No. 41
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 13. Oktober
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 41 Seite 1]

Vorladungen.

          Nachdem das, unterm 28sten Junius d. J. erkannte Provisorium, welchem zufolge der Hauswirth Pingler zu Duvennest der Verwaltung seines Vermögens entsetzt, und ihm jedwede Veräußerung seiner Habe bei Strafe der Nichtigkeit und andrer willkührlicher Ahndung untersagt worden, jetzt Oberrichterlich bestätiget worden ist; so werden nunmehr, auf Antrag des Pinglerschen Curators, Hauswirth Ernst Wittfoth zu Duvennest, zur Erforschung der, das Vermögen des Hauswirths Pingler belastenden Schulden, alle und jede, welche an dasselbe und den Hauswirth Pingler aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen haben, oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, solche, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Hauswirth Pinglerschen Vermögens=Masse, in dem deshalb auf

den 23sten October d. J.

Morgens 10 Uhr angesetzten Liquidations=Termine vor hiesigem Justiz=Amte genau anzumelden und zu bescheinigen.
      Von dieser Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen ausgenommen, welche ihre Forderungen an Capital und Zinsen auf einem, ihnen vor dem Termin von dem Pinglerschen Curator vorzulegenden, mit dem Insiegel des Justiz=Amtes corroborirten Postenzettel richtig werden verzeichnet finden; mindestens haben sie, im Meldungsfalle, den Kostenersatz nicht zu gewärtigen.
      Decretum Schönberg den 27. Juli 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                            Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Indem Königl. Rentekammer den Verkauf der Eichen Bau= und Nutzholzblöcke, welcher im Salemmer Revier am 30sten August Statt gefunden, nicht genehmigt hat, wird hiermit ein anderer Verkaufstermin derselben 36 Blöcke auf den 16ten October, als am Gallus=Tage angesetzt, und wollen sich Käufer an diesem Tage, präcis Neun Uhr Vormittags, bei dem Bauervoigt in Salem einfinden.
    Zugleich wird zur Kenntniß des in= und ausländischen Publici gebracht, daß auch im Farchauer Revier zwischen Ratzeburg und Mölln 45 Stück Eichen Bau= und Nutzholzblöcke am 19ten October verkauft werden sollen; der Versammlungsort ist zu Fredeburg präcis Neun Uhr Vormittags.
    Amt Ratzeburg, den 4ten October 1837.

Susemihl.      Hein.      


          Am Donnerstag, als den 19. October 1837, sollen in dem jetzigen Holländerhause zu Zarnewentz auf dem Meistgebot gegen baare Bezahlung in N 2/3. verkauft werden, als:

Eine Wanduhr mit Gehäuse, Schränke, Tische,

[ => Original lesen: 1837 Nr. 41 Seite 2]

Stühle, Bettstellen und andere Mobilienstücke, so wie auch ein fettes Schwein und eine Ziege und sonstiges Hausgeräth, - auch sind Kartoffeln und Runkelrüben abzustehn.


Vermischte Anzeigen.

        Da das am Köppen=Moore belegene hiesige Pfarr=Ackerstück - der Köppenberg - gegenwärtig besäet ist; so darf nicht mehr, wie bisher mißbräuchlich geschehen ist, vom Bünsdorfer Fußsteige an nach der Mühle über diesen Acker gegangen werden, sondern haben etwanige Contravenienten Pfändung oder sonstige Ahndung zu gewärtigen.
    Schönberg den 11ten October 1837.

Marggraf.        


Bekanntmachung.

        Jedes zwischen dem 1. April und 30. September d. J. versichert gewesene Mitglied des Feuerversicherungs=Vereins der Landbewohner, in Lübeck, hat zum bevorstehenden November=Termin 3/4 Simplum zu bezahlen.
    Lübeck, den 4. October 1837.

Namens der Direction,
H. W. Hach, Dr.
Secretär des Vereins.


        Ganz vorzüglich schöne neue Berger Flohm=Heringe, alle Sorten englischen Patent=Hagel, Kupfer=Hüthen von Sellier und Bellot, die Schachtel 12 Schilling (Mecklenburg), bei 4 Schachteln noch billiger, bei
        Schönberg.

Ludwig Creutzfeldt.      


Verkauf.

          Die vor wenig Jahren neu erbaute Ziegelei zu Reecke an der Trave, eine Meile von Lübeck, soll wegen Ablebens des Zieglers billig verkauft werden. Das Nähere bei

D. H. Carstens,          
Kaufmann in Lübeck.      


Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

[ => Original lesen: 1837 Nr. 41 Seite 3]

Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Beschluß.)


Er hat zu "leben". Er weiß zu "leben". Er hat "gelebt".

          "Er hat zu leben.," - sprach Jemand, als die Rede auf seinen Schwager kam, der 50,000 Gulden besitzt, noch ein Junggesell ist, und ein sparsamer Hauswirth dazu. - 50,000 Gulden, ein schönes Geld, dachte ich, und hatte dabey das Leibesleben im Sinn, und nickte daher unbedenklich mit dem Kopf.
          "Er weiß zu leben," - äußerte sich jüngst eine vornehme Frau über den Herrn J., welcher immer den neuesten Kleiderschnitt trägt, die Gesellschaft sieben Stunden lang ohne Pause unterhält, und es Allen recht und süß machen kann. - Ueber diese Lebenswissenschaft fühlte ich mich etwas beklemmt, und rührte daher weder Mund, noch Kopf, noch Glieder. Ich hätte aber wohl noch besser gethan, wenn ich meinen Kopf recht merklich geschüttelt hätte.
          "Er hat gelebt", - hörte ich noch neulich im Bade von fern den Herrn W. sagen. Er meinte seinen Freund, welcher sich krank und elend getrunken, getanzt, geh.... - - hat, und nun, wie Herr W. hinzusetzte, "nicht mehr mitthun kann". - Wie ich das hörte, lief mir ein heimlicher, kalter Schauer den ganzen Rücken hinauf; denn es war mir schrecklich, daß die Welt das, was gerade wahrer, grauenvoller, ewiger Tod ist, mit dem Ausdruck "leben" bezeichnet.

Xäloksyngil? Udepä!          


Über das fehlerhafte Ausmelken der Kühe, Schafe und Stuten.

          In recht sehr vielen Wirthschaften findet noch die üble Gewohnheit statt, daß die Mägde, wenn Kühe gekalbt haben, diese sogleich von der ersten Milch durch Ausmelken befreien, in der Meinung, daß dieselbe dem Kalbe schädlich sei. Ebenso melken vorurtheilsvolle Schäfer ihre Mutterschafe nach der Geburt der Lämmer aus, nach der von Alters her beibehaltenen Meinung, daß die erste Milch dem jungen Lamme schädlich sei; auch bei den

[ => Original lesen: 1837 Nr. 41 Seite 4]

Pferdezüchtern geschieht es, daß man die Stuten nach Ankunft der Füllen ausmelken läßt.
Da nun dies eben Gesagte, wie so vieles Andere, der leidige Schlendrian mit sich bringt, und es großentheils sehr schwer hält, solche Vorurtheile, die in der Regel sich auf Unkenntniß der Sache stützen, auszurotten, so glaube ich, daß es nicht unzweckmäßig sey, hier ein Wörtchen dagegen zu sprechen, und diejenigen Oekonomen, die von obiger Meinung befangen sind, eines Andern zu belehren.
          Wenn das junge Thier, es mag nun heißen wie es wolle, Kalb, Lamm oder Fohlen, auf die Welt kommt, so hat es, wie die Erfahrung es gelehrt hat, während seines Aufenthaltes in dem Uterus eine Menge Unreinigkeiten in dem Darmkanale mit sich gebracht, die Eingeweide, überhaupt alle Verdauungswerkzeuge, befinden sich noch in einem höchst schwächlichen Zustande. Eben nun hat es die allgütige Natur sehr weise eingerichtet, daß alle Unreinigkeiten, welche das junge Thier mit sich gebracht hat, durch den Genuß der ersten Milch, die wegen ihrer dünnen, serösen Beschaffenheit purgirend wirkt, abgeführt werden.
          Hauptsächlich dienlich findet dies bei Fohlen statt, bei welchen die erste Milch vorzüglich purgirend auf das sogenannte Fohlenpech wirkt, eine Unreinigkeit, die sich während der Tragezeit in den Darmkanal des Fohlens gebildet hat.
          Dadurch nun, daß dieser Fehler begangen wird, die Mutter nach der Geburt auszumelken, geschieht es denn nicht selten, daß man den Schaden, den man absichtlich hat vermeiden wollen, nun erst recht bekömmt. Man hat geglaubt, dem jungen Thiere eine Güte zu erzeigen, wenn man die vermeintlich schlechte Milch, wie man sich ausdrückt, hat wegmelken lassen; gerade dadurch hat man eben so den Tod des jungen Thieres häufig bewirkt, denn, wie natürlich, bekömmt dann das junge Thier, wenn es saugen kann, die nun später abgesonderte dickere Milch, es genießt sie, und muß sie genießen, die Eingeweide, wie überhaupt alle Verdauungswerkzeuge sind aber noch nicht von der Art, daß der Assimilationsproceß leicht und schnell von Statten gehen kann, es entstehen Verstopfungen, und nicht selten erfolgt der Tod des jungen Thieres, den man dann aus Unkenntniß auf etwas Anderes schiebt, und den man auch trotz aller anzuwendenden Mittel, wegen der Jugend des Thieres, nun auch nicht hätte verhindern können.
          Es werden nun wohl einzelne Landwirthe hierauf erwiedern, daß ihre Mägde oder Schäfer die Kälber und Lämmer die erste Milch nicht hätten genießen lassen, und doch nicht bemerkt worden wäre, daß eins oder das andere gekränkelt, oder wohl gar krepirt wäre. - Hierauf kann ich jedoch nichts Anderes entgegnen, als daß diejenigen von Glück sagen können, daß noch nicht Fälle der Art bei ihnen eingetreten sind; oder sie sind eingetreten, und man hat aus Unkenntniß den Tod des jungen Thieres Krankheiten anderer Art zugeschrieben.
          Als Beweis auch noch von der wohlthätigen Wirkung der ersten Milch kann dieser Umstand angegeben werden, daß bei Pferden, in wilden und halbwilden Gestüten, wo Niemand die erste Milch ausmelkt, doch die gesündesten, stärksten und kräftigsten Füllen gezogen werden.
          Warum aber künsteln, wo doch die allgütige Natur die treffendsten und weisesten Absichten dabei hat?
          Ich bemerke noch schließlich, daß auch oft Fälle vorkommen, wo das Ausmelken sogar erfolgen muß; denn bei sehr kräftiger und robuster Körperbeschaffenheit einer Kuh, oder eines Mutterschafes, oder Stute kann es wohl eintreten, daß das Euter so voller Milch ist, daß dieser enorme Andrang von Milch, wenn er nicht fortgeschafft wird, Veranlassungen zu Entzündungen und Knoten geben kann; daher nur in diesem Falle das Ausmelken zu entschuldigen ist. Bei allen Handlungen müssen uns Kenntnisse, Bestimmtheit über Ursache und Wirkung und wohlverstandene Erfahrung zur Hand gehen. Die geerbten Meinungen führen gar zu oft vom Ziele ab.

(Aus dem Archiv der teutschen Landwirthschaft.)    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 6. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne 14 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 13
Schlagleinsaat 111/2


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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