No. 3
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Januar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 3 Seite 1]

Vorladungen.

        Der Kaufmann Simonis hieselbst hat nachgewiesen, daß der größte Theil seiner zu den bisherigen Acten bekannt gewordenen Gläubiger von ihm zufrieden gestellt worden ist und dabei vorgestellt, daß es nun der Fortdauer der gerichtlich angeordneten Sicherheits=Maaßregeln nicht weiter bedürfe; daher um Aufhebung derselben und Gestattung der freien Disposition über sein Vermögen, gebeten, welchem Antrage Gerichtswegen in der Art gewillfahret worden ist, daß sämmtliche, zu den Debit=Acten des Kaufmanns Simonis bekannt gewordene Creditoren hiedurch öffentlich peremtorisch aufgefordert werden, binnen 3 Wochen sich über diesen Antrag des Supplicanten ad Acta zu erklären, sub praejudicio pro omni, daß diejenigen, die einer solchen Aufhebung der angeordneten Curatel binnen dieser Frist nicht widersprechen werden, als einwilligend angesehen werden sollen und auf den ersten Anruf sodann die bisherigen Verfügungen aufzuheben und dem Gemeinschuldner die freie Disposition über sein Vermögen wieder einzuräumen sein wird; wobei jedoch wegen des, von demselben intendirten Nachlaß=Vergleichs jedem Theile gegenseitig alle rechtliche Competenz ausdrücklich vorzubehalten.
    Decretum Schönberg den 4. Janr. 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verpachtung.

        Auf Antrag des Vormundes der Kinder und Beneficialerben des wail. Krügers Hinrichsen zu Gr. Sarau wird zur öffentlich meistbietenden Verpachtung der zu Gr. Sarau belegenen Hinrichsen Erbpachtstelle mit Krugwirthschaft, Brau=, Brenn= und. Höckerei, auf zehn Jahre vom 1. Mai 1838/48 einzigster Termin auf

Mittwoch den 14. Februar 1838

Morgens 11 Uhr im Hause, des unterzeichneten Justitiars zu Ratzeburg angesetzt.
        Die Bedingungen dieser Verpachtung können auf der Stelle, die jederzeit besichtigt werden kann, wie im Gerichte eingesehen, auch gegen Erlegung derCopialien mitgetheilt werden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 27. Decbr.

W. G. C. Sponagel.      


Bekanntmachung.

        In Gemäßheit der am 12. Septbr. 1837 erlassenen Obrigkeitlichen Bekanntmachung, die hiesigen Pferdemärkte betreffend, werden in diesem Jahre

der erste hiesige Pferdemarkt am 7., 8. und 9. März,
der zweite am 4., 5., 6. Julius,
der dritte am 22., 23. u. 24. August
auf dem dazu eingerichteten Patze neben dem äußeren Holstenthore abgehalten werden.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 3 Seite 2]

    Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
    Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck den 9. Januar 1838.

in fidem
  J. H. Behn Dr.
  Act. Gew.   


Vermischte Anzeigen.

        Sicherem Vernehmen nach, hat man im Publico zu verbreiten gesucht, ich beabsichtige, mein Färberei=Geschäft niederzulegen. Da dieses Gerücht nur deshalb verbreitet zu sein scheint, mir die Nahrung abzuschneiden, so sehe ich mich veranlaßt hiemittelst ausdrücklich zu erklären,

daß ich die Färberei fortwährend im vollen Umfange annoch betreibe, und fernerhin betreiben werde,
und meine Geschäfts=Freunde zu ersuchen, mir ihr bisher bewiesenes Vertrauen nicht zu entziehen. Dieselben sollen sich dagegen stets der promptesten und reelsten Bedienung zu erfreuen haben.
        Sollte mir jemand denjenigen, der diese Gerüchte in Umlauf gebracht hat, oder noch verbreitet, dergestalt nachweisen können, daß ich ihn gerichtlich belangen kann, so verspreche ich ihm eine Belohnung von 10 Taler (Mecklenburg).
    Rehna den 14ten Jan. 1838.

Carl Heinr. Kindt,      
Schönfärber.          


Ulrich Schopp und seine sechs Kunden.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Beschluß.)

[ => Original lesen: 1838 Nr. 3 Seite 3]

Ulrich Schopp und seine sechs Kunden.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]


Unglücksfälle zur Belehrung und Warnung.

        Kürzlich kam bei einer Jagdparthie in der Nähe von Büdingen, im Großherzogthum Hessen, wieder der traurige Fall vor, daß einer der Jäger durch den zufällig losgehenden Schuß eines Percussionsgewehrs das Leben verlor. Sein Hintermann stolperte nämlich, stieß mit dem Gewehr an, dieses ging los, und jenen traf der Schuß von hinten in die Beine, so daß er wenige Stunden darauf seinen Geist aufgab. - In Steinach in der Schweiz ward ein Hausvater mit seinem auf seinem Schooße befindlichen kleinen Kinde von einem mit einer geladenen Flinte in dem nämlichen Zimmer spielenden neunjährigen Nachbarskinde erschossen. - In Buttelstädt, im Weimarischen erschoß ein Freund den andern, indem er im Scherz ein Gewehr auf ihn anschlug, das leider geladen war.

[ => Original lesen: 1838 Nr. 3 Seite 4]

        Zu Anfang Junius wurde der Rechtsgelehrte Hoffmann zu Georgenthal im Gothaischen von seinem eigenen Hunde leicht ins Ohr gebissen, der, wie sich nachher ergab, die stille Wuth hatte. Der Verwundete wurde ärztlich behandelt, und es zeigte sich nichts Verdächtiges in Bezug auf Wasserscheu. Der junge Mann lag seinen Berufsgeschäften so fleißig ob, wie sonst; am 13. October, also 18 Wochen nach dem Bisse, bekommt der unglückliche Mann plötzlich fürchterliche Convulsionen, Tags darauf bricht die Wasserscheu aus, jedoch die Krankheit läßt wieder nach, und der Patient unterhält sich sehr verständig mit dem anwesenden Arzte, nur bisweilen schreit er laut auf und sagt sodann: ich möchte bloß wissen, warum ich so unwillkührlich schreien muß! Indessen es kommt sonntags kein Anfall wieder, worüber der Kranke im Kreise der seinigen Abends sehr vergnügt ist. Des Montags Morgens dictirt er seinem Bruder noch Etwas in Bezug auf seine Praxis, da auf einmal ruft er: lösche das Licht aus, ich kann nicht mehr hinein sehen. Die Wuth bricht auf eine fürchterliche Weise los; der Bruder ruft um Hülfe. Das Hauspersonal versammelt sich, aber man vermag nicht den Wuthentbrannten zu besänftigen. Er jagt alle Anwesenden, die er, sich von ihm zu entfernen, zuvor vergeblich gebeten hatte, aus dem Zimmer, nur eine Verwandte und die Krankenwärterin halten Stich. Nach Ersterer schleudert er einen Stiefel; sie flüchtet, und Letztere erfaßt er und würgt sie jämmerlich. Doch auch sie entkommt glücklich, der Kranke springt hinterher und verriegelt die Thür. - Einige Secunden lang herrscht schauerliche Ruhe; plötzlich geschieht ein Schuß; - man erbricht die Thür und findet den Unglücklichen in seinem Blute. - Einige lichte Augenblicke, in denen er vermuthlich das schreckliche seines Zustandes erkannte, und einen noch fürchterlichern Todeskampf ahnete, ließen ihn nicht unwahrscheinlich zur Waffe greifen und seinem traurigen Daseyn ein Ende machen. Friede dem Vollendeten, Trost seinen Eltern und Verwandten, allen Hundeliebhabern aber der warnende Zuruf: wer Ohren hat zu hören, der höre!

        Zu Hanover hat Anfangs dieses Jahrs ein betrübender Unfall statt gefunden. Drei Brüder, Kinder von 9 bis 14 Jahren und Söhne unbemittelter Eltern, fanden in Einem Augenblick ihren Tod durch den Bruch des Eises. Dies Ereigniß war um so schrecklicher, als zwei der Knaben in dem Bestreben dem in Gefahr schwebenden Hülfe zu leisten untergingen.

        Vor einiger Zeit brach in einem Wirthshause zu Mainz ein Gastzimmer zusammen, in welchem sich über 200 Menschen befanden. Alle diese Menschen nebst Stühlen, Tischen und dem bedeutend geheizten Ofen stürzten durch den überladenen und zusammenbrechenden Fußboden in den Keller. Das Getümmel und Geschrei war fürchterlich. Männer, Frauen und Kinder stürzten zugleich mit Tischen, Stühlen, Krügen und Gläsern in die finstere Tiefe, und darüber das Feuer aus dem Ofen. Unten war nur ein Ausgang und dieser verschlossen; die Thür mußte von außen eingehauen werden, während bereits das Feuer aus der verworrenen Masse schlug. Zwei Menschen kamen auf der Stelle um das Leben, und fünf wurden schwer verwundet, der Brand aber ward später gelöscht.

        In der Glashütte zu Oerlach im Würtembergischen, Oberamts Backnang, wurden im vorigen Jahre bei einem kleinen Gastgebot 11 Personen vergiftet, indem die Köchin statt des Zuckers von dem Arsenik nahm, welcher zum Glasschmelzen gebraucht wird. Ungeachtet der schleunigsten Hülfe starben mehrere Personen.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 16. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 46
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 14 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 11
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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