No. 7
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 16. Februar
1838
achter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1838 Nr. 7 Seite 1]

Vorladungen.

          Der Herr Pächter Warncke zu Stove hat angezeigt, daß eine, auf seinen Namen ausgestellte Original=Schuldverschreibung des Eigenthümers Carl Bobzien auf Karcheez im Großherzogthum Mecklenburg Schwerin, über ein, mit 5 p. C. verzinsliches Kapital von 500 Taler (Mecklenburg) N. 2/3 de 28sten März 1824, unterm 29sten August 1825. fol. 29. im Karcheezer Hypothekenbuche intabulirt, die er für sich und seinen Sohn den Pächter Friedrich Warncke zu Kehrsen, bei dem Hauswirth Heinrich Meyer zu Niedermarschacht, zu dessen und des Hauswirths Vick zu Eickhold Sicherstellung wegen prompter Zahlung ausgelobter Weidegelder, deponirt habe, bei einer Feuersbrunst im Hause des Meyer, verbrannt worden sei und zur Mortificirung dieser Urkunde, das gegenwärtige Proclama nachgesucht, kraft welches alle diejenigen, welche an das hier gedachte Schuldpapier aus irgend einem Grunde, Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Angabe und sofortigen Bescheinigung,

auf den 20sten April d. J.

Morgens 11 Uhr hiemittelst peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht geladen werden, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile, daß die Latitirenden mit künftigen Ansprüchen nicht weiter gehört, vielmehr rücksichtlich ihrer die Bobziensche Schuldverschreibung als gänzlich erloschen erklärt und die Tilgung der daraus resultirenden Schuld im Karcheezer Hypothekenbuche verfügt werden soll.
    Decretum Schönberg den 7ten Februar 1838.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Bekanntmachung.

          Nachdem der allhier in Inquisitions=Haft sich befindende Hüfner Hans Jochim Heinrich Flindt aus Langenleesten erklärt hat, daß er, zur Befriedigung seiner andrängenden Gläubiger, sich genöthigt sehe, diesen seine Güter abzutreten, so werden hiermit Alle, welche an gedachten Flindt aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche oder persönliche Forderungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche am

Montag den 19. Februar d. J.
Morgens 10 Uhr
bei Strafe des ispo lapsu termini eintretenden Ausschlusses und zwar Auswärtige unter gehöriger Procuraturbestellung, vor dem Gerichte Gudow, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii, Landsyndicus Walter zu Ratzeburg, anzumelden und klar zu machen.
          Zugleich sind zum öffentlichen meistbietenden Verkaufe der zu Langenleesten belegenen Hüfnerstelle des Cridars, drei Termine, nämlich:
der 19. Februar d. J.
der 12. März d. J. und
der 9. April d. J.
anberahmt worden, und werden Kaufliebhaber hiermit eingeladen, an bemerkten Tagen, Morgens 10 Uhr, in der Wohnung des unterzeichneten Justitiarii zu Ratzeburg, sich einzufinden, Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben und darauf zu gewärtigen, daß im dritten Termine

[ => Original lesen: 1838 Nr. 7 Seite 2]

für den annehmlich Meistbietenden der Zuschlag unfehlbar erfolgen werde.
    Signatum im Adlich von Bülowschen Gerichte Gudow, den 15. Januar 1838.

(L. S.) E. F. Walter.


Verkaufs=Anzeigen.

        Das auf der Mühlenbäck zwischen den Häusern der Schustermeister Röders und Eggers belegene Haus des Webers Kruse soll in vim executionis öffentlich gerichtlich verkauft werden, wozu die gewöhnlichen Termine auf

den 12. December d. J
= 11. Januar     k. J.
= 19. Februar    -
anberahmt worden sind. Kaufliebhaber haben sich an diesen Tagen jedesmal Morgens um 11 Uhr einzufinden, Both und Ueberboth zu Protocoll zu geben und den Zuschlag in Grundlage der, im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen zu gewärtigen.
    Zugleich werden gesammte Gläubiger des gedachten Kruse auf

den 19. Februar k. J.

Morgens 11 Uhr geladen, um ihre Forderungen an diesen ihren Schuldner anzumelden und sofort zu bescheinigen, bei dem ein= für allemal und auch für den Fall einer sich ergebenden Insolvenz, angedroheten Nachtheile des Verlustes ihrer Rechte an den Weber Kruse und dessen Vermögen.
    Decretum Schönberg den 3. Novbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

Saathafer,

von 1836 hier zuerst gesäete, directe von Rügen bezogene Saat, imgleichen eine vorzügliche Sorte frühreifer Erbsen von ausgesammelter Saat, bei

Müller zu Römnitz.          


         Der Hengst Srengbert - Vater Camillus, Mutter Semelle - 4 Jahr alt, hellbraun, mit kleinem Stern, 5 Fuß 6 Zoll Preußische Maaß hoch, und stark von Knochen, deckt in diesem Frühjahre fremde Stuten für 2 Taler (Mecklenburg) N.2/3 und 8 Schilling (Mecklenburg) an den Stall. Die Stuten können, bis sie abschlagen, von 9 zu 9 Tagen wieder gebracht werden.
    Löwitz bei Rehna den 13. Februar 1838.

J. Koch, Inspector.          


Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

[ => Original lesen: 1838 Nr. 7 Seite 3]

Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

[ => Original lesen: 1838 Nr. 7 Seite 4]

Die Leiden des Durstes zur See.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen.]

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
vom 13. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 78
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 48
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 40
Erbsen, Brecherbsen 56
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 48
Winter=Rapsaat die Tonne 16 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 12


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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