No. 15
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. April
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 15 Seite 1]

Vorladungen.

          Der Herr Pächter Warncke zu Stove hat angezeigt, daß eine, auf seinen Namen ausgestellte Original=Schuldverschreibung des Eigenthümers Carl Bobzien auf Karcheez im Großherzogthum Mecklenburg Schwerin, über ein, mit 5 p. C. verzinsliches Kapital von 500 Taler (Mecklenburg) N. 2/3 de 28sten März 1824, unterm 29sten August 1825. fol. 29. im Karcheezer Hypothekenbuche intabulirt, die er für sich und seinen Sohn den Pächter Friedrich Warncke zu Kehrsen, bei dem Hauswirth Heinrich Meyer zu Niedermarschacht, zu dessen und des Hauswirths Vick zu Eickhold Sicherstellung wegen prompter Zahlung ausgelobter Weidegelder, deponirt habe, bei einer Feuersbrunst im Hause des Meyer, verbrannt worden sei und zur Mortificirung dieser Urkunde, das gegenwärtige Proclama nachgesucht, kraft welches alle diejenigen, welche an das hier gedachte Schuldpapier aus irgend einem Grunde, Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Angabe und sofortigen Bescheinigung,

auf den 20sten April d. J.

Morgens 11 Uhr hiemittelst peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile, daß die Latitirenden mit künftigen Ansprüchen nicht weiter gehört, vielmehr rücksichtlich ihrer die Bobziensche Schuldverschreibung als gänzlich erloschen erklärt und die Tilgung der daraus resultirenden Schuld im Karcheezer Hypothekenbuche verfügt werden soll.
    Decretum Schönberg den 7ten Februar 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


      Auf den Antrag des Schulzen Lenschow zu Menzendorf und des Hauswirths Behncke daselbst, als gerichtlich bestellte Vormünder der Kinder des unlängst zu Rottensdorf verstorbenen Schulzen Johann Jochen Boye, werden, zur Erforschung der Kräfte des Nachlasses dieses Verstorbenen, alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das nachgelassene Vermögen des weiland Schulzen Boye zu Rottensdorf haben, oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche in dem deshalb auf

den 31. Mai d. J.

Vormittags 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine vor hiesigem Justiz=Amte genau, sowohl an Kapital, als Zinsen, anzumelden, auch durch Production der darüber vorhandenen Urkunden sofort zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß sie durch den, alsbald nach abgehaltenem Liquidations=Termine zu publicirenden Präclusiv=Bescheid mit ihren vermeinten Anrechten für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.
      Decretum Schönberg den 19. Febr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verpachtung.

          Die, zu Michaelis d. J. aus der Pacht fallenden Carlower Kirchen=Ländereien auf dem Pogetzer und Cronskamper Felde sollen anderweitig meistbietend verpachtet werden, wozu Pachtliebhaber sich

[ => Original lesen: 1838 Nr. 15 Seite 2]

am 19ten d. M. Morgens 11 Uhr, im Pfarrhause zu Carlow, einzufinden haben.
    Ratzeburg und Schönberg den 9. April 1838.

Consistorial=Commission des Fürsten=
                                     (L. S.)         thums Ratzeburg.
                          Genzken.


        Die bekannte kleine Wiese in der sogenannten großen Wiese soll auf ein Jahr verpachtet werden und haben Pachtliebhaber sich am 20sten April dieses Jahrs im Hause des Bürgermeisters Saß, Vormittags 11 Uhr einzufinden; bei welcher Gelegenheit zugleich von den Weiden vor dem Sabower=Thore der Kröpfbusch verkauft werden soll.
    Schönberg, den 31. März 1838.

Bürgermeister und Rath.      


Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Antrag des majorennen Johann Westphal zu Kl. Praveshagen und des Grundwirths Luckmann, so wie des Hauswirths Kolz zu Kühlenstein, als Vormünder des minorennen Joachim, Johann, Friedrich Kloth, soll das zur Nachlaßmasse des wailand Erbpächters Westphal gehörige, zu Kleinen Praveshagen, hiesigen Amts, belegene Erbpachtgehöft c. p. No. 3., nachdem rücksichtlich der Curatel das obervormundschaftliche Veräusserungs=Decret zuvor erteilt worden, - am

21sten April dieses Jahrs

öffentlich meistbietend verkauft werden, und werden Kaufliebhaber hierdurch geladen, sich sodann zur Abgabe ihres Bots und Ueberbots Morgens 11 Uhr auf hiesiger Großherzoglichen Amts=Gerichtssstube einzufinden.

Es sind die erforderlichen Gebäude vorhanden; - die Hufe enthält:

284 QuadratR. Garten,
14799 = Acker, größtentheils 2ter und 3ter Classe.
1285 = Wiesen,
1099 = Weide und
2337 = Unbrauchbar;
der Canon beträgt 137 1/4 Schefl. Roggen, das Gehöft und die Hufe wird von dem Bewohner Westphal nachgewiesen werden, die Bedingungen sind beim Amts=Gerichte zu erfahren, und vom Meistbietenden muß sofort in termino eine Conventional=Poen von 500 Taler (Mecklenburg) N 2/3 bezahlt werden.

Grevesmühlen, 23. März 1838.

Großherzogliches Amtsgericht.      


        In den Forsten des Amts Ratzeburg steht an Buchen Kluftholz zum Verkauf aufgehauen:

im Anker Revier 71 1/4 Faden,
= Coberger Revier, Sircksfelder Zuschlag 68 =
= Borstorffer Revier 86 =
= Farchauer Revier 37 =
= Salemmer Revier 4 =
= Brunsmarker Revier, Lehmrader Feldeg 17 3/4 =
------------------------
Summa 284 Faden,
zu deren öffentlich meistbietenden Verkauf, Termin angesetzet worden auf den 28sten d. M., als einen Sonnabend und werden cautionsfähige Kaufliebhaber eingeladen, an solchem Tage, Vormittags 11 Uhr, vor hiesiger Amtstube sich einzufinden.
    Ratzeburg, den 7. April 1838.

Königl. Dännemarkisches Amt.    
Susemihl.      Hein.          


Bekanntmachung.

        Da der Goldschmid Nathan Pincus Löwenthal hieselbst angezeigt hat,

er beabsichtige sich mit der Jungfrau Karline Philipp zu Schwerin binnen Kurzem zu verheirathen, habe jedoch seine Zustimmung ertheilt, daß demnächst die hier zwischen Eheleuten bürgerlichen Standes bestehende Gütergemeinschaft zwischen ihm und seiner künftigen Ehefrau nicht in Anwendung kommen solle,
so wird solches hiedurch Gerichtswegen zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
    Rehna den 21sten März 1838.

Großherzogl. Stadt=Gericht.       


Vermischte Anzeigen.

        Am 2ten Ostern=Feiertage habe ich bei mir Tanzmusik, wozu ich Gönner und Freunde einlade, mich mit Ihrem Besuch zu beehren.
    Schönberg den 11. April 1838.

A. Kniep.      


        Eltern, die geneigt sind, ihre Töchter die hiesige Schule besuchen zu lassen, erbiete ich mir, solche gegen billige Vergütung in Kost und Wohnung zu nehmen. - Schönberg 1838.

Elise Dencker.      


Gesucht wird:

        Ein munterer Bursche der etwas Unterricht im Zeichnen gehabt hat, in die Malerlehre. Näheres in der Expedition dieser Anzeigen.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 15 Seite 3]

Heinrich und Marie, oder die Ehrlichkeit in der Noth.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 15 Seite 4]

Heinrich und Marie, oder die Ehrlichkeit in der Noth.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Beschluß.)


Schneider=Gebrauch in London.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]


Getraide=Preise in Lübeck
vom 10. April.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 94
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 54
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 42
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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