No. 10
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. März
1857
siebenundzwanzigster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1857 Nr. 10 Seite 1]

Bekanntmachung.

        In Verfolg der öffentlichen Bekanntmachung der Großherzoglichen Landesregierung vom 4. d. Mts. wird Seitens des Militair=Commandos ein Theil der beurlaubten Rekruten, welche im vorigen Jahre geloost haben, aber nicht eingestellt worden sind, zum 1. April c. zum Dienste bei der Fahne einberufen werden. Diese beurlaubten Rekruten haben sich daher von Ende März ab so bereit zu halten, daß, wenn die Ordre an sie ergeht, sie sich rechtzeitig am 1. April c. in Neustrelitz gestellen können.
    Neustrelitz, den 16. Februar 1857.

                                                    v. Rosenberg=Gruszczynski,
                                                    Major und Commandeur.


Nach den §§. 15 und 34 des Rekrutirungsgesetzes vom 4. Februar c. sind diejenigen Rekruten, welche sich freigeloos't haben, nur 2 Jahre dem Militairdienst verpflichtet.
              Es haben demzufolge die zu den Einstellungsjahren 1851, 1852, 1853 und 1854 gehörigen beurlaubten Rekruten ihre sofortige Verabschiedung zu gewärtigen.
        Dieselben haben daher persönlich oder schriftlich portofrei ihre Urlaubspässe oder Militairverpflichtungsscheine bei dem Bataillons=Commando einzureichen, um dagegen ihren Abschied zu erhalten.
              Neustrelitz, den 2. März 1857.

                                                    v. Rosenberg=Gruszczynski,
                                                    Major und Commandeur.


- Ueber den Beginn der Conferenzen in der Neuenburger Angelegenheit erfährt man noch immer nichts gewisses. Dieselbe liegt seit dem 15. Jan. gerade so, wie vor dem royalistischen Aufstande, am 3. Septbr. 1856. Preußen und die andern Großmächte stützen sich auf den Londoner Vertrag, auf dessen Grund auch in den Conferenzen verhandelt wird. Preußen betritt sie nicht so, als ob es durch die Freilassung der Neuenburger Royalisten zu irgend welche Gegenleistungen verpflichtet wäre, wie von schweizer Blättern in alle Welt hineingelogen wurde, sondern die preußische Regierung hat nur die Verpflichtung übernommen, nach Freilassung der Gefangenen die Waffen niederzulegen. Die Schweizer thun überhaupt das Ihrige, diese Angelegenheit immer mehr zu verwirren. Nachdem der Rausch verflogen, die Siegesfestmahle gehalten und die Truppen abgedankt sind, fühlt man sich unbehaglich in der Schweiz, insbesondere über die lange Hinausziehung der Conferenz, die vielleicht erst nach Monaten beginnen wird.
- Die officielle Verlobung der Prinzeß Royal von Großbritanien mit dem Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, wird im Laufe des Monats Mai in London stattfinden. Als Tag der Vermählung wird der 21. Novbr., der Geburtstag der Prinzeß, genannt.
- Der aus dem schleswig=holsteinischen Kriege, insbesondere wegen der Wegnahme der Fregatte "Eckernförde", bekannte Major Jungmann hat von Preußen eine Anstellung im Jahdegebiet erhalten.
- In China hat der englische Admiral Seymour bei Canton Truppen an's Land gesetzt und die meisten Vorstädte verbrannt. Die chinesischen Rebellen haben sich jetzt mit ihrem Kaiser vereinigt. Dies sind dieselben Leute, die seit Jahr und Tag gegen das regierende Kaiserhaus einen Krieg auf Leben und Tod führten; sie lassen plötzlich ab von ihren Plänen und vereinigen sich mit ihrem heimischen Gegner gegen den äußern Feind. Eine zahlreiche DSchonkenflotte hat englische Dampfer mit Erfolg angegriffen, einen vernichtet, die Mannschaft ermordet und sich dann zurückgezogen. Man fürchtet, daß General Seymour seine Position aufgeben muß.
- Das zahlreichste Kriegsheer hat im Verhältniß zu seiner Bevölkerung Belgien, indem dort auf 119 Einwohner ein Soldat kommt, in Frankreich auf 130, in Portugal auf 139, in Deutschland auf 148, in Sardinien auf 165, in England auf 229, in Neapel auf 247, in Spanien auf 278 und in Toscana auf 318 einer.
- In Wien sind während der diesjährigen Carnevalszeit 1240 Bälle gegeben. - Am 15. März treten in Wien bedeutende Erleichterungen im Paßwesen ein, namentlich sollen Paßrevisionen nur an der Grenze stattfinden.

[ => Original lesen: 1857 Nr. 10 Seite 2]

- In Dresden haben zwei Schneider eine Liste von nicht weniger als 137 anerkannt schlechten Zahlern veröffentlicht, und solche in drei Klassen getheilt. Die erste Klasse zählt 93 Namen, bei denen eine gerichtliche Execution fruchtlos gewesen. Die zweite Klasse nennt 38 Schuldner, die abgereist sind, ohne zuvor von den Schneidern, denen sie schuldig, klingenden Abschied genommen zu haben. Die dritte Klasse umschließt 6 Schuldner, deren Schuld verjährt ist, und die eine gefällige dreimalige Aufforderung von Seiten der Gläubiger weder durch Ausfertigung eines Schuldscheins, noch durch Zahlung beantwortet haben.
Der Beeliner Kladderadatsch schlägt zur Hebung der - In Sibirien ist der diesjährige milde Winter eine ungewöhnliche Erscheinung. Während sonst im November und December 25 Grad Kälte Regel waren, zeigte das Thermometer nur einmal 18 Grad, sonnst aber zwischen 4 und 7 Grad.
- Der Meeresarm zwischen New=York und Broklyn war in diesem Winter vollständig zugefroren und es gingen täglich einige tausend Menschen über dieses Eisfeld von einer Stadt zur anderen. Am 19. Januar brach während der Fluth plötzlich das Eis an beiden Ufern und setzte sich mit den darauf befindlichen Menschen dem Ocean zu in Bewegung. Das Geschrei der Unglücklichen, so wie der Leute, die an beiden Ufern standen, war jammervoll, bis es endlich einem Dampfer gelang, sich an der Riesen=Eisscholle festzumachen und die Bedrohten zu retten, ehe die Eisscholle die Bucht überschritten hatte.


Die Naturforschung im Dienste der heutigen Rechtspflege.

Die mittelalterliche Rechtspflege rief, um schweigsamen oder lügenhaften Angeklagten gegenüber den Thatbestand eines muthmaßlichen Verbrechens auf die Spur zu kommen, die Kenner geheimer Kräfte oder wunderbarer innerer Zusammenhänge zur Hülfe, wenn sie nicht gar das abgekürzte Verfahren vorzog, das ihr die Folter von dem sichtbarsten bis zum unsichtbarsten ihrer Grade an die Hand gab. Die heutige Rechtspflege hat auf jede Art von Quälerei verzichtet. Sie bekennt sich mit Stolz zu dem großen Grundsatz, auch in dem Uebelthäter noch die Freiheit und die Würde der menschlichen Persönlichkeit zu achten. Indem sie aber den Menschen, welcher ihr verfällt, von einigen erträglichen Vorsichtsmaßregeln abgesehen, bis zur Entscheidung seiner Schuld, lediglich seinem eigenen Gewissen überläßt, verschärft sie ihre Aufmerksamkeit auf die straffällige Handlung in ihrem Ursprung von dem Verdächtigen. Auf diesem Wege geräth sie denn nicht selten in den Fall, sich der Dienste einer vorgerückten Naturforschung zu bemächtigen. Vor Allem bietet sich ihr das Mikroskop als der trefflichste Spürer dar. Wo ein Mord begangen ist, unterscheidet es menschliches Blut genau von jedem andern; Unterschleife und Betrügereien entlarvt es durch die Vergleichung der Dinte, des Papiers, oder der Handschrift; es läßt den Richter an einem gestohlenen Taschentuche erkennen, ob der Name herausgetrennt sei, und von welchem Stück Leinen es abgeschnitten. In Deutschland indessen scheinen diese kostbaren Fähigkeiten von Rechtslehrern, Gesetzgebern und Richtern noch weit weniger gewürdigt zu werden als in dem praktischen England. Wir entnehmen daher aus Chambers Journal ein paar Fälle wirklicher Anwendung.
Im Frühjahr 1855 beschäftigte die Geschwornen der Grafschaft Cumberland ein Mord, dessen sachlicher Befund von vorn herein vollkommen klar vorlag. Man hatte dem Opfer an einem einsamen Ort aufgelauert, ihm den Hals von einem Ohre bis zum andern durchschnitten, und den todten Körper zuletzt in eine Hecke geworfen. Der Mörder, wer er denn auch sein mochte, hatte die schreckliche That allem Anschein nach um etwa dreißig Schillinge begangen, die der Ermordete als Zahlmeister eines Kohlenschachtes bei sich trug. Die Anklage ging gegen einen Mann Namens Munroe; sie war umständlich und verwickelt. Munroe war nahe dem verhängnißvollen Platz auf dem Felde gesehen worden; er hatte bald nachher einen halben Sovereign wechseln lassen, was man an ihm nicht kannte; und er sollte sich dadurch unkenntlich zu machen versucht haben, daß ein Hufschmied ihm den Backenbart schor. Diese und viele andere Dinge, welche gegen ihn ausgesagt wurden, nahmen bloß in der Berichterstattung zwei Tage hinweg. Trotzdem reichte es nicht hin, ihn ganz zu überführen. Aber nun kam der Beweis des Mikroskops. Der Gefangene besaß eine Manchesterhose und ein Rasirmesser, deren stumme Gegenwart bei dem Morde gemuthmaßt wurde. Ein geübter Kenner des Mikroskops untersuchte beide; entdeckte mehrere sehr kleine Flecken an der Hose, die sich durch ihre Saftkügelchen bestimmt genug, als von Menschenblut herrührend, herausstellten, ringsherum aber Spuren von Seifenwäsche; und an der Schneide des Rasirmessers Rost, an dem Handgriff von Elfenbein eine Blutschmiere, die ebenfalls aus eines Menschen Adern hervorgequollen war. Der fehlende Rest des Schuldbeweises war damit geliefert.
In den Frühjahrsitzungen von Chelmsford 1852 kam die Ermordung einer alten Frau zur Anklage, welche allein gelebt und in ihrem Schlafzimmer eine ansehnliche Summe Geldes aufbewahrt hatte. Der Verdacht fiel auf einen gewissen Harris. Um das Haus der Todten herum wurden nämlich Fußtapfen entdeckt, welche ganz und gar zu Harris Stiefeln paßten; den Hammer, der sich neben dem Bette gefunden, erklärte ein Nachbar für des Verdächtigen Eigenthum, und diesen selbst hatte ein Mädchen an dem fraglichen Morgen von jenem Hause herkommen sehen. Endlich fand man eine halbe Stunde entfernt in einem Bach ein baumwollenes Sacktuch, und fest darein gewickelt ein mit Blut bedecktes Messer, welches, wie sich darthun ließ, demselben Harris angehörte. Sacktuch und Messer wanderten nach London zu Jemandem, der mit dem Mikroskop umzugehen wußte. Nach sorgfältiger Untersuchung schickte dieser beide Gegenstände mit der Erklärung zurück, es unterliege keinem Zweifel, daß das daran haftende Blut von einem Menschen stamme. Hiernach blieb nur noch die eine Frage ungelöst, ob Messer und Sacktuch gerade mit dem vorliegenden Falle zusammenhingen; denn von dessen Schauplatz waren sie eine halbe Stunde entfernt aufgefunden. Auch diese Schwierigkeit hob, nochmals befragt, das kostbare Mikroskop. Als die Scheide des Messers zum zweiten Male scharf geprüft wurde, saßen an ihr außer dem Blut noch ein paar Fasern, welche ein Gemisch von Flachs und Baumwolle enthielten; und als man dann wieder an den Leichnam trat, entdeckte man, daß das tödtliche Werkzeug eins der Bänder an der Nachthaube der armen alten Frau zerschnitten hatte, dessen Stoff aus Baumwolle und Flachs gemischt war.
In diesen beiden Anklagesachen gewährte das Mikroskop die wichtigste Auskunft, um auf die wahre Schuld zu kommen. Der eigenthümliche Werth dieser Auskunft bestand jedoch nicht eigentlich in der Entdeckung von Blut und Fasern überhaupt, sondern darin, daß die besondere Sorte des Bluts und die stoffliche Beschaffenheit der Fasern nachgewiesen wurden. Munroe lebte auf dem Lande; hätte das Mikroskop daher nicht den menschlichen Ursprung jener Blutflecken enthüllt, so wurde man sie von zwanzig anderen Thieren herrührend haben annehmen können. Ebenso hätten die paar dünnen Fasern an Harris Messer von seinem Sacktuch abgerissen sein können, wären sie nicht zufällig halb Flachs, halb Baumwolle gewesen.
Die starke Unterscheidungskraft des Mikroskops wurde in auffallender Weise auch durch einen Fall beleuchtet, der sich vor einigen Jahren bei Norwich ereignete. Ein neunjähriges Mädchen wurde eines Morgens todt auf dem Boden eines ländlichen Wohnhauses gefunden, und als Todesursache alsbald eine weite und tiefe Halsschnittwunde ermittelt. Der

[ => Original lesen: 1857 Nr. 10 Seite 3]

Verdacht fiel auf die Mutter, welche am Morgen des Tages, an dem das Verbrechen wahrscheinlich verübt worden war, ihre Tochter nach jenem Hause geführt hatte, wie mehrere Personen gesehen haben wollten. In's Gefängniß gesetzt, benahm sich das Weib mit der äußersten Kaltblütigkeit: sie gestand ein, das Kind mit sich in das Haus genommen zu haben, auf dessen Boden die Leiche gefunden war; behauptete aber, es dort aus dem Gesicht verloren zu haben, da es Feldblumen sammeln gegangen sei, und nach langem vergeblichen Suchen allein nach Hause zurückgekehrt zu sein. Eine Haussuchung indessen brachte ein großes scharfes Messer zum Vorschein, das nun vertrauter Besichtigung unterworfen wurde. Diese ergab nur einige Stücke Haar an der Handhabe, so klein, daß das unbewaffnete Auge sie kaum wahrzunehmen vermochte. Die Besichtigung wurde in Gegenwart der Angeklagten vorgenommen, und als der Beamte fragte: "Hier ist etwas Pelz oder Haut an dem Handgriff Ihres Messers," erwiderte das Weib ohne Zögern: "Ja, das ist wahr, und wahrscheinlich sind auch noch einige Blutflecken daran, denn als ich letzter Tage einmal nach Hause kam, fand ich ein Kaninchen mit dem Halse in einer Schlinge gefangen vor, und schnitt ihm mit diesem Messer den Hals ab." Das Messer wurde dieser Ausrede ungeachtet nach London geschickt und mit den Haartheilchen mikroskopischer Prüfung anheim gegeben. Anfangs ließen sich auf jenem keine Blutspuren entdecken, da es gewaschen zu sein schien; als man aber den Horngriff von seiner eisernen Bekleidung trennte, war zwischen beiden eine Flüssigkeit eingedrungen, die die höchste Aehnlichkeit mit dem Blut des menschlichen Leibes und gar keine mit dem vom Kaninchen hatte. Man schritt nun zur Untersuchung des Haares, welche den Verdacht gegen die Besitzerin des Messers auf den höchsten Punkt steigerte. Ohne die mindeste Kenntniß des Falls erklärte der das Mikroskop anwendende Gelehrte das Haar sofort für Haar vom Eichhörnchen. Dieses Thier hat ein so eigenes Haar, daß unter dem Mikroskop durchaus keine Verwechslung denkbar ist. Das ermordete Kind aber hatte zur Zeit seines allzufrühen Todes einen Pelzkragen um den Hals getragen, über den das mörderische Messer hinweggleiten mußte, gleichviel wer es führte; und von diesem Kragen ergab sich, daß er aus Eichhörnchenfell verfertigt war. Einen so umständlichen Beweis hielten die Geschwornen für hinlänglich zu einem Schuldig, und kurz vor der Hinrichtung legte dann die ruchlose Mutter auch ein volles Geständniß ihrer Schuld ab. Nichts in Wahrheit that der gerichtlichen Medicin mehr noth, als ein zuverlässiges Mittel, Blutspuren zu ermitteln; denn mehrere andere Stoffe lassen Spuren zurück, welche denen des Blutes so genau gleichen, daß sie schon die ausgezeichnetsten Chemiker von Fach getäuscht haben. Unschuldige sind ehedem in dringende Gefahr der Bestrafung gerathen weil das Mikroskop noch nicht die Ueberbleibsel von Orangesaft oder Malerflecken von rothem Eisenoxyd und menschliches Blut auseinander zu halten lehrte. Das Mikroskop dient also den beiden Absichten einer jeden Verbesserung der Strafrechtspflege zugleich: die Schuldigen sichrer zur Verantwortung zu ziehen, und von den Unschuldigen die Gefahr ungerechter Strafe abzuwehren.        (Dzt.)


Verpachtung

      Auf den Antrag der Curatoren der Tischler Burmeister'schen Minorennen zu Schaddingsdorf (des Hauswirths Hellmann daselbst und des Zieglermeisters Schröder zu Röggelin) sollen die zum Tischler Burmeister'schen Nachlasse gehörenden Grundstücke, als:

a) die zu Schaddingsdorf belegene Büdnerei, nebst, dem dazu gehörenden Acker (doch mit Ausnahme des Kathens und zweier Miethswohnungen im Hause),
    sowie
b) eine an der Dermern'schen Scheide belegene Koppel, 24 Scheffel groß, mit bestellter Saat,
auf 10 Jahre, von Ostern d. J. an, öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden. - Zu dem Ende ist Licitations=Termin auf

Donnerstag den 19. März d. J.,

Morgens 11 Uhr, angesetzt worden, wozu demnach Pachtliebhaber hiermit vor Gericht geladen werden.
      Die Verpachtungsbedingungen - aus denen hier nur bemerkt wird, daß jedes der beiden Grundstürke besonders auf den Bot gebracht werden wird - können sowohl auf hiesiger Gerichts=Registratur, als bei den Vormündern - die, auf Verlangen, auch Gelegenheit zur Besichtigung der Pachtstücke geben werden - eingesehen werden.
    Schönberg, den 27. Februar 1857.

                          Großherzogl. Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg.
                          C. L. v. Oertzen.
                          (L. S.)                                                    Reinhardt.


Vorladungen.

Auf Imploriren Dris. Witt für den Hufner Joachim Heinrich Bobsien zu Groß Schretstaken befindet sich hieselbst ein öffentliches Proclama angeschlagen, durch welches Alle und Jede, welche an die vormals Haus Friedrich Grube, dann dem Johann Friedrich Georg Schumpelick, jetzt dem Imploranten Joachim Heinrich Bobsien gehörige, zu Gr. Schretstaken belegene Vollhufe nebst Zubehör, dingliche Forderungen und Ansprüche zu haben vermeinen, - mit alleiniger Ausnahme der laut Hausbriefes auf der Stelle haftenden gutsherrlichen Abgaben zum Betrage von 366 Mark 4 Schilling (Mecklenburg) - vom Landgericht aufgefordert und schuldig erkannt werden, solche binnen einer Frist von 12 Wochen, vom Tage des erlassenen Proclams angerechnet, unter Beobachtung des Erforderlichen im Actuariate des Landgerichts zum Professionsprotocolle anzugeben, bei Vermeidung, daß widrigenfalls die Vollhufe nur mit den anerkannten und angemeldeten Schulden und Lasten im Schuld= und Pfandprotocolle dem Imploranten zugeschrieben werden solle.
So geschehen Lübeck im Landgericht den 20. Februar 1857.

In fidem                                                      Leopold Weber Dr.,
Protocollführer.


        Am

Montag den 9. März d. J.

sollen im Wohnhause und auf dem Gehöfte des weiland Tischlermeisters Burmeister in Schaddingsdorf gegen gleichbaare Bezahlung in öffentlicher Auction meistbietend verkauft werden:

1) das sämmtliche daselbst vorhandene Vieh und Fahrniß;
2) sämmtliches Haus= und Küchengeräthe, welches nicht unbedeutend ist, darunter auch ein Fortepiano, eine Kornrummel und eine Schrotmühle;
3) das sämmtliche Tischlerwerkzeug, incl. zwei Hobelbänke;
4) das vorhandene Bett= und Leinenzeug, Mannskleider u. s. w.
    Die Auction soll Morgens 9 Uhr ihren Anfang nehmen und bittet freundlichst um zahlreichen Besuch.

                                                    Labann.

    Carlow, den 14. Februar 1857.


       Am

11. März, Morgens 9 Uhr,

sollen beim Ackerbürger Boye öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden:

2 Commoden, 1 Kleiderschrank, 1 Eckschrank, 1 Küchenschrank, 1 Koffer, Leinzeug, Frauenkleider und Küchengeräthe.

Schönberg.                                                     Landreiter Seegert.


[ => Original lesen: 1857 Nr. 10 Seite 4]

Bekanntmachung.

        Die Bewohner des Schönberger Armendistricts werden aufgefordert, die volle Armensteuer an die resp. Vorsteher, in Schönberg an den Webermeister Aug. Threms und Webermeister Joh. Köhler, und auf dem Lande: an die Hauswirthe Eckmann in Blüßen, Bonhoff in Mahlzow, Bonhoff in Großen=Siemz und Spehr in Retelsdorf, zu bezahlen.
    Schönberg, den 25. Februar 1857.

                                                    Die Armenbehörde.


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

        Die diesjährige ordentliche März=Versammlung des landwirthschaftlichen Vereines f. d. F. Ratzeburg wird

am Freitag den 20sten d. M.
Vomittags 11 Uhr

im Saale des Gastwirths Boye hieselbst stattfinden.
    Als Gegenstände der Besprechung werden - neben der beschlußmäßig vom Vorstande zu proponirenden Geschäftsordnung - vorgeschlagen:
      1) der Lupinenbau,
      2) die Lungenseuche beim Rindvieh
und ist, wenn einzelne Mitglieder andere Gegenstände noch zum Vortrag zu bringen wünschen, dies zuvor dem Vorstande anzuzeigen.
    Schönberg, den 5. März 1857.

                                                    Namens des Vorstandes.
                                                    F. Boccius, d. Z. Secretair.


        Zu der Bergbau=Gesellschaft:

Herzog von Arenberg,

zu Osterfeld bei Oberhausen, sind Prospecte und Ziehungsbogen bei mir zu haben.
    Das reichhaltige Kohlenlager sichert den Betrieb, bei einer jährlichen Ausbeute von 10 Millionen Scheffel, auf circa 900 Jahre.
  Meetzen bei Gadebusch im Februar 1857.

                                                    C. Schickendanstz.


Ein vor ohngefähr 10 Jahren neu erkauftes und nur wenig benutztes

Fortepiano

soll Umstände halber verkauft werden und giebt auftragsmäßig nähere Auskunft

                                                    Aug. Rudow, Adv.

    Rehna, den 27. Februar 1857.


        Verlangt wird:

ein Lehrling

in einer Gewürz= und Material=Waaren=Handlung zu Ostern d. J. Näheres hierüber ertheilt

                                                    J. Lühr,
                                                    Kaufmann in Lübeck,
                                                    gr. Burgstraße No. 607.


        Ein Sohn rechtlicher Eltern, der Lust hat, das Schneider=Handwerk zu lernen, findet dazu zu Ostern oder Johannis eine gute Gelegenheit bei

                                                    C. Gotow.

    Rehna, den 26. Februar 1857.


= Pflugbeschläge =

aus der Fabrik der Herren Kollmann & Schetelig in Lübeck, zum Fabrikpreise bei

                                                    J. Lühr,
                                                    große Burgstraße in Lübeck.


        Hierdurch mache ich bekannt, daß ich den Schleichsteig vom Hofe nach Sahmkow aufhebe und in der Folge Jeden, der denselben betritt, pfänden werde.
        Kl. Rünz, den 5. März 1857.

                                                    H. Rusch.


Backtafel für die Stadt Schönberg
vom 1. bis 15. März.

Weizen=Milch=Brod. Pfd. Loth.   Pfd.   Loth.
Ein 2 Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eine Dreilings=Semmel, soll wägen - 22
Ein Schillings=Kreuz= oder Franz=Brod desgleichen - 11
Ferner:
fünf große Milch=Semmel oder für 2 Schillinge - 22
fünf kleine Milch=Semmel oder für 1 Schilling - 11
Roggen=Brod von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrod auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 8 Schillings=Brod 4 23
ein 4 Schillings=Brod 2 11 1/2
ein 2 Schillings=Brod 1   5 3/4
Grob Hausbacken=Brod ohne Aufbrod:
ein 8 Schillings=Brod 7 24
ein 4 Schillings=Brod 3 28
ein 2 Schillings=Brod 1 30

Schönberg im Februar 1857.                           
                                                    Bürgermeister und Rath.


Kirchliche Nachrichten.

Schönberger Gemeinde.
Vom 27. Februar bis 6. März

Gestorben: Die Ehefrau des Schneidermeisters Rentzow sen. zu Schönberg, 63 J. alt. - Ein uneheliches Kind zu Schönberg, 1 J. 11 M. alt. - Schustergesell Hans Joach. Behrend zu Schönberg, 31 1/2 J. alt.

Ratzeburger Domgemeinde.
Im Monat Februar

Geboren: Keine.
Gestorben: Keine.
Copulirt: 13. Febr. Heinr. Carl Rud. Rohrahn, Gastwirth in Mölln, mit Jungfrau Elisabeth Dorothea Bartels aus Mölln. - 20. Febr. Heinr. Christoph Friedr. Lüth, Arbeitsmann auf der Bäk, mit Cath. Maria Mustin aus Campow.

Ziethener Gemeinde.
Vom 1. Januar his 26. Februar

Geboren: Dem Töpfer Möhler auf der Bäk ein S. - Dem Tagel. Clasen zu Mechow ein S. - Ein uneheliches Mädchen.
Gestorben: Des Bäckers Schröder auf der Bäk 1/4jähr. Sohn. - Tagelöhner=Frau Wendland, geb. Voß, auf der Bäk, aus Schlutup.
Copulirt: Schneider Bauer zu Ziethen mit Aug. Clasen aus Ratzeburg.

Gemeinde Herrnburg.
Im Monat Februar

Geboren: Dem Arbeitsm., Schütt zu Herrnburg eine T. -Dem Maurer Schmidt zu Lüdersdorf ein S. - Dem Schulzen Wittfoht zu Duvennest eine T. - Dem Arbeitsmann Pet. Heinr. Busch zu Palingen ein S. - Dem Büdner Rumohr zu Gr. Mist ein S. - 2 uneheliche Kinder.
Gestorben: Arbeitsm. Joach. Christ. Friedr. Koth zu Lüdersdorf, 63 J. alt. - Kind Cath Mär. Elis. Eggert zu Herrnburg, 4 J. alt. - Büdner Nicol. Joach. Lüder zu Palingen, 54 J. alt - Kind Cath. Mar. Dor. Edler zu Lüdersdorf, 9 Woch. alt. - Mädchen Anna Cath. Hagen zu Herrnburg, 25 J. alt. - Wittwe Maria Möller zu Herrnburg, 89 J. alt. - Kind Cath. Elis. Schütt zu Herrnburg, 18 J. alt.

Gemeinde Demern.
Vom 1.-28. Febr.

Geboren: 7. Febr. ein Sohn dem Arbm. Ollmann zu Schadingsdorf. - 23. Febr. ein unehelicher Sohn.
Gestorben: 13. Febr. des Tischlermeisters Burmeister zu Schaddingsdorf Wittwe, Catharina Dorothea, geb. Törper, 33 J. alt. - 18. Febr. des Hausw. Frank zu Schaddingsdorf Tochter, Maria Magdalena, 3 1/2 J. alt. - 28. Febr. der Holzwärter Hans Friedrich Porath zu Woitendorf.

Gemeinde Carlow.
Vom 8.-28. Febr.

Geboren: Dem Pantoffelmacher Kreutzfeld zu Kronskamp ein Sohn. - Dem Arbeitsm. Joh. Scheding zu Kl. Pogetz eine Tochter. - Dem Maurergesellen Kreutzfeld zu Kuhlrade ein S. - Dem Arbeitsm. Köster zu Stove ein S.
Gestorben: -


Getraide und Markt=Preise in Lübeck

Weizen 1 Taler (Mecklenburg)   2-20 Schilling (Mecklenburg),     Wicken - Taler (Mecklenburg) 36-48 Schilling (Mecklenburg),
Roggen - Taler (Mecklenburg) 40-50 Schilling (Mecklenburg),     Buchweizen - Taler (Mecklenburg) 32-44 Schilling (Mecklenburg),
Gerste - Taler (Mecklenburg) 46-48 Schilling (Mecklenburg),     Winter=Rapsaat 27-28 Mark (Lübeck)
Hafer - Taler (Mecklenburg) 32-36 Schilling (Mecklenburg),     Sommer=Rapsaat 24-25 Mark (Lübeck)
Erbsen - Taler (Mecklenburg) 40-48 Schilling (Mecklenburg),     Schlagleinsaat 19-20 Mark (Lübeck)
Butter 12 Schilling (Mecklenburg) pr. Pfund.      Kartoffeln, 5 Schilling (Mecklenburg).


(Hiezu: Officieller Anzeiger No. 4)


Redaction, Druck und Verlag von L. Bicker.


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