No. 5
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 02. Februar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 5 Seite 1]

Schwerin=Lübecker Chaussee=Bau=Unternehmen.

        Zur Förderung des vorgedachten Unternehmens haben die Unterzeichneten in Folge allerhöchster Bestimmung eine General=Versammlung

auf den 6ten k. M. Februar

angesetzt und laden sämmtliche Actionairs, so wie übrige Interessenten gehorsamst ein, sich an diesem Tage, Morgens 11 Uhr, im Schützenhause zu Gadebusch gütigst einfinden zu wollen.
        Als zur Berathung und Beschlußnahme gebracht werdende Gegenstände heben sie hervor:

         1. zweckmäßigste und schnellste Ausführungsart der Unternehmung,
         2. Wahl eines Dircetorii zur weiteren Verhandlung mit der Großherzogl. Mecklenburgischen Landes=Regierung über die Art und Weise der Ausführung.

      Gadebusch und Schönberg den 15. Jan. 1838.

v. Wrisberg.         A. v. Drenkhahn.        


        Da keine Widersprüche gegen die Aufhebung der, wider den hiesigen Kaufmann Simonis angeordnet gewesenen Vorkehrungen zur Sicherstellung seines Vermögens, erhoben worden sind: so ist nunmehr, nach Purificirung des, unterm 4ten v. M. angedroheten Praejudicii, die bisherige gerichtliche Administration dieser Vermögens=Masse aufgehoben, der bestellte Curator seines Officii entlassen und dem Kaufmann Simonis die freie Disposition über sein Vermögen wieder eingeräumt worden; wie hiedurch zu Jedermanns Nachachtung gemeinkündig gemacht wird.
    Decretum Schönberg den 1 sten Februar 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vorladungen.

Extractus proclamatis.

        Mittelst eines vor hiesiger Amtstube, auch im Kruge zu Dechau angehefteten ausführlichen Proclamatis, sind auf des Hans Hinrich Wienecke und Hinrich Arff zu Dechau, als Roggenbaumscher Kinder Vormünder Antrag alle diejenigen, welche an den Nachlaß des am 10ten d. M. verstorbenen Einwohners Hans Jochen Roggenbaum zu Dechau Ansprüche haben, sub poena praeclusi verabladet worden, sich am 13ten März d. J. als einem Diensttage, Vormittags 10 Uhr mit ihren Forderungen auf hiesiger Amtstube anzumelden.
    Decretum Ratzeburg den 24. Januar 1838.

Königl. Dännemarkisches Amt.    
Susemihl.      Hein.          


[ => Original lesen: 1838 Nr. 5 Seite 2]

Verpachtung.

        Auf Antrag des Vormundes der Kinder und Beneficialerben des wail. Krügers Hinrichsen zu Gr. Sarau wird zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der zu Gr. Sarau belegenen Hinrichsen Erbpachtstelle mit Krugwirthschaft, Brau=, Brenn= und. Höckerei, auf zehn Jahre vom 1. Mai 1838/48 einzigster Termin auf

Mittwoch den 14. Februar 1838

Morgens 11 Uhr im Hause, des unterzeichneten Justitiars zu Ratzeburg angesetzt.
        Die Bedingungen dieser Verpachtung können auf der Stelle, die jederzeit besichtigt werden kann, wie im Gerichte eingesehen, auch gegen Erlegung derCopialien mitgetheilt werden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 27. Decbr.

W. G. C. Sponagel.      


Verkaufs=Anzeigen.

        Da für das nach Vorschrift der hohen Landesregierung zu Schwerin zu verkaufende resp. und zu vererbpachtende Prediger=Wittwen =Gehöft zu Kirch=Mummendorf bisher nur 552 Taler (Mecklenburg) geboten worden sind, solcher Bot aber nicht annehmlich gefunden ist, so setze ich auftragsmäßig einen neuen Termin zum Verkaufe resp. zur Vererbpachtung des vorbemerkten Gehöfts auf

den 15ten Februar d. J.

Morgens 11 Uhr im Kruge zu Mummendorf an, und lade Kaufliebhaber ein, sich dazu einzufinden. - Aus den Bedingungen wiederhole ich, daß nach erfolgter Genehmigung des Bots sofort 100 Taler (Mecklenburg) bezahlt werden müssen, daß die Tradition des Grundstücks zu Ostern d. J. erfolgt, und daß der immerwährende alljährlich auf Ostern zu entrichtende Canon fünf Taler (Mecklenburg) N 2/3. ist.
    Uebrigens sind die Bedingungen bei mir jederzeit einzusehen auch abschriftlich zu erhalten, und wird Herr Pastor Monich zu Kirch=Mummendorf nach vorheriger Meldung bei demselben das Grundstück gerne zeigen.
Grevesmühlen, den 22sten Januar 1838.

Balck, Adv.


        Auf Verfügen der S. S. T. T. Herren Ober= und Vorsteher des heiligen Geist Hospitals zu Lübeck sollen am Donnerstag den 8. Febr. Vormittags praecise 10 1/2 Uhr zu Falckenhusen an Ort und Stelle öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden:

30 Faden büchen Kluftholz.
23 3/4 Faden starkes büchen Knüppelholz.
25 Cavelinge Eichhester.
6 do. eichen Poll=Ende.
1 do. Birken und Ellern=Stammholz
31 do. büchen Zwickholz.
13 do. eichen do.
8 do. Ellern und Weiden Busch.
Zum Besehen wendet man sich an den dortigen Forstbeamten Schultz.

G. Wellmitz, Insp.        


Bekanntmachung.

        In Gemäßheit der am 12. Septbr. 1837 erlassenen Obrigkeitlichen Bekanntmachung, die hiesigen Pferdemärkte betreffend, werden in diesem Jahre

der erste hiesige Pferdemarkt am 7., 8. und 9. März,
der zweite am 4., 5., 6. Julius,
der dritte am 22., 23. u. 24. August
auf dem dazu eingerichteten Patze neben dem äußeren Holstenthore abgehalten werden.

    Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
    Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck den 9. Januar 1838.

in fidem
  J. H. Behn Dr.
  Act. Gew.   


Vermischte Anzeigen.

        Der Schönberger Armendistrict wird hiedurch aufgefordert, die diesjährigen Beyträge zur Armenkasse zu entrichten, und zwar in Schönberg an den Schustermeister Schröder und Bäckermeister Sievers und auf den Dörfern an die Hauswirthe Meyer in Mahlzow, Wigger in Kl. Bünsdorf, Burmeister in Retelsdorf, und Kreutzfeld in Niendorf. Wegen Befriedigung dringender Anforderungen, sieht man der möglichst prompten Entrichtung der Beyträge entgegen.
     Schönberg den 24sten Januar 1838.

Die Armen=Behörde.       


        Sicherem Vernehmen nach, hat man im Publico zu verbreiten gesucht, ich beabsichtige, mein Färberei=Geschäft niederzulegen. Da dieses Gerücht nur deshalb verbreitet zu sein scheint, mir die Nahrung abzuschneiden, so sehe ich mich veranlaßt hiemittelst ausdrücklich zu erklären,

[ => Original lesen: 1838 Nr. 5 Seite 3]

daß ich die Färberei fortwährend im vollen Umfange annoch betreibe, und fernerhin betreiben werde,
und meine Geschäfts=Freunde zu ersuchen, mir ihr bisher bewiesenes Vertrauen nicht zu entziehen. Dieselben sollen sich dagegen stets der promptesten und reelsten Bedienung zu erfreuen haben.
        Sollte mir jemand denjenigen, der diese Gerüchte in Umlauf gebracht hat, oder noch verbreitet, dergestalt nachweisen können, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, so verspreche ich ihm eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Rehna den 14ten Jan. 1838.

Carl Heinr. Kindt,      
Schönfärber.          


Ist es nicht rathsam, eine Lautfibel in unsre Schulen zu bringen?

          In No. 2 dieser Anzeigen sucht Recensent einige Punkte aus dem Aufsatze in No. 52 v. J.: "Die Lautir=Methode u.s.w." zu beleuchten. Diese Leuchtpunkte lassen zu, oder vielmehr verlangen einige nähere Erörterungen.
          Sieht man auf den ersten Punkt, so nimmt es einen Wunder, wie Recensent die Worte "unsers Fürstenthums" hinzu denkt und schreibt, während er den zu beleuchtenden Punkt aus dem erwähnten Aufsatze richtig so anführt: "daß die Lautir=Methode in vielen Schulen schon Eingang gefunden habe." Ich meine, der erste Theil dieses Aufsatzes gehe mehr ins Allgemeine, als ins Einzelne, und hätte der Verfasser des Letztere gewollt, so würde er diesem Satze unausbleiblich die Worte "unsers Fürstenthums" einverleibt haben. Mir ist es kaum bekannt, ob in einer unserer Schulen die Laut=Methode angewandt wird. Und eine Schwalbe macht freilich keinen Sommer; aber ein Narr macht oft viele, und so steht eher zu hoffen als zu bezweifeln, daß das Gute auch hier Nachahmung finde.
          Mit dem zweiten Punkte - daß die Laut=Methode sich ihrer Vorzüge wegen den Eingang in die Schule nicht verschaffen könne, wenn der Lehrer sie nicht versteht - hat es seine Richtigkeit, wenn der Zustand "nicht versteht" durchaus positiv genommen werden muß. Davon in der Folge mehr. Uebrigens vergleiche man den Probegang jenes Vorschlags in No. 47 v. J. mit dem Gange einer guten Lautfibel, und urtheile dann, ob nicht diese so gut wie jene Buchstabirfibel zum Buchstabiren passe? Demnach könnte eine Lautfibel von beiden Seiten mit Nutzen gebraucht werden, welches umgekehrt doch nicht allemal der Fall sein würde. Da könnte eine Namfibel eher brach liegen müssen, als eine Lautfibel. Wollte man daneben das Vortheilhafte der Laute noch verkennen, so wird man doch einräumen: Je natürlicher ein Gegenstand ist, desto tiefern Eindruck macht er; warum? Weil der Schöpfer der Natur weiser ist, als der Menschen Witz.
          Im dritten Punkte beruft Recensent, in Beziehung auf die Lehrer, - hinsichtlich der Hindernisse des Lautirens - sich auf den Grundsatz: "Was einer nicht gelernt hat, das kann er auch nicht lehren." Dürfte man das Wort "lehren" in "lernen" umschreiben, so wäre dagegen nichts mehr einzuwenden. Allein die Schulordnung weiset ausdrücklich jeden Schullehrer an: "sich für seinen wichtigen Beruf unablässig, gewissenhaft, treu und eifrig immer mehr auszubilden." Mag es nun bei manchem Lehrer seine Schwierigkeiten haben, sich der Laut=Methode eigen zu machen, so ist dies doch wohl bei vielen Lehrern auch nicht der Fall, wenn nur Lust und Eifer zu der Sache da ist, indem die Laut=Methode eben so schwierig nicht ist, als mancher sich vielleicht vorstellt. - Die angegebenen Hindernisse bei den Dorfkindern - daß sie hiezu nicht die erforderliche Vorbildung haben, und daß ihre Sprachorgane oft zu schwerfällig sind - finden doch wohl nur bei ganz wenigen in dem Maaße Statt, daß sie die Laut=Methode zu verbieten vermögen. Viele Landkinder sind munterer Natur, um leicht Bildung anzunehmen, und diese reizen bald die Schwächern mit an, wenn man es so zu leiten weiß. Sind ihre Sprachwerkzeuge schwerfällig, so suche man sie geläufiger zu machen. Kinder sind, jungen Bäumchen gleich, noch leicht zu biegen und zu ziehen. - Und endlich gerade das, wenn die Aeltern in den besondern Schulvorarbeitungen durch die Laut=Methode gestört würden, wäre ein rechter Vortheil für die Schule. Wie oft verbilden sie das Sprachorgan der Kleinen so, oder lassen es sich verbilden, daß Lehrer solche Fehler oft kaum wieder ausrotten können. Mir sind schon Fälle vorgekommen, wo neue Ankömmlinge die Krähhansfibel in einem weg durcharbeiten konnten; nur ich verstand keine Silbe davon. Und wie oft bringen Aeltern dadurch der Jugend einen Ekel vor dem Lernen bei, der den Versuchen des Erziehers, ihn zu entfernen, Trotz bietet.
          Wollte man in einer zahlreichen Schule die größeren Schüler als Gehülfen benutzen, so kann dies so gut bei der Laut=Methode, als bei der Buchstabir=Methode geschehen. Ich

[ => Original lesen: 1838 Nr. 5 Seite 4]

zweifle auch nicht im mindesten daran, daß einige meiner größern Schüler diesen Dienst zu leisten vermögen.
          Sodann wolle man mir noch erlauben, zu bemerken, daß der Elementarschreibunterricht der Fibel angehängt bei der jetzigen Schulordnung, wo auch die kleinen Schüler am Schreibunterricht Theil nehmen sollen, dem Schüler mancherlei zweckmäßige und nützliche Beschäftigungen verschaffen, und beiden, Lehrer und Schüler, manche Erleichterung gewähren könne, zumal wenn hier das schon Bekannte dem Unbekannten vorgesetzt wäre, was bei der Stephanischen Lautfibel fehlt. - Auch das Lateinische folgt erst dem fertigen Lesen des Deutschen, und kann daher den Unterricht so groß nicht erschweren, sofern das Unbekannte mit dem Bekannten verbunden ist.
          Wenn endlich eine Lautfibel kein Bedürfniß mehr ist, sie trifft dies die Buchstabirfibel nicht weniger. Selbst der Schatten, den der Verfasser jenes Vorschlags in No. 47 v. J. auf das Lauenburgische A B C Buch wirft, macht es darum nicht schlechter, als die Krähhahnsfibel. So einfältig darf man sich doch wohl keinen Lehrer denken, der die großen Buchstaben schon in Worte zusammen lesen werde, bevor er das große Alphabet aufgesucht und eingeübt habe. Auch ist das mehrsilbige Wort "Abrikose" eben so schwer nicht, da die kurzen Silben desselben getrennt sind. Uebrigens muß ich offen gestehen, daß die Stephanische Lautfibel fast ganz nach meinem Sinne ist, und daß ich die Einführung derselben in meine Schule sehnlich wünsche. Sollte aber Jemand ein Mittel oder eine Methode wissen, im Schlendrian versunkene Lehrer aufzuhelfen, so sei demselben Glück gewünscht zu seinem Unternehmen.

. . . . s.      


Eigenthümliche Besserung eines spät nach Hause kommenden Ehemannes.

          Eine junge hübsche Frau, die seit andert halb Jahren mit einem jungen Landwirth in Pennsylvanien (in den Vereinigten Staaten Nordamerika's) verheirathet war, ereiferte sich oft, daß ihr Gatte zu häufig das Wirthshaus besuchte, und, was dabei das Schlimmste war, zu spät nach Hause kam. Sie hielt ihm darüber manche Gardinenpredigt, worauf er jedoch nicht besonders Acht gab, weßhalb sie ihm, als er einmal wieder bis nach Mitternacht ausgeblieben war, mit feierlichem Ton erklärte, daß sie sich, das erste Mal, wo er sich so sehr verspäten werde, mit ihrem Kinde, einem vier Monat alten Knaben, den sein Vater sehr liebte, in den nahen Canal zu stürzen fest entschlossen sey.
          Der böse Mann achtete jedoch so wenig auf diese Drohung, daß er bald nachher abermals erst gegen 1 Uhr Nachts nach Hause kam. Seine Frau öffnete ihm ohne ein Wort zu sagen, die Thüre, setzte das Licht auf den Tisch, ging nach der Wiege, nahm den Kleinen heraus und lief eilig nach dem Canal zu. Der erschrockene Ehemann rannte ihr augenblicklich nach. Sie hatte jedoch einen großen Vorsprung gewonnen, und er hatte nur Zeit zu sehen, wie das Kind ins Wasser plumpte.
          Man denke sich sein Entsetzen, da es gerade in einer der kältesten Nächte des Winters und der Canal über 4 Fuß tief war. Ohne sich zu besinnen, stürzte er sich hinein, ergriff den Kleinen beim Nachtkleidchen, das wahrscheinlich sein schnelles Untersinken verhindert hatte, und sprang damit auf''s Trockene. Als er nun, bebend vor Kälte und Freude, den geretteten Knaben von Herzen küssen wollte, begegnete er - der Schnauze des Hauskatzers, der, zierlich in seines Söhnchens Kleider eingehüllt, ihm seinen Dank entgegen miaute. An der Hausthür angelangt, fand er dieselbe verschlossen, und wurde nicht eher eingelassen, bis er feierlich gelobt hatte, fortan spätestens um 10 Uhr Abends nach Hause zu kommen. Er hielt um so mehr Wort, da sein Abenteuer bald bekannt wurde, und er besorgen mußte, von seinen bisherigen Trinkgenossen verspottet zu werden.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 30. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 151/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 11
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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