No. 30
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 28. Juli
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 30 Seite 1]

Daß die Ehefrau des Schneider Grewe in Carlow, sonsten in Schlagsdorf, befugt ist, die Geschäfte einer Hebamme zu verrichten, wird hiedurch gemeinkundig gemacht.
          Schönberg den 22sten Junius 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Landvogtey des Fürstenthums Ratzeburg.          
(L. S.)                                            A. v. Drenkhahn.                              Reinhold.
                


Vorladungen.

          Nachdem das, unterm 28sten Junius d. J. erkannte Provisorium, welchem zufolge der Hauswirth Pingler zu Duvennest der Verwaltung seines Vermögens entsetzt, und ihm jedwede Veräußerung seiner Habe bei Strafe der Nichtigkeit und andrer willkührlicher Ahndung untersagt worden, jetzt Oberrichterlich bestätiget worden ist; so werden nunmehr, auf Antrag des Pinglerschen Curators, Hauswirth Ernst Wittfoth zu Duvennest, zur Erforschung der, das Vermögen des Hauswirths Pingler belastenden Schulden, alle und jede, welche an dasselbe und den Hauswirth Pingler aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen haben, oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch geladen, solche, bei Vermeidung des Ausschlusses von der Hauswirth Pinglerschen Vermögens=Masse, in dem deshalb auf

den 23sten October d. J.

Morgens 10 Uhr angesetzten Liquidations=Termine vor hiesigem Justiz=Amte genau anzumelden und zu bescheinigen.
      Von dieser Anmeldungspflicht sind jedoch diejenigen ausgenommen, welche ihre Forderungen an Capital und Zinsen auf einem, ihnen vor dem Termin von dem Pinglerschen Curator vorzulegenden, mit dem Insiegel des Justiz=Amtes corroborirten Postenzettel richtig werden verzeichnet finden; mindestens haben sie, im Meldungsfalle, den Kostenersatz nicht zu gewärtigen.
      Decretum Schönberg den 27. Juli 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                            Reinhold.


        Zur Anmeldung und Bescheinigung sämmtlicher Ansprüche an die nur cum beneficio inventarii angetretene Erbschaft des weiland Erbpächters und Gastwirths Joachim Heinrich Adolph

[ => Original lesen: 1837 Nr. 30 Seite 2]

Hinrichsen zu Groß Sarau, ist, bei Strafe der mit dem Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion, Termin

auf Sonnabend den 12. August d. J.

Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Justitiar zu Ratzeburg angesetzt und müssen auswärtige Gläubiger einen Procurator im hiesigen Gerichte bestellen.
    Von dieser Anmeldungspflicht sind nur diejenigen ausgenommen, die ihre Forderung auf einem ihnen vorzulegenden, mit dem Siegel des hiesigen Gerichts versehenen Postenzettel richtig aufgeführt finden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 19. Jun. 1837.

W. G. C. Sponagel.      


Vermischte Anzeigen.

        In Beziehung auf die in den vorigen Anzeigen angekündigten Predigten des Herrn Pastor Fischer, erlaube ich mir, bekannt zu machen, daß ich zu jeder Zeit Bestellungen darauf annehme.
    Schönberg den 27. Juli 1837.

Bade, Buchbinder.    


Zu vermiethen: Scheuren=Platz, bei      
Georg Simonis.
Schönberg 1837.


        Ich bin gewilligt, meine in guter Nahrung befindliche Branntweinbrennerei nebst Gastwirthschaft, in der Töpferstraße hieselbst, zu verpachten, und ersuche Liebhaber, sich deshalb bei mir zu melden.
Ratzeburg den 26. Juli 1837.

Schatt.        


        Zur bevorstehenden Erndte empfiehlt sich mit schönen Berger Flohm=Heeringen zu billigen Preisen

M. F. Bunge in Lübeck,          
Trave No. 474.                


Fünfzig Jahr im Amte gewirkt zu haben, ist ein herrliches Gefühl, und beseligend muß es seyn, wenn dies Wirken die edelsten Güter der Menschheit erfaßte; wenn Schule und Kirche die Kraft und den Eifer des Mannes in Anspruch nahmen und der Blick des Greises nach halbhundertjährigem Wirken auf die Früchte fällt, mit denen Gottes Gnade die Arbeit gesegnet hat. Wohl verdient der Jubeltag eine festliche Feier und der Mann, dem das seltene Glück ward, ihn zu erleben, den Glückwunsch und Anerkennung des Eifers und der Treue.
          Am 26sten Julius 1787 ward Herr Pastor Harnack in Carlow als Subrector der Domschule in Ratzeburg in sein Amt eingeführt, dem er mit Segen bis 1800 vorstand, wo er zum Pastor nach Carlow berufen ward. Den fünfzigsten Jahrestag zu feiern, hatten die Kinder und Freunde des Jubelgreises bei ihm sich versammelt; die Kirchenjuraten brachten ihm die Glückwünsche und den Dank der Gemeinde. Darauf führte der Herr Probst den Jubelgreis an den mit Festgeschenken bedeckten, mit Blumen geschmückten Tisch und das älteste Mitglied der hiesigen Geistlichkeit, Herr Senior Masch aus Schlagsdorf, seit 1779 mit dem Jubelgreise durch treu erprobte Freundschaft eng verbunden, sagte ihm die Glückwünsche seiner Amtsbrüder mit Hinweisung auf 2. Tim. 4. v. 7, 8, in einfachen, herzlichen Worten. Darauf brachte ihm Namens der Consistorialcommission der Herr Probst M. Genzken den Glückwunsch der Behörde dar und übergab ihm das Großherzogliche Patent, wodurch dem Pastor Harnack in Anerkennung seiner fünfzigjährigen treuen Amtsführung in Kirche und Schule der Charakter als Kirchenrath beigelegt ward, mit dem Se. K. Hoheit unser allergnädigste Großherzog den Jubelgreis begnadigt hatten. Mit jugendlicher Kraft und Feuer, welche Gott dem geprüften Greise in seltenem Maße erhalten, dankte er gerührt seinem Gott, seinem Landesherrn, seinen Vorgesetzten, seinen Kindern und Freunden und seiner Gemeinde, für so viel Glück, so viel Liebe, wie ihm an diesem Tage erwiesen, in begeisterter Rede. Ihm trat all das Gute, was ihm in den 50 Jahren zu Theil geworden, vor die Seele; er gedachte der Lieben, welchen nicht mehr Theil zu nehmen vergönnt war an dem schönen Feste; er erinnerte sich lebhaft an die Zeit, die vielbewegte, in der er gewirkt, wie er dem Aberglauben und dem Unglauben früherer Jahre entgegen gearbeitet, wie er mit seiner Gemeinde Jahre der Noth und Gefahr durchlebt, wie unter der beglückten Regierung seines verehrten Fürsten Ruhe wiedergekehrt und in Kirche und Schule ein neuer kräftiger Geist sich geregt, und die Mitarbeiter am Worte des Herrn nicht über vergebliches Arbeiten zu seufzen hätten. — Ein frohes Maal vereinte die Freunde, beim schäumenden Feuerwein erschallte das jubelnde Lebehoch dem Großherzog und seiner verehrten Familie; der Behörde, welche jedes Verdienst bemerkt und den gnädigen Blick des Landes=Vaters darauf zu lenken weiß; dem Jubelgreise und den Seinen, und erst spät trennte man sich, erfüllt mit dem Wunsche, daß noch lange, lange Jahre der Gott der Gnade den wirken lassen möge zum Heil seiner Gemeinde, an dem er so Großes gethan hat.

C. M.          


Was ist Partei?

        Man hört jetzt viel von Partei und Parteiwesen. Mancher, der Kopf hat, sucht sich eine

[ => Original lesen: 1837 Nr. 30 Seite 3]

Partei zu verschaffen, die seinem Denken, seinem Willen, seiner Leidenschaft größere Gewalt gibt. Es fragt sich nun: Was ist Partei? In welchem Sinne ist sie nothwendig und gut, in welchem verwerflich?
          Ganz allgemein genommen ist Partei ein mehr oder minder geschlossener Kreis von Männern, die sich zu gemeinsamem Wirken vereinigt haben, um gewisse Grundsätze und Lehren durchzusetzen oder eine Absicht im Leben zu erreichen. Parteimann ist derjenige, der sich einem solchen Vereine mit voller Entschiedenheit anschließt; parteilos ist der, welcher einem solchen gemeinsam handelnden Kreise nicht angehört, sondern für sich nach eigenem Gutdünken handelt. Von Parteilosigkeit haben wir aber Unparteilichkeit zu unterscheiden. Als unparteiisch nehmlich erkennen wir denjenigen, er mag übrigens einer Partei angehören oder nicht, welcher offen und empfänglich ist auch für das Gute fremder Bestrebungen, der das Wahre und Schöne überall anerkennt, wo er es finden mag, während der Parteiische mit einer solchen Leidenschaft, Abgeschlossenheit und Beschränktheit sich der Partei zu eigen gibt, daß er für etwas Gutes und Lobenswerthes außerhalb derselben gar keinen Sinn und Verstand mehr hat. Unparteiisch zu seyn, ist eine allgemein menschliche und wissenschaftliche Pflicht; denn es ist die natürliche Forderung der Gerechtigkeit und Billigkeit in der Beurtheilung Anderer, und kein Mensch, selbst nicht der entschiedenste Parteimann, wird sich rühmen, parteiisch zu urtheilen oder zu handeln. Parteilos zu seyn dagegen kann auch als etwas Verwerfliches angesehen werden. Solon, ein griechischer Weise und Gesetzgeber, verlangte, daß bei öffentlichem Zwispalte jeder Bürger sich auf eine Seite schlagen müsse, und es gibt allerdings Zustände, wo es eine Schmach ist, nicht Partei zu ergreifen. Versteht man unter Partei überhaupt nur Entschiedenheit für eine bestimmte Denkart und Richtung im kirchlichen, wissenschaftlichen, bürgerlichen Leben, so kann der reifere, durchgebildetere Mann nicht parteilos seyn; er muß wissen, was er will und muß dies mit allem Ernst verfolgen. Entweder hat er noch keine Wahrheit, dann ist seine höchste Aufgabe, sie zu suchen; oder er hat sie gefunden, dann muß er für sie leben und sterben. Aber diese Entschiedenheit für erkannte Wahrheit oder für das Rechte in einem einzelnen vorliegenden Fall ist man doch nicht eigentlich gewohnt und berechtigt Partei zu nennen; unter Partei versteht man in der Regel etwas Abgeschlossenes, hauptsächlich ein gemeinsames Handeln, um gewisse Grundsätze geltend zu machen.
          Die Partei ist ganz zu beurtheilen nach ihrem Inhalt und Ziel. Die rechte Partei ist diejenige, die der Wahrheit zugethan ist; die Wahrheit muß doch auch eine Partei haben, und an diese muß jeder Redliche sich anschließen.
          Sollte aber ein Pilatus jetzt, auch unter uns, noch fragen: Was ist Wahrheit? so verweisen wir ihn, wenn er eine hat und lies't, auf die Bibel, welche uns in Dem die Wahrheit und das Leben darstellt, ohne welchen kein Christ leben und sterben mag. Weißt du auch, wer der ist?

+.           


Verbessertes System der Bienenzucht.
Nach Nutt's Vorschriften.

        Kein Zweig des ländlichen Haushalts gewährt größere Befriedigung als die Bienenzucht. Die zum Sprüchwort gewordene Betriebsamkeit dieses Insects und dessen Kunstfertigkeit bei der Erbauung seiner Zellen und der Aufbewahrung der gesammelten Schätze sind der Art, daß sie selbst die Bewunderung derjenigen erregen, die sonst wenig geneigt sind, Beobachtungen anzustellen.
        Die gewöhnliche Nothwendigkeit, den Bau der Bienen zu zerstören, um das Erzeugniß ihrer Arbeit zu erlangen, ist stets ein Gegenstand des Bedauerns gewesen. Viele Pläne sind bislang erdacht worden, den Honig ohne Vernichtung der Bienen zu erlangen; alle haben aber nur theilweise einen Erfolg gehabt. Der Zweck ist indeß kürzlich vollständiger durch Herrn Nutt, einen praktischen Bienenzüchter in Lincolnshire, erreicht worden, dessen Verfahren der Bienenzucht eine Wichtigkeit und einen Werth gegeben, den man früher, sowohl was die Quantität, als was die Qualität des producirten Honigs betrifft, für unmöglich hielt.
        Der erste Zweck, den sich Herr Nutt bei seinem Verfahren vorsetzte, ging dahin, den Bienenstock, in welchen der Schwarm gebracht ist, unberührt zu lassen. Wenn derselbe mit Honig gefüllt ist, welcher ganz dem eignen Unterhalte der Bienen vorbehalten bleibt, so wird der Raum des, Bienenstocks durch Hinzufügung eines zweiten Korbes zur Seite des ersten vergrößert. Beide Körbe müssen durch Oeffnungen in Verbindung gesetzt werden, welche den Bienen freien Zugang zu allen Theilen des hinzugefügten Korbes gewähren.
        Der zweite wichtige Zweck bei dem Systeme des Herrn Nutt ist, in diesem letzteren Theile des Baues eine gleichförmige Temperatur zu erhalten, ohne die Temperatur des Korbes zu vermindern, welcher die Brut enthält. Die zu diesem Zwecke erforderliche Lüftung wird durch eine oben durch diesen Korb angebrachte zinnerne Röhre erlangt, welche in den Korb hinabreicht und mit vielen kleinen Löchern versehen ist. Die Röhre steht mit einer Oeffnung durch den Boden in Verbindung,

[ => Original lesen: 1837 Nr. 30 Seite 4]

welche theilweise oder ganz mittelst eines zinnernen Schiebers verschlossen werden kann. Auf diese Weise kann die Circulation der Luft modificirt und ein entsprechender Grad der Temperatur herbeigeführt werden.
        In dem Seitenkorbe muß die Temperatur, welche durch ein in die Röhre eingelassenes Thermometer ermittelt wird, auf 70° Fahrenheit (etwa 17° Réaumur) gehalten werden, welches die natürliche Wärme eines im Bau begriffenen Bienenstocks ist; in dem Korbe dagegen, welcher die Brut enthält, ist eine Temperatur von 90° (etwa 26° Réaumur) sowohl für das Brüten der Königin, als für das Reifen der jungen Brut erforderlich. Der erste Korb bleibt nun sowohl der Aufenthaltsort der Königin, als die Zuchtzelle der jungen Brut, während der Seitenkorb nur eine vergrößerte Vorrathskammer zur Aufnahme des überflüssigen Honigs wird, welcher ausgenommen werden kann, ohne dem Bienenschwarm zu schaden, oder ihn des nöthigen Winterunterhaltes zu berauben.
        Steigt das Thermometer in dem Seitenkorbe schnell auf 90 bis 100° (25 bis 30° Réaumur), so zeigt dies die Nothwendigkeit an, den Bienen einen Raum zu ihrem Baue zu verschaffen; dies wird bewerkstelligt, indem man auf der entgegengesetzten Seite des ursprünglichen Korbes auf dieselbe Art wie früher einen zweiten Seitenkorb anbringt. Die Bienen werden, wenn sie einen neuen Zuwachs des Raumes finden, bereitwillig in diesem ihre Arbeit aufs neue anfangen.
        Sodann folgt in dem Systeme des Herrn Nutt das Verfahren der Trennung der Bienen von dem ersten Seitenkorbe. Hierzu wird der Ventilator benutzt, durch welchen die innere Temperatur jenes Korbes auf die der äußern Atmosphäre zurückgebracht werden kann; und wenn beim Eintritte der Nacht die Bienen, durch die kalte Luft bewogen, sich in den ursprünglichen Korb zurückziehen, so kann die Verbindung mit dem vollen Seitenkorbe geschlossen und dieser hinweggenommen werden, ohne daß eine einzige Arbeitsbiene dabei in Gefangenschaft geräth oder getödtet wird. Bei diesem Systeme wird auf das Schwärmen überall nicht gerechnet, denn die Auswanderung eines Theils der Zucht ist nur eine Folge des Mangels an Raum zum Fortsetzung der Arbeit.

(Die Fortsetzung folgt.)


Vermischtes.

        In Laucha an der Unstrut hatte Ende v. J. eine Frau ihre drei Kinder, deren ältestes nicht über sechs Jahre alt war, in der verschlossenen Stube zurückgelassen, um zur Arbeit zu gehen. Unterdeß spielten die Kleinen zu Hause mit dem Feuer im Ofen, die Dielen brannten an, und als die Mutter zurückkehrte und die Stube aufschloß, fand sie ihre drei Kinder an der Schwelle erstickt liegen.


        In der Nähe von Paris band im Sommer v. J. ein unverständiges Mädchen auf der Weide zwei Kinder an den Schwanz einer Kuh. Das Thier wurde wild, jagte umher, und die beiden unglücklichen Kinder wurden so verstümmelt, daß das eine gleich starb, das andere ohne Hoffnung darniederlag.


        Berlin. Einen traurigen Beweis, wie gefährlich es ist, Farbekasten an Kinder zu schenken, hat die Weihnachtsfeier hier geliefert. Ein hiesiger Professor beschenkte sein sechsjähriges Söhnchen mit einem solchen, der sogleich darin umherpinselte, dabei aber eine Farbentafel, welche zufällig an einem Stück Honigkuchen mit festklebte, hinunterschluckte. Trotz aller angewandten Hülfe starb das Kind in Folge der Vergiftung. Welche schreckliche Mahnung für alle Eltern!


        Die Heirath durch die Lotterie. Man erinnert sich des originellen Einfalls eines jungen Mannes in Frankreich, sich in der Lotterie auszuspielen. Der Plan ist wirklich gelungen; Mamsell Euphrosine B. in Lyon war die Glückliche. Gleich nach der Ziehung, ehe die Gewinnende davon unterrichtet war, kam eine Wittwe aus Circassonne, die den jungen Mann leidenschaftlich liebte, und mit 30 Loosen durchgefallen war, und beschwor sie, ihr das Ihrige abzutreten. Mamsell Euphrosine aber, welche wußte, daß, falls die Gewinnende dem jungen Mann nicht gefiele, oder umgekehrt, sie die 200,000 Frcs. unter sich theilen und einander nicht heirathen sollten, behielt ihr Loos. Uebrigens fand das Paar an einander Gefallen, und lebt jetzt sehr glücklich mit 10,000 Frcs. Einkommen in Narbonne.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 25. Juli.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 40
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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