No. 31
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 04. August
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 31 Seite 1]

Vorladungen.

        Auf Antrag des Herrn Försters Solvie zu Manhagen, als Curatoris der Verlassenschaft des unlängst daselbst verstorbenen Altentheilers Hans Hinrich Brüggemann, werden hiermit alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde, den des Erbrechts ausgenommen, Ansprüche und Forderungen an gedachten Nachlaß zu haben vermeinen, peremtorisch geladen, solche ihre An= und Zusprüche in dem des Endes auf

den 28sten August d. J.

Vormittags 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine genau zum Protocoll anzumelden, auch durch Production der darüber vorhandenen Originalien zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß die nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Liquidirenden durch den sofort zu publicirenden Präclusiv=Bescheid von dem beregten Nachlasse für immer werden ausgeschlossen und abgewiesen werden.
    Decretum Schönberg, den 16. Juni 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


        Zur Anmeldung und Bescheinigung sämmtlicher Ansprüche an die nur cum beneficio inventarii angetretene Erbschaft des weiland Erbpächters und Gastwirths Joachim Heinrich Adolph Hinrichsen zu Groß Sarau, ist, bei Strafe der mit dem Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion, Termin

auf Sonnabend den 12. August d. J.

Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Justitiar zu Ratzeburg angesetzt und müssen auswärtige Gläubiger einen Procurator im hiesigen Gerichte bestellen.
    Von dieser Anmeldungspflicht sind nur diejenigen ausgenommen, die ihre Forderung auf einem ihnen vorzulegenden, mit dem Siegel des hiesigen Gerichts versehenen Postenzettel richtig aufgeführt finden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 19. Jun. 1837.

W. G. C. Sponagel.      


Präclusiv=Bescheid.

        Wider alle diejenigen, welche ihre Ansprüche an die von dem Büdener Möller zu Rieps verkaufte Schmiede daselbst bis jetzt nicht angemeldet haben, ist, unter Vollstreckung des angedroheten Nachtheils, der Präclusiv=Bescheid im heutigen Liquidations=Termine sofort publicirt worden.
    Schönberg den 25. Juli 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

        Am Sonntag den 6. August d. J.: Vogelschießen und Feuerwerk in Wichmann's Garten zu Dassow. Entrée 16 Schilling (Mecklenburg); wofür von 6 bis 11 Uhr freie Ballmusik.


        Zur bevorstehenden Erndte empfiehlt sich mit schönen Berger Flohm=Heeringen zu billigen Preisen

M. F. Bunge in Lübeck,          
Trave No. 474.                


[ => Original lesen: 1837 Nr. 31 Seite 2]

        Ich bin gewilligt, meine in guter Nahrung befindliche Branntweinbrennerei nebst Gastwirthschaft, in der Töpferstraße hieselbst, zu verpachten, und ersuche Liebhaber, sich deshalb bei mir zu melden.
Ratzeburg den 26. Juli 1837.

Schatt.        


Das spielende Kind.

[Anecdote.]


Die reiche Mitgabe.

[Anecdote.]


Verbessertes System der Bienenzucht.
Nach Nutt's Vorschriften.
(Fortsetzung.)

        Der bei dieser Behandlungsart der Bienen gewonnene Honig übersteigt an Güte und Menge bei weitem denjenigen, der bei einer andern Einrichtung erzielt wird. Honig und Wachs sind so weiß als raffinirter Zucker. Dieser Vorzug in der Qualität ist theils der modificirten Temperatur zuzuschreiben, bei welcher die Bienen den gesammelten Honig ablegen, theils dem Umstande, daß der Honig frei von allen animalischen und vegetabilischen Zusätzen, vorzüglich von dem sogenannten Bienenbrode, bleibt, welches in bedeutenden Quantitäten zum Unterhalte der Jungen in den Brüt=

[ => Original lesen: 1837 Nr. 31 Seite 3]

korb eingeführt wird. Nur die Menge des Honigs kommt der Vorzüglichkeit desselben gleich, denn während ein gewöhnlicher Bienenschwarm jährlich etwa 100 Pfund Honig liefert, hat Herr Nutt, in einem freilich großen Stocke, die große Masse von 296 Pfund erzielt. Diese Vermehrung des Products ist allein der trefflichen Anordnung zu verdanken, mittelst welcher die Betriebsamkeit der Bienen nie aufgehalten wird, und ihre Kraft gerade in der Zeit ungeschwächt bleibt, wo die Früchte und Blumen, aus welchen sie ihre Schätze sammeln, in Ueberfluß vorhanden sind.
        Schon aus dem Vorstehenden geht hervor, daß diese Art der Behandlung der Bienen zwei bedeutende Vortheile gewährt: den größtmöglichen Gewinn an Honig und Wachs und die Verbesserung des Zustandes der Bienen; die Tage, an welchen die Bienen schwärmen wollen, oder wirklich schwärmen, sind verloren, da keine oder nur wenige während dieser Zeit arbeiten; sie liegen ruhig und müßig in großen Klumpen (Trauben) vor dem Flugbrette und erwarten das Zeichen der Königin, um sich mit ihr eine neue Wohnung auszusuchen, da die alte ihnen nicht hinlänglichen Raum mehr darbietet.
        Eine andere speciellere Beschreibung der nach der neuen Methode erforderlichen Einrichtung wird im Folgenden geliefert.
        Jeder Stock bestehe aus sieben Abtheilungen, von denen vier wieder als besondere Stöcke angesehen werden können; drei sind neben einander, und der vierte steht auf dem mittlern, während diesen dreien ein flacher Kasten mit drei Abtheilungen als Boden dient. Alle diese Abtheilungen stehen durch Oeffnungen mit einander in Verbindung. Als das tauglichste Holz rühmt Nutt das Lärchenholz an, indem es wegen seines balsamischen Geruchs die Schaben abhält und ein schlechter Wärmeleiter ist. In dessen Ermangelung kann man auch Rothtannenholz, wohl ausgetrocknet und ohne Risse, dazu nehmen. Vortheilhafter würde es vielleicht seyn, wenn man die äußern Wände der drei Hauptstöcke aus Stroh verfertigte, und die andern, wo nämlich zwei an einander stoßen, nur aus Holz gemacht würden. Zuerst verfertige man sich drei viereckige Kasten von 11/2 Ellen Höhe und 1 Elle Breite und stelle diese neben einander. Wo zwei Seiten von zwei Stöcken eine gemeinschaftliche Wand bilden, müssen die Bretter dünner, höchstens3/4 Zoll dick, genommen werden, während sie sonst 1 1/2 Zoll stark seyn können. Um nun zwischen den drei Stöcken eine Communication herzustellen, schneidet man in die Wand (die von beiden Stöcken gebildet wird) zwei oder drei halbmondförmige Löcher so ein, daß immer die Löcher genau auf einander passen. Auf diese Weise können die Bienen nach Belieben aus einem Stock in den andern herüber und hinüber wandern. Da aber Fälle eintreten, wo ein oder der andere Seitenstock weggenommen werden soll, so bringe man dabei die Anordnung an, daß nach Willkür ein Schieber, am Besten ein Blech, die Oeffnungen schließen kann. Die Form des Halbmondes bei den Löchern hat den Vortheil, daß die Waben sich nicht von einem Stock in den andern erstrecken können, so daß der Schieber dazwischen geht, ohne diese zu zerreißen, was so häufig bei den Ansätzen der Fall ist. Diese drei Stöcke stehen nun auf einem langen Boden, der aber nichts Anderes ist, als die obere Fläche eines niedrigen Behälters, der ebenfalls aus drei Abtheilungen besteht, von denen jede für einen Stock bestimmt ist, und die wie Schubkasten herausgezogen werden können. Jeder Schubkasten steht auch durch halbmondförmige und runde Löcher in Verbindung mit den oberen Stöcken, nicht aber unter sich selbst. Ein Blechschieber kann auch hier nach Belieben die Communication verhindern. Man setze nun die drei Hauptstöcke so auf den Boden, daß sie hinten und zur Seite 1/8-1/4 Zoll hervorragen, während vorn der Boden ungefähr 2 Zoll hervorsteht, hier aber zu gleicher Zeit abschüssig gemacht werden muß, damit sich kein Regen ansammeln und letzterer zugleich als Flugbrettchen dienen kann. Der Bodenbehälter hat, von außen gemessen, eine Höhe von 4-5 Zoll und wird aus3/4zölligen Brettern verfertigt, so daß für den innern Raum immer 2 1/2-3 1/2 Zoll übrig bleiben. Von diesen drei Schubkasten ist der mittlere von der größten Wichtigkeit, indem er eine der ersten Bequemlichkeiten darbietet. Am besten ist es, wenn man ihn mit Blech ausfüttert, da er an rauhen, kalten Tagen mit Wasser gefüllt wird. Auf dieses tröpfelt man nun, wenn es nöthig ist, flüssigen Honig zur Nahrung für die Bienen und bedeckt das Wasser, damit diese nicht umkommen, mit einem Rahmen, der mit Musselin bespannt ist. Auf diese Weise kann man zu jeder Zeit füttern, ohne die Bienen einer kalten, rauhen Luft auszusetzen und ohne daß Räuber zu gleicher Zeit eindringen könnten. Die beiden Seitenschubkasten dienen einestheils dazu, den Bienen einen Ort zu geben, wohin sie, wenn ihnen der Honig genommen wird, hingehen, und anderntheils können sie ihren Schmutz und ihre Todten hieher tragen, ohne die nachtheiligen Wirkungen einer rauhen Luft zu erfahren.
        Endlich bleibt noch die Beschreibung der siebenten Abtheilung übrig, die aus einem 8-9zölligen und glockenförmigen Glase besteht, welches auf dem Mittelstocke seinen Platz hat und durch einen Deckel dem Einflusse des Lichts entzogen ist. Man schneidet nun ebenfalls, um für die Bienen

[ => Original lesen: 1837 Nr. 31 Seite 4]

eine Communication herzustellen, in den Deckel des erstem einige halbmondförmige Löcher, die man nach Belieben ebenfalls mit einem Blechschieber verschließen kann. Auf den Seitenstöcken nimmt die Stelle des Glases ein Luftloch ein, das genau in die Mitte, und 3 Zoll ins Quadrat haltend, eingeschnitten werden muß, und bringe in dieses einen Rahmen zur Aufnahme eines passend großen Blechs an, das wie ein Durchschlag mit einer Menge kleiner Löcher versehen ist, damit die Luft ungehindert eindringen kann. Da aber das Eindringen der Luft bisweilen vom größten Nachtheile seyn kann, so muß ein Deckel verfertigt werden, mit dem man genau das Luftloch verschließen kann. Man thue nun einen beliebigen, wo möglich recht starken Schwarm in den Mittelstock, und sogleich werden die Bienen beginnen, unter dem Scepter ihrer gemeinschaftlichen Herrscherin, an die Arbeit zu gehen. Bald wird der Stock mit Waben angefüllt seyn, von denen ein Theil zur Aufnahme von Honig, der andere für die Brut bestimmt ist. Sind nun die jungen Bienen vollkommen entwickelt, so ist eine unmittelbare Folge, wenn nicht hinlänglicher Raum für das alte und junge Volk mehr vorhanden ist, wo sie ihre Arbeiten fortsetzen können, daß die ersteren, von ihrer Königin angeführt, auswandern, um sich eine neue Wohnung auszusuchen. Stellen sich aber die Kennzeichen des Schwärmens ein, das sich durch ein ungewöhnliches Geräusch in dem Stock und durch eine sichtbare Geschäftigkeit unter den Bienen leicht zu erkennen giebt, so zieht man den Blechschieber zwischen Mittelstock und Glas weg. Die Bienen, sobald sie die Vergrößerung ihrer Wohnung bemerken, ergreifen sogleich Besitz davon, und setzen nun ihre Arbeiten fort. Man hüte sich, zuerst einen Seitenstock zu öffnen, weil sie dann nicht mehr gern in das höher gelegene Glas bauen. Ist dieses beinahe gefüllt, wovon man sich überzeugen kann, wenn man den Deckel abhebt, so muß man den Bienen von neuem Raum darbieten, und man zieht deßhalb den einen Blechschieber zwischen Mittel= und Seitenstock weg. Sogleich werden die Bienen auch von ihm Besitz nehmen, und wenn auch er gefüllt ist, öffnet man den zweiten. Damit man sich von dem innern Zustande der Seitenstöcke überzeugen kann, so bringe man am besten auf einer Seite oder auch vorn ein Fensterchen an, das aber jedesmal, nachdem man darnach gesehen hat, wieder geschlossen werden muß, weil die Bienen, wenn sie dem Einflusse des Lichts ausgesetzt sind, nicht gern arbeiten. Wenn nun beide Seitenstöcke nebst dem Glase mit Honig und Wachs angefüllt sind, so nimmt man eins oder das andere weg, was am besten an einem hellen und sonnigen Tage gegen 12 bis 1 Uhr geschehen kann. Man schiebe den Blechschieber vor und wartet nun ungefähr 5 Minuten, ob die gefangenen Bienen Merkmale von Unruhe zu erkennen geben, was für ein Zeichen gilt, daß die Königin nicht unter ihnen ist, so ist es anzurathen, den Blechschieber wieder wegzuziehen und die Handlung an einem andern Tage vorzunehmen. -

(Die Fortsetzung folgt.)


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat August 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 11 -
ein Schillings=Strumpf - 21 -
ein Sechslings=Semmel - 10 1
ein Dreilings=Semmel - 5 2
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 26 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 29 -
ein Schillings=Brodt - 30 2
ein Sechslings=Brodt - 15 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 28 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 30 -
ein Schillings=Brodt 1 15 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 63/4 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 1. August.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 62
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 40
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 46
Erbsen, Brecherbsen 60
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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