No. 13
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 25. März
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 13 Seite 1]

Vorladungen.

Extract.

          Nach einem in den Mecklenburg Schwerinschen Intelligenz=Blättern in extenso befindlichen Proclama ist, - in Folge der von den resp. Curatoren und Vormündern der abwesenden und minorennen Beneficial=Erben des wailand hiesigen Mützenmachers H. H. Böttcher erklärten Insolvenz und nachgesuchter concursmäßiger Behandlung der Böttcherschen Nachlaßmasse, - Terminus ad liquidandum, mit sofortiger Ausführung der Priorität, auf

den 26sten März h. a. Morgens 10 Uhr,

und ad transigendum, auf

den 2ten Juni d. J. Morgens 11 Uhr

praefigirt.
    Rehna den 16ten März 1836.

Großherzogliches Stadt=Gericht.      


          Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Gadebusch laden, in Veranlassung der bei einem Cassensturze am 9ten d. Mts. bei dem bisherigen Stadt=Cassen=Berechner Stever, in dem Stadtrechnungs=Wesen vorgefundenen Unordnungen, alle diejenigen hiemit peremtorisch öffentlich, welche aus irgend einem erdenklichen Rechtsgrunde Forderungen und Ansprüche an die hiesigen Stadt=Cassen zu haben glauben, und wollen, daß sie in dem ad profitendum et liquidandum auf

den sieben und zwanzigsten Juny d. J.

angesetzten Termin allhier zu Rathhaus, Morgens 11 Uhr, vor uns erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche specifice angeben, auch sofort rechtsgenüglich erweisen, widrigenfalls aber gewärtigen, daß sie damit von dem Stadt=Vermögen, unter Auflegung eines ewigen Stillschweigens, werden abgewiesen und präcludirt werden.
    Von dieser Meldungs=Pflicht werden dann allein nur diejenigen Creditoren der Stadt Gadebusch, welche auf einem ihnen 14 Tage ante terminum vorzulegenden, mit dem Stadtsiegel beglaubigten Postenzettel, ihre Forderungen richtig aufgeführt finden, ausgenommen, wenigstens haben solche eine Erstattung der Liquidations=Kosten nicht zu erwarten.   Gadebusch am 16. März 1836.

Bürgermeister und Rath.      


          Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft weiland Dienstknechts Heinrich Barg aus Mustin Erb= oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sind zur Anmeldung und Bescheinigung, bei Strafe der Präclusion, auf den 7ten April d. J. zu Rathhause hieselbst verabladet.
    Ratzeburg den 3. März 1836.

                       Königlicher Stadt=Commissarius,
Bürgermeister und Rath.
(L. S.)             in fidem         
J. Richter, Secr.  


[ => Original lesen: 1836 Nr. 13 Seite 2]

Bekanntmachung.

          Die Mauersteine sollen von der hiesigen Feldziegelei; künftig zu 8 Taler (Mecklenburg) 16 Schilling (Mecklenburg) N2/3. z. v. Kauf= und 20 Schilling (Mecklenburg) Zählgeld das Tausend verkauft werden.
    Schönberg den 1. März 1836.

Großherzogl. Mecklenb. Domainen=Amt.  
A. v. Drenkhahn.         


Verkaufs=Anzeigen.

          In Sachen des Handelsmanns Johann Kniep, Klägers, wider den Handelsmann August Kniep, Beklagten, beide hieselbst, wegen Schuld, ist auf Antrag des Klägers, der Verkauf nachstehender, dem Verklagten gehörender, auf hiesiger Feldmark belegener Grundstücke, in vim executionis, erkannt worden, als:

1) eines Ackerstücks von 5 Scheffel Aussaat im Schlauenkamp, zwischen Sievers und Baumann Burmeister;
2) eines Ackers von 10 Scheffel Aussaat im Langenkamp, zwischen Rickert und Peter Grevsmühl;
3) eines Ackers von 8 Scheffel Aussaat, zwischen Peter Grevsmühl und Färber Waack;
4) eines Ackers von 8 Scheffel im Kurzenkamp, zwischen Peter Grevsmühl und Baumann Spehr; und endlich
5) zweier Mööre an der sogenannten Schinderkuhle zwischen Gastwirth Schleuß und Matthias Breuel, von etwa 12 Scheffel Aussaat.
    Da nun des Endes folgend Licitations=Termine, nemlich
1ster Termin auf den 28sten April,
2ter Termin auf den 5ten Mai,
3ter Termin auf den 16ten Mai
jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzt sind; so werden Kaufliebhaber hiedurch geladen, sodann vor Gericht zu erscheinen, Bot und Ueberbot zu Protokoll zu geben, und zu erwarten, daß den im letzten Termin respve. Meistbietenden, auf den Grund der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, die - einzeln auf den Bot zu bringenden - Grundstücke werden zugeschlagen werden.
    Zur Sicherheit der respven. Käufer werden zugleich alle, welche dingliche Rechte an den vorgedachten Grundstücken zu haben vermeinen, zu deren specifiquen Angabe und Klarmachung, bei Vermeidung des Ausschlusses, auf

den 17ten Mai d. J.,

Vormittags 11 Uhr, peremtorisch hiermit vor Gericht geladen.
    Decretum Schönberg den 24. März 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extract.

          Zum öffentlich meistbietenden Verkaufe des zur Concursmasse des wailand hiesigen Mützenmachers Böttcher gehörigen Hauses No. 202 ist ein Termin auf

den 14ten May d. J.

so wie zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechtes, sub poena praeclusionis pro omni, ein anderer Termin

auf den 4ten Juni d. J.

angesetzt.
    Rehna den 16. März 1836.

Großherzogl. Stadt=Gericht.      


          Am Dienstage den 5ten April, als am Tage nach Ostern, sollen im Hause des verstorbenen Zimmermeisters Jürs zu Herrnburg öffentlich meistbietend, gegen baare Bezahlung in N 2/3tel z. v., verkauft werden:

allerlei Mobilien, Haus= und Küchengeräth, Leinzeug, Bettzeug, Kleidungsstücke, 4 silberne Löffel, Zimmergeräthschaften, eine Kuh und 6 Schafe.
Die Auction nimmt Morgens 9 Uhr ihren Anfang.
    Herrnburg den 21. März 1836.

Sämmtliche Erben des Jürsschen Nachlasses.      


Vermischte Anzeigen.

          Es wird hiemit bekannt gemacht, daß der Fuhrweg zwischen Lüdersdorf und Wahrsow nicht mit schwer beladenen Wagen, bei 2 Taler (Mecklenburg) Strafe, befahren werden darf.

Schulze Werner zu Lüdersdorf.      
      =       Kohlhase zu Wahrsow.      


Kurze Anleitung zum Hopfenbau.

(Fortsetzung.)

          4. Fechser. - Fechser (Senker, Pfeifen, Rebenstielen, Legeholz, Gelege, Hopfenhölzer) sind die zu Reben aufwachsenden Wurzelkeime der Hopfenpflanze, wodurch sie sich vermehrt und erneuert. Die Fechser zur ersten Anlage muß man sich aus

[ => Original lesen: 1836 Nr. 13 Seite 3]

einem Hopfengarten zu verschaffen suchen, der eine anerkannte gute Art Hopfen hat. Die Art muß großköpfig und frühreifend sein, weil der spätreifende leicht vom Mehltau befallen wird; der kleinköpfige aber schlecht lohnt. Der englische Frühhopfen ist sehr empfehlenswerth. Hat man selbst erst eine Anlage, so erhält man leicht sehr viele Fechser, am gewöhnlichsten dann, wenn man im Frühjahr die Stöcke bis auf die Wurzeln aus der Erde befreiet, und die sich zu Reben entwickelten Wurzeltriebe, Nebensprossen des alten Stockes, abschneidet und benutzt. 4-6jährige Stöcke geben die besten Fechser, und man thut wohl, von den besten und ergiebigsten Stöcken, die man im Herbste zuvor bezeichnet, dieselben zu nehmen. Sonst kann man auch von jedem Stocke 1 oder 2 Reben auf der Erde entlang ziehen und (ähnlich wie bei Weinstöcken) allemal das 3te oder 4te Augenpaar mit Erde bedecken und feucht halten, wo sie dann im nächsten Frühjahr bewurzelt sind, und eine Rebe 2-5 Fechser giebt. Doch werden die alten Stöcke hiedurch etwas geschwächt, auch wird dem Boden alle Sonnenwärme entzogen, weshalb die erste Weise besser ist. Je stärker die Fechser sind, desto besser, doch sollen sie nicht holzig sein; jeder behält 3-4 Augenpaare und die Lange von 6-9 Zoll. Die Nebenwurzel nimmt man ihm weg, 1/8 Zoll unter dem untersten und 1/2 Zoll über dem obersten Augenpaare durchschneidet man ihn rechtwinklich.
          Man suche die Fechser bis zur Pflanzung recht frisch zu erhalten, und verwahre sie deshalb bis zum Gebrauche in feuchter Erde.
          Der Hopfen gehört zu den Pflanzen mit getrennten Geschlechtern. Die männlichen Pflanzen tragen nicht, daher darf man sie nicht dulden.
          5. Arbeiten im ersten Jahre. - a) Man hält den Frühling und Sommer hindurch die Pflanzung mäßig feucht, wozu man die Erderhöhung um jede Pflanze muldenförmig etwas aushöhlt, und diese Höhlung allenfalls mit Moos auslegt.
          b) Man heftet die feinen Ranken von Zeit zu Zeit behutsam an die Stangen, wobei man trachtet, daß man die Ranken mit Sonne, d. h. von Osten nach Süden, von Süden nach Westen u.s.w. lenkt, denn so rankt der Hopfen von Natur.
          c) Man hält das Hopfenstück von Unkraut rein und lockert es durch Harken vorsichtig auf.
          d) Man schneidet um Michaelis die Ranken 1 Fuß hoch über der Erde ab, zieht die Stangen aus und füllt die Löcher mit trockner Erde aus.
          e) Man bedeckt beim Eintritte des Frostes (November oder December) jede Hopfenpflanze mit etwas Dung, zum Schutze gegen die Kälte und zur Nahrung für die Pflanze.
          6. Reinigen der Hopfenpflanzung. - Wenn im März oder April die Hopfenkeime zu treiben anfangen wollen, entblößt man mit Vorsicht die Wurzel der Pflanzen, ohne sie loszureißen oder abzustechen, und nimmt alle Nebenschüsse, die sich zu Reben bilden wollen weg, auch was am alten Stocke sich etwa Krankes findet, schneidet man mit einem scharfen Messer gut aus; ferner bricht man alle Keime jedes Hopfenstockes bis auf 4 starke weg, (hätte man 4 Pflanzen auf jeder Stelle, so würde jede derselben nur 2 Keime behalten,) worauf man die Wurzeln wieder bedeckt. Dies Geschäft ist sehr wichtig und darf ja nicht einmal unterlassen werden. Man darf nicht mehr Pflanzen freimachen, als man sogleich reinigen und zumachen kann, jede Wurzel muß man sofort mit Erde bedecken, damit die Pflanze nicht verblute.
          7. Das Bestangen. - Gleich nach der Reinigung muß man die Pflanzen mit Stangen versehen. Die Stangen müssen 20 bis 26 Fuß lang sein und am Stammende 4 Zoll im Durchmesser haben. Sie werden im Winter vorher gehauen, nicht allzuglatt abgeschält, damit die Hopfenranken nicht zu leicht herab gleiten, und von allen Seiten, wie Baumpfähle, regelmäßig gespitzt. Kann man sie unten etwas brennen, desto besser.
          Auf der Nordseite jeder Pflanze (nur wenn die Pflanzung einen südlichen Abhang bedeckt auf der Südseite) stößt man 1 1/2 Fuß von der Pflanze ein 3 Fuß tiefes Loch, und stößt in dieses die Stange recht fest ein, stößt dann auch die Erde ringsum wieder fest an die Stange. In spätern Jahren muß man sich hüten, Stangen mit morschen Spitzen einzusetzen, weil dieselben durch Stürme leicht abgebrochen werden.
          8. Anbinden der Ranken, Beschneiden und Blatten. - Sobald die Reben 2-3 Fuß lang sind, werden sie behutsam um die Stange gelegt und locker mit größter Vorsicht angeheftet, am Besten mit Bast, allenfalls auch mit Binsen oder feuchtem Stroh. Nur 2 Reben darf man nicht auf einander liegend um die Stange lenken. Man wählt die Stärksten, die eine recht kräftige Spitze haben, welche man ja nicht abbrechen darf. Am besten geschieht dieses Anbinden in der Mittagszeit, wo die Rebe gleichsam welk, nicht so leicht bricht. Das Anheften muß von Zeit zu Zeit wiederholt werden, bis die Reben wenigstens 10 Fuß hoch sind, dann pflegen sie sich selbst fest=

[ => Original lesen: 1836 Nr. 13 Seite 4]

zuhalten. Alles was sich außer den zwei an der Stange befindlichen Reben noch aus der Pflanze entwickelt, bricht oder schneidet man gleich beim Entstehen weg und bedeckt die Wunde mit Erde, auch alle Nebenranken der Hauptranke, doch nicht zu dicht an derselben. Wenn die Reben 10 Fuß hoch sind, so fängt man an, mit einem scharfen Messer oder einer Scheere von unten auf alle Blätter und Nebenranken, bis auf 3 Fuß Höhe wegzuschneiden, doch nicht zu dicht an den Hauptreben. Dies setzt man nach und nach fort, so daß, wenn die Rebe 25 Fuß hoch ist, die untersten 7 Fuß derselben gänzlich kahl sind. Die übrige Länge bleibt ungestört; zum Anbinden muß man eine 10 bis 12 Fuß lange sichere Bock= oder Doppelleiter haben.
          10. Die Ernte oder die Lese. - Die Ernte ist der wichtigste Punkt im Hopfenbau, theils weil gutes Wetter dazu erforderlich ist, theils weil jetzt, so wie beim Trocknen des Hopfens, die größte Aufmerksamkeit und die emsigste Geschäftigkeit des Hopfenbauers in Anspruch genommen wird. Man darf den Hopfen nicht zu zeitig pflücken, weil sein Mehl (Lupalim) dann noch nicht die ölig harzige Beschaffenheit hat, wovon die Güte des Hopfens abhängt. Man darf auch ja nicht die Reifzeit versäumen, weil das Hopfenmehl leicht ausfällt und der Hopfen nun ebenfalls an Gewicht, Kraft und Werth verliert. Die Reifzeit des frühen Hopfens ist in guten Jahren das letzte Drittheil des Augusts und die erste Hälfte des Septembers; in kalten Jahren und bei spätreifenden Arten zieht sie sich bis in die Mitte des Septembers hinaus. In dieser Zeit muß man täglich seinen Hopfen besuchen, und besonders auf den Farbenwechsel der Zapfen sehr aufmerksam sein. Hopfenarten, deren Zapfen sonst weißlich grün waren, zeigen bei der Reife eine goldgelblich grüne (fast Semmel=) Farbe, und die von Natur gelblich grünen Arten gehen in eine dunkel gelblich grüne Farbe über, wobei die Zapfen gewöhnlich hellbraune Ränder bekommen. Bemerkt man diesen Farbenwechsel auch nur an einzelnen Zapfen, oder an einzelnen Stöcken, so ist die Ernte an der Thür und auch andere Stangen werden nun bald Aehnliches zeigen. Um die vollkommne Reife zu erfahren, pflückt man mehrere Zapfen, die sich auf diese Art gefärbt haben, und preßt sie in der Hand recht fest zusammen. Zeigt sich beim Wiederaufmachen der Hand ein klebriges (öhlig harziges) Zusammenhalten der Zapfen, hinterlassen sie in der Hand eine schöne gelbe, völlig gedeckte Färbung, so ist der Hopfen reif, und man darf mit der Ernte ja nicht säumen. Ist der Hopfen noch nicht reif, so erscheinen die Zapfen nach dem Oeffnen der Hand welk und fallen auseinander, haben eine wässrige Beschaffenheit und färben die Hand nicht gelb. Mit dem reifen Hopfen wird ohne Zeitverlust die Lese begonnen, am besten im Hopfengarten selbst; nur an Tagen, die häufig Regenschauer herbeiführen, nimmt man die Hopfenstangen oder die behutsam abgestreiften Ranken ins Haus oder auf die Scheunendiele zum Pflücken. Kann man draußen pflücken, so bindet man an eine Reihe noch stehender voller Hopfenstangen, einige leere Stangen, 5 bis 6 Fuß hoch, wagerecht an, auf welche Querstangen man dann die ausgehobenen vollen Stangen zum Abpflücken mit ihrem obern Ende legt. An beiden Seiten der vollen Stangen stellen sich die Pflücker und pflücken Zapfen für Zapfen (keine ganze Fruchtbüschel, auch keine Blätter), an seinem Blüthenstiele abkneifend, die Stangen leer. Wenn man eine volle Stange aus der Erde heben will, so sind dazu 2 Männer erforderlich. A schürzt einen starken Strick dicht an der Erde um die Stange, nachdem er ihre Reben 1 Fuß hoch von der Erde abgeschnitten, und faßt dann die Stange an, um sie beim Ausheben in Gleichgewicht zu erhalten. B steckt einen Hebelbaum durch eine an dem Stricke befindliche Schleife, stützt das untere Ende des Baums an die Erde, und hebt mit der Schulter die Stange heraus.

(Der Beschluß folgt.)


Getraide=Preise in Lübeck
22. März.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 66
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 52
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 44
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 35
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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