No. 48
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 30. November
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 48 Seite 1]

Die bereits unterm 11ten October d. J. für den District Schönberg verkündigte Armensteuer ist mit der Hälfte der gewöhnlichen Beiträge zur hiesigen Armenkasse an die respven Armenvorsteher binnen 8 Tagen zu entrichten, widrigen Falls dieselbe von den Säumigen executivisch beigetrieben werden wird.
            Schönberg den 28sten November 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Daß an folgenden Ortschaften des hiesigen Fürstenthums, nämlich zu Palingen, Demern, Schaddingsdorf, Rabensdorf und Boitin=Resdorf, unter dem Rindvieh die Maulfäule herrscht wird hierdurch bekannt gemacht.
            Schönberg den 26sten November 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


Vorladungen.

        Der Schulze Hinrich Meyer zu Sülsdorf (Schlagsdorfer Vogtei) hat angezeigt, daß er über seine dortige Voll= und Schulzen=Stelle ein Hypothekenbuch niederlegen wolle und nach geschehener gehöriger Legitimation wegen seines Eigenthumes, auch abgegebener gesetzlicher Erklärung über die ihm bekannten Real=Rechte und darauf begründeten Forderungen, um öffentliche Vorladung aller derer gebeten, die sonstige Anrechte an dies Grundstück zu haben vermeinen, um eine Intabulation derselben in dies Hypothekenbuch begehren zu können. Solchem Antrage zufolge, werden diese Real-Gläubiger des Schulzen Meyer hiedurch peremtorisch auf

den Sechsten (6.) Februar k. J.
Morgens 11 Uhr vor die unterzeichnete Behörde, zur Angabe und sofortigen Bescheinigung ihrer

[ => Original lesen: 1838 Nr. 48 Seite 2]

Rechte an das Meyersche Schulzen=Gehöft geladen, bei Vermeidung des ein= für allemahl angedroheten Nachtheils, daß die Ausbleibenden, mithin unbekannten Gläubiger sowol rücksichtlich des gegenwärtigen als jedes künftigen Inhabers dieses Grundstückes, ihrer Rechte an dasselbe auf immer verlustig erklärt werden sollen.

So wie es indeß wegen der bekannten Landes=Communal= und Parochial=Abgaben, so wie wegen der Leistungen an die hiesige Feuer=Assecuranz=Kasse, des Canons und der übrigen durch die Dorf=Regulirungs=Urkunde bestimmten Obliegenheiten des jedesmaligen Inhabers der Stelle, keiner Meldung bedarf; so werden auch

diejenigen Gläubiger, deren Kapital= und Zins=Forderungen der Extrahent im vorgewesenen Termine namentlich angegeben hat, in soferne sie in diesem, ihnen vor dem Liquidations=Termine, unter dem Siegel der unterzeichneten Behörde vorzulegenden Actenstücke, solche richtig verzeichnet finden werden,
von der Anmeldungspflicht ausgenommen, haben wenigstens, wenn sie sich dennoch melden sollten, keine desfalsige Kosten=Erstattung zu erwarten.
    Decretum Schönberg den 27. Novbr. 1838.

                                                 Hypothekenbehörde des Fürstenthums
(L. S.) Ratzeburg.
                  Karsten.  


        Bei ihrer heutigen persönlichen Vernehmung haben die Söhne des wailand Pächters Dieterich Christian Heinrich Sick zu Schlagsdorf angezeigt, wie sie die Erbschaft ihres verstorbenen Vaters, in Gemäsheit des Testaments desselben, rein und ohne Vorbehalt angetreten und zur Sicherheit gegen alle Ansprüche, um Erlassung eines behufigen Erbschafts=Proclams nachgesucht.
        Diesem Antrage gemäß, werden alle diejenigen, die mit den instituirten neun Kindern und Kindeskindern des Defuncti gleiche oder bessere Erbrechte an dessen Nachlaß zu haben vermeinen, so wie jegliche aus irgend einem Grunde zu einer Forderung an den Erblasser und dessen Vermögen berechtigte Gläubiger, hiemittelst öffentlich peremtorisch geladen, solche Rechte und Forderungen vor dem unterzeichneten Gerichte

am 28sten Januar künftigen Jahres
Morgens 11 Uhr anzugeben und zu bescheinigen, bei Vermeidung der ein= für allemal angedroheten Nachtheile, daß die Extrahenten als die alleinigen Erben des verstorbenen Pächters Sick angesehen und ihnen die Befugniß, über den Nachlaß desselben ausschließlich zu verfügen, eingeräumt, spätere bekannt werdende Mit=Erben aber an ihre Beschlüsse gebunden zu achten, so wie unbekannt bleibende Gläubiger aller Anrechte an die Sicksche Erbmasse auf immer verlustig erklärt werden sollen.
    Decretum Schönberg den 27. November 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


        Die Vormünder der beiden Kinder wailand Hauswirths Matthias Dunkelguth zu Rupensdorf haben zur Richtigstellung der Verlassenschaft desselben, gewöhnliche Erbschafts=Proclamata erbeten; weshalb denn hiemittelst alle diejenigen, die aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an diesen Nachlaß als Erben oder Gläubiger zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben auf

den 28sten Januar künftigen Jahres

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht öffentlich peremtorisch vorgeladen werden, bei Vermeidung des ein= für allemal angedroheten Nachtheils, daß die beiden Dunkelguthschen Kinder als die alleinigen Erben ihres Vaters angenommen und ihnen der Nachlaß desselben zur Disposition überlassen werden solle, so daß alle später bekannt werdende gleichberechtigte Erbschaftsprätendenten an ihren Verfügungen gebunden zu achten, die latitirenden Gläubiger aber ihrer vermeinten Forderungen auf immer verlustig sein sollen, so daß bei der vorseienden Erbschafts=Regulirung darauf nicht Rücksicht zu nehmen.
  Decretum Schönberg den 27. Novbr. 1838.

                                                 Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
(L. S.) stenthums Ratzeburg.
Karsten.   Reinhold.  


          In Concurs=Sachen der Gläubiger des wailand Altentheilers Hans Hinrich Brüggemann zu Mannhagen, wird denjenigen Creditoren, welche procuratorem in loco bis jetzt noch nicht bestellt haben, hiermit aufgegeben: solchen binnen 4 Wochen a dato, eo sub praejudicio pro omni comminato: daß sie als, die Handlungen und Beschlüsse der durch ordnungsmäßig legitimirte procuratores in loco vertretenen Gläubiger ihrerseits genehmigend angesehen werden sollen, zu den Acten zu legitimiren.
    Decretum Schönberg den 22. Novbr. 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                        Reinhold.


       Ueber die, den Hamannschen Eheleuten zu Rieps zuständige, daselbst belegene untheilbare Büdnerei c. p. ist, nachdem den gesetzlichen Erforder=

[ => Original lesen: 1838 Nr. 48 Seite 3]

nissen genügt, ein Hypothekenbuch eröffnet worden.
Decretum Schönberg den 22. Novbr. 1838.

Hypotheken=Behörde des Fürsten=      
thums Ratzeburg      
Reinhold.            


Verkaufs=Anzeigen.

        In den Thurower Forsten stehen einige Nutz=Eichen= und Buchen=Bäume, vorzüglich brauchbar für Rademacher, Böttcher etc. bzw. usw.. zum Verkauf. Kaufliebhaber können sich am 10. December d. J., früh Morgens 9 Uhr, auf dem Hofe zu Gr. Thurow einfinden.

E. Ph. Berckemeyer.        


Vermischte Anzeigen.

            Mit einer Auswahl der vorzüglichsten Jugendsschriften und Bilderbücher empfiehlt sich

Bade.        


Wie seit einigen Jahren von mir geschehen ist, so theile ich auch dießmahl die hier folgende Mortalitäts=Liste mit. Sie hat nicht vollständig zusammen gestellt werden können und gewährt keine allgemeine Uebersicht. Nur so viel erhellet, daß auch in diesem Jahre eine bedeutende Ueberzahl der Gebornen über die Verstorbenen geblieben ist. Krankheiten und Unglücksfälle sind von uns gnädig abgewandt worden und wir haben auf's Neue Veranlassung, des vielen Guten uns dankbar zu freuen, wie denn freilich auch eine Anforderung - der ewigen Vatergüte uns mehr und mehr würdig zu bezeigen.

Schönberg den 28. Novbr. 1838. Karsten.
In dem Jahre vom 30. Septbr. 1837-38 sind im Fürstenthume Ratzeburg
   geboren gestorben    copulirt.   
  in den Gemeinden Kinder. darunter uneheliche. Personen. confirmirt. Paar. Communicanten.
  1) Camin (Dodow) 5 1 5 9 1 138
  2) Carlow 61 4 31 50 15 1821
  3) Demern 28 6 13 22 11 437
  4) Dom=Kirche 15 3 11 17 4 268
  5) Herrnburg 62 4 42 37 15 1821
  6) Lübsee (5 hiesige Ortschaft.) 11 2 3 13 8 720
  7) Mustin (Lankow) - - - - - -
  8) Nusse (Vogtei Mannhagen) 30 4 13 17 4 549
  9) Rehna (Falkenhagen) 3 - 1 - 3 -
10) Selmsdorf 64 8 38 34 16 1450
11) Schlagsdorf 75 8 49 58 14 1272
12) Schönberg 153 13 94 1115 40 2218
13) Sterley (Horst) - - - - - -
14) Ziethen 32 3 28 20 10 362

   539 56 328 388 145 10393


Die Rettung.
Der kalte Nord war kaum erschienen
Frosthauchend über's öde Feld,
Und hatte mit den Schneelawinen
Die niedern Thäler kaum umstellt,

  Da schwebte in des Mittags Stunde
Auf eines Landsees Spiegelbahn,
Ein Jüngling in der Läng' und Runde
Herum, mit Schlittschuhn angetan.

  So wie er nie in seinem Leben
Erbangete vor der Gefahr,
Und bei der Jugend kühnem Streben
Von Allen nie der letzte war,

  So wagt er auf dem zarten Eise
Allein den ersten kühnen Lauf,
Und tummelte auf wilde Weise
Mit kühnen Künsten ab und auf.

  Schon hatte sich das Glas der Stunde
Bei seiner Lust einmal geleert,
[ => Original lesen: 1838 Nr. 48 Seite 4]
Und des Krystalles zarte Runde
Sah stets noch seinen Muth bewährt;

Da hört er, daß mit Trauersängen
Die schwarze Schaar zum Kirchhof geht,
Und von den dumpfen Grabesklängen
fühlt wundersam er sich durchweht.

  Wie buntgestaltet schwebt das Leben,
So denkt er, von der Wieg zum Grab,
Wenn Freudenblüthen hier noch weben,
Sinkt dort ein Todtenkranz herab.

  Und dieses Lebens dunkle Schaale
Wie trügrisch reicht sie oft den Trank,
Ach, mit der Freude frohem Mahle
Vermählt sich oft der Trauersang!

  Und, spricht er weiter zu sich leise,
Wo Gott auf deine Wege tritt,
Sagt das nicht jene fromme Weise,
Da wage keinen weitern Schritt?

  So steht versenkt in tiefes Sinnen
Der Jüngling still und denkt ans Grab,
Und ungekannte Thränen rinnen
Verstohlen von der Wang herab.

  Schon will er seinem Gott zu Ehren,
Der durch des Herzens Hülle bricht,
Zurück vom Eisesspiegel kehren,
Da Gott so ernst im Innern spricht.

  Da schweigt das Lied vom Grabesgange,
Es flieht des Herzens Sonnenblick;
Hohnlächelnd seinem innern Drange,
Kehrt in sein Herz der Wahn zurück.

  Mit neubelebetem Verlangen
Zieht er die Kühnheit an sein Herz,
Und gleitet ohne zu erbangen
Durch die Gefahr in kühnem Scherz.

  Fast schämt er sich in seinem Innern
Der Thränen frommer Glaubensgluth;
Das heil'ge innre Gotterinnern
Verachtet grauser Übermuth.

  Da, gleich als wenn's um Rache riefe
Her von des schwarzen Orkus Grund,
Kracht's weithin durch die tiefste Tiefe,
Das Wasser öffnet seinen Schlund.

  Der Jüngling sinkt, doch ohn' Erblassen
Schwimmt er zum festen Eise hin,
Doch kaum gefaßt muß er es lassen,
Er sieht den Bruch sich weiter ziehn.

  Und nochmals strebt, ein wackrer Schwimmer,
Er fort mit kühner Zuversicht,
Doch er erreicht das Eisfeld nimmer,
Das Eis aufs Neue weiter bricht.

  Nun erst gewahrt er mit Entsetzen
Die Folgen seiner Tollkühnheit;
Und Thränen seine Wangen netzen,
Da er vergebens Hülfe schreit.

  Bald fühlt er, daß die Kräfte schwinden,
Sieht jammernd, wie der Tod ihm winkt,
Denn ach! wie soll er Hülfe finden,
Da er so fern von Menschen ringt!

  Gott, Vater hilf! spricht er mit Beben,
Verlaß mich nicht in dieser Noth,
Erhalte dieses junge Leben,
Geweiht bleibt dir es bis zum Tod!

  Du liebst ja, Vater, deine Kinder,
Verzeih der Reue ihren Wahn!
Doch wie du willst, nimm denn mich Sünder
Zu Tod und Leben gnädig an.

  So betet er. Sein grauses Wehe
Zuckt durch des Wassers Spiegelbahn;
Er sinket und kömmt in die Höhe,
Sein Ende scheint mit Macht zu nahn.

  Schon glaubt er von den sichern Armen
Des kalten Todes sich gefaßt;
Da sieh! Gott hat mit ihm Erbarmen,
Ein Menschenfreund naht ihm mit Hast.

  O, Wonne, die ihn da durchwehet!
Den Engel sieht sein trunkner Blick!
Vom Sündentod gerettet gehet
Zu frömmern Leben er zurück.
L. Koch.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 27. November.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 140
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 78
              Petersburger 96
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 56
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 52
Erbsen, Brecherbsen 78
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 17 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 131/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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