No. 26
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 30. Juni
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 26 Seite 1]

        Nachdem der Hauswirth Jochen Hinrich Pingeler zu Duvennest mittelst heutigen gerichtlichen Bescheides der Verwaltung seines Vermögens entsetzt und der Hauswirth Ernst Wittfoth daselbst zum Curator desselben bestellt worden, wird dieß zu Jedermanns Kenntniß hiermit gebracht, damit Niemand mit dem gedachten Pingeler, ohne Zustimmung seines Curators sich in Rechtsgeschäfte einlasse, auch keine Geldzahlung an ihn leiste, bei Strafe der Nichtigkeit und doppelter Zahlung.
    Decretum Schönberg den 28. Januar 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vorladungen.

        In dem Debitwesen des Handelsmanns August Kniep dahier ist zur Eröffnung des Distributions=Bescheides, und zugleich zur Vertheilung der noch vorhandenen Masse, ein Termin auf

den 10ten k. M. Julius,

Vormittags 10 Uhr, angesetzt worden, - wozu daher sämmtliche interessierende A. Kniepsche Creditoren hiermit eingeladen werden.
    Decretum Schönberg den 3. Junius 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


        Zur Anmeldung und Bescheinigung sämmtlicher Ansprüche an die nur cum beneficio inventarii angetretene Erbschaft des weiland Erbpächters und Gastwirths Joachim Heinrich Adolph Hinrichsen zu Groß Sarau, ist, bei Strafe der mit dem Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion, Termin

auf Sonnabend den 12. August d. J.

Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Justitiar zu Ratzeburg angesetzt und müssen auswärtige Gläubiger einen Procurator im hiesigen Gerichte bestellen.
    Von dieser Anmeldungspflicht sind nur diejenigen ausgenommen, die ihre Forderung auf einem ihnen vorzulegenden, mit dem Siegel des hiesigen Gerichts versehenen Postenzettel richtig aufgeführt finden.
    Adelich Gericht Tüschenbeck den 19. Jun. 1837.

W. G. C. Sponagel.      


          Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an das von dem Herrn Pensionair Burmeister zu Harmshagen verkaufte auf dem Hofe daselbst befindliche Vieh= und Wirthschafts=Inventarium haben, sind zu deren Anmeldung und Begründung peremtorisch geladen, am 15ten Juli d. J. sub poena praeclusi pro omni hieselbst zu erscheinen.
    Das Nähere hierüber ist aus den in den Landes=Anzeigen vollständig abgedruckten Ladungen von untenstehendem dato zu erfahren.
    Grevesmühlen im Patrimonial=Gericht Harmshagen den 5ten Mai 1837.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.      


            Alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche irgend einer Art an den, in Concurs gerathenen hiesigen Bürger und Bäckermeister Wild=

[ => Original lesen: 1837 Nr. 26 Seite 2]

hagen zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung derselben, auf den

20sten k. M.

zu Rathhause hieselbst verabladet, bei Strafe der mit dem Ablaufe des Termins eintretenden Präclusion.
      Auswärtige Gläubiger müssen einen Bevollmächtigten hieselbst bestellen, oder die Zuordnung desselben gewärtigen.
      Ratzeburg den 10. Juni 1837.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


            Zur Anmeldung und Bescheinigung sämmtlicher Ansprüche an den, in Concurs gerathenen, Brenner Dietz ist, bei Strafe der ipso lapsu termini eintretenden Präclusion, Termin auf den 20sten k. M. zu Rathhause hieselbst angesetzt, und müssen auswärtige Gläubiger hierorts einen Bevollmächtigten bestellen, oder die Zuordnung eines solchen gewärtigen.
    Zum Verkaufe des sub No 46 hieselbst belegenen Wohnhauses ist erster Termin auf den 20sten k. M., zweiter Termin auf den 3ten August und dritter und letzter Termin auf den 24sten desselben Monats angesetzt.
    Ratzeburg den 10ten Juni 1837.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.) in fidem
J. Richter,                
                Stadtsecretair.


Testaments=Publication.

        Da die am 28sten d. M. zu Pahlingen verstorbene Wittwe Harms, geborne Sterley, am 30sten Decbr. 1825 ein Testament beim hiesigen Justiz=Amte niedergelegt hat, und nun zur Publication desselben ein Termin auf

den 25sten k. M. Julius,

Morgens 11 Uhr angesetzt worden ist; so werden hiermit alle diejenigen, welche ein Interesse dabei zu haben glauben, dazu vorgeladen.
    Decretum Schönberg den 29. Juni 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Vermischte Anzeigen.

        Da ich zum 2. Juli d. J. mein vom Großherzog privilegirtes Vogelschießen in meinem eigends dazu angepflanzten Garten und neu erbauten Saale halten werde, so erlaube ich mir, alle meine verehrten Freunde und Gönner des Fürstenthums Ratzeburg freundschaftlichst hiezu einzuladen.
    Dassow 1837.

J. Wichmann.     


          Mit allen beliebten Sorten Mineral=Wasser in frischer diesjähriger Füllung empfehle ich mich zu den billigsten Preisen ganz ergebenst

H. D. Karck,    
Fischstraße No. 103.

    Lübeck den 26. May 1837.


        Auf dem Wege von Raddingsdorf nach Niendorf ist ein Wassereimer mit 3 eisernen Bänden gefunden worden.
      Schönberg den 29sten Juni 1837.

Maurergesell Ladendorf.    


Gefällt Euch eine solche Sonntagsfeier?

(Beschluß.)

2.

        Sehen wir uns nun auf dem Continente um, besonders, was uns zunächst angeht, in den meisten Ländern des nördlichen Deutschlands, und auch in unserm Vaterlande sowohl in Städten, als auf dem Lande, so stellt sich dem Auge ein anderes Bild dar*). Da ist der Sonntag nicht ein Tag des Herrn, sondern des moralischen und kirchlichen Sanscülottismus. Die Mehrzahl unterwirft sich nicht mehr dem Gebote Gottes oder alten Anordnungen der Kirche, sondern sieht sich selbst als den Herrn an, der an kein Gebot gebunden ist und an dem heiligen Tage alles erdenkliche Unheilige thun kann. An eine allgemeine Richtung auf Gott und Göttliches, an eine Erhebung der Seele über das alltägliche Treiben und Sorgen wird nicht gedacht. Vielmehr wird alles gethan und getrieben, wodurch die Seele recht in das Irdische und Fleischliche versinken muß.
        Die Städter gefallen sich nach dem Aufstehen im häuslichen, wie im geistlichen Negligée, und die Landleute besorgen vom frühen Morgen an ihre leiblichen Angelegenheiten. Mit der heraufsteigenden Sonne sein Herz zum gütigen Geber und Hüter des Lebens aufsteigen zu lassen, das gehört zu den altväterischen Sitten, die aus der Mode gekommen sind. Besondere und gemeinschaftliche Morgenandachten sind seltene Erscheinungen. Zum Lesen in der h. Schrift hat man weder Zeit noch Lust. Man kennt jetzt andere Wege zum Himmel. Seine Seligkeit zu schaffen mit Furcht und Zittern, will der aufgeklärten Denkungsart


          *) Daß Ausnahmen Statt finden, versteht sich von selbst. Und es wäre schrecklich, wenn dem nicht so wäre. Aber a potiori fit denominatio.

[ => Original lesen: 1837 Nr. 26 Seite 3]

        unseres Zeitalters nicht mehr einleuchten und zusagen. Sonst wollte man sich in den Himmel hinein seufzen, jetzt aber meint man sich hinein tanzen und spielen zu können**). Darum ist auch nun der häusliche Gottesdienst rein überflüssig und verschwunden.
        Mit Kindern und Gesinde am Sonntagsmorgen zu beten, sie, wie in Schottland, zu unterweisen, geistliche Unterredungen mit ihnen anzustellen, dazu ist man zu fein, zu vornehm, zu aufgeklärt, zu beschäftiget oder zu träge und unwissend. Das ist keine Sache für Eltern und Herrschaften. Das Erziehungs= und Bildungsgeschäft überläßt man in der Woche der Schule, und an Sonntagen bleibt die Jugend sich selbst überlassen.
        Vor dem öffentlichen Gottesdienste ist es größtentheils auf dem Lande noch still, und in manchen Städten sind die Laden geschlossen. Doch auch bei verschlossenen Laden hat das Kaufen und Verkaufen, so wie das Arbeiten in den Werkstätten, guten Fortgang.
        Zur bestimmten Zeit stehen die Tempel offen, aber hinein zu gehen und sich selbst Gott zum Opfer zu bringen, dazu entschließen sich die wenigsten. Daher ist nicht bloß in Städten, sondern auch schon auf dem Lande, die Klage allgemein, daß vor leeren Stühlen oft geprediget wird. Und wenn ja noch, besonders zu gewissen Zeiten und bei außerordentlichen Gelegenheiten, in manchen Gemeinden große Schaaren nach der Kirche wallen, so geschieht es doch nicht mit heiligem, in sich gekehrtem Sinn, sondern unter Lachen und Scherzen, unter muthwilligen Neckereien und faden Gesprächen von Lustbarkeiten und Sinnengenuß.
        In den Kirchen ist keine Andacht und vor den Kirchen häufige Störung. Ohne Gebet und Devotion tritt man ein, und mit zerstreutem Sinn und musternden Blicken sitzt man da. Man will nicht hören, sondern sehen, nicht vor dem Unendlichen sich demüthig beugen, sondern vor der Welt sich brüstend zur Schau stellen. Neugierde, Gaffen, Gewohnheit und Prunksucht sind für den großen Haufen die Motive des Kirchenbesuchs. Besonders scheint es auf dem Lande und in kleinen Städten an der Tagesordnung zu seyn, das Heiligthum zum Paradeplatz der Eitelkeit und Ostentation zu machen. Und wer noch Sinn und Gefühl für Erbauung hat, der wird durch die Freiheit, die sich jeder nimmt, zu kommen und zu gehen, wenn er will, so wie durch das unrichtige und widrige Singen oder vielmehr Schreien, und an Orten, wo die Kirche an der Straße liegt, durch das Fahren und Trommeln in Städten, durch das Fuhrwerken, Klatschen und Duten auf dem Lande, aufs Empfindlichste gestört und geärgert. Alle Achtung, die man jeder einzelnen Seele, aber noch mehr einer ganzen Versammlung, die sich über das Irdische erheben soll und will, schuldig ist, wird bei der sichtbaren Gleichgültigkeit gegen das Heilige und Göttliche ganz aus den Augen gesetzt. Sich nicht zur Ordnung zu bequemen, und kirchlichen Anordnungen zur Beförderung der Andacht trotzig entgegen zu treten, sieht man als protestantische Freiheit an. Disciplin und Kirchenpolizei kennt man nicht und will man nicht. Daher es auch unter die Seltenheiten gehört, mit dem Glockenschlage eine ganze Gemeinde in der Kirche versammelt zu sehen. Gewöhnlich beginnt der Gottesdienst mit wenigen Schulkindern und einigen alten Leuten. Die Meisten schlendern nach längst verhalltem Glockenruf mit der größten Gemächlichkeit der Kirche zu, oder bleiben absichtlich und trotzig vor den Thüren stehen, und unterhalten sich bis kurz vor der Predigt mit unnützem Geschwätz, anstatt durch Gebet und Gesang sich zur fruchtbaren Anhörung des göttlichen Wortes vorzubereiten.
        Auf diese Weise wird durch das oft ganz rohe und plumpe Hineinstürzen der Spätlinge in Masse die Andacht gänzlich gestört, und der Gottesdienst, der eine Anbetung Gottes in Geist und in der Wahrheit seyn soll, erscheint - als eine fromme? - nein! - als eine lächerliche, ärgerliche und ungezogene Grimasse.
        Hat die Sonntagsfeier vor und bei dem öffentlichen Gottesdienste eine so klägliche und jämmerliche Gestalt, so wird man sie noch kläglicher und ärgerlicher, ja empörend, nach demselben finden.
        Man traut seinen Augen kaum, wenn man Menschen, die des Vormittags dem lebendigen Gott scheinen und meinen gedient zu haben, des Nachmittags mit der größten Ausgelassenheit und Schamlosigkeit dem gröbsten, wie dem feinsten, Bauch= und Fleischesdienst ergeben sieht. Wider Willen dringt sich einem der Gedanke auf, als glaubten die Leute, in der Kirche müsse man eine Stunde fromm und still seyn, aber außer der Kirche könne jeder leben und toben, wie ihn die Lust treibe, oder als meinten sie, der Sonntag sey dazu bestimmt, die Sucht, zu glänzen und sich zu vergnügen, (die unter allen Formen und Nüancen alle Stände ergriffen hat,) nach Gefallen zu befriedigen.
        Man müßte ein Buch schreiben, wenn man die Sabbaths= Schändungen durchs ganze Jahr in ihren Gräßlichkeiten und Folgen vollständig schildern


          **) S. freimüthiges Abendblatt. No. 208.

[ => Original lesen: 1837 Nr. 26 Seite 4]

        wollte. Daher nur einige Züge von dem sonntäglichen Unwesen auf dem Lande!
        Heilige Stille und häusliche Erbauung, die man von und unter Christen erwarten sollte, und wie sie noch vor 50 und mehrern Jahren an vielen Orten häufig angetroffen wurde, und die zu einer christlichen Sonntagsfeier schlechterdings erforderlich ist, ist in unsern Tagen so gut, wie rein verschwunden! Weder in Familienkreisen noch in Gesellschaften unterhält man sich von geistlichen und himmlischen Dingen. Weder Eltern noch Herrschaften lesen und betrachten das Wort Gottes mit ihren Kindern und Dienstboten, oder sprechen mit ihnen über die Predigt und ihr ewiges Heil, oder singen mit ihnen einen andächtigen Gesang. Nur weltliche Dinge und nichtige, Geist und Leib vergiftende und tödtende Vergnügungen liegen den Meisten im Sinne. Ein Theil geht seinem Erwerb nach und setzt seine gewöhnlichen Wochenarbeiten fort, ein anderer entweihet die Tage des Herrn durch wilde Ausschweifungen und tobenden Freudelärm, oder treibt sich in allerlei Wollusthäusern und im trägen, stumpsinnigen Nichtstun herum. Graben, pflanzen, Mähen, Dreschen, Braken (Flachsbrechen), Schneidern, Schustern u.s.w. heißt noch das Unschuldigste, das man meint mit Recht thun zu können. Wer aber sich lieber belustigen, als arbeiten mag, der hat im Kreise der Seinen, die mancher kaum in der Woche bei Tische eine Stunde sieht, am Sonntage keine Ruhe, sondern eilt, so bald er den letzten Bissen gegessen hat, den Spiel= und Vergnügungs=Plätzen zu, wo wöchentlicher Lohn und Verdienst, und mehr noch, verloren geht, unbekümmert, was aus ihm oder aus Weib und Kindern in der Zukunft werden soll.
        Fiedeln und Tanzen, Jagen und Spielen, Saufen und H ...., daraus hervorgehende und gewöhnlich damit verbundene Schlägereien und unbändiges Schreien bis zum Heiserwerden, zügelloses Lärmen und Schwärmen in Krügen und auf den Straßen, die ganze Nacht hindurch, das sind die gewöhnlichen und entehrenden Sonntags=Unterhaltungen und Belustigungen, bei welchen vorzüglich die Jugend alle Sittlichkeit, Zucht und Ehrbarkeit mit Füßen tritt, und rein wie toll erscheint. Gerade das Schlechteste und Schändlichste wird an Tagen verübt und auf Feste verspart, die nach göttlichen und obrigkeitlichen Gesetzen und Anordnungen vor allem heilig gehalten und allgemein mit Stille begangen werden sollen und müssen, wenn der Mensch bei sich selbst einkehren, zur wahren geistigen Beschauung kommen, seinen hohen Christenberuf erkennen und vor der Verwilderung bewahrt bleiben soll.
        Der roheste und schamloseste Heide hat mehr Achtung gegen seinen todten Götzen, als eine rohe Zech= und Spielgesellschaft sogenannter Christen gegen den lebendigen Gott. Und die wildesten Mänaden können an ihren Bacchanalien nicht rasender geschwärmt und geschrieen haben, als viele unserer Choragen und Consorten an sonntäglichen Tanzgelogen, bei welchen jede Spur von Sonntag verschwindet. Mit Einem Worte, unsere Sonntage sind größten Theils nichts, als heidnische Orgien, welche mit allen ihren Ausschweifungen und Gräueln der große blinde Haufe, der keinen Unterschied zwischen unschuldigen Vergnügungen und zügelloser Fleischeslust macht, noch dazu, was das Aergste ist, als privilegirt und erlaubt betrachtet, und daher allen mütterlichen Rügen und Vorstellungen der Kirche trotzig und rechthaberisch entgegen schreit: Wenn wirs nicht thun sollten und dürften, so würde die Obrigkeit es wohl hindern und verbieten.
        So sieht's in der lieben Christenheit aus! So werden die heiligen Tage unter uns gefeiert!
        Gefällt Euch eine solche Sonntagsfeier? -
        Sagt Ihr, liebe Leser, Nein! - Nun so denket ernstlich darauf und leget bald Hand an, daß es anders und besser werde.

H. Xäloksyngil.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 27. Juni.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 70
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 64
              Petersburger 70
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 42
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 44
Winter=Rapsaat die Tonne - Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat -
Schlagleinsaat 13


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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