No. 10
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. März
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 10 Seite 1]

Vorladungen.

          Der Bäckermeister Joachim Heinrich Pöhls hieselbst hat, mit der Anzeige, ein Hypotheken=Buch über sein, in der Sabower Straße No. 16 belegenes Haus c. p. niederlegen zu wollen, nach eingereichtem Postenzettel und abgegebener gesetzlicher Erklärung, wegen dessen Richtigkeit, um Erlassung behufiger öffentlicher Ladungen gebeten. Indem nun, nach Maßgabe dieses Antrages, alle diejenigen, die außer den schon bekannten Gläubigern, Realrechte an das Pöhlssche Haus zu haben vermeinen und deren Eintragung in das, darüber zu eröffnende Hypothekenbuch begehren, hiedurch

auf den 10, Mai d. J., Morgens 11 Uhr

vor die unterzeichnete Behörde geladen werden, um solche Rechte speciell anzugeben und gehörig zu beurkunden, wird gegen alle Latitirende und nicht vorschriftsmäßig Liquidirende die Praeclusion sofort verfügt und sie ihrer Real=Rechte an dies Haus, sowohl in Rücksicht des gegenwärtigen, als aller dereinstigen Besitzer desselben, auf immer verlustig erklärt und auf die Eintragung ihrer Anrechte in das Hypothekenbuch verzichtend, angenommen werden.
      Ausgenommen von dieser Anmeldung sind:

1) alle öffentliche Behörden, wegen der, auf dem Hause c. p. ruhenden Abgaben, so wie auch die hiesige Brandgilde, wegen der zu leistenden Beiträge;
2) diejenigen Gläubiger, die auf dem, vor dem Termine ihnen vorzulegenden, mit dem Siegel der unterzeichneten Behörde corroborirten Postenzettel, ihre Forderungen an Kapital und Zinsen richtig verzeichnet finden;
mindestens haben sie keinen Kosten=Ersatz zu erwarten.
    Schönberg den 8. März 1837.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
Karsten.


          Auf Antrag der majorennen und der Vormünder der minderjährigen Kinder des hieselbst verstorbenen Töpfermeisters Jochen Heinrich Schütt, als Beneficial=Erben ihres Vaters, werden alle diejenigen, die aus irgend einem Grunde Ansprüche an diese väterliche Nachlaß=Masse zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben auf

den 27sten April d. J.

Morgens 11 Uhr vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Vermeidung der sofort zu verfügenden Präclusion und des Verlustes ihrer Rechte an diesen Nachlaß.
    Decretum Schönberg den 9. März 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Nachdem in der Debitsache des Zieglers Bornemann zu Lockwisch der, Gerichtsseitig proponirte, Vergleich von der Ehefrau des Gemeinschuldners jetzt rein abgelehnt worden; so ist nunmehr sowohl zur Leistung des vom Gemeinschuldner erforderten Manifestations=Eides, als zur Publication eines abgefaßten Erstigkeits=Erkenntnisses, ein Termin auf

den 17ten März d. J.

[ => Original lesen: 1837 Nr. 10 Seite 2]

Morgens 11 Uhr angesetzt worden, wozu die nicht präcludirten Ziegler Bornemannschen Creditoren, unter den Nachtheilen: daß sie mit etwaigen Erinnerungen gegen die Fassung des Eides ausgeschlossen, resp. auch im Fall des Nichterscheinens der Interessenten, mit Publication der Urtel verfahren werden soll, peremtorisch hiermit vorgeladen werden.
      Decretum Schönberg den 25. Februar 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

          Nachdem die Curatel der Kinder des zu Schaddingsdorf verstorbenen Büdeners und Schneidermeisters Franck den Verkauf des zum Nachlasse dieses Verstorbenen gehörenden alldort belegenen Kathens mit Zubehör beantragt hat, auch das decretum de alienando Gerichtsseitig ertheilt worden, so sind zum öffentlichen Verkauf des gedachten Franckschen Kathens durch das Meistgebot, Termine auf

den 3ten April d. J.
den 17ten   =     =
den 8ten  May =
jedesmal Vormittags 11 Uhr angesetzt worden, wozu Kaufliebhaber, mit der Bemerkung: daß dem im letzten Termine Meistbietenden der Zuschlag, mit Vorbehalt der Ansetzung eines Termins zur Ausübung des creditorischen Gleichgebots=Rechts, auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, ertheilt werden wird, hiermit vor Gericht geladen werden. - Das Grundstück selbst kann von Interessenten zu jeder Zeit, nach vorgängiger Meldung beim Ortsvorstande, in Augenschein genommen werden.
      Zugleich werden alle und jede, welche Ansprüche und Forderungen, aus welchem Rechtsgrunde es sei, an den gedachten Schneider Franckschen Kathen mit Zubehör, und überhaupt an den - von der Impetrantischen Curatel nur cum beneficio legis et inventarii angetretenen Nachlaß des wailand Schneiders Franck zu Schaddingsdorf haben, oder zu haben vermeinen, hiermit, auch für den Fall etwa sich ergebender Insufficienz und eventueller Eröffnung des Concurses über diesen Nachlaß, peremtorisch aufgefordert, solche ihre Anrechte in dem auf den

am 12ten May d. J.

anberaumten Liquidations=Termine genau anzumelden, auch zu bescheinigen, widrigenfalls sie damit durch den alsbald zu erlassenden Praeclusiv=Abschied für immer ausgeschlossen und abgewiesen werden sollen.
    Decretum Schönberg den 4. März 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

         Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des in vim executionis abgepfändeten Hauses nebst Schmiede etc. bzw. usw.. des hiesigen Grobschmids Langmack, so wie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts, ist ein anderweitiger Termin auf

den 18ten März d. J.,

in letzterer Beziehung jedoch sub poena praeclusionis, angesetzt.
    Rehna den 3. Februar 1837.

Großherzogliches Stadt=Gericht.       


Hausverkauf.

         Demnach die Dowaldtschen Geschwister gewilligt, ihr auf dem Domhofe hieselbst belegenes Wohnhaus nebst Zubehör öffentlich meistbietend zu verkaufen, und dazu Termin auf

Mittwochen den 15. März d. J.

angesetzt ist; so werden Kaufliebhaber geladen, sich am gedachten Tage, Morgens 10 Uhr, hieselbst in dem zu verkaufenden Hause einzufinden, und hat der Höchstbietende, wenn annehmlich geboten wird, den bedingungsmäßigen Zuschlag sofort zu gewärtigen.
    Das Wohnhaus von 2 Etagen mit Souterrain, hat eine angenehme Lage und die Aussicht auf den Ratzeburger See etc. bzw. usw.., ist vor 4 Jahren neu massiv erbauet, hält in der Fronte 54 Fuß Länge und ist 34 Fuß tief, auch sehr bequem eingerichtet. In der ersten Etage befinden sich: eine Diele, 4 tapezierte mit Oefen versehene Stuben, 4 Kammern; in der zweiten Etage: 1 Vorplatz, 4 tapezierte Stuben mit Oefen, 4 Kammern; in der Dachetage in beiden Giebelenden 1 heitzbare Stube, überdem 1 geräumiger Vorplatz, 3 Dachkammern und 1 Küche. Im Souterrain 1 Vorplatz, 2 Küchen, 2 Speisekammern und 2 Keller.

    Auf dem Hofe ist ein Nebengebäude von Fachwerk, das 1 Pferdestall, 2 Holzställe und 1 Wagenremise enthält.
    Der Garten gränzt unmittelbar an den Ratzeburger See, ist mit Obstbäumen versehen und befindet sich in demselben 1 Waschhaus. Außerdem ist vor dem Wohnhause auch noch ein kleiner Blumengarten.
    Der ganze Grundbesitz beträgt circa 114 Quadratruthen.
    Die diesem Verkaufe zum Grunde liegenden Be=

[ => Original lesen: 1837 Nr. 10 Seite 3]

dingungen können bei dem Unterzeichneten eingesehen werden.
    Ratzeburg den 10. Februar 1837.

E. Wilken, Notar.      


Holz=Verkauf.

        Am Mittwoch den 15. März 1837 werden im Israelsdorfer Forstreviere, im Forstorte Wesloer Tannen:

56 Cavelinge aufgehauener Kiefern Bauholz=Stämme
öffentlich an die Meistbietenden verkauft.
      Der Verkauf beginnt präcise 10 Uhr an Ort und Stelle, in der Nähe der Wesloer Torfscheune.
      Lübeck 1837.

Forst=Departement.      


        Sehr lange und starke, abgeschälte Tannen=Latten, wie auch einige Bohnenstangen, stehen zum Verkaufe in Toriesdorf.


Vermischte Anzeigen.

        In Beziehung auf die in No. 9 dieser Anzeigen enthaltene "Aufforderung an die Gemeinden des Fürstenthums Ratzeburg zur Unterstützung der evangelisch=lutherischen Gemeinde Hallstadt in Ober=Oestreich" erbiete ich mich auch Beiträge aus hiesiger Gegend zur weitern Beförderung mit Vergnügen entgegenzunehmen. - Wer die Gnade und Wohlthat erkennt, jeden Sonntag das seligmachende Wort Gottes an heiliger Stätte zum Heil und Segen seiner Seele hören zu können, wird mit Freuden sein Scherflein auf den Altar christlicher Bruder=Liebe niederlegen.
      Herrnburg, den 7. März 1837.

Rußwurm, Kirchenrath.      


Zur
öffentlichen Prüfung,

welche in der Bürgerschule hieselbst am Donnerstag den 16. März von Morgens um 9 Uhr an Statt finden wird, beehren wir uns, die hochverehrten Gönner der Schule und die Eltern der ihr anvertraueten Kinder hiedurch gehorsamst einzuladen.
    Schönberg den 9. März 1837.

G. M. C. Masch.      K. Wolf.      


          Die Webergesellen der Landmeister des hiesigen Fürstenthums werden hiedurch so ernstlich als dringend aufgefordert, an dem, am Tage nach Ostern, den 28sten dieses Monats allhier stattfindenden Krugtage sich unfehlbar persönlich einzufinden und ihre rückständigen sowohl als laufenden Beiträge zu entrichten; widrigenfalls wider die Säumigen sofort gerichtliche Anträge werden eingereicht werden.
    Schönberg den 1sten März 1837.

Lenschow. Bade, Ladenmeister.      


Löbliches Beispiel Russischer Landleute.

          Nicht weit von Sarntow, einer Stadt im asiatischen Rußland, lebt ein würdiger Prediger, Namens Kohlreiff. Derselbe hat drei Söhne, von denen ein Freund des Kohlreiff folgendes aus Sarepta erzählt. "Die drei Söhne meines Freundes geben die schönste Hoffnung des Gedeihens, besonders zeichnet sich der älteste durch seine ungemein glückliche Geistesanlagen und durch kindliche Frömmigkeit aus. Seine Kindlichkeit, sein jugendlicher Frohsinn und Lebhaftigkeit, seine ungemein glückliche Bildung, und eine außerordentliche Liebe zur Musik nehmen jeden, der dies liebenswürdige Kind sieht, sogleich zu seinen Gunsten ein. Unbeschreiblich rührend und erbaulich waren mir die, feierlichen Abendsegen, welche die frommen Eltern mit ihren drei Kindern zu halten pflegen. Die zwei ältesten saßen andächtig beim Vater, der den Gesang am Clavier mit seiner wohltönenden Stimme leitete, und entzückten mich durch ihren harmonischen Gesang. Mein kleines, etwas über drei Jahr altes Pathchen, Julius, faltete, mir auf dem Schoß sitzend, andächtig seine Händchen, und stimmte so lieblich und rein in alle ihm bekannte Verse mit ein, daß ich mich in das glückselige Kinderreich, in der vollendeten Gemeinde, versetzt glaubte. Kurz, ich verlebte überaus selige Stunden und Tage in der Mitte dieser vom Herrn geliebten und gesegneten, mir unendlich theuren Familie. - Zwei fromme und bemittelte Kirchkinder des Pfarrers Kohlreiff, die den ältesten Sohn desselben besonders lieben, haben sich seit zwei Jahren verbunden, für ihren Liebling jährlich ein Stück Land mit Waizen zu besäen, das geärntete Korn zu verkaufen, und zu einem Capital mit hinzugefügten jährlichen Interessen anzulegen, um dem Vater einige Mittel zu dessen künftiger Erziehung zu verschaffen. Der Segen Gottes scheint auf dieser frommen Stiftung der biedern Landleute zu ruhen; denn schon beträgt dieses kleine Capital über 100 Rbl. Für den guten Kohlreiff ist dieser Beweis reiner Liebe und Anhänglichkeit ungemein rührend, und er ist hoch entzückt, wenn er sich der lieblichen Vorstellung überläßt, daß unser Herr, der sich ja immer geringscheinender Mittel bedient, um große und heilbringende Zwecke auszuführen, ihn auf diese und ähnliche Weise in den Stand setzen könnte,

[ => Original lesen: 1837 Nr. 10 Seite 4]

seinen Erstgebornen zu einem gesegneten Streiter Jesu Christi erziehen zu lassen etc. bzw. usw.."
          Lasset auch uns Gutes thun, für die Kirche Christi, und nicht müde werden; denn zu seiner Zeit werden wir auch ärnten ohne Aufhören.

+.             


Vermischtes.

          Im vorigen Jahre steigt ein Herr in einem der vornehmsten Gasthäuser zu Hamburg ab. Sein Bedienter prahlt bei aller Welt mit den Millionen, die sein Herr im Vermögen habe, und mit der Heirath, die er nächstens schließen, und wodurch er noch einmal so reich werden wird. Das Betragen des Herrn macht den Prahlereien des Dieners keine Schande, er bezahlt pünctlich, er bezahlt splendid, er wirft Geld hin, als wäre es nichts. Eines Tages, nachdem er sich solchergestalt in hohe Reputation gesetzt, läßt er den Wirth rufen, eröffnet ihm, er wünsche allerlei Schmuck für seine Verlobte zu kaufen, er sey jedoch in Hamburg unbekannt, der Wirth möge ihm einen recht reellen, soliden Juwelier nennen und wo möglich einen, der den elegantesten Laden in der Stadt führe. Der Wirth ist entzückt, daß ein so großer Herr ein solches Vertrauen in ihn setze; er empfiehlt den Juwelier Abraham Levy. Der Fremde geht zu Herrn Levy und bestellt Schmuck und Bijour zu einem Betrage von 50,000 Taler (Mecklenburg). An dem Tage, wo der Juwelier die Sachen zu liefern versprochen, ist der fremde Herr unwohl; doch da Herr Levy sich melden läßt, wirft er sich in ein Negligée und empfängt den Juwelier in seinem Salon. Er besichtigt den gelieferten Schmuck, prüft und lobt jedes einzelne Stück, öffnet einen prachtvollen Cylinder=Schreibtisch, legt die Kleinodien sehr sorgfältig in ein Schubfach und schließt ihn wieder zu, läßt jedoch den Schlüssel darauf stecken. Darauf schellt er nach seinem Kammerdiener, der soll ihm den Schlüssel zu einer eisernen Cassette bringen, die im Zimmer steht. Er schellt ein, zwei, drei Mal, der Kammerdiener giebt kein Lebenszeichen. Der Herr wird ungeduldig, dann zornig und verläßt endlich das Zimmer, um den Schlüssel selbst zu holen. Der Juwelier und sein Commis warten, sie warten eine Viertelstunde, der Herr kommt nicht wieder. "Er bleibt sehr lange", spricht Herr Levy zu seinem Commis, "die Sache wird mir bedenklich". - "Weshalb denn bedenklich", erwiederte der Commis. "Ja, wenn er den Schmuck mitgenommen hätte, aber der liegt hier im Secretair. Wir haben also nichts zu besorgen und können uns immer noch ein wenig gedulden. Wer weiß, es kann ihm ein Bedürfniß angekommen seyn, gerade wie er den Bedienten rufen wollte". - "Sie haben Recht, Freund Brackmann", sprach Herr Levy und gab sich zufrieden. Nach einiger Zeit jedoch zog er die Uhr und hob an: "Nun sind schon 35 Minuten, daß er fort ist; daß ist unerklärlich: sollen wir ihn rufen?" Herr Brackmann stimmte seinem Principal bei, sie rufen den Herrn beim Namen, keine Antwort. "Ich meine, um der Sicherheit willen", sprach der Juwelier, "da er doch den Schlüssel hat stecken lassen, wir machen den Secretair auf". - "Ich bitte Sie, Herr Levy, woran denken Sie? Wenn er nun wiederkommt und findet, daß wir über seinen Secretair gegangen sind, was wird er von uns denken, was wird er sagen?" - Der Juwelier resignirt sich und wartet noch länger; aber endlich, nachdem drei Viertelstunden vergangen sind, wird ihm die Sache zu arg; er schellt, die Domestiken des Gasthofes eilen herbei, man ruft, man sucht nach dem gnädigen Herren, er ist nicht zu finden. Der Secretair wird geöffnet; wer schildert die Bestürzung des armen Herrn Abraham Levy! Die Zimmerwand, an welcher der Secretair stand und die Hinterwand des Secretairs selbst waren durchbrochen, und die Oeffnungen führten gerade zur Kopfseite eines im Nebenzimmer an der Wand stehenden Bettes, so daß man mit der größten Leichtigkeit das Geschmeide ans den Schubladen des Secretairs herausnehmen konnte. Beide Spitzbuben waren längst durch die Thüren der Nebenzimmer entwischt, und in dem Augenblick, wo Herr Levy den Betrug bemerkte, gewiß schon eine Meile von Hamburg.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 7. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 88
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 62
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 15


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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