No. 8
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 19. Februar
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
[ => Original lesen: 1836 Nr. 8 Seite 1]

Vorladungen.

        Der hiesige Kaufmann Georg Simonis hat, mit der Erklärung, daß er seine andringenden Gläubiger zu befriedigen sich außer Stande befinde, und unter eventuellem Erbieten zur Abtretung seines Vermögens, zum Versuche eines gütlichen Arrangements mit seinen Creditoren, um Vorladung der Letzteren gebeten. Nachdem nun zur Sicherstellung der Vermögensmasse die nöthigen Anordnungen getroffen worden; so werden alle diejenigen, die an den Kaufmann Simonis und sein Vermögen, aus irgend einem Grunde, Rechte und Forderungen zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, hiemittelst

auf den 22. Februar k. J. Morgens 10 Uhr,

peremtorisch geladen, bei Vermeidung des Nachtheils, daß die latitirenden Interessenten, aller Anrechte an die gegenwärtige Vermögensmasse des Extrahenten verlustig erklärt und auf immer damit abgewiesen sein sollen, wie denn auch für den Fall des mißlungenen Vergleiches und des zu eröffnenden Concurses diese Ladungen normiren.
      Nach vorgebrachten Anmeldungen der einzelnen Forderungen, wird in eben diesem Termine über die vom Extrahenten beizubringenden Vergleichs=Vorschläge verhandelt werden, wozu die Interessenten entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, unausbleiblich sich einzufinden haben, da die nicht Erscheinenden als in den Vergleich einwilligend und an die desfallsigen Beschlüsse der Erschienenen gebunden geachtet und mit demnächstigen Widersprüchen nicht gehört werden sollen.
    Decretum Schönberg den 11. Decbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


        Nachdem der Schneidermeister Johann Wendtlandt auf der Baeck seine Zahlungsunfähigkeit erklärt und sein Vermögen seinen Gläubigern abgetreten, demzufolge der förmliche Concurs über das Wendtlandtsche Vermögen eröffnet worden, auch wegen Sicherstellung dieser Vermögens=Masse die erforderlichen Maaßregeln getroffen sind: so werden Gerichtswegen alle und jede, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche und Forderungen an den gedachten Schneider Wendtlandt und sein Vermögen haben oder zu haben vermeinen, hiermit peremtorisch aufgefordert, solche in dem zu solchem Zweck auf

den 10ten März d. J.

Morgens 11 Uhr angesetzten Liquidations=Termine

[ => Original lesen: 1836 Nr. 8 Seite 2]

genau anzumelden, auch insofern dieselben auf Urkunden beruhen, sofort zu bescheinigen; mit der Verwarnung, daß die nicht, oder nicht vorschriftsmäßig Liquidirenden mit ihren vermeinten Ansprüchen von der vorhandenen Wendtlandtschen Vermögens=Masse durch den alsbald zu publicirenden Praeclusiv=Bescheid für immer werden praecludirt und abgewiesen werden.
    Ausgenommen von dieser Meldungs=Pflicht sind jedoch diejenigen Schneider Wendtlandtschen Creditoren, welche ihre Forderungen bereits im vorgewesenen Profeßions=Termine am 26. dieses Monats genau und vollständig liquidirt haben.
    Decretum Schönberg den 29. Jan. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


          Wenn wegen des sogenannten Deppeschen Backhauses zu Dassow, zwischen dem Herrn Dr. Ditmar zu Rostock und dem Bäcker Deppe zu Dassow Differenzen obgewaltet und sowohl zu deren Beilegung, als zur Ordnung seiner Verhältnisse und unter Berücksichtigung eines beabsichtigten Verkaufs vom Bäcker Deppe darauf angetragen ist, daß hinsichtlich jenes zu Dassow an der Mühlenstraße zwischen den Müller und Calliesschen Häusern belegenen Backhauses mit dem dazu gehörigen Garten und dem bei der Dassower Regulirung daran gekommenen Anschnitt, Edictalladungen erlassen wurden, so ist in Deferirung dieses Gesuchs das gegenwärtige Proclama erkannt und werden alle diejenigen, die an jenes Deppesche Backhaus c. p. und den dazu gehörigen Garten und Anschnitt Rechte oder Forderungen haben oder zu haben glauben, hiedurch geladen, in dem auf

den 26. März d. J.

anberahmten Termin Morgens 10 Uhr vor uns zu erscheinen und ihre Rechte und Forderungen genau und ohne Vorbehalt anzugeben, sub praejudicio pro omni praeclusionis et aeterni silentii.
    Von dieser Meldungspflicht sind allein ausgenommen, die Dassower Pfarre wegen der ihr zuständigen jährlichen Grund=Abgabe von 6 Taler (Mecklenburg) D. Ct. so wie der Kämmerei zu Dassow hinsichtlich der ihr für den Anschnitt jährlich zu erlegenden 36 Schilling (Mecklenburg) N 2/3., mindestens findet im Fall der Meldung dieser Forderung ein Ersatz der Liquidations=Kosten nicht statt.
  Lütgenhof den 16. Januar 1836.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.
Grupe.                  


          Zur Publication des beim hiesigen Justiz=Amte niedergelegten Testaments des jetzt verstorbenen Hauswirthes Rieckhof zu Klein=Molzahn ist Terminus auf

den 29sten d. M., Morgens 11 Uhr,

praefigirt, zu welchem alle diejenigen, welche ein Interesse an der Sache zu haben vermeinen, hiedurch vorgeladen werden.
      Decretum Schönberg den 4. Februar 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Verkaufs=Anzeigen.

        Der Tischlermeister Busch zu Selmsdorf hat auf den öffentlichen Verkauf seines dort belegenen Wohnhauses mit Zubehör, zum Zweck der Befriedigung seiner Creditoren, angetragen. - Es sind demzufolge Verkaufs=Termine auf

den 29sten d. M.
den 23sten k. M. Februar und
den 25sten März d. J.
  
jedesmal Vormittags 11 Uhr, angesetzt worden, wozu daher Kaufliebhaber, mit der Bemerkung, daß dem im letzten Termine Meistbietenden das Grundstück, nach Maßgabe der im ersten Termine zu regulirenden Bedingungen, zugeschlagen werden wird, hiermit geladen werden.
    Zugleich werden alle und jede, welche Ansprüche an den Tischlermeister Busch und sein Vermögen haben, und von dem aufkommenden Kaufpreise befriedigt zu werden wünschen, zu deren Anmeldung in dem deshalb auf

den 25sten März d. J.

Morgens 11 Uhr anberaumten Termine, unter dem endlichen Nachtheil der zu erkennenden Erlöschung ihrer etwanigen dinglichen Anrechte an das zu Kauf gestellte Grundstück resp. und der Nichtberücksichtigung ihrer, bei Vertheilung der Kaufgelder, hiermit vor Gericht geladen.
  Decretum Schönberg den 11. Janr. 1836.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Holzverkauf
im Lübeckischen Forstreviere Israelsdorf.

          Am Donnerstag den 25sten Februar d. J. werden im Forstreviere Israelsdorf, im Forstorte Wesloertannen:

60 Cavelinge aufgehauener Kiefern (Tannen)
Bauholz=Stämme

öffentlich an die Meistbietenden verkauft.

[ => Original lesen: 1836 Nr. 8 Seite 3]

      Der Verkauf beginnt praecise 10 Uhr an Ort und Stelle, in der Nähe der Wesloer Torfscheune.
      Lübeck 1836.

Forstdepartement.      


Ueber die Wartung und Erhaltung
eines Obstgartens.

(Beschluß.)

          Die sechste Regel: "Putze die Bäume gehörig aus und beschneide sie." - Damit versehen es Viele, daß sie ihre Bäume aufs Gerathewohl und ins Wilde hinein wachsen lassen, ohne ihnen einen Zweig zu nehmen. Und doch ists eine nöthige Sache. Anders aber ist es mit dem Beschneiden hochstämmiger, anders mit dem Beschneiden niedrigstämmiger Bäume beschaffen. Diese zieht man entweder pyramiden= oder kesselförmig, oder fächerartig. Darnach richtet sich denn auch das Beschneiden derselben, damit man seine Absicht erreiche. Hochstämmige Obstbäume werden nur darum beschnitten, um viele und gute Früchte davon zu erzielen. Von diesen ist hier die Rede nur allein. Solche muß man im Frühjahr ausputzen. Dieß betrifft etwa das trockne Holz oder die grünen Zweige.
          Sobald man findet, daß das mindeste Holz am Baume trocken geworden ist, muß man solches mit einem Scharfen Messer, oder nach Befinden der Umstände mit einem Beil, wegnehmen: und zwar so weit wegschneiden, bis man dahin kömmt, wo das Mark von dem Zweige völlig gesund ist. Thut man solches nicht, so wird der Baum immer mehr und mehr absterben. Aber damit muß man es nicht so gut seyn lassen, daß man das trockne Holz wegnehme, sondern man muß auch die Ursachen untersuchen, woher solches rühre, und dieselben zu heben suchen. Gemeiniglich ist der Grund davon bei der Wurzel zu finden.
          Nächstdem schießen auch an der Wurzel des Baums zuweilen viele Ausschößlinge aus. Das rührt oftmals daher, daß die Wurzeln zu flach liegen und wenig oder gar nicht mit Erde bedeckt sind. Einigen Bäumen scheint es auch in der Art zu seyn, insonderheit den Wildlingen; und wenn man es gleich auf alle Art zu verhindern sucht, so treiben sie doch an der Wurzel aus. Diese Ausschößlinge sind den Dieben gleich. Sie ziehen den Saft an sich, den die Wurzel dem Baum zuführen sollte, und hindern ihn an seiner Fruchtbarkeit. Man muß sie daher sorgfältig wegnehmen, und dahin sehen, daß man die Wurzel nicht verletze. - So treiben auch am Stamm und an den Zweigen oftmals viele Reiser aus, die schlank aufschießen, und Wasserreiser genannt werden. Diese entziehen dem Baum die Nahrung und gereichen ihm zu großem Schaden. Man kann und muß sie aller Zeit wegschneiden, und zwar ganz scharf an dem Baume.
          Ferner giebt es auch noch andere sogenannte wilde Zweige. Diese werden sonderlich an den Kirschbäumen wahrgenommen, und man kann sie an dem Laube, das bald roth wird, gar leicht erkennen. Sie entstehen aus einem besonders starken Zufluß des Saftes nach diesem oder jenem Zweige. Dieser wilde Zweig hat einen außerordentlichen starken Trieb, und wenn man ihn nur bis ins zweite Jahr sitzen läßt, so ist er schon stärker, als derjenige, daraus er hervorgeschossen ist. Aus dieser Ursache muß man ihn alsobald wegschneiden. Denn da er den meisten Saft an sich zieht, so macht er dadurch den Baum unfruchtbar: er selbst aber bringt keine Früchte, sondern treibt nur blos ins Holz. - Auch findet man an den Bäumen Zweige, die zu dicht aneinander stehen, und bei mehrerem Wachsthum sich einander hindern. Von diesen nimmt man im Frühjahr einen weg, damit der andere desto mehrern Raum bekomme. - Noch sind Zweige an den Bäumen, die über einander herliegen und sich aneinander reiben. Diese Zweige verderben sich mit der Zeit, einer den andern. Man muß daher, weil sie noch jung sind und die Rinde noch nicht gelitten hat, einen von den beiden wegnehmen, und dadurch das Wachsthum des andern befördern. Überhaupt muß den Bäumen alles überflüßige Holz weggenommen werden, denn bei wenigerm Holz ist das Obst desto reichlicher, ansehnlicher und schmakhafter.
          Dieses ist bei dem Beschneiden der Obstbäume zu beobachten. Manche halten es für eine geringe Kunst, und schneiden und hauen vom Baume weg, was ihnen zuerst unter die Hände kömmt. Allein das ist nicht der rechte Weg, und wer es nicht versteht, der thäte am Besten, wenn er seinen Obstgarten einem geschickten Baumgärtner übergäbe. Zuletzt ist noch anzumerken, daß alle Arten von Bäumen das Beschneiden gut vertragen können. Doch muß man des Kirschenbaums schonen, weil ihm sonst zuviel Harz wegläuft. Die beste Zeit zum Beschneien ist im Frühjahr, ehe noch zuviel Saft in den Baum getreten ist. Vom zwanzigsten Jänner pflegt man zu sagen:

[ => Original lesen: 1836 Nr. 8 Seite 4]

                    Fabian Sebastian
                    Läßt den Saft ins Holze gahn;
und das ist die rechte Zeit, seine Bäume auszuputzen und sie zu beschneiden. Sollte alsdann aber noch ein strenger Winter regiren, so läßt man die Zeit vorübergehen, bis das Wetter gelinder wird und man nicht besorgen darf, daß der Frost den Bäumen noch schade. In Ansehung der jungen Bäume muß man wegen des Abnehmens der Zweige allen Fleiß anwenden. Denn wie man den Baum zieht in der Jugend, so hat man ihn im Alter.
          Auch stehen auf einem Baume die Zweige zuweilen zu weit von einander ab. Dieß zu verbessern und den Baum auf allen Seiten gleich zu machen, nimmt man einen Zweig, der von dem andern etwas entfernt ist, und schneidet solchen bis auf drei oder vier Augen weg, doch so, daß die meisten Augen an der ledigen Seite stehen. Diese wachsen im folgenden Jahre schnell fort, und geben dem Baum alsdann schon ein besseres Ansehen. So viel vom Beschneiden und von der Wartung der Bäume.


Nützliches.

          Fässer und Bottiche, welche auf irgend eine Weise unrein oder schimmlich geworden sind, reinigt man am vollkommensten dadurch, daß man Wasser hineingießt und dasselbe mit Kleie anrührt. Die Reinigung ist geschehen, wenn die Mischung gegohren hat.


          Ein erprobtes Mittel, aus Gruben und Brunnen mephitische Luft zu entfernen, ist, daß man eine Quantität kochenden Wassers hinabgieße. Dann steigen dicke Dampfe auf und die Luft darin wird so rein, daß ein Licht fortbrennt und für die Arbeiter keine Lebensgefahr mehr ist.


          Bei der Eroberung von Algier lernten die Franzosen den Kitt kennen, der bei den Gebäuden dort gebraucht wird und der Witterung selbst mehr noch widersteht, als Marmor. Er ist aus 2 Theilen Asche, 1 Theil Sand und 3 Theilen Thon zusammen gemengt und bekommt noch einen Zusatz von Oel.


          In einer außerordentlichen Sitzung der vereinigten Schneider= und Schumacher=Innung in Leipzig beklagten sich die meisten Mitglieder über den ungeheuren Kostenaufwand, den ihnen die Mahnbriefe am ersten eines jeden Monats verursachten, da die Lohnschreiber sich sehr theuer bezahlen lassen, wenn sie dergleichen Schemata ausfertigen sollen. Nachdem von mehreren resp. Ober= und andern Meistern verschiedene Vorschläge gemacht worden waren, wie man diesem Uebel am besten abhelfen könne, verwandelten Sich die beiden Zünfte in eine geheime Sitzung. Die Folgen dieser Conferenz waren, daß gleich am andern Tage die dasigen Putzmachermamsells und Blumenfabrikantinnen den Auftrag erhielten, 13,000 Vergißmeinnichte anzufertigen, und am ersten des nächsten Monats überreichten die Schneider= und Schumacherburschen den Schuldnern ihrer resp. Meister, statt eines gewöhnlichen Mahnbriefes, als symbolisches Erinnerungsmittel an das zu zahlende Kleider= oder Stiefel=Honorar, ein schön gearbeitetes Vergißmeinnicht.


  Grabschrift auf einen Gutschmecker.
  Hier unter diesem Steine,
Hier ruhen die Gebeine
Hans Tellerlecks von Schmaustgern:
Er aß auch Schnepfendreck und Austern!
Wer Schnepfendreck und Austern liebt,
Der weine hier und sei betrübt!
Der Tod - der nimmt auch Herren weg,
Die Austern essen und Schnepfendreck.
Setz du's einmal dem Tode vor,
Ob er nicht drum dich nehmen wird beim Ohr?
Was fragt denn der nach Austern?
Was fragt denn der nach Schnepfendreck?
Wie gings dem Herrn von Schmaustgern?
Es kam Freund Hain- schnapp - riß er'n weg
Von einem Teller Schnepfendreck;
Und seine Schulden mögen die Erben bezahlen
Mit sieben Fuder Austerschalen.


Getraide=Preise in Lübeck
16. Februar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 64
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 56
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 45
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 54
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen -
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat -


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


<< Ausgabe vorher>> Ausgabe danach
ZVDD