No. 3
Die Anzeigen erscheinen wöchentlich zweimal.
Dienstags und Freitags

Schönberg, den 15. Januar
1836
sechster Jahrgang
Preis vierteljährlich 20 Schilling (Mecklenburg) jährlich 1Mark (Lübeck) 32Schilling (Mecklenburg).
Jahrgang
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[ => Original lesen: 1836 Nr. 3 Seite 1]

Vorladungen.

        Der hiesige Kaufmann Georg Simonis hat, mit der Erklärung, daß er seine andringenden Gläubiger zu befriedigen sich außer Stande befinde, und unter eventuellem Erbieten zur Abtretung seines Vermögens, zum Versuche eines gütlichen Arrangements mit seinen Creditoren, um Vorladung der Letzteren gebeten. Nachdem nun zur Sicherstellung der Vermögensmasse die nöthigen Anordnungen getroffen worden; so werden alle diejenigen, die an den Kaufmann Simonis und sein Vermögen, aus irgend einem Grunde, Rechte und Forderungen zu haben vermeinen, zur Angabe und Bescheinigung derselben, hiemittelst

auf den 22. Februar k. J. Morgens 10 Uhr,

peremtorisch geladen, bei Vermeidung des Nachtheils, daß die latitirenden Interessenten, aller Anrechte an die gegenwärtige Vermögensmasse des Extrahenten verlustig erklärt und auf immer damit abgewiesen sein sollen, wie denn auch für den Fall des mißlungenen Vergleiches und des zu eröffnenden Concurses diese Ladungen normiren.
      Nach vorgebrachten Anmeldungen der einzelnen Forderungen, wird in eben diesem Termine über die vom Extrahenten beizubringenden Vergleichs=Vorschläge verhandelt werden, wozu die Interessenten entweder persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte, unausbleiblich sich einzufinden haben, da die nicht Erscheinenden als in den Vergleich einwilligend und an die desfallsigen Beschlüsse der Erschienenen gebunden geachtet und mit demnächstigen Widersprüchen nicht gehört werden sollen.
    Decretum Schönberg den 11. Decbr. 1835.

             Justiz=Amt der Landvogtei des Für=
                            (L. S.)                  stenthums Ratzeburg.
        Karsten.         Reinhold.


Extractus proclamatis.

        In Folge eines in Vorschrift der hohen Constitution vom 17. Decbr. 1834 Gerichtswegen eingeleiteten Vergleichs=Verfahrens zwischen dem hiesigen Frachtfuhrmann Johann Griem und dessen Gläubigern, ist zum öffentlich meistbietenden Verkauf des Griemschen allhier in der Mühlenstraße sub No. 94 belegenen Wohnhauses mit Zubehörungen, ein Termin auf

Freitag den 11ten März d. J.
Vormittags 11 Uhr,

zur Ausübung des creditorischen Gleichgebotsrechts so wie zur Liquidation aller und jeder Ansprüche an das gesammte Vermögen des Frachtfuhrmannes Griem und zur Production der Originalien und

[ => Original lesen: 1836 Nr. 3 Seite 2]

sonstiger schriftlicher Beweismittel aber ein anderweitiger peremtorischer Termin auf

Freitag den 18ten März d. J.
Vormittags 11 Uhr

anberahmt, zu welchen beiden Terminen mit Bezugnahme auf die in den Landes=Intelligenzblättern in extenso inserirten öffentlichen Ladungen, Kaufliebhaber und die nicht von der Meldung gesetzlich ausgeschlossenen Griemschen Gläubiger respective unter den ein für allemal angedroheten Nachtheilen der Abweisung, des Ausschlusses und des Verlustes der Originalien als Beweismittel, hiemittelst Gerichtswegen vorgeladen sind.
      Gadebusch den 7. Janr. 1836.

Großherzogliches Stadtgericht hieselbst.      
Ebert.            


        Nachdem über das Vermögen des verstorbenen Hauswirths Johann Evert auf dem Gehöfte Nr. 5 zu Upahl jetzt der formelle Concurs eröffnet worden, ist Terminus zur Liquidation und Justification aller Ansprüche an die aufgekommene Concursmasse auf den

13ten Februar 1836

Morgens 10 Uhr auf hiesiger Großherzoglicher Amtsgerichtsstube anberahmt, und werden sämmtliche Gläubiger zu gedachtem Zwecke, nicht minder zur Vorlegung der über ihre Forderungen redenden Originalien sub praejudicio pro omni praeclusionis, zum Versuche der Güte sub praejudicio, daß die Abwesenden an die Beschlüsse der Anwesenden für gebunden werden erachtet werden, - eventualiter zur Prioritäts=Deduction sub poena pro omni praeclusionis hiemittelst vorgeladen.
    Grevesmühlen, den 19ten December 1835.

Großherzogliches Amtsgericht.      


        Da die Erben der, am 13ten d. M. verstorbenen Wittwe des wail. hiesigen Stadtsprechers und Raschmachers Asmus Lüttjohann, gebornen Werner, zur Sicherung des Nachlasses derselben, so wie zur demnächstigen Erlangung eines Erbenzeugnisses, um die behufigen Proclamata nachgesucht haben, so werden alle diejenigen, welche Forderungen und Ansprüche an den Nachlaß defunctae zu haben glauben, geladen, solche in dem auf

den 25. Januar k. J. Morgens 11 Uhr

auf dem Stadthause hieselbst angesetzten Termine sub poena praeclusionis pro omni, anzumelden und gehörig zu bescheinigen.
      Rehna den 16. Novbr. 1835.

Bürgermeister und Rath.      


        Wenn der Herr Medic. practic. Langermann zu Dassow in beglaubter Form angezeigt, wie er von den muthmaßlichen Erben des verschollenen und pro mortuo erklärten Barthold Friederich Luckmann, der am 12ten Juni 1763 geboren und seit 1795 abwesend ist, nämlich von dessen Geschwistern und Geschwisterkindern, als

   1) der Catharina Luckmann zu Lübeck,
2) der verehel. Anna Christina Westphal geb. Luckmann zu Steinwehr und
3) den Kindern der wailand Maria Agnata Juliana Luckmann verehel. Schaeding, zu Lübeck, als
      a) des Lederzurichters Asmus Wilhelm Schaeding zu Danzig,
b) des Klempners Johann Niclaus Carl Schaeding zu Riga und
c) der Anna Dorothea Sophia Schaeding zu Lübeck
die Verlassenschaft des Verschollenen an sich gekauft habe und nunmehr um Zusammenberufung der Erben des B. F. Luckmann gebeten hat, so ist auf seinen Antrag das gegenwärtige Proclama erkannt und werden alle diejenigen, die ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an der Verlassenschaft des B. F. Luckmann als dessen ebengenannten Geschwister und Geschwisterkinder haben oder zu haben vermeinen hierdurch peremtorie geladen, zu dem auf den

25sten Januar 1836

Morgens 11 Uhr anberahmten Termin vor uns zu erscheinen, auch ihre Rechte und Ansprüche anzugeben und zu bescheinigen, eo sub praejudicio pro omni comminato, daß die obengenannten Geschwister und Geschwisterkinder des B. F. Luckmann für dessen rechte und alleinige Erben angenommen und daß deren Cessionar die Verlassenschaft überantwortet werde.
      Lütgenhof den 24. October 1835.

Zum Patrimonial=Gericht Verordnete.
Grupe.                  


Verkaufs=Anzeigen.

        Von dem hiesigen Schlächtermeister Hinzpeter bin ich beauftragt, folgende ihm gehörige Ackerstücke meistbietend zu verkaufen:

1) ein Ackerstück auf dem langen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Böckmann und des Baumann Vick belegen, circa 6 Scheffel Aussaat enthaltend.
2) ein desgleichen auf dem kurzen Kamp zwischen den Grundstücken des Baumann Boye und
[ => Original lesen: 1836 Nr. 3 Seite 3]
den der ersten Pfarre belegen, circa 6 Scheffel Aussaat enthaltend.
3) ein größeres Moor auf dem sogenannten Galgenmoor zwischen den Grundstücken der verwittweten Frau Pensionairin Schröder und der Oldenburgschen Kinder daselbst belegen.
4) ein ähnliches auf dem sogenannten Bunsdorfer Kamp von den Grundstücken des Baumann Böckmann begränztes Moor.
5) ein vor dem Siemzer Thor belegenes und von den Grundstücken des Maurer Oldenburg, des Schuster Schröder, des Schmidt Holste und des Schmidt Kähler begränztes Moor.
und wird bei annehmlichem Boot der Zuschlag sogleich erfolgen. Zu diesem Zweck habe ich einen Termin im Hause des Herrn Rathmann J. J. Spehr hieselbst auf

Mittwoch den 20sten Januar 1836

anberaumt und lade Kaufliebhaber ein, dort sich zahlreich einzustellen. Die näheren Bedingungen sind schon vorher bei mir jederzeit einzusehen.
      Schönberg den 5ten November 1835.

  T. F. Kindler, Advocat
qua Notarius publicus.


Vermischte Anzeigen.

        Es wird hiedurch bekannt gemacht, daß die gewöhnlichen Beiträge zur Schönberger Districts=Armenkasse für das laufende Jahr sofort an die verschiedenen Armenvorsteher, und zwar in Schönberg an den Krämer Daniel Schreep und an den Schmiedemeister Holst, in den Dörfern aber an die Hauswirthe Heinrich Freitag zu Kl. Siemz, Badstein zu Petersberg, Siebenmark jun. zu Falkenhagen und Boye zu Blüssen gewöhnlichermaßen in N 2/3. zu voll zu entrichten sind.
    Schönberg den, 7. Januar 1836.

Armenbehörde hieselbst.      


Nicht nur im Laufe des Herbstes, sondern noch vor kurzer Zeit, sind auf hiesiger Feldmark ein großer Theil der besten und jüngsten Weidenbäume, ebenso sehr beschädigt, als gestohlen worden. Meine Bemühungen, den Thäter eines solchen Frevels ausfindig zu machen, sind bis jetzt vergeblich gewesen, ich biethe also eine Prämie aus von

10 Thaler

für den, der mir den Thäter solcher Bosheit so namhaft macht, daß ich ihn belangen kann.
    Lockwisch den 7ten Januar 1836.

L. v. Hobe.      


        Den geehrten Subscribenten auf das Mecklenburgische Volksbuch für 1836 erlaube ich mir anzuzeigen, daß die bestellten Exemplare angekommen und zu jeder Zeit bei mir abgefordert werden können.
    Auch hat die Verlagshandlung eine Anzahl Exemplare zum ferneren Verkauf mit eingesandt, die denn noch das Stück, mit der dazu gehörigen Abbildung, für 16 Schilling (Mecklenburg), bei mir zu haben sind.

Bade, Buchbinder.      


Der Zettel und der Knopf.

[Erzählung.]

[ => Original lesen: 1836 Nr. 3 Seite 4]

Der Zettel und der Knopf.

[Erzählung.]


Mittel, das Getreide vor Mäusen zu bewahren.

        Ein englischer Landwirth hat dadurch die Mäuse völlig von seinem Getreide abgehalten, daß er in jeden Haufen Getreide, an dem Boden, in der Mitte und oben einen Stengel gewöhnliche Minze mit den Blättern legte. Der starke Geruch ist es jedenfalls, was hier die Mäuse abhält. Daher wird des stärkern Geruchs wegen gerathen, alle von Mäusen stark heimgesuchte Orte durch einige Tropfen Pfefferminzöl vor diesen Gästen zu schützen.


Getraide=Preise in Lübeck
12. Januar.
Taler (Mecklenburg)
Waitzen, Mecklenburger und Holsteiner 60
Roggen, Mecklenburger und Holsteiner 54
              Petersburger 66
Gerste, Mecklenburger und Holsteiner 41
Hafer,   Mecklenburger und Holsteiner 34
Erbsen, Brecherbsen 52
             Futtererbsen -
Wicken -
Buchweitzen 34
Winter=Rapsaat die Tonne 23 Mark (Lübeck)
Sommer=Rapsaat 20
Schlagleinsaat 17


Gedruckt und verlegt von L. Bicker.


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