No. 6
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Dienstags und Freitags

Schönberg, den 09. Februar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 6 Seite 1]

Vorladungen.

        Nachdem über den Nachlaß des zu Manhagen verstorbenen Altentheilers Hans Hinrich Brüggemann auf Andringen seiner Creditoren der formelle Concurs eröffnet worden ist; so werden nunmehr alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an das nachgelassene Vermögen des gedachten Altentheilers Brüggemann haben, oder zu haben vermeinen, hiemit peremtorisch geladen, solche ihre An= und Zusprüche in dem deshalb auf

den 19ten März 1838

Vormittags 11 Uhr angesetzten Liquidations=Temine genau anzumelden, auch durch Production der darüber vorhandenen Urkunden sofort zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß die sich nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Meldenden durch den alsbald zu publicirenden Präclusiv=Bescheid von dieser Concurs=Masse für immer werden ausgeschlossen werden.
    Zuglelch haben die Brüggemannschen Creditoren sich über die Wahl eines Güterpflegers in praefixo, unter dem ein für allemal dadurch angedrohten Nachtheil, daß der interimistisch Gerichtswegen zum curator massae bestellte Herr Advocat Kindler hieselbst, definitiv als solcher werde bestätigt werden, zu vereinbaren.
    Decretum Schönberg, den 27. Decbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Bekanntmachung.

        Wenn die Verlassenschaft des weil. Hüfners Johann Christoph Möller zu Besentahl, von Seiten der Vormünder der minorennen Erben desselben der concursmäßigen Behandlung übergeben werden; so werden hiemittelst Alle, welche an diese Verlassenschaft aus irgend einem Grunde dingliche oder persönliche Ansprüche und Forderungen haben, unter dem Präjudiz des ipso lapsu termini eintretenden Ausschlusses aufgefordert, ihre vermeintlichen Rechte an die fragliche Verlassenschaft in dem auf

Sonnabend den 10ten März d. J.
Vormittags 10 Uhr

vor dem Gerichte Gudow, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii Landsyndicus Walter zu Ratzeburg angesetzten Termin anzumelden und sofort zu bescheinigen, und zwar Auswärtige unter Bestellung der nöthigen Actenprocuratur. Zugleich werden zum öffentlichen Verkaufe der, zu der fraglichen Verlassenschaft gehörigen zu Besenthal belegenen Hüfnerstelle des weil. Hüfners Möller drei Termine, nämlich

der 10te März d. J.
der   7te April d. J.
 der   5te May  d. J.

hierdurch anberaumt, an welchen Tagen sich die Kaufliebhaber in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii Vormittags 10 Uhr einfinden und gewärtigen wollen, daß im dritten Termin der Zuschlag unfehlbar erfolgen werde.
    Adlich Gericht Gudow, den 2ten Febr. 1838.

(L. S.) E. F. Walter.


[ => Original lesen: 1838 Nr. 6 Seite 2]

Verkaufs=Anzeigen.

        Auf Antrag des Büdeners Hamann zu Rieps soll dessen Büdnerstelle daselbst gerichtlich meistbietend verkauft werden. Zu den desfalls auf

den 30. dieses Monats
= 16. künftigen Monats und
= 19. März dieses Jahres
jedesmal Morgens 11 Uhr anberahmten Terminen werden daher Kaufliebhaber hiemittelst geladen, um nach Masgabe der, in der Gerichts=Registratur einzusehenden Bedingungen, ihr Gebot abzugeben, und im letzten Termine, falls annehmlich geboten werden wird, den Zuschlag zu erwarten.

    Zugleich haben alle Real=Gläubiger des Verkäufers

am 19ten März Morgens 10 Uhr,

sich vor Gericht einzufinden und ihre Forderungen an den Büdener Hamann, so wie ihre vermeinten Rechte an dessen zu verkaufende Büdenerstelle bestimmt anzugeben und sofort zu bescheinigen, bei dem unvermeidlichen Nachtheile des Verlustes ihrer Real=Rechte an dies Grundstück und Abweisung mit allen demnächstigen Ansprüchen an dasselbe.

    Decretum Schönberg den 3. Janr. 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Nachdem der allhier in Inquisitions=Haft sich befindende Hüfner Hans Jochim Heinrich Flindt aus Langenleesten erklärt hat, daß er, zur Befriedigung seiner andrängenden Gläubiger, sich genöthigt sehe, diesen seine Güter abzutreten, so werden hiermit Alle, welche an gedachten Flindt aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche oder persönliche Forderungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche am

Montag den 19. Februar d. J.
Morgens 10 Uhr
bei Strafe des ispo lapsu termini eintretenden Ausschlusses und zwar Auswärtige unter gehöriger Procuraturbestellung, vor dem Gerichte Gudow, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii, Landsyndicus Walter zu Ratzeburg, anzumelden und klar zu machen.
          Zugleich sind zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe der zu Langenleesten belegenen Hüfnerstelle des Cridars, drei Termine, nämlich:
der 19. Februar d. J.
der 12. März d. J. und
der 9. April d. J.
anberahmt worden, und werden Kaufliebhaber hiermit eingeladen, an bemerkten Tagen, Morgens 10 Uhr, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii zu Ratzeburg, sich einzufinden, Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben und darauf zu gewärtigen, daß im dritten Termine für den annehmlich Meistbietenden der Zuschlag unfehlbar erfolgen werde.
    Signatum im Adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 15. Januar 1838.

(L. S.) E. F. Walter.


        Da für das nach Vorschrift der hohen Landesregierung zu Schwerin zu verkaufende resp. und zu vererbpachtende Prediger=Wittwen =Gehöft zu Kirch=Mummendorf bisher nur 552 Taler (Mecklenburg) geboten worden sind, solcher Bot aber nicht annehmlich gefunden ist, so setze ich auftragsmäßig einen neuen Termin zum Verkaufe resp. zur Vererbpachtung des vorbemerkten Gehöfts auf

den 15ten Februar d. J.

Morgens 11 Uhr im Kruge zu Mummendorf an, und lade Kaufliebhaber ein, sich dazu einzufinden. - Aus den Bedingungen wiederhole ich, daß nach erfolgter Genehmigung des Bots sofort 100 Taler (Mecklenburg) bezahlt werden müssen, daß die Tradition des Grundstücks zu Ostern d. J. erfolgt, und daß der immerwährende alljährlich auf Ostern zu entrichtende Canon fünf Taler (Mecklenburg) N 2/3. ist.
    Uebrigens sind die Bedingungen bei mir jederzeit einzusehen auch abschriftlich zu erhalten, und wird Herr Pastor Monich zu Kirch=Mummendorf nach vorheriger Meldung bei demselben das Grundstück gerne zeigen.
Grevesmühlen, den 22sten Januar 1838.

Balck, Adv.


Verpachtung.

        Auf Antrag des Vormundes der Kinder und Beneficialerben des wail. Krügers Hinrichsen zu Gr. Sarau wird zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der zu Gr. Sarau belegenen Hinrichsen Erbpachtstelle mit Krugwirthschaft, Brau=, Brenn= und. Höckerei, auf zehn Jahre vom 1. Mai 1838/48 einzigster Termin auf

Mittwoch den 14. Februar 1838

Morgens 11 Uhr im Hause, des unterzeichneten Justitiars zu Ratzeburg angesetzt.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 6 Seite 3]

        Die Bedingungen dieser Verpachtung können auf der Stelle, die jederzeit besichtigt werden kann, wie im Gerichte eingesehen, auch gegen Erlegung derCopialien mitgetheilt werden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 27. Decbr.

W. G. C. Sponagel.      


Vermischte Anzeigen.

Saathafer,

von 1836 hier zuerst gesäete, directe von Rügen bezogene Saat, imgleichen eine vorzügliche Sorte frühreifer Erbsen von ausgesammelter Saat, bei

Müller zu Römnitz.          


Die Lesemaschine.

        Das Bedürfniß, eine verbesserte Fibel in Volksschulen zu gebrauchen, wird jeder Lehrer, der einer Elementar=Schule vorsteht, längst gefühlt haben, und wenn er auch noch so wenig Methode hätte. Was aber die Lautir=Methode betrifft, so erfordert dieselbe nicht blos eine verbesserte Fibel, die wohl zur häuslichen Nachhülfe nothwendig seyn mag, sondern es gehört dazu eine Lesemaschine. Eine solche ist sehr einfach von Holz, in der Form einer schwarzen Wandtafel, nur daß die Querleisten nach unten, wo sich der Kasten mit den Buchstaben befindet, allmählig erhöhet hervortreten, damit die Buchstaben, Sylben und Worte von allen Kindern gesehen werden können. Unten mit der Lesemaschine vereinigt, befindet sich der Kasten, der oben offen ist, worin links die großen Buchstaben, rechts die kleinen liegen, die auf schwarzen Brettchen weiß darauf gezeichnet, oder auf Papier gedruckte darauf geklebt sind, so groß, daß sie auch von den entferntest sitzenden Schülern gesehen werden können. Ueber dem Kasten sind nun durch Querleisten die Fächer angebracht, die beide Enden der Tafel berühren, um von beiden offenen Seiten die Buchstaben hineinschieben, zu können. Die Leisten, die unmittelbar den Kasten berühren, der 6-8 Zoll hervorsteht, sind auch so breit als der Kasten, so daß die Leisten nach oben immer einen Zoll oder mehr schwächer werden, welche, nachdem die Lesemaschine größer oder kleiner ist, in 4 - 6 Fächer abgetheilt werden kann, in welche dann die Buchstaben eingeschoben werden, wie bei einer Liedertafel in der Kirche. Diese Lesemaschine wird nun an dem Orte in der Schulstube angebracht, in erhöheter Stellung, so daß sie von allen Schülern gesehen werden kann, wo der Lehrer dann 20, 60, oder 100 Schüler zugleich beschäftiget, die alle den ersten Unterricht beginnen, und am besten noch gar keine Buchstabenkenntniß haben. - Das Verfahren dabei ist folgendes; der Lehrer fängt mit den Grundlauten oder Vokalen an, und stellt a, o, u, u.s.w. in ein Fach hinein, nennt sie zuerst selbst, und wenn sie von einzelnen und dann von allen nachgesprochen und erlernt sind, reihet er daran einen Mitlaut oder Consonant, wovon der Lehrer den Laut angiebt, nicht den Namen des Buchstaben ausspricht, so daß er alle Mitlaute durch seine Lippen, Zähne, Zunge, Gaumen u.s.w. genau bezeichnen muß. Dieß setzt allerdings einige Uebung bei dem Lehrer voraus, indem die Kinder auf die Stellung des Mundes beim Lehrer zu achten haben, um den Laut dann selbst richtig angeben zu können. So verfährt der Lehrer mit allen Grundlauten und Mitlauten. Dabei ist zu beobachten, daß der Lehrer bei der ersten Uebung nur den Grundlaut voranstellt, den Mitlaut nach, weil es leichter ist für das Kind, beide dem Laute nach so zu verbinden und auszusprechen, mit Ausnahme des h und j, weil diese durch einen einfachen Hauch entstehen und dem Grundlaut vorangestellt werden. In der zweiten Uebung wird darauf der Mitlaut dem Grundlaut vorangestellt, und zwar in der Stufenfolge wie unten gezeigt wird. - Ist dies Verfahren erst mit einem Grundlaut und einem Mitlaut versucht durch alle Buchstaben hindurch, so lassen sich dann leicht mehrere hinzufügen, weil das Kind dann die Laute von den übrigen kennt, und die Grundlaute stets den Laut und Namen angeben.
        Nach dieser Methode wird der Lehrer viel früher zum Ziele gelangen, und in den Stand gesetzt werden, sogleich zum Lesen fortzuschreiten, wo er dann erst ein Lesebuch anzuwenden braucht. Daß diese Methode an und für sich nicht schwer ist, kann jeder leicht einsehen; wie viel der Lehrer damit in einer Stunde Kinder beschäftigen kann, wird der am besten beurtheilen können, der diese Einrichtung versuchen will, besonders bei einer Menge von Kindern, wo dem Lehrer die Zeit fehlt, alle mit Nutzen unterrichten zu können. Der Einwand, daß die Anschaffung derselben zu kostspielig sey, was es aber nicht ist, erhält dadurch seine Widerlegung, weil hier von der zweckmäßigen Lautir=Methode die Rede ist,

[ => Original lesen: 1838 Nr. 6 Seite 4]

und daß eine solche Lesemaschine für Menschenleben dauert, indem sie nur in den Händen des Lehrers bleibt. -

I.

      Die Grundlaute: a ä e i o ö u ü. Zusammengesetzte Grundlaute: au äu eu ei ai.

II.

      Die Mitlaute: 1) Durch einen einfachen Hauch entstehen die Laute: h und j. Ha hä he hi ho hö hu hü han häu hei. Ja jä je ji jo jö ju jü jau jäu jeu jei. Ha ja hä jä he je hi ji ho jo hö jö u. s. w.

      2) Durch den Lippenhauch werden gebildet: w v (f). Wa wä u.s.w., va vä. u.s.w., fa fä u.s.w. Af äf ef if of öf uf üf auf äuf euf eif. Fa va wa fä vä wä fe ve we fi vi wi u.s.w.

      3) Durch den Lippenschluß werden gebildet: m n b p. Ma mä me mi u.s.w., am äm em im u. s. w., na nä ne ni u.s.w., an än en in u.s.w., ba bä be bi u.s.w., ab äb eb ib u.s.w., pa pä pe pi u.s.w., ap äp ep ip u.s.w., ma am mä äm u.s.w., na an nä än u.s.w., ba ab bä äb u.s.w., pa ap pä äp u.s.w., ma ba pa am an ab ap mä nä äm bä äp pä u.s.w.

      4) Durch die Zähne werden gebildet: s (s) sch z. sa sä se si - as äs es is - scha schä sche schi - asch äsch esch isch - za zä ze zi - eiz auz - sa as sä äs - scha asch schä äsch - zau auz zei eiz zäu äuz - sa va na ha fa fau aum faum schaum auf fauf eu euf seuf zeuf äu väu wäu äuf säuf.

      5) Mit den Zähnen und der Zunge werden gebildet; d und t. Da dä de di - ad äd ed id - ta tä te ti - at ät et it - da ad dä äd - ta at tä ät.

      6) Mit der Zunge werden gebildet: l und r. La lä le li - al äl el il - ra rä re ri - ar är er ir - la al lä äl - ra ar rä är - au auf lauf rauf läu läuf rau aub raub äub räu räub.

      7) Mit dem Gaumen werden gebildet: k g ch. Ka kä ke ki - ak äk ek ik - ga gä ge gi - ag äg eg ig - cha chä che chi - ach äch ech ich - ka ak kä äk - ga ag gä äg - cha ach chä äch - au auf kauf äuf käuf ei eil keil eul keul eig eich reich eich leich ei eig teig eich teich ach lach ach dach äg mäg an auch bauch auch rauch auch hauch auch Iauch au aul gaul faul aum gaum ut gut üt güt eu euch au aug ag mag ach pach aum schaum ich dich ich mich ir mir isch fisch isch tisch ich wich er der ein rein eu neu eun neun ein pein ein lein dein. -


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Februar 1838.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 9 -
ein Schillings=Strumpf - 20 2
ein Sechslings=Semmel - 10 1
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10   -
          soll kosten 63/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 6. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 16 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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