No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Januar
1869
neununddreißigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1869 Nr. 6 Seite 1]

Die nachstehende Bekanntmachung vom 20. Januar 1851:

"Im Allerhöchsten Landesherrlichen Auftrage wird den Inhabern von Tanzböden in der Stadt Schönberg und auf dem Lande im hiesigen Fürstenthume bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 5 Taler (Mecklenburg) hiermit untersagt, Schulkinder zu öffentlichen Tanzgesellschaften zuzulassen.
Landreiter, Districtshusaren und Gendarmen sind angewiesen, die Uebertreter dieses Verbots zur Bestrafung anzuzeigen.
Schönberg, den 20. Januar 1851.
Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
A. v. Drenkhahn. Karsten."

wird hierdurch zur strengeren Nachachtung wieder in Erinnerung gebracht und werden namentlich die Inhaber von Tanzlokalen zur genauen Befolgung derselben bei Vermeidung der angedroheten Strafe angewiesen.
Schönberg, den 10. Januar 1869.
Großherzogl. Mecklenburgische Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
F. Graf Eyben. E. L. v. Oertzen. Seip.


- Das Wiener Tagblatt enthält bezüglich der Conferenz folgendes Privattelegramm: Die Conferenz wird sich darauf beschränken, den Wunsch, daß durch den griechisch=türkischen Conflict der Frieden im Orient nicht gestört werden möge, nachdrücklich zuzusprechen und vielleicht auch eine Collectivnote nach Athen und Constantinopel abzusenden.
- Preußische Stimmen freuen sich über die Ueberschreitung des Nesenbachs, - des Grenzflüßchens, - die Einführung der preußischen Militär=Organisation in Württemberg und den Eintritt des Prinzen Wilhelm in die preußische Armee. Ein Commando regele jetzt alle deutschen Armeen, ihre Waffenübungen gelten einem einzigen Zweck, der Schirmung des gemeinsamen deutschen Vaterlands gegen Osten und Westen.
- Die österreichischen und preußischen Officiösen haben sich endlich entschlossen, ihren Federkrieg einzustellen. Nachdem die Ersteren in den jüngsten Tagen eine augenscheinliche Rückzugsbewegung gemacht haben, erklärt auch die "N. A. Z." bis auf Weiteres den Kampf einstellen zu wollen.
- Das Prozeßverfahren gegen Jefferson Davis, dem früheren Präsidenten der nordamerikanischen Südstaaten, und General Breckenridge ist eingestellt.
- Der Prinz von Wales ist am 16. Januar von Kopenhagen kommend in Lübeck eingetroffen, gleich nach Hamburg weiter gereist und begibt sich über Triest nach Alexandrien.
- Der kurhessische Staatsschatz ist nicht zu verachten, seine Capitalien (meist Werthpapiere) hatten kürzlich einen Werth von 5,600,000 Thlr. mit einem Zinsenertrage von 335,000 Thlr.
- Von der Insel Island wird mitgetheilt, daß der Winter dort bis jetzt ausnehmend gelind verlaufen sei. Man hatte im December 7 Grad (Reaumur) Wärme.
- In Segeberg (Holstein) hat man nach lange fortgesetzten Bohrungen neulich in einer Tiefe von 472 Fuß ein Steinsalzlager entdeckt.
- Vor Kurzem hat eine Frau in Königsberg ein Kind zur Welt gebracht, dem Arme und Beine fehlen.
- Seit Jahren blieb ein Gewinn von 18000 fl. in der Ansbach=Gunzenhauser Lotterie unerhoben; jetzt erst ist die Gewinnerin, ein Dienstmädchen in Stuttgart, ausfindig gemacht worden, sie hatte keine Ahnung von ihrem Schatze und Glücke. Es haben sich nun auch noch andere Schätze gefunden. Uebrigens macht ihr ein Bauersmann bei Nürnberg den goldenen Schatz streitig. Er behauptet, es sei ihm das betreffende Loos entwendet worden.
- Beust und Bismarck erschienen neulich Arm in Arm auf dem Maskenballe in Wien, die Polizei führte sie ab, gab aber Bismarck (als eine ungefährliche Person) wieder frei.
- (Ein Hahn als Capitalverbrecher.) Nach Holtzendorff's "Allg. deutsch. Strafrechtsztg." tödtete vor einiger Zeit ein Kampfhahn zu Leeds in England ein Kind von 1 Jahr und 6 Monaten. Die den Todesfall untersuchende Jury beschloß, der Hahn müsse sterben, und wohnte der Hinrichtung desselben persönlich bei. Es ist dies ein merkwürdiges Seitenstück zu jenem Todesurtheil aus dem Mittelalter, welches von einem Gerichte im südlichen Frankreich erlassen, ein Schwein zum Tode verurtheilte, das ein Kind gefressen hatte. Nach deutschen Rechtsbegriffen ist jenes englische Urtheil eine seltsame Monstrosität, da Thiere ebenso wie Menschen von niederer geistiger Organisation unzurechnungsfähig sind, Thiere überhaupt weder active noch passive Rechtsfähigkeit haben können. Die englische Auffassung entspricht übrigens vollständig der altjüdischen im 2. Buch Moses XXI. 28 ff. (Stb. Ztg.)
- Als Motiv eines jüngst in Paris eingeleiteten Scheidungsprocesses machte der unglückliche Gatte geltend, daß ihm seine Frau in ihrem unbezähmbaren Jähzorne "die Kinder an den Kopf zu werfen pflege".


Der Zigeuner.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

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Der Zigeuner.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1869 Nr. 6 Seite 3]

Der Zigeuner.
(Erzählung von Friedrich Friedrich.)
(Fortsetzung.)


Anzeigen.

Es wird hindurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß sich alle jungen Leute, welche in dem Zeitraume vom 1. Juli 1848 bis ultimo December 1852 geboren sind, behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle bei den mit Führung derselben beauftragten Behörden unter Vorzeigung ihres Geburtsscheines bis zum 1. Februar cur. zu melden haben, und zwar
a. diejenigen, welche sich am Orte ihres gesetzlichen Domicils aufhalten,
b. Studenten, Schüler, Haus= und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen lebende Militärpflichtige an dem Ort, wo sich die Lehranstalt befindet, bez. wo sie in Arbeit stehen.
Diese militairpflichtigen Leute , sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr=, Brot= oder Fabrikherren werden daher, in Gemäßheit des § 60 der Militair=Ersatz=Instruction vom 26. März 1868 hiemit aufgefordert, sich zu diesem Zwecke rechtzeitig bei den mit Führung, der Stammrollen beauftragten Behörden zu melden, da im Unterlassungsfalle gegen sie die im § 176 der gedachten Instruction zulässigen Strafen in Anwendung gebracht werden müssen.
Schönberg, den 17. Januar 1869.
Der Civil=Vorsitzende der Kreis=Ersatz=Commission des Aushebungsbezirks für das Fürstenthum Ratzeburg zu Schönberg.
F. Graf Eyben.


Antragsmäßig soll über das dem Arbeitsmann Johann Peters zu Schönberg gehörige, daselbst vor der Sabowerstraße sub Nr. 14 a belegene Wohnhaus c. p. ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Donnerstag, den 21. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem mit dem Siegel des Gerichts versehenen, vor dem Liquidationstermine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben. Schönberg, den 29. October 1868.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Antragsmäßig soll über Dasjenige Wohnhaus c. p. des Bauunternehmers, früheren Bäckermeisters Carl Oldenburg zu Schönberg, welches allhier im Galgenmoor vor der Sabowerstraße belegen ist und von dem Bäcker Vielhack'schen Hause das Dritte, nach Schönberg zu liegende Haus ist, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte au diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag, den 22. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 29. October 1868.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Antragsmäßig soll über dasjenige Wohnhans c. p. des Bauunternehmers, früheren Bäckermeisters Carl Oldenburg zu Schönberg, welches allhier im Galgenmoor vor der Sabowerstraße belegen und von dem Bäcker Vielhack'schen Hause das vierte nach Schönberg zu liegende Haus ist, ein Hypothekenbuch niedergelegt werden, und werden daher alle Diejenigen, welche Realrechte an diesem Grundstücke zu haben vermeinen und deren Eintragung in das niederzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf Freitag, den 22. Januar 1869, Vormittags 11 Uhr, peremtorisch und unter dem Nachtheil hiemit aufgefordert, daß alle nicht angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Schönberg, den 29. October 1868.
Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstentums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


In Sachen betreffend die Niederlegung eines Hypothekenbuches über das zu Schönberg vor der Sabower Brücke belegene Wohnhaus c. p. des Schlossermeisters Johann Hagen allhier giebt das Großherzogliche Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg auf das am 5. d. M. abgehaltene Liquidations=Protocoll, nachdem die öffentliche gehörige Bekanntmachung dieses Termins zu den Acten docirt worden, hierdurch den Bescheid:
daß alle weder in dem Liquidations=Termine am 5. Januar d. J. noch bis jetzt angemeldeten und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenen Realrechte an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein sollen.
Von Rechts Wegen!
Schönberg, den 10. Januar 1869.
C. L. v. Oertzen.
(L. S.) A. Dufft.


Donnerstag, den 21. Januar d. J. sollen im Woitendorfer Holze, Vitenser Forste, meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden: 150 eichen Drümme, 20 buchen Drümme, 40 Faden 3.7.7' Buchenholz, 50 Fuder buchen Zweigholz. Käufer wollen sich Morgens 10 Uhr beim Holzwärterhause zu Woitendorf einfinden.
Vitense, den 13. Januar 1869.
Wiegandt, Forster.


[ => Original lesen: 1869 Nr. 6 Seite 4]

Ausverkauf von Manufacturwaaren.
Wegen Aufgabe meines Manufacturwaaren=Geschäftes verkaufe sämmtliche Vorräthe zu und unter Einkaufspreisen gegen baare Zahlung.
Besonders mache aufmerksam auf eine große Partie: Tuche und Buckskins, Umschlagetücher, schwarze und couleurte Kleiderzeuge, Band u. v. A. in den neuesten Mustern.
Ratzeburg, den 19. Januar 1869.
Moritz Stein.


Der in weiten Kreisen rühmlichst bekannte Industrielle Franz Becker in Bad Kösen äußert sich über den schlesischen Fenchel=Exract von L. W. Egers in Breslau in nachstehendem Schreiben:
Werthester Herr Egers! Mein erwachsener Sohn leidet schon seit längerer Zeit an seiner Brust oder vielmehr Lunge, verbunden mit quälendem Husten. Ich habe denselben mehrmals ärztlich untersuchen lassen, und ein hiesiger Arzt sagte, daß er ein großes Herz hätte. Kürzlich nun ließ ich selben nach Leipzig zum Professor Bock reisen, und derAusspruch war nach den genauesten Untersuchen wieder anders, nämlich, daß die Krankheit mehr auf der Lunge liegt. Da ich nun schon einige Male hier kleine Flaschen von Ihrem Fenchelhonig=Extract kaufte, so habe ich gefunden, daß sich der Husten bedeutend gelegt und überhaupt Besserung eingetreten war und dieserhalb will ich nun eine Zeitlang diese Kur fortsetzen u. s. w. (folgt directe Bestellung). Mit Achtung. Franz Becker.
Der schlesische Fenchelhonig=Extract von L. W. Egers in Breslau ist allein echt zu haben beim Buchbinder C. Sievers in Schönberg.


Für meine Tuch=, Manufactur= und Materialwaaren=Handlung suche ich sofort oder zu Ostern einen Sohn rechtlicher Eltern als Lehrling unter annehmbaren Bedingungen.
Gadebusch 1869.
J. C. Schröder.


- Schwerin, 14. Jan. Der Jahresbericht der "Mecklenburgischen Lebensversicherungs= und Sparbank" weist für 1868 einen Gesammtumsatz von 21,467,500 Thlr. nach; ist also seit 1860 um mehr als 100 pCt., seit 1866 um 40 pCt. gestiegen. Am stärksten bemerkbar ist die Zunahme im Agenturen=Geschäft, ein Beweis , daß die Bank ein immer größeres Feld nach außen gewinnt. Nächstdem ist das Versicherungsgeschäft gestiegen und hat sich finanziell so glücklich entwickelt, daß den Versicherten eine höchst bedeutende Gutschrift der Prämie (32 pCt.) zufällt.
Das eigene Garantie=Capital, welches 1868 um ca. 24,500 Thlr. wuchs, ist bereits auf 387,074 gestiegen, und gehören davon dem Versicherungsgeschäft 257,130 Thlr. - Die Actionaire der Bank haben für 1868 im Ganzen 7 pCt. zu erwarten; die Lebensversicherten erhalten für die ersten 12 Jahre 51 1/2 pCt. ihrer Prämien. - Es ist erfreulich zu sehen, wie dies im Geiste des Fortschritts mit solider Umsicht verwaltete Institut von Jahr zu Jahr mehr aufblüht und dadurch zugleich seinen allgemeinen Nutzen steigert.


Feuerversicherungsbank für Deutschland in Gotha.
Zufolge der Mittheilung der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha wird dieselbe nach vorläufiger Berechnung ihren Theilnehmern für 1868 ca. 65 Procent ihrer Prämieneinlagen als Ersparniß zurückgeben.
Die genaue Berechnung des Antheils für jeden Theilnehmer der Bank, sowie der vollständige Rechnungsabschluß derselben für 1868 wird am Ende des Monats Mai d. J. erfolgen.
Zur Annahme von Versicherungen für die Feuerversicherungsbank bin ich jederzeit bereit.
Schönberg, den 6. Januar 1869.
Chr. Schrep, Agent der Feuerversicherungsbank f. D.


4 Hengste, 1 Schwarz=Schimmel, 1 schwarzer, 1 Rothbrauner, 1 Hellbrauner, sämmtlich 4 Jahre alt, stehen zum Decken bereit beim Hauswirth Hamann in Cronscamp.


Eine neue Sendung ausgezeichnetes Braunbier (sogenanntes hiesiges) ist soeben eingetroffen bei Wittwe Krüger. (Schwiesow.)


Mit dem heutigen Tage habe ich neben meinem Korngeschäfte eine Colonial- und Materialwaaren-Handlung eröffnet, und empfehle mich einem geehrten Publikum Schönbergs und der Umgegend unter Zusicherung prompter und reeller Bedienung.
Achtungsvoll P. H. Schröder.
Schönberg, den 12. Januar 1869.


Zum Kaffee=Ball am 22. Januar ladet ergebenst ein W. Creutzfeldt.
Carlow, den 18. Januar 1869.


Meteorologische Beobachtungen
Jan.
1869.
Barometer   Wärme   Wind Stärke  
Paris. Lin.
300 +
niedrigste
°R.
höchste
°R.
       
15.
16.
17.
18.
38.70
42.77
44.81
45.23
-3.0
-1.4
-7.6
-7.5
0.0
0.4
-1.4
-2.5
O
O
OSO
SO
1
1
2
1
völlig heit.
trübe.
heiter.
völlig heit.


Getreide=Preise in Lübeck.
(pro Sack in Lüb. Crt.)
Weizen20 1/2 - 20Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Roggen15 1/2 - 16Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Gerste15 1/2 - 15Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Hafer12 - 12Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Erbsen15 - 16Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)
Wicken17 - 17Mark (Lübeck)12Schilling (Mecklenburg)
Buchweizen14 - 15Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rapssaat-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Winter=Rübsen-Mark (Lübeck)-Schilling (Mecklenburg)
Schlagleinsaat20 - 20Mark (Lübeck)8Schilling (Mecklenburg)


Markt=Preise in Lübeck.
Butter, Meckl. d. Pf.14 - 15 Schilling (Mecklenburg),
Holst. d. Pf.15 1/2 - 16 Schilling (Mecklenburg),
Hasen d. St.32 - 40 Schilling (Mecklenburg),
Enten d. St.24 - 28 Schilling (Mecklenburg),
Hühner d. St.12 - 16 Schilling (Mecklenburg),
Küken d. St.8 - 10 Schilling (Mecklenburg),
Tauben d. St.4 - 5 Schilling (Mecklenburg),
Gänse d. Pf.8 - 9 Schilling (Mecklenburg),
Spickgans d. St.24 - 38 Schilling (Mecklenburg),
Flickgans d. St.20 - 24 Schilling (Mecklenburg),
Schinken d. Pf.8 -9 Schilling (Mecklenburg),
Schweinskopf d. Pf.6 Schilling (Mecklenburg),
Wurst d. Pf.10 Schilling (Mecklenburg),
Eier 6 St.4 Schilling (Mecklenburg),
Karpfen d. Pf.10- 11 Schilling (Mecklenburg),
Kartoffeln d. Faß.6 Schilling (Mecklenburg).


Hiezu Officieller Anzeiger Nr. 3.


Herausgegeben unter Verantwortlichkeit von L. Bicker in Schönberg.


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