No. 14
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 01. April
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 14 Seite 1]

Vorladungen.

          Zur Fortrückung des Schneider Wendlandschen Concurses werden nunmehr alle nicht präcludirte Gläubiger des Schneiders Johann Wendland auf der Bäck, zum Zweck der Constituirung der Masse, Erklärung über die angemeldeten Forderungen, Production der Originalien und Deduction der Prioritätrechte, desgleichen wegen Manifestation des Gemeinschuldners, so wie endlich zum Versuch einer gütlichen Hinlegung des Debitwesens und Vertheilung der Masse unter die Creditoren, hiedurch

auf den 8ten k. M. April,

Morgens 10 Uhr, öffentlich peremtorisch vor das unterzeichnete Gericht geladen, bei Strafe des Ausschlusses mit weiteren Erklärungen und Erörterungen, Verlust des Beweises durch Urkunden, so wie, daß die Abwesenden an die Beschlüsse der Anwesenden gebunden erachtet werden sollen.
      Decretum Schönberg den 11. März 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          In Debitsachen des Böttchermeisters Fahrenberg allhier steht Terminus liquidationis auf

den 7ten Juni; d. J. 10 Uhr

vor uns an.
    Unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landesintelligenzblättern in extenso inserirte, Schuldproclama werden hiemittelst alle diejenigen, welche aus irgend einem nur erdenklichen Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Gemeinschuldner Fahrenberg und dessen Vermögen, in specie auch an sein in der Strandstraße sub No. 3 des Feldregisters belegenes Haus mit Garten, der Wiese im Dorfstätterschlage oder dem sogenannten Bornbruche No. 231 und dem Acker im Windmühlenschlage No. 216 des Feldregisters, zu haben vermeinen, sub poena praeclusi geladen, in praefixo zu erscheinen.
    Zugleich steht auch zum Versuch gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens Terminus auf

den 14ten Juny d. J. 10 Uhr

an, als wozu hierdurch gleichwohl Creditores sub praejudicio pro omni, daß sie in die in Termino Gerichtswegen zu machenden aber endlich zu regulirenden Vergleichsvorschläge als einwilligend werden angenommen werden, vorgeladen seyn sollen.
    Cröpelin, den 19. März 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


          Alle diejenigen, welche an das dem Arbeitsmann Dücker hieselbst gehörige, in der Voßstraße allhier zwischen Arbeitsmann Heinrich Richtstieg und Maurermeister Johann Haase sub No. 191 des Registers belegene Wohnhaus c. p., welches in vim executionis gerichtlich zum Verkaufe gestellt

[ => Original lesen: 1836 Nr. 14 Seite 2]

worden, aus irgend einem dinglichen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben vermeinen, haben solche ihre Ansprüche in dem auf

den 14ten Mai d. J.

Morgens 10 Uhr vor dem Großherzogl. Stadt=Gerichte allhier anberahmten Liquidations=Termine anzumelden und gehörig zu bescheinigen, unter dem ein für allemal angedroheten Nachtheile des Ausschlusses, welches mit Bezug auf die den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten Proclamata hiedurch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen, den 29sten Februar 1836.

Großherzogliches Stadtgericht.      


          Alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an die verloren gegangene Verschreibung über ein von dem Zimmermeister Schmidt und wailand Bäckermeister David Ebel allhier in ihrer Eigenschaft als Vormünder hinterbliebener Kinder erster Ehe des verstorbenen Kesselhändlers Martens hieselbst bei der hiesigen Stadt=Kämmerei in termino Ostern 1823 belegtes Capital von 200 Taler (Mecklenburg) N2/3. sowie an dies Capitel selbst Ansprüche machen zu können glauben, haben solche Ansprüche in dem

auf den 7ten May d. J.

Morgens 11 Uhr anberahmten Liquidations=Termine anzumelden, und sofort zu bescheinigen sub praejudicio pro omni der Präclusion und der Mortification der genannten Verschreibung, welches mit Bezug auf das den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte Proclama hiedurch noch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen, den 25sten Februar 1836.

Großherzogl. Stadtgericht.      


          Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft weiland Dienstknechts Heinrich Barg aus Mustin Erb= oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und Bescheinigung, bei Strafe der Präclusion, auf den 7ten April d. J. zu Rathhause hieselbst verabladet.
    Ratzeburg den 3. März 1836.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)             in fidem         
J. Richter, Secr.  


          Auf den Antrag des Kalkbrenners Brockmann zu Wendisch Wehningen werden hiedurch alle diejenigen, welche an seine jetzt verkaufte Erbpachthufe und Kalkbrennerei daselbst dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung und sofortigen Bescheinigung auf

den 11ten April d. J., Morgens 11 Uhr

sub praejudicio pro omni praeclusi et perpetui silentii, vor hiesiges Amts=Gericht geladen. Von dieser Anmeldungs=Pflicht ist jedoch das Großherzogl. Amt wegen des rückständigen Canons und anderer öffentlichen Abgaben, so wie alle diejenigen Gläubiger, deren Forderungen im Hypotheken=Buche über diese Grundstücke eingetragen sind, ausdrücklich ausgenommen, wenigstens haben sie die Erstattung der Liquidationskosten nicht zu erwarten.
    Amt Dömitz den 27sten Januar 1836.

Großherzogl. Amts=Gericht.      


Verkaufs=Anzeigen.

          Am Dienstage den 5ten April, als am Tage nach Ostern, sollen im Hause des verstorbenen Zimmermeisters Jürs zu Herrnburg öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden:

allerlei Mobilien, Haus= und Küchengeräth, Leinzeug, Bettzeug, Kleidungsstücke, 4 silberne Löffel, Zimmergeräthschaften, eine Kuh und 6 Schafe.
Die Auction nimmt Morgens 9 Uhr ihren Anfang.
    Herrnburg den 21. März 1836.

Sämmtliche Erben des Jürsschen Nachlasses.      


          Am Dienstage den 5ten April, als am Tage nach Ostern, sollen im Kruge zu Carlow öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden:

1) allerlei Manns= und Frauenskleidungsstücke, eine gute eichene Lade, eine gute Bettstelle und etwas altes Bettzeug;
2) zwei Kühe, eine trächtige Starke, ein beschlagener Acker=Wagen, zwei eiserne Eggen und ein gangbarer Pflug.
    Carlow den 26sten März 1836.

Labann, Landreuter.      


Vermischte Anzeigen.

          Die bekannte kleine Wiese in der sogenannten großen Wiese soll auf ein Jahr verpachtet werden und haben Pachtliebhaber sich am 9. April d. J. im Hause des Bürgermeister Saß, Vormittags 11 Uhr, einzufinden.
    Schönberg, den 29sten März 1836.

Bürgermeister und Rath.      


[ => Original lesen: 1836 Nr. 14 Seite 3]

          Einem geehrten Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich meine Färberei= und Druckerei zu Ostern vollständig etablirt habe und in allen Farben färbe und drucke. Mein Bestreben wird sein, jeden möglichst billig und prompt zu bedienen, daher ich meine geehrten Freunde und Gönner um geneigten Zuspruch bitte.
    Schönberg 1836.

G. Breuel, Färbermeister.      


          Am Palmsonntage wurde in der hiesigen Kirche ein sehr seltenes kirchliches Fest gefeiert, und ich hoffe den Dank der verehrlichen Leser mir zu erwerben, wenn ich dasselbe nach seiner Feier darzustellen suche. Zur Einleitung diene Folgendes:
          Es war am 26sten März im Jahr 1786, als der gegenwärtige hiesige Küster und Schullehrer Herr Johann Joachim Julius Ferthien in dieser Eigenschaft bei der hiesigen Kirche und Schule angestellt wurde, hieher berufen von Hamburg, wo derselbe bereits wohnhaft und verheirathet war, weil sein Vater Johann Nicolaus Ferthien, der seit 30 Jahren beide Aemter treu verwaltet, - so daß der damalige Herr Pastor Roggenbau ihm das ehrende Zeugniß gab: "ich beweine seinen mir noch zu frühe gekommenen Tod", - am 16ten Dec. 1785, 63 Jahr alt, zum höhern Leben eingegangen war. Treu in Amt und Pflicht, wie der Vater gewesen, war nun auch der Sohn, und da er von demselben gut vorbereitet in seinen Verhältnißen in der Ferne Gelegenheit fand, sich manche für sein Fach nützliche Kenntniße und Geschicklichkeiten zu erwerben, und namentlich im Schreiben und Rechnen sich mehr auszubilden, so ward er bald ein allgemein beliebter Lehrer und es strömten von allen Seiten, aus der Gemeinde nicht nur, sondern selbst aus den benachbarten Schwerinschen Ortschaften, eine Menge Kinder zu ihm, um seines zweckmäßigen und gründlichen Unterrichts theilhaftig zu werden; und so hat derselbe in einer Reihe von 50 Jahren, in denen er nun hier treu gearbeitet hat, hier des Segens und des Guten viel gewirkt. Da die hiesige Schule, wenn gleich in einem unendlich kleinen Locale, seit vielen Jahren schon gewöhnlich nahe an 100 Kinder enthält, in deren Mitte Ferthien waltete; so ist leicht zu erkennen, daß in den verfloßenen 50 Jahren der von ihm gebildeten und erzogenen Kinder eine so große Menge wurde, daß unter den jetzt lebenden Gemeindegliedern wohl nur höchst wenige seyn können, die nicht bereits von ihm unterwiesen, ihm das Glück verdanken, wohl unterrichtete, rechtschaffne Menschen und Christen geworden zu seyn.
          Der frohe Gedächtnißtag des Beginnens seiner Anstellung und seiner Wirksamkeit trat im Laufe dieses Jahres zum fünfzigsten Male ein, der Unterzeichnete, der seit 26 Jahren so enge mit ihm verbunden, Zeuge seines edlen stillen Wirkens war, dem der rege Fleiß, womit Ferthien sein Amt so musterhaft verwaltete, dem seine zweckmäßige Unterrichtsmethode und deren gesegnete Wirksamkeit, besonders auch beim Unterricht in der Religion, nicht entgangen war, und der mit Freuden die Fortschritte bemerkt hatte, welche die Schüler in aller Art des Wissens zu aller Zeit gemacht hatten und machten, der auch den Fleiß und die Liebe sich, mit welcher die Kinder dem treuen Lehrer anhingen - wie hätte er so ungerecht seyn können, alles dieses Gute, das wahrlich nicht in allen Schulen in der Art gefunden wird, zu verkennen und zu vergeßen - erkannte es für seine Schuldigkeit, der Großherzoglichen Consistorial=Commission Anzeige von diesem so seltenen und in der Art, wie es hier sich fand, nicht so häufig statt findenden Ereigniße, und auf die Feier des Tages aufmerksam zu machen und wahrlich - nie hätte diese Anzeige einen bereitwilligem und humanem Anklang finden können. Von derselben ward denn die heutige würdige Feier des Tages angeordnet, und auf folgende Art vollzogen:
          Nachdem die christliche Gemeinde durch das schöne Geläute der Glocken zusammen gerufen und versammelt war, begann dieselbe durch ein herrliches Morgenlied dem Allmächtigen die Gefühle des Herzens für das geschenkte neue Leben darzubringen, und sich zur treuen Anwendung des Tages zum Seelenheil Gnade und Kraft zu erflehen. Darauf trat der Herr Pastor Marggraf von Schönberg, der statt des, durch göttliche Schickung halberblindeten Pastors der Demerschen Gemeinde, den Gottesdienst für diesen zu leiten, freiwillig sich bereit erklärt hatte, in den Altar, und erflehete in einem frommen Gebete von dem obersten Geber alles Guten, Glück und Heil herab, und hielt darauf, nachdem die versammelte Christenheit durch Absingung des herrlichen Hauptliedes: Was Gott thut etc. bzw. usw.. - ihre Empfindungen gegen den Allmächtigen ausgeströmt, von der Kanzel herab eine geistvolle Predigt über das Sonntags=Evangelium. Nach derselben und nach Absingung einiger Verse betrat, derselbe dann abermals den Altar, und zugleich stellte sich der Küster, dicht umschloßen

[ => Original lesen: 1836 Nr. 14 Seite 4]

von dem Schulmeister aus Gr. Rünz, den Juraten und Schulvorstehern der Gemeinde vor denselben, worauf der Herr Pastor Marggraf in einer einbringenden und zweckmäßigen Anrede an die Gemeinde und an den Küster, über die Feier des Tages sich aussprach.
          Derselbe überreichte dann dem Jubilar die Ehrengeschenke der Großherzogl. Consistortal=Commission. - Diese bestanden 1) in einer Prachtbibel der herrlichen Baseler Quart=Ausgabe, sauber gedruckt und gebunden in Schwarzem Corduan mit goldenem Schnitt und solchen Leisten, mit der Aufschrift: Lohn fünfzigjähriger Amtsführung; 2) in einem Etuis von rothem Maroquin mit goldenen Leisten und der Inschrift: der 26ste März 1836, - inwendig mit blauem Sammet, enthaltend zwei doppelte und zwei einfache Louisd'or, und verschloßen mit zwei silbernen Häckchen; 3) einem versiegelten, höchst ehrenvollen Schreiben der Großherzogl. Consistorial=Commission mit der Aufschrift: An den Küster Ferthien zu Demern - worin folgende höchst ehrenwerthe Worte standen:

An diesem, für Sie so feierlichen Tage lieber Ferthien! an welchem Sie vor fünfzig Jahren das Amt eines Küsters und Schullehrers zu Demern angetreten haben, wünschen wir Ihnen mit aufrichtigem Herzen Glück. Zugleich sprechen wir mit Vergnügen das Lob aus, das nach Allem, was uns von Ihnen bekannt geworden ist, der gewissenhaften Treue und dem unermüdeten Eifer gebührt, womit Sie in einem so langen Zeitraume die Obliegenheiten Ihres doppelten Amtes, und insonderheit die schweren Pflichten eines Schullehrers, nach besten Kräften zu erfüllen gestrebt haben; so wie es uns zur Freude gereicht, daß wir Allerhöchsten Ortes authorisirt sind, beigehende Basler Quartausgabe der heiligen Schrift- und sechs (6) Louisd'or Ihnen als Ehrengeschenke, und zur Anerkennung Ihrer bewiesenen Berufstreue, zu übermachen. Der allgütige Gott erhalte Ihnen in Ihrem hohen Alter fernerhin Kraft und Freudigkeit, damit Sie fortwährend in Ihrem Wirkungskreise segensvoll arbeiten können.
    Ratzeburg und Schönberg den 26. März 1836. Consistorial=Commission des Fürsten= thums Ratzeburg.
          Bis zu Thränen gerührt empfing der 79jährige wackere Greis diese Ehrengeschenke, und mit der höchsten Theilnahme hörte die Gemeinde, die ihren Küster so sehr ehrenden Worte der Weihe, womit seine Obern dessen seltene Verdienste und dessen in einer so langen Reihe von Jahren unausgesetzt bewiesene Treue ehrten und anerkannten, an, und nach geschlossenem in der größten Stille und Andacht gehaltenem Gottesdienste drängten dann Alle und Jede sich theilnehmend nach dessen Wohnung, um dem alten ehrwürdigen Manne freundlich die Hand zu drücken, worauf der Jubelgreis nebst seiner 74jährigen Frau, mit der er bereits seit 56 Jahren in einer höchst beglückten Ehe lebt, in Begleitung des Schulmeisters, der Juraten und Schul=Vorsteher zu einem fröhlichen Mahle in dem Hause des Pastors vereinigt, beim frohen Becherklange, die freundlich dargebrachten Glückwünsche entgegen nahm. -
          Möge die göttliche Vorsehung, die durch den reichsten Segen alles Gute krönt, was Menschen in ihrem Namen wirken und schaffen, den treuen Lehrer, den gewissenhaften Diener noch recht lange mir und der hiesigen Gemeinde bey so muntern Kräften und so ungeschwächter Gesundheit, als deren er sich jetzt noch erfreut, erhalten! damit des Segens mehr und noch recht viel durch ihn gewirkt werde, und ihm einst sein oberster Richter gnädig entgegen rufe: Ey du frommer und getreuer Knecht! gehe ein zu deines Herrn Freude! - Aber geliebte Mitbrüder! laßt uns auch die Obern ehren, die gerecht das Verdienst erkennen und schätzen, wo es nur gefunden wird.
    Demern den 28sten März 1836.

Rudolphi, Pastor.      


Getraide=Preise in Lübeck
29. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 35
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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