No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 08. Februar
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1839 Nr. 6 Seite 1]

Präclusiv=Bescheid.

        In Sachen des Schulzen Maaß zu Rupensdorf und des Hauswirths Badstein zu Petersberg, als Vormünder der Kinder wailand Hauswirths Dunkelguth zu Rupensdorf, Provocanten, wider alle, die aus Erb= oder Forderungs=Rechten Ansprüche an den Nachlaß des Letzteren zu machen gemeint sind, Provocaten, giebt

das Justiz=Amt der Landvogtei des Fürstenthums Ratzeburg

auf das Termins=Protocoll vom 28. v. M. zu Recht den Bescheid:

daß purificatis praejudiciis alle etwa latitirende Erbschafts=Berechtigte mit solchen Anrechten hiedurch praecludirt werden, dergestalt, daß die Provocanten Namens ihrer Curanden als die alleinigen Erben des gedachten Vaters anzunehmen sind, denen die freie Disposition über den Nachlaß zusteht und an deren Verfügungen künftig etwa bekannt werdende Miterben gebunden sein sollen, wie denn auch diesen beiden Dunkelguth'schen Kindern, auf Verlangen, das behufige Erbenzeugniß zu ertheilen ist.
    Sodann werden alle diejenigen, die als Gläubiger des verstorbenen Hauswirths Dunkelguth ihre Forderungen nicht angemeldet haben und auch bis heute damit nicht hervorgegangen sind, ihrer Ansprüche an dessen Nachlaßmasse hiedurch verlustig erklärt und auf immer damit abgewiesen, so daß bei gegenwärtiger Regulirung dieser Erbschaft lediglich nur die zu den Acten bekannt gewordenen creditorischen Ansprüche zu berücksichtigen sind.
    So wie den Provocanten eine Ausfertigung dieses Bescheides und des Liquidations=Protocolls zugehen soll, so ist derselbe durch Affixion an die Amtstafel und durch Insertion in die hiesigen Anzeigen gemeinkundig zu machen.

Von Rechts Wegen.

    Decretum Schönberg den 31. Januar 1839.

(L. S.)                               Karsten.


Bekanntmachung.

        Es wird hiedurch zur allgemeinen Kunde gebracht, daß die seit einer Reihe von Jahren hieselbst gehaltenen Pferdemärkte in diesem Jahre

der erste am 20sten, 21sten und 22sten Februar,
der zweite am 10ten, 11ten und 12ten Julius,
der dritte am 28sten, 29sten und 30sten August
gehalten werden.
        Die bisherige Einrichtung, nach welcher der jedesmalige erste Markttag nur Schautag war, ist für die Zukunft aufgehoben und demnach an allen drei Markttagen Verkäufe gestattet.
        Der Marktplatz befindet sich neben dem äußeren Holstenthore. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jeglichem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
        Rotzige, krätzige und mit andern ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck, den 22. Januar 1839.

in fidem J. H. Behn, Dr.,        
Act. Gew.           


[ => Original lesen: 1839 Nr. 6 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

        Zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des der Ehefrau des hiesigen. Bürgers und Bäckermeisters Wildhagen gehörigen, in der Schrangenstraße unter Nr. 21 belegenen ist erster Termin auf

den 21. Februar,

zweiter Termin auf

den 21. März,

und dritter und letzter Termin auf

den 18. April d. J.

zu Rathhause hieselbst angesetzt worden und sind zugleich alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an das zu verkaufende Haus zu machen haben, bei Strafe der mit dem Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion, verabladet, solche im Verkaufs=Termin am 21. Februar anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Ratzeburg den 11. Januar 1839.


                                                 Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem
(L. S.) J. Richter.  


Vermischte Anzeigen.

        Der Schönberger Armendistrikt wird hiemit aufgefordert, den vollen Beitrag zur hiesigen Armenkasse für das Jahr 1839 bald möglichst an die resp. Armenvorsteher zu entrichten und zwar: in Schönberg an den Bäckermeister Sievers und den Tischlermeister Ohlsen sen. und auf den Dörfern an die Hauswirthe Wigger in Kl. Bünsdorf, Hans Jochen Lenschow in Sabow, Meyer in Törpt und Hans Meyer in Mahlzow.
    Schönberg den 6. Februar 1839.

Die Armenbehörde.    


        Alle diejenigen, welche an das Grundstück und den übrigen Nachlaß des hieselbst verstorbenen Tischlermeisters Planthaber rechtliche Forderungen zu haben glauben, werden hiedurch aufgefordert, solche innerhalb zwei Monat bei mir anzumelden. - Herrnburg den 23. Januar 1839.

Mett, Krämer.        


        Zu Ostern d. J. bin ich gewilliget einen Lehrling von ordentlichen Eltern in mein Geschäft zu nehmen. Diejenigen Eltern oder Vormünder welche hierauf reflectiren, bitte ich, sich gefälligst baldigst persönlich oder schriftlich an mich zu wenden.
    Rehna den 28. Januar 1839.

A. S. Fröhmel,          
Uhrmacher=Meister.     


        Dem geehrten Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich die Gastwirthschaft in dem Fockschen Hause vor dem Siemzer=Thore für meine Rechnung fortsetze, und ersuche Freunde und Gönner, mich recht oft mit Ihrem Besuche zu beehren. Ich werde alles aufbieten, um Sie durch die prompteste und reellste Bedienung zu befriedigen.
    Schönberg den 6. Februar 1839.

Röper.         


Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 6 Seite 3]

Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 6 Seite 4]

Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]


Ein gutes Gewissen ist ein sanftes Sterbekissen.

        Der alte Klaus, ein frommer Bauersmann, fühlte, daß die Stunde des Todes nahe sey. Sein Hauswesen hatte er längst geordnet und bestimmt, wie es nach seinem Tode mit seiner Hinterlassenschaft gehalten werden sollte; die irdischen Dinge machten ihm also in den letzten Stunden keine Sorge mehr. In das ewige Leben blickte er mit der Ruhe einer frommen, gottergebenen Seele. Da lag er nun auf seinem Sterbebette und ließ seine Kinder um dasselbe zusammen treten - seine Frau war früher ihm vorangegangen - reichte jedem die schon kalte Hand und segnete sie alle mit väterlicher Liebe. Weinend vernahmen sie die Worte des geliebten Vaters und fleheten laut zu Gott, er möge diese bittere Stunde der Trennung noch einmal vorübergehen lassen. Nein, meine Kinder, sprach der Sterbende, meine Stunde ist gekommen und ich fürchte den Tod nicht. Gott ist mir immer ein lieber Vater gewesen. Oft konnte ich die Wege nicht begreifen, die er mich führte, aber ich habe es zuletzt immer erkannt, daß er es wohl mit mir gemacht hat. Vergeßet ihr nie, daß denen, die ihn lieben, alle Dinge zum Besten dienen. Jetzt werde ich bald vor meinem höhern Richter sein; aber ich bebe nicht zurück vor der Stimme, die mich zur Rechenschaft und Vergeltung ruft; denn ich bin um seines Sohnes willen vor ihm begnadigt. Er wollte noch mehr reden, aber der Bote des Friedens führte seine Seele zu Gott. Seine Kinder aber faßten an dem Sterbelager den Vorsatz, Gott zu lieben als Vater, damit sie ihn als Richter nicht zu fürchten hätten.


Auflösung der Charade
in Nr. 3. der diesjährigen Anzeigen:

Zaunkönig.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Februar 1839.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 24 -
ein Schillings=Strumpf - 12 -
ein Sechslings=Semmel - 6 -
ein Dreilings=Semmel - 3 -
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 2 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 14 -
ein Schillings=Brodt - 23 -
ein Sechslings=Brodt - 11 2
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 4 18 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 9 -
ein Schillings=Brodt 1 4 2
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 8 3/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 5. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 160
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 86
              Petersburger 104
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 74
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 56
Erbsen, Brecherbsen 88
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 20 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD