No. 40
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 06. Oktober
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 40 Seite 1]

Publicandum.

In Folge eines Allerhöchsten Landesherrlichen Befehls vom 6. dieses Monats soll zum Zweck der Unterhaltung des Bundes=Contingents, auf das Jahr vom 1. Julius 1837 bis dahin 1838 im Fürstenthume Ratzeburg eine Steuer nach dem Edicte vom 21. Januar 1824 und den, hinsichtlich der erblichen Inhaber der Korn=, Kupfer=, Messing=, Oel=, Papier= und Walkmühlen, unterm 3. Februar 1837 verfügten Abänderungen, erhoben werden, welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht und dabei bestimmt wird, daß

1) der 17te dieses Monats als Normaltag zur Feststellung des Status quo, wonach die Steuer zu entrichten, angenommen, und
2) die Steuer von den, vom 1. Mai 1837/38 eingenommenen, oder noch einzunehmenden Gehalten, Zinsen, Renten und Pensionen bezahlt werden soll.
       Schönberg den 13ten September 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.        Karsten.         Reinhold.                 


[ => Original lesen: 1837 Nr. 40 Seite 2]

Vorladungen.

            Die in dem am 25sten Julius d. J. publicirten Testamente der verstorbenen Wittwe Harms zu Pahlingen eingesetzten Erben, als:

1) die verehelichte Borgwardt geborne Sterley zu Pahlingen, jetzt deren Kinder,
2) die Kinder des weiland Schulzen Sterley daselbst;
3) die Kinder der daselbst verstorbenen Hauswirthsfrau Faasch gebornen Sterley, und
4) die Kinder der weiland verehelichten Greth Liese Lenschow gebornen Sterley, imgleichen die Anna Maria Damm, -
haben sich bisher über die Antretung der Erbschaft noch nicht erklärt. Auf Antrag des Zimmergesellen Lenschow zu Pahlingen, als ehemaligen Curators der gedachten Erblasserin, werden nun alle diejenigen, die ein Erbrecht an diese Nachlaßmasse zu haben vermeinen, da selbige dem Gerichte nicht bekannt und ihr Aufenthalt nicht auszumitteln ist, hierdurch öffentlich peremtorisch auf

den 6ten November d. J.

Morgens 10 Uhr vor das hiesige Justiz=Amt geladen um, nach gehöriger Legitimation, sich über die Antretung dieser Erbschaft rein und bestimmt zu erklären, auch über die zur endlichen Regulirung des Nachlasses zu treffenden Maasregeln sich zu vereinigen; alles sub praejudicio pro omni, daß die Ausbleibenden als auf diese Erbschaft verzichtend angesehen und den Erscheinenden, an deren Beschlüsse die Abwesenden für gebunden zu achten, die freie Disposition über diese Masse zugestanden werden solle.
    Zugleich werden alle diejenigen, die aus sonstigen Gründen Ansprüche an die verstorbene Harms und jetzt an deren Nachlaß zu haben vermeinen, zu eben diesem Termine geladen, um solche Forderungen anzugeben und sofort zu bescheinigen, bei Strafe des Verlustes ihrer Rechte an diese Masse.
    Decretum Schönberg den 4. Septbr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Bekanntmachung.

        Es wird hiedurch zur allgemeinen Kunde gebracht, daß die seit einer Reihe von Jahren hieselbst abgehaltenen Pferdemärkte für die Zukunft auf nachfolgende Tage verlegt sind:

der erste auf den Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor Reminiscere;
der zweite auf den Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor Margarethen;
der dritte aber, wie bisher, am zweiten, oder, wenn Kreuzerhöhung auf einen Freitag oder Sonnabend fällt, am dritten Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor Kreuzerhöhung gehalten wird.
        Der Marktplatz befindet sich neben dem äußeren Holsteinthore.
        Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
        Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck, den 12. September 1837.

in fidem
  J. H. Behn, Dr.
  Act. Gew.        


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Donnerstag, als den 19. October 1837, sollen in dem jetzigen Holländerhause zu Zarnewentz auf dem Meistgebot gegen baare Bezahlung in N 2/3. verkauft werden, als:

Eine Wanduhr mit Gehäuse, Schränke, Tische, Stühle, Bettstellen und andere Mobilienstücke, so wie auch ein fettes Schwein und eine Ziege und sonstiges Hausgeräth, - auch sind Kartoffeln und Runkelrüben abzustehn.


Vermischte Anzeigen.

Verkauf.

          Die vor wenig Jahren neu erbaute Ziegelei zu Reecke an der Trave, eine Meile von Lübeck, soll wegen Ablebens des Zieglers billig verkauft werden. Das Nähere bei

D. H. Carstens,          
Kaufmann in Lübeck.      


Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Fortsetzung.)

[ => Original lesen: 1837 Nr. 40 Seite 3]

Die christliche Familie im Landpfarrhause.

[Erzählung.]
[im Abbild der Originalseite zu lesen]

(Der Beschluß folgt.)

[ => Original lesen: 1837 Nr. 40 Seite 4]

War Göthe kein Christ?

      Wenn ein in der Welt hochgestellter, mit innern und äußern Vorzügen begabter Mann das ehrliche Bekenntniß ausspricht, daß die lange Reihe seiner Lebensjahre dennoch nur Mühe und Arbeit gewesen sei, und er keine vier Wochen eigentliches Behagen gehabt habe: so sollte dies uns eher einen verehrenden Blick in seine große Seele thun, als ein zweideutiges Urtheil fällen lassen. So hat es sich der in jeder Hinsicht große Göthe vor einiger Zeit müssen gefallen lassen, auf eine höchst einseitige Weise beurtheilt zu werden. (S. No. 19 d. St.) Jenes oben angeführte Bekenntniß ward nämlich durch ein Hydro=Oxygen=Microscop betrachtet, und da konnte es denn nicht fehlen, daß auch die geheimsten Winkel des Herzens geschaut wurden. Nicht weil Göthe die feste Ueberzeugung hatte, daß all sein Wissen nur Stückwerk, seine glänzende Stellung im Leben nur eitel sei, daß alle diese Vorzüge an sich vor dem minder beglückten ihm keinen Vorzug bei Gott verschaffen könnten, sprach er jene Worte (nach des Verf. + Ansicht): sondern weil er die Ruhe in der Liebe Gottes, den Frieden Christi nicht geschmeckt habe; denn aus dem großen Schatze seiner Lieder habe er Ihm auch kein einziges weihen können. Haben auf der einen Seite die Göthomanen durch ihre abgöttische Verehrung sich an Göthe versündigt, so geschieht dies nicht weniger auf der andern durch einseitige, oberflächliche Auffassung. Dichtete er auch keine geistlichen Lieder, waren seine Werke auch nicht unmittelbar bestimmt, das religöse Element zu wecken und zu beleben: schmeckte er deshalb keine Ruhe in Gott, nicht den Frieden Christi, stand er deshalb schon außerhalb des Christenthums? Hat sein vielseitig gebildeter Geist, der die Kunst und Wissenschaft bis in die Tiefen durchdrang, sichtete und lichtete, neugestaltete, veralterte Systeme umstieß und neue begründete; der nach allen Richtungen im Gebiete des Forschens mittelbar und unmittelbar seine Strahlen aussandte, welche nicht mit der Gegenwart wieder verschwanden, sondern noch fortwirken und stets anerkannt werden: hat sein Geist, im Christenthum herangebildet, denn gar nichts von Christi Geiste vernommen? oder findet sich in seinen Werken Eine Stelle, wo er sich diesem feindlich gegenüberstellt? Wenn dieses aber nicht zu beweisen ist, dagegen nicht geleugnet werden kann, daß sein Geist, welcher durch eine christliche Erziehung seine Weihe empfing, die Kunst und Wissenschaft unter dem fortwährenden Einflusse der christlichen Religion zu seiner Sphäre machte, so hat er mittelbar im Dienste des Geistes Christi gestanden und Göthe ist allerdings ein Christ gewesen. Oder wollen wir noch fernerhin der verkehrten Ansicht huldigen, daß die christliche Religion nichts mit der Wissenschaft zu thun haben dürfe, weil sie nur einen nachtheiligen Einfluß haben könne? Hat aber nicht gerade die christliche Religion die Wissenschaft zu der Höhe gebracht, die sie jetzt erreicht hat? Muß deßhalb dieselbe verdammt werden, wenn der Einzelne sie zum Aushängeschild seiner Narrheit macht? Der wahrhaft wissenschaftlich Gebildete ist auch ein demüthiger Christ, und keineswegs nur der, welcher den Zungen= oder Gefühlsglauben hat. Der wahrhaft Demüthige besitzt auch wahre Liebe, die Liebe sucht nicht die Schattenseiten auf, sondern bedeckt mit Schonung die Fehler der Brüder. Nicht alle, die Herr, Herr! sagen, werden in das Himmelreich kommen, sondern die den Willen thun des himmlischen Vaters. -

S.   -r.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat October 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 14 -
ein Schillings=Strumpf - 23 -
ein Sechslings=Semmel - 11 2
ein Dreilings=Semmel - 5 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 63/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 6. October.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 68
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 38
Erbsen, Brecherbsen 50
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne 14 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 11


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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