No. 6
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 10. Februar
1837
siebenter Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1837 Nr. 6 Seite 1]

Vorladungen.

         In Concurssachen des Huthmachers Zogolla allhier steht Terminus liquidationis auf

den 18ten April d. J. 11 Uhr
und
Terminus zwecks Versuches gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens auf
den 25sten April d. J. 11 Uhr
vor uns an, als wozu Creditores unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landesintelligenzblättern in extenso inserirte Schuldproclama, hiedurch resp. sub pracjudicio pro omni comminato, daß die Latentes von der gegenwärtigen Masse für immer werden ausgeschlossen, und mit ihren Beweisthümern nicht weiter werden zugelassen werden, und unter dem ein für allemal ausgesprochenen Nachtheile, daß die Ausbleibenden an die Gerichtswegen zu machenden, aber endlich zu regulirenden Vorschläge gebunden sein sollen, vorgeladen sind.
    Cröpelin, den 28. Januar 1837.

   Großherzogliches Stadtgericht.        
   Röper.              
   Hamann.    


Verkaufs=Anzeigen.

         Am

4ten kommenden Monats März
Vormittags 11 Uhr soll auf hiesiger Amtsstube die Hauschildsche Käthnerstelle in Ziethen öffentlich meistbietend verkauft werden, wozu sich Kauflustige einfinden wollen. Die Besichtigung der Stelle steht nach vorheriger Meldung daselbst, frei, und sind die Verkaufs=Bedingungen beim Amte einzusehen, auch gegen Bezahlung der Copialien, in Abschrift zu erhalten, wobei zu bemerken, daß der annehmlich Höchstbietende in termino die Summe von 200 Taler (Mecklenburg) N2/3 ., welche als Conventional=Poen haften soll, erlegen muß.
    Schönberg den 8ten Februar 1837.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.    
A. v. Drenkhahn.                     


         Am Montage den 20. Februar sollen im Kruge zu Carlow gegen baare Bezahlung in N2/3. z. v. verkauft werden:

Mehrere gute Manns=Oberröcke von Laken und eigengemachtem Zeuge, Hosen, Westen und Hemden; ferner: etwas Hausgeräthe verschiedener Art, nebst einigen Stücken Eichenholz, die besonders zu Aermelhölzern, für Schneider zu gebrauchen, geeignet sind.
Kaufliebhaber werden ersucht, sich gefälligst am gedachten Tage, Morgens 9 Uhr, daselbst einzufinden.
    Carlow den 6. Februar 1837.

Labann.      


Vermischte Anzeigen.

         Alle diejenigen, welche Forderungen an die Erben des wail. Landreuter Sievers zu machen haben, ersuche ich, solche

am 15ten d. M. Februar
bei mir in meiner Wohnung anzumelden.
    Schönberg den 2. Febr. 1837.

Dufft Adv.                       
als Vormund Sieversscher Kinder.    


[ => Original lesen: 1837 Nr. 6 Seite 2]

Verlangt wird:

         Ein Bursche von guter Herkunft, der Lust hat, die Grobschmid=Profession zu erlernen. Das Nähere erfährt man in der Expedition dieser Anzeigen.


         Der von Carlow nach Rünz über unsere Koppeln, dem sogenannten Langenfelde, führende Fußsteig, ist bei 5 Taler (Mecklenburg) Strafe verboten.

Schulze Holst,                      
Hausw. Mustin in Carlow.    


Einige Regeln beim Pflanzen und
Erziehen junger Obstbäume.

        1. Für den Apfel= und Birnbaum wähle man vorzüglich einen schwarzen, weder zu fetten noch zu feuchten Boden. Den zu fetten Boden vermische man, um den Brand zu verhüten, mit etwas Sand oder sandiger Erde,
        2. Kirschen setze man in guten Sandboden.
        3. Pflaumen gedeihen am besten in nicht lehmigem Mittelboden und lieben vor allem Schutz gegen Norden. Ueberhaupt muß man Obstpflanzungen möglichst geschützt gegen Wind anlegen,
        4. Jeder junge Obstbaum muß so weit frei stehen, daß er nicht vom Tropfenfall naher älterer Bäume berührt werden kann.
        5. Die Löcher, worin junge Obstbäume gepflanzt werden sollen, müssen wenigstens 4 Fuß weit und 3 bis 4 Fuß tief gegraben werden, wobei man, um bei der späteren Zuwerfung des Loches (siehe 11.) nicht zu irren, die zuerst ausgegrabene Hälfte der Erde auf die eine Seite des Loches, die später ausgegrabene auf die andere Seite lege. Unerläßlich für freudiges Wachsen ist es, daß diese Löcher 3 Monate oder länger vorher gemacht werden und offen bleiben, damit die ausgegrabene Erde fruchtbar werde.
        6. Plätze, wo alte Bäume gestanden haben, dürfen dann erst wieder mit jungen bepflanzt werden, nachdem die Löcher gleichfalls 3 bis 4 Monate voller 3 bis 4 Fuß tief und etwa eine Quadrat=Ruthe weit ausgegraben und die allen Wurzeln sorgfältig ausgelesen worden sind. Zweckmäßiger ist es jedoch, wenn man statt dieser Plätze solche wählt, wo früher noch kein Baum gestanden hat.
        7. Apfel= und Birnbäume dürfen nicht unter 24 Fuß Zwischenraum von einem Stamme zum andern haben, Kirschen und Pflaumen nicht unter 20 Fuß.
        8. Gesträuche, als Stachel= und Johannisbeeren, müssen wenigstens 4 Fuß von den Stämmen entfernt bleiben.
        9. Vor dem Einsetzen der jungen Bäume müssen alle beschädigten, alle unordentlich über einander liegenden, so wie alle grade unter sich laufenden Wurzeln, und zwar so wenig schräg als möglich, weggeschnitten werden, doch so, daß bei der Pflanzung des Baumes die Wunden grade auf dem Boden stehen. Die kleineren Fasern und Haarwurzeln schneide man besonders dann ganz weg, wenn die Bäume transportirt und nicht sogleich wieder eingepflanzt werden.
        10. Die 2, höchstens 4 Aeste des jungen Baumes, welche man zur Bildung der neuen Krone stehen laßt, verkürzt man auf 3 bis 6 Augen, das oberste auswärts stehend, alle übrigen Zweige müssen glatt am Stamme weggeschnitten werden.
        11. Vor dem Einsetzen des jungen Baumes muß die zuerst ausgegrabene obere Hälfte der Erde unten eingeworfen und etwas angetreten werden. Dann stoße man einen bis unter die Krone reichenden, nicht zu schwachen Pfahl 2 bis 3 Zoll neben der Mitte des Loches, in welches der junge Baum gesetzt werden soll, in die Erde. Um diesen Pfahl dauerhafter zu machen, wird er vorher am untern Ende, bis etwa 6 Zoll über dem Boden, mir Theer bestrichen und etwas gebrannt. Dann setze man den jungen Baum in die Erbe und zwar eben so tief, als er früher gestanden hat, jedoch so, daß das zugeworfene Loch 5 bis 6 Zoll über den Gartenboden hervorragt. Nun werfe man die zuletzt ausgegrabene Hälfte der Erde, allenfalls, wenn sie zu schlecht ist, mit etwas guter Gartenerde vermischt, in das Loch, fülle die Zwischenräume zwischen den Wurzeln sorgfältig aus und drücke die Erde mit der Hand an. Rund um den Baum mache man einen 2 bis 3 Zoll hohen Rand, damit beim Regen und Begießen, welches im ersten Sommer nach der Pflanzung bei trocknem Wetter nicht versäumt werden darf, das Wasser nicht ablaufen kann. Belegt man diesen Raum im ersten Jahre dünn mit Moos, so wird dadurch das Austrocknen der Erde um die Wurzeln durch Sonnenhitze verhindert. Endlich binde man den Baum vorläufig nur lose an den Pfahl, damit er gehörig nachsinken kann, nach etwa vier Wochen aber recht fest mit guten Weiden und ohne Unterlage von Moos, welches die Rinde nur verzärtelt und leicht Brandstellen erzeugt.
        12. Geschieht das Pflanzung der jungen Bäume im Frühjahr, so ist das Einschlämmen derselben mit weichem Wasser sehr zu empfehlen. Man nehme dazu aber ja kein hartes Quellwasser, weil dies immer sehr schädlich ist. Im Herbste ist das Einschlämmen nicht erforderlich.
        13. Jeder Obstbaum muß vier Fuß um den Stamm von Gras und Kraut frei gehalten, und das Erdreich in dieser Weite im Frühjahr flach mit

[ => Original lesen: 1837 Nr. 6 Seite 3]

der Hacke aufgelockert, auch alle 3 Jahre mit etwas altem Dünger verbessert werden. Frischer Dünger ist den Obstbäumen schädlich.
        14. Alle trocken werdenden Aeste eines Obstbaumes müssen im Herbste oder Frühjahr weggenommen werden, eben so auch die nach innen zu dicht wachsenden Zweige, besonders die sogenannten Wasserreiser.
        15. Jede Wunde an einem Obstbaume, durch Wegschneiden von Aesten oder Beschädigung der Rinde verursacht, bestreiche man sogleich mit einer Salbe von fettem Lehm und Kuhmist.
        16. Im Frühjahr sind die Obstbäume, wenigstens der Stamm und die stärkeren Aeste, von Moos und abgestorbener Rinde zu reinigen. Auch müssen die Weidenbänder nachgesehen und die schadhaften oder in die Rinde eingedrückten durch andere ersetzt werden.
        17. Zeigt sich an Obstbäumen der sogenannte Brand, so schneide man die verdorbene Rinde bis dahin, wo sie wieder ganz gesund wird, im Frühjahr und bis Ende Juni weg und bestreiche die Wunde bei Sonnenschein mit dickem Terpentin oder in Ermangelung dessen mit der Salbe von Lehm und Kuhmist, wonach in der Regel die Heilung erfolgt.


           Immer schrecklicher häufen sich von Jahr zu Jahr die schauderhaften Entdeckungen der Beerdigung scheintodter Menschen. Nicht als ob die Fälle jetzt häufiger vorkämen, als ehedem, daß Menschen lebendig begraben werden, man ist nur aufmerksamer geworden. Welche Zahl von Unglücklichen mag vielmehr ehedem auf diese Weise umgekommen, nämlich im Grabe erstickt seyn! und wie Viele mag leider dieses Schicksal getroffen haben, wo der asiatische Würgengel Tausende hinwegraffte, mit denen man nicht schnell genug unter die Erde zu kommen wußte!
        Der Vorkehrungen gegen die Krankheit wurden viele getroffen, sie mögten sich nun heilsam, oder wie gewöhnlich unnöthig bewähren, doch nirgends gedenkt man der weit nöthigeren Anstalten zu Abwendung des größeren Uebels, das uns droht, das Lebendigbegrabenwerdens. Nach des, um die Menschheit unsterblich verdienten P. Oertels Versicherung haben Hunderte der an der Cholera scheinbar Verstorbenen dieses Schicksal gehabt.
          Mag immerhin die asiatische Brechruhr für Viele eine gefürchtete Krankheit syn; Vielen ist sie es auch nicht, und sie leben um so sicherer vor ihr. Auch ist sie Vielen der Jetztlebenden darum gleichgültig, da sie ihnen doch nichts rauben kann, als ein mühseliges Leben. Was sie aber Allen furchtbar macht, das ist nicht sowohl sie selbst, als die Furcht vor ihrer Verbreitung und daraus entspringende, von den Behörden nicht verhütete, sondern wohl gar zuweilen gebotene schnelle Beerdigung der Todtgeglaubten, die zuweilen tagelang in einem todtenähnlichen Starrkrampf liegen.
          Das Erwachen im Grabe - welche grauenvolle Angst und welche hülf= und hoffnungslose Verlassenheit! Wen schaudert nicht bei diesem Gedanken! Darum mögen öffentliche Krankenwartungen und Heilanstalten noch so wohlthätig und heilsam seyn, mehr als alles thun der Menschheit Leichenhäuser noth, oder wenigstens allgemein gesetzlich eingeführte Vorkehrungen an den Gräbern zu schneller Hülfeleistung der in ihnen Beigesetzten, nicht aber völlig Beerdigten. Diese Beisetzung und höchstens nur leichte Bedeckung ist zugleich eins der wirksamsten Mittel zur Wiederbelebung.


Vermischtes.

          Nach dem diesjährigen mecklenburg=schwerinschen Staats=Kalender beträgt die Volks=Menge 472,171 Seelen, 5631 mehr als im vorhergehenden Jahre, so daß jetzt auf jede der 228 geographischen Meilen fast 2071 Seelen kommen. Die Zahl der Geburten betrug im letzten Kirchen=Jahre 17,016, die der Gestorbenen (mit Ausschluß der Todt=Gebornen) 9924. 3630 Paare wurden getraut, 10,806 Söhne und Töchter confirmirt. Unter den durch Unglücks=Fälle um's Leben gekommenen 182 Personen waren 73 ertrunken, 13 von Pferden erschlagen und todtgefahren, 3 im Schlafe erdrückt, 6 von Bäumen oder Balken erschlagen, 26 todtgefallen, 5 in Sand= und Mergel=Gruben verschüttet, 8 todt gefunden, 5 verbrannt, 4 durch Unvorsichtigkeit erschossen, 3 durch siedendes Wasser verbrannt, 1 durch Vitriolöl vergiftet, 1 durch einen Hieb mir der Sense getödtet, 1 in einer Schlägerei erwürgt, 3 todtgemahlen, 5 erfroren, 6 todtgeschlagen, 2 durch Unvorsichtigkeit todtgeschnürt, 1 erstickt; von 16 aber ist die Todesart nicht näher bezeichnet. Es starben 928 Personen zwischen 70 und 80 Jahren, 857 zwischen 80 und 90 Jahren, 44 zwischen 90 und 100 Jahren, und 6 über 100 Jahre alt; von 266 war das eigentliche Alter nicht angegeben.


          Ein Krämer in Lesko hat ein neues Mittel erfunden, Kunden zu erhalten. Jeder Käufer, der bei ihm für mehr als 1 Thlr. 16 Gr. Waare, Kaffee und Zucker ausgenommen, kauft, bekommt ein Loos; sobald 150,000 Verkäufe gemacht sind, so werden die Loose gezogen, und wessen Name

[ => Original lesen: 1837 Nr. 6 Seite 4]

zuerst herauskommt, erhält das Haus des Krämers mit Allem, was dazu gehört, den pfiffigen Krämer ausgenommen.


         Die englischen Zeitungen erzählen eine gräßliche Seegeschichte. Ein englisches Schiff, das von Neufoundland ausgelaufen war, schlug am 3. Dezember vorigen Jahres auf dem hohen Meere um, so daß nur das Hintertheil hervorragte, wohin sich die Schiffsmannschaft flüchtete. Hier lagen die Unglücklichen acht Tage ohne Lebensmittel in Todesangst. Nur drei Flaschen Wein hatten sie unter sich zu theilen gehabt. Am sechsten Tage, da sie schon zur Stillung ihres Hungers die Knöpfe von ihren Kleidern hinuntergewürgt hatten, wurde der Hunger so rasend, daß sie sich entschlossen, einen der Schiffsjungen zu schlachten. Der Koch weigerte sich, aber man drohte, ihn selbst zu ermorden. Der Junge bat nur noch seine Mutter in England zu grüßen, und half dann selbst sich die Adern öffnen. Der Koch wurde wahnsinnig und dann auch geschlachtet, dann noch ein anderer Schiffsjunge. Endlich erschien ein amerikanisches Schiff und rettete die Mannschaft vor weiteren Greuelthaten.


         Englische Gesetzauslegung. - Vor einem londoner Gericht standen kürzlich zwei Dirnen, von denen die eine der andern in einem boshaften Streite ein bedeutendes Stück von der Nase abgebissen und verschluckt hatte. Die Sache war klar und erwiesen, da aber in dem Gesetz bloß von Stechen, Schneiden und Verwunden vermittelst eines Instruments die Rede ist und vom Beißen nichts vorkommt, so wurde die Angeklagte gänzlich freigesprochen und die beißige Siegerin verließ freudig den Gerichtshof.


         Zu Hameln im Hannoverischen sind die sogenannten Polterabende vor einer Hochzeit auf das Strengste verboten worden. Es wurde bisher mit Töpfen und Bouteillen an die Hausthüre der Braut geworfen, so daß oft ein zweispänniger Wagen die zerbrochenen Scherben nicht wegschaffen konnte.


         Kluge Leute glauben recht vorsichtig zu seyn, wenn sie in Quitungen die Summe nicht mit Ziffern, sondern mit Buchstaben schreiben, das widerlegt ein Prozeß in Berlin. Ein Spitzbube, welchem vier und zwanzig Thaler verschrieben waren, setzt dem Wörtchen und ein h vor und ein ert nach, und das Gericht erkannte wirklich auf Bezahlung der 440 Thaler.


         Es ist mancher ein Schuhmachermeister und weiß nicht, welches die Hauptstadt der Schuhmacher ist. Sie heißt Lyan, liegt in Amerika, zählt 500 Einwohner, die fast alle Schuhmacher sind. Es werden in ihr anderthalb Millionen paar Schuhe verfertigt, die ungefähr 1 Million Piaster werth sind.


Brodt=Taxe der Stadt Schönberg

für den Monat Februar 1837.

Weitzen=Brodt mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen: Pfd. Loth. Qt.
ein zwei Schillings=Strumpf 1 7 -
ein Schillings=Strumpf - 19 2
ein Sechslings=Semmel - 9 3
ein Dreilings=Semmel - 4 3
Rogken=Brodt von gebeuteltem Mehl, mit dem Aufbrodt auf einen Schilling eines halben Dreilings werth, soll wägen:
ein 4 Schillings=Brodt 3 10 -
ein 2 Schillings=Brodt 1 21 -
ein Schillings=Brodt - 26 2
ein Sechslings=Brodt - 18 1
Grob Hausbacken=Brodt ohne Aufbrodt:
ein 4 Schilling=Brodt 5 8 -
ein 2 Schillings=Brodt 2 20 -
ein Schillings=Brodt 1 10 -
ein Brodt zu 10 -
          soll kosten 7 1/2 Schillinge.

Bürgermeister und Rath.    


Getraide=Preise in Lübeck
vom 7. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 92
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 68
              Petersburger 68
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 55
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 48
Erbsen, Brecherbsen 64
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 36
Winter=Rapsaat die Tonne 19 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 13
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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ZVDD