No. 40
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. Oktober
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 40 Seite 1]

Die diesjährigen Militär=Freischeine können bei den respven. Districts=Landreitern, nach Ablauf von 4 Wochen aber beim Amtmann Zimmermann hieselbst, abgeholt werden.
              Schönberg den 24sten September 1839.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.       
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.                 


Vorladungen.

        Auf Antrag des Hauswirths Eckmann zu Blüßen, Namens der weiterhin genannten Intestat=Erben des zu Mahlzow verstorbenen Altentheilers Clas Renzow, werden alle diejenigen, die an den Nachlaß dieses Verstorbenen und namentlich an ein dazu gehöriges, bei der Lübecker Stadtcasse belegtes Capital von 1800 Mark (Mecklenburg) gr. Cour. gleiche oder bessere Erbrechte als seine Mandanten, nämlich die Kinder der 3 Geschwister des Erblassers,

a) die drei Kinder wailand Rademachers Renzow zu Lübsee, namentlich
1) Maria, verehelichte Lenschow zu Lübsee,
2) Margaretha, verehelichte Kassow zu Cordshagen.
3) Elisabeth, verehelichte Freitag zu Lübseerhagen.
b) die vier Kinder wailand Schulmeisters Hinrich Renzow zu Petersberg,

c) die beiden Kinder der Trin Engel Kock, gebornen Renzow zu Rodüchelsdorf, und die Kinder der bereits verstorbenen Margaretha Kessien zu Lübsee, so wie die Kinder und Enkel der gleichfalls verstorbenen Engel Schmidt, vorher verehelicht gewesenen Wendorf,
zu haben und dem Mit=Erbrechte einiger dieser provocantischen Mandanten zu widersprechen gemeint sein sollten, zur Angabe und Bescheinigung respve ihrer Rechte und Widersprüche hiemittelst auf

den 21. November d. J.

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht peremtorisch geladen, bei Vermeidung des ein= für allemal angedroheten Nachtheils des Ausschlusses mit weiterem Vorbringen, so daß die provocantischen Mandanten als die alleinigen rechtmäßigen Erben des Altentheilers Renzow und Inhaber des gedachten Capital=Postens abgenommen und mittelst des denselben zu ertheilenden Erbenzeugnisses

[ => Original lesen: 1839 Nr. 40 Seite 2]

legitimirt, auch zur Erhebung des Capitals und Vertheilung desselben unter sich in der zu den Acten angegebenen Weise, ausschließlich befugt erklärt werden sollen.
    Schönberg, den 26. September 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.)         thums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Verpachtung.

        Zur öffentlichen meistbietenden Verpachtung der sogenannten Herren=Wiesen am Ratzeburger See und des auf dem Dom bei Ratzeburg belegenen Herrschaftlichen Küchen=Gartens, ist Termin auf Sonnabend

den 19. kommenden Monats October

angesetzt, wozu sich Pachtlustige Vormittags 11 Uhr auf hiesiger Amtsstube einfinden wollen.
    Schönberg den 24. September 1839.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


          Am Freitage, den 11. Oktober d. J., Morgens 10 Uhr, sollen im Pfarrhause zu Carlow mehrere dortige Vicarien=Ländereien, nämlich zwei Koppeln und eine Wiese, öffentlich meistbietend verpachtet werden.


Verkaufs=Anzeige.

          Am Montag, den 14. October d. J., Morgens um 10 Uhr, sollen auf der Wienck'schen Halbhüfnerstelle zu Carlow in öffentlicher Auktion, gegen gleich baare Zahlung, verkauft werden:

vieles gutes Bettzeug und verschiedenes Leinenzeug, große zinnerne Bierkannen, so wie große zinnerne Eßgefäße, 4 Kessel, 2 große silberne Schuhschnallen, etwas Heede, gehechelter Flachs, so wie eine Quantität ungebrochener Flachs, mehreres Haus= und Küchengeräthe von verschiedener Art, eine milchende Kuh, ein fettes Schwein, zwei Schafe, einige Scheffel Roggen, etwas Leinsamen, Heu, Stroh und ein Stallgebäude zum Abbruch.
      Carlow, den 17. September 1839.

Labann.    


Vermischte Anzeigen.

          Gegenwärtig wohne ich bei dem Schmiedemeister Herrn Dübrock, nahe bei der Kirche.
          Schönberg, den 26. September 1839.

J. G. Müller, Repschlägermeister.    


          Am Michaelistage Abends ist aus der Stube des Krügers Boye in Schönberg ein stahlgrüner Oberrock von eigengemachtem Zeuge, und mit grauem und weißem Beierwand Unterfutter, in welches auf dem Rücktheile ein weißer leinener Flicken gesetzt, gestohlen worden. Sollte jemand über diesen Rock mir Nachricht geben, oder den Dieb anzeigen können, so verspreche ich ihm eine gute Belohnung.

Johann Möller zu Herrnburg.    


          Der Fußsteig von der Schulzenstelle hieselbst nach der Schönberger Landstraße, darf von jetzt an nicht mehr gegangen werden.

Hauswirth Krellenberg zu Kl. Bünsdorf.    


Das fremde Kind.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 40 Seite 3]

Das fremde Kind.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 40 Seite 4]

Das fremde Kind.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Verbesserung im Brodbacken.

          Unlängst wurde in öffentlichen Blättern vorgeschlagen, den Brodteig mit etwas Mehlkleister anzumachen. Dieser Vorschlag hat sich seither sehr bewährt gefunden und wird daher hier in derjenigen Abänderung, die sich nun bei 20 Gebäcken stets gleich gut ergeben hat, bekannt gemacht.

          Auf ein Gebäcke von 50 Pfund Mehl nimmt man 3 Pfund Mehl, rührt es mit kaltem Wasser dick an und brüht dieses dann mit kochendem Wasser rasch zu einem Kleister; dieser wird nach 1/4 Stunde unter öfterem Rühren gekocht, dann das gehörige Quantum Salz hinzugesetzt und nun mit kaltem Wasser verdünnt, bis es lauwarm ist, und zwar so lau, als man das Wasser gewöhnlich zum Anmachen des Teiges gewohnt ist; dann wird mit einem Theil dieser lauwarmen dünnen Mehlsuppe der Sauerteig angerührt und unter diese Mehlsuppe getragen, gemengt und alles durch einen feinen Seiher in den Brodteig zum Mehl geschüttet. Dieses Durchseihen dient dazu, um etwa entstandene Klümpchen zurückzuhalten und zu vertheilen. Die ganze zu verwendende Masse Wasser darf nicht mehr sein, als man gewöhnlich zum An= oder Einmachen des Teiges verbraucht. Damit wird nun der Teig wie gewöhnlich fertig gemacht und am andern Tag geknetet, wobei noch bemerkt wird, daß je dicker oder steifer am Abend eingemacht worden, desto besser das Brod wird, denn das Mehl, was früh noch eingeknetet wird, säuert sich nicht durch.

          Wer dieses Verfahren befolgt, wird stets ein ganz vortreffliches, stets gleich gutes gesundes lockeres Brod erhalten. Es ist die Wirkung nicht allein darin zu suchen, daß das gebrühete Mehl das Wasser besser zurückhält, sondern vorzüglich darin, daß gebrühetes Mehl mit Sauerteig leichter gährt und der fein getheilte Sauerteig kräftiger wirkt. Einsender verspricht sich, durch diese Mittheilung den Dank von Allen, die gern gesundes Brod essen, verdient zu haben.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat October 1839.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 26 -
ein Schillings=Strumpf - 13 -
ein Sechslings=Semmel - 6 2
ein Dreilings=Semmel - 3 1
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 7 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 19 2
ein Schillings=Brodt - 25 3
ein Sechslings=Brodt - 12 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 - -
ein 2 Schillings=Brodt 2 16 -
ein Schillings=Brodt 1 8 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 8 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 1. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 140
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 90
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 58
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 78
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 15 1/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 11


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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