No. 102
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 30. Dezember
1873
dreinundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1873 Nr. 102 Seite 1]

Das nachstehende, von dem Eichamte in Lübeck unterm 18. November d. J. ertheilte, von der dortigen Senatskanzlei unterm 19. ejusdem legalisirte Attest über den diesjährigen Martini=Roggen=Preis:

Auf Grund der Angaben eines beeidigten Taxators für Getraide hieselbst und auf Grund vorgenommener Wägung wird von dem unterzeichneten Eichamte hiedurch bezeugt,
1. daß die Landzufuhr von Roggen zu Martini d. J. hieselbst dem Producenten im Durchschnitt mit Siebenzehn Mark Lüb. Crt. per 200 Pfund netto bezahlt worden ist,
2. daß 100 Liter guten gesunden Mecklenburger Roggens diesjähriger Erndte nach der hier üblichen festen Füllung ein Gewicht von 148 Pfund 392 Gramm ergeben haben,
3. daß der Lübecker Roggenscheffel nach der hieselbst am 5. Mai 1869 publicirten amtlichen Reduction 34,69 Liter enthält,
4. daß hiernach der Lübecker Scheffel=Inhalt guten gesunden Roggens auf Martini d. J. hieselbst einen Preis von Vier Mark Sechs Schilling Zwei ein Drittel Pfennige Lüb. Crt. gehabt hat.
Lübeck, den 18. November 1873.

Das Eichamt.
(L. S.) Adolph Hach Dr., Vorsteher.
J. Arndt, Eichmeister.

Im Auftrage des Senates der freien und Hansestadt Lübeck wird von der unterzeichneten Senatskanzlei hierdurch amtlich bezeugt, daß die vorstehende Urkunde von dem Polizei=Aktuar Dr. juris Friedrich Adolph Hach als Vorsteher des hiesigen Eichamtes und von dem hiesigen Eichmeister Johann Wilhelm Joachim Arndt eigenhändig unterschrieben und mit dem Siegel des hiesigen Eichamtes versehen ist; somit aller Orten gerichtlich wie außergerichtlich vollen Glauben verdient.
Lübeck, den 19. November 1873.
(Sigillum Reipublicae Lübecensis)

Die Senatskanzlei.
Ed. Hach,
Secretarius.

wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Neustrelitz, den 15. Dezember 1873.

Großherzoglich Mecklenb. Cammer- und Forst-Collegium.
F. v. Voß.


Mit der heutigen Nummer wird Nr. 33 und 34 des Reichsgesetzblattes versandt.


Zwecks Berichtigung der Bekanntmachung des unterzeichneten Handelsgerichts vom 4. d. M. (wöchentliche Anzeigen Nr. 97) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für das Geschäftsjahr 1874 die qu. handelsgerichtlichen Bekanntmachungen durch die Schönberger Anzeigen, durch die Eisenbahnzeitung und event. durch den Deutschen Reichs= und Königlich Preußischen Staats=Anzeiger erfolgen werden.
Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 11. December 1873.

Das Handelsgericht.
H. Wohlfahrt.


Bekanntmachung.

Diejenigen im Jahre 1854 geborenen jungen Leute welche nach den Bestimmungen in § 148 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 Anspruch auf die Vergünstigung haben, ihrer activen Dienstpflicht im stehenden Heere durch einjährigen Dienst genügen zu dürfen, werden hierdurch darauf hingewiesen, daß sie bei Verlust des Anrechts die Berechtigung bei derjenigen Prüfungs=Commission, in deren Bezirk sie nach § 20 der Militär=Ersatz=Instruction gestellungspflichtig sind, Spätestens bis zum 1. Februar 1874 Schriftlich nachzusuchen haben.
Der Meldung, zu welcher allemal ein Bogen

[ => Original lesen: 1873 Nr. 102 Seite 2]

in gewöhnlichem Schreibpapierformat zu verwenden ist, sind beizufügen:

a) ein Geburts=Zeugniß (Taufschein),
b) ein Einwilligungs=Attest des Vaters, beziehungsweise Vormundes,
c) ein Unbescholtenheits=Zeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) von dem Director, beziehungsweise Rector der betreffenden Lehr=Anstalt, für alle übrigen jungen Leute von der Polizei=Obrigkeit auszustellen ist,
und in dem Falle, daß der Nachweis der wissenschaftlichen Qualification durch die Vorlegung von Schulzeugnissen geführt werden Soll, außerdem:
d) ein den gesetzlichen Anforderungen nach § 154 der Militair=Ersatz=Instruction entsprechendes Zeugniß.
Die nächsten Prüfungen der Aspiranten zum einjährig freiwilligen Militärdienste finden bei der unterzeichneten Prüfungs=Commission im März 1874 statt. Den jungem Leuten, welche zu denselben geladen zu werden wünschen, wird empfohlen, ihrer bis zum 1. Februar 1874 einzureichenden Meldung einen eigenhändig geschriebenen Lebenslauf beizufügen.
Schwerin, den 4. December 1873.

Großherzogliche Prüfungs=Commission für einjährig Freiwillige.
Das Militair=Mitglied: Baron Stenglin.
Das Civil=Mitglied: Dippe.


Holzverkauf.

Unter den bekannten Bedingungen sollen im Kruge zu Lüdersdorf, am Montag, den 5. Januar k. J., Morgens 1/2 11 Uhr, aus den Wahrsower= und Lenschower=Tannen

290 Raummeter Tannen=Kluftholz
gegen gleich baare Zahlung meistbietend verkauft werden.
Schönberg, den 28. Dec. 1873.

Danckwarth.


Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.

Die zu Antoni k. J. für die bei der Vorschuß=Anstalt belegten Capitalien fällig werdenden halbjährigen Zinsen Sollen vor dem Antoniitermine bereits und zwar während der vier Tage
am Mittwoch den 7. Januar 1874,
am Donnerstag den 8. Januar 1874,
am Freitag den 9. Januar 1874
und am Sonnabend den 10. Januar 1874
jedesmal von 8 bis 12 Uhr Vormittags im Lokale der Anstalt ausgezahlt werden.
Schönberg, den 20. December 1873.

Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
W. Gartz.   Wigger.   Burmeister.   H. Stamer.   Aug. Spehr.

Secretair: R. Rackow, Adv.


Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.

Größere Capitalien, welche im nächsten Antonii=Termine bei der Anstalt belegt werden sollen, bitten wir, baldigst im Lokale der Anstalt anzumelden.
Schönberg, den 12. December 1873.

Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
W. Gartz.   Wigger.   Burmeister.   H. Stamer.   Aug. Spehr.

Secretair: R. Rackow, Adv.


Auctions=Anzeige.

Am Tage nach Neujahr, den 2. Januar 1874, von Morgens 9 1/2 Uhr an, soll im Hause der Ackerbürgerwittwe und Gastwirthin Boye hieselbst öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als:

1 gr. kupferner Kessel, 1 eiserner Ofen, 2 silberne Taschen=Uhren, 1 Koffer, einige Laden Bettzeug und Betten, 3 Bolzen Flächsen=Leinen, 3 Bolzen Wollen, 1 Bolzen Leinewand, neue Bett= und Tischlaken, Tische, Stühle, gute Manns= und Frauenkleidungsstücke, ca. 100 Cigarren und verschiedene andere Sachen mehr.
Schönberg, den 29. December 1873.
Seegert, Landreiter.


Schweriner=Sparcassenbücher.

Zum bevorstehenden Antonitermine besorge ich Einlagen, Zinszuschreibungen und Kündigungen von Schweriner=Sparcassenbüchern prompt, wenn solche bis zum 22. Januar 1874 bei mir abgegeben werden.

Schönberg.             F. Heitmann.


Wir vergüten für bei uns belegte Gelder bis auf Weiteres
4 1/2 % bei zwölfmonatl. Kündigung,
4 % bei sechsmonatl. Kündigung,
und 3 1/2 % dreimonatlicher Kündigung.
Die einzuzahlenden Gelder dürfen nicht weniger als Ct.Mark (Lübeck) 300. betragen und kann die Zinse halbjährlich erhoben werden.
Lübeck, den 23. Mai 1872.
Lübecker Bank.


Ellern Pantoffeln=Schleet hat zu verkaufen Hans Retelsdorf. Rieps.


Das hierunter folgende Attest des vereidigten Taxators für Getreide, Herrn C. Burmester in Lübeck, mache ich auf den Wunsch vieler Hauswirthe hiedurch bekannt.
Schönberg den 29. December 1873.

Kindler, Advokat.

Attest.

Nachdem mir das in der diesjährigen Nr. 101 der wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg abgedruckte Attest des Lübecker Eichamtes vom 18. November 1873 mit der Senatskanzlei=Beglaubigung vom 19. November d. J. durch den Herrn Advokaten Kindler in Schönberg mitgetheilt ist, attestire ich demselben auf Erfordern: daß es in der Stadt Lübeck der Ortsüblichkeit nicht entspricht, beim Getreidehandel das Gewicht des Getreides durch das hiesige Eichamt feststellen zu lassen. ES ward vielmehr früher in streitigen Fällen das Getreide mittelst des Lübecker Normalscheffels von vereidigten Kornmessern gemessen, was jetzt mit dem Hektoliter geschehen muß. In dieser Weise bin ich denn auch vor Ausstellung meines in Nr. 89 der wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg vom 11. November 1873, abgedruckten Attestes d. d. Lübeck, den 10. November 1873. über das am diesjährigen Martinitage befundene Durchschnittsgewicht und Durchschnittspreis diesjährigen, an den hiesigen Markt gebrachten Roggens verfahren, nachdem ich das Gewicht des Roggens durch den hiesigen beeidigten Kornmesser H. P. Rietberg hatte feststellen lassen. Wie wenig maßgebend übriges das durch die Schönberger wöchentlichen Anzeigen in Nr. 101 publicirte Attest des hiesigen Aichamtes für den diesjährigen Martini=Durchschnitts=Roggenpreis sein kann, erhellet ohne Weiteres daraus, daß dies Attest nicht am Martinitage, den 10. November, sondern am 18. November d. J. ausgestellt ist und nichts enthält über den Verbleib des Roggens in den zwischen inneliegenden neun Tagen, während es allgemein bekannt ist, daß das Getreide bei solcher neuntägigen Aufbewahrung in trockenen oder gar erwärmten Räumen, insbesondere in kleineren Quantiäten eintrocknet, daher an Gewicht gewinnt.
Lübeck, den 28. December 1873.

C. Burmester.
(Vereidigter Taxator für Getreide.)


[ => Original lesen: 1873 Nr. 102 Seite 3]

Vom 1. September cr. bis heute sind nachstehende Schäden bei unserer Gesellschaft angemeldet:

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

und werden unsere Mitglieder ersucht, zur Deckung dieser Schäden einen Beitrag von 20 Schilling (Mecklenburg) pro 100 Thlr. Versicherungssumme am Montag, den 5. Januar 1874, Morgens 10 Uhr im Gasthofe der Frau Boye hieselbst einzuzahlen.
Indem wir unseren Interessenten noch zur Anzeige bringen, daß bei Hoher Landesregierung die Erhöhung der Versicherungs= und Entschädigungssumme für Pferde auf 250 Thlr. beantragt ist, wollen wir nicht unterlassen, auf den günstigen Stand dieser unserer vaterländischen Gesellschaft aufmerksam zu machen. Es sind gegenwärtig 285 Mitglieder in 63 Ortschaften mit 123,305 Thlr. bei uns versichert. Die erforderlichen Beiträge in diesem Jahre haben mit Einschluß der heutigen Ausschreibung noch nicht 1 1/2 Procent der Versicherungssumme betragen. Es mußte zur Schadensdeckung nur bezahlt werden

am 5. Mai 16 Schilling (Mecklenburg),
am 9. September 32 Schilling (Mecklenburg) und
heute resp. 5. Januar 20 Schilling (Mecklenburg).
Schönberg, den 30. December 1873.

Direction der Viehversicherungs=Gesellschaft im Fürstentum Ratzeburg.
L. Vock. Wilh. Heincke.


Ev. 150,000,
125,000 120,000, 115,000, 110,000 Thaler
ist der Haupttreffer der
neuen Capitalien=Verloosung von der Herzoglich Braunschw. Regierung garantirt, und müssen in wenigen Monaten
41,000 Gewinne zur Entscheidung kommen.
Die 1. Ziehung findet schon
am 22. und 23. Januar 1874
statt. Der Preis ist für ein
Ganzes Original=Loos 4 Taler (Mecklenburg) Halbes Original=Loos 2 Taler (Mecklenburg) Viertel Original=Loos 1 Taler (Mecklenburg) Pläne zur gefälligen Ansicht gratis.

Gegen Einsendung des Betrages werden auswärtige Anträge prompt und verschwiegen ausgeführt; man wende sich vertrauensvoll an unsere Firma, welche mit dem Vertrieb obiger Loose beauftragt ist. Gewinnliste Sofort nach der Entscheidung.

Gebr. Lilienfeld, Staatspiergeschäft, Hamburg.


Lübecker Zeitung

reichhaltigste u. billigste Zeitung Lübeck's, erscheint täglich Nachmittags in Groß=Folio, wird mit den ersten Posten versandt, und enthält außer Leitartikeln über alle Tagesfragen etc., den neuesten Telegrammen, Coursberichten etc., einen vollständigen Tagesbericht von und für Lübeck, Hamburg, Fürstenthum Lübeck, Schleswig=Holstein, Lauenburg und Mecklenburg.

Abbonnement: pr. Quart. 1 Taler (Mecklenburg), incl. Postaufschlag.

Inserate: pr. Petitzeile oder deren Raum 1 1/2 Sgr.


Am Montag, den 5. Januar k. J.:
Grosses Militair-CONCERT des Schweriner Jäger-Musikchors (22 Mann)
unter Leitung des Stabshornisten Hrn. Reckling.
Entrée à Person 12 Schilling (Mecklenburg) Anfang 7 Uhr.

Hierzu ladet ein geehrtes Publikum Schönberg's und Umgegend ergebenst ein J. Köster.


Heu und Stroh kaufen Wilh. Heincke & Greiff.


Gesucht wird zu Ostern: Ein treuer zuverlässiger, unverheiratheter Kutscher bei 2 Pferden in Schönberg. Näheres in der E. d. Bl.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 102 Seite 4]

Auszug
aus der
Rechnungsablage der Feuerassecuranz=Societät
im Fürstenthum Ratzeburg
für die Zeit von Neujahr 1872 bis 1. Mai 1873,
wie den Aelterleuten in der Versammlung vorgelegt worden und von Großherzogl. Landvogtei als richtig befunden ist.
====================

[Tabelle siehe im Abbild der Originalseite]

Schönberg, den 27. December 1873.

Die Direction:      
F. Fick.     F. Stüve.


Kleine Auslage - Grosser Gewinn.

Schon am 17. und 18. Dcbr. d. J.
beginnt die von hoher Regierung genehmigte und garantirte

Grosse Geldverloosung,

worin die Gesammtsumme von über

2 Millionen, 120,000 Thlr. Pr. Ct.

binnen wenigen Monaten, in siebenmaliger Ziehung zur sicheren Entscheidung gelangt.
Hauptgewinn ev. 120,000, Gewinne von 80000, 40000, 30000, 20000, 160000, 2 à 12000, 10000, 2 á 8000, 2 à 6000, 5 à 4800, 13 à 1000, 11 à 3200, 12 à 2400, 27 à 2000, 3 à 1600, 55 à 1200, 126 à 800, 6 à 600, 2 à 480, 312 à 400, 312 à 200, 10 à 120, 367 à 80 und 34320 à 44, 40 etc. etc. Thaler Pr. Ct.
Gegen Einsendung des Betrages per Post-Anweisung oder auch per Post-Vorschuss von nur

Pr. Taler (Mecklenburg) 4 für ein ganzes Originalloos
Pr. Taler (Mecklenburg) 2 für ein halbes Originalloos
Pr. Taler (Mecklenburg) 1 für ein viertel Originalloos.

werden diese mit Staatswappen versehenen Originalloose unter gratis Beifügung des Prospectes direct von mir, selbst nach weiterer Entfernung, prompt versandt. Sofort nach der Ziehung erhält jeder Betheiligte die Ziehungsliste übersandt und werden Gewinngelder unter strengster Discretion sogleich ausbezahlt. Man wende sich baldigst vertrauensvoll an das stets vom Glücke begünstigte Bankhaus

Siegm. Heckscher, Hamburg.


Am Sonntag nach Neujahr findet

der dritte Ladentag
der Zimmerleute

statt. Es werden die Mitglieder aufgefordert ihre Beiträge auf der Herberge Nachmittags 2 Uhr, zu entrichten.
Schönberg, den 29. December 1873.
Der Vorstand.


Ein großer, fast neuer, wenig benutzter Mahagoni lackirter Milchschrank steht preiswürdig zu verkaufen.
Das Nähere zu erfragen bei L. H. Voß, Reifer.
Herrnburg.


[Kirchliche Nachrichten.]

Mittwoch, den 31. December.
Abend=Kirche (5 Uhr): Pastor Kämpffer.
Am Neujahrstage.
Früh=Kirche: Pastor Fischer.
Vormittags=Kirche: Pastor Kämpffer.


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen17 - 21Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Roggen16 - 17Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 - 16Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer13 - 14 Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Erbsen14 - 15Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen13 - 14Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs. - Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.19 - 20Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. pr. 500 Gr.15 1/2 - 16 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.3 Mark (Lübeck) 8 Schilling (Mecklenburg) - 3 Mark (Lübeck) 12 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.32 - 36 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.34 - 44 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.32 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.11 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.5 1/2 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 600 Gr.13 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Eier 4 - 5 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.7 - 8 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 32 und eine Beilage.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 102 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 102 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstentum Ratzeburg.
Schönberg, den 30. December 1873.


- Durch ein am 23. Dec. in Berlin publicirtes Gesetz wird die Reichsverfassung dahin erweitert, daß ihre Competenz auf die gemeinsame Gesetzgebung über das gesammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gerichtliche Verfahren ausgedehnt wird.
- Bei Gelegenheit der Reichstagswahlen taucht hier und dort das Anerbieten oder die Forderung auf, dahin zu wirken, daß die Präsenzzeit beim deutschen Heere vermindert werde. Diesem wohlklingenden und gern gehörten Thema gegenüber kann nicht oft und nicht ernst genug auf die colossalen Rüstungen Frankreichs und auf die dortige feindselige Stimmung gegen Deutschland hingewiesen werden. Jeder wahre Volksfreund möge erwägen, ob der jetzige Zeitpunkt geeignet ist, die deutsche Wehrkraft zu schwächen, ehe und bevor das Nachbarland eine bessere Bürgschaft für den Frieden gewährt.
- Kaiserin Elisabeth von Oesterreich reist nach Neujahr zu ihrer Tochter Gisela in München, um selbst dabei zu sein, wenn sie Großmutter wird.
- Darf man einen Schuldner durch Correspondenzkarte mahnen? - Die Geschäftswelt war seither entschieden dieser Meinung, falls die Mahnung in höflicher Weise geschehe. Das Appellgericht in Breslau aber hat kürzlich anders, nämlich dahin entschieden, daß eine Mahnung durch Correspondenzkarte eine öffentliche Beleidigung sei. Es hat sich dabei auf Urtheile des Berliner Kammergerichts gestützt.
- In dem Hause des Kronprinzen in Berlin haben viele Kinder und auch große Leute um den vollen Weihnachtsbaum gestanden aber die größte Freude hat's ihm gemacht, die Geschenke selber auszusuchen und zu kaufen. In mancher frühen Morgenstunde zog er in Berlin von Laden zu Laden und kaufte ein bald als preußischer, bald als deutscher Kronprinz und nahm auch die Frau Kronprinzessin mit, damit er nicht zu theuer kaufe.
- Bazaine's lebensgroßes Bild ist aus dem Saale der Marschälle Frankreichs entfernt worden.
- Henri Rochefort soll in der Verbannung gestorben sein.
- Was das Leben der deutschen Beamten in Straßburg am unbehaglichsten macht, ist der Umstand, daß ihnen ebenso wie vor drei Jahren die gesellschaftlichen Kreise der einheimischen Familien erschlossen sind. Selten kann sich ein Beamter rühmen, von den Bewohnern eines näheren Umganges gewürdigt zu werden. Selbst der einheimische Hauseigenthümer verschließt dem deutschen Miether seinen Familienkreis, wenn er sonst auch in Bezug auf die Höflichkeitsformen nicht das Mindeste vernachlässigt. Diese gegenseitige Trennung spiegelt sich auch im öffentlichen Leben wieder. Die Einheimischen halten ihre eigenen Concerte ab und gründen ihre eigenen Vereine, wie die Eingewanderten; nur selten gelingt es den Letzteren Einen oder den Andern herüberzuziehen, während die einheimischen Gesellschaften nie einen "Schwaben" oder "Preußen" unter sich dulden oder gar aufnehmen. Unter dieser Abgeschlossenheit leiden insbesondere die Offiziere, welche gewohnt sind, in das einförmige und stramme Garnisonleben durch den Umgang mit gebildeten Bürgerfamilien angenehme, belehrende und unterhaltende Abwechslung zu bringen. Sie sind ganz auf sich selbst angewiesen, denn ihnen gegenüber besonders verschließen sich alle Thüren. Offiziere und Offiziersfamilien beabsichtigen daher, sich selbst einen Ersatz zu verschaffen, daß sie sich behufs gemüthlicher Unterhaltung zu einer Art Familienkränzchen vereinigen. Man wird dabei gesellschaftliche Abende feiern, ein Liebhabertheater etc. errichten und sich dann hoffentlich über die Sprödigkeit der Elsässer trösten können.
Man fängt an, mit den Leuten , die sich aus reiner Rauflust ein Vergnügen daraus machen, andere Leute in's Gesicht zu schlagen, scharf in's Gefecht zu gehen. Ein Schneidergeselle in Berlin wurde für einen Faustschlag mit vier Monaten Gefängniß bestraft, nachdem er kurz vorher geäußert hatte: "Was is denn los? Wenn sie mir ja schon einen Tag einlochen - denn sitz ich 24 Stunden warm." Seine Ueberraschung bei Anhörung des strengen, aber gerechten Urtheils war sehr sichtbar.
- Der Zoologische Garten in Berlin hat eine Sammlung von Rindern, die ihres Gleichen sucht, nur der Ur= und Auerochs fehlte seither. Am 15. Dec. erhielt er jedoch ein herrliches Paar, ein Geschenk des Kaisers von Rußland. Die beiden Transportkasten mit ihren Insassen wogen zusammen 54 Centner. Außer Zebu und Zwerg=Zebu, Yak und Banteng oder Sunda=Rind, Kerabu und Kaffernbüffel, dem europäischen Büffel und dem amerikanischen Wisent besitzt der Zoologische Garten nunmehr auch den europäischen Wisent oder Auerochsen in einem ebenbürtigen Paare, einem Bullen von fünf und einer Kuh von vier Jahren. - Der Auerochs, Ur, Bison, Wisent ist das größte Säugethier Europa's, erreicht eine Länge von 10, eine Schulterhöhe von 6-7 Fuß, und ein Gewicht von 12-16 Centnern. Er ist sehr wild und reizbar, gewöhnt sich zwar an den Wärter, läßt sich aber nie zähmen oder gar zur Arbeit benutzen. Er kann deshalb auch nicht der Stammvater unseres zahmen Rindes sein und hat überdies ein Rippenpaar mehr als dieses, nämlich vierzehn. Vormals war der Auerochs über ganz Mittel=Europa verbreitet, noch zur Zeit der Nibelungen kam er in Deutschland vor. Jetzt dagegen findet er sich nur noch in dem großen Bialowieser Walde in Litauen unter der sorgsamen Pflege der russischen Regierung und in einigen Thälern des Kaukasus: daher die Seltenheit dieser wilden Rinderspecies in den Zoologischen Gärten Europa's. Der gegenwärtige Auerochsen=Bestand in dem mehr als dreimalhunderttausend Morgen fassenden Bialowieser Forste, in dessen undurchdringlichen Wildnissen noch Wölfe, Luchse und Bären wohnen, beträgt 560 bis 570 Stück. Sie nähren sich im Sommer von den Wiesengräsern und den Zweigen und Rinden des Laubholzes der Niederungen, im Winter erhalten sie Heuzuschüsse unter da und dort vertheilten Schuppen. In dem von der Narew und Lesna durchzogenen Bialowieser Forste wurde unser Auerochsenpaar eingefangen und kostenfrei hierher geliefert.


Durch Liebe erlöst.
Original Novelle von Carl Zastrow.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1873 Nr. 102 Seite 6]

Durch Liebe erlöst.
Original Novelle von Carl Zastrow.
[Fortsetzung.]


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