No. 13
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. April
1859
neunundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1859 Nr. 13 Seite 1]

Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die wegen freier ärztlicher Behandlung unbemittelter Einwohner des Fürstenthums Ratzeburg getroffene Einrichtung bis zum 1. Februar 1860 fortbestehen soll.
            Schönberg, den 22. März 1859.

                          Großherzogl. Mecklenb. Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          F. Graf Eyben.


- In den fünf deutschen Bundesfestungen wird die Artillerie=Ausrüstung aufs Beste vervollständigt.
- Die guten Pferde von 5-12 Jahren sollen in Würtemberg im ganzen Lande vom 28. März bis 11. April aufgekauft und unters Militair gesteckt werden.
- Oestreich hat nun ebenfalls seine Einwilligung zur Theilnahme an dem beabsichtigten Congreß der fünf Großmächte gegeben. Man hat die Hoffnung, daß aus dem Congresse ein befestigter Frieden hervorgehen wird. Der Vorschlag zu dem Congreß ist bekanntlich von Rußland ausgegangen, von dem man Anfangs fürchtete, daß es Oestreich demüthigen werde für die von demselben erlittene Unbill in dem orientalischen Kriege. Dies ist aber keineswegs der Fall, sondern Rußland hat in seinem bisherigen Benehmen in der italienischen Angelegenheit Beweis genug gegeben, daß Oestreich von seinem mächtigen Nachbar nichts zu fürchten habe. Der russische Minister des Auswärtigen hat den sardinischen Gesandten in St. Petersburg in sehr trockenen Worten abgefertigt, als derselbe von der Zulassung Piemonts zum Congresse sprach.
- Nachrichten aus Piemont entwerfen ein düsteres Bild von dem daselbst grassirenden Kriegstaumel und politischen Schwindel, Man sieht fast nichts als Soldaten und Kriegsmaterial. Oeffentliche Gebäude, Kirchen und Schulen sind geräumt, um in Kasernen verwandelt zu werden, und dennoch sind die Truppen nicht unter Dach zu bringen. Das Militair ist verstimmt, obgleich es sonst an Disciplin gewöhnt ist. Dies ist eine natürliche Folge des Freischaaren=Unwesens, das man schon vor 11 Jahren kennen gelernt hat. Diese Blousenmänner sind der Auswurf des Nachbarlandes, Vagabunden und Strolche, Banditen ähnlicher als Soldaten. Man ist dort auf den Premierminister Graf Cavour sehr aufgebracht, der alles Unheil angerichtet hat.
- Den Besitzern französischer Geldpapiere hat der bloße Kriegsschrecken 3000 Millionen Franks geschadet. An der Pariser Börse rechnen sie das an den Fingern her; die Besitzer schwören, soviel sei die italienische Freiheit, die Napoleon bringen wolle, nicht werth.
- Die Branntweinpächter in Rußland sind in einer mißlichen Lage. Es herrscht dort gegenwärtig unter den Bauern eine Enthaltsamkeits=Bewegung wider den Branntwein, welche raschen Fortschritt macht und die Pächter zum Bankerott führen kann. Sie scheinen selbst zu fürchten, daß die Sache triumphirend durch ganz Rußland geht. Man spricht von ganzen Dörfern, die plötzlich nach dem Gottesdienst im Freien das Gelübde gethan haben, keinen Branntwein mehr zu trinken, von andern, welche unverbesserliche Trunkenbolde an einen Pranger gestellt. Die Pächter haben sich bereits beim Finanzminister über diese Vorgänge beschwert und mit einer Lösung des Pachtcontracts gedroht; ihre Audienz ist aber wenig ermuthigend für sie ausgefallen. Sie klagen die Regierung an, daß sie einen solchen Unfug wie diese Enthaltsamkeits=Bewegung dulde, während sie die Pacht von ihnen nehme und die Caution von ihnen in Händen habe.
- Eine theuere Vaterschaft hatte sich jüngst in Berlin ein Victualienhändler angemaßt, indem er gegen eine Belohnung von 10 Thalern sich dazu hergab, von einem Heirathslustigen sich beim Notar als Vater seiner Braut vorstellen zu lassen, um den väterlichen Consens abzugeben. Die Trauung, welche der wirkliche Brautvater nicht hatte gutheißen wollen, erfolgte auf Grund des notariellen Aktes, aber der Brautvater klagte und der Gerichtshof verurtheilte den falschen Vater zu zweijähriger, den Bräutigam zu zweieinvierteljähriger, und einen Dritten, der den falschen Vater als ächten bezeugt hatte, zu drittehalbjähriger Zuchthausstrafe.
- In Amerika werden jetzt durch Maschinen 250 Hufeisen in einer Stunde angefertigt. Die Eisen sind von Gußstahl, der unmittelbar in die Maschine gegossen wird; sie sind etwas theurer als die Schmiedeeisernen, sollen aber auch viel länger halten.
(Gegen Feldmäuse.) Man weicht Weizen oder Gerste in starker Aschenlauge von Eichenholz auf, trocknet die Kölner wieder und streut sie in die Mäuselöcher. Der Erfolg dieses Verfahrens hat sich als günstig erwiesen, daher wird dasselbe den Landwirthen empfohlen.


[ => Original lesen: 1859 Nr. 13 Seite 2]

Ein Zoll Länge mehr.
(Fortsetzung.)

Jeder von den Riesen bemühte sich, der Kleinste zu erscheinen, am meisten der Gefreite Hennisch, auf welchen sich, als auf den auszulesenden Sündenbock, die Augen seiner Kameraden hefteten. "Hennisch! sprach der Hauptmann ernst, du dauerst mich; allein ich kann Dir bei meiner armen Seele nicht helfen. Du mußt in den sauren Apfel beißen." - "Mein Herr Hauptmann, stammelte Hennisch erbleichend, ich bin schon Bräutigam und erwarte jede Stunde die Erlaubniß zu meiner Verheirathung." - "Hilft Dir nichts, guter Junge! antwortete der Hauptmann. Des Monarchen Wille stößt Alles um. Ergieb Dich in Dein Schicksal. Willst Du es besser haben als die Kaiser, Könige und übrigen Potentaten dieser Welt, welche in der Regel eine ungeliebte, ungekannte, höchstens in einem geschmeichelten Bilde erblickte Prinzessin zu ihrer Gemahlin machen müssen? Du hast wenigstens vor ihnen den Vortheil voraus, jenes alte Geniste bald wieder zu verlieren." - "Wie aber," wendete der Gardist, nach Möglichkeit sich wehrend ein, "wenn die Hexe schon einen Mann hat oder mich nicht mag? Wer kann sie zum Jawort zwingen, da sie kein Soldat und demnach nicht der Subordination unterworfen ist?" - "Das wäre Etwas! meinte der Hauptmann. Fragen wir die Alte." - "Ich bin seit 26 Jahren Wittwe", sprach Mutter Pinkin schmunzelnd, und eine viel zu gute Unterthanin, als daß ich mich nicht in den Willen meines gnädigsten Landesherrn ergeben sollte." - "Da haben wir die Bescherung! brummte der Hauptmann verdrießlich. Und hätte ein Weib selbst Methusalem's Alter, sie verschmähte es nicht, die Frau eines schmucken Leibgardisten zu werden. Du siehst, Hennisch, daß Du Dich verrechnet hast. Da kommt der Feldprediger, also sperre Dich nicht länger, sondern füge Dich in's Unabänderliche."
Aber der Feldprediger, ein wackrer Diener des göttlichen Wortes, schlug sich auf Seiten des protestirenden Gefreiten und meinte, daß die Trauung eines Ehepaares eine viel zu heilige Handlung sei, als daß man so zu sagen sein Gespött mit ihr treiben dürfe, selbst wenn es ein mächtiger Herrscher anbeföhle. - "Feldprediger! Feldprediger!" sprach der Hauptmann kopfschüttelnd, "wollen Sie meine Jungen zu Rebellen machen? sich selbst um den Dienst, ja um den Hals reden? Was ficht Sie an? Die Alte will und Hennisch muß, denn als Soldat hat er keinen eignen Willen. Eine bloße Maschine ist er, die auf's Commandowort gehorchen muß, und gälte es, gegen tausend feuerspeiende Geschosse anzurücken. Und hier handelt es sich nur um ein einfaches Ja, dessen Folgen ganz in die Hand des Bräutigams gelegt sind. Da lesen Sie die eigenhändigen Worte unseres Kriegsherrn. Sie lauten kurz, aber bestimmt: Ueberbringerin dieser Zeilen ist sofort mit einem der längsten meiner Leibgrenadiere zu kopuliren - keine Ausflüchte! bei meiner Ungnade! - Also thun Sie, was Ihres Amtes ist, und kümmern Sie sich nicht um Dinge, die Sie nichts angehen." - "Nun denn, erwiderte der Feldprediger, ich wasche meine Hände in Unschuld und füge mich nur gezwungen dem allerhöchsten Befehle."
In dem Augenblick, wo die betheiligten Personen in die Officiersstube sich begeben wollten, um dort die Trauung zu vollziehen, warf der vernichtete Bräutigam einen Blick in die Weite, wie um zu bemessen, ob er dem ihm drohenden Ehebündnisse nicht durch eine rasche Flucht entrinnen könnte. Da erhellte ein Freudenblitz seine verzweiflungsvollen Züge. Mit ähnlichem Entzücken begrüßt ein armer Schiffbrüchiger, der seit mehreren Tagen auf den Meereswogen umhergetrieben ist, den Anblick eines nahenden, ihm Rettung verheißenden Fahrzeugs. "Da kommt Kröner! ruft Hennisch freudig aus. Er hat einen Zoll mehr wie ich!"
Der Hauptmann und mit ihm die ganze Wachtmannschaft theilten des Gefreiten Freude. Der arglos vorüber gehen wollende Gefreite wurde sofort in das Wachthaus gezerrt und ihm hier in kurzen Worten des Monarchen Wille mitgetheilt, gegen dessen Ausführung ein abermaliger Protest eingelegt wurde. Die Versicherung des tödtlich bestürzten Kröner, daß er eine Liebste habe, ohne deren Besitz er nicht leben könne, beantwortete der Hauptmann mit der lachend ausgesprochenen Erwiederung, daß jeder von ihnen eben so sagen könnte und würde, und als der arme Bursche auf seiner Weigerung beharrte, so sagte der Hauptmann ernsthaft zu ihm: "Hast Du schon vergessen, welcher Mittel wir uns damals bedienten, um Dich, gegen Deinen Willen, zum Tragen der Muskete zu bewegen? Dieselben, ja noch strengere Mittel würde man gegen Dich anwenden, um Deinen Lippen das Jawort abzunöthigen, welches Dich mit der alten Hexe verbinden soll. Also sei vernünftig, mein Junge und ergieb Dich."
Mutter Pinkin hatte um so weniger etwas gegen den Tausch ihres Bräutigams einzuwenden, als Kröner jünger, hübscher und ansehnlicher noch war, als der Gefreite Hennisch. Die Trauung des ungleichen Paares wurde vollzogen und als rechtgültig anerkannt, obgleich das Jawort des zerknirschten und betäubten Bräutigams völlig unvernehmlich gewesen war.
"Hier hast Du einen Thaler Schmerzensgeld, mein Junge! sagte der Hauptmann nach beendigter Trauung zu dem Bräutigam. Trinke Dir dafür einen Haarbeutel an und vergiß darüber Dein Leid. Wer will Dich behindern, wenn Du Deine Alte zum Teufel, dessen Großmutter sie sein könnte, bald wieder zurückschickst, oder sie unter die Erde ärgerst? Geh', geh', und thue Dir eine Güte auf den gehabten Schreck." - Der lange Grenadier wankte wie ein armer Sünder fort, als trüge er bereits den anzutrinkenden Haarbeutel, und seine Ehehälfte begleitete ihn mit der stillen Hoffnung, daß es ihr mit der Zeit schon gelingen werde, den ersten Sturm in ihres jungen Ehemannes Brust zu beschwichtigen und seinen Widerwillen gegen ihre Person zu brechen. Dem ungleichen Paare nachsehend brummte der Hauptmann: "Ein Adler mit einer räucherigen Fledermaus verheirathet! Pfui, welche Messalliance!"

(Schluß folgt.)


Anzeigen.


Zum Zweck der Niederlegung eines Hypothekenbuchs über die Vollstelle c. p. des Hauswirths Peter Wigger zu Rottensdorf werden, auf dessen Antrag, alle Diejenigen, welche Realrechte an dies Grundstück zu haben vermeinen, und deren Eintragung in das anzulegende Hypothekenbuch verlangen, zu deren Anmeldung auf

Dienstag den 31. Mai d. J.,
Morgens 11 Uhr,

peremtorisch und unter dem Nachtheil hiermit aufgefordert, daß ein nicht angemeldetes und von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommenes Realrecht an dem proclamirten Grundstücke sowohl gegen den jetzigen als künftigen Besitzer desselben erloschen sein soll.
Ausgenommen von der Anmeldungspflicht sind namentlich diejenigen Gläubiger, welche ihre Forderungen auf einem, mit dem Siegel der Behörde versehenen, vor dem Termine ihnen vorzulegenden und von ihnen zu unterzeichnenden Postenzettel richtig und vollständig aufgeführt gefunden haben. Schönberg, den 21. März 1859.

                          Großherzogliche Hypothekenbehörde des Fürstenthums Ratzeburg.
C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                            Reinhardt.


Nachdem der Pensionair Düring zu Santow diese seine Pachtung mit Hoher Genehmigung anderweitig abgestanden und sein Inventarium etc. verkauft, so werden auf Antrag desselben alle diejenigen, welche an das abgestandene Pachtrecht des

[ => Original lesen: 1859 Nr. 13 Seite 3]

Hofes Santow nebst dem darauf befindlichen lebenden und todten Guts=, Feld= und Wirthschafts=Inventarium, auch an den bei Großherzoglicher Hoher Cammer gestellten Pachtvorschuß von 3025 Taler (Mecklenburg) N2/3, die Inventariensaaten und Ackerbestellungsgelder von 401 Taler (Mecklenburg) N2/3, sowie an die ganze vorigjährige Ernte, soweit sie noch vorhanden, irgendwie Ansprüche machen zu können glauben, ihre Ansprüche in dem auf den

14. April d. J., Morgens 11 Uhr,

auf dem hiesigen Amte angesetzten Termine gehörig anzumelden und zu bescheinigen und zwar sub praejudicio pro omni, daß sie unter Auferlegung eines immerwährenden Stillschweigens mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.
Grevesmühlen den 31. Januar 1859.

                          Großherzogliches Amtsgericht.


Curatelbestellung.

Der Hauswirth Lühr in Wahrsow hat sich freiwillig unter Curatel begeben und kann dem zu Folge ohne die ihm, in der Person des Hauswirths Schütt zu Wahrsow und des Rademachers Oldenburg daselbst, Gerichtswegen bestellten Curatoren über sein Vermögen rechtsgültig nicht verfügen, namentlich auch sich nicht verpflichten.
Schönberg den 25. März 1859.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                               Reinhardt.


Gutsverpachtung.
Am 20. April d. J.,
Vormittags 11 Uhr,

soll das im Herzogtum Lauenburg, 2 Meilen von Lübeck und 1 1/2 M. von Ratzeburg gelegene adlige Allodial=Gut Groß= (oder Rondeshagener) Weeden nebst Zubehör, circa 600-700 Tonnen groß, durch das unterzeichnete Gericht auf zehn auf einander folgende Jahre, vom 1. Juni d. J. angerechnet, öffentlich verpachtet werden, und werden Pachtliebhaber ersucht, sich zum Termin im

Hôtel zum Rathskeller in der Stadt Ratzeburg

einzufinden, woselbst die Licitation stattfinden soll.
Das Gut kann 14 Tage vor dem Termin besichtigt werden, und sind die Pachtbedingungen ebenfalls 14 Tage vor dem Termin in der Wohnung des unterzeichneten Justitiars in Ratzeburg jeden Vormittag bis 1 Uhr, sowie auf dem Hofe Groß=Weeden selbst zur Einsicht ausgelegt.
Adliches Gericht Rondeshagen für Groß=Weeden;
Ratzeburg den 5. März 1859.

                                                    Sachau.


Verkaufsanzeigen.

Das alte Pächterhaus auf dem Pachthofe Römnitz soll auf Abbruch öffentlich meistbietend, jedoch mit Vorbehalt der höheren Genehmigung des Zuschlages verkauft werden und ist dazu Termin an Ort und Stelle auf

Dienstag den 12. April d. J.,

Mittags 12 Uhr, angesetzt, wozu Kaufliebhaber sich einfinden wollen. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht werden und hat darnach der Höchstbietende sofort eine Conventional=Poen von 100 Thaler zu erlegen.
Schönberg den 26. März 1859.

                          Großherzogl. Meckl. Domainen=Amt.
                          F. Graf Eyben.


In Sachen des Hufenpächter Kaehler zu Carlow, Klägers, wider den Schneider und Büdner Steffen zu Pogetz, Beklagten, wegen Schuld, ist der Verkauf der dem Beklagten gehörenden, in Pogez belegenen Büdnerei mit Zubehör, zwecks Executionsvollstreckung, erkannt worden.
Demnach wird hierdurch Verkaufstermin auf

Dienstag den 21. Juni d. J.,
Morgens 11 Uhr,

sowie Termin zum Ueberbot auf

Dienstag den 12. Juli d. J.,
Morgens 11 Uhr,

angesetzt, und werden zu beiden Terminen Kaufliebhaber hiemittelst vorbeschieden.
Die Kaufbedingungen können 14 Tage vor dem Verkaufstermine auf der Gerichts=Registratur eingesehen werden. Doch soll die definitive Regulirung erst in jenem Termine stattfinden und ist es den interessirenden Steffen'schen Gläubigern unbenommen, sich dabei zu betheiligen. Die Besichtigung des Grundstücks ist nach vorgängiger Meldung bei dem Landreiter Struck jederzeit gestattet.
Auch steht auf

Dienstag den 21. Juni d. J.,
Morgens 12 Uhr,

Termin zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an das zu verkaufende Grundstück c. p. an, und werden diejenigen, welche solche Rechte zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung, zur Vorlegung der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel, sowie zur etwanigen Prioritätsausführung unter dem Nachtheile der Abweisung und des Ausschlusses hiemittelst geladen.
Schönberg, den 23. März 1859.

                          Großherzogl. Justizamt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                     Reinhardt.


Zum Verkaufe des Wohnhauses mit der Brennerei c. p. des wailand Gastwirths und Brenners Rathje hieselbst ist ein erster Termin auf

Donnerstag, den 7. April d. J.,
Morgens 11 Uhr,

und ein zweiter und letzter auf

Donnerstag, den 14. April d. J.,
Morgens 11 Uhr,

angesetzt, wozu Kaufliebhaber hiedurch geladen werden.
Gadebusch, den 21. März 1859.

                                                    Bürgermeister und Rath.


      Am

Mittwoch, den 13. April dieses Jahres,

von Morgens 8 1/2 Uhr an, werde ich auf dem Gehöfte der wailand Frau von Schuckmann zu Pogetz

2 Pferde, 2 Fohlen, 1 Bolle, 14 Kühe, mehrere Schweine, Federvieh, 1 Stuhlwagen, mehrere Bauwagen, Instrumenta rustica aller Art, worunter 2 eiserne Eggen, 2 Kornrummel, 2 Schneideladen, Mobilien, Betten, etwas Leinen, Haus= und Küchengeräth, Wirthschaftsvorräthe u. s. w.
gegen sofortige Zahlung meistbietend versteigern.

                                                    Schwetzky.


Auction.

Am Donnerstage, den 14. April, werden auf dem Pfarrhofe zu Herrnburg 5 Pferde, 8 Kühe, 2 Schweine, einige Schafe, 4 Bauwagen, 1 Reisewagen, 1 Kutschwagen, 2 Stuhlwagen, Sielengeschirr, Pflüge, Eggen, Reißer, und andere landwirthschaftliche Geräthschaften, einige Kleiderschränke und anderes Hausgeräth öffentlich meistbietend, gegen sofortige baare Bezahlung, verkauft werden. Anfang Vormittags 9 Uhr.


Am Donnerstag d. 7. April, Morgens 9 Uhr, soll im Kruge zu Selmsdorf öffentlich meistbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden:

1 Eichen Koffer, Betten, etwas Leinenzeug, Tische, Stühle, Frauenkleidungsstücke, wie auch Haus= und Küchengeräthschaften.

                                                    Seegert, Landreiter.


[ => Original lesen: 1859 Nr. 13 Seite 4]

Am Montag den 11. und Dienstag den 12. April, Vormittags 9 Uhr präcise, soll im Hause Nr. 306 in der Fischergrube durch untenbenannten beeidigten Makler öffentlich meistbietend verkauft werden:

Eine Parthei theilweise etwas beschädigtes Steinzeug, Porzellan und Glaswaaren, von allen gebräuchlichen Sorten,

in bequemen Cavelingen.

Lübeck den 28. März 1859.

                                                    Heinr. Brockmann.


Bekanntmachung.

Alle bisher unberichtigt gebliebenen Beiträge zur ersten Hebung der Armensteuer können noch in den nächsten 8 Tagen an die resp. Armenvorsteher bezahlt, nach Ablauf dieser Frist aber müssen die Listen zur Einforderung der verbliebenen Rückstände Großherzoglicher Landvogtei übergeben werden.
Schönberg den 24. März 1859.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Der Potsdamer
Vieh-Versicherungs-Verein,

seit 1849 auf Gegenseitigkeit bestehend, und mit Concession zum Geschäftsbetriebe im ganzen Umfange des preußischen Staats und vieler Nachbarstaaten versehen, errichtet Agenturen in jeder Stadt und werden Meldungen dazu beim Director G. Willing zu Potsdam erbeten.
Es werden Rindvieh und solche Pferde, die nicht gewerbsmäßig zu Lohnfuhren benutzt werden, wie auch Esel und Maulthiere gegen 3 1/3 %, Lohnfuhrpferde gegen 5 % des Taxwerthes und Schweine und Ziegen gegen 24 Sgr. pro Stück versichert.
Die Entschädigung wird nicht nur im Fall des Todes, derselbe mag naturgemäß oder durch momentane Unfälle, als Beinbruch, Feuersbrunst, Blitzschlag etc. entstehen, sondern auch dann geleistet, wenn ein Thier in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls lebend zu jedem Gebrauch unfähig wird.
Durch den Concurs der Magdeburger Actien=Vieh=Versicherungs=Gesellschaft ist wohl genügend bewiesen, daß nur Gegenseitigkeit wahrhafte Sicherstellung der Entschädigung bei Vieh=Verlusten bietet, und sind Statuten obigen Vereins bei Unterzeichnetem, der zur Vermittelung von Versicherung=Anträgen und sonst erwünschter Auskunft stets gerne bereit ist, gratis zu haben.

Agentur Dassow:
                                                    J. P. Oldörp,
                                                    Schul= und Siechenmeister.


Von
Tapeten und Rouleaux

sind mir Proben auf Lager gegeben, die ich wegen Preiswürdigkeit einem geehrten Publikum zur gefälligen Auswahl empfehle.

                                                    C. Schwedt.


Das Lager der neuesten                          
Frühlings=Mäntelchen und Mantillen
von
U. Beermann & Co.
Lübeck, Klingberg 927,
ist wieder auf das reichhaltigste assortirt.                                                    


Da meine neuen, persönlich eingekauften Waaren angekommen, so ist mein Lager mit den

modernsten und schönsten Waaren

sortirt. Auch ist es mir gelungen, viele Artikel sehr billig einzukaufen, wodurch ich im Stande bin, meinen geehrten Kunden recht billige Preise zu stellen.
Ich bitte um recht fleißigen Besuch und verspreche streng reelle Bedienung.

Achtungsvoll                          
Rehna.                                                     J. Burchard.


Mit                          
frischem Rüdersdorfer Kalk
empfiehlt sich bestens                                                    
                                                    A. Wigger.


Saat =Wicken,
Saat=Lupinen,
Saat=Hafer,
Saat=Gerste

bei                                                    Johs. Schwoll,
                                                           Lübeck, gr. Burgstraße 719.


An die Herren Landwirthe.

Wir empfehlen unsern künstlichen Dünger

(saurer phosphorsaurer Kalk, mit Zusatz von schwefelsaurem Ammoniak) für die bevorstehende Saatzeit besten. Für die Güte unseres Fabrikats spricht das Urtheil vieler landwirthschaftlicher Vereine, die Analysen berühmter Chemiker - vor allem aber die Praxis.
Der Preis pr. Centner Zollgewicht ist, inclusive Emballage frei vom Lager unserer Herren Agenten 3 1/4 Taler (Mecklenburg) Pr. Court, pr. comptant, ohne Decort.
Lager hält, und Aufträge nimmt entgegen in Lübeck Herr Johs. Schwoll.

Lüchow 1859.                                                      Chemische Fabrik
von
Carl Hennings & Co.


An der Wasserstraße ist zu Michaelis dieses Jahres eine Wohnung zu vermiethen. Das Nähere bei Landreiter Stüve Wittwe.


Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Ueberfahrt über die Brücke bei der Pahlinger Mühle nach Herrnburg einer bedeutenden Reparatur wegen bis auf weiteres gesperrt bleiben muß.
Pahlingen den 16. März 1859.

                                                    Müller Mentz.


Der Schleichsteig über meine Koppeln nach der Kl. Mister Sandkuhle untersage ich hiedurch für Jedermann, und werde ich solche, die dennoch darauf betroffen werden, dem Gerichte zur Bestrafung anzeigen.
Kl. Mist d. 22. März 1859.

                                                    Hauswirth Oldenburg Wittwe.


Kirchliche Nachrichten.
Schönberger Gemeinde
In der Woche vom 25. bis 31. März

Geboren: D. 28. ein unehel. Sohn hieselbst. - D. 30. dem Schneidermeister Voß hieselbst eine T.
Gestorben: D. 28. Hans Jochen Boye, Anerbensohn zu Bechelsdorf, 7 J. 4 M. a., Halsbräune. - D. 29. Johann Jochen Heinrich Oldenburg. Arbeitsm.sohn zu Wahlsdorf, 1/2 J. a., Brustkrankheit. - D. 30. Christian Fritz Bernhard Lüth, Schneidermeistersohn hies., 8 Tage a., Krämpfe.


Getraide und Markt=Preise in Lübeck
am 23. März 1859.

Weizen 1 Taler (Mecklenburg) 10-18 Schilling (Mecklenburg),     Wicken 1 Taler (Mecklenburg) 40-44 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 42-46 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 34-38 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 38-40 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 27-28 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 32-38 Schilling (Mecklenburg),     Rübsen 19-20 Mark (Lübeck)
Erbsen 1 Taler (Mecklenburg) 8-12 Schilling (Mecklenburg)     Schlagleinsaat 17-18 Mark (Lübeck)
Butter 12 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.     Kartoffeln, d. Faß 3 Schilling (Mecklenburg).
Fette Schweine, 100 Pfund 30 Mark.


Redaktion, Druck und Verlag von L. Bicker.


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