No. 41
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 11. Oktober
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 41 Seite 1]

Vorladungen.

          Es ist im Laufe dieses Jahres zu Herrnburg eine gewisse Anna Margaretha Wittfoth aus Duvennest ohne Descendenz mit Tode abgegangen. Die Ehefrau des Schusters Arndt zu Herrnburg, Margaretha Elisabeth, geborne Bollow, behauptet, sowohl noch Intestat=Erbfolgerechte, als nächste Seitenverwandte, als vermöge einer von der Verstorbenen vor ihrem Ableben vor Zeugen errichteten letztwilligen Disposition, einzige Universal=Erbin derselben geworden zu seyn, und hat, unter Einreichung dieser Disposition, jetzt, zum Behuf der Erlangung eines Erbenzeugnisses, das gegenwärtige Proclam erwirkt, Kraft dessen hiermit alle diejenigen, welche ein näheres, oder gleich nahes Erbrecht, als die Provocantin, an den Nachlaß der gedachten Wittfoth zu haben vermeinen, peremtorisch geladen werden, solche

am 6. December d. J.

Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Justiz=Amte anzumelden und zu begründen, oder zu erwarten, daß sie damit alsbald ausgeschlossen, und die Extrahentin für die alleinige rechtmäßige Erbin der genannten Verstorbenen erklärt werden soll.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
               Reinhold.  


        Antragsmäßig werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, den des Erbrechts ausgenommen, Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß der unlängst verstorbenen Ehefrau des Krügers Dunckelguth zu Lockwisch, gebornen Oldörp, zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche, bei Vermeidung des Ausschlusses und der Abweisung durch den alsbald zu publicirenden Präclusiv=Bescheid,

am 21sten k. M. October,

Vormittags 10 Uhr, vor hiesigem Justizamte anzumelden und zu bescheinigen.
    Schönberg, den 2. September 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
               Karsten.


Verkaufs=Anzeige.

Extract.

        Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des Böttcher Wiggerschen Hauses c. p. ist ein Termin auf

den 30. October d. J.,

und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes ein anderer Termin auf

den 13. November ej. a.,

letzterer sub praejudicio pro omni, angesetzt.
    Rehna, den 3. September 1839.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


[ => Original lesen: 1839 Nr. 41 Seite 2]

Verpachtung.

        Zur öffentlichen meistbietenden Verpachtung der sogenannten Herren=Wiesen am Ratzeburger See und des auf dem Dom bei Ratzeburg belegenen Herrschaftlichen Küchen=Gartens, ist Termin auf Sonnabend

den 19. kommenden Monats October

angesetzt, wozu sich Pachtlustige Vormittags 11 Uhr auf hiesiger Amtsstube einfinden wollen.
    Schönberg den 24. September 1839.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Vermischte Anzeigen.

Bekanntmachung.

        Die Mitglieder des Lübecker Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner zahlen im diesjährigen November=Termin drei Viertel ihres einfachen Beitrags.
    Lübeck, den 3. October 1839.

Namens der Direction

H. W. Hach, Dr.,      
Secretair des Vereins.  


        Am 1. November kann ich einen sehr guten Schafbock abstehen.
    Römnitz den 9. October 1839.

Müller.        


        Hiedurch mache ich bekannt, das der Fußsteig von Kl. Bünstorf nach Retelsdorf auf meiner Koppel und meiner Wiese von nun an bei 1 Taler (Mecklenburg) Strafe verboten ist.

Hauswirth Wigger in Rottenstorf.      


          Gegenwärtig wohne ich bei dem Schmiedemeister Herrn Dübrock, nahe bei der Kirche.
          Schönberg, den 26. September 1839.

J. G. Müller, Repschlägermeister.    


          Der Fußsteig von der Schulzenstelle hieselbst nach der Schönberger Landstraße, darf von jetzt an nicht mehr gegangen werden.

Hauswirth Krellenberg zu Kl. Bünsdorf.    


Das fremde Kind.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 41 Seite 3]

Das fremde Kind.

[Erzählung.]


Vermischtes.

        Eine sehr tragische Begebenheit hat sich vor nicht langer Zeit unsern Paris zugetragen. Eine Pächterin, die dorthin ging, um ihr Getreide zu verkaufen, begegnete unterweges einen ihrer Nachbaren, dem sie, um ihn in seiner traurigen Lage zu unterstützen, zum öftern Brod und Bekleidung gab. Als sie ihr Getreide verkauft hatte, kehrte sie Abends, als es bereits anfing finster zu werden, nach ihrem Pachthofe zurück. Sie traf denselben Nachbar wieder auf dem Wege an, und es entspann sich zwischen ihnen folgendes Gespräch: Ach! Sieh da Madam, haben Sie Ihr Getreide verkauft? - Ja, erwiederte die Pächterin. -Sie haben wohl viel, Sie haben gewiß 100 Thlr. eingenommen? - Ein wenig drüber, ich bringe

[ => Original lesen: 1839 Nr. 41 Seite 4]

307 Frank zurück. - Diese Summe muß Ihnen schwer zu tragen werden, geben Sie mir das Geld. - Ich danke Ihnen, es beschwert mich nicht; es ist nicht nöthig. - Geben Sie mir Ihr Geld, sage ich oder - - und zu gleicher Zeit ließ er vor ihren Augen ein großes Messer blitzen. Sie fürchtete sich und gab ihm das Geld.

        Der Weg theilte sich in zwei Arme; der Mann schlug den einen ein und die Frau den andern, der nach ihrer Wohnung führte. Sogleich kam dieser Elende ihr nach und redete sie so an. Ich habe bei mir so überlegt: daß, da ich Ihr Geld genommen habe, Sie mich anklagen werden, und um dies zu hintertreiben, muß ich Sie tödten. Die Pächterin, höchst erschrocken, versicherte ihm, daß sie nichts sagen wolle, daß sie ihm seine That, in Rücksicht seiner Armuth, verzeiht, und daß sie durch den Verlust des Geldes keinen Schaden leide; dem ungeachtet aber blieb er dabei, daß er sie, um nicht verrathen zu werden, tödten müße. Ganz nahe von hier, fügte er hinzu, ist ein Sumpf, wählen Sie, ob ich Sie da hinneinstürzen oder von meinem Messer Gebrauch machen soll. Die bestürzte Frau wählte das Erste in Hoffnung einer vielleicht unvermutheten Hülfe. Am Bestimmungsorte angelangt, zwang der Bandit dieselbe, sich zu entkleiden, weil er befürchtete, daß sie an ihren Kleidungsstücken erkannt werden würde. Als nun der Bösewicht im Begriff war, das Verbrechen zu vollziehen, wollte er sich aus Vorsicht erst überzeugen, ob der Sumpf tief genug sei und so viel Wasser enthielte, daß seine Missetat gelänge; er hob deshalb einen Stein auf und bückte sich am Rand des Sumpfes nieder, um ihn da hinein zu werfen.

        Die Pächterin fand ihre Geistesgegenwart wieder, nahm diesen Zeitpunkt wahr, warf sich mit Wuth auf ihren Meuchelmörder, stürzt ihn in den Abgrund, raffte ihre Kleidungsstücke zusammen, floh so schnell als sie nur konnte, nackend davon, und gelangte halb todt in ihre Wohnung an.

        Der Maire von Paris, von dieser Begebenheit unterrichtet, begab sich am andern Tage früh Morgens an den Sumpf, wo man den Straßenräuber ersäuft fand; er hielt noch in einer Hand den Beutel mit 307 Franks und in der Andern das Messer.


        Wenn die Lappländer kein Korn haben, so bereiten sie ihr Brod aus Stroh. Dieses, besonders Haferstroh, wird in einem ausgehöhlten Steine mit einem andern kegelförmigen zu einem feinen Pulver zerrieben, welches mit Rennthiermilch zu einem Teig angemacht, in Kuchen geformt und auf einem platten Steine, welcher auf einen in der Mitte des Zeltes befindlichen Feuerheerd gestellt ist, gerostet wird. Diese Kuchen sollen einen recht angenehmen Geschmack haben und eine recht gesunde, nahrhafte Speise geben, wie man aus der Farbenfrische und der Wohlbeleibtheit dieses Volkes schließen kann, welches selten Fleisch ißt und sein Getreide fast nie reifen sieht. Ein Reisender, Dr. Robert, meint: Sollte dieser Gebrauch uns nicht zur Nachahmung aufmuntern, wenn auch nicht zur Nahrung von Menschen, doch zur Fütterung der Pferde?


Die Liebe zum Leben thut Wunder.

In der Zucht= und Besserungsanstalt in Amsterdam, das Raspelhaus genannt, hat man ein zweckmäßiges Mittel, um die Faulen, welche sich auf keine Weise zur Thätigkeit wollen bewegen lassen, fleißig zu machen. Es ist eine verschlossene, wasserdichte Zelle, gleich einem Brunnen, in welche unaufhörlich so viel Wasser hineinfließt, als ein thätiger Mensch auspumpen kann. Hierher wird der Faule gebracht; es wird ihm ein Pumpenschwengel in die Hand gegeben und der Hahn der Röhre, durch welche das Wasser fließt, aufgezogen. Jetzt heißt es: "Pumpe oder ertrinke!" - Die Liebe zum Leben thut Wunder, und man hat noch nicht gehört, daß die Faulheit die Lebenslust überwunden habe.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 8. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 136
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 84
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 64
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 78
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 15 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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