No. 26
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 29. Juni
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 26 Seite 1]

Neuere Ereignisse haben die wiederholte Erinnerung an die, schon vor längerer Zeit erlassene Verordnung, wegen gehöriger Aufsicht auf die, in den Straßen haltenden Fuhrwerke, nothwendig gemacht, die so lautet:

Es ist vielfältig wahrgenommen worden, daß durch das sorglose Benehmen der Fuhrleute, die sich von ihren Pferden entfernen, und sie auf den Straßen unbeachtet stehen lassen, großes Unheil entstanden ist; daher denn, zur Abwendung jeder Gefahr, Obrigkeitswegen hiedurch alles Ernstes den Fuhrleuten, einheimischen und fremden, zur Pflicht gemacht wird:
jedesmal, wenn sie mit Pferden und Wagen in den Straßen der Stadt Schönberg halten, sich nicht eher von ihren Fuhrwerken zu entfernen, bevor sie nicht die Hinterpferde mit einem Strange abgesträngt und die Vorderwacht abgeworfen haben.
Wer es an dieser nöthigen Vorsicht ermangeln läßt, der ist sofort in eine Geld= oder Leibesstrafe verfallen, die im Wiederholungsfalle und sonst den Umständen nach, geschärft werden wird.
                    Schönberg den 24sten July 1822.
und allen Betheiligten zur unverbrüchlichen Nachachtung hiemittelst in Erinnerung gebracht wird, um Schaden und Nachtheil zu verhüten.
                    Schönberg den 27sten Juny 1838.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                          A.  v.  Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.
                


[ => Original lesen: 1838 Nr. 26 Seite 2]

Vorladungen.

        Das Großherzogliche Domainen=Amt hieselbst hat, in Veranlassung des, nach dem Ableben des Schulzen und Vollhüfners Hans Jochen Meyer zu Sülsdorf (Vogtey Schlagsdorf) statt gehabten Heimfalls dieser Vollstelle, auf öffentliche gerichtliche Proclamation derselben angetragen, wonach alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anrechte an diese Stelle zu haben vermeinen und die Befriedigung ihrer Ansprüche vom hohen Großherzoglichen Cammer= und Forst =Collegio in Neustrelitz gewärtigen zu können vermeinen, zur speciellen Angabe und Bescheinigung dieser ihrer Rechte und Forderungen hiemittelst

auf den 23sten Julius dieses Jahres

Morgens 11 Uhr peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, bey Vermeidung des, durch den sofort zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid zu vollstreckenden Nachtheils der Erlöschung ihrer Rechte an dies Grundstück und des Verlustes irgend eines Anspruches an das gedachte hohe Collegium wegen dieser heimgefallenen Stelle.
    Decretum Schönberg, den 12. May 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Nachdem am heutigen Tage der Concurs der Gläubiger über die bisher nur bedingt angetretene Verlassenschaft des weiland Gastwirths und Erbpächters Joachim Heinrich Adolph Hinrichsen zu Groß Sarau zu Recht erkannt ist, so wird zum öffentlich meistbietenden Verkaufe der dazu gehörigen, in Groß Sarau belegenen Erbpachtstelle mit Kruggerechtigkeit, erster Termin auf

Montag den 2. Juli d. J.

Zweiter Termin auf

Dienstag den 31. Juli d. J.

dritter Termin auf

Dienstag den 28. August d. J.

angesetzt und haben Kaufliebhaber sich zu den beiden ersten Terminen in des Unterzeichneten Wohnung zu Ratzeburg, zu dem dritten Termine aber, in welchem jedenfalls der Zuschlag erfolgen wird, auf der zu verkaufenden Erbpachtstelle zu Groß Sarau, Morgens 11 Uhr, einzufinden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 30. Mai 1838.

W. G. C. Sponagel.          


Bekanntmachung.

        In Gemäßheit der am 12. Septbr. 1837 erlassenen Obrigkeitlichen Bekanntmachung, die hiesigen Pferdemärkte betreffend, werden in diesem Jahre

der erste hiesige Pferdemarkt am 7., 8. und 9. März,
der zweite am 4., 5., 6. Julius,
der dritte am 22., 23. u. 24. August
auf dem dazu eingerichteten Patze neben dem äußeren Holstenthore abgehalten werden.

    Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
    Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck den 9. Januar 1838.

in fidem
  J. H. Behn Dr.
  Act. Gew.   


Vermischte Anzeigen.

          Allen meinen geehrten, theuren Mitbürgern, welche mir in den 12 Jahren meiner Amtsführung ein so ehrenvolles, mich hoch erfreuendes Vertrauen schenkten und mir in all der Freude, die mir ward und bei all dem Weh, das mich drückte, so viele Beweise der Theilnahme und Liebe schenkten, sage ich meinen herzlichsten Dank auf diesem Wege, da es mir bei dem neuen Schmerz, der mich traf, nicht möglich ist, Ihnen persönlich mein Lebewohl sagen zu können. Ich bitte Sie herzlichst mich nicht vergessen zu wollen, ich werde Schönberg nie vergessen. - Schönberg den 27. Juni 1838.

G. M. C. Masch.      


          Hiedurch erlauben wir uns die Anzeige, daß unser diesjähriges Königssschießen, am 23sten July statt finden wird, wobey wir zugleich bemerken, daß der seit Jahren ausgesprochene Wunsch: den Ball auf den zweiten Abend zu verlegen, jetzt einstimmig beschlossen ist.
          Freunde des geselligen Vergnügens, vorzüglich aber unsere Mitbürger, die bis jetzt nicht Theil am Feste nahmen, laden wir hiermit freundlichst dazu ein, mit der Versicherung, daß sämmtliche Schützenmitglieder alles aufbieten werden, denselben die Theilnahme daran so angenehm, als möglich zu machen.
          Auch sind zu dem, am zweiten Tage gewöhnlichen Gewinst=Schießen 80 Loose zu dem Preise von 12 Schilling (Mecklenburg) bey den Vorstehern zu haben, und wird wenn solche vergriffen sind, der gewöhnliche Einsatz von 16 Schilling (Mecklenburg) für drey Schüsse, wieder eintreten.

Aelteste und Vorsteher                
der Schützenzunft zu Schönberg.      


[ => Original lesen: 1838 Nr. 26 Seite 3]

          Um aufzuräumen, verkaufe ich die langen gehaarten Sensen, die früher 3 Mark (Meckl.) kosteten, zu 2 Mark (Meckl.), und die kurzen, die früher 2 Mark (Meckl.) kosteten zu 1 Taler (Mecklenburg) 8. Schilling (Mecklenburg). - Schönberg 1838.

J. J. Spehr.                


Einladung zur Subscription
auf
F. v. Schiller's sämmtliche Werke.
Neueste Ausgabe in 12 Bänden mit Titelkupfer.
Preis 3 1/3 Taler (Mecklenburg).

          Auf diese eben so schöne als billige auf Belinpapier gedruckte Ausgabe übernehme ich Bestellungen, und sind die bis jetzt erschienenen 3 Bände zu jeder Zeit bei mir in Augenschein zu nehmen.
    Schönberg den 28. Juni 1838.

Bade, Buchbinder.          


           Bei günstiger Witterung ist am Sonntag Nachmittag und am Abend Harmonie=Musik, in meinem Garten für meine geehrten Freunde und Gönner. - Schönberg 1838.

A. Kniep.          


Die Fremde, in Bezug auf die Ausbildung eines Handwerkers.

          Die Welt ist die große Schule, worin wir hören, sehen und lernen. Obgleich wir nun in der Welt leben, so kommen uns doch aus ihrem reichen Schatze die Lehren und Weisungen nicht ganz von selbst zugeflogen, vielmehr verhalten wir uns zu der Welt wie die Jugend zu ihrer Schule, Verabsäumt das Kind den Schulunterricht, oder sitzt es während desselben in der Classe da ohne alle Aufmerksamkeit, steht und hört und achtet es nicht auf das, was gelehrt, erklärt und gezeigt wird, so kann es natürlich nichts lernen. So auch mit uns. Wollen wir in der Welt Augen und Ohren nicht öffnen und uns nicht ernstlich mit Fleiß und Lust bestreben, unser Wissen zu vermehren und Kenntniße einzusammeln, so bleiben wir stehen auf der niedern Stufe eines rohen unerfahrenen Menschen, und bilden maschinenmäßige Figuren in der großen Kette der Menschheit.
          Es ist eine ausgemachte Sache, daß wir hinter dem älterlichen Feuerheerd keine große Erfahrungen sammeln können, und daher schickt auch ein vernünftiger Vater seinen Sohn in die Welt hinaus, und daher eilt auch mancher Jüngling von dem älterlichen Hause hinweg. -
          Es ist heutiges Tages nicht genug, wenn ein Handwerker nur versteht, irgend einen Gegenstand so zu fertigen, wie er zur Noth dem Bedürfniße entspricht, nein, es wird accurate, dauerhafte und dabei geschmackvolle Arbeit verlangt. Und wie man überhaupt eine Arbeit sich erschweren und erleichtern, und mit der Masse, die verarbeitet werden soll, verschwenderisch und vortheilhaft sparsam umgehen kann: so giebt es bei jeder Profession Kunstgriffe und Vortheile, und diese können durchaus nur in größeren Städten bei verschiedenen tüchtigen Meistern durch Aufmerksamkeit und Fleiß erworben werden; wenigstens kann ein junger Mensch, angenommen, er habe bei einem sehr geschickten Meister sein Handwerk erlernt, bei der Mannigfaltigkeit der Dinge und bei dem stärkeren Fortschreiten in der Kunst, in einer großen Stadt sich immer noch vervollkommnen, und den Geschmack für Form und Verhältniß etc. bzw. usw.. ausbilden.
          Hat ein junger Mensch seine Lehrjahre bei einem Meister auch mit Erfolg angewandt und mit den nöthigen Handgriffen in seinem Fache sich vertraut gemacht, so wird er bei dem Betreten der ersten fremden Werkstatt doch gleich schon eine andere Art und Weise in dem Arbeiten selbst und in der Bearbeitung von Gegenständen wahrnehmen, und wenn er vom Dorfe in die Stadt, und von einer kleinen Stadt in die größere wandert und hier Arbeit nimmt, bald einsehen, daß seine Geschicklichkeit bis dahin noch sehr mangelhaft war und daß es noch viele, in sein Fach einschlagende Dinge giebt, die er bei seinem Lehrmeister nicht kennen gelernt hat und die ihm zu wissen nothwendig sind.
          Man hört mitunter die Handwerker klagen, sie könnten nicht bestehen, weil in den großen Städten alle Gegenstände billiger geliefert und überall hin versandt wurden. Aber warum bezieht man diese Arbeit überall? weil sie an Form, Verhältniß und im Aeußeren geschmackvoll d. h. modern ist, und weil sie auf dem Lande und in den kleinen Städten von den Handwerkern in der Regel nicht so zu bekommen ist; - und wie läßt sich ihre Billigkeit erklären? weil ihre Verfertiger sich unzählige Vortheile zu Nutze zu machen wissen, wodurch sie im Stande sind, ihr Fabricat schneller und mit wenigeren Auslagen zu beschaffen, als ein, mit jenen Vortheilen unbekannter Meister.
          Es mag hiebei Mancher auf den Maschinen=Betrieb hinweisen und diesem, und auch nicht mit Unrecht, die Ursache der Billigkeit von vielen Fabricaten zuschreiben: wir dürfen dennoch aber füglich davon absehen, weil die Einführung von Maschinen noch keinesweges die Handwerker selbst überflüßig gemacht, vielmehr mit der zunehmenden Bevölkerung sich noch überall die Zahl der Gewerbtreibenden vermehrt hat.
Einige Landmeister hört man auch wol folgern: eben weil auf dem Lande keine künstliche Arbeiten

[ => Original lesen: 1838 Nr. 26 Seite 4]

verlangt würden, brauchten sie in ihrem Fache auch nicht besonders geschickt zu seyn, wenn sie nur die gewöhnlichen Dinge, tüchtig zu machen verständen: (unter diesem "tüchtig" begreifen sie aber größtentheils unansehnliche, grobe und plumpe Arbeit.) Allein sie befinden sich in einem großen Irrthume. Geschickte und gefällige Arbeit wird überall, und so auch auf dem Lande, gesucht, wenigstens beweist dies, in letzterer Beziehung, der Umstand, daß, wenn die Landleute auch gewöhnliche Sachen bei ihren Handwerkern fertigen lassen, sie doch solche Gegenstände, die sie recht zierlich, genau etc. bzw. usw.. zu haben wünschen, in der Stadt bestellen.
          Abgesehen aber auch von dem unverkennbaren Nutzen, den die Wanderschaft, eben durch Vermehrung der Kenntniße für sein Fach, einem Handwerker gewährt, so dient die Wanderschaft auch zugleich zur individuellen Ausbildung eines jungen Menschen. Er streift das ihm anklebende schwerfällige, unbeholfene Wesen ab, lernt sich gefälliger und bescheidener benehmen, bekommt Viel und Mancherlei zu hören und zu sehen, und sammelt Erfahrungen ein, die ihm für sein ganzes Leben zu gute kommen. Niemand wird später von ihm sagen können: "man sieht es ihm an, daß er hinter der Mutter Feuerheerd nicht weggewesen ist". - Und man wird nirgend solche Meister, die sich in der Fremde gehörig umgesehen und ihre Wanderschaft zur Vermehrung ihrer Kenntniße und Fähigkeiten angewandt haben, über Mangel an Beschäftigung klagen hören, vielmehr zugestehen müssen, daß gerade sie gewöhnlich am meisten zu thun und somit ihr gutes Fortkommen haben, und daß sie unter ihren Mitbürgern geachtet und geehrt sind.
          Leider giebt es indeß Menschen, welche den bedeutenden Nutzen und Vortheil einer Wanderschaft überall nicht einsehen, und die denn freilich die Allerhöchste Landesväterliche Vorschrift: "daß jeder Handwerker, bevor er zur Meisterschaft oder zur häuslichen Niederlassung im Lande zugelassen werden solle, gewandert haben müsse, als eine höchst unangenehme Zwangsmaaßregel betrachten. Ja es giebt Aeltern, die zu ihren Kindern eine Art Affenliebe hegen und ihre Söhne auf alle Weise von dem Wandern zurückzuhalten suchen, indem sie meinen, als müßten dieselben in der Fremde umkommen oder doch im bösen Strudel der Welt verderben. - Dies ist aber eine sehr engherzige und unrichtige Ansicht und hat nur in einer großen Uncultur ihren Grund. Allerdings sieht man hin und wieder Menschen aus der Fremde zurückkehren, die tief gesunken sind, die alles bessere Gefühl erstickt und ihre Gesundheit untergraben haben, theils sind daran die Aeltern aber oft selbst schuld, indem sie ihren Söhnen von klein auf nicht genug Achtung vor allem Besseren und Liebe zur Tugend eingeflößt und befestigt haben, theils aber darf von solchen gefallenen Menschen keinesweges mit Sicherheit behauptet werden, daß sie untadelhafte und achtungswerthe Mitglieder der menschlichen Gesellschaft geworden wären, wenn sie sich der Wanderung nicht unterzogen hätten.
          Einige junge Leute machen sich nun zuweilen auch wirklich auf den Weg und wandern muthvoll bis - zur nächsten kleinen Stadt oder auch zum Dorfe über die Gränze hinaus, und arbeiten allda wol paar Wochen, sie sehnen sich aber bald nach den Fleischtöpfen (nicht Aegyptens, bewahre der Himmel! - ) der Mutter zurück und geben dieser Sehnsucht nur zu häufig nach, hinterher sich wol, wie "der Peter in der Fremde" entschuldigend:
          "Hätt' ich nur nicht geglaubt, es schneit',
          "Und wär' der Kreuzweg nicht gekommen,
          "So wäre ich, wer weiß wie weit!" -
Andere dagegen halten zwar ihre dreijährige Wanderschaft - pünctlich - inne; allein wie weit sind sie in der Welt umher gewesen, und in welchen großen Städten Deutschlands haben sie sich auszubilden gesucht?! Ach, sie haben theilweise kaum das Weichbild des heimischen Bodens überschritten und in kleinen Städten und Dörfern gesessen. - Daher paßt denn auch gewöhnlich auf sie das Sprüchwort aus einer bekannten Fabel:
          "Gehst du als Narr auf Reisen aus,
          "So kommst du auch als Narr zu Haus'."


Getraide=Preise in Lübeck
vom 26. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 128
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 80
              Petersburger 84
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 62
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 54
Erbsen, Brecherbsen 70
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 14


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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