No. 9
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 26. Februar
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 9 Seite 1]

Vorladungen.

        Alle diejenigen, welche an den geringfügigen Nachlaß der unlängst zu Schaddingsdorf kinderlos und ab intestato verstorbenen Wittwe Hundt, gebornen Fischer, gebürtig aus Demern, aus Erbrecht oder sonstigen Rechtsgründen Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, werden Gerichtswegen hiermit peremtorisch aufgefordert, dieselben in dem hierzu auf

den 25sten März d. J.

Morgens 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine anzumelden und zu bescheinigen, oder zu erwarten, daß die Ausbleibenden mit ihren, Ansprüchen präcludirt respve. und der Nachlaß der Verstorbenen den sich meldenden und legitimirenden Intestaterben derselben werde ausgeantwortet werden.
    Decretum Schönberg den 26. Jan. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          In Debitsachen des Gastwirths Peter Capell allhier steht Terminus liquidationis

auf den 6ten May d. J. 10 Uhr

vor uns an.
    Unter Bezugnahme auf das desfalls erkannte, den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirte Schuldproclama werden hiermittelst alle diejenigen, welche aus irgend einem nur erdenklichen Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den Gemeinschuldner Peter Capell und dessen Vermögen, in specie auch an sein sub Nr. 78 des Feldregisters angeführtes am Markte belegenes Haus mit Gärten und die Ackerstücke No. 482, 187, 188 und 71 resp. im Hundehäger= und Dorfstätterschlage, zu haben vermeinen, sub poena praeclusi geladen, in praefixo zu erscheinen.
      Zugleich steht auch zum Versuch gütlicher Hinlegung dieses Debitwesens Terminus auf

den 13. May d. J. Morgens 10 Uhr

an, als wozu hierdurch gleichwol Creditores sub praejudicio pro omni, daß sie in die in Termino Gerichtswegen zu machenden Vergleichsvorschläge als einwilligend werden angenommen werden, vorgeladen sein sollen.
      Cröpelin, den 17ten Februar 1836.

Großherzogl. Stadtgericht. Röper.


          Auf den Antrag des Kalkbrenners Brockmann zu Wendisch Wehningen werden hiedurch alle diejenigen, welche an seine jetzt verkaufte Erbpachthufe und Kalkbrennerei daselbst dingliche Ansprüche zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung und sofortigen Bescheinigung auf

[ => Original lesen: 1836 Nr. 9 Seite 2]

den 11ten April d. J., Morgens 11 Uhr

sub praejudicio pro omni praeclusi et perpetui silentii, vor hiesiges Amts=Gericht geladen. Von dieser Anmeldungs=Pflicht ist jedoch das Großherzogl. Amt wegen des rückständigen Canons und anderer öffentlichen Abgaben, so wie alle diejenigen Gläubiger, deren Forderungen im Hypotheken=Buche über diese Grundstücke eingetragen sind, ausdrücklich ausgenommen, wenigstens haben sie die Erstattung der Liquidationskosten nicht zu erwarten.
    Amt Dömitz den 27sten Januar 1836.

Großherzogl. Amts=Gericht.      


Extractus proclamatis.

        In Folge eines in Vorschrift der hohen Constitution vom 17. Decbr. 1834 Gerichtswegen eingeleiteten Vergleichs=Verfahrens zwischen dem hiesigen Frachtfuhrmann Johann Griem und dessen Gläubigern, ist zum öffentlich meistbietenden Verkauf des Griemschen allhier in der Mühlenstraße sub No. 94 belegenen Wohnhauses mit Zubehörungen, ein Termin auf

Freitag den 11ten März d. J.
Vormittags 11 Uhr,

zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts so wie zur Liquidation aller und jeder Ansprüche an das gesammte Vermögen des Frachtfuhrmannes Griem und zur Production der Originalien und sonstiger schriftlicher Beweismittel aber ein anderweitiger peremtorischer Termin auf

Freitag den 18ten März d. J.
Vormittags 11 Uhr

anberahmt, zu welchen beiden Terminen mit Bezugnahme auf die in den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten öffentlichen Ladungen, Kaufliebhaber und die nicht von der Meldung gesetzlich ausgeschlossenen Griemschen Gläubiger respective unter den ein für allemal angedroheten Nachtheilen der Abweisung, des Ausschlusses und des Verlustes der Originalien als Beweismittel, hiemittelst Gerichtswegen vorgeladen sind.
      Gadebusch den 7. Janr. 1836.

Großherzogliches Stadtgericht hieselbst.      
Ebert.            


        Alle diejenigen, welche an das dem hiesigen Tischlermeister Christoph Dohnstein gehörige in vim executionis zum Verkauf gestellte in der Hinterstraße allhier sub Nr. 98 belegene Wohnhaus c. p. aus irgend einem Rechtsgrunde dingliche Ansprüche zu haben glauben, werden zur Anmeldung und sofortigen Bescheinigung solcher Ansprüche zu dem auf

den 19ten Maerz d. J.

Morgens 10 Uhr vor dem hiesigen Großherzogl. Stadt=Gerichte anberahmten Liquidations=Termine peremtorisch und bei endlicher Strafe des Ausschlusses vorgeladen, welches mit Bezug auf die den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten proclamata noch weiter bekannt gemacht wird.
    Grevesmühlen den 9ten Januar 1836.

Großherzogl. Stadt=Gericht.      


Vermischte Anzeigen.

          Einem verehrungswürdigen Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich am bevorstehenden Jahrmarkte mit einer Bude ausstehe, und bei mir alle Sorten Kuchen= und Conditoreiwaaren, so wie schon am Sonntag den 28sten dieses frische Möllnsche Gewürz=Zwiebacke zu haben sein werden.

J. Pöhls.      


          Hiedurch mache ich bekannt, daß die von mir beabsichtigte Ausspielung eines Koffers, Krankheits halber, erst am 14. März d. J. statt finden wird.
      Schönberg 1836.

      Carl Meyer.


Der pommersche Bauer.

[Anekdote.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 9 Seite 3]

Der pommersche Bauer.

[Anekdote.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 9 Seite 4]

Der pommersche Bauer.

[Anekdote.]

(Der Beschluß folgt.)


Mittel wider den Selbstmord.

          Wenn dein Herz von den tiefsten Qualen zerrissen wird, so lebe; in dem wechselvollen Daseyn können Ruhe und Heiterkeit leicht in dein Gemüth zurück kehren. - Wenn du dir durch deine tadelnswerthe Aufführung eine Menge Unglücksfälle zugezogen hast, so lebe, und handle klüger und vorsichtiger. - Wenn du durch die Schuld Anderer ins Unglück gestürzt worden bist, so lebe; du darfst dir ja keine Vorwürfe machen. - Wenn du ganz arm und ohne Hülfsquellen bist, so lebe; das Unscheinbarste kann deine Umstände plötzlich vortheilhaft ändern, giebst du die Thatkraft nicht auf. - Wenn dich Jemand schwer beleidigt hat, so lebe; sein Unrecht, an dir verübt, muß ihm zur Strafe, deine Duldung dir zum Lohne werden. - Wenn du einem Andern unrecht und weh gethan hast, so lebe und such' es wieder gut zu machen, das erhöht deinen Werth und stärkt deine moralische Kraft. - Wenn dein Ruf auf eine ungerechte Weise befleckt worden ist, so lebe; die Zeit wird dich für das dir geschehene Unrecht gewiß entschädigen. - Wenn man dir mit Recht Nachtheiliges vorwerfen kann, so lebe und suche einen besseren Ruf zu verdienen. - Wenn deine Verdienste nicht anerkannt und belohnt werden, so lebe, um dich an dem Bewußtseyn zu erfreuen, daß du eines besseren Schicksals werth bist. - Wenn du unversöhnliche Feinde hast, so lebe und bekämpfe ihre Bosheit mit männlichem Muth. - Wenn du endlich an Unsterblichkeit glaubst, so lebe und sey alle Zeit darauf gefaßt, für ewige Hoffnung vergängliche Leiden zu dulden.


Nützliches.

          Die schönen rothen Beeren, welche abblühende Spargelpflanzen absetzen, geben eine schöne, unverwüstliche Nankinfarbe; der Entdecker empfiehlt jene Beeren zu weitern Versuchen.

          In Frankreich hat man die Entdeckung gemacht, daß es für Porzellan, Steingut, Glas etc. bzw. usw.. keinen bessern Kitt gebe, als die weiße Gallert, welche die Gehäuseschnecken in den Gärten und Wäldern in einer Blase am Ende ihres Körpers haben. Was damit gekittet ist, bricht auf dem Fleck nie wieder.

          In Virginien bereitet man die Seife kalt, eine Manier, welche zwar langsam ist, aber deshalb den Vorzug verdienen dürfte, weil sie bequem ist und das Produkt besser als bei dem Kochen wird. Man thut nämlich eine Quantität der nöthigen Bestandtheile in ein Faß mit starker Lauge, stellt es in den Keller, rührt es zuweilen um, und so ist ohne Weiteres die Seife in drei bis vier Wochen fertig.


Getraide=Preise in Lübeck
23. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 45
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 54
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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