiben in solcher Gestalt dem Bürgermeister zustellen. Der war natürlich über den Strich Feuer und Flamme, nahm Hut und Stock und schritt zum Pfarrhof, um die Frage zum Austrag zu bringen. "Sie können meinetwegen das Wort "Herr" weglassen, aber ich muß dagegen protestiren, daß Sie

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es ausstreichen, wenn es schon dort steht." Aber der Hochwürdige war nicht auf den Kopf gefallen und war flugs mit der Antwort bereit: "Wenn ein Wort gestrichen ist, so ist es eben so viel, als ob es gar nicht da gestanden wäre." Dagegen ließ sich im Augenblick nicht viel einwenden. Unser Bürgermeister ging also ganz still nach Hause, setzte sich hin und schrieb die Antwort auf den Schreibebrief des Pfarrers. Und als er das fein säuberlich zu Stande gebracht, da faltete er es in der vorgeschriebenen Weise und setzte nachstehende Adresse darauf: "An das nichtswürdige, naseweise Pfarramt A.", und machte dann durch die Worte "nichts" und "nase" Striche, wenn auch nicht so dick, daß man nicht hätte lesen können, was zuvor dagestanden. Nun kam die Reihe sich zu ärgern an den Hochwürdigen, und nun wollte er seinerseits die Sache zum Austrag bringen. Der Bürgermeister aber meinte, was dem Einen recht, müsse dem Andern billig sein, und erinnerte schmunzelnd Se. Hochwürdigen daran, daß er ja selbst gesagt: "Wenn ein Wort ausgestrichen ist, so gilt das eben so viel, als ob es gar nicht dagestanden wäre. "Seitdem vertragen sich Pfarrer und Bürgermeister ganz prächtig miteinander und "das ist gut," singt Adam im "Dorfbarbier."
- Der Freie Landesbote in München berichtet lakonisch: Gestern Abend hatte ein Brauknecht des Hofbrauhauses das Unglück, in ein Mutterfaß von Märzenbier zu fallen. Des andern Morgens fand man das Faß leer und den Brauknecht in demselben ruhig schlafend.


Anzeigen.

In Sachen betreffend die Subhastation des zu Schönberg an der Neuenwallstraße sub Nr. 124 belegenen Wohnhauses c. p. des Arbeitsmanns Hans Faasch wird der auf den Namen der Ehefrau des Arbeitsmanns Lohse, Elisabeth geb. Faasch zu Sülsdorf bei Schönberg, über die Kapitalforderung von 200 Taler (Mecklenburg) Pr. Cour. Fol. II des geschlossenen Faasch'schen Hypothekenbuch ausgestellte und zu den Special=Concursacten nicht eingelieferte Hypothekenschein hiermit für ungültig und die Forderung mit den Zinsen für erloschen erklärt.
Schönberg, den 16. März 1874.

Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)               A. Dufft.


Am Dienstag, den 31. März, Morgens von 10 Uhr an, soll im Hause des Dreiviertel=Hufners Heinrich Saß in Schlagsdorf in öffentlicher Auction gegen gleich haare Zahlung verkauft werden:

einige Kurz= und Colonial=Waaren, 1 Ladeneinrichtung, 1 Ladentisch, 1 Brückenwage mit Gewichten.
Schlagsdorf, den 21. März 1874.

Krüger, Landreiter.     


Oeffentliche Prüfung
und
Entlaßungsfeier
in der Aula der Real= und Bürgerknabenschule.
A. Mittwoch, 25. März.

  8-10 Uhr Bürgerknabenschule (Kl. 1 u. 3).
10-11 Uhr Elementarklasse.
11-  1 Uhr Realschule (Kl. VI, V).

B. Donnerstag, 26. März.

  8-12 Uhr Realschule (Kl. IV, III, II, I).
     12 Uhr Entlaßung der abgehenden Schüler.

Die Direktion.


Schulprüfung.

Die diesjährige öffentliche Prüfung der hiesigen Mädchenschule wird am Sonnabend, den 28. d. Mts. von 8 Uhr des Morgens an stattfinden. Zu derselben wird hierdurch ergebenst eingeladen.
Gegenstände der Prüfung werden in ihrer Aufeinanderfolge sein: Religion, 4. Kl. - Geographie, 3. Kl. - Lesen und Rechnen, 5. Kl. - Rechnen, 2. Kl. - Naturgeschichte, 1. Kl.
Schönberg, den 21. März 1874.

Rector Wesemann.


Mit dem heutigen Tage habe ich meine

Maschinen=Fabrik

Vorstadt St. Lorenz gegenüber der Caserne eröffnet.
Mit der eigenen Fabrikation ist eine permanente Ausstellung von englischen und deutschen landwirthschaftlichen Maschinen und Geräthen verbunden. Besonders mache ich die geehrten Herren Landwirthe darauf aufmerksam, daß alle Arten Reparaturen an Maschinen prompt und billig ausgeführt werden, womit ich einem besonderen Bedürfnisse für hiesige Gegend abzuhelfen glaube.          [H. 0594 b.]

B. Wendt.     

Lübeck, den 19. März 1874.


Wir vergüten für bei uns belegte Gelder bis auf Weiteres
4 % bei zwölfmonatl. Kündigung,
3 1/2 bei sechsmonatl. Kündigung,
und 3 % bei dreimonatlicher Kündigung

Die einzuzahlenden Gelder dürfen nicht weniger als Ct. Mark (Lübeck) 300. betragen und kann die Zinse halbjährlich erhoben werden.
Lübeck, den 1. Februar 1874.

Lübecker Bank.     


Alle Diejenigen, welche noch irgend eine Forderung an den Nachlaß des verstorbenen Maurer und Büdner Joachim Arndt zu Sabow haben, werden hiedurch aufgefordert, sich innerhalb drei Wochen beim unterzeichneten Vormunde zu melden.
Ebenso auch Diejenigen werden aufgefordert, welche noch etwas an denselben zu entrichten, ihre Schuld innerhalb drei Wochen zu bezahlen.
Sabow, den 12. März 1874.

P. Grevsmühl, Hauswirth.
als Vormund.


Oeffentlicher Verkauf.

Der Erbpachthof Lauen, eine Meile von Lübeck an der Schlutup=Schönberger=Chaussee im Fürstenthum Ratzeburg belegen, groß: in zusammenhängenden Schlägen, nach der im Auftrage des Großherzoglichen Domänenamtes in Schönberg über die Feldmark Lauen aufgenommenen Karte

83,017 []Ruthen

ohne Gewähr, soll in Spehr's Hotel in Schönberg am Freitag, den 8. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, öffentlich und meistbietend, einschließlich des lebenden und todten Inventariums verkauft werden.
Nähere Auskunft ertheilt der Advocat Rackow in Schönberg, sowie der Besitzer H. H. Schön in Lübeck.


Hausverkauf.

Ein fast neues massives Wohnhaus ist sofort preiswürdig unter der Hand zu verkaufen.

Anzahlung 200 Thlr. Pr.

Reflectirende erfahren das Nähere in der Expedition ds. Bl.
Schönberg 1874.


Die zuverlässigste und zweckmäßigste Kali= und Magnesia=Düngung ist der

echte
Leopoldshaller Kainit

in reiner und natürlicher leicht löslicher Form.

1) braucht jede unserer Culturpflanzen Kali und Magnesia zu ihrem Gedeihen.
2) Kali=Magnesia müssen daher dem Boden, wo sie fehlen, besonders zugeführt werden.
3) Kleemüdigkeit, Kartoffelkrankheit, saure Wiesen mit Duvok und Moos, kraftlos gelagertes Stroh - sind die Folgen von erschöpftem Kali=Gehalt in dem Boden.
Zum Verkauf in Säcken von 200 Pfund zu 6 R.=M. empfiehlt sich

Aug. Spehr.     


Ein Knabe, der Lust hat Lohgerber zu werden kann sich melden bei Burmeister, Marienstraße.


[ => Original lesen: 1874 Nr. 24 Seite 4]

Zuchtmarkt für edlere Pferde
in Neubrandenburg.

Der diesjährige Zuchtmarkt findet am 2. und 3. Juni 1874 in Neubrandenburg statt und wird verbunden sein mit der Verloosung eines Viererzuges und von 80 Pferden, deren Ankauf auf dem Markte geschieht und den Züchtern einen vortheilhaften Absatz sichert.
Um den Wünschen derjenigen Herren, welche den Markt mit Pferden beschicken, zu genügen, sind feste Stallgebäude von Steinfachwerk für vorläufig 402 Pferde errichtet, zur Aufnahme weiter angemeldeter Pferde werden wetterfeste Holzbaracken in bisheriger Weise dienen.
Das Standgeld beträgt fünf Thaler = fünfzehn Reichsmark.
Anmeldungen werden bis zum 1. Mai d. J. an den Cassirer des Comités, Kaufmann W. C. Blauert in Neubrandenburg, erbeten und müssen, wenn sie Berücksichtigung finden sollen, mit sofortiger Einzahlung des Standgeldes verbunden sein. Dieselben werden am einfachsten durch Einzahlung auf Postkarte mit der Bezeichnung "Zuchtmarkt" beschafft. Für angemeldete Hengste wird ein Kastenstand ohne Preiserhöhung geliefert, und werden auf Verlangen in den festen Stallgebäuden verschließbare Ställe à 12 Pferde, in den Baracken à 10 und à 5 Pferde zur ausschließlichen Disposition gestellt. Die Placirung der Pferde erfolgt thunlichst nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
Nach dem 1. Mai können Anmeldungen nur noch so weit Berücksichtigung finden, als der Bauunternehmer sich zu vermehrter Aufstellung von Ständen bereit erklärt.
Stallordnung, Preiscourant der Fourage und Anweisung auf die Stände werden nach dem Schlußtermin für die Anmeldung durch das Secretariat expedirt werden.
Neubrandenburg, den 9. März 1874.

Das Comité.
Geh. Hofrath Brückner.      von Klinggraeff=Chemnitz.      Rath Loeper.
Freiherr von Maltzan=Kruckow.      von Michael=Gr.=Plasten.      von Oertzen=Remlin.
Pogge=Gewezin.      Graf Schwerin=Göhren.      Siemers=Teschendorf.


5 Thaler

demjenigen, der mir den Verläumder, der mir die schlechte Nachsage gemacht hat, daß ich den Schwarz auf der Bäk soll gemißhandelt oder gar meuchelmörderisch behandelt haben. Wer mir den so namhaft machen kann, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, erhält obige Belohnung.

H. Böttcher,     
Gastwirth in Rieps.     


Diesjährige, neueste Mode,

Filz- und Seiden-Hüte

zu billigen Preisen, wie auch eine Parthie zurückgesetzter

Hüte und Mützen

unter Einkaufspreisen empfiehlt ergebenst

Ratzeburg.             H. Scharnweber.


Rothen, weisen und gelben Kleesamen, Thimothe und engl. Raygrassaat empfiehlt zu billigen Preisen J. Ludw. D. Petersen.


Seidene Jaquets, gute Qualität, pro Stück 3 Thaler, ganz feine Sorten 4 und 5 Thaler.
Julius Schweigmann.


Jaquets und Talmas
von Cachemir
Ripps und Sammet,
neueste Facon, empfing
Julius Schweigmann.


Gesucht: Mehrere Trockenammen oder erfahrene Kindermädchen, diverse Knechte, circa 40-50 junge Burschen von 15-17 Jahren, Mädchen zum Alleindienen, sowie solche, die zu melken verstehen, können die schönsten Plätze erhalten durch das Nachw.=Bureau von Frau Stuht, Lübeck, Hundestr. 126.


Gesucht wird für eine Bäckerei in Lübeck

1) zu Ostern d. J. 1 Lehrling, 3 Jahre Lehrzeit und im letzten Jahre Lohn;
2) zum 1. Mai d. J. 1 Hausknecht (Halbknecht) 30 Taler (Mecklenburg) Lohn und erhebliches Trinkgeld.
Das Nähere zu erfragen Siemzerstraße Nr. 189 bei C. Ollrog.


Zahnschmerzen jeder Art werden selbst wenn die Zähne angestockt sind, augenblicklich durch den berühmten Indischen Extract beseitig. Dieses Mittel hat sich seiner Unübertrefflichkeit wegen einen Weltruhm erworben und sollte daher in keiner Familie fehlen. Echt in Fl. à 5 Sgr. im Alleindepot für Schönberg bei

Emil Jannicke,
Bandagist.


Zu Ostern oder zum 1. Mai wird ein Stubenmädchen, welches schon gedient hat, gesucht. Meldungen nimmt die Expedition dieser Zeitung entgegen.
Schönberg 1874.


L. W. Egers'scher Fenchelhonig
aus der alleinigen Fabrik von L. W. Egers in Breslau.

Derselbe ist keine irgend einer Arzneiform gleich zu achtende Zubereitung zu Heilzwecken, auch kein Geheimmittel, aber für Groß und Klein das beste, wohlschmeckendste, diätetische Genußmittel von allen, die es für die Athmungswerkzeuge giebt. Seine Wirkungen sind nur rein diätetische, also: beruhigend, schleimlösend, nährend, die Lungen anfeuchtend, die Trockenheit mildernd, die Leibesöffnung mild unterstützend, - was alles bei Hals=, Brust= und Lungen=Affectionen von höchster Wichtigkeit ist. Man hüte sich vor den vielen Nachpfuschungen unter gleichem und ähnlichem Namen und achte sehr darauf, daß der L. W. Egers'sche Fenchelhonig nur allein echt zu haben ist bei Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Nach Neu-Seeland (Australien)
befördert Landleute, Arbeiter, Handwerker u. ledige Dienstmädchen zu 11 Thaler Anfangs Mai von Hamburg direct

C. A. Mathei,           
Hamburg, Steinhöft 8.     

Herr Dr. C. Uterhart in Rostock, Burgwall 14, welcher als Schiffsarzt schon eine Reise nach Australien gemacht, wird im Auftrage der Neu=Seeland=Regierung auch diese Expedition als Schiffsarzt begleiten und ist gerne erbötig, auf portofreie Anfragen, Auskunft über die Verhältnisse Australiens zu geben.


Erlanger Bier
vom Faß
am Mittwoch-Abend, den 25. d. Mts.
H. Duve.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen17 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 16Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste16 1/2 - 17Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer14 - 14 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken12 1/2 - 14Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen13 - 14Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.19 - 20Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.16 - 17 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.3 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.32 - 36 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.16 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.2 - 3 Mark (Lübeck),
Schinken pr. 500 Gr.10 - 11 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.12 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Eier 5 - 6 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.8 Schilling (Mecklenburg).


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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