No. 5
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. Februar
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 5 Seite 1]

Vorladungen.

        Zur Richtigstellung des Nachlasses des im December v. J. verstorbenen Hauswirths Thies Hinrich Meier zu Mahlzow, werden auf Antrag der Seinen hinterbliebenen Kindern bestellten Vormünder, alle diejenigen, welche

        1) gleiche oder bevorzugtere Erb=Rechte an diesen Nachlaß zu behaupten, und
        2) aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu machen,
sich berechtiget halten, zur Angabe und Bescheinigung solcher Ansprüche vor das unterzeichnete Gericht hiedurch

auf den 8ten April d. J.

Morgens 10 Uhr peremtorisch geladen, unter dem ein für alle Mal hiermit angedroheten Nachtheil, daß

ad 1) die Meierschen Kinder für die alleinigen Erben ihres Vaters anzunehmen, ihnen das Erbenzeugniß zu ertheilen, die später sich etwa ergebenden Erben aber an die Handlungen und Dispositionen der Ersteren gebunden sein,
ad 2) die latitirenden Gläubiger aber ihrer Ansprüche an diese Erbmasse für immer verlustig erklärt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 18ten Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Auf Antrag der, den wailand Schmiedemeisters Freitag zu Grieben bestellten Vormünder, werden alle diejenigen, die an den Nachlaß dieses Verstorbenen gleiche oder bevorzugtere Erbschaftsrechte zu haben vermeinen, zur Geltendmachung derselben, so wie gesammte Gläubiger des Schmidts Freitag zur Angabe und Bescheinigung ihrer Forderungen auf

den 18ten März d. J.

Morgens 10 Uhr vor das unterzeichnete Gericht hiedurch peremtorisch geladen, bei dem Nachtheile, daß resp. die Curanden der Provocanten, als die alleinigen Erben ihres Vaters anzunehmen, ihnen das Erbschaftszeugniß ertheilt und die später etwa bekannt werdenden Prätendenten an ihre Verfügungen gebunden sein sollen, die latitirenden Gläubiger aber ihrer Ansprüche an diese Erbmasse auf immer werden verlustig erklärt werden.
    Decretum Schönberg den 26. Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Der Schulze Hinrich Meyer zu Sülsdorf (Schlagsdorfer Vogtei) hat angezeigt, daß er über seine dortige Voll= und Schulzen=Stelle ein Hypothekenbuch niederlegen wolle und nach geschehener gehöriger Legitimation wegen seines Eigenthumes, auch abgegebener gesetzlicher Erklärung über die ihm bekannten Real=Rechte und darauf begründeten Forderungen, um öffentliche Vorladung aller derer ge=

[ => Original lesen: 1839 Nr. 5 Seite 2]

beten, die sonstige Anrechte an dies Grundstück zu haben vermeinen, um eine Intabulation derselben in dies Hypothekenbuch begehren zu können. Solchem Antrage zufolge, werden diese Real-Gläubiger des Schulzen Meyer hiedurch peremtorisch auf

den Sechsten (6.) Februar k. J.

Morgens 11 Uhr vor die unterzeichnete Behörde, zur Angabe und sofortigen Bescheinigung ihrer Rechte an das Meyersche Schulzen=Gehöft geladen, bei Vermeidung des ein= für allemahl angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden, mithin unbekannten Gläubiger sowol rücksichtlich des gegenwärtigen als jedes künftigen Inhabers dieses Grundstückes, ihrer Rechte an dasselbe auf immer verlustig erklärt werden sllen.

So wie es indeß wegen der bekannten Landes=Communal= und Parochial=Abgaben, so wie wegen der Leistungen an die hiesige Feuer=Assecuranz=Kasse, des Canons und der übrigen durch die Dorf=Regulirungs=Urkunde bestimmten Obliegenheiten des jedesmaligen Inhabers der Stelle, keiner Meldung bedarf; So werden auch

diejenigen Gläubiger, deren Kapital= und Zins=Forderungen der Extrahent im vorgewesenen Termine namentlich angegeben hat, in soferne sie in diesem, ihnen vor dem Liquidations=Termine, unter dem Siegel der unterzeichneten Behörde vorzulegenden Actenstücke, solche richtig verzeichnet finden werden,
von der Anmeldungspflicht ausgenommen, haben wenigstens, wenn sie sich dennoch melden sollten, keine desfalsige Kosten=Erstattung zu erwarten.
    Decretum Schönberg den 27. Novbr. 1838.

                                                 Hypothekenbehörde des Fürstenthums
(L. S.) Ratzeburg.
                  Karsten.  


Präclusiv=Bescheid.

        Auf das, wegen Anmeldung und Rechtfertigung aller Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des wailand Pächters Diederich Christian Heinrich Sick zu Schlagsdorf heute abgehaltene Liquidations=Protocoll ist, unter Vollstreckung der in den Ladungen vom 27. November v. J. angedroheten Nachtheile, der Präclusiv=Bescheid sofort publicirt worden.
    Schönberg den 28. Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
                 Karsten.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Nach Masgabe heutiger terminlicher Verhandlungen soll die bis Johannis 1844 zu 1000 Mark (Lübeck) N 2/3 jährlicher Pacht verpachtete Rahesche Erbmühle zu Manhagen, bei welcher die Vogtey Manhagen zwangspflichtig ist, mit den dazu gehörigen Gebäuden und Ländereien (34 Scheffel Aussaat Ackerland und etwas Wiesewerk),

am 14. März dieses Jahres

Morgens 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte öffentlich meistbietend verkauft werden; weshalb Kaufliebhaber Sodann ihren Bot und Ueberbot, in Gemäsheit der zu regulirenden Bedingungen, zu Protocoll zu geben und wegen des Zuschlages das Weitere zu gewärtigen haben werden.
    Das Grundstück ist, nach vorheriger Meldung beim Förster Solvie zu Manhagen, jederzeit in Augenschein zu nehmen, bei welchem auch die Bedingungen, zu erfahren sind, aus welchen vorläufig bemerkt wird, daß beim Zuschlag sofort 500 Taler (Mecklenburg). N 2/3 baar zu erlegen seyn werden.
    Decretum Schönberg den 31. Januar 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe des der Ehefrau des hiesigen. Bürgers und Bäckermeisters Wildhagen gehörigen, in der Schrangenstraße unter Nr. 21 belegenen ist erster Termin auf

den 21. Februar,

zweiter Termin auf

den 21. März,

und dritter und letzter Termin auf

den 18. April d. J.

zu Rathhause hieselbst angesetzt worden und sind zugleich alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an das zu verkaufende Haus zu machen haben, bei Strafe der mit dem Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion, verabladet, solche im Verkaufs=Termin am 21. Februar anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
    Ratzeburg den 11. Januar 1839.

                                                 Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
in fidem
(L. S.) J. Richter.  


Vermischte Anzeigen.

        Alle diejenigen, welche an das Grundstück und den übrigen Nachlaß des hieselbst verstorbenen

[ => Original lesen: 1839 Nr. 5 Seite 3]

Tischlermeisters Planthaber rechtliche Forderungen zu haben glauben, werden hiedurch aufgefordert, solche innerhalb zwei Monat bei mir anzumelden. — Herrnburg den 23. Januar 1839.

Mett, Krämer.        


Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1839 Nr. 5 Seite 4]

Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 29. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 160
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 86
              Petersburger 104
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 74
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 56
Erbsen, Brecherbsen 88
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen
Winter=Rapsaat die Tonne 20 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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