No. 44
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Juni
1872
zweiundvierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1872 Nr. 44 Seite 1]

Es wird bekannt gemacht, daß die Ehefrau des Hauswirths Möller in Sülsdorf, der Arbeitsmann Joachim Planthaber in Stove und der Arbeitsmann Heinrich Vagt in Selmsdorf an den Pocken erkrankt sind und, zur Vermeidung einer Ansteckung, vor dem Verkehr mit den betreffenden Hausbewohnern gewarnt wird.
Schönberg, den 30. Mai 1872.

Großherzogl. Mecklenburg. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben.


- Seine Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg-Strelitz begiebt sich, wie die N. Z. vernimmt, am 2. Juni nach Potsdam, um als Pathe der dort stattfindenden Taufe der jüngsten Prinzessin-Tochter des Kronprinzen von Preußen beizuwohnen.
- Das kronprinzliche Paar aus Italien ist am Hofe in Berlin ein hochgefeierter Gast. Der Kaiser selbst mit allen Prinzen empfing das hohe Paar am Bahnhofe und geleitete es in das Schloß. Der Kronprinz ist ein ächter Italiener, sein Schnurrbart eifert dem berühmten seines Vaters Victor Emanuel mit Glück nach, die Kronprinzessin ist eine sehr anmuthige Erscheinung; in ihren Adern fließt deutsches Blut, denn sie ist die Enkelin des Königs Johann von Sachsen. Das Gesicht der Enkelin erinnert sehr an den Großvater. Die Bedeutung dieses Besuches liegt in der Erklärung italienischer Zeitungen: Italien und Deutschland reichen sich die Hand, - und in dem finstern Groll Roms und Frankreichs.
- Fürst Bismarck wird für Elsaß-Lothringen noch auf ein Jahr die Dictatur verlangen. Man sagt, die Leute dort seien noch nicht so verständig wie wir Andern, so daß sie das verfassungsmäßige Regiment noch nicht vertragen könnten; dazu komme, daß im Herbst auch dort allgemein die Wehrpflicht oder die Wahl für jeden Einzelnen eintrete, ob er zu Frankreich oder Deutschland gehören will. Da sei es gut, freie Hand zu behalten. Das betreffende Gesetz wird dem Reichstag ganz zuletzt vorgelegt, weil man ihm damit andeuten will, es bedürfe keiner langen Ueberlegung.
- Die Juristen und die Militärs in der Commission für das Militärstrafgesetzbuch waren anfangs himmelweit auseinander, haben sich aber jetzt geeinigt und wollen ihr Compromiß dem Reichstage vorlegen. Der Strengste in der Commission war der alte Moltke. Der Streit betraf hauptsächlich den mittleren und strengen Arrest. Die betr. Paragraphen 24 und 25 wurden gemildert und lauten jetzt: Der mittlere Arrest wird in der Art vollstreckt, daß der Verurtheilte eine harte Lagerstätte und als Nahrung Wasser und Brod erhält. Diese Schärfungen kommen jeden vierten, achten und zwölften und dann jeden dritten Tag in Wegfall. - § 25: Der strenge Arrest wird in einer dunklen Arrestzelle, im Uebrigen wie der mittlere Arrest vollstreckt. Diese Schärfungen kommen am vierten und achten Tage und dann an jedem dritten Tage in Wegfall.
- Bebel und Liebknecht hatten an das Dresdener Oberappellgericht appellirt, als sie in ihrem Hochverrathsprozeß zu je 2 Jahren Festungsstrafe verurtheilt worden waren. Das Dresdener Gericht hat aber selbstverständlich das erste Erkenntniß bestätiget.
- Der französische General Ducrot wurde bekanntlich bei Sedan mitgefangen, gab sein Ehrenwort, nicht fliehen zu wollen, aber nur, um es bei erster Gelegenheit zu brechen. Er erschien in Paris, und betheiligte sich an den Ausfällen, wo er entweder "siegen oder sterben" wollte. Er zog es jedoch vor, das Eine nicht zu thun und das Andere zu lassen. Jetzt aber ereilt den Ehrlosen das Verhängniß: seine eigenen Leute beschuldigen ihn, seine Flucht mit Vorwissen des preußischen Generalstabes bewerkstelligt und während der Belagerung von Paris die deutschen Interessen gefördert zu haben. Ist auch die Lüge albern, so geschieht's dem nobeln Herrn doch recht.
- Das erste Opfer der Händel zwischen Kirche und Staat ist der preußische Armeebischof Namszanowski. Er ist seines Amtes vorläufig entsetzt und in Untersuchung gezogen worden. Der bösen Zeit gegenüber halten es die preußischen Bischöfe für nöthig, noch einmal in Fulda zusammenzukommen.
- Jedes Städtchen hat seinen Ort, auf welchen es seine Scherben und allerlei Unrath ausschüttet. Frankreich scheint in aller Unschuld England als solchen Locus zu betrachten, denn es führt seine Communisten und andere gescheiterte Existenzen über den Canal und leert sie an der Küste aus. Die Engländer sind natürlich darüber empört und interpelliren stark über den Canal herüber.
- Die Betheiligung Deutschlands an der Wiener Weltausstellung übertrifft die kühnsten Erwartungen. Der Raum, wie ihn die Deutschen 1867 inne hatten, genügt kaum zum vierten Theil. Besonders aus Süddeutschland wächst die Zahl der Anmeldungen mit jedem Tage.
- Schnorr v. Carolsfeld, weithin bekannt durch seine herrliche Bibel in Bildern, zuletzt Director der Gemälde-Gallerie in Dresden, ist dort am 24. Mai gestorben.
- Die beiden Straßburger, die den alten Freiherrn v. Aufseß irrthümlich für einen Franzosen gehalten und mißhandelt haben, sind der Beamte v. Goltz und der Professor Binding; sie haben sich selbst gestellt und Untersuchung beantragt.
- In Cassel haben 200 deutsche Cigarren- und Tabaksfabrikanten ein Schutz- und Trutzbündniß gegen strikende Arbeiter geschlossen.
- Berliner Bankiers wollen die Tante Voß haben und bieten 3 Mill. Thaler; die Tante aber ist spröde und will 4 Mill. haben.
- Die Königin Victoria hat an ihrem Geburtstage in Balmoral in Schottland von 100 Dudelsackspfeifern ein Ständchen erhalten.
- Als das teuerste Nest in Europa, Petersburg etwa ausgenommen, gilt seither London, in neuester Zeit aber haben ihm die Städte Wien und Berlin zu ihrem großen Leidwesen den Rang abgelaufen. In London wohnen die Leute im Durchschnitt billiger und namentlich besser als in Wien und Berlin; ein anständiger Mensch kann für die theure Miethe in Berlin und Wien ein Haus allein in London bewohnen, während er in den beiden deutschen Städten in einer Miethkaserne wohnt. Auch viele Dinge des Handels und der Industrie sind in London billiger als in Deutschland, nur das Fleisch ist drüben über dem Canal viel theurer. Das kommt 1) daher, daß die englische Viehzucht den heimischen

[ => Original lesen: 1872 Nr. 44 Seite 2]

Bedarf lange nicht deckt und 2) daß die Engländer, weil sie schlechte Köche sind, fast eben so viel Fleisch verwüsten als genießen. Die Engländer müssen viel Fleisch von Deutschland einführen, was in neuerer Zeit schwerer hält, weil die Deutschen zwar keine Medchenfresser, aber größere Fleischesser geworden sind.
- Sticholog schrieb sich ein gebildeter Schneider bei der Volkszählung in Berlin. Seine Hausgenossen waren ein Theolog und ein Philolog.
- Ein Fall von Menschenraub wird aus Offenbach berichtet. Zigeuner lockten das zehnjährige Töchterchen eines daselbst wohnenden Oeconomen an sich und hatten sich bereits mit dem Kinde bis nach Biber begeben, als es demselben gelang, sich heimlich zu entfernen. Es war dem Mädchen für den Fall eines Fluchtversuches mit sofortigem Tode gedroht worden. Wie weiter verlautet, befinden sich die Frevler bereits hinter Schloß und Riegel. § 235 des Strafgesetzbuches bedroht dergleichen Vergehungen mit Zuchthausstrafe.


Mit in das Grab.
Novelle von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1872 Nr. 44 Seite 3]

Mit in das Grab.
Novelle von Friedrich Friedrich.
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Antragsmäßig soll über das zu Schönberg vor der Sabowerstraße sub Nr. 44 belegene Wohnhaus c. p. der Ehefrau des Tischlermeisters Flügge hieselbst, Elisabeth geb. Eckmann, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Montag den 26. August d. J., Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als die künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel vollständig und richtig aufgeführt gefunden haben.
Schönberg, den 30. Mai 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen betreffend die Anmeldung aller Ansprüche und Forderungen an den Schlossermeister Johann Hagen zu Schönberg und an das den Gläubigern desselben abgetretene Vermögen giebt das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 28. d. Mts. abgehaltene Liquidations-Protocoll, nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hiedurch den Bescheid:
daß alle Diejenigen, welche sich so wenig in dem Termine am 28. d. M. als bis jetzt mit ihren etwaigen Ansprüchen an den Gemeinschuldner und dessen Vermögen gemeldet haben, wie hiedurch geschieht, für immer präcludirt und abgewiesen sein sollen.
Von Rechts Wegen!
Schönberg, den 29 Mai 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen betreffend die Anmeldung aller Ansprüche und Forderungen an den Kaufmann August Groth zu Schönberg und an das den Gläubigern desselben abgetretene Vermögen giebt das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 28. d. Mts. abgehaltene Liquidations-Protocoll, nachdem die öffentliche, gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hiedurch den Bescheid:
daß alle Diejenigen, welche sich so wenig in dem Termine am 28. d. M. als bis jetzt mit ihren etwaigen Ansprüchen an den Gemeinschuldner und dessen Vermögen gemeldet haben, wie hiedurch geschieht, für immer präcludirt und abgewiesen sein sollen.
Von Rechts Wegen!
Schönberg, den 29. Mai 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die zu Lüdersdorf belegene Vollstelle c. p. der Ehefrau des Hauswirths Köhncke daselbst, Catharina Elisabeth geb. Wittfoth, giebt das Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 28. d. Mts. abgehaltene Liquidations-Protocoll, nachdem die öffentliche gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hiedurch den Bescheid:
daß alle weder in dem Liquidationstermine vom 28. d. Mts. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Von Rechts Wegen!
Schönberg, den 30. Mai 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
(L. S.) A. Dufft.


Es wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in der Debitsache des Schlossermeisters Johann Hagen zu Schönberg im gestrigen ersten Verkaufstermin ein Gebot überall nicht abgegeben worden ist. Der Ueberbotstermin steht am Dienstag den 18. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, an.
Schönberg, den 29. Mai 1872.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
H. Wohlfahrt.
A. Dufft.


Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß von der Acker und Wiesen besitzenden Bürgerschaft der hiesige Arbeitsmann Heinrich Schröder zum Feldhüter der Stadt-Feldmark bestellt ist.
Schönberg, den 3. Juni 1872.
Der Magistrat.


Die Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt wird während des Johannistermins vom 24. Juni bis 1. Juli d. J. täglich von 8 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet sein.
Die zu Johannis d. J. fälligen Zinsen für die bei der Vorschuß-Anstalt belegten Capitalien werden bereits am Sonnabend den 15. Juni d. J., Montag den 17. Juni d. J., Donnerstag den 20. Juni d. J. und Freitag den 21. Juni d. J., jedesmal von 8 bis 12 Uhr Vormittags, im Locale der Anstalt ausgezahlt werden.
Schönberg, den 1. Juni 1872.
Das Directorium der Ersparniß- und Vorschuß-Anstalt.
Burmeister. Aug. Spehr. W. Gartz. Wigger.
Secretair: R. Rackow. Adv.


Da von den vier prozentigen Pfandbriefen in Pr. Courant des mecklenburgischen ritterschaftlichen Credit-Vereins keine bedeutenden Posten ausgegeben werden, so erbitte ich baldige Anmeldung zu dieser sichersten Belegung von Capitalien in beliebigen Summen von 25 Taler (Mecklenburg) bis 1000 Taler (Mecklenburg), um rechtzeitige Bestellung darauf machen zu können.
Für den bevorstehenden Johannis-Termin und den nächsten Antoni-Termin kann ich diese Pfandbriefe für 94 pro Cent zu voll abgeben.
Schönberg, den 3. April 1872.
Kindler, Advocat.


Zum bevorstehenden Johannis-Termine suche ich jetzt nur noch 15,000 Thlr. zu 4 %, gegen vorzügliche pupillarische Sicherheit; Vormünder, welche geneigt sind, zur Unterbringung von Mündelgeldern diese Gelegenheit zu benutzen, wollen sich gefälligst bald deshalb bei mir melden.
Schönberg, den 30. Mai 1872.
Carl Bade.

[ => Original lesen: 1872 Nr. 44 Seite 4]


Thierschau in Schönberg.

1) In Folge Beschlusses des landwirthschaftlichen Vereins findet am Dienstag den 11. Juni c. auf dem sog. Baubrink hies. eine Tierschau, verbunden mit einer Industrie-Ausstellung statt.

2) Jedem steht es frei, Thiere zur Schau zu stellen. Indeß concurriren zu den Prämien nur Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins und Viehbesitzer des Fürstenthums Ratzeburg.

3) Nichtmitglieder des landwirthschaftlichen Vereins, welche Vieh zur Schau stellen, haben 1 Taler (Mecklenburg) zu bezahlen.

4) Es sind folgende Prämien ausgesetzt:

A. Für Pferde.
a.für die beste 4jährige oder ältere Stute20Taler (Mecklenburg)
b.für die beste 3jährige Stute10"
c.für das beste Wagenpferd15"
d.für das beste Arbeitspferd12"
e.für das beste 2jährige Füllen8"
f.für das beste 1jährige Füllen8"
B. Für Rindvieh.
a.für den besten 2jährigen od. älteren Bollen8Taler (Mecklenburg)
b.für den besten 1jährigen Bollen6"
c.für die beste milchgebende Kuh20"
d.für die nächstbeste Kuh12 "
e.für die beste 2- oder 3jährige Starke8"
f.für die nächstbeste dito 6"
C. Für Schweine.
a.für den besten Zuchteber6Taler (Mecklenburg)
b.für die beste Sau5"
c.für die nächstbeste4"

5) Es dürfen nicht mehrere Prämien für dasselbe Thier ausgegeben und darf daher ein Pferd nicht gleichzeitig als Stute und als Wagen- oder Arbeitspferd prämirt werden.
Jeder Preis wird nur ertheilt, wenn mindestens zwei Thiere concurriren, es sei denn, daß die Preisrichter das allein zur Bewerbung stehende Thier für besonders preiswürdig erklären.

6) Die Stellung sämmtlicher Thiere auf dem Baubrink, wo ihnen der Platz angewiesen werden wird, muß bis spätestens 9 Uhr Morgens des Thierschautages geschehen sein. Die Thierschau wird pünktlich um 9 Uhr eröffnet.

7) Mit der Einsammlung von freiwilligen Beiträgen für die Thierschau ist seitens des hies. Magistrats der Schneider Steinfatt beauftragt. Uebrigens ist auch der Secretär des landwirthschaftlichen Vereins zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge bereit. Derselbe vertheilt auch die für die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins, sowie diejenigen, welche sich mit freiwilligen Beiträgen betheiligt haben, bestimmten Karten.
Einlaßkarten à Stück 16 Schilling (Mecklenburg) sind bei dem Hrn. Senator A. Spehr und der Frau Gastwirthin Boye, sowie am Tage der Thierschau auf dem Baubrink zu bekommen.
Sämmtliche ausgegebenen Eintrittskarten gelten auch für die mit der Thierschau verbundene Gewerbe-Ausstellung.
Abends Tanz in Schwiesows Garten. Zu demselben haben freies Entrée mit ihren Familien:

1) die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins;
2) diejenigen, die bei Ausstellung ihrer Thiere 1 Taler (Mecklenburg) bezahlen;
3) diejenigen, die als freiwilligen Beitrag einen Thaler bezahlt haben;
dagegen zahlen ein Entre von 16 Schilling (Mecklenburg), die durch Vorzeigung der gelben Entrée Karte sich legitimiren.
Schönberg, den 24. Mai 1872.
Der Vorstand des landw. Vereins.
F. Graf Eyben.


Allen Herren, welche unserem geliebten Manne und Vater, dem Kaufmann Christian Vock die Ehre der Begleitung zu seiner letzten Ruhestätte erwiesen, unseren innigsten dank!
Wwe. Sophie Bock und Kinder.


Alle Diejenigen, welche im bevorstehenden Termine Gelder und Sparcassen-Bücher durch mich an die Sparcasse in Schwerin besorgt zu haben wünschen, werden ersucht, solche bis spätestens zum 27. d. Mts. incl. bei mir abzugeben.
J. P. Bade, Buchbinder.


Liebig's Fleisch-Extract empfiehlt in 1/2-, 1/4- und 1/8 Pfund-Dosen C. Ludw. D. Petersen.


Der District des patriotischen Vereins zu Dassow hat bestimmt, am 18. Juni d. J. eine Rindviehschau abzuhalten und sind die unterzeichneten drei Mitglieder mit den dazu nöthigen Vorbereitungen beauftragt.
Kammerherr von Mecklenburg-Wieschendorf. L. Schmidt-Vorwerk. G. Callies-Dassow.
Patrimonialgericht Lütgenhof zu Dassow, den 8. April 1872.


Landes-Gewerbe-Ausstellung.
Nachdem es gelungen ist, hinreichende Räumlichkeiten für die im Herbste dieses Jahres zu Rostock stattfindende Landes-Gewerbe-Ausstellung zu gewinnen, ohne daß wesentliche Neubauten erforderlich sein werden, wird, um den vielfach dieserwegen geäußerten Wünsche entgegenzukommen, der Schluß-Termin zur Anmeldung vom 1. Juni auf den 15. Juni d. J. verlegt. Indem solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird, wiederholen wir die Bitte an Alle, welche die Ausstellung beschicken wollen und bisher keine Anmeldungs-Formulare zugesandt erhalten haben, sich dieserwegen direct an uns zu wenden.
Rostock, den 25. Mai 1872.
Das geschäftsführende Committe.
Dr. A. Bolten, Vorsitzender.
Baumeister O. Ludewig. Kaufm. W. Scheel. Ingenieur Weber. Bürgermeister Dr. Zastrow.


Herren- und Knaben-Strohhüte empfiehlt H. Scharnweber.
Ratzeburg.


Filz- und Seidenhüte neuester Facon empfiehlt H. Scharnweber.
Ratzeburg.
Reparaturen schnell und billig.


Engl. Wasch-Crystall empfiehlt C. Ludw. D. Petersen.


Gesucht wird zu sogleich oder auch zu Michaelis ein Mädchen zu allen häuslichen Arbeiten bei hohem Lohn. Näheres bei Aug. Spehr.


Ich empfehle bestens meinen Mittagstisch für Herren und Damen - Couvert 9 Schilling (Mecklenburg) - sowie für Damen aus der Umgegend Frühstück Kaffee und sonstige Erfrischungen zu billigen Preisen.
Lübeck, den 24. Mai 1872.
Emma Harder, geb. Jenssen.
Alfstraße Nr. 41.


F. Schlüter in Ratzeburg
empfiehlt zu billigsten Preisen seine Fabrikate, wie:
Selters, Sodawasser Brauselimonade angelegentlichst.
Niederlage hält zu Fabrikpreisen Aug. Spehr in Schönberg.


Meteorologische Beobachtungen.
Juni
1872
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
1.
2.
3.
37.16
38.50
36.19
7.8
8.8
9.7
17.7
14.7
16.1
N
NNW
NNO
2
2
2
heiter.
zieml. heit.
heiter.


Getreide=Preise in Lübeck.
Weizen20 - 21Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 1/4 - 13Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 1/2 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 1/4 - 11 Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Erbsen11 1/2 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen11 1/2 - 12Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Raps.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübs.-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleins.20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 17.


Redigirt, gedruckt und verlegt von L. Bicker in Schönberg.


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