No. 27
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 07. Juli
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 27 Seite 1]

        Nachdem der Hauswirth Jochen Hinrich Pingeler zu Duvennest mittelst heutigen gerichtlichen Bescheides der Verwaltung seines Vermögens entsetzt und der Hauswirth Ernst Wittfoth daselbst zum Curator desselben bestellt worden, wird dieß zu Jedermanns Kenntniß hiermit gebracht, damit Niemand mit dem gedachten Pingeler, ohne Zustimmung seines Curators sich in Rechtsgeschäfte einlasse, auch keine Geldzahlung an ihn leiste, bei Strafe der Nichtigkeit und doppelter Zahlung.
    Decretum Schönberg den 28. Januar 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vorladungen.

          Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an das von dem Herrn Pensionair Burmeister zu Harmshagen verkaufte auf dem Hofe daselbst befindliche Vieh= und Wirthschafts=Inventarium haben, sind zu deren Anmeldung und Begründung peremtorisch geladen, am 15ten Juli d. J. sub poena praeclusi pro omni hieselbst zu erscheinen.
    Das Nähere hierüber ist aus den in den Landes=Anzeigen vollständig abgedruckten Ladungen von untenstehendem dato zu erfahren.
    Grevesmühlen im Patrimonial=Gericht Harmshagen den 5ten Mai 1837.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


        Zur Publication des Distributions=Bescheides im Holzhändler Jacob Marcusschen Debitwesen ist, nach einem in den Mecklenburg=Schwerinschen Intelligenz=Blättern befindlichen Proclam, ein Termin, sub praejudicio pro omni, auf

den 17. Julii d. J.

angesetzt.
    Rehna den 4. April 1837.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Auf Antrag des Büdeners Möller zu Rieps sind zum Verkauf seiner dortigen Schmiede, vor dem unterzeichneten Gerichte, Termine anberahmt worden, auf

den 20sten Junius
= 11ten Julius und
= 25sten Julius d. J.
wozu Kaufliebhaber jedesmal Morgens 10 Uhr, hierdurch geladen worden, um Bot und Ueberbot zu Protocoll zu geben und, in Gemäßheit der grundleglich zu machenden Bedingungen, den reinen Zuschlag zu gewärtigen.
Das Grundstück kann zu jeder Zeit in Augenschein genommen werden und sind die Bedingungen beim Verkäufer und in der Gerichts=Registratur zu erfahren.

Zugleich werden alle diejenigen, die an das zu verkaufende Grundstück Real=Rechte zu haben ver=

[ => Original lesen: 1837 Nr. 27 Seite 2]

meinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, auf

Morgens 11 Uhr hiedurch peremtorisch geladen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion und des unabwendlichen Verlustes solcher Anrechte an dies Grundstück.
    Decretum Schönberg den 29. Mai 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

          Es wird hiermit angezeigt, daß am 20. Julius d. J. der gewöhnliche Königschuß statt, finden wird. — Zu dem am folgenden Tage, den 21sten, Nachmittags statthabenden Scheibenschießen laden wir Liebhaber ergebenst ein.
    Schönberg 1837.

Aelteste und Vorsteher der Schützenzunft.    


          Von der H. Schmidt und von Cosselschen Rathsbuchhandlung in Wismar ist mir der Debit für das Fürstenthum Ratzeburg auf die in ihrem Verlage erscheinende:

Vollständige Special=Charte beider Großherzogthümer Mecklenburg Schwerin und Strelitz vom Hauptmann v. Restorff,
übertragen worden, und bitte ich, die desfallsigen Bestellungen recht bald bei mir zu machen.
Der Subscriptions=Preis ist 1 Taler (Mecklenburg) und der spätere Ladenpreis 1 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg) N2/3.
Schönberg den 6ten Juli 1837.

Bade, Buchbinder.    


          Mit allen beliebten Sorten Mineral=Wasser in frischer diesjähriger Füllung empfehle ich mich zu den billigsten Preisen ganz ergebenst

H. D. Karck,    
Fischstraße No. 103.

    Lübeck den 26. May 1837.


          Dem hochgeehrten Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich zum diesjährigen hiesigen Königschuß auf dem Schießplatze mit einer Bude ausstehe, und außer mit allen Sorten Kuchenbäcker=Waaren auch mit vielen und schönen Conditoreien, so wie ich auch, wenn das Wetter passend ist, mit Eis aufwarten werde.
    Schönberg den 6. Juli 1837.

J. Pöhls.      


Die Heizung mit erwärmter Luft bei Stubenöfen.

          Daß die Heizung mit erwärmter Luft nützlich sey, bedarf wohl keines Beweises, wenn man bedenkt, daß jetzt der Ofen allein ein Zimmer erwärmen soll, und dies also viel leichter gehen muß, wenn bereits erwärmte Luft ihm zu Hülfe kommt. Der Vortheil dieser Heizung besteht aber darin, daß man die untere kalte Luft wegschafft, damit die erwärmte bis zum Fußboden herunter kommen kann, und der Kopf und die Füße des Menschen eine möglichst gleichmäßige Wärme genießen. Wenn dies ohne Aufhören fortgeht, so lange noch warme Luft vorhanden ist, so wird dadurch eine immerwährende Circulation der Luft im Zimmer bewirkt, die zugleich zur Reinigung der Stubenluft sehr Vieles beiträgt. Wärme am Fußboden und reine Stubenluft sind eben so große Annehmlichkeiten für das Wohlseyn der Menschen, daß jeder sich in einem mit erwärmter Luft geheizten Zimmer behaglicher fühlen wird, als wo dies nicht der Fall ist. Deswegen freue ich mich, aus Erfahrung versichern zu können, daß diese Annehmlichkeit auch dem geringsten Tagelöhner ohne Kosten zu Theil werden kann, weil sie bei jedem Ofen von Kluten, gebrannten Steinen oder Kacheln anzubringen ist, der gesetzt wird. Hinter dem Ofen, der eben gesetzt werden soll, oder an der Seite, wo er am nächsten an der Wand steht, wird nämlich ein sogenannter kalter Canal, d. h. eine Röhre von etwa 6 Zoll im Lichten mit in die Höhe gemauert, die am Fußboden eine Oeffnung hat, damit die kalte Luft am Fußboden des Zimmers hineintreten kann. Ist man mit dem Ofen und zugleich mit dieser hohlen Röhre so weit gekommen, daß in dem Ofen die Decke gelegt ist, worunter das Feuer im Ofen brennen soll, und über welcher die Feuerzüge in dem Ofen ihren Anfang nehmen, so wird über dieser Decke der kalte Canal nunmehr bis mitten in den Ofen hinein, und dann senkrecht in die Höhe geführt, so hoch der Ofen wird, damit er durch die obere Ofendecke offen wieder zu Tage komme. Die Züge, welche in einem Windofen gewöhnlich angebracht werden, umgeben ihn von allen Seiten, und durch die Wärme in diesen Zügen wird die Luft in dem kalten erwärmt und verdünnt, daß sie aus der obern Oeffnung hinaus und unmittelbar ins Zimmer strömt. Weil aber kein offener Raum ohne Luft bleiben kann, so schluckt der kalte Canal durch die Oeffnung am Fußboden des Zimmers stets kalte Luft wieder ein, und so entsteht dieselbe fortwährende Circulation in einem vollkommenen Grade.
          Der größte Vortheil besteht aber darin, daß die Heizung durch erwärmte Luft bei jedem Ofen angebracht und der Nutzen dieser Heizmethode auch

[ => Original lesen: 1837 Nr. 27 Seite 3]

der ärmsten Menschenclasse zu Theil werden kann, weil sie keinen Kreuzer kostet. In zwei Miethswohnungen hatte ich solche Oefen setzen lassen, und die Inwohner, die gewöhnlich auf Arbeit abwesend waren, haben nichts von der Einrichtung des Ofens bemerkt. Als sie ihn 14 Tage benutzt hatten, fragte ich: ob ihnen diese oder die vorigen Oefen besser gefielen? und erhielt die Antwort: daß sie nur die Hälfte der Feuerung gebrauchten, und überdieß nicht begreifen könnten, woher es komme, daß die Stube schon erwärmt sey, bevor noch der Ofen recht warm würde. Nun erst zeigte ich ihnen die Einrichtung mit dem kalten Canal, und sie begriffen leicht, daß die Stube schnell warm werden müsse, weil sie aus der Oeffnung des kalten Canals, die oben in der Decke des Ofens ist, ausströmende warme Luft mit der Hand deutlich fühlen könnten. Dieser Umstand, daß außer der eigentlichen Ofenwärme die ausströmende Luft aus dem kalten Canal erwärmt ist und unmittelbar ins Zimmer kommt, beweist aufs deutlichste, daß bei dieser Einrichtung auch an Feuerungsmaterial bedeutend gewonnen werde. Indessen wiederhole ich es noch einmal, daß mir diese Einrichtung darum am angenehmsten ist, weil ihr Nutzen auch dem ärmsten Menschen zu Gute kommt, da sie gar nichts kostet.


Grausamer Scherz.

          In England, wo man überhaupt mit den Spitzbuben nicht viel Umstände macht, besteht unter andern auch das Gesetz, daß wenn ein zum Tode Verurtheilter einen andern als Mitschuldigen angiebt. Sein Zeugniß als vollgültig angenommen und der bezeichnete Spießgeselle ohne weiteres mitgehenkt wird. Einstmals hat sich einer einen grausamen Scherz erlaubt. Als er zum Galgen geführt wurde, hörte er einen unter den Zuschauern, die am Wege standen, laut sagen: Wie mag wohl dem zu Muthe seyn! Es lag eben kein Spott in diesen Worten, aber auch kein sonderliches Mitleid, sondern es war nur eine Aeußerung jener dummstieren Neugierde, welche auch bei uns nicht bloß den Pöbel, sondern auch gebildete Herren und Damen hinaus treibt, wenn ein solcher Verbrecher der Gerechtigkeit zum blutigen Opfer gebracht wird. "Wie mag wohl dem zu Muthe seyen!" sagte der Engländer. Das hörte der Spitzbub, und er sah auf den Mann, der das Wort gesprochen; und er sah, daß er nichts weniger als aus Mitleid so geredet habe. Da wandte sich der Schächer zum Richter, der ihn begleitete, und sagte: "Der, welcher dort unter den Zuschauern stehe, sey sein Mithelfer gewesen im Diebstahl, weshalb er den Tod leiden müsse". Sogleich wurde nun der Bezeichnete ergriffen und festgesetzt. Im Verhör mochte er läugnen, wie er wollte, es half ihm nichts; es hatte einmal ein Verurtheilter gegen ihn gezeugt, daß er's gewesen, und er selbst konnte nicht beweisen, daß er's nicht gewesen. Also wurde er von den Geschwornen als ein Dieb zum Tode verurtheilt. Des andern Tages saßen ihrer zwei auf dem Wagen zum Galgenziel, und die Straße stand schier leer von neugierigen Zuschauern, da die Fuhr vorbei ging. Nachdem sie an der Richtstätte angelangt, fragte der erstere den andern: "Weißt du jetzt Camerad, wie Einem zu Muth ist, der zum Galgen geführt wird?" — "Jawohl! Gott sey's geklagt!" sagte der andere. Darauf wandte sich jener an den Richter, und sprach: "Ich nehme mein Zeugniß zurück. Er ist unschuldig an dem Verbrechen, dessen ich ihn geziehen. Ich habe mir nur den Spaß machen und ihm Gelegenheit verschaffen wollen, zu erfahren, wie einem armen Sünder zu Muthe sey". Also wurde der Angeschuldigte wieder frei gegeben.


Vermischtes.

          Am 22. Juni badete sich ein Taugenichts, ein Gamin von Paris, in der Seine in sehr unvollständigem Costüme. Ein Stadt=Sergeant wurde seiner gewahr, rieb sich die Hände, und freute sich schon auf die 20 Sous, die ihm von jedem also Badenden zukommen, den er auf frischer That ertappt. Er schickte sich sofort an, den Gamin zu verfolgen. Dieser seinerseits wirft seinem Verfolger verächtliche Blicke zu, schneidet ihm comische Gesichter, mit einem Worte, machte sich nach Art eines echten Gamins über den nach 20 Sous begierigen Sergeanten lustig. Der Sergeant führte indeß ein sehr gelehrtes und geschicktes Manoeuvre aus, indem er schnell aus einem Kahn auf ein Floß zu steigen sich anschickte, und schon glaubten alle Umstehenden, der Sergeant werde über den Herrn Gamin den Sieg davon tragen. Unglücklicherweise aber glitt er aus, und die bewaffnete Macht plumpte ins Wasser. Sogleich stürzt unser Gamin ihm nach, holte seinen Verfolger aus dem Wasser, und half ihm das Floß zu erreichen. "Gamin, sagte der Sergeant, ich will dankbar seyn, und erlaube Dir, Dich davon zu machen". — "Sergeant, erwiederte der Gamin, ich bin so großmüthig nicht, ich erlaube Dir nicht, Dich Deiner Wege zu scheren. Wenn Du mich gefangen hättest, hätte man Dir die Belohnung von — 20 Sous zukommen lassen; ich habe Dir das Leben gerettet; das Leben eines Stadt=Sergeanten ist reichlich 35 Franken werth; alle Franzosen sind gleich vor dem Tarif. Ich gebe Dir die Freiheit nicht eher, als nachdem wir zusammen zu dem

[ => Original lesen: 1837 Nr. 27 Seite 4]

Policei=Commissair gegangen, und ich meine 25 Frcs. für Dein Sergeanten=Leben empfangen habe. Die Zeiten sind schwer, und man kann leider so schöne Heldenthaten nicht umsonst thun". — Nach dieser heroischen Anrede ließ sich der Gamin von einem Cameraden seine Kleider, die er verborgen hatte, herbeiholen, begleitete den Sergeanten zu dem Policei=Commissair, der nicht umhin konnte, sich dem Tarif zu fügen.


          In der Nacht zum 29sten Mai wurde zu Schönheida im Sächsischen Erzgebirge ein Grauen erregendes Verbrechen begangen. Eine Mutter, Ehefrau eines dortigen, jetzt auf der Reise sich befindenden wohlhabenden Blechhändlers, ersäufte ihre 4 Kinder, 2 Knaben und 2 Mädchen, von denen das älteste noch nicht 14, das Jüngste nicht ganz 3 Jahre alt war, in einem am Walde gelegenen nahen Teiche, und sich dann selbst hinein stürzte. Keine Sorgen hatten die Frau dazu getrieben, da der Mann als einer der wohlhabenderen Einwohner des Orts bekannt ist, und nur Wahnsinn kann in ihr jedes Muttergefühl erstickt haben, worauf ihre frühern Aeußerungen von Lebensüberdruß und Sterbenwollen, wenn sie nur erst ihre Kinder versorgt hätte, hinzudeuten scheinen. Das eine Mädchen hatte wahrscheinlich geschrieen, denn ihm war der Mund voll Butter gestopft und die Augen verbunden; die Kinder scheinen von der Mutter vorher durch Branntwein betäubt worden zu seyn, denn am Ufer fand sich noch eine Flasche mit wenigem davon, so wie eine Laterne und ein Schnellfeuerzeug vor. Schauder erregend, aber auch zugleich rührend war es, diese vier Kinder ruhig, wie im Schlafe, nicht weit von der Mutter, der Mörderin, liegen zu sehen; manche Thräne folgte ihnen nach, und allgemein sprach man seinen Abscheu vor solcher That einer Mutter aus. Die am folgenden Tage angestellte Section des Körpers der Frau soll durchaus keine organische Fehler, die auf eine Geisteskrankheit hätten schließen lassen, gezeigt haben, und es bleibt daher immer noch zweifelhaft, ob die schrecklichste Rohheit, da die Frau von ihrem Manne wegen Unfrieden in der Ehe geschieden werden sollte, und so durch Tödten der Kinder am Manne Rache ausüben wollte, oder wirkliche Geistesverwirrung die Mutter zu dieser That veranlaßt habe.


          Zu den traurigsten Episoden der grausen Nachtscene bei dem militairischen Schauspiel auf dem Pariser Marsfelde, gehört die furchtbare Lage eines Advocaten, welcher, während er sich mit aller Anstrengung bemühte, seine Gemahlin vor Erstickung zu beschützen, neben sich einen todtgedrückten Leichnam erblickte, welcher von der Menge stets perpendiculair getragen und mit fortgeschoben wurde; erst als der Raum freier wurde, stürzte der längst Gestorbene nieder. Die Gemahlin des Advocaten hatte sogar einen ihrer Schuhe, so wie Hut und Shawl verloren, und kehrte mit dem Schuhzeuge, welches wahrscheinlich einem Todten gehörte, nach ihrer Wohnung zurück. — Bei diesem unglücklichen Feste hatten die Beutelschneider reiche Ernte. Ein Kaufmann aus der Straße St. Denis, Herr R., der seine hochschwangere Frau am Arme hatte, erzählte den hinter ihm Gehenden, wie schlau er es angefangen habe, sich gegen die Beutelschneider sicher zu stellen. Ein junger Mann, dem eben sein seidenes Schnupftuch gestohlen worden war, fragte nach der Methode. "Ich habe — war die Antwort — meine Uhr, meine Börse und den Strickbeutel meiner Frau in mein Schnupftuch gewickelt, es zugebunden und mit 12 bis 15 Nadeln in meiner Rocktasche zugesteckt; das müßte ein Schlaukopf seyn, der mich bestähle, ohne daß ich es merkte". Der junge Mann machte dem Kaufmann über seinen glücklichen Einfall ein Compliment. Auf dem Quai angekommen, führte dieser seine Hände gegen die Rocktasche, aber er findet sie nicht mehr; sie war abgeschnitten, noch dazu mit den Rockflügeln seines Fracks, der in eine Jacke verwandelt war. Herr R. schwur, daß er bei der nächsten Festlichkeit ein anderes Mittel anwenden wolle.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 4. Juli.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 50
Erbsen, Brecherbsen 62
             Futtererbsen
Wicken
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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