No. 4
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. Januar
1839
neunter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1839 Nr. 4 Seite 1]

Vorladungen.

        Der Erbmüller Rahe zu Mannhagen hat unter eventuellem Erbieten zur Abtretung seines Vermögens, um Vorladung seiner Gläubiger, zum Zweck eines gütligen Auskommens angetragen, weshalb denn, nach vorgängiger vorläufiger Sicherstellung der gegenwärtigen Activ=Masse, alle Gläubiger des gedachten Provocanten hiedurch peremtorisch

auf den 15ten März d. J. Morgens 10 Uhr

vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, um ihre Forderungen an den Müller Rahe anzumelden und genügend zu bescheinigen, demnächst aber über den, in diesem Termine ihnen vorzulegenden Vergleichs=Vorschlag sich rein und bestimmt zu erklären und zwar in beider Hinsicht peremtorisch, bei Vermeidung der sofortigen Abweisung mit allen Ansprüchen an die gegenwärtige Vermögens= und eventuelle Concursmasse, so wie des Ausschlusses mit allen Erinnerungen gegen die, von den erscheinenden Gläubigern zu nehmenden Beschlüsse, woran die Abwesenden vielmehr auf immer gebunden zu achten sein sollen.
    Decretum Schönberg den 21. Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Der Weber Hartwig Wellner zu Schlagresdorf hat, Namens Seiner Ehefrau Ann Trin, gebornen Gülstörp, angezeigt, daß der ihrem Vater, wailand Hirten Jochen Gülstörp zu Wendorf, am 5ten Januar 1796 über ein, demselben gehörig gewesenes, nun auf sie vererbtes, bei der Lübecker Stadtkasse zu 2 1/2 Prozent in den Weihnachts=Terminen verzinsbares Kapital von 400 Mark (Mecklenburg) Ct. ertheilte Kassenbrief, im Frühjahre dieses Jahres bei der im Dorfe statt gehabten Feuersbrunst verbrannt Sei und um Mortifizirung dieser Urkunde, neben Ertheilung eines Erbenzeugnisses, gebeten. Hiernach werden nun alle diejenigen, die an die Gühlstörpsche Erbschaft gleiche oder bessere Rechte als die verehelichte Wellner zu haben vermeinen, so wie auch namentlich an den verloren gegangenen Kassenbrief, Ansprüche zu haben glauben, hiemittelst auf

den fünften (5.) Februar k. J.

Morgens 11 Uhr öffentlich und peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht, zur Angabe und Rechtfertigung ihrer Rechte, hiemittelst geladen, bei Verlust derselben und unter der Bedrohung, daß die verehelichte Wellner als alleinige Erbin ihres Vaters zu achten, ihr das Erbenzeugniß ertheilt werden, der gedachte Kassenbrief aber ungültig und der Erbin die Nachsuchung einer neuen Ausfertigung unbenommen sein soll.
    Decretum Schönberg den 5ten Decbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Der Schulze Jochen Hinrich Ollmann zu Schlagresdorf hat für sich und seine dortigen Geschwister Hans Jochen, Trin Liese, verehelichte Jabs, und Trin Elsch, verehelichte

[ => Original lesen: 1839 Nr. 4 Seite 2]

Dierck, angezeigt, daß der ihrer gemeinsamen Mutter Christine Elisabeth Ollmann, gebornen Dehn, am 28. October, 1778 ertheilte Kassenbrief über ein bei der Lübecker Stadtkasse zu 2 1/2 Prozent in den Michaelis=Terminen verzinsbares Kapital von 600 Mark (Lübeck) Ct. im Frühjahre dieses Jahres während der im Dorfe sich ereigneten Feuersbrunst verbrannt Sei und neben Ertheilung eines Erbenzeugnisses, um Mortifizirung dieser Urkunde gebeten. Deshalb werden hiemittelst alle diejenigen öffentlich geladen, die an die Nachlaßmasse der vorlängst verstorbenen Christine Elisabeth Ollmann gleiche oder bessere Erbschaftsrechte als deren gedachte vier Kinder zu haben vermeinen, auch an den bezeichneten Kassenbrief Ansprüche zu haben glauben,

am fünften (5.) Februar k. J.

Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte diese ihre Anrechte anzuzeigen und sofort zu bescheinigen, bei dem ein= für allemal angedroheten Nachtheile, derselben verlustig erklärt zu werden, so daß die vier Geschwister Ollmann als alleinige Erben ihrer Mutter zu achten und das Erbenzeugniß ihnen zu ertheilen, der verloren gegangene Kassenbrief aber, als cassirt auf immer ungültig sein soll und die Provocanten zu berechtigen, eine neue Ausfertigung desselben bei der competenten Behörde nachzusuchen.
     Decretum Schönberg den 5. Decbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Instanz des hiesigen Einwohners Eckmann soll das, vor dem Siemzer=Thore hieselbst belegene Haus des Tagelöhners Johann Ernst Sterley, als Executions=Gegenstand öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu die Termine auf den

18ten   Februar d. J.
  1sten März -
22sten März -

anberahmt worden sind. - Kaufliebhaber haben sich an diesen Tagen, jedesmal Morgens 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte einzufinden und nach Regulirung der Bedingungen im ersten Termine, Both und Ueberboth zu Protocoll zu geben und im letzten Termine den Zuschlag zu gewärtigen.
    Zugleich werden sämmtliche Gläubiger des gedachten Sterley, zur Angabe und Bescheinigung ihrer Forderungen an diesen ihren Schuldner geladen

am 22sten März d. J.

Morgens 10 Uhr sich vor Gericht einzufinden, zugleich aber auch, um sich über das, an diesem Tage zu ermittelnde Höchstgeboth zu erklären und zwar beides, bei Vermeidung des sofort zu verfügenden Ausschlusses mit allen Ansprüchen an die gegenwärtige Sterleysche Vermögensmasse und des zu erlassenden reinen Addictions=Bescheides wegen des zu verkaufenden Gemeinschuldnerischen Hauses, indem diese Vorladung, zur Vermeidung weitläuftigen förmlichen Verfahrens, hiemittelst ausdrücklich für den Fall einer wahrscheinlichen Insolvenz des Schuldners, erlassen wird.
    Decretum Schönberg den 18. Januar 1839.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
(L. S.) thums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


Extract.

        In dem Debitwesen der Erben der wailand Schneider Kösterschen Eheleute, ist nach dem in die Schweriner Intelligenz=Blätter eingerückten Proclama,

1) zum Versuche eines Vergleiches und
2) zur Prioritäts=Deduction,
ein Termin auf

den 18. März 1839

sub praejudiciis pro omni angesetzt.
    Rehna den 12. Januar 1839.

Großherzogliches Stadt=Gericht.    


        Am Donnerstag den 31. dieses Monats sollen im Hause des verstorbenen Tischlermeisters Planthaber zu Herrnburg sämmtliches Tischlergeräthe, einige Betten, mehrere Kessel und Grapen und Sonstiges Küchengeräthe, auch mehrere Frauen=Kleidungsstücke, so wie etwas Flachs und Garn und eine Menge eichene, tannene und Sonstige Bretter gegen haare Bezahlung in N 2/3. z. v. in öffentlicher Auction Morgens 9 Uhr verkauft werden.
    Schönberg den 24. Januar 1839.

Schlebusch.          


        Die auf den 28. d. M. angesetzte Auction in dem Gastwirth Fockschen Hause findet nicht statt.
    Schönberg 1839.

Klockmann, Landreuter.      


Vermischte Anzeigen.

        Alle diejenigen, welche an das Grundstück und den übrigen Nachlaß des hieselbst verstorbenen Tischlermeisters Planthaber rechtliche Forderungen zu haben glauben, werden hiedurch aufgefordert, solche innerhalb zwei Monat bei mir anzumelden. - Herrnburg den 23. Januar 1839.

Mett, Krämer.        


[ => Original lesen: 1839 Nr. 4 Seite 3]

Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1839 Nr. 4 Seite 4]

Gefährliches Abenteuer in den böhmischen Wäldern.

[Erzählung.]

(Die Fortsetzung folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 22. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 168
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 86
              Petersburger 104
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 72
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 56
Erbsen, Brecherbsen 88
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 20 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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