No. 9
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 03. März
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 9 Seite 1]

Vorladungen.

        Der Herr Bürgermeister Saß hieselbst hat, mit der Anzeige, wie er gewilliget sei, über seine hiesigen, zu Stadtrecht liegenden Grundstücke, ein Hypotheken=Buch niederzulegen und unter der, an Eidesstatt abgegebenen Versicherung, daß auf diesen Immobilien keine Schulden haften, weshalb denn die Vorlegung eines vorschriftsmäßigen Postenzettels nicht statt haben könne, um Erlassung der gesetzlichen Proclamatum gebeten. Diesem Antrage gemäß werden alle diejenigen, die Realrechte an die unten benannten Grundstücke zu haben vermeinen und deren Intabulirung in das zu errichtende Hypothekenbuch verlangen, hiedurch peremtorisch geladen,

am 26sten April d. J.

Morgens 11 Uhr solche Rechte genau und bescheinigt anzugeben, sonst aber zu gewärtigen, daß sie derselben sowohl rücksichtlich des gegenwärtigen, als der künftigen Besitzer dieser Grundstücke, auf immer verlustig erklärt und, als auf die Eintragung in das niederzulegende Hypotheken=Buch verzichtend, angesehen werden sollen.
     Ausgenommen von dieser Meldung sind alle öffentliche Behörden, so wie die Communal=Cassen=Berechner wegen der, auf den Grundstücken haftenden öffentlichen Lasten und Abgaben, mindestens kann denselben im Meldungsfalle kein Kosten=Ersatz zugestanden werden.
     Schönberg den 28. Februar 1837.

Hypothekenbehörde des Fürstenthums
                            (L. S.)                  Ratzeburg.
Karsten. Reinhold.

    Die proclamirten Grundstücke des Bürgermeisters Saß sind:

1) das am hiesigen Marktplatze belegene Wohnhaus No. 113 mit zugehörigen Hintergebäuden.
2) Ein Ackerstück auf dem Stehrt von 4 Schff. Aussaat zwischen den Bauleuten Thies Hinrich und Johann Freytag.
3) 43/4 Scheffel im langen Kamp zwischen Grevsmühl und Johann Burmeister.
4) 39/10 Scheffel im Bünsdorfer Kamp zwischen Vick und Johann Burmeister.
5) 52/3 Scheffel im Spiegelfelde zwischen Groth und Grundt.
6) 5 Scheffel im Schlauen=Kamp zwischen Bäcker Sievers und Johann Burmeister.
7) 8 Scheffel zwischen Peter Grevsmühl und Baumann Spehr.


    Nachdem in der Debitsache des Zieglers Bornemann zu Lockwisch der, Gerichtsseitig proponirte, Vergleich von der Ehefrau des Gemeinschuldners jetzt rein abgelehnt worden; so ist nunmehr sowohl zur Leistung des vom Gemeinschuldner erforderten Manifestations=Eides, als zur Publication eines abgefaßten Erstigkeits=Erkenntnisses, ein Termin auf

den 17ten März d. J.

Morgens 11 Uhr angesetzt worden, wozu die nicht präcludirten Ziegler Bornemannschen Creditoren, unter den Nachtheilen: daß sie mit etwaigen Erinnerungen gegen die Fassung des Eides ausgeschlossen, resp. auch im Fall des Nichterscheinens der Interessenten, mit Publication der Urtel verfah=

[ => Original lesen: 1837 Nr. 9 Seite 2]

ren werden soll, peremtorisch hiermit vorgeladen werden.
      Decretum Schönberg den 25. Februar 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtey des Fürsten=
                            (L. S.)                  thums Ratzeburg.
                               Reinhold.


            Zur Aufnahme der von dem Curator bonorum im August Kniepschen Debitwesen, Herrn Advocaten Dufft hieselbst, eingereichten Curatel=Rechnung ist Terminus auf

den 17ten k. M. März,

Morgens 10 Uhr, anberahmt, wozu die Kniepschen Gläubiger, unter dem Nachtheil des Ausschlusses mit ihren Erinnerungen, bei verstatteter Einsicht der Rechnung, peremtorisch hiermit vor Gericht geladen werden.
        Decretum Schönberg, den 15. Febr. 1837.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Zur Profitirung jeglicher Ansprüche neben Vorlegung der Originalien an die Drenckhahnsche Erbmühle c. p. zu Perschow steht Terminus auf den 29sten (neun und zwanzigsten) April Morgens 11 Uhr vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberahmt, und sind dazu sämmtliche Creditoren sub poena pro omni praeclusionis laut des den hiesigen Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclamas geladen, welches hiemittelst weiter extractive bekannt gemacht wird.
      Grevesmühlen, den 16ten Februar 1837.

Großherzogliches Amtsgericht.      


         In Concurssachen des Huthmachers Zogolla allhier steht Terminus liquidationis auf

den 18ten April d. J. 11 Uhr
und

Terminus zwecks Versuches gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens auf

den 25sten April d. J. 11 Uhr

vor uns an, als wozu Creditores unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landesintelligenzblättern in extenso inserirte Schuldproclama, hiedurch resp. sub pracjudicio pro omni comminato, daß die Latentes von der gegenwärtigen Masse für immer werden ausgeschlossen, und mit ihren Beweisthümern nicht weiter werden zugelassen werden, und unter dem ein für allemal ausgesprochenen Nachtheile, daß die Ausbleibenden an die Gerichtswegen zu machenden, aber endlich zu regulirenden Vorschläge gebunden sein sollen, vorgeladen sind.
    Cröpelin, den 28. Januar 1837.

   Großherzogliches Stadtgericht.        
   Röper.              
   Hamann.    


Verkaufs=Anzeigen.

         Am

4ten kommenden Monats März

Vormittags 11 Uhr soll auf hiesiger Amtsstube die Hauschildsche Käthnerstelle in Ziethen öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu sich Kauflustige einfinden wollen. Die Besichtigung der Stelle steht nach vorheriger Meldung daselbst, frei, und sind die Verkaufs=Bedingungen beim Amte einzusehen, auch gegen Bezahlung der Copialien, in Abschrift zu erhalten, wobei zu bemerken, daß der annehmlich Höchstbietende in termino die Summe von 200 Taler (Mecklenburg) N2/3 ., welche als Conventional=Poen haften soll, erlegen muß.
    Schönberg den 8ten Februar 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


Extract.

         Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des in vim executionis abgepfändeten Hauses nebst Schmiede etc. bzw. usw.. des hiesigen Grobschmids Langmack, so wie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts, ist ein anderweitiger Termin auf

den 18ten März d. J.,

in letzterer Beziehung jedoch sub poena praeclusionis, angesetzt.
    Rehna den 3. Februar 1837.

Großherzogliches Stadt=Gericht.       


Bekanntmachung.

          In Gemäßheit der am 25sten Sept. 1832 erlassenen Obrigkeitlichen Bekanntmachung, die Einrichtung der hiesigen betreffend, werden in diesem Jahre 1837

der erste hiesige Pferdemarkt am 8ten, 9ten und 10ten März,
der zweite am 1sten, 2ten und 3ten May,
der dritte am 31sten August, 1sten und 2ten September
auf dem dazu eingerichteten Platze neben dem äußeren Holsteinthore abgehalten werden.
        Der erste Tag ist nur Schautag. Die zu Markt zu bringenden Pferde sind frei von jedem Zoll und sonstigen Abgaben, außer sechs Schillingen Anbindegeld.
        Rotzige, krätzige und mit anderen ansteckenden Krankheiten behaftete Pferde dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
    Lübeck, an der Wette, den 28. Febr. 1837.

in fidem
  J. H. Behn, Dr.


[ => Original lesen: 1837 Nr. 9 Seite 3]

Vermischte Anzeigen.

          Die Webergesellen der Landmeister des hiesigen Fürstenthums werden hiedurch so ernstlich als dringend aufgefordert, an dem, am Tage nach Ostern, den 28sten dieses Monats allhier stattfindenden Krugtage sich unfehlbar persönlich einzufinden und ihre rückständigen sowohl als laufenden Beiträge zu entrichten; widrigenfalls wider die Säumigen sofort gerichtliche Anträge werden eingereicht werden.
  Schönberg den 1sten März 1837.

Lenschow. Bade, Ladenmeister.      


          Mit ächtem französischen Gipsmehl, so wie mit gebranntem Maurergips, in vorzüglicher Güte zu billigen Preisen, empfiehlt sich

J. G. Krueck          
in Lübeck.            


Aufforderung

an die Gemeinden des Fürstenthums Ratzeburg zur Unterstützung der evangelisch=lutherischen Gemeinde Hallstadt in Ober=Oestreich.

      Die Gemeinde zu Hallstadt in Oestreich ob der Ens ist in einer hülflosen, sehr bedrängten Lage, nach dem Bericht eines Reisenden aus Lübeck, der im vorigen Herbste jene Gegenden besucht, und (ganz in Uebereinstimmung mit einem Aufsatz in der Evang. K. Z. 1836 No. 104) den Zustand dieser armen Gemeinde aus eigner Anschauung also beschrieben hat:
      "Das Städtchen Hallstadt im Salzkammergut liegt an dem See gleichen Namens zwischen den steyrischen Alpen in einem Felsenkessel, der von dem See so vollkommen ausgefüllt wird, daß nur ein höchst kärglicher Raum für den Ort selbst in einem Winkel des jähen Thalabhangs übrig bleibt, so daß die Häuser, fast in= und übereinander geschoben, nur mit Mühe an die Felsen angeklebt sind. Außer der fast 1 1/2stündigen Fahrt über den See ist fast jeder Ausweg den Bewohnern gänzlich abgeschnitten; ein Gebirgssteig, der außerdem noch zu ihnen führt, ist durch häufige Felsenstürze und Lawinen so gefährlich, daß man ihn nur im höchsten Nothfalle betritt. Der See selbst ist ebenfalls höchst unsicher und bei stürmischem Wetter sind Unglücksfalle nicht selten; noch kurz vor meiner Anwesenheit waren daselbst 39 Menschen auf einmal eine Beute der Wellen geworden. So sind also die Bewohner des Städtchens, in welches wegen der hohen Gebirgsmassen 4 ganze Monate hindurch kein Sonnenstrahl dringen kann, während des Winters und bei stürmischem Wetter von aller Welt fast gänzlich abgeschnitten. Ackerbau kann hier natürlich nicht getrieben werden, auch zur Viehzucht reicht das wenige Gras auf den Felsen nicht hin, ihre einzige Erwerbsquelle ist der Bergbau in den hier bestehenden Salinen, welcher kaum hinreicht, ihnen nothdürftig das Leben zu fristen. Unter den 1000 Menschen, welche in diesem Winkel leben, sind etwa 3 - 400 Protestanten. Gedrückt, geschmäht, verfolgt von den Katholiken auf jegliche Weise, halten diese wackern frommen Leute mit bewundrungswürdiger Freudigkeit unerschütterlich fest an ihrem alten Glauben, und es ist, wie uns die Vorsteher versichern, seit Menschengedenken kein einziger abtrünnig geworden, außer einem notorischen Säufer, über dessen Verlust die Gemeinde nur froh sein konnte. Die Bibel und Arnds Buch vom wahren Christenthum sind die einzigen Erbauungsschriften, welche sie besitzen; aber sie reichen hin, um ihnen beständig Trost und Frieden unter allem Ungemach und Leiden zu gewähren. Fern von aller Schwärmerei, halten sie sich nur an das einfache Wort des Evangeliums, erfüllen mit der größten Gewissenhaftigkeit alle Pflichten gegen ihre katholische Obrigkeit, sind mäßig und arbeitsam, und erwiedern mit Liebe die Schmach, die sie von allen Seiten trifft. Durch Verwendung der Fürstinnen von Hohenzollern und von Thurn und Taxis hat die Gemeinde ein Bethaus und einen Schullehrer erhalten; allein ein Pfarrer fehlte noch immer. Ein protestantischer Prediger, der zwei Stunden jenseits des Sees in Goisern wohnt, muß alle 4 - 6 Wochen hier predigen und auch die Sakramente verwalten. Allein bei der Unzugänglichkeit des Orts geschieht es natürlich häufig, daß die Gemeinde Monate lang und länger gänzlich ihren Seelsorger entbehren muß; keine Predigt, kein Abendmahl, keine Trauung, keine Taufe kann gehalten werden, Sterbende entbehren auf ihrem Todbette des letzten Trostes, ja es ist kürzlich sogar noch vorgekommen, daß Täuflinge, die zur Winterzeit über den See zur Taufe gefahren wurden, unterwegs erfroren. Schon seit 84 Jahren hat deshalb die Gemeinde bei der Regierung um einen Pfarrvikar am Orte selbst angehalten, aber immer vergebens, bis endlich jetzt die Erlaubniß, zur Wahl eines solchen erfolgt ist, - aber nun fehlt es an Geld, ihn zu unterhalten. Man denke sich die Lage der armen Leute, so nahe am Ziele ihrer Wünsche und doch so fern, und besonders die gegründete Furcht derselben, daß, wenn sie nicht bald von der verliehenen Erlaubniß Gebrauch machen, ihnen auch diese wieder entzogen werden möchte".
      Dieser Bericht allein dürfte wohl hinreichend seyn, Seelen christlicher Liebe und Barmherzigkeit,

[ => Original lesen: 1837 Nr. 9 Seite 4]

auch in unserm Fürstenthume, zu schleuniger Unterstützung zu bewegen, und sich den Vereinen christlicher Freunde anzuschließen, die sich bereits anderwärts, z. B. in Berlin, in Bremen und in Lübeck, zu diesem edlen und wohltätigen Zweck gebildet haben
      Zur Beförderung desselben Zwecks und zur Entgegennahme der milden Beisteuer aus der Umgegend, zunächst aus ihren eignen Gemeinden, erbieten sich die Unterzeichneten.
      Jede Gabe, auch die geringste, wird willkommen seyn. "Ein Jeglicher nach Herzens Willkühr, nicht mit Unwillen, oder aus Zwang; denn einen fröhlichen Geber hat Gott lieb". (2. Cor. 9, 7.)

      Selmsdorf, den 1sten März 1837.

J. G, Rußwurm.          

      Schönberg, den 1sten März 1837.

J. C. F. Marggraf.          


Vermischtes.

          Ein reicher Engländer in Brüssel hat seinem angeblich kurzsichtigen Pferde eine große, sehr elegante Brille machen lassen, und reitet mit dem so ausstaffirten Thiere täglich auf den dortigen Boulevards spazieren.


          Ein merkwürdiges Beispiel vom Verbrennen des menschlichen Körpers fand kürzlich in Frankreich statt. Eine sehr fette Frau, die 74 Jahre alt und dem Branntweintrinken sehr ergeben war und allein lebte, ging eines Abends heim, wie gewöhnlich, und als sie am Morgen nicht erschien, erbrach man endlich die Thüre, wo sich ein schreckliches Schauspiel darbot. Nahe am Kamin lag ein Haufen Asche, und daneben an einem Ende ein Kopf, Hals, der obere Theil der Brust und ein Arm, am andern Ende einige untere Theile des Körpers und ein Bein mit einem Schuh und einem Strumpf. Keine andere Spur von Feuer war zu entdecken, außer einer blauen Flamme, die auf einem langen Streif einer fettigen Flüssigkeit brannte und sich nicht auslöschen ließ. Aus allen Umständen schien hervorzugehen, daß sie vor dem Schlafengehen noch das Feuer hatte ausblasen wollen, dasselbe sich ihr aber durch den Athem mittheilte, und so die Verbrennung erfolgte.


          Den Londonern ist nachgerechnet worden, was sie in dem letzten Jahre gegessen und getrunken haben, und dessen ist nicht wenig. Lebendig auf den Markt gebracht wurden 156,000 Ochsen, 21,000 Kälber, 1 Mill. 500,000 Schafe und 20,000 Schweine; dabei ist das Vieh, das vom Lande geschlachtet hereingebracht worden ist, nicht gerechnet. An Butter wurden 11,600 und an Käsen 13,000 Tonnen verbraucht, jede zu 2000 schweren Pfunden. Der Aufwand für Milch beträgt 5 bis 6 Millionen Thaler.


          Ein Kaufmann in Frankreich ließ kürzlich taufen. Während des Kindtauf=Schmauses sprach er mit seiner Frau von einer nahen Reise, und diese sagte ihm, daß dazu 8000 Franken schon bereit lägen. Während am andern Tage der Mann eine kleine Geschäftsreise macht, um einige Anordnungen zu der größern Reise zu treffen, kehrt einer der Gevattern zu der Wöchnerin, die er allein weiß, zurück, fordert die Schlüssel zu den 8000 Franken, erklärt ihr, daß sie nur die Wahl habe, zwischen einem Pistolenschuß und dem Strange. Die Frau wählte das Letztere, weil sie dabei noch einige Verzögerung hoffen kann. Der Mörder schlägt einen großen Nagel ein, nimmt eine Schnur aus der Tasche, und macht die Schlinge. Um gewiß zu seyn, daß die Schnur halten wird, stellt er sich auf einen Küchenschemel, und hängt sich mit dem Kopf und den Händen in die Schlinge. Jetzt bricht der alte morsche Schemel, und der Verräther blieb hängen. Später kamen Leute herzu, und der Räuber wurde wieder ins Leben gebracht, und es fand sich, daß die 8000 Franken in seinen Rocktaschen vornämlich die Ursache waren, daß sich der Strang so fest zugezogen hatte.


Getraide=Preise in Lübeck
vom 28. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 88
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 66
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 50
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 62
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 40
Winter=Rapsaat die Tonne 18 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 12
Schlagleinsaat 15


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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