No. 39
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Mai
1873
dreinundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1873 Nr. 39 Seite 1]

- Die Herren im Bundesrath in Berlin haben nach langem Hin= und Hersinnen gefunden, daß sie die Salzsteuer nicht entbehren können ohne eine Ersatzsteuer, des Geldes und künftiger böser Zeiten halber. Sie dachten zum Ersatz an eine Börsen= und Tabackssteuer. Mit beiden aber hat sichs nicht machen wollen. Die Tabaksteuer schien ihnen noch unpopulärer und bedenklicher wie die Salzsteuer, sie würde, wie man sagt, die Tabacksbauer, namentlich in Süddeutschland, ruiniren, und den Taback theurer und schlechter machen. Millionen arme Leute erklärten, das Salz in der Suppe getrauten sie sich zu verdienen, sie seien überdem den Preis gewöhnt, aber die Pfeife Taback sich abzugewöhnen, das thue weder für böse noch gute Stunden gut. Die Börsensteuer, d. h. die Besteuerung der Geldgeschäfte an der Börse, das ginge wohl, aber es geht nicht; sie würde, sagt man, zu störend in die Geschäfte eingreifen, zu schwer zu controliren sein und für sich allein nicht genug fluschen. Kurz, die Herren sind zu dem Entschluß gekommen, es beim Alten zu lassen, die Salzsteuer nicht aufzuheben und die Tabak- und Börsensteuer fallen zu lassen.
- Das neue Münzgesetz, über welches der deutsche Reichstag seit acht Tagen verhandelt, ist mit dem Artikel 18 an einem Salto mortale angelangt. Dieser Artikel lautet:
"Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrathes und zwar spätestens auf den 1. Januar 1875 festzustellenden Termine sind sämmtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesen Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden.
Dieselben Bedingungen gelten für das Staats=Papiergeld und für die bis jetzt von Corporationen ausgegebenen Scheine."
Schon bezüglich der Banknoten gingen die Meinungen sehr auseinander, ob die kleinsten nicht auf 50 Mark Reichswährung (= 16 2/3 Thlr.) auszustellen seien, ob der Termin nicht zu kurz sei und ob man überhaupt die Regelung des Bankwesens nicht besser einem besondern Gesetze überlasse. Vollends aber die Bestimmungen über das Staatspapiergeld führten zu einer Vertagung der Verhandlungen, vielleicht des Gesetzes selbst. Nicht einmal Delbrück, der Präsident des Kanzleramtes, und Camphausen, der Finanzminister waren darüber einig, ob größere oder kleinere Reichspapiere auszugeben seien, um die umlaufenden kleinen Scheine des Papiergeldes zu ersetzen; einig waren sie nur darüber, daß die Frist bis zum 1. Januar 1875 zur Einziehung des Staatspapiergeldes zu kurz sei und namentlich die süddeutschen und die kleinen Regierungen in diese Frist nicht einwilligen werden. Wir können wohl Gesetze machen, sagte Camphausen, aber die Gewohnheiten des Volkes nicht mit einem Schlage ändern und Deutschland ist mehr als billig an kleines Papiergeld gewöhnt. Er trug darauf an, die Bestimmungen (s. o.) über das Staatspapiergeld ganz zu streichen. Nach dieser Erklärung wurde die Debatte über das Münzgesetz vollständig vertagt, und es ist fraglich, ob sie bald wieder fortgesetzt wird.
- An der Börse in Wien ist Heulen und Zähnklappen, die Papiere sind furchtbar gefallen und der Bankerott ist über die Gründer und Spieler hereingebrochen wie die Sündfluth. Das Glöcklein im Börsengebäude, welches jeden einzelnen Bankerot anzeigt, verstummt den ganzen Tag nicht und ist bereits 122 Spielern zum Todtenglöcklein geworden. Der größte Börsenagent (Modern) ist in die Donau gesprungen; die Börse selber ist drei Tage geschlossen. Der Actien=Katzenjammer ist plötzlich so allgemein wie vorher der Actienrausch; denn in Wien hat sich alles dem Spielteufel ergeben vom Börsenfürsten bis zum Kammerdiener; in den Reihen der Spieler, die an ihre Brust schlagen und murmeln: Meine Schuld! steht der ernste Beamte wie der tapfere Offizier, die leichtfertige Soubrette und der gefeierte Opernsänger. Im allgemeinen Jammer fällt Manchem jener alte Vater ein, der dem Freunde klagt: Mein Sohn soll jetzt heirathen und er kann nicht spielen! - Desto besser, er wird dann nicht verlieren, wenn er spielt! - O, das ist ja das Unglück, seufzt der Alte, mein Sohn kann nicht spielen, aber er spielt doch!
- Der Wiener Börse gegenüber haben sich die Börsen in Berlin und Frankfurt ziemlich tapfer gehalten, obgleich auch an ihnen manche Papiere tüchtig gefallen sind. Die Pharisäer sind ziemlich zahlreich, die an ihre Brust schlagen und sagen: Gottlob, daß wir nicht sind wie die Wiener. In Wien greift die Regierung und die Bank den Börsenherren mit Millionen unter die Arme, sie geben ihnen Geld gegen Hinterlage der besten Papiere und solidarische Garantie der ersten Bankiers. Die Wiener selbst nennen die Katastrophe ein finanzielles Königgrätz und fluchen den Banken und Gründern, deren maßloser und schwindelhafter Wucher diese Sündfluth herbeigeführt hat. Von Geschäften ist fast keine Rede mehr und jedes Papier unanbringbar. Es ersaufen viele Leute die in's Wasser gegangen sind und nicht schwimmen können, aber auch die besten Schwimmer werden in den Strudel gezogen. Der Credit in der Geschäftswelt leidet gewaltig, daß anscheinend solide Fabrikanten und Kaufleute unter die Börsenspieler gegangen sind, also den soliden Geschäftsboden verlassen haben.
- Der schnöde Mammon spielt der Republik in Spanien die schlimmsten Streiche. Er fehlt überall, und wo die Regierung anklopft, um zu borgen, in London, in Paris u. s. w., bleiben ihr die Thüren verschlossen. So bleiben ihr nur Steuern und wieder Steuern übrig, die selbst bei den Republikanern nicht beliebt sind. Die Carlisten freilich und die andern Prätendenten gehen auch ohne Geld in's Feuer, denn der Krieg, der sich selber ernährt, ernährt auch die Soldaten.
- Trotz seines garstigen Namens verdient das Mausergewehr unsere Beachtung, weil es als deutsches Zukunftsgewehr mit allen jugendlichen Anz.=Lesern, mindestens auf 1 Jahr lang, eine intime Freundschaft zu schließen berufen ist. Es hat einen Kernschuß auf 300 Meter (375 Schritt) und außerordentliche Sicherheit, besonders auf weite Entfernungen. Das höchste Maaß der Feuergeschwindigkeit kann mit Exercirpatronen auf 18 Schuß im Schnellfeuer des einzelnen Schützen, auf 12 Schuß für Salven angenommen werden; beides dürfte sich jedoch im gefechtmäßigen Scharfschießen auf 12 beziehungsweise 8 Schuß reduciren. Rechnet man beim Zündnadelgewehr 6 Ladetempos bis zum fertigen Gewehr, so hat das Chassepotgewehr 4, das Mausergewehr dagegen nur 3. Im Ganzen wird es als eine Waffe von vorzüglicher Construction bezeichnet, sowohl was Dauerhaftigkeit, Rasanz der Flugbahn,

[ => Original lesen: 1873 Nr. 39 Seite 2]

Sicherheit des Schusses und Leichtigkeit, als was Sicherheit vor Versagen und bequeme Handhabung betrifft.
- Zu einem Denkmal, das dem verstorbnen Professor Liebig in München errichtet werden soll, hat der König von Bayern 1000 fl. aus seiner Cabinetskasse angewiesen.
- Kaiser Wilhelm hat 6000 Fr. jährlich ausgesetzt, um davon Invaliden zu besolden, welche die Gräber bei Metz behüten sollten. Es sind bereits 5 solche Stellen vergeben.
- Die viel besprochenen zehn Ulmer Wohnungsschiffe sind in Wien angelangt und wurden an dem Donaudurchstiche aufgestellt. Der Unternehmer, Gust. Kuhn aus Ulm, begleitete die Schiffe. Die Behörden sprachen sich bei der Besichtigung sehr günstig über die zweckmäßige Einrichtung aus.
- Der Papst ist wieder leidend; der neuerdings eingetretene Schwächezustand läßt eine Katastrophe voraussehen.
- Pfarrer Dzierzon in Schlesien ist Ritter des Franz=Joseph=Ordens geworden, zwar nicht deshalb, weil er seit der Unfehlbarkeit lieber mit den Bienen als mit den Bischöfen zu thun haben will, sondern wegen seiner Verdienste um die Bienenzucht.
- (Vom Recht des Gastes dem Wirth gegenüber.) Eine interessante Klagesache hat kürzlich vor dem berliner Stadtgericht einen ebenso interessanten Abschluß gefunden. Bei einer heiteren Vereinigung von Handwerkern in der Restauration der Vereinsbrauerei Rixdorf hatte einer der Gäste gegen den Wirth Aeußerungen gebraucht, welche dieser nicht ruhig hinnehmen zu dürfen glaubte. Er wies den Betreffenden aus seinem Lokal, es kam zu unangenehmen Auftritten und der Handwerker machte eine Klage gegen den Wirth beim Stadtgericht anhängig. Letzteres hat nun entschieden, daß ein Gast unter allen Umständen das Recht habe, so lange in dem Lokal zu verweilen, bis er die von ihm bezahlten Speisen und Getränke verzehrt habe. Da dies Erkenntniß natürlich ein großes Interesse für alle Gastwirthe haben muß, so hat der berliner Gastwirthsverein beschlossen, diese Angelegenheit auf Kosten des Vereins durch alle Instanzen zu verfolgen.
- Der Naturforscher Dr. Brehm beantwortet die Frage. "Ueberwiegt der Nutzen des Sperlings seine Schädlichkeit?" aus eigener Beobachtung dahin: Die meisten Leute sind geneigt, den Sperling als einen überwiegend schädlichen Vogel anzusehen. In der That läßt sich nicht verkennen, daß er sich vorzugsweise von Sämereien, namentlich von Getreide ernährt und deshalb zuweilen recht lästig werden kann. Auch durch seine Diebstähle an Obst mancherlei Art wird er verhaßt, und da, wo er massenhaft auftritt, macht sich seine Verfolgung oft nöthig. Dagegen nützt er durch Aufzehren der schädlichen Kerbthiere unzweifelhaft mehr, als er schadet. Er macht sich während des ganzen Sommers hochverdient um Obstpflanzungen und Felder und schadet nur während der Reife gewisser Fruchtarten ; er muß also als überwiegend nützlicher Vogel betrachtet werden. Für die Wahrheit dieser Behauptung haben wir mehr als einen Beweis. Friedrich der Große gab einmal, geärgert durch die Sperlinge, den Befehl, diese Vögel überall wegzufangen und todtzuschießen und setzte für jeden getödteten Spatz eine Belohnung von 6 Pfennigen aus. Nunmehr zog Alles zur Sperlingsjagd aus, und der Staat bezahlte in wenigen Jahren Tausende von Thalern als Auslösung für die eingelieferten Korndiebe. Aber die Folge zeigte sich bald. Auf den Obstbäumen, welche früher von den Sperlingen gebrandschatzt worden waren, nahmen die Raupen und andere Kerbthiere in solcher Menge überhand, daß sie nicht blos ohne Früchte, sondern bald auch ohne Blätter dastanden. "Da zog der große König", sagt unser Berichterstatter, "weißlich seine Hand von dem Rade des Schöpfungswerkes zurück, in welches er eingreifen zu müssen geglaubt hatte. Er widerrief seinen Befehl und war noch obendrein genöthigt, Sperlinge von weither wieder herbei schaffen zu lassen, und diese Eingewanderten wurden nun sorgfältig geschont." Nach Australien hat man die Sperlinge nur deshalb eingeführt, weil man hofft, daß sie die Kerbthiere in den Obstpflanzungen vertilgen werden. Die Ausgabe spricht gewiß mehr, als weitläufige Auseinandersetzungen für den Nutzen der Sperlinge. Man muß bei Berechnung ihres Nutzens und ihres Schadens nur immer festhalten, daß sie stetig und unmerklich das ganze Jahr hindurch sich nützlich machen, empfindlich schädlich aber nur zu gewissen Zeiten werden." Also: Keine "ängstliche Schonung", noch weniger aber "ein Vertilgungskrieg!"
- (Ein nobler Taschendieb.) Die New=Yorker Tribüne enthielt kürzlich folgendes ihr zugegangene pikante Schreiben eines Taschendiebes, welches dem Publikum zur gütigen Beachtung empfohlen wird. Der Brief lautet: "An den Redacteur der Tribüne! Werther Herr! Bitte, ersuchen Sie ihre Leser, in ihre Geldbörsen ein Zettelchen mit Namen und Adresse bezeichnet, zu legen. Es ist in unserm Geschäfts=Transactionen häufig der Fall, daß wir in den Besitz von Geldbörsen gelangen, Privatpapiere und Photographien enthaltend, welche wir gern dem rechtmäßigen Eigenthümer zurückerstatten möchten. Es ist gefährlich für uns, die Gegenstände zu behalten - so sehen wir uns genöthigt, dieselben zu zerstören. Ich erinnere mich heute noch eines Falles, in dem ich in Schwulitäten gerieth, weil ich mich nicht entschließen konnte, das Bild eines "Baby" zu zerstören, dessen Photographie sich in einer Börse befand, die in meinen Händen während einer Geschäfts=Transaction fiel. Ich hatte das Jahr zuvor selbst eine Baby in dem gleichen Alter verloren und würde die Welt um ein Bild desselben gegeben haben. Es befand sich kein Name in der Börse und nichts, das mich auf die Spur des Eigenthümers führen konnte. Es blieb also nichts übrig, als den Fund anzuzeigen. Ich war närrisch genug dies zu thun und führte so die Polizei auf meine Spur. Sagen Sie ihren Lesern, auf unsere Gefühle etwas Rücksicht zu nehmen - und stets ihre Adresse in der Börse zu tragen. Wir wollen leben und leben lassen. - Achtungsvoll - Ein Taschendieb."
- In Berlin auf der Königsstraße wurde ein mit 5 Siegeln wohlverschlossener, auf 40 Thlr. declarirter und an F. A. Meyer adressirter Brief gefunden. Der ehrliche Finder gab denselben bei der Polizei ab, welche die gewöhnliche Bekanntmachung erließ und ihn dann, da sich kein Verlierer meldete, an das Stadtgericht Behuf Aufgebots abgab. Der betreffende Richter hielt es jedoch für praktischer, vor dem Aufgebot den Brief zu eröffnen, um daraus den Absender kennen zu lernen und eventuell demselben den Brief mit Werthinhalt zuzustellen. Er that das auch. Wie groß aber war sein Erstaunen, als er in dem betreffenden Couvert weder Geld noch Geldeswerth, sondern nur einen einfachen Zettel mit den Worten fand: Siehst Du, Du schlechter Halunke! Wenn Du wieder einen Geldbrief findest, so trage ihn hübsch auf die Polizei!


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg in der Neuenwallstraße sub Nr. 123 belegene Wohnhaus c. p. des Arbeitsmanns Fritz Duve hieselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Sonnabend, den 17. Mai d. J. Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an den proclamirten Grundstücken sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 20. Februar 1873.

Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.)     A. Dufft.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 39 Seite 3]

In das hiesige Handels=Register Fol. XXIV. Nr. 37, betreffend das Handelsgeschäft des Kaufmanns Jsaac Borchard in Schönberg, ist heute eingetragen:

Columne 3: Die Firma J. Borchard ist, nachdem der bisherige Inhaber Kaufmann Jsaac Borchard von hier nach Altona verzogen, erloschen.

Schönberg, im Fürstenthum Ratzeburg, den 7. Mai 1873.
Das Handelsgericht.
C. v. Oertzen.

A. Dufft.


Auctions=Anzeige.

Am Montag den 19. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, sollen im Hause der Gastwirthswittwe Boye in Schönberg gegen gleich baare Bezahlung öffentlich meistbietend verkauft werden:
Mobilien, Haus= und Küchengeräth, Kleidungsstücke, Leinenzeug, Ackergeräthschaften und was sich sonst noch vorfindet, wozu Kaufliebhaber ergebenst einladet
Wm. Abels.


Verkaufs=Anzeige.

Am Sonntag den 18. d. M., Nachmittags 4 Uhr, sollen an Ort und Stelle die auf ca. 50 []R. ausgepflanzten Kartoffeln öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber hiemit einladet
Rupensdorf, d. 15. Mai 1873.
Horstmann, Bahnwärter.


Die vor dem Sabowerthore belegenen sogenannten Scheunenplatze sollen am Tage nach Pfingsten, Nachmittags 3 Uhr, im Gasthause des Herrn Fick zu Schönberg öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber hierdurch eingeladen werden.
F. Fick.     W. Gartz.


Am Freitag, den 23. Mai d. J. Morgens 10 Uhr, beabsichtige ich im Hause der Kaufmanns Wwe. Maaß zu Schönberg meine hieselbst belegene Vollstelle von durchgängig bestem Weizenboden mit Anrecht zu bedeutendem Torfstich öffentlich meistbietend zu verkaufen oder auf 12 Jahre zu verpachten.
Hauswirth Faasch zu Kuhlrade.


Aufforderung.

Zur Bezahlung ihrer Beiträge zu der unterm 17. Januar cr. publicirten Armensteuer an die resp. Armenvorsteher, werden alle Diejenigen, welche bisher noch im Rückstande geblieben sind, hiermit aufgefordert, nunmehr binnen 8 Tagen zu bezahlen.
Nach Ablauf dieser Frist muß zur executiven Einforderung Antrag bei Großherzoglicher Landvogtei gestellt werden.
Schönberg, den 8. Mai 1873.
Die Armenbehörde.


Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.

Gelder, die zu Johannis d. J. bei der Anstalt belegt werden sollen, bitten wir baldigst im Lokale der Anstalt anzumelden.
Grundbesitzer im hiesigen Fürstenthum, welche Gelder bis zur Hälfte des Werthes des Grundstücks zu 4 % zur Hypothek aus der Ersparniß=Anstalt im diesjährigen Johannistermine angeliehen zu erhalten wünschen, mögen sich bis zum 15. Mai d. J. im Lokale der Anstalt melden. Spätere Meldungen werden nur ausnahmsweise berücksichtigt werden können.
Die Vorschuß=Anstalt beleiht die Grundstücke im hiesigen Fürstenthume zu 4 1/2 % auch über die Hälfte des Werthes derselben hinaus, je nach der Lage des Falls mit oder ohne eine weitere Sicherheitsleistung, immer aber nur unter der Voraussetzung daß ein Hypothekenbuch über das Grundstück niedergelegt ist.
Schönberg, den 19. April 1873.

Das Directorium der Ersparniß= und Vorschuß=Anstalt.
Aug. Spehr.     W. Gartz.     Wigger.
Burmeister.

Secretair: R. Rackow, Adv.


Da von einem Mitgliede des hiesigen Gesangvereins gegen die vom Vorstande für nöthig gehaltene Auflösung des Vereins, sowie gegen den daraus resultirenden Verkauf des Instruments Protest erhoben worden, dies aber so spät geschehen, daß zum 9. d. eine Zurücknahme der betreffenden Versammlung nicht mehr möglich war, sieht der Vorstand sich genöthigt, an die verehrl. Mitglieder des Vereins das Ersuchen zu richten,

sich am nächsten Sonnabend den 17. d. M., Abends 6 Uhr, im Spehr'schen Lokal einzufinden, um event. andere Vorschläge zu stellen und darüber Abstimmung zu bewirken.
Schönberg, den 12. Mai 1873.
Der Vorstand.


Zwecks Rechnungsablage werden diejenigen Mitglieder der Feuerassecuranz, welche ihre Beiträge noch nicht bezahlt haben, aufgefordert, solche binnen 14 Tagen an den Unterzeichneten zu berichtigen, widrigenfalls das Restantenverzeichniß zur executivischen Beitreibung der Beträge an die Behörde übergeben werden muß.
Schönberg, den 10. Mai 1873.
F. Stüve, Rechnungsführer.


Ueber unsere im Köppenmoore belegenen Gärten, Mööre und Ländereien sind in letzterer Zeit Schleichsteige, namentlich Solche, die nach der Mühle führen, angelegt, ferner werden dieselben häufig auch von Krautpflückern betreten; wir verbieten daher alles unbefugte Betreten unserer Grundstücke hierdurch bei Strafe gerichtlicher Ahndung und zahlen jedem, der uns darauf unbefugter Weise sich Aufhaltende namhaft macht, 2 Thlr. Belohnung.

Ackerbürger Böckmann, Ackerbürger Wwe. Fick, Glaser Schulz, Mauermeister, Joh. Schleuß, Schlachtermeister Hennings.


Zu Michaelis habe ich eine Wohnung zu vermiethen.
Conditor Greiff Wwe.


Zum Stricken von baumwollenen und wollenen Strümpfen, die in kurzer Zeit sehr schön und billig vermittelst einer Strickmaschine hergestellt werden, empfiehlt sich

Auguste Creutzfeldt,
wohnhaft im Gartenhause der Herren Gebrüder Schweigmann.


Hiemit ersuche ich alle Diejenigen, welche Forderungen an mich zu haben vermeinen, sich spätestens bis zum 25. d. M. bei mir zu melden.
Rupensdorf, den 15. Mai 1873.
J. Dierck.


3-4000 alte Dachpfannen und etwas altes Bauholz steht zum Verkauf beim Maurer J. Dierck.
in Rupensdorf.


Tapeten und Rouleaux empfehle ich in guter Auswahl.
C. Schwedt.


Prima Buchwaizengrütze pro Pfd. 2 3/4 Schilling (Mecklenburg) ff. Hamb. Schmalz pro Pfd. 10 Schilling (Mecklenburg).
empfiehlt H. Duve.


Sarg Niederlage.

Unterzeichnete empfehlen einem geehrten hiesigen wie auswärtigen Publicum neben ihrer Mobilien=Niederlage im Nebengebäude des Kaufmann Wieschendorff eine Auswahl dauerhaft gearbeiteter eichen und tannen Särge in verschiedenen Größen bei möglichst billigen Preisen.
Die vereinigten Tischler.
Schönberg, den 1. Mai 1873.


W. Kolls, Juwelen-, Gold- u. Silber-Waaren-Handlung Lübeck, Sandstrasse 1006.
Bestellungen werden billig und prompt ausgeführt.


[ => Original lesen: 1873 Nr. 39 Seite 4]

Mecklenburgische Lebensversicherungs- und Spar-Bank
in Schwerin

Nachdem unser bisheriger Haupt=Agent Herr C. Bade verstorben, haben wir zur Vertretung unserer Bank für die Stadt Schönberg und Umgegend jetzt bevollmächtigt die Herren:

Herrn Bank=Registrator W. Stephans und
Herrn W. H. Schacht
beide in Schönberg wohnhaft, mit der Befugniß, in Grundlage der statutenmäßigen und instruktionsmäßigen Bedingungen folgende Geschäfte zu vermitteln:
I. Anträge auf Lebensversicherungen und Leibrenten=Versicherungen, sowie Prämien= und Kapital=Beträge darauf entgegen zu nehmen; -
II. Kapitalien zur Belegung und Verzinsung für die Bank anzunehmen; -
III. Anträge auf Gewährung von Darlehen gegen Wechsel, sowie auf Hypothek entgegen zu nehmen; -
IV. Alle Arten von Bank=Kommissions=Geschäfte, als Anschaffung von Staatspapieren, Bank= und Börsen=Effekten, Inkasso von Forderungen, Tratten und Anweisungen u. s. w. anzunehmen.
Zugleich macht das unterzeichnete Direktorium hierdurch bekannt, daß das Bureau der Bank vom Hause des wailand Herrn C. Bade weg und in das Haus des früheren Bäckermeisters Herrn F. Grünthal Nr. 208 an der Siemzer=Straße parterre verlegt worden ist.
Schwerin, den 5. Mai 1873.

Mecklenburgische Lebensversicherungs= und Spar=Bank.
C. A. Schwerdtfeger, Director.
C. L. F. Soltau, General=Agent.


Die unterzeichnete Direction macht hiermit den Mitgliedern der Feuerassecuranz=Societät die Mittheilung, daß an Stelle des verstorbenen Herrn Carl Bade der Tababacksfabrikant F. Stüve in Schönberg wieder zum Rechnungsführer und Secretär der Gesellschaft erwählt, und als solcher von Großherzoglicher Landvogtei beeidigt ist.
Schönberg den 10. Mai 1873.

Die Direction der Feuerassecuranz=Societät für das Fürstenthum Ratzeburg.


Galvano=electrische Rheumatismusketten

neuester Construction und in verbesserter Güte und Stärke sind nebst genauer Gebrauchsanweisung je nach der Länge von ca. 1 Meter u. 1 1/2 Meter gegen gleich baare Zahlung zu haben

2 und 3 Thlr. pro Stück
bei Kaufmann Heinrich Jancker in Grevesmühlen (M.=Schwerin.)
NB. Bei dutzendweiser Abnahme bedeutender Rabatt.


Am Montag den 19. und Dienstag den 20. Mai findet bei mir ein Scheibenschießen nach Gewinnen statt.
Büchsen werden von mir geliefert und die Gewinne sind:
ein fein gepolsterter Sopha, ein Sophatisch, ein Vogelbauer, ein Spiegel und sechs Stühle.
Zur Theilnahme an diesem Feste lade ich meine werthen Freunde und Gönner freundlichst ein.
A. Kawen. Pogetz, Mai 1873.


Am 1. Pfingsttage:
Großes Conzert und Abends
Illumination im Boyeschen Garten.
Anfang 4 Uhr Nachmittags.
Entree für die Person 4 ßl.
Wozu ergebenst einladen die Vereins=Musiker.


Am Himmelfahrtstage (Nachmittags)
Harmonie=Musik
in meinem Gartenlocale.
Entree a Person 4 Schilling (Mecklenburg).
Um zahlreichen Besuch bittet A. Schwiesow.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Geboren: D. 7. Mai dem Arbtsm. Fust zu B.=Resdorf ein S. - D. 8. dem Arbm. Clasen vor Schönberg ein S. - Dem Anerben Krellenberg zu Kleinfeld eine T. - Dem Schmiedemeister Teege zu B.=Resdorf eine T. - D. 13. dem Schuhmacher Clasen hies. ein S.

Gestorben: D. 2. Mai Joach. Hans Heinrich Peter Oldörp, Arbm.Sohn zu Sabow, 4 J. 8 M. a. - D. 5. Margareta Padge, geb. Clasen, geb. Voß aus Selmsdorf, Arbm.wittwe zu Lockwisch, angebl. 60 J. a. - D. 6. Anna Wilhelmine Sofia Johanna Klatt hieselbst, 4 M. a. - D. 11. Joachim Heinrich Eggert hieselbst, Arbm. aus Herrnburg, 59 J. 3 M. a. - 12. Margareta Maria Catharina Caroline Lindenberg, Zimmergesellen Tochter, 1 1/2 J. a.

Proclamirt: Jochen Heinrich Behnk, Zimmergesell zu Rieps, p. t. zu Retelsdorf, und Anna Catharina Oldörp zu Rieps.

Sonntag, den 18. Mai.
Früh=Kirche: Pastor Kämpffer.
Vormittags=Kirche: Pastor Fischer.
Amtswoche: Pastor Fischer.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl.13 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.18 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.8 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken pr. 500 Gr.9 1/2 - 10 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf pr. 500 Gr.5 - 6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst pr. 500 Gr.10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7 - 8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln 10 Lit.6 - 7 Schilling (Mecklenburg).


Getreide=Preise in Lübeck.
(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen21 - 22Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Roggen14 - 14Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 3/4 - 12 Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Erbsen12 - 13Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken10 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD