No. 71
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. September
1870
vierzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1870 Nr. 71 Seite 1]

Bekanntmachung, betr. Maßregeln zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest.

Da die Rinderpest nach Mittheilung der Königlich preußischen Regierung zu Stralsund in der Stadt Stralsund und nach öffentlichen Blättern auch bei Oranienburg ausgebrochen ist, so wird, um der drohenden Gefahr der Einschleppung dieser Seuche vorzubeugen, hiemittelst Nachstehendes verordnet:
1. Die Ein- und Durchfuhr von lebendem und todtem Rindvieh, Schafen und Ziegen, Häuten, Haaren und sonstigen thierischen Rohstoffen der genannten Thiergattungen in frischem oder trockenem Zustande, Rauhfutter, Streu-Materialien und Lumpen aus den Königlich Preußischen Provinzen Pommern und Brandenburg wird mit der unter Nr. 2 angeführten Ausnahme bis auf Weiteres verboten.
Die diesem Verbot zuwider eingeführten Gegenstände sind sofort zu confisciren und zu vernichten, beziehungsweise so zu vergraben, daß kein weiterer Gebrauch von ihnen gemacht werden kann.
2. Die Durchfuhr der unter 1. genannten Thiergattungen und thierischen Producte durch das Großherzogthum ist ausnahmsweise mittelst der Eisenbahn unter Beachtung folgender Vorsichtsmaßregeln gestattet. Bei den zur Durchfuhr bestimmten Zügen darf unterwegs keine Umladung oder Ausladung einzelner Stücke stattfinden , auch wenn dieselben erst im hiesigen Lande aufgenommen worden sind. Das Füttern und Tränken der Thiere darf nur durch die den Transport begleitenden Personen, und, wenn diese keine eigenen Tränkeimer bei sich führen, nur mit besonderen von den Eisenbahn-Verwaltungen eigens für diesen Zweck anzuschaffenden und kenntlich zu machenden Tränkeimern geschehen. Sterben unterwegs einzelne Stücke, so bleiben solche unberührt im Wagen liegen, wenn nicht die Möglichkeit gegeben ist, daß die Ausladung und Vernichtung unterwegs durch einen Sachverständigen ohne Gefahr geschehen kann. Wird wegen Zerbrechens eines Wagens oder aus ähnlichen Grünen ein Umladen unvermeidlich, so ist dasselbe von der Eisenbahn-Verwaltung unter amtlicher Aufsicht und unter den nöthigen Vorsichtmaßregeln zu bewirken. Für Absperrung des umzuladenden Viehes, für sofortige Verscharrung der etwa vorhandenen Cadaver, welche letztere in jedem Falle gleich den an der Rinderpest gefallenen Thieren zu behandeln sind, muß gesorgt werden.
3. Die zum Viehtransporte benutzten Wagen sind zu desinficiren.
4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verbote und Bestimmungen sind mit einer den Umständen angemessenen Geldstrafe bis zu 500 Thlr. Crt. zu bestrafen.
5. Alle Orts- und sonstigen Polizei-Behörden, desgleichen alle Steuer und Zollbehörden werden hiedurch angewiesen, die Befolgung dieser Verordnung auf das Sorgfältigste zu überwachen und nach Maßgabe derselben zu verfahren.
Neustrelitz, 5. September 1870.

Großherzoglich Mecklenburgische Landesregierung.
W. Freiherr von Hammerstein.


Nachdem am heutigen Tage die halbmonatlichen Unterstützungsgelder an die bedürftigen Familien der einberufenen Reserve- und Landwehrleute des hiesigen Fürstenthums ausbezahlt worden, wird hiedurch bekannt gemacht, daß die nächste halbmonatliche Zahlung besagter Gelder am Donnerstag den 22. September d. J., Vormittags 9 Uhr, in der Wohnung des mitunterzeichneten Assessors von Oertzen stattfindet und haben sich die Unterstützungsberechtigten pünktlich daselbst einzufinden.
Schönberg, den 6. September 1870.

Das Kreis-Commissariat für das Fürstenthum Ratzeburg.
C. v. Oertzen. G. W. Wicke. H. Burmeister.


Auf Grund einer durch das Großherzogliche Militair-Collegium zu Neustrelitz mir zugegangenen Anregung des Generalarztes des 9. Armee-Corps zu Schleswig ersuche ich alle Diejenigen, welche bereit sind, Reconvalescenten aus den Lazarethen bei sich aufzunehmen, ihre hierauf gerichteten Anerbietungen binnen spätestens acht Tagen an das Großherzogliche Militair-Collegium zu Neustrelitz oder an mich gelangen zu lassen. Den Offerten ist eine Bescheinigung

[ => Original lesen: 1870 Nr. 71 Seite 2]

des Vorstandes eines vom Staate anerkannten Pflegevereins oder der Ortsbehörden beizufügen, daß die betreffende Persönlichkeit vollständige Garantie für die ordnungsmäßige Pflege des oder der Aufzunehmendem gewährt. Es wird zweckmäßig sein, wenn im Domanio die Großherzoglichen Aemter und in den Städten die Magistrate die Anerbietungen ihres Verwaltungsbezirks sammeln und zusammengestellt einsenden.
Feldberg, den 5. September 1870.

Der Landes-Delegirte für die freiwillige Krankenpflege im Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz.
von Oertzen.


- In Folge der Gefangennahme Napoleons ist die Republik in Frankreich proclamirt und von den Anhängern des Kaiserreichs nicht der geringste Versuch gemacht worden, den zusammenbrechenden Thron des Mannes vom 2. December zu halten; schmählicher konnte die durch Verrath und Blut errichtete Herrschaft nicht untergehen. Weil kein Widerstand da war, kam es in Paris auch zu keinen Gewaltmaßregeln; das Volk wogt durch die Straßen, singt die Marseillaise, läßt die Republik leben und schwört darauf, daß die Deutschen Frankreich verlassen müssen, bevor an einen Friedensschluß zu denken sei. Die Kaiserin ist nach Belgien geflohen, das Schloß der Tuilerien ist dem Volke geöffnet, da Polizei und Soldaten verschwunden sind; die Nationalgarde hält die Ordnung aufrecht. Wie lange diese Gemüthlichkeit dauert, wird die Zeit lehren.
- Inzwischen wird der Vormarsch unserer Truppen mit bekannter Schnelligkeit fortgesetzt, die preuß. Plänkler sind schon weit hinter Rheims, haben also schon über die Hälfte des Weges zwischen Sedan und Paris zurückgelegt. Nach Allem zu urtheilen dürfte das Gros unserer Armee spätestens bis Anfang nächster Woche vor Paris stehen. Das Hauptquartier des Königs befindet sich in Rheims.
- Napoleon ist am 5. Sept. auf Wilhelmshöhe angekommen, wo er im Hauptgebäude seinen Wohnsitz nahm; 16 Cavaliere und 40 Personen Dienerschaft kamen mit ihm. - In den Zeitungen heißt es, daß er das colossale Vermögen von 200 Mill. Thalern in der Bank von England deponirt hat, als Versorgung für sein Alter und zur Unterstützung seiner künftigen Pläne.
- Der Berichterstatter der 'Independance', der am 2. Sept. nach Brüssel zurückgekehrt ist, schreibt: Die Schlacht bei Sedan, die für die Preußen so entscheidende Erfolge hatte, hat ihnen bei weitem nicht so große Verluste gebracht, als die Gefechte der beiden vorhergegangenen Tage. Die preußische Artillerie hat vor allem zur Entscheidung des Tages beigetragen. Der Berichterstatter war auf dem Schlachtfelde von Givonne und la Moncelle. Die preußischen Todten waren fast alle schon beerdigt, die Franzosen hingegen noch nicht. General de Failly wurde in demselben Augenblicke getödtet wie sein Adjutant, jedoch nicht durch französische Soldaten, wie es anfangs hieß, sondern durch eine preußische Kanonenkugel. Er lag gestern noch auf dem Schlachtfelde. Der rechte Arm war ihm abgerissen und ein Granatsplitter war ihm in die Seite gedrungen.
- Die 'Independ.' beziffert die Zahl der bei Sedan gefangenen französ. Truppen wie folgt: Capitulirt haben 70,000 Mann, gefangen wurden 30,000 Mann, und nach Belgien sind übergetreten 15,000 Mann, in Summa 115,000 Mann.
- Der Preuß. Staatsanz. veröffentlicht eine Proclamation des General-Gouverneurs von Lothringen mit dem Bemerken, daß die von mehreren Blättern veröffentlichte, angeblich von dem General-Gouverneur in Lothringen publicirte Proclamation nicht authentisch ist. Die echte lautet nun: "Proclamation an die Bewohner Lothringens! Von Sr. Majestät dem Könige von Preußen, meinem erhabenen Herrn, zum General-Gouverneur von Lothringen berufen, trete ich heute meine Stelle an und nehme ich meinen Sitz zu Nancy. - Indem ich mich auf den Inhalt der königlichen Proclamation vom 11. d. Mts. beziehe, welche an die Bewohner der von den deutschen Heeren besetzten französischen Provinzen gerichtet ist, verspreche ich den friedlichen Bürgern jede Sicherheit ihrer Person und ihres Eigenthums. - Gleichzeitig aber erwarte ich, daß meine Befehle ebenso von Seiten der Behörden wie auch von den Einwohnern der Districte, deren Verwaltung mir anvertraut worden ist, beobachtet und genau befolgt werden. - Wenn ich auf Widerstand stoßen sollte, würde ich zu meinem großen Bedauern gezwungen sein, all der Mittel mich zu bedienen, welche zur Aufrechthaltung meiner Autorität mir zu Gebote stehen. - Nancy, 29. August 1870. Der General-Gouverneur in Lothringen, General der Infanterie, General-Adjutant Sr. Majestät des Königs von Preußen, v. Bonin."
- Die bei Sedan vernichtete Armee Mac Mahons zählte nach der Schlacht von Beaumont am 30. August noch über 120,000 Mann. - Der Transport der Gefangenen, unter denen über 50 Generale, nach Deutschland, ist in der Ausführung begriffen. Die deutschen Armeen sind im Vormarsch auf Paris.
- Eine unterirdische Telegraphenverbindung, die Straßburg mit Metz verband, ist aufgefunden und zerstört worden.
- Das Bombardement Straßburgs wie die Belagerungsarbeiten schreiten rüstig vorwärts, zumal der König den Befehl gegeben haben soll, die Festung möglichst bald zu nehmen. Verschiedene bisherige Nachrichten erweisen sich jetzt als irrig. So erzählt ein der Stadt entkommener Buchhändler, daß allerdings viel Todte in den Straßen und unter den Mauertrümmern umhergelegen hätten, aber die Citadelle sei nicht ausgebrannt, weil dort überhaupt nur einige Gebäude und Magazine niederbrennen könnten, ebenso sei der Münster noch ziemlich unbeschädigt, es seien dort nur einige Capellchen von Holz und Altäre verbrennbar, denn es gebe darin nicht einmal Kirchenbänke, sondern einfach Stühle. Auch sei es unwahr, daß der Commandant den Maire Humann eigenhändig erschossen, im Gegentheil, diese beiden Herren ständen seit längerer Zeit auf dem freundschaftlichsten Fuße. Diese Berichte wenn sie sich bestätigen, enthalten neben dem großen Elend vieler unschuldiger Einwohner doch namentlich in Bezug auf den Münster sehr Erfreuliches, dessen Unversehrtheit jetzt von den verschiedensten Seiten bestätigt wird. Auch in Kehl ist nach einigen Mittheilungen die Zerstörung nicht so bedeutend, als bisher behauptet wurde.
- Wie aus Stettin gemeldet wird, werden in Folge Befehls des Kriegsministeriums die gefangenen französischen Mannschaften in Zukunft statt des Commißbrodes Weißbrod erhalten, weil sie das ihnen ungewohnte Schwarzbrod nicht vertragen können.
- Der 'Figaro' in Paris macht folgenden Vorschlag, der einen neuen Beweis von der Versumpftheit mancher französischer Journalisten liefert. 'Eine gute Idee. Unsere Schmuggler und Wilddiebe sollen, wie man sagt, sehr gute Schützen sein; warum bildet man aus ihnen keine Truppe? Eine kleine Prämie auf jeden Preußen wäre unserer Ansicht nach gut angewandtes Geld."
- Es heißt wiederholt, daß die Prinzen von Orleans sich, mit Ausnahme des Grafen von Paris, der in London bleibt, nach Frankreich begeben haben.
- Aus dem Elsaß. Ein Bauer, welcher glaubte, daß ihm zu viel zugemuthet würde, beschwerte sich darüber bei dem Maire, und als er von demselben mit seiner Klage abgewiesen wurde, erklärte er ganz entrüstet 'Ich bin jetzt Preuße, und unser König Wilhelm kann doch unmöglich verlangen, daß man einem so etwas zumuthet.'
- Einem preußischen Garde-Dragoner-Offizier wurden bei Mars la Tour mehrere Pferde unter dem Leibe erschossen. Er bedauerte besonders eine Stute mit Namen Selika, welche von zwei Kugeln getroffen war. Wie freudig erstaunt, ja wie gerührt war der Offizier, als sich das edle, treue Thier Abends im Bivouac wieder einfand - es hatte sich aufgerafft und war nachgehumpelt. Jetzt soll Hoffnung sein, das verwundete Thier am Leben zu erhalten.
- Die Rinderpest scheint leider an verschiede-

[ => Original lesen: 1870 Nr. 71 Seite 3]

nen Orten Norddeutschlands zum Ausbruch gekommen zu sein, denn es liegen Berichte vor, wonach nicht blos in Oranienburg, sondern auch in Dresden, Stralsund und Saargemünd die Seuche sich gezeigt hat. Es sind selbstverständlich überall dort die nöthigen Vorsichtsmaßregeln getroffen worden.
- Richard Wagner hat sich in Luzern mit Comisa v. Bülow, der geschiedenen Frau seines früheren Freundes Hans v. Bülow, trauen lassen.
- Zu den bei Mars la Tour Gefallenen gehört ein Sohn des Dichters Julius Mosen; er war als Freiwilliger zu den Fahnen geeilt.
- Charakteristisch für die Landbevölkerung im Elsaß dürfte der folgende Ausspruch eines Bauern in der Gegend von Thionville sein, den derselbe gegenüber einem Reisenden im Jahre 1837 machte: 'Wir sind deutsche Leute und keine Wälschen, aber Frankreich hat die Macht und beschützt uns; früher wurde unser Land immer von Krieg überzogen und jetzt hat es Frieden.' Wenn künftig Deutschland dort die Macht hat, so werden die Bauern dasselbe sagen.


Antragsmäßig soll über die zu Selmsdorf belegene Büdnerstelle c. p. des Arbeitsmanns Joachim Wichmann daselbst ein Hypothekenbuch niedergelegt werden und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Dienstag den 11. October 1870, Morgens 10 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 19. Juli 1870.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
W. Saur.
(L. S.) A. Dufft.


Auf Antrag Dris. Eduard Hach als cur. hered. der Wittwe Dorothea Elisabeth Burmeister oder Burmester, geb. Haack zu Utecht und für Carl Friedrich Locknitz von hier wird hiedurch zur allgemeinen Kunde gebracht, daß am 28. November 1868 zu Utecht Dorothea Elisabeth Wittwe des wailand Rademachers daselbst, Hans Hinrich Burmeister oder Burmester, eheliche Tochter des weiland Schmieds Johann Jochim Haack in Thondorf und am 21. Mai 1869 hieselbst Margaretha Elisabeth Wittwe des weiland Gemeinträgers Johann Jochim Wilhelm Brockmann geborene Locknitz von hier, verstorben, auch die nächsten Erben der Wittwe Burmester unbekannt sind, als Erbe der Wittwe Brockmann jedoch sich deren vorehelicher Sohn der Implorant Carl Friedrich Locknitz legitimirt hat, und werden hiedurch aufgefordert und schuldig erkannt alle diejenigen, welche Erbansprüche an die Nachlaßmassen der Wittwe Burmester geborenen Haack in Utecht und der Wittwe Brockmann geborenen Locknitz hieselbst zu haben und namentlich von dem Nachlasse der Letzteren den Imploranten Carl Friedrich Locknitz ganz oder theilweise ausschließen zu können vermeinen, diese ihre gleichen oder besseren Erbrechte unter Beibringung ihrer Legitimationen, Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Bevollmächtigten, binnen Jahres und Tages vom Erlasse dieses Proclames an gerechnet, mithin spätestens am 25. Januar 1871, schriftlich bei dem hiesigen Stadt, und Landgerichte anzumelden, alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche irgend einer Art an eine dieser Erbmassen zu haben glauben, binnen der gleichen Frist dieselben beim Proclamsextrahenten Dr. Ed. Hach, im Falle des Widerspruchs aber bei dem Stadt- und Landgerichte anzumelden, bezw. zu verfolgen, alle diejenigen, welche zu den Erbmassen gehörige Gegenstände in Händen haben, oder denselben mit Schulden verhaftet sind, dem Proclamsextrahenten davon und von ihren etwaigen Retentionsrechten Anzeige zu machen oder jene Sachen zurückzugeben, auch die Schulden sofort bei dem Verfalle nur an ihn zu berichtigen, unter dem Rechtsnachtheile, daß sie sonst mit ihren Erb- und anderweitigen Rechtsansprüchen von jenen Erbmassen gänzlich ausgeschlossen, ihrer Retentionsrechte verlustig, zur unentgeltlichen Herausgabe jener Gegenstände verpflichtet oder als böswilliger Besitzer für verantwortlich erklärt, auch als durch die geleistete Zahlung nicht liberirt erforderlichen Falles zur nochmaligen Berichtigung ihrer Schuld angehalten werden sollen.
Lübeck, 10. December 1869.
Das Stadt- und Landgericht.
Zur Beglaubigung Funk Dr., Act.


Statt besonderer Meldung.
Am 6. d. M., Nachmittags 3 Uhr, entschlief sanft zu einem bessern Leben unsere liebe Mutter, Wittwe Hahn, fast 85 Jahre alt, welches wir mit der Bitte um stille Theilnahme für uns, unsere Kinder und resp. Kindeskinder anzeigen.
Schönberg, den 7. September 1870.
Amtsverwalter J. L. Hahn, Wittwe Louise Koch, geb. Hahn. Advocatin Johanne Kindler, geb. Hahn.


Mein Lager von Tapeten und Borden sowie von Rouleaux in vielen geschmackvollen Mustern empfehle ich dem geehrten Publikum zur Abnahme bestens.
Maler Wolgast.


Die Unterzeichneten, alleinige Concessionaire für den Import des Peruanischen Guano in Europa, beehren sich, den landwirtschaftlichen Kreisen die Anzeige zu machen, dass sie das General-Depôt von Peruanischem Guano unter der Norddeutschen Bank in Hamburg, errichtet, und Herrn Anton Möbius, als ihren Agenten, mit dem Verkauf des gedachten Artikels für ihre Rechnung betraut haben.
Paris, August 1870.
Dreyfus frères & Cie.
Peruanischer Guano.
General-Depôt unter der Norddeutschen Bank in Hamburg.
Auf obige Anzeige Bezug nehmend, erlaube ich mir, hiemit zur allgemeinen Kenntniss zu bringen, dass die Preise des Peruanischen Guano wie folgt sind:
Bco. Mark (Lübeck) 182 - pr. 2000 Pfund Brutto Hamburger Gewicht, oder 20 Zoll-Centner, bei Abnahme von 60.000 Pfund oder darüber,
Bco. Mark (Lübeck) 196 - pr. 2000 Pfund Brutto Hamburger Gewicht, oder 20 Zoll-Centner, bei Abnahme von 2000 Pfund bis 60.000 Pfund,
in Säcken, zahlbar pr. Compant, ohne Vergütung von Tara, Gutgewicht, Abschlag oder Decort.
Zu weiterer Auskunftsertheilung stehe gerne bereit.
Hamburg, August 1870.
Anton Möbius, Agent der Herren Dreyfus frères & Cie. Paris.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 71 Seite 4]

Auszug
aus der
Rechnung über Einnahme und Ausgabe
vom Jahre 1869
bei der Feuerversicherungs-Gesellschaft im Fürstenthum Ratzeburg,
wie solche den Aelterleuten in der Versammlung vom 1. Mai 1870 vorlag und von Großherzoglicher Landvogtei laut ertheilter Decharge vom 26. August 1870 als richtig befunden ist.

Einnahme. Taler (Mecklenburg) Schilling (Mecklenburg) Pfennig (Mecklenburg)
I. Vorigjähriger Kassenbestand 1879 29 6
II. Aus der Hebung von 6 ßl. pro 100 Thlr. 7016 37 6
III. An Austrittsgebühren 7 29 -
IV. An Beitrag zu den Löschanstalten von fremden Versicherungen 68 39 3
V. a) Zinsen von 2100 Thlr. Kapital pro Johannis 1868/69 à 3 1/2 % 73 24 -
b) Zinsen von 4000 Thlr. Kapital pro Antoni 1869/70 à 3 1/2 % 140 - -
-------------------------------------------------------
Summa Cour. 9204 15 3
Ausgabe.
I. Antoni 1870 zur Chausseebaukasse belegt 1900 - -
II. Für Brandschäden 2321 - -
III. Für Prämien und Fuhrgelder 53 - -
IV. Für Revisionsreisen und Diäten 138 2 -
V. Für eine neue Spritze in Schlagsdorf 450 - -
VI. Für Unterhaltung der Spritzen und Spritzenmeister 298 21 -
VII. Für vermischte Ausgaben 189 43 6
VIII. Für feststehende Gehalte 160 - -
-------------------------------------------------------
Summa Cour. 5510 18 6
Abschluß.
Einnahme war 9204 15 3
Ausgabe war 5510 18 6
-------------------------------------------------------
bleibt Kassenbestand Cour. 3693 44 9

Außerdem besaß die Gesellschaft Antoni 1870 ein bei der Chauseebau-Kasse zinsbar belegtes Kapital von 8000 Thlr. Cour.
Die Versicherung hat sich im letzten Rechnungs-Jahre vermehrt:

An Gebäuden um 143,775 Thlr.
An Mobilien um 171,500 "
-------------------------------------------------------
mithin um Cour. 315,275 Thlr.
und beträgt jetzt im Ganzen 5,613,425 Thlr. Cour.
Schönberg, den 6. September.
Carl Bade, Protocoll-und Rechnungsführer.


Haus Ein gut erhaltenes Wohnhaus mit Hintergebäuden und Garten in Selmsdorf, welches sich besonders für einen Schlachter, der daselbst fehlt, eignen dürfte, ist Umstände halber zu verkaufen durch Wilh. Heincke.


10 Thaler Belohnung
Demjenigen, der mir Diejenigen so nennt, daß ich sie gerichtlich belangen kann, die mir in der Nacht vom 3. zum 4. d. Mts. die Koppelschleete, die zur Einfriedung an der Wahlsdorfer Scheide an der Nachtkoppel des Heinrich Voß von meiner Seite angebunden gewesen, gestohlen haben.
Hof-Wahrsow.
W. Hörcher.


Ueber meine beiden Koppeln, genannt "Krögel" und "Wulfsberg", wird seit längerer Zeit gefahren und gegangen, was ich hiedurch bei Strafe gerichtlicher Ahndung verbiete.
Hauswirth Godknecht in Teschow.


Fahnen! Illuminations-Sachen!
Bonner Fahnenfabrik Bonn.


Mein auf dem Köppenmoor wachendes Heu (ethes Kuhfutter) beabsichtige ich auf dem Stamm zu verkaufen.
Johanna Creutzfeldt, Sabowerstraße.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde.

Geboren:
26. August. Eine uneheliche Tochter in Schönberg.
29. August. Dem Arbeitsm. Metscher vor Schönberg ein Sohn.
Dem Maurergesell Musicus Drevs aus Lockwisch, p. t. zu Petersberg, eine Tochter.
3. Sept. Dem Wollspinner Kloth vor Schönberg eine Tochter.
4. Sept. Dem Schlachtermeister H. Stockfisch hieselbst eine Tochter.
5. Sept. Dem Arbeitsm. Burmeister zu Westerbeck ein Sohn.
6. Sept. Dem Tischlermeister Dettmann hies. ein todter Sohn.
7. Sept. Dem Malermeister Stein hieselbst ein Sohn.
Dem hiesigen Maurergesellen Wigger eine Tochter.
Dem Maurergesellen Dierck zu Rupensdorf eine Tochter.


Gestorben:
Rudolph Bernhard von Gundlach, Gutsbesitzer auf Fürstenhof zu Grönau, gest. daselbst den 23. Aug., 62 J. 1 M. alt, beigesetzt im hiesigen v. Grundlach'schen Erbbegräbniß den 29. Aug.
26. Aug. Johann Mathias Friedrich Bendfeld aus Rensefeld, unverheir. Arbeitsm. hieselbst, 65 J. 3 M. alt.
3. Sept. Anna M. S. Elisabet Meyer, Arbeitsm.-Tochter zu Malzow, 9 M. alt.
5. Sept. Hans Peter Ollrogge, Hauswirth zu Malzow, 34 J. 9 m. alt.
6. Sept. Des Tischlermeisters Dettmann hieselbst todtgeb. Söhnlein.
Luise Regina Hahn, geb. Osterland aus Göhren, Zieglers-Wwe., hieselbst, 84 J. 10 M. alt.

Copulirt:
30. Aug. Johann Friedrich Joachim Christian Krull aus Rutenbeck, Weichensteller hieselbst, und Maria Sofia Catharina Rabbien aus Carow im Bahnwärterhause bei Rupensdorf.


Zinsfuß für Darlehen aus der Erparniß- und Vorschuß-Anstalt in Schönberg 5 %.


Meteorologische Beobachtungen.
Sept.
1870.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
6.
7.
8.
33.79
33.29
31.30
8.0
10.1
8.8
18.1
16.1
11.7
SW
SSW
W
1
1
1
zieml. heit.
-
bedeckt.


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.13 1/2 - 14 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.14 - 14 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.20 - 22 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.14 - 16 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.10 - 12 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.10 - 10 1/2 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.11 Schilling (Mecklenburg),
Eier 7-8 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.5 Schilling (Mecklenburg).


Getreide-Preise in Lübeck.

(Alles per 200 Pfund in Lüb. Cour.)
Weizen19 1/2 - 20Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Roggen13 - 13Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Gerste11 1/2 - 12Mark (Lübeck)4Schilling (Mecklenburg)
Hafer11 - 11 Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen12 - 13Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Wicken-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat27 1/2 - 28Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen27 - 27Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat18 - 19Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 31. und eine Beilage.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


[ => Original lesen: 1870 Nr. 71 Seite 5]

Beilage
zu Nr. 71 der Wöchentlichen Anzeigen für das Fürstenthum Ratzeburg.
Schönberg, den 9. September 1870.


- Dem Schreiben eines deutschen Ulanen an seine Angehörigen entnehmen wir Folgendes: Wie sehr wir gefürchtet sind, und wie groß unser Aller Muth ist, möge Euch folgende Scene beweisen. Am 26. August ritten zwei Freunde und ich in die Gegend von Beaumont, um dort zu recognosciren. Fröhlich und frei bewegten wir uns querfeldein vorwärts, als wir plötzlich bis dahin durch einen Hügel gedeckte Franzosen ankommen sahen, es mochten etwa 12-15 Mann sein. Wir waren 3 gegen 15! Was anfangen? Entfliehen war nicht möglich, und hätte uns auch schmählich geschienen; also kurzer Entschluß: wagen wir den ungleichen Kampf! Mit eingelegter Lanze und mit einem 'Vorwärts! Hurrah!' stießen wir gegen den Feind. Die Kugeln sausten uns um die Ohren, doch wir waren gefeit, keine traf uns. 3 Feinde waren nicht mehr; - ein Lanzenstoß ist gräßlich! - Wir hauten und stachen nun auf die übrigen ein, schossen, kurz und gut, es war ein Kampf auf Leben und Tod. Man muß dem Feinde nachsagen, daß er tapfer ist, aber die Sache, die uns begeisterte, war: ein freiheitliches einiges Deutschland! - Die Franzosen, für was schlagen die sich? für ihren Kaiser? für die Puppe? Nein! Für die Freiheit? Sie hatten sie nie und würden sie auch im Falle des Sieges nie erlangen - sie schlagen sich eben, weil sie Soldaten sind und müssen. Wie anders wir! - Nur so war es möglich, daß wir 3 gegen 15 siegten. Von den Feinden fielen mehrere, die übrigen entflohen. Der letzte Streich, den einer unserer Säbel führte, war entsetzlich und wird uns Allen als gräßliche Erinnerung bleiben. Ein junger Franzose sank vom Pferde, die rechte Schulter war ihm ziemlich abgehauen und hing nur durch einige Fetzen noch am Körper. Im furchtbaren Schmerze bat er: "Donnez-moi le mort!"
(Tödtet mich!) - Wir erfüllten seine Bitte. Wir überließen die Feinde den Nachkommenden und zündeten uns von den bei den Franzosen gefundenen Papiros einige an. Mit Dampf ging es weiter.
- Im Feldbriefe eines Rheinländers an seine Eltern findet sich folgende Schilderung eines Begräbnisses im Felde nach der Schlacht am 18. Aug.: Wir suchten nun die Todten auf und trugen sie zusammen in lange unabsehbare Reihen, die Offiziere wurden besonders zusammengetragen. Nachmittags den 13. ging es zum Begräbniß. Große Löcher wurden gegraben; in dem einen lagen 12 Offiziere, in den andern je 12 Todte zusammen. Wir setzten den Helm auf und traten zur Leichenfeier an. Auf den aufgeworfenen Hügeln standen die Geistlichen, neben ihnen die übriggebliebenen Offiziere, an deren Spitze der Divisions- und Brigadegeneral v. Berger und Pondritzky, hinter diesen die Regimentsmusik, welche Trauerweisen spielte, und in großem Kreise um das Ganze das übriggebliebene Regimentchen Franz. Die ergreifende Rede der Geistlichen, die Trauermusik und der Anblick der Todten machten einen so erschütternden Eindruck auf die Umstehenden, deren Gemüth ohnehin schon durch die Ereignisse des vorigen Tages höchst angegriffen war, daß die Thränen stromweise flossen und nur allgemeines schluchzen hörbar war. Eine schönere, theilnahmvollere Bestattung der Cameraden kann wohl nicht gedacht werden als im Felde. Eine Hand voll Erde warf nun noch Jeder in die Gruft, und in weniger als einer halben Stunde wölbten sich anmuthige Hügel über den Gefallenen, deren Ruhestätte durch einfach zusammengenagelte Kreuze aus Brettern angezeigt ist, die ihren Namen angeben und durch treue Freunde errichtet sind als letzte Liebesgabe.
- Ein französischer Berichterstatter, der aus dem französischen Lager der Londoner 'Daily News' Mittheilungen zugehen läßt, seit der Correspondent dieses Blattes bei Soissons abgefangen und hinter Schloß und Riegel sitzt (ein Correspondent der 'Times' sitzt ebenfalls noch gefangen) schreibt von der großen Masse von Nachzüglern und Marodeuren, welche die französische Armee auf Schritt und Tritt hinter sich läßt. 'Ueberall', sagt dieser Gewährsmann, 'habe ich das Land besäet mit Soldaten gefunden, sowohl zwischen St. Mennehould und Mezieres wie zwischen dem letztern Orte und Rheims, und ich habe von Offizieren diese Thatsache bestätigen hören. Ein höherer Offizier bestätigte mir, daß nach dem italienischen Feldzuge 15,000 Mann nach Frankreich zurückgekehrt seien, die man vermißt hatte und die man für todt hielt, aber dieses Mal sei die Sache noch viel schlimmer. Manche verliefen sich und suchen entlegene Dörfer, wo sie bei den Bauern bleiben und vielleicht während der ganzen Dauer des Krieges für dieselben arbeiten. Sie machen die Wege unsicher, denn sie gehören zu den allerschlechtesten Elementen der Armee, und stehlen, was nicht niet- und nagelfest ist. Derartige Leute, etwa 500 an der Zahl, waren es, die in Rheims vor einigen Tagen den Zug geplündert hatten, und die in der Nähe des Heeres offenen Straßenraub treiben, so daß Niemand ohne Revolver umherzugehen wagt.'
- Aus dem Briefe eines Thorners vom 4. Ostpreußischen Grenadier-Regiment Nr. 5: Bivouac la Quinosa, 23. August 1870 per Bahnhof Courcelles. 'Wir lagern vor Metz und erwarten mit Ungeduld einen Ausfall des Feindes, sowie die endliche Uebergabe der Stadt. Als wir am 19. d. nachts von einem Ausfluge nach den Schanzen zurückkehrten, auf welche unsere Artillerie einige unerwiederte Schüsse abgegeben hatte, schlugen wir unsere Vorpostenlager in der Nähe von Courcelles inmitten einer Wiese auf und streckten uns ermüdet auf das naßkalte Lager nieder, um ohne Stroh, nur mit dem dünnen Mantel bedeckt, einige Stunden Schlaf zu finden. Ein unerträglicher Gestank ließ uns jedoch nicht ruhen, und unsere Vermuthung wurde bestätigt, als der Sergeant Henfler einen todten Menschen neben seinem todten Pferde im Chausseegraben entdeckte, die schon einige Tage gelegen haben mußten. Unser Hauptmann beorderte sofort eine Abtheilung mit Spaten und Hacke unter der Führung des genannten Sergeanten, welche die Cadaver dem Schoße der Erde übergeben sollte. Als die Grube gegraben war und die Arbeiter sich anschickten, den Todten aufzunehmen, blickte derselbe plötzlich wild um sich und schrie: "Wat will ju denn mit mi moaken!" und als die erschreckten Arbeiter ihn ziemlich unsanft zur Erde fallen ließen, sprang er eilig auf und lief, was ihn die Füße tragen konnten. Es war einer von unsern Grenadieren, der sich schlaftrunken neben dem Cadaver hingeworfen und sofort eingeschlafen war. Das Gelächter des ganzen Bataillons könnt Ihr Euch vorstellen."
- In Gera hat sich ein Chassepotverein gegründet, um friedlich mit dieser Waffe Erfolge für unsere Krieger zu erzielen. In patriotisch bewegter Gesellschaft äußerte ein Herr, er wolle 50 Thlr. für die Verwundeten geben, wenn er ein Chassepotgewehr erhalten könnte. Ein anderer Herr nahm die Verpflichtung auf sich, das Gewünschte zu beschaffen. Es wurde nach Berlin an das Kriegsministerium geschrieben und unter Darlegung der Verhältnisse um ein Beutestück gebeten. Umgehend traf mit freundlicher Erwiederung das Chassepot mit Munition hier ein, franco und frei von allen Kosten in Anbetracht des edlen Zweckes. Das Gewehr ward ausgehändigt, 50 Thlr. flossen in die Unterstützungskasse. Der Eigenthümer meinte aber, daß das Mordinstrument sich noch besser verwerthen lassen könnte. Eine kleine Gesellschaft erwarb dasselbe für den ebenfalls in die Unterstützungskasse gezahlten Preis von 60 Thlrn., constituirte sich als Chassepotverein und eröffnete sofort seine Thätigkeit mit Vorzeigen des Gewehrs. Jeder, der dasselbe in Augenschein nehmen will, hat, ohne der Wohlthätigkeit Schranken zu setzen, 5 Sgr. für die Verwundeten zu zahlen. Die Schaulustigen sind unabsehbarer Zahl. Im ersten Abend wurden ca. 20 Thlr. Entrée erzielt. Der Verein kündigt in der Zeitung die Ausstellung an und neue Massen strömen täglich hinzu. Es ist ferner beschlossen, ein Chassepotschießen zu veranstalten. Jeder Schuß kostet 1 Thlr., die Zuschauer zahlen 2 1/2 Sgr. Eintrittsgeld. - Bei hundert gelieferten Patronen und dem lebhaften Interesse für die practische Bewährung dieser Schußwaffe ist eine große Einnahme in Aussicht.


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