No. 49
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. Dezember
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 49 Seite 1]

Es wird hiedurch wiederholt in Erinnerung gebracht, daß Gastwirthe und Krüger nichtspäter, als bis 11 Uhr Abends, sitzende Gäste, Spiel und Tanz in ihren Wohnungen Dulden sollen, und werden nicht nur die Wirthe und Krüger, sondern auch die Gäste, welche diesen Bestimmungen zuwider handeln, dem Befinden nach, in eine Strafe von 1 bis 5 Rthlr. genommen werden.
            Schönberg den 4. December 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Daß zu Rottensdorf, Stove und auf dem hiesigen Bauhofe unter dem Rindvieh die Maulfäule ausgebrochen ist, wird hiedurch bekannt gemacht.
            Schönberg den 3ten December 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Der Schulze Jochen Hinrich Ollmann zu Schlagresdorf hat für sich und seine dortigen Geschwister Hans Jochen, Trin Liese, verehelichte Jabs, und Trin Elsch, verehelichte Dierck, angezeigt, daß der ihrer gemeinsamen Mutter Christine Elisabeth Ollmann, gebornen Dehn, am 28. October, 1778 ertheilte Kassenbrief über ein bei der Lübecker Stadtkasse zu 2 1/2 Prozent in den Michaelis=Terminen verzinsbares Kapital von 600 Mark (Lübeck) Ct. im Frühjahre dieses Jahres während der im Dorfe sich ereigneten Feuersbrunst verbrannt Sei und neben Ertheilung eines Erbenzeugnisses, um Mortifizirung dieser Urkunde gebeten. Deshalb werden

[ => Original lesen: 1838 Nr. 49 Seite 2]

hiemittelst alle diejenigen öffentlich geladen, die an die Nachlaßmasse der vorlängst verstorbenen Christine Elisabeth Ollmann gleiche oder bessere Erbschaftsrechte als deren gedachte vier Kinder zu haben vermeinen, auch an den bezeichneten Kassenbrief Ansprüche zu haben glauben,

am fünften (5.) Februar k. J.
Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte diese ihre Anrechte anzuzeigen und sofort zu bescheinigen, bei dem ein= für allemal angedroheten Nachtheile, derselben verlustig erklärt zu werden, so daß die vier Geschwister Ollmann als alleinige Erben ihrer Mutter zu achten und das Erbenzeugniß ihnen zu ertheilen, der verloren gegangene Kassenbrief aber, als cassirt auf immer ungültig sein soll und die Provocanten zu berechtigen, eine neue Ausfertigung desselben bei der competenten Behörde nachzusuchen.
     Decretum Schönberg den 5. Decbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtei des Fürsten=
thums Ratzeburg.
(L. S.) Karsten.   Reinhold.  


        Der Weber Hartwig Wellner zu Schlagresdorf hat, Namens Seiner Ehefrau Ann Trin, gebornen Gülstörp, angezeigt, daß der ihrem Vater, wailand Hirten Jochen Gülstorp zu Wendorf, am 5ten Januar 1796 über ein, demselben gehörig gewesenes, nun auf sie vererbtes, bei der Lübecker Stadtkasse zu 2 1/2 Prozent in den Weihnachts=Terminen verzinsbares Kapital von 400 Mark (Mecklenburg) Ct. ertheilte Kassenbrief, im Frühjahre dieses Jahres bei der im Dorfe statt gehabten Feuersbrunst verbrannt sei und um Mortifizirung dieser Urkunde, neben Ertheilung eines Erbenzeugnisses, gebeten. Hiernach werden nun alle diejenigen, die an die Gühlstörpsche Erbengemeinschaft gleiche oder bessere Rechte als die verehelichte Wellner zu haben vermeinen, so wie auch namentlich an den verloren gegangenen Kassenbrief, Ansprüche zu haben glauben, hiemittelst auf

den fünften (5.) Februar k. J.
Morgens 11 Uhr öffentlich und peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht, zur Angabe und Rechtfertigung ihrer Rechte, hiemittelst geladen, bei Verlust derselben und unter der Bedrohung, daß die verehelichte Wellner als alleinige Erbin ihres Vaters zu achten, ihr das Erbenzeugniß ertheilt werden, der gedachte Kassenbrief aber ungültig und der Erbin die Nachsuchung einer neuen Ausfertigung unbenommen sein soll.
    Decretum Schönberg den 5ten Decbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Zur Ermittelung aller bis jetzt an die, mit allerhöchster Bestätigung zu Kirch=Mummendorf eingerichteten 10 Erbpachtgehöfte und Büdnereien mit Zubehör, etwa existent gewordenen dinglichen Rechte, sind von uns, als der competenten Hypotheken=Behörde, in Folge allerhöchsten Publicats d. d. Schwerin den 10ten Octbr. 1838 und die für die Landesklöster unterm 20sten Februar 1837 allerhöchst publicirten Hypotheken=Ordnung, öffentliche Collectiv=Proclamata, welche alle vorbemerkten 10 Grundstücke ergreifen, dahin zu erlassen, daß nach erkanntem, alle Restitutionen ausschließenden Präclusiv=Abschiede, alle dinglichen Rechte an die gedachten Grundstücke, gegen die jetzigen und künftigen Besitzer dieser Erbpachtstücke für erloschen erklärt werden sollen, in soferne sie nicht auf dies Proclama angemeldet worden, und demnächst in die über die obgedachten Erbpachtstücke zu errichtenden Hypothekenbücher eingetragen sind.
      Demnach fordern wir nunmehr mittelst dieser alle Restitution ausschließenden Ladungen - mit alleiniger Ausnahme der im §. 3. der obgedachten allerhöchst bestätigten Hypotheken=Ordnung d. 20. Februar v. J. namentlich aufgeführten Anspruchs=Berechtigten an diese Erbpachtstücke mit ihren nicht über die Verfallzeit hinausgehenden Ansprüchen, - alle und jede hiedurch peremtorisch auf, welche an die gedachten 10 Erbpachtgehöfte respec. und Büdnereien und zwar;

1. an den Hauswirth Baumann,
2. an den Hauswirth Friedrich Hümpel,
3. an den Hauswirth Friedrich Kletzien,
4. an den Müller Müller,
5. an den Schmidt Brockmann,
6. an den Schneider Wunder,
7. an den Büdner Schörbaum,
8. an den Büdner Dreckvoß.
9. an den Büdner Kock,
10. an den Tischler Fasel,
Forderungen mit dinglichen Rechten an die denselben gehörigen Erbpachtstücke, an die dazu gehörigen Gebäude, Aecker, Wiesen, Weiden, Triften, Moore und Holzungen, nichts von solchen Besitzungen ausgenommen, haben oder zu haben vermeinen, und solche in die über jedes einzelne Gehöft besonders zu errichtenden Hypothekenbücher eintragen lassen wollen, spätestens in dem dieserhalb vor uns auf
den 9ten Januar 1839,
Morgens 10 Uhr anberahmten Termine hier diese ihre Forderungen unter dem Nachtheil,
daß der sich nicht Meldenden Real=Rechte an diese Erbpachtstücke mit Zubehör gegen die jetzigen sowohl als die künftigen Besitzer derselben für erloschen werden erklärt werden,

[ => Original lesen: 1838 Nr. 49 Seite 3]

gehörig anzumelden und durch Production der Originalien zu bescheinigen.
    Grevismühlen im Patrimonial=Gericht Kirch=Mummendorf am 24sten Octbr. 1838


Verkaufs=Anzeigen.

        Zum Verkaufe des Wohnhauses der wailand Schneiderwittwe Koester und zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechtes, ist ein Termin auf

den 20. Decbr. 1838,
nicht minder ein anderer Termin zur Liquidation und Justification aller Ansprüche an die Koestersche Nachlaßmasse auf
den 22. Decbr. 1838
ree. sub poena praeclusionis pro omni, angesetzt.
    Rehna den 5. October 1838.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


        Das an dem Gadebuscher Wege hieselbst sub No. 35 des Häuser=Catasters belegene Wohnhaus c. p. des Arbeitsmanns Martens hieselbst soll am

26sten Januar 1839
gerichtswegen öffentlich meistbietend verkauft werden. Auch ist ein anderer Termin auf den
28sten Januar k. J.
zur Anmeldung und Bescheinigung aller Real=Ansprüche, sub poena praeclusionis pro omni angesetzt.
    Rhena den 5ten November 1838.

Großherzogliches Stadt =Gericht.      


        In den Thurower Forsten stehen einige Nutz=Eichen= und Buchen=Bäume, vorzüglich brauchbar für Rademacher, Böttcher etc. bzw. usw.. zum Verkauf. Kaufliebhaber können sich am 10. December d. J., früh Morgens 9 Uhr, auf dem Hofe zu Gr. Thurow einfinden.

E. Ph. Berckemeyer.        


          Am 27. December, als am Tage nach Weinacht, sollen im Kruge zu Carlow recht viele noch sehr gute Frauen=Kleidungsstücke, gutes Bettzeug, ein ganz neuer eichener Koffer und etwas Silberzeug meistbietend gegen baare Bezahlung m N2/3. zu voll verkauft werden.
          Die Auction wird gegen 10 Uhr Morgens ihren Anfang nehmen; zu welchem Ende ich Kaufliebhaber ersuche, sich zahlreich einzufinden.
      Carlow den 28. Novbr. 1838.

Labann, Landreuter.          


   Warum betrübst du dich, mein Herz,
Bekümmerst dich und trägest Schmerz
Nur um das zeitlich Gut?
Vertrau' du deinem Herren Gott,
Der alle Ding' erschaffen hat.
Das kindlich kräftige Lied von Hans Sachs (S. No. 717 des Ratzeburg. Gesangbuchs,) welches diesen Anfang hat, ist in Zeiten der Noth und Trübsal ein Trostlied schon für Tausende von bekümmerten Seelen gewesen. Wie manche arme Mutter, welche in theurer Zeit nicht wußte, wo sie am andern Morgen Brot hernehmen sollte für ihre hungernden Kinder, hat nach halbdurchwachter Nacht endlich ihre Sorgen mit jenem Liede eingesungen, daß die rothgeweinten Augen sich schlossen zum erquickenden Schlafe. Gesungen haben dies Lied die armen Wanderer im Fremdlingslande, wenn sie nicht wußten, wo heute Abend ihr ermatteter Leib seine Ruhestätte und Erquickung finden werde; in Zeiten der Todesnoth und des Krieges hat man öfters mit dem Todtenglöcklein zugleich die Tone dieses Liedes in den Kirchen und Häusern gehört. Ja wenn dasselbe der fromme Herzog Johann Wilhelm zu Sachsen ein Engelslied nannte, weil es ihm kurz vor seinem Tode im Traume vorkam, als sängen es die Engel, so hatte er wohl recht; denn man empfindet in diesem einfältigen Liede, wenn man es andächtig singt, Kräfte der Engel, welche emporsteigen zu Gottes Thron und mit kindlich unwiderstehlicher Gewalt Gottes Vaterherz bewegen.
          Ein armer Wanderer im fremden Lande, welcher oft nicht wußte, wo er heute ruhen und morgen sich sättigen werde, war in seinen jüngern Jahren Jacob Walter, Hofprediger Churfürst Johann Georgs I. Wenige Menschen haben aber auch in ihrem Leben so sehr die Wahrheit und Erfüllung der Gebetworte des 10. Verses unsers Liedes erfahren:

   Ach Gott, du bist noch heut so reich,
Als du bist gewesen ewiglich,
Mein Vertrauen steht ganz zu dir:
Mach mich an meiner Seele reich,
So hab' ich gnug hier und ewiglich.

          Jacob Walter war am 5. December 1602 geboren. Er war ein Kind wenig bemittelter Eltern: Sein Vater war Bäckermeister zu Neukirch, einem kleinen Städtlein im Voigtlande. Da der Knabe große Fähigkeit und Neigung zum Predigtamte zeigte, schafften seine Eltern Rath, daß er zu Schlackenwalde in Böhmen die lateinische Schule besuchen konnte. Darauf genoß er zwei Jahre lang in Nürnberg den Schulunterricht und ein Jahr auf dem damals sehr berühmten Gymnasium in

[ => Original lesen: 1838 Nr. 49 Seite 4]

Schleusingen. Als er aber nun im Jahr 1623 die Universität Wittenberg beziehen sollte, da war er so arm, daß er nicht mehr als einen Groschen von der Reise übrig hatte, als er zum Thor der berühmten Universitätsstadt hineinwanderte. Er hat später oft gesagt: "Wo nun da (in diesem Groschen) die Mittel gesteckt haben, zur Erlangung der Magister=, Licentiaten= und Doctorwürde, und zur Anschaffung der vielen schönen Bücher, so mir Gott bescheret hat, das weiß ich nicht: Gott hat es gethan, dessen sich arme Gesellen, die Ihm vertrauen, getrösten können." Und siehe, der ewig reiche Gott hat diesen armen Studenten während seiner Universitätsjahre nicht bloß ernährt und mit allem zur Leibesnahrung und Nothdurft Gehörigen wohl versorgt, sondern auch auf sein fleißiges Studiren einen solchen Segen gelegt, daß man ihm nach wenig Jahren eine Professur der Theologie übertragen konnte.

(Die Fortsetzung folgt.)


Tageslängen in verschiedenen Weltgegenden.

        Zu Berlin und London dauert der längste Tag 16 1/2 Stunden, und der kürzeste 71/2 Stunden; zu Stockholm und Upsala 18 1/2 und 5 1/2; zu Hamburg, Danzig und Stettin 17 und 7; zu St. Petersburg und Tobolsk 19 und 5; zu Torneo 21 1/2 und 2 1/2; zu Wardonhous in Norwegen dauert der Tag vom 21. Mai bis 22. Juli ohne Unterbrechung, auf Spitzbergen währt der längste Tag 3 1/2 Monat.


Dem Menschenfreunde,

welcher bei der Rettung eines - Jünglings sein Leben so bereitwillig einsetzte, nachstehende Zeilen aus: Bürgers Gedichte, gewidmet:

"Hoch klingt das Lied vom braven Mann,
Wie Orgelton und Glockenklang,
Wer solches Muths sich rühmen kann,
Den lohnt nicht Gold, den lohnt Gesang.
Gottlob! daß ich singen und preisen kann,
Zu singen und preisen den braven Mann."


Zweisylbige Charade.

Willst Du mein wahrer Freund stets bleiben,
So laß die Erste ja in Ruh',
Sonst könnt'st Du mich zur Zweiten treiben,
So ungern ich es sonsten thu'.
Doch sehr leicht kann es auch geschehen,
Daß Du das Ganze gar begehrst,
Und ewig mußt Du dann vergehen,
Wenn Du nicht hier um Gnade fleh'st.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat December 1838.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf - 28 -
ein Schillings=Strumpf - 14 -
ein Sechslings=Semmel - 7 -
ein Dreilings=Semmel - 3 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 10 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 21 -
ein Schillings=Brodt - 26 2
ein Sechslings=Brodt - 13 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 8 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 20 -
ein Schillings=Brodt 1 10 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 71/2 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 4. December.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 148
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 56
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 78
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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