No. 4
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. Januar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 4 Seite 1]

Schwerin=Lübecker Chaussee=Bau=Unternehmen.

        Zur Förderung des vorgedachten Unternehmens haben die Unterzeichneten in Folge allerhöchster Bestimmung eine General=Versammlung

auf den 6ten k. M. Februar

angesetzt und laden sämmtliche Actionairs, so wie übrige Interessenten gehorsamst ein, sich an diesem Tage, Morgens 11 Uhr, im Schützenhause zu Gadebusch gütigst einfinden zu wollen.
        Als zur Berathung und Beschlußnahme gebracht werdende Gegenstände heben sie hervor:

         1. zweckmäßigste und schnellste Ausführungsart der Unternehmung,
         2. Wahl eines Dircetorii zur weiteren Verhandlung mit der Großherzogl. Mecklenburgischen Landes=Regierung über die Art und Weise der Ausführung.

      Gadebusch und Schönberg den 15. Jan. 1838.

v. Wrisberg.         A. v. Drenkhahn.        


Vorladungen.

Bekanntmachung.

          Nachdem der allhier in Inquisitions=Haft sich befindende Hüfner Hans Jochim Heinrich Flindt aus Langenleesten erklärt hat, daß er, zur Befriedigung seiner andrängenden Gläubiger, sich genöthigt sehe, diesen seine Güter abzutreten, so werden hiermit Alle, welche an gedachten Flindt aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche oder persönliche Forderungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche am

Montag den 19. Februar d. J.
Morgens 10 Uhr
bei Strafe des ispo lapsu termini eintretenden Ausschlusses und zwar Auswärtige unter gehöriger Procuraturbestellung, vor dem Gerichte Gudow, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii, Landsyndicus Walter zu Ratzeburg, anzumelden und klar zu machen.
          Zugleich sind zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe der zu Langenleesten belegenen Hüfnerstelle des Cridars, drei Termine, nämlich:
der 19. Februar d. J.
der 12. März d. J. und
der 9. April d. J.
anberahmt worden, und werden Kaufliebhaber hiermit eingeladen, an bemerkten Tagen, Morgens 10 Uhr, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii zu Ratzeburg, sich einzufinden, Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben und darauf zu gewärtigen, daß im dritten Termine für den annehmlich Meistbietenden der Zuschlag unfehlbar erfolgen werde.
    Signatum im Adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 15. Januar 1838.

(L. S.) E. F. Walter.


Verkaufs=Anzeigen.

        Für das Haus des Schusters Matthias Schwarz in hiesiger Hinterstraße, sind in dem,

[ => Original lesen: 1838 Nr. 4 Seite 2]

am 14ten d. M. vorgewesenen letzten Verkaufs=Termine 410 Rthl. N2/3 à 31 Schilling (Mecklenburg) gebothen worden. Zur Ausübung des, den Schwarzschen Creditoren vorbehaltenen Gleichgebothsrechtes ist ein Termin auf

den 29sten k. M.

Morgens 11 Uhr anberahmt worden, wozu alle Gläubiger des gedachten Schusters Schwarz, selbst auch diejenigen, die nur persönliche Ansprüche an denselben haben und zu deren Angabe bisher noch nicht aufgefordert worden sind, hiemittelst geladen werden, um das ihnen zuständige Recht des Gleichgebothes auszuüben, im Ausbleibungsfalle aber zu gewärtigen, mit solchem Rechte präcludirt zu werden; so daß dem höchstbietend bleibenden Licitanten der reine Zuschlag ertheilt werden wird.
    Decretum Schönberg den 16ten Decbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.

Vermischte Anzeigen.

        Der Schönberger Armendistrict wird hiedurch aufgefordert, die diesjährigen Beyträge zur Armenkasse zu entrichten, und zwar in Schönberg an den Schustermeister Schröder und Bäckermeister Sievers und auf den Dörfern an die Hauswirthe Meyer in Mahlzow, Wigger in Kl. Bünsdorf, Burmeister in Retelsdorf, und Kreutzfeld in Niendorf. Wegen Befriedigung dringender Anforderungen, sieht man der möglichst prompten Entrichtung der Beyträge entgegen.
     Schönberg den 24sten Januar 1838.

Die Armen=Behörde.       


        Sicherem Vernehmen nach, hat man im Publico zu verbreiten gesucht, ich beabsichtige, mein Färberei=Geschäft niederzulegen. Da dieses Gerücht nur deshalb verbreitet zu sein scheint, mir die Nahrung abzuschneiden, so sehe ich mich veranlaßt hiemittelst ausdrücklich zu erklären,

daß ich die Färberei fortwährend im vollen Umfange annoch betreibe, und fernerhin betreiben werde,
und meine Geschäfts=Freunde zu ersuchen, mir ihr bisher bewiesenes Vertrauen nicht zu entziehen. Dieselben sollen sich dagegen stets der promptesten und reelsten Bedienung zu erfreuen haben.
        Sollte mir jemand denjenigen, der diese Gerüchte in Umlauf gebracht hat, oder noch verbreitet, dergestalt nachweisen können, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, so verspreche ich ihm eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Rehna den 14ten Jan. 1838.

Carl Heinr. Kindt,      
Schönfärber.          


Wie schön leuchtet der Morgenstern!

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

[ => Original lesen: 1838 Nr. 4 Seite 3]

Wie schön leuchtet der Morgenstern!

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]


Handhabung der Kirchenzucht in früherer Zeit.

Wenigen dürfte bekannt sein, auf welche energische Weise der alte treffliche Herzog Carl Wilhelm von Braunschweig vor 50 bis 60 Jahren die Kirchenzucht gehandhabt hat. Dort hatten die männlichen Bewohner mancher Dörfer die Gewohnheit angenommen, an jedem Sonntage, statt in die Kirche, in die Schenke zu gehen, und sich in Schnaps zu betrinken. Alle Ermahnungen der Prediger blieben fruchtlos, ja die Bauern nahmen, diesen zum Hohne, immer ihren Weg vor dem Pfarrhause vorbei, wenn sie bei Einläutung des Gottesdienstes nach der Schenke gingen. Endlich wandten sich die Prediger an die Landesregierung, welche sofort an die Frevler einen strengen Befehl zur Christlichen Begehung der Sonntagsfeier erließ. Der Befehl wirkte, mit Ausnahme eines einzigen Dorfes, wo die Säufer fest entschlossen blieben, sich in ihren weltlichen Freuden nicht stören zu lassen. Am nächsten Sonntage nach der Verkündigung der Herzogl. Verordnung, stellte sich der Prediger als zum Gottesdienst geläutet wurde, unter seine Hausthür, um durch seinen Anblick die Vorübergehenden

[ => Original lesen: 1838 Nr. 4 Seite 4]

an ihre Pflicht zu erinnern. Allein vergebens; die Bauern gingen spöttisch grüßend an ihm vorüber, und schlugen den Weg nach der Schenke ein. Tief gekränkt durch solchen Hohn, berichtet er eiligst an die Regierung, und schilderte die Widerspenstigkeit seiner Pfarrkinder mit den lebhaftesten Farben. Die Sache kam dem Herzog zu Ohren, und er entschloß sich sogleich, selbst einzuschreiten. An einem Sonntage fuhr er incognito nach dem Dorfe. In einem schlichten, bis unter das Kinn zugeknöpften Oberrock gehüllt, trat er kurz vor dem Beginn des Gottesdienstes, in die Schenke, wo ein sehr langer Tisch in der Trinkstube noch die Gäste erwartete. Er hatte kaum am Kopfe des Tisches Platz genommen, als die Glocken der Kirche erschallten, und alsbald füllte sich die Stube mit Bauern. Ein großer, vierschrötiger Lümmel, welcher in Folge einer vieljährigen Praxis, von Bier und Brantwein ganz hochroth gefärbt war, und der gewöhnliche Präsident der saubern Gesellschaft zu seyn schien, näherte sich dem Herzoge und musterte ihn mit geringschätzenden Blicken; er schien es nur mit Unwillen zu ertragen, daß ein Fremder seinen Ehren=Platz eingenommen hatte. Indessen schwieg er doch, ließ sich aber mit lümmelhafter Geberde zur Rechten des Herzogs auf einen Stuhl nieder. Die Uebrigen reihten sich an, und füllten den ganzen Tisch. Nun trat der Wirth herein, und setzte einen ungeheuren Kumpen (Bowle) voll Schnaps vor den Präsidenten hin. Dieser ergriff das Gefäß an beiden Henkeln, blickte den Herzog wegwerfend von der Seite an, und that einen tüchtigen Schluck. Dann reichte er es seinen Nachbarn zur Rechten hin, und sprach in seinem plattdeutschen Dialecte: Gif het weiter (Gieb es weiter). Der Humpen ging die Reihe herum bis zu des Herzogs Nachbarn zur Linken. Dieser trank, gab dem Herzog durch Blicke und Mienen zu verstehen, daß er nichts bekommen werde, und ließ den Humpen wieder zurückwandern mit den Worten: Na lat het weder so rom gahn (Nun laß es wieder so herum gehen;) und das Gefäß ging wieder links herum bis zu des Herzogs Nachbarn zur Rechten. Dieser trank und gab es zurück mit schnalzender Stimme, sprechend: Na lat het weder so rom gahn. Da sprang der Herzog auf, riß seinen Oberrock auf, und zeigte sich in Uniform, den Stern auf der Brust. Mit donnernder Stimme gab er sich den erschrockenen Bauern als ihren Landesherrn zu erkennen, hielt ihnen eine derbe Strafpredigt über ihre Liederlichkeit, und drohte ihnen mit strenger Strafe, wofern sie nicht ablassen würden von ihrem Ungehorsam und sündigen Leben. Dann schlug er seinem Nachbarn zur Rechten hinter die Ohren, daß ihm die Zähne wackelten, und sprach: Gif het weiter. Dieser gehorchte, aber der Folgende zögerte ungewiß. Da zog der Herzog den Degen und rief: Nur immer weiter gegeben, wer lässig ist, den greife ich mit dem Degen unter die Arme. Diese entscheidende Sprache und der blitzende Degen erfüllten die guten Leute mit einem wunderbaren Eifer, den Befehl ihres Fürsten aus Leibeskräften zu vollstrecken. Die Ohrfeigen wanderten klatschend von Kopf zu Kopf um den ganzen Tisch, bis zu des Herzogs Nachbarn zur Linken, und kaum hatte dieser die seinige auf den linken Backen erhalten, so verabreichte ihm der Herzog eine zweite auf den rechten Backen, und gab ihm die Weisung: Na lat het weder so rom gahn. Die Ohrfeigen wanderten nun zurück bis zu des Herzogs Nachbarn zur Rechten; da schlug er diesem zum zweitenmale hinter die Ohren, und sprach mit großem Gleichmuth: Na lat het weder so rom gahn. Nachdem er dieses Exercitium ein halbes Dutzendmal hatte durchmachen lassen, stand er auf, wiederholte nochmals seine Ermahnungen, und ging von dannen, seine getreuen Unterthanen in der tiefsten Rührung zurücklassend. Ihre Wangen glühten in der schönsten Purpurröthe, schöner als der reichlichste Genuß des Schnapses, oder die innigste Andachts=Glut sie hätte malen können, ihre Ohren waren durch das vorgenommene Experiment wohlthätig erschüttert, hinlänglich aufgeräumt und weit geöffnet zur fruchtbaren Aufnahme von Gottes Wort; die wackern Leute wurden die fleißigsten Kirchengänger im Lande.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 23. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 151/2 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 11
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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